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Privatrechtliche Organisation der - Techniker Krankenkasse

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potenzielle Kunden, unterlagen jetzt aber auch neuen gesetzlichen Regulierungen. Das Gesetz<br />

über den Zugang zur Krankenversicherung (Wet op Toegang Ziektekostenverzekeringen – WTZ)<br />

verpflichtete private Krankenversicherer, neben den eigenen Tarifen auch einen sogenannten<br />

Standardtarif anzubieten.<br />

(5) In den 80er Jahren wuchs in <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Bevölkerung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>stand gegen eine<br />

Überregulierung des gesellschaftlichen Lebens durch die Regierung. Die Wirtschaftskrise zu<br />

Beginn <strong>der</strong> 80er Jahre führte dazu, dass Eigeninitiative und freie unternehmerische<br />

Entscheidungen mit möglichst wenig staatlicher Restriktion als Werte wie<strong>der</strong> eine größere<br />

Bedeutung gewannen. Auch im Gesundheitswesen wuchs <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>stand gegen die<br />

zunehmend zentrale Steuerung durch die Regierung in Form <strong>der</strong> zentralen Planung des<br />

Leistungsangebots und <strong>der</strong> staatlichen Festlegung <strong>der</strong> Vergütung. Auf Grundlage des Berichts<br />

<strong>der</strong> Dekker Kommission wurden von den Staatssekretären Dees und Simons in den Jahren<br />

1987 bis 1993 Gesetzesentwürfe ausgearbeitet, die zu einer neuen Krankenversicherung<br />

führen sollten. Doch die letztendlich vorgelegten Pläne wurden nicht umgesetzt: Der<br />

Wi<strong>der</strong>stand aller Beteiligten war zu groß. 1993 wurden die Reformbemühungen gestoppt.<br />

Trotzdem finden sich Kernelemente <strong>der</strong> vorgeschlagenen neuen Krankenversicherung später<br />

in den Vorschlägen für die Krankenversicherung von 2006 wie<strong>der</strong>.<br />

3. Die Reform von 2006<br />

(1) Mit <strong>der</strong> Vorlage eines Entwurfs für ein neues Krankenversicherungsgesetz (Zvw) verfolgte<br />

die Regierung Balkenende das Ziel, das bestehende zersplitterte Versicherungssystem durch<br />

eine einheitliche, gerechtere Versicherungslösung für alle Einwohner <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande zu<br />

ersetzen. Krankenversicherer sollten unter gleichen Bedingungen arbeiten können und die<br />

Versicherten mehr Eigenverantwortung übernehmen. Das alte System sollte einem dezentral<br />

organisierten System des regulierten Wettbewerbs weichen.<br />

(2) Nach seinem Amtsantritt 2003 beschloss Minister Hoogervorst, die Europäische<br />

Kommission zurate zu ziehen, bevor die endgültige Wahl über die juristische Form des neuen<br />

Systems getroffen wurde. Die Regierung musste sich mit <strong>der</strong> Frage auseinan<strong>der</strong>setzen, ob die<br />

Durchführung <strong>der</strong> neuen Krankenversicherung durch private (Versicherungs-)Unternehmen,<br />

die miteinan<strong>der</strong> im Wettbewerb stehen und Gewinnabsichten verfolgen dürfen, dazu führen<br />

würde, dass die Europäischen Richtlinien bezüglich Schadenversicherungsunternehmen auf<br />

die Krankenversicherungen anzuwenden wären, und wenn ja, ob diese Richtlinien mit dem<br />

neuen System vereinbar wären.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Beratungen, die als »grünes Licht« für die privatrechtliche Variante<br />

verstanden wurden, entschied sich das Kabinett für eine privatrechtliche gesetzliche<br />

Krankenversicherung in einem staatlich vorgegebenen Ordnungsrahmen. Es war <strong>der</strong> Ansicht,<br />

dass die gewünschte Balance <strong>der</strong> Verantwortung von Regierung, Bürgern, Leistungserbringern<br />

und Krankenversicherern auf diesem Weg am besten erreicht werden könne. Das Kabinett sah<br />

eine <strong>der</strong>artige Formgebung auch deshalb als sinnvoll an, weil eine Sozialversicherung<br />

entstehen würde, in <strong>der</strong> die gewünschte Freiheit für Unternehmertum in einen festen<br />

gesetzlichen Ordnungsrahmen zur Wahrung <strong>der</strong> sozialen Ziele eingebettet wäre. Auf diese<br />

Weise könnten die soziale Tradition <strong>der</strong> <strong>Krankenkasse</strong>n und die Markttradition <strong>der</strong> privaten<br />

Versicherung zusammengeführt werden.<br />

(3) Kernelemente des Zorgverzekeringswets von 2006 sind<br />

- die allgemeine Versicherungspflicht,<br />

- ein Standardpaket notwendiger Leistungen,<br />

- die Ausführung durch national tätige private Versicherungsunternehmen,<br />

Kontrahierungszwang und Sicherstellungsauftrag,<br />

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