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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

DIE HERRSCHAFT HOHENBüCHEN UND IHRE BESITZER 31<br />

leben und Erich von Wanzleben sind ebenfalls niemals Ministerialen <strong>des</strong> Bischofs<br />

von Halberstadt gewesen, sie waren vielmehr beide Dienstmänner <strong>des</strong><br />

Erzbischofs von Magdeburg und sehr angesehene Persönlichkeiten 1 ).<br />

Wenn Dr Heine die Aufführung <strong>des</strong> in der Urk. 2 unter den nobiles verzeichneten<br />

Dietrich von Hasserode in dieser Rubrik, weil er ein freier Herr<br />

nicht gewesen sei, beanstandet, so ist er im Irrtum begriffen.<br />

Tidericus de Hartesrode, fferzingerod (12 36-12 57) wird als Ritter (mi/es)<br />

in einer grossen Zahl von Urkunden der Bischöfe von Halberstadt genannt,<br />

niemals aber als einer ihrer Ministerialen. Nahezu regelmässig wird er an<br />

nächster Stelle hinter den nobiles in der Zeugenreihe, also an bevorzugter<br />

Stelle genannt. Dass er zu den bischöflichen Ministerialen nicht gehörte, geht<br />

ausdrücklich aus der Urkunde <strong>des</strong> Bischofs Ludolf <strong>für</strong> <strong>das</strong> Stift U. L. Fr.<br />

vom 3 o. November 12382) hervor. In ihr werden als Zeugen zuerst der Edelherr<br />

Wernerus de Schirnbeke, dann eine Anzahl von Personen unter der Rubrik<br />

ministeriales ecclesie nostre und hinter diesen eine Anzahl (freier) mi/ites<br />

genannt, an erster Stelle Tidericus de Herzhingerode. Er war also ein freier<br />

Ritter und konnte dieserhalb von Bischof Meinhard in der Urkunde von<br />

12428) sehr wohl unter den nobiles aufgeführt werden.<br />

Dagegen beruht die Anführung <strong>des</strong> Nicolaus de Heimburch in der Urk. 3<br />

lediglich auf einem Versehen in der Kanzlei. Er war ein Halberstädtischer<br />

Ministerial und kein freier Herr. Dass betreffs seiner Anführung in der Rubrik<br />

der nobiles in dieser Urkunde lediglich ein Irrtum <strong>des</strong> Urkundenschreibers<br />

vorliegt, geht aus dem Umstande hervor, <strong>das</strong>s derselbe Nicolaus de Heymborch<br />

in einer von demselben Bischofe Volrad an demselben Tage (7. Dezember<br />

125 7) und an demselben Orte (Langenstein) ausgestellten Urkunde<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Kloster Huysburg4) ausdrücklich unter den ministeriales aufgeführt<br />

steht, und <strong>das</strong>s er auch später in ebenso bestimmter Weise als bischöflicher<br />

Ministerial bezeichnet ist 5 ).<br />

Wenn hiernach die Anführung wirklicher und vermeintlicher Ministerialen<br />

in Urkunden der Bischöfe von Halberstadt ihre ausreichende Erklärung und<br />

Erläuterung findet, so kann diese Tatsache nicht <strong>für</strong> Folgerungen, wie solche<br />

Dr Heine gezogen hat, Verwendung finden. Und da auch der Inhalt der von<br />

ihm angezogenen Urkunde <strong>des</strong> Dompropsts Anselm von Halberstadt gleichfalls,<br />

wie hervorgehoben ist, völlig ungeeignet erscheint, solche Folgerungen<br />

zu begründen, so bricht der auf diese Umstände gestützte Aufbau der Heine-<br />

J) Vgl. über Rudolf von Gatersleben v. Mülverstedt in t'egt!Sta at'cht'ep. Magdeburg I<br />

S. 711, 11 S. 154, 333,335,341,378,382,387,4°5 usw., über Erich von Wanzleben<br />

<strong>das</strong>. III S. 704, G. Schrnidt UB. a. a. O. I Nr. 461, 63 I. ") G. Schrnidt UB. a. a.<br />

O. 11 Nr. 678. ") Das. Nr. 7'9. ') G. Schrnidt a. a. O. II Nr. 948. i) Das.<br />

I! Nr. 997.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042133

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