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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

DIE HERRSCHAFT HOHENBOCHEN UND IHRE BESITZER 25<br />

Beispiele. Die Dynasten von Dahlum, welchen der Bischof Hartbert von<br />

Hil<strong>des</strong>heim entstammte, traten mit den Brudersöhnen <strong>des</strong> Bischofs in die Hil<strong>des</strong>heimer<br />

Dienstmannschaft Ober. Das Geschlecht blühte Jahrhunderte hindurch<br />

im niederen Adel weiter. Ich möchte aber nochmals behaupten, <strong>das</strong>s<br />

solche Fälle, soweit sie <strong>das</strong> Land <strong>des</strong> alten Bistums Hil<strong>des</strong>heim betreffen, bei<br />

der vorzuglichen Erhaltung der bezüglichen Geschichtsquellen ohne Schwierigkeit<br />

nachgewiesen werden können. Bezuglieh der Familie von Rössing aber<br />

fehlt, obgleich auch ober sie Geschichtsquellen in Menge vorhanden sind,<br />

jeder begrUndete Anhalt <strong>für</strong> die Annahme, sie entstamme einem dynastischen<br />

Geschlechte.<br />

Von den Verfechtern dieser Ansicht wird nun freilich darauf hingewiesen,<br />

<strong>das</strong>s auch in früherer Zeit gelehrte Geschichtsforscher, ein Scheidt und ein<br />

von Spilcker, die dynastische Herkunft der v. Rössing behauptet und fUr<br />

zweifellos angesehen haben. Diese Behauptung ist, was Scheidt betrifft, allerdings<br />

richtig, wie aus den kurzen Bemerkungen in seinem Buche: » Vom<br />

hohen und niedern Adel« S. 61 zu entnehmen ist. Doch ist in keiner Weise<br />

bekannt, <strong>das</strong>s dieser gelehrte Herr mit der Geschichte der Edelherren von<br />

Hohenbüchen und der von Rössing sich eingehender beschäftigt hat, um seine<br />

wenigen Worte als ein zutreffen<strong>des</strong> Urteil in dieser Frage ansehen zu können.<br />

Herr von Spilcker hat sich dagegen im Vaterländischen Archiv Jahrg. 1833<br />

S. 30 nur kurz dahin geäussert, die Herren von Hohenbüchen hätten seit dem<br />

Ende <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts den Namen von Rössing geführt, eine Behauptung,<br />

deren Unrichtigkeit nach Ausweis der über die Edelherren von HohenbUchen<br />

vorliegenden urkundlichen Nachrichten ganz offenbar ist, so<strong>das</strong>s sie<br />

nicht dazu verwertet werden kann, die Autorität von Spilckers <strong>für</strong> die Bejahung<br />

der dynastischen Herkunft der Herren von Rössing in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

Wären die von Rössing aus dem Herrenstande hervorgegangen, so wäre<br />

zu erwarten gewesen, <strong>das</strong>s sie, nachdem <strong>das</strong> Dienstmannschaftsverhältnis in<br />

der ersten Hälfte <strong>des</strong> 14. Jahrhunderts zurückgetreten war und sich in ein<br />

einfaches Lehenverhältnis aufgelöst hatte, zumal seit der Zeit, als die von<br />

Rössing schlossgesessene Vasallen geworden waren, die Prädikate <strong>des</strong> Herrenstan<strong>des</strong><br />

selbst wieder aufgegriffen haben würden oder mit diesen Prädikaten<br />

von anderen Personen bedacht worden wären. Aber hiervon ist weder in der<br />

einen noch in der anderen Richtung etwas bemerkbar geworden. Zwar vermeint<br />

Herr von Scheele, <strong>das</strong> negative Verhalten in dieser Hinsicht entbehre<br />

jeder Auffälligkeit, da ja auch bei anderen Familien von zweifellos dynastischer<br />

Herkunft, wie z. B. bei den Edelherren von Rossdorf, die Bezeichnung<br />

als nobiles erst seit dem Jahre 1263 hervortrete. Ob diese letztere Behaup-<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042133

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