Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Erms-Neckar-Bahn AG
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<strong>Sammlung</strong> <strong>betrieblicher</strong> <strong>Vorschriften</strong> (<strong>SbV</strong>) SAB vom 01.10.2011 B1<br />
Zu § 9 (1) Schriftliche Weisungen für Züge<br />
Das Ausstellen eines Befehls (Dauerbefehl) für mehrere Züge wird<br />
zugelassen. Der Dauerbefehl verliert seine Gültigkeit, so bald eine andere<br />
Leistung außerhalb der Schwäbischen Alb <strong>Bahn</strong> folgt.<br />
Jedes Triebfahrzeug muss mit einem Befehlsblock (Anlage 10 – FV-NE)<br />
ausgestattet sein.<br />
Die Befehle sind durch den Triebfahrzeugführer einfach auszufertigen und<br />
bis zur Erledigung im Führerraum sichtbar auszulegen. Nach Erledigung<br />
sind die Befehle dem Fahrtbericht beizugeben.<br />
Neue Befehle werden vom ZL gegen Rückgabe des verbrauchten Blockes<br />
ausgegeben.<br />
Verbrauchte Befehlsblöcke sind dem öBL zu übersenden und bei der<br />
Geschäftsstelle der EN<strong>AG</strong> drei Jahre aufzubewahren.<br />
Zu § 10 (1) Zuglaufmeldungen<br />
Auf den Zugleitstrecken sind Zuglaufmeldungen nach den Fahrplanunterlagen<br />
durchzuführen.<br />
Der Zugführer führt den Fahrtbericht. Der ZL führt das „Meldebuch für den<br />
Zugleiter“.<br />
Zuglaufmeldungen sind mit dem Wort „Zuglaufmeldung“ zu beginnen.<br />
Zu § 10 (4) Fahranfrage und Fahrerlaubnis; nur Hp Sondernach<br />
Der Mobilfunkempfang zwischen ZL Schelklingen und Zf ist nicht immer<br />
sicher gewährleistet.<br />
Daher wird bis auf weiteres für Züge von Schelklingen nach Sondernach<br />
und zurück, die im Hp Sondernach wenden, folgendes Verfahren<br />
zugelassen:<br />
Fahranfragen und Fahrerlaubnis für den Zug sind bereits vor Abfahrt des<br />
Zuges im Bf Schelklingen durchzuführen. Entsprechende Einträge im<br />
Fahrtbericht des Zf und im Meldebuch des ZL Schelklingen sind<br />
vorzunehmen.<br />
Die Ankunft des Zuges im Hp Sondernach ist umgehend im Fahrtbereicht<br />
zu vermerken. Die Ankunftsmeldungen des Zuges für den Hp Sondernach<br />
sind nach Ankunft des Zuges Schelklingen nachzuholen. Entsprechende<br />
Einträge im Meldebuch des ZL Schelklingen sind vorzunehmen.<br />
Zu § 10 (5) Ankunftmeldung<br />
Die Ankunftmeldungen werden auf der jeweiligen Zuglaufstelle nach<br />
erreichen des gewöhnlichen Halteplatzes abgegeben, sofern es im<br />
Fahrplan gefordert wird.<br />
Für den <strong>Bahn</strong>hof Marbach b. Münsingen und für alle Haltepunkte gilt:<br />
Der gewöhnliche Halteplatz ist immer am <strong>Bahn</strong>steig.<br />
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<strong>SbV</strong> SAB 2011 B1