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Das Weinbuch - Karin Dittbrenner

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Sauerkirschen<br />

Sauerkirschen sind infolge ihres genügend hohen Säuregehaltes vorzüglich zur Hausweinbereitung geeignet.<br />

Man stellt mit ihnen milde Likörweinlinge oder auch kräftige herbe Frühstücksweinlinge her. Falls man die<br />

kirschen direkt entsaftete, ist darauf zu achten, daß die Kerne nicht mit zerquetscht werden. Die Getränke<br />

erhalten sonst ein eigentümliches, bitteres, mandelartiges Aroma, welches nicht jedermann zusagt. Dieser<br />

Bittermandelgeschmack beruht darauf, dass in den Kernen Amygdalin vorkommt, das bei der Aufspaltung freie<br />

Blausäure abgibt. Obzwar es sich immer nur um eine geringfügige Menge handeln dürfte, so ist doch Blausäure<br />

als ein starkes Gift bekannt und man wird daher vermeiden, die Kirschweine damit anzureichern. Kirschen gut<br />

waschen, entstielen, zerkleinern, nach Einheits-Vorschrift I behandeln oder nach Einheits-Vorschrift II<br />

einmaischen und nach 24 Stunden abseihen und nach 24 Stunden abpressen.<br />

Schlehen<br />

Schlehen enthalten in starkem Maße Gerbsäure, die sich aber zum Teil verliert, wenn die Früchte gut ausgereift<br />

sind und einen Frost erhalten haben. Man sollte sie deshalb immer erst nach dem Frost verwenden. Früchte<br />

zerquetschen - ohne Stein zerkleinern, mit 2/3 der vorgeschriebenen Wassermenge kochend übergießen, nach<br />

Einheits-Vorschrift II einmaischen und nach 24 Stunden, nicht pressen, sondern nur abseihen.<br />

Stachelbeeren<br />

Stachelbeeren lassen sich mit einfachen Fruchtpressen sehr schwer direkt entsaften. Der Hausweinbereiter wird<br />

deshalb in den meisten Fällen genötigt sein, nach Einheits-Vorschrift II<br />

Stachelbeeren, unreif<br />

Unreife Stachelbeeren eignen sich vorzüglich zur Herstellung leichter, herber Getränke oder auch zur Bereitung<br />

von Stachelbeerschaumwein. Man muss die Früchte nach entsprechender Vorbehandlung und Zerkleinerung mit<br />

2/3 der vorgeschriebenen Wassermenge übergießen, nach Einheits- Vorschrift II einmaischen und nach 24<br />

Stunden nicht etwa pressen, sondern nur abseihen. Die Fruchtrückstände lassen sich noch zu Kompott<br />

verwenden. Im Übrigen richte man sich nach den Rezepten für reife Stachelbeeren, nehme aber<br />

1000 g Früchte weniger und vergesse ferner nicht die Zugabe von 3 g Hefenährsalz auf 5 Liter.<br />

Süßkirschen<br />

Süßkirschen sind zur Hausweinbereitung weniger geeignet, da sie verhältnismäßig wenig Säure enthalten und<br />

den Saft nur sehr schwer hergeben. Mit direkter Entsaftung kommt man nur bei Vorhandensein allerbester<br />

Pressen und nach Entfernung der Kerne vorwärts. Für den Hausweinbereiter empfiehlt es sich deshalb, die<br />

Kirschen zu waschen, zu entstielen, zu entkernen, nach Einheits-Vorschrift II einzumaischen und nach 24<br />

Stunden leicht abpressen. Zweckmäßig wird es sein, Süßkirschen zu gleichen Teilen mit möglichst sauren<br />

Beerenfrüchten, wie unreifen Stachelbeeren oder reifen Johannisbeeren zu vergären.<br />

Trauben als Haustrunk<br />

<strong>Das</strong> Weingesetz gestattet die Herstellung von Haustrunk aus Traubenmaische, Traubenmost oder frischen<br />

Weinresten innerhalb der Zeit der Traubenernte bis jeweils zum 31. Dezember des gleichen Jahres. Die als<br />

Haustrunk hergestellten Getränke dürfen nur in eigene Haushalte des Herstellers verwendet werden. Wer<br />

Trauben- oder Obst- und Beerenweine gewerblich hergestellt, ist verpflichtet, den Haustrunk der zuständigen<br />

Behörde mit genauen Angaben anzuzeigen. Man verwende für Haustrunk Proferm-Flüssige-Reinzuchthefe, da<br />

die Ausführungsbestimmungen des Weingesetzes für Traubenwein oder Haustrunk flüssige Weinhefen zur<br />

Vorschrift machen. Ein Verschnitt mit frischer Obstmaische ist im Gegensatz zur Traubenweinbereitung<br />

gestattet, ebenso ein Verschnitt mit in- und ausländischem Weiß-, Rot- und Dessertwein, ferner auch mit<br />

Hybridenwein. Die in der Tabelle auf Seite 29 angegebenen Rezepte beziehen sich auf die Verwendung sehr<br />

saurer Trauben, wie sie Mittel- und Norddeutschland vorkommen. Verwendet man sehr süße Trauben, muss<br />

man die Zucker- und Wasserzugabe je nach dem Süßigkeitsgehalt der Trauben um etwa 20%, 40%, ja sogar<br />

bis zu 50% kürzen. Wer ganz genau arbeiten will, muss sich eine Zuckerspindel beschaffen und den<br />

Zuckergehalt der Moste bei Verwendung von Moselwein-Hefen auf etwa 16%, bei Reinweinhefen auf etwa<br />

16-20% und bei Süßwein-Hefen auf etwa 30-36% stellen.<br />

Traubenweine<br />

Für die Herstellung von Traubenwein sieht das deutsche Weingesetz auch dann, wenn es Getränke sind, die nur<br />

dem eigenen Gebrauch dienen sollen, so zahlreiche Vorschriften vor, dass sie im Rahmen dieses Buches nicht<br />

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