Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...
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• Kostenübernahme: Durch seine/ihre Unterschrift am Antrag ermächtigt der/die<br />
Mitarbeiter/in die A1 Telekom Austria AG widerruflich, die von dem/der Mitarbeiter/in zu<br />
entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten s<strong>eines</strong>/ihres im Antrag angeführten Kontos<br />
mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch seine/ihre kontoführende Bank ermächtigt,<br />
Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung besteht,<br />
insbesondere dann, wenn das Konto des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin die erforderliche<br />
Deckung nicht aufweist. Der/Die Mitarbeiter/in hat das Recht, innerhalb von 42<br />
Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei<br />
seiner/ihrer Bank zu veranlassen.<br />
• Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung: Die Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung hat<br />
durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin direkt bei der A1 Telekom Austria AG zu erfolgen.<br />
Der/die Mitarbeiter/in haftet für evtl. Schäden, die der Universität Wien durch eine verspätete<br />
oder unterlassene Kündigung seiner/ihrer privaten Nutzung entstehen.<br />
• Im Falle des Ausscheidens aus der Universität Wien (aus welchen Gründen auch immer)<br />
erklärt sich der/die Mitarbeiter/in mit der Weitergabe dieser Information an die A1 Telekom<br />
Austria AG einverstanden, weiters stimmt er/sie ausdrücklich zu, dass im Mahnungsfall dem<br />
Vertragspartner der A1 Telekom Austria AG (Universität Wien) alle Rechnungsdaten<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
Bestätigung durch die Leitung<br />
Diensthandy<br />
• Mit der Unterschrift am Antrag bestätigt die Leitung, dass es sich bei dem/der<br />
antragstellenden Mitarbeiter/in um eine/n Angehörige/n der Universität gemäß §94 Abs. 1 Z.<br />
4 + 5 UG2002 (wissenschaftliches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete) handelt.<br />
Weiters bestätigt die Leitung die Übernahme jener Kosten für das Diensthandy des<br />
Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für mindestens 1 Vertragsjahr (Grundgebühr und laufende<br />
Gebühren), die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen werden.<br />
• Ausscheiden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin: Scheidet der/die Mitarbeiter/in aus, hat<br />
durch die Organisation eine entsprechende Meldung an den Zentralen Informatikdienst<br />
(handy.zid@univie.ac.at) zu erfolgen. Der Zentrale Informatikdienst sperrt daraufhin die<br />
Benutzung des <strong>Diensthandys</strong>, sodass keine weiteren Gebühren anfallen können. Falls die<br />
Abmeldung vor Ablauf der Mindestbindung erfolgt, werden der Einrichtung die monatlichen<br />
Grundgebühren bis zum Ende der Bindefrist in Rechnung gestellt. Eine Übertragung an<br />
eine/n dienstliche/n Nachfolger/in ist möglich.<br />
• Übertragung von <strong>Diensthandys</strong> an eine/n dienstliche/n Nachfolger/in: Soll ein Diensthandy<br />
bei Ausscheiden <strong>eines</strong> Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an eine/n Nachfolger/in übertragen<br />
werden, so ist die beabsichtigte Übertragung umgehend dem ZID zu melden (notwendige<br />
Änderung und Stornierung der Rufnummer bzw. Änderung der Privatabrechung und der dem<br />
Anschluss zugeordneten Daten), damit die Rechnungsdaten korrigiert werden können.<br />
• Die auf der Unternehmensrechnung unter der Kostenstelle der Einrichtung ausgewiesenen<br />
Kosten werden vom Zentralen Informatikdienst jeweils monatlich in Rechnung gestellt. Die<br />
Leitung erklärt sich mit dem Einzug der für die dienstliche Nutzung anfallenden Kosten vom<br />
Institutskonto über die Finanzwesen und Controlling (Quästur) einverstanden. Die Leitung<br />
hat das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung durch die Quästur<br />
beim Zentralen Informatikdienst zu beeinspruchen.<br />
Haftungsübernahme für Mitarbeiterzusatzrechnung<br />
• Die unterzeichnende Leitung nimmt <strong>zur</strong> Kenntnis, dass im Falle der Nichtbezahlung durch<br />
den/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit <strong>zur</strong> Erstellung von Mitarbeiterzusatzrechnungen<br />
storniert wird. Kommt der/die Mitarbeiter/in trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung<br />
(Mahnung) seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird das fällige Entgelt auf der<br />
Unternehmensrechnung ausgewiesen und der Organisation angelastet.<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 3 von 5