Auszug aus der 69. Stadtratssitzung des Stadtrates ... - Stadt Rieneck
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>69.</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> am 19. Juni 2006<br />
1. Genehmigung <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong><br />
Auf Nachfrage <strong>der</strong> Vorsitzenden bestehen gegen die vorliegende Tagesordnung mit<br />
Erweiterung um den neuen Tagesordnungspunkt 3.2 im öffentlichen Teil (Bauantrag vom<br />
19.06.2006) keine Einwände. Sie ist damit einstimmig genehmigt.<br />
2. Genehmigung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 68. <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> vom<br />
22. Mai 2006<br />
Auf Nachfrage bestehen keine Einwände gegen den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schriften zur<br />
68. <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong>. Die Nie<strong>der</strong>schrift ist hiermit einstimmig genehmigt.<br />
3. Bauanträge<br />
3.1 Bauantrag von Matthias und Nicole Hörnis, Walter-Bloem-Ring 17, 97794 <strong>Rieneck</strong><br />
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Schwimmteichs auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
2069/1, Walter-Bloem-Ring 17.<br />
Das Vorhaben liegt außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Schellhof“. Das<br />
Vorhaben beansprucht eine Fläche von ca. 150 m²; die Teichfläche soll ca. 70 m² betragen,<br />
die übrige Fläche wird wie<strong>der</strong> renaturiert. Die Eigentümer <strong>der</strong> beiden Nachbargrundstücke<br />
haben ihre Unterschriften erteilt.<br />
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Unterlagen zur<br />
Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiterzuleiten.<br />
3.2 Bauantrag von Astrid Hach-Betz, Schellhofstraße 2, 97794 <strong>Rieneck</strong><br />
Von Frau Astrid Hach-Betz, Schellhofstraße 2, <strong>Rieneck</strong>, sind am 19.06.2006<br />
Bauantragsunterlagen eingegangen zu Erneuerung und Ausbau <strong>des</strong> Dachgeschosses und<br />
Errichtung von zwei Dachgauben auf dem vorgenannten Grundstück Fl.Nr. 1749/2.<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Schellhof – Än<strong>der</strong>ungsplan<br />
Nr. 2“. Die geplante Dachneigung von 45° weicht von den Festsetzungen <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes, wonach 25° – 35° vorgegeben sind, ab. Die Nachbarunterschriften sind<br />
vollständig.<br />
Es wird beschlossen, <strong>der</strong> Abweichung vom Bebauungsplan zuzustimmen und die<br />
Antragsunterlagen an das Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung vorzulegen.<br />
4. 3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes mit Integration <strong>des</strong> Landschaftsplanes<br />
Die 3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans muss noch vor dem 20.07.2006 bekannt<br />
gemacht werden, da ansonsten eine Umweltprüfung und Neuauflage <strong>des</strong> Verfahrens<br />
erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung vom 13.03.2006 wurde die weitere Vorgehensweise erläutert und notwendige<br />
Entscheidungen hierzu beschlossen:<br />
• Der Feststellungsbeschluss <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> vom 14.05.2001 wird<br />
zurückgenommen.<br />
• Eine erneute Auslegung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes hat im Januar /<br />
Februar 2002 stattgefunden.
• Zu dieser Auslegung sind keine Äußerungen und Anregungen eingegangen. Eine<br />
weitere Behandlung durch den <strong>Stadt</strong>rat ist dadurch nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />
• Die Än<strong>der</strong>ungspunkte<br />
o Son<strong>der</strong>bauflächen „Ferienh<strong>aus</strong>gebiet“ am Dürnhof und<br />
o Erweiterungsfläche <strong>der</strong> Kläranlage<br />
werden aufgrund <strong>der</strong> Feststellungen im Schreiben <strong>des</strong> Landratsamtes Main-Spessart<br />
vom 25.09.2001 (Bauamt - Herr Schätzlein) <strong>aus</strong> dem Än<strong>der</strong>ungsverfahren<br />
her<strong>aus</strong>genommen.<br />
• Die 3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes wird erneut ohne die Än<strong>der</strong>ungspunkte 1.1<br />
und 3.2 festgestellt.<br />
• Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden über das Vorgehen schriftlich durch<br />
Protokoll<strong>aus</strong>zug unterrichtet.<br />
Herr Lothar Münch wurde schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bis zum Ablauf <strong>der</strong> Äußerungsfrist<br />
ist keine Stellungnahme eingegangen. Er hat sich am 01.06.2006 telefonisch gegenüber<br />
<strong>der</strong> 2. Bürgermeisterin dahingehend geäußert, dass er keine Einwendungen hat.<br />
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, wurde in gleicher Weise<br />
unterrichtet, dass unsererseits durch die Her<strong>aus</strong>nahme <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungspunkte <strong>der</strong>en<br />
diesbezüglichen Anregungen als erledigt erachtet werden.<br />
Es wird durch Beschluss festgestellt, dass keine Äußerungen und Anregungen mehr zu<br />
dieser Än<strong>der</strong>ung eingegangen sind.<br />
Die vom Büro Dietz & Partner entsprechend geän<strong>der</strong>ten Planunterlagen mit Begründung<br />
werden in <strong>der</strong> aktualisierten Form dem Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung<br />
vorgelegt.<br />
Die 3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans mit Integration <strong>des</strong> Landschaftsplans wird in<br />
<strong>der</strong> aktualisierten Form, in <strong>der</strong> Fassung vom 13.03.2006 durch Beschluss festgestellt.<br />
5. Bürgermeisterwahl 2006<br />
5.1 Vorschlag für einen Wahltermin<br />
Da unser 1. Bürgermeister Waldemar Horn am 06.06.2006 verstorben ist, muss gemäß Art.<br />
44 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) durch die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde ein Wahltermin bestimmt werden.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ferien- und Urlaubszeit beabsichtigen wir vorzuschlagen, die<br />
grundsätzliche Dreimonatsfrist geringfügig zu überschreiten und den Wahltermin auf den 17.<br />
September 2006 festzusetzen.<br />
Hierzu besteht Einvernehmen.<br />
5.2 Bestellung eines Gemeindewahlleiters und <strong>des</strong>sen Stellvertreters<br />
Allgemeines zu den Wahlorganen ist in Art. 7 GLKrWG (Wahlehrenamt) geregelt:<br />
(1) Zur Übernahme <strong>des</strong> Wahlehrenamts ist jede wahlberechtigte Person verpflichtet. Es darf<br />
nur <strong>aus</strong> wichtigem Grund abgelehnt werden. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet<br />
die Gemeinde, beim Landkreiswahl<strong>aus</strong>schuss <strong>der</strong> Landkreis. Im Übrigen gelten Art. 19 GO<br />
und Art. 13 LKrO entsprechend.<br />
(2) Die Wahlorgane, ihre Mitglie<strong>der</strong>, die Stellvertreter und die Schriftführer sind zur<br />
unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Über die ihnen bei ihrer Tätigkeit
ekannt gewordenen Angelegenheiten haben sie Verschwiegenheit zu bewahren. Im<br />
Übrigen gelten Art. 20 GO und Art. 14 LKrO entsprechend.<br />
(3) Die Gemeinde, beim Landkreiswahl<strong>aus</strong>schuss <strong>der</strong> Landkreis, kann eine angemessene<br />
Entschädigung vorsehen.<br />
Niemand darf die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen <strong>aus</strong>üben o<strong>der</strong> in mehr als einem<br />
Wahlorgan Mitglied sein (Art. 4 Abs. 3 GLKrWG).<br />
Gemäß Art. 5 Abs. 2 GLKrWG gilt folgen<strong>des</strong>:<br />
Ist <strong>der</strong> erste Bürgermeister nicht nur vorübergehend verhin<strong>der</strong>t, bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
einen <strong>der</strong> weiteren Bürgermeister, einen <strong>der</strong> weiteren Stellvertreter, ein sonstiges<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied o<strong>der</strong> eine Person <strong>aus</strong> dem Kreis <strong>der</strong> Bediensteten <strong>der</strong> Gemeinde<br />
zum Gemeindewahlleiter. Außerdem ist <strong>aus</strong> diesem Personenkreis vom Gemein<strong>der</strong>at eine<br />
stellvertretende Person zu bestellen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die Bestellung ist<br />
<strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.<br />
In entsprechen<strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong> Art. 5 Abs. 1 Satz 3 liegt eine nicht nur vorübergehende<br />
Verhin<strong>der</strong>ung dieses Amt anzunehmen insbeson<strong>der</strong>e vor, wenn die betreffende Person bei<br />
<strong>der</strong> Bürgermeisterwahl mit ihrem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt<br />
worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat o<strong>der</strong> für diese Wahl<br />
Beauftragter eines Wahlvorschlags o<strong>der</strong> <strong>des</strong>sen Stellvertretung ist.<br />
Es wird vorgeschlagen den Verwaltungsangehörigen Peter Schwagerus zum<br />
Gemeindewahlleiter zu bestellen. Zu seinem Stellvertreter in dieser Funktion soll<br />
Verwaltungsangehöriger Gustav Konrad bestellt werden.<br />
Diesem Vorschlag wird zugestimmt.<br />
5.3 Wahl<strong>aus</strong>schuss<br />
Art. 5 Abs. 6 GLKrWG bestimmt, dass Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Wahl<strong>aus</strong>schusses <strong>der</strong> Wahlleiter als<br />
vorsitzen<strong>des</strong> Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer sind. Bei <strong>der</strong><br />
Berufung <strong>der</strong> Beisitzer sind die politischen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer<br />
Bedeutung im Wahlkreis (Stimmenzahl letzte Gemein<strong>der</strong>atswahl) nach Möglichkeit zu<br />
berücksichtigen. Keine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten<br />
sein.<br />
Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sind die Beisitzer<br />
<strong>aus</strong> den von den Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen benannten Beauftragten für die<br />
Wahlvorschläge zu berufen. Für jeden Beisitzer ist eine stellvertretende Person in gleicher<br />
Weise zu berufen.<br />
Der Wahlleiter bestellt einen Schriftführer (§ 4 Abs.4 GLKrWO). Dieser ist nur<br />
stimmberechtigt, wenn er zugleich Beisitzer ist. Er muss nicht wahlberechtigt sein.<br />
Der Wahl<strong>aus</strong>schuss tritt am 40. Tag vor <strong>der</strong> Wahl zusammen (Art. 32 Abs. 2 GLKrWG, § 51<br />
GLKrWO); dies wäre vor<strong>aus</strong>sichtlich am Dienstag, 08.08.2006.<br />
Als Grundlage für die Berufung dient die Wahlnie<strong>der</strong>schrift vom 03.03.2002<br />
� Freie Bürger: 9043 Martin Wirth, stv. Lean<strong>der</strong> Rüfer;<br />
� CSU-UB: 7924 Hubert Nickel, stv. Gertrud Herrmann;<br />
� BFR: 7249 Edith Reuter, stv. Matthias Hörnis;<br />
� RJWU: 5351 Josef Krutsch, stv. Andreas Lind;<br />
� SPD: 4256 Ralf Burkart, stv. Hubert Faßnacht;
Es wird vorgeschlagen als Beisitzer, in Abweichung von <strong>der</strong> vorgenannten Auflistung,<br />
folgende Personen zu berufen:<br />
� Martin Wirth, Freie Bürger stv. Lean<strong>der</strong> Rüfer, Freie Bürger<br />
� Hubert Nickel, CSU-UB stv. Gertrud Herrmann, CSU-UB<br />
� Josef Krutsch, RJWU stv. Matthias Hörnis, BFR<br />
� Ralf Burkart, SPD stv. Hermann Welzenbach, BFR<br />
Schriftführer wird Georg Schuhmann.<br />
Diesem Vorschlag wird zugestimmt.<br />
5.4 Wahlvorstand<br />
Es gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Art. 6 GLKrWG (Wahlvorsteher, Wahlvorstand,<br />
Briefwahlvorsteher, Briefwahlvorstand):<br />
(1) Die Wahlvorsteher, die Briefwahlvorsteher und ihre Stellvertretung werden von <strong>der</strong><br />
Gemeinde berufen.<br />
(2) Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlvorstände (Briefwahlvorstände) sind <strong>der</strong> Wahlvorsteher<br />
(Briefwahlvorsteher) als vorsitzen<strong>des</strong> Mitglied, eine mit seiner Stellvertretung betraute<br />
Person sowie min<strong>des</strong>tens zwei Beisitzer und ein Schriftführer, die die Gemeinde<br />
entsprechend Art. 5 Abs. 6 Satz 2 <strong>aus</strong> dem Kreis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde Wahlberechtigten<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> wahlberechtigten Gemeindebediensteten beruft.<br />
(3) Bildet die Gemeinde nur einen Stimmbezirk, übernimmt <strong>der</strong> Wahlvorstand die Geschäfte<br />
<strong>des</strong> Briefwahlvorstands.<br />
Da Abs. 3 bei uns zutrifft, sollte zur Bewältigung <strong>der</strong> Aufgaben eine möglichst große Anzahl<br />
Beisitzer hinzugezogen werden, die am Wahltag im wechselnden Einsatz einen fehlerfreien<br />
Ablauf <strong>der</strong> Wahl gewährleisten.<br />
Es wäre vorteilhaft schon kurzfristig die Meldung von Freiwilligen zu erhalten.<br />
6. Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters, kurze Anfragen<br />
- Telekom AG<br />
Mit Schreiben vom 07.06.2006 bittet die Deutsche Telekom AG um Zustimmung <strong>des</strong><br />
Trägers <strong>der</strong> Wegebaulast nach § 68 TKG für die Durchführung einer Baumaßnahme<br />
zwischen Burgsinn und <strong>Rieneck</strong>. Dort ist beabsichtigt eine neue Telekommunikationslinie zu<br />
errichten.<br />
Da von Seiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> hierzu keine Bedenken bestehen wird einvernehmlich die<br />
Zustimmung erteilt.<br />
- Bushäuschen am Hofberg<br />
Die Mauerarbeiten für das Bushäuschen am Hofberg sind seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> fertig gestellt.<br />
Das Dach wird in <strong>der</strong> Zimmerei <strong>der</strong> SOS Dorfgemeinschaft Hohenroth komplett gefertigt und<br />
montiert und anschließend im Ganzen auf das Mauerwerk aufgesetzt. Nach Rücksprache<br />
mit dem Leiter von <strong>der</strong> Dorfgemeinschaft Hohenroth, Herrn Weigand, und dem Leiter <strong>der</strong><br />
Zimmerei, Herrn Winkelmann, wird die Montage <strong>des</strong> Daches in den nächsten vier Wochen<br />
erfolgen.<br />
- Nächste <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong><br />
Die nächste Sitzung findet vor<strong>aus</strong>sichtlich am 17.07.2006 statt. Dabei soll die<br />
Trinkwasseraufbereitung beraten und beschlossen werden.<br />
- Transitverkehr – Schwerlastverkehr<br />
Auf Anfrage <strong>aus</strong> dem Gremium nach dem Stand <strong>des</strong> beantragten Durchfahrverbots für den<br />
Transitverkehr gibt die Vorsitzende den <strong>der</strong>zeitigen Stand bekannt.
Am 17.10.2005 wurde <strong>der</strong> Antrag auf Sperrung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt gestellt. Mit Schreiben<br />
vom 20.10.2005 <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern wird mitgeteilt, dass keine<br />
Aussicht auf Erfolgt besteht. Frau Bun<strong>des</strong>tagsabgeordnete Heidi Wright teilte in ihrem<br />
Schreiben vom 30.03.2006 mit, dass für Unterfranken acht Anträge vorbereitet sind und sich<br />
darunter auch <strong>Rieneck</strong> befindet. Allerdings sind noch Einzelprüfungen hierzu erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Vorsitzende gibt noch bekannt, dass das Thema „Transitverkehr durch <strong>Rieneck</strong>“ auch<br />
ihr Redebeitrag zur Fernsehsendung „Jetzt red’ i“ gewesen sei und nicht wie<br />
fälschlicherweise in <strong>der</strong> Presse zu lesen war das Thema „Umgehungsstraße -<br />
Tunnelvariante“. Sie äußerte lediglich in ihrem Schlusswort ihres Redebeitrages, dass die<br />
langfristige Lösung für <strong>Rieneck</strong> die Umgehungsstraße sein muss und hier die einzig richtige,<br />
die Tunnellösung, die für alle <strong>Rieneck</strong>er eine Entlastung bringt.<br />
Diese Aussage wird kontrovers diskutiert. Dem Antrag <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> Ralf Burkart zur<br />
Geschäftsordnung, zur Tagesordnung zurückzukehren und erfor<strong>der</strong>lichenfalls diese<br />
Thematik als Tagesordnungspunkt in einer <strong>der</strong> folgenden Sitzungen vorzusehen, wird<br />
einstimmig zugestimmt.<br />
- Fließenbach – Schützenh<strong>aus</strong><br />
Die Straßenoberfläche ist im genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Eine<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Situation ist <strong>aus</strong> Kostengründen erst mit <strong>der</strong> Entscheidung zur Standortfrage<br />
bezüglich <strong>der</strong> Wasseraufbereitungsanlage vorgesehen.<br />
- Fließenbachstraße – Bayerische Schanz<br />
Die Straßenoberfläche in diesem Bereich ist ebenfalls in einem schlechten Zustand und<br />
sollte <strong>aus</strong>gebessert werden.<br />
- Brennholzlagerung im <strong>Stadt</strong>bereich<br />
Aus verschiedenen Gründen sollten Interessenten an einem Holzlagerplatz im<br />
Mitteilungsblatt darauf hingewiesen werden, sich im Bedarfsfall an die <strong>Stadt</strong>verwaltung zu<br />
wenden.