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Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...

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• Kostenübernahme: Durch seine/ihre Unterschrift am Antrag ermächtigt der/die<br />

Mitarbeiter/in die A1 Telekom Austria AG widerruflich, die von dem/der Mitarbeiter/in zu<br />

entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten s<strong>eines</strong>/ihres im Antrag angeführten Kontos<br />

mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch seine/ihre kontoführende Bank ermächtigt,<br />

Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung besteht,<br />

insbesondere dann, wenn das Konto des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin die erforderliche<br />

Deckung nicht aufweist. Der/Die Mitarbeiter/in hat das Recht, innerhalb von 42<br />

Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei<br />

seiner/ihrer Bank zu veranlassen.<br />

• Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung: Die Kündigung der Mitarbeiterzusatzrechnung hat<br />

durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin direkt bei der A1 Telekom Austria AG zu erfolgen.<br />

Der/die Mitarbeiter/in haftet für evtl. Schäden, die der Universität Wien durch eine verspätete<br />

oder unterlassene Kündigung seiner/ihrer privaten Nutzung entstehen.<br />

• Im Falle des Ausscheidens aus der Universität Wien (aus welchen Gründen auch immer)<br />

erklärt sich der/die Mitarbeiter/in mit der Weitergabe dieser Information an die A1 Telekom<br />

Austria AG einverstanden, weiters stimmt er/sie ausdrücklich zu, dass im Mahnungsfall dem<br />

Vertragspartner der A1 Telekom Austria AG (Universität Wien) alle Rechnungsdaten<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

Bestätigung durch die Leitung<br />

Diensthandy<br />

• Mit der Unterschrift am Antrag bestätigt die Leitung, dass es sich bei dem/der<br />

antragstellenden Mitarbeiter/in um eine/n Angehörige/n der Universität gemäß §94 Abs. 1 Z.<br />

4 + 5 UG2002 (wissenschaftliches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete) handelt.<br />

Weiters bestätigt die Leitung die Übernahme jener Kosten für das Diensthandy des<br />

Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für mindestens 1 Vertragsjahr (Grundgebühr und laufende<br />

Gebühren), die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen werden.<br />

• Ausscheiden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin: Scheidet der/die Mitarbeiter/in aus, hat<br />

durch die Organisation eine entsprechende Meldung an den Zentralen Informatikdienst<br />

(handy.zid@univie.ac.at) zu erfolgen. Der Zentrale Informatikdienst sperrt daraufhin die<br />

Benutzung des <strong>Diensthandys</strong>, sodass keine weiteren Gebühren anfallen können. Falls die<br />

Abmeldung vor Ablauf der Mindestbindung erfolgt, werden der Einrichtung die monatlichen<br />

Grundgebühren bis zum Ende der Bindefrist in Rechnung gestellt. Eine Übertragung an<br />

eine/n dienstliche/n Nachfolger/in ist möglich.<br />

• Übertragung von <strong>Diensthandys</strong> an eine/n dienstliche/n Nachfolger/in: Soll ein Diensthandy<br />

bei Ausscheiden <strong>eines</strong> Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an eine/n Nachfolger/in übertragen<br />

werden, so ist die beabsichtigte Übertragung umgehend dem ZID zu melden (notwendige<br />

Änderung und Stornierung der Rufnummer bzw. Änderung der Privatabrechung und der dem<br />

Anschluss zugeordneten Daten), damit die Rechnungsdaten korrigiert werden können.<br />

• Die auf der Unternehmensrechnung unter der Kostenstelle der Einrichtung ausgewiesenen<br />

Kosten werden vom Zentralen Informatikdienst jeweils monatlich in Rechnung gestellt. Die<br />

Leitung erklärt sich mit dem Einzug der für die dienstliche Nutzung anfallenden Kosten vom<br />

Institutskonto über die Finanzwesen und Controlling (Quästur) einverstanden. Die Leitung<br />

hat das Recht, diese Buchung bis spätestens zwei Monate nach Abbuchung durch die Quästur<br />

beim Zentralen Informatikdienst zu beeinspruchen.<br />

Haftungsübernahme für Mitarbeiterzusatzrechnung<br />

• Die unterzeichnende Leitung nimmt <strong>zur</strong> Kenntnis, dass im Falle der Nichtbezahlung durch<br />

den/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit <strong>zur</strong> Erstellung von Mitarbeiterzusatzrechnungen<br />

storniert wird. Kommt der/die Mitarbeiter/in trotz Fälligkeit und Zahlungserinnerung<br />

(Mahnung) seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird das fällige Entgelt auf der<br />

Unternehmensrechnung ausgewiesen und der Organisation angelastet.<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 3 von 5

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