Doping, Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Sport
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T7<br />
ethische BetrachtunG<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Übertragung der materiellen Konsequenzen<br />
der entscheidung auf den sportler aus ethischer sicht zusätzlich notwendig<br />
ist, wenn dieser die volle Freiheit bei seiner entscheidung beanspruchen<br />
will. Das tragen der Konsequenzen der eigenen handlung ist<br />
die andere seite der Medaille der entscheidungsfreiheit.<br />
eine solche internalisierung externer effekte z.B. in Form von Krankheitskosten<br />
erscheint <strong>im</strong> Fall von <strong>Doping</strong> bisher kaum gewährleistbar, <strong>und</strong><br />
eine ablehnung des selbstschädigenden verhaltens kann vor diesem<br />
hintergr<strong>und</strong> in den meisten Fällen gerechtfertigt werden. es muss jedoch<br />
zwischen dem berechtigten Freiheitsanspruch eines sportlers <strong>und</strong> den<br />
interessen der Gesellschaft in angemessener Form abgewogen werden.<br />
Die Überlegungen zu Beginn machen zudem deutlich, dass zwischen einem<br />
<strong>Doping</strong> bei nicht-geschäftsfähigen Personen (z.B. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche)<br />
<strong>und</strong> bei geschäftsfähigen Personen unterschieden werden<br />
muss. Bei erstgenannten muss die Bewertung auf der Basis der Fairness<br />
noch durch den Gr<strong>und</strong>satz des schutzes nicht-geschäftsfähiger Personen<br />
ergänzt werden. er verbietet in ihrem Fall eine zulassung von <strong>Doping</strong> angesichts<br />
von ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Mitteln auch bei einer einigung<br />
dieser sportler.<br />
Die ergebnisse der anwendung der dargestellten ethischen Prinzipien<br />
auf das <strong>Doping</strong> <strong>im</strong> Wettkampfsport sind abschließend in abbildung 1 zusammengefasst.<br />
3<br />
3<br />
Die Kreise in den folgenden abbildungen stehen für entscheidungsknoten zwischen verschiedenen möglichen<br />
szenarien.<br />
kein <strong>Doping</strong><br />
substanz<br />
oder Methode<br />
wirksam<br />
30 31<br />
nein<br />
ja<br />
direkter<br />
Kontakt<br />
direkte<br />
schädigung des<br />
Gegners<br />
<strong>Doping</strong><br />
sportart<br />
kein<br />
direkter<br />
Kontakt<br />
keine direkte<br />
schädigung des<br />
Gegners<br />
keine Verurteilung<br />
des <strong>Doping</strong>s aus<br />
Sicht der Fairness<br />
nein<br />
substanz oder<br />
Methode ges<strong>und</strong>heitsgefährdend<br />
ja<br />
nicht<br />
geschäftsfähig<br />
Person<br />
Verurteilung des <strong>Doping</strong>s<br />
(Schutzpflicht)<br />
T7<br />
ethische BetrachtunG<br />
keine Verurteilung<br />
des <strong>Doping</strong>s<br />
aus Sicht der Fairness<br />
freie einigung<br />
geschäftsfähig<br />
keine (freie)<br />
einigung<br />
Verurteilung des<br />
<strong>Doping</strong>s aus Sicht<br />
der Fairness<br />
keine Verurteilung<br />
des <strong>Doping</strong>s<br />
internalisierung<br />
externer effekte<br />
Verurteilung<br />
des <strong>Doping</strong>s