Vereinbarung zur Überlassung eines Diensthandys - Zentraler ...
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A1 Mobil XtraCard<br />
Für jede A1 Mobil XtraCard ist eine zusätzliche Grundgebühr zu bezahlen, die auf der<br />
Unternehmensrechnung ausgewiesen wird. Die Mindestbehaltefrist für jede XtraCard beträgt 24<br />
Monate. Die XtraCard umfasst nur die SIM-Karte und keine weitere Geräte-Ausstattung.<br />
Voraussetzung ist das Einverständnis der Leitung.<br />
Kündigung<br />
Die Rückgabe einer SIM-Karte ist erst nach Ablauf der Bindefrist möglich.<br />
Portierung der Rufnummer ist nicht möglich!<br />
Verlust<br />
Bei Verlust <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> rufen Sie bitte umgehend bei der A1 Telekom Austria AG an (0800 664<br />
602 oder 0800 664 664, aus dem Ausland: +43 664 664 602 oder +43 664 664 664), und lassen Ihre<br />
„interne“ Rufnummer sperren.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.univie.ac.at/ZID/handy-verlust/<br />
Reparatur<br />
Bitte beachten Sie, dass Reparaturen Ihres Handys von Ihnen selbst organisiert werden müssen.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.univie.ac.at/ZID/handy-reparatur/<br />
Tarife<br />
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Webseite:<br />
https://www.univie.ac.at/ZID/handy-tarife/<br />
Der Zentrale Informatikdienst behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen in der<br />
Benutzungsordnung vorzunehmen!<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Diensthandys</strong> Version 1.15 Seite 5 von 5