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Planungsbüro Holger Fischer - Beteiligungsverfahren

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Gemeinde Rabenau, Ortsteil Geilshausen, FNP-Änderung im Bereich des B-Plans “Auf dem Brückenberg“ 4<br />

1.2 Verfahrensstand<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß<br />

§ 2(1) BauGB<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3(1) BauGB<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß<br />

§ 4(1) BauGB<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3(2) BauGB<br />

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4(2) BauGB<br />

Feststellungsbeschluss gemäß<br />

§ 10(1) BauGB<br />

*Die Bekanntmachungen erfolgen in der Rabenauer Zeitung.<br />

1.3 Lage, Größe und Nutzung des Plangebietes<br />

20.03.2009<br />

Bekanntmachung 30.04.2009*<br />

04.05.2009 – 22.05.2009<br />

Bekanntmachung: 30.04.2009*<br />

Anschreiben 28.04.2009<br />

Frist 29.05.2009<br />

30.11.2009 – 08.01.2010<br />

Bekanntmachung: 19.11.2009 *<br />

Anschreiben 26.11.2009<br />

Frist analog § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Größe: Gesamter Geltungsbereich: ca. 0,35 ha, davon eingeschränktes Gewerbegebiet: ca. 0,16 ha<br />

Lage: Am östlichen Rand des Ortsteils Geilshausen<br />

Flur: Gemarkung Geilshausen<br />

Flur 13: Flurstücke 27tlw., 28/1 tlw., 28/2, 29/2 tlw., 36 tlw.<br />

Flur 15: Flurstück 51/43 tlw.<br />

Exposition: Westlicher Teil eben, dann steiler Anstieg in östliche Richtung<br />

Nutzung: Gewerbliche Nutzung (Lagerung Zeltverleih), Grünland<br />

Geplante Ausweisung: Eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB<br />

1.4 Übergeordnete Planungen<br />

Regionalplan Mittelhessen<br />

Im Regionalplan Mittelhessen 2001 ist das Plangebiet als Bereich für die Landschaftsnutzung und –pflege<br />

sowie als Bereich für besondere Klimafunktionen dargestellt. Für Letzteres dürfte aber insbesondere der<br />

westlich gelegene Auenbereich der Lumda ausschlaggebend sein. In diesen greift das Plangebiet aber nicht<br />

ein. In den Bereichen für besondere Klimafunktionen sollen die Kaltluftentstehung und die Kalt- und Frisch-<br />

luftabflussgebiete gesichert werden. Diesbezüglich ist dem Plangebiet eine eher geringe Bedeutung<br />

beizumessen, da das Plangebiet etwas abseits der Lumda gelegen ist. Zudem befindet sich bereits eine<br />

Lagerhalle im Plangebiet und im östlichen Anschluss an die vorhandene und geplante Halle schließt sich ein<br />

steiler Hangbereich an.<br />

<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Entwurf 11/2009

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