Das Weinbuch - Karin Dittbrenner
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Sauerkirschen<br />
Sauerkirschen sind infolge ihres genügend hohen Säuregehaltes vorzüglich zur Hausweinbereitung geeignet.<br />
Man stellt mit ihnen milde Likörweinlinge oder auch kräftige herbe Frühstücksweinlinge her. Falls man die<br />
kirschen direkt entsaftete, ist darauf zu achten, daß die Kerne nicht mit zerquetscht werden. Die Getränke<br />
erhalten sonst ein eigentümliches, bitteres, mandelartiges Aroma, welches nicht jedermann zusagt. Dieser<br />
Bittermandelgeschmack beruht darauf, dass in den Kernen Amygdalin vorkommt, das bei der Aufspaltung freie<br />
Blausäure abgibt. Obzwar es sich immer nur um eine geringfügige Menge handeln dürfte, so ist doch Blausäure<br />
als ein starkes Gift bekannt und man wird daher vermeiden, die Kirschweine damit anzureichern. Kirschen gut<br />
waschen, entstielen, zerkleinern, nach Einheits-Vorschrift I behandeln oder nach Einheits-Vorschrift II<br />
einmaischen und nach 24 Stunden abseihen und nach 24 Stunden abpressen.<br />
Schlehen<br />
Schlehen enthalten in starkem Maße Gerbsäure, die sich aber zum Teil verliert, wenn die Früchte gut ausgereift<br />
sind und einen Frost erhalten haben. Man sollte sie deshalb immer erst nach dem Frost verwenden. Früchte<br />
zerquetschen - ohne Stein zerkleinern, mit 2/3 der vorgeschriebenen Wassermenge kochend übergießen, nach<br />
Einheits-Vorschrift II einmaischen und nach 24 Stunden, nicht pressen, sondern nur abseihen.<br />
Stachelbeeren<br />
Stachelbeeren lassen sich mit einfachen Fruchtpressen sehr schwer direkt entsaften. Der Hausweinbereiter wird<br />
deshalb in den meisten Fällen genötigt sein, nach Einheits-Vorschrift II<br />
Stachelbeeren, unreif<br />
Unreife Stachelbeeren eignen sich vorzüglich zur Herstellung leichter, herber Getränke oder auch zur Bereitung<br />
von Stachelbeerschaumwein. Man muss die Früchte nach entsprechender Vorbehandlung und Zerkleinerung mit<br />
2/3 der vorgeschriebenen Wassermenge übergießen, nach Einheits- Vorschrift II einmaischen und nach 24<br />
Stunden nicht etwa pressen, sondern nur abseihen. Die Fruchtrückstände lassen sich noch zu Kompott<br />
verwenden. Im Übrigen richte man sich nach den Rezepten für reife Stachelbeeren, nehme aber<br />
1000 g Früchte weniger und vergesse ferner nicht die Zugabe von 3 g Hefenährsalz auf 5 Liter.<br />
Süßkirschen<br />
Süßkirschen sind zur Hausweinbereitung weniger geeignet, da sie verhältnismäßig wenig Säure enthalten und<br />
den Saft nur sehr schwer hergeben. Mit direkter Entsaftung kommt man nur bei Vorhandensein allerbester<br />
Pressen und nach Entfernung der Kerne vorwärts. Für den Hausweinbereiter empfiehlt es sich deshalb, die<br />
Kirschen zu waschen, zu entstielen, zu entkernen, nach Einheits-Vorschrift II einzumaischen und nach 24<br />
Stunden leicht abpressen. Zweckmäßig wird es sein, Süßkirschen zu gleichen Teilen mit möglichst sauren<br />
Beerenfrüchten, wie unreifen Stachelbeeren oder reifen Johannisbeeren zu vergären.<br />
Trauben als Haustrunk<br />
<strong>Das</strong> Weingesetz gestattet die Herstellung von Haustrunk aus Traubenmaische, Traubenmost oder frischen<br />
Weinresten innerhalb der Zeit der Traubenernte bis jeweils zum 31. Dezember des gleichen Jahres. Die als<br />
Haustrunk hergestellten Getränke dürfen nur in eigene Haushalte des Herstellers verwendet werden. Wer<br />
Trauben- oder Obst- und Beerenweine gewerblich hergestellt, ist verpflichtet, den Haustrunk der zuständigen<br />
Behörde mit genauen Angaben anzuzeigen. Man verwende für Haustrunk Proferm-Flüssige-Reinzuchthefe, da<br />
die Ausführungsbestimmungen des Weingesetzes für Traubenwein oder Haustrunk flüssige Weinhefen zur<br />
Vorschrift machen. Ein Verschnitt mit frischer Obstmaische ist im Gegensatz zur Traubenweinbereitung<br />
gestattet, ebenso ein Verschnitt mit in- und ausländischem Weiß-, Rot- und Dessertwein, ferner auch mit<br />
Hybridenwein. Die in der Tabelle auf Seite 29 angegebenen Rezepte beziehen sich auf die Verwendung sehr<br />
saurer Trauben, wie sie Mittel- und Norddeutschland vorkommen. Verwendet man sehr süße Trauben, muss<br />
man die Zucker- und Wasserzugabe je nach dem Süßigkeitsgehalt der Trauben um etwa 20%, 40%, ja sogar<br />
bis zu 50% kürzen. Wer ganz genau arbeiten will, muss sich eine Zuckerspindel beschaffen und den<br />
Zuckergehalt der Moste bei Verwendung von Moselwein-Hefen auf etwa 16%, bei Reinweinhefen auf etwa<br />
16-20% und bei Süßwein-Hefen auf etwa 30-36% stellen.<br />
Traubenweine<br />
Für die Herstellung von Traubenwein sieht das deutsche Weingesetz auch dann, wenn es Getränke sind, die nur<br />
dem eigenen Gebrauch dienen sollen, so zahlreiche Vorschriften vor, dass sie im Rahmen dieses Buches nicht<br />
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