Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Erms-Neckar-Bahn AG
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Erms-Neckar-Bahn AG
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) - Erms-Neckar-Bahn AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sammlung</strong> <strong>betrieblicher</strong> <strong>Vorschriften</strong> (<strong>SbV</strong>) SAB vom 01.10.2011 B1<br />
h) Unfallverhütungsvorschriften (UVV)<br />
Allgemeines Für die EN<strong>AG</strong> gelten die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der<br />
Berufsgenossenschaften für Straßen-, U-<strong>Bahn</strong>en und Eisenbahnen.<br />
Konstruktive<br />
Bauwerke<br />
Anlage 12<br />
zur <strong>SbV</strong><br />
Bei Unterschreitung der Mindestabstände sind gemäß der gültigen<br />
Richtlinien UVV (BGV D 30) und der Arbeitstättenrichtlinie „ Schutz<br />
gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“ (ASR 12/1-3) sowohl<br />
organisatorische Maßnahmen (betriebliche Regelungen sowie<br />
Warnhinweise beim Betreten der Bauwerke) als auch aus dem<br />
Ergebnis der Hauptuntersuchungen dieser Bauwerke, bauliche<br />
Maßnahmen eingeleitet.<br />
Dies erfolgt mittels Kennzeichnung aller Geländer mit fehlendem<br />
Mindestabstand am Anfang und Ende mit schwarz/gelber Markierung<br />
sowie durch Anbringung von Warnhinweisen (bedrucktes Schild) mit<br />
der Aufschrift:<br />
„Fehlender Sicherheitsraum, Betreten nur<br />
nach vorheriger Gleissperrung“<br />
Die Warnhinweise sind an den Bauwerken beidseitig montiert.<br />
Die betroffenen Bauwerke sind im Verzeichnis Gefahrenbereich:<br />
Gleisabstände zu Bauwerken (an Brücken, Einschnitten, Stützwänden<br />
und Dämmen) aufgelistet.<br />
37<br />
<strong>SbV</strong> SAB 2011 B1