Sitzung des Planungs- und Gestaltungsausschusses ... - Stadt Erwitte
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Anwesende:<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong><br />
<strong>des</strong> Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(1. <strong>Sitzung</strong> der Wahlperiode 2004/2009)<br />
<strong>Sitzung</strong>sdatum<br />
:<br />
25.11.2004<br />
<strong>Sitzung</strong>sbeginn : 18:00 Uhr<br />
<strong>Sitzung</strong>sende : 20:30 Uhr<br />
<strong>Sitzung</strong>sort : <strong>Sitzung</strong>ssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />
Vorsitzender<br />
Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />
Mitglieder der CDU-Fraktion<br />
Peter Knoche Ratsmitglied CDU<br />
Karl-Josef Lentz Ratsmitglied CDU<br />
Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />
Franz Meier Ratsmitglied CDU<br />
Ralf Metzner Ratsmitglied CDU<br />
Bert Wieneke außer zu TOP 9 <strong>und</strong> 15 Ratsmitglied CDU<br />
Elisabeth Roemer zu TOP 9 <strong>und</strong> 15 Ratsmitglied CDU<br />
Uwe Meyer sachk. BürgerIn CDU<br />
Mitglieder der SPD-Fraktion<br />
Heinrich Knoche bis TOP 16 Ratsmitglied SPD<br />
Claudia Stenner Ratsmitglied SPD<br />
Mario Bußmann sachk. BürgerIn SPD<br />
Alfred Hense sachk. BürgerIn SPD<br />
Mitglieder der FDP-Fraktion<br />
Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />
Christian Wenner Ratsmitglied FDP<br />
Carsten Spiegel sachk. BürgerIn FDP<br />
Frank Westermann sachk. BürgerIn FDP<br />
Mitglieder der BG-Fraktion<br />
Theodor Knoop Ratsmitglied BG<br />
Seitens der Verwaltung<br />
Bürgermeister Wolfgang Fahle<br />
Wilfried Balke<br />
Frank Jacobeit<br />
Lothar Schütte<br />
Wolfgang Naber<br />
Jürgen Niggemeyer als Schriftführer
- 2 -<br />
In der heutigen <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu<br />
der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen <strong>und</strong> in beschlussfähiger<br />
Anzahl erschienen waren, wurde folgen<strong>des</strong> verhandelt <strong>und</strong> beschlossen:<br />
TAGESORDNUNG<br />
TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />
Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
3.a<br />
4.<br />
4.a<br />
4.b<br />
5.<br />
5.a<br />
5.b<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
167/2004<br />
168/2004<br />
194/2004<br />
166/2004<br />
176/2004<br />
Einführung <strong>und</strong> Verpflichtung der sachk<strong>und</strong>igen BürgerInnen<br />
Bestellung von Schriftführern<br />
Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
Bebauungsplan Eikeloh Nr. 4 "Am Friedhof"<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Termine für <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong><br />
im Jahre 2005<br />
Bebauungsplan Schmerlecke Nr. 5 "Auf'm großen Hofe"<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Fontaneweg/Wagenfeldstraße<br />
Ecke Eberhard-Klausenberg-Straße/Katharinenweg<br />
Verkehrsberuhigung Aspenstraße<br />
Ausbau <strong>des</strong> Holzweges in Bad Westernkotten<br />
Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen in der Kernstadt <strong>Erwitte</strong>
- 3 -<br />
9. 175/2004 Neues Wohnbaugebiet für die Kernstadt <strong>Erwitte</strong><br />
a)61. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
"Niederfeld" oder<br />
62. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> "Im<br />
Triftfelde"<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
169/2004<br />
172/2004<br />
170/2004<br />
182/2004<br />
174/2004<br />
197/2004<br />
196/2004<br />
b) Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 34 "Niederfeld" oder<br />
Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 35 "Im Triftfelde"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 22 "Im Vogelsang", 1. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 21 "Im Westernfeld", 1.<br />
Änderung<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
50. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(Erweiterung der Fläche für Sportanlagen im Hockelheimer Feld<br />
<strong>und</strong> Darstellung weiterer Wohnbauflächen am jetzigen Standort<br />
<strong>des</strong> Schießstan<strong>des</strong> in Bad Westernkotten)<br />
hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 19 "Sportanlagen im<br />
Hockelheimer Feld"; 2. Änderung<br />
a) Ergebnisse der öffentlichen Auslegung<br />
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3<br />
Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
Bauleitplanung in Bad Westernkotten<br />
a) 63. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(Darstellung weiterer Wohnbauflächen nordöstlich der Kampstraße<br />
in Bad Westernkotten)<br />
b) Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 32 "Im<br />
Westernkötterbruch"<br />
Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit zwei Garagen auf<br />
dem Gr<strong>und</strong>stück Gemarkung Bad Westernkotten Flur 16 Flurstück<br />
370, Griesestraße<br />
Bauleitplanung in Böckum<br />
a) 64. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(Darstellung weiterer Wohnbauflächen nördlich <strong>des</strong> Baugebietes<br />
"Fluetgraben" <strong>und</strong> südlich der Stephanusstraße im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Böckum)<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
b) Änderung <strong>und</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Böckum Nr. 2<br />
"Fluetgraben"<br />
hier: Änderungsbeschluss
17.<br />
18.<br />
173/2004<br />
183/2004<br />
Nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
19.<br />
20.<br />
- 4 -<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> für den im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteil von Ebbinghausen (Kirchstraße/Schmie<strong>des</strong>traße) gemäß §<br />
34 Baugesetzbuch<br />
- Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschluss<br />
Behandlung von Bauanträgen <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern
- 5 -<br />
Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
Punkt 1<br />
Einführung <strong>und</strong> Verpflichtung der sachk<strong>und</strong>igen BürgerInnen<br />
Die sachk<strong>und</strong>igen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger wurden vom Ausschussvorsitzenden eingeführt<br />
<strong>und</strong> in feierlicher Form zur gesetzmäßigen <strong>und</strong> gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
verpflichtet.<br />
Berkenbusch, Erich<br />
Berkenbusch, Eugen<br />
Gerling, Eckard<br />
Glaesner, Heinrich-Josef<br />
Glaremin, Klaus<br />
Groß, Peter<br />
Hense, Alfred<br />
Meyer, Uwe<br />
Ponzel, Jürgen<br />
Spiegel, Carsten<br />
Steinmann, Alexander<br />
Stenner, Dieter<br />
Thiele, Wilhelm<br />
Westermann, Frank<br />
Bestellung von Schriftführern<br />
Punkt 2<br />
Folgende Verwaltungsbedienstete wurden zu Schriftführern für den <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss<br />
in der Wahlperiode 2004/2009 bestellt:<br />
1. Wolfgang Naber<br />
2. Jürgen Niggemeyer<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 3<br />
Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
Bebauungsplan Eikeloh Nr. 4 "Am Friedhof"<br />
Punkt 3 a<br />
Herr Henke fragte nach dem Sachstand der 1. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Eikeloh Nr.<br />
4 „Am Friedhof“.<br />
Herr Balke antwortete, dass mit dem Bau der Erschließungsanlage ab Mitte 2005 zu rechnen<br />
sei.
Mitteilungen der Verwaltung<br />
- 6 -<br />
Punkt 4<br />
Punkt 4 a<br />
Termine für <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong> im Jahre 2005<br />
Herr Schütte trug vor, dass im Jahr 2005 folgende Termine für die <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Planungs</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong> geplant sind:<br />
1. 01.02.2005<br />
2. 12.04.2005<br />
3. 14.06.2005<br />
4. 06.09.2005<br />
5. 16.11.2005<br />
Punkt 4 b<br />
Bebauungsplan Schmerlecke Nr. 5 "Auf'm großen Hofe"<br />
Herr Schütte erläuterte einige Änderungen, die an dem Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
Schmerlecke Nr. 5 vorgenommen wurden. Diese Änderungen ergaben sich aus dem Gespräch,<br />
das in der 48. KW die Verwaltung mit Vertretern <strong>des</strong> Investors <strong>und</strong> dem <strong>Planungs</strong>büro<br />
geführt hat. Hiernach soll die Art der baulichen Nutzung nach Ansicht <strong>des</strong> Staatlichen<br />
Umweltamtes Lippstadt als „Dorfgebiet“ (MD) ausgewiesen werden. Zudem wurde die Hochwasserlinie<br />
HQ 100, die die Überschwemmungsgebiete aufzeigt, erläutert. Das offizielle<br />
Verfahren zur Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete wird mit den zuständigen Behörden<br />
noch geklärt.<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Fontaneweg/Wagenfeldstraße<br />
Punkt 5<br />
Punkt 5 a<br />
Herr Heinz Knoche merkte an, dass es Probleme mit der Beschaffenheit der Straßenoberfläche<br />
gibt.<br />
Herr Jacobeit wies darauf hin, dass das Problem bekannt sei <strong>und</strong> die Aufträge zur Ausbesserung<br />
bereits vergeben sind <strong>und</strong> die Arbeiten umgehend durchgeführt werden sollen.<br />
Punkt 5 b<br />
Ecke Eberhard-Klausenberg-Straße/Katharinenweg<br />
Frau Stenner trug vor, dass durch eine hohe Hecke die Sicht an der Einmündung <strong>des</strong> Katharinenweg<br />
in die Eberhard-Klausenberg-Straße erheblich eingeschränkt ist.<br />
Herr Jacobeit merkte an, dass die Problematik in Kürze beseitigt wird; die Hecke wird entfernt<br />
<strong>und</strong> die dahinter liegende Mauer mit Efeu bepflanzt.
Verkehrsberuhigung Aspenstraße<br />
- 7 -<br />
Punkt 6<br />
Die sachliche Diskussion ergab, dass die Anlegung eines Minikreisels aus Kostengründen<br />
nicht in Betracht kommt. Die Pflanzbeete sollen wie in der <strong>Sitzung</strong>svorlage vorgestellt, angeordnet<br />
werden.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Minderausgaben aus der Hhst. 1.630.9579.3 „Herstellung<br />
Kreisverkehr Bruchstraße in Bad Westernkotten“ eine Verkehrsberuhigung in der<br />
Aspenstraße durch alternierende Pflanzbeete herstellen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Ausbau <strong>des</strong> Holzweges in Bad Westernkotten<br />
Punkt 7<br />
Das Bauprogramm wird hinsichtlich der Breite der Asphaltfahrbahn <strong>des</strong> Holzweges in Bad<br />
Westernkotten von 4,00 m auf 4,50 m geändert.<br />
Die durch die Verbreiterung der Fahrbahn insgesamt entstandenen Mehrkosten sollten den<br />
Beitragspflichtigen erlassen werden.<br />
Da die Maßnahme bereits im Jahre 2002 bautechnisch abgeschlossen wurde, soll die Beitragsabrechnung<br />
nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Beitragssätzen erfolgen. Die aufgr<strong>und</strong><br />
der derzeitigen Beitragssatzung zu erhebenden Mehrkosten sollten erlassen werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 8<br />
Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen in der Kernstadt <strong>Erwitte</strong><br />
Bürgermeister Fahle erläuterte nochmals die ausführliche <strong>Sitzung</strong>svorlage. Er stellte fest,<br />
dass man mit beiden Verkehrsgutachten nicht zufrieden sein kann, da die Probleme der Verkehrsströme<br />
nicht gelöst werden. Außerdem machte Bürgermeister Fahle deutlich, dass auf<br />
jeden Fall das Einzelhandelsgutachten abgewartet werden müsse. Dieses sei für Mitte Dezember<br />
avisiert.<br />
Herr Peter Knoche führte an, dass seine Fraktion ausführlich über dieses Problem diskutiert<br />
habe. Er stellte den Antrag, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Investor für den<br />
Verbrauchermarkt Alte Molkerei führt <strong>und</strong> diesen dazu anregt, die Bauvoranfrage zurückzuziehen<br />
<strong>und</strong> das Einzelhandelsgutachten abzuwarten, damit eine Entscheidung bis zum<br />
21.12.2004 nicht getroffen werden muss.<br />
Nach einer ausgiebigen Diskussion über Ausweichstandorte, die Aufstellung eines Bebaungsplanes<br />
<strong>und</strong> den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich Alte Molkerei schlug<br />
Bürgermeister Fahle vor, zunächst Gespräche mit dem Investor zu führen, um eine Einigung<br />
zu erreichen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sollte der Bauvoranfrage Soester Straße<br />
11 zugestimmt werden, da auch der Erlass einer Veränderungssperre <strong>und</strong> die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes die sinnvolle Nutzung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks nicht regeln kann. Jedoch<br />
sollte auf die verkehrliche Problematik ausdrücklich hingewiesen werden.<br />
Mit diesem Vorschlag <strong>des</strong> Bürgermeisters erklärte sich der Ausschuss einverstanden.
- 8 -<br />
Punkt 9<br />
Neues Wohnbaugebiet für die Kernstadt <strong>Erwitte</strong><br />
a)61. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> "Niederfeld" oder<br />
62. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> "Im Triftfelde"<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
b) Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 34 "Niederfeld" oder<br />
Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 35 "Im Triftfelde"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Das Ratsmitglied Bert Wieneke nahm wegen Vorliegens eines Ausschließungsgrun<strong>des</strong> gemäß<br />
§ 31 GO NW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
nicht teil. Er wurde vertreten durch das Ratsmitglied Elisabeth Roemer.<br />
Bürgermeister Fahle merkte an, dass sich im Vorfeld alle Fraktionen <strong>und</strong> die Verwaltung ausführlich<br />
mit dieser Thematik befasst haben. Bei beiden Baugebieten soll die Vermarktung<br />
durch die <strong>Stadt</strong> erfolgen. Der Haushalt der <strong>Stadt</strong> darf hierdurch nicht belastet werden. Erst<br />
wenn alle Verträge notariell abgeschlossen sind, wird es zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
kommen. Die gr<strong>und</strong>sätzliche Bereitschaft der Eigentümer zum Verkauf ihrer<br />
Gr<strong>und</strong>stücke ist vorhanden.<br />
Zum Baugebiet „Niederfeld“ stellte Bürgermeister Fahle klar, dass beide vorhandenen landwirtschaftlichen<br />
Betriebe unabhängig von einem möglichen Baugebiet erhebliche investive<br />
Maßnahmen (Biofilter etc.) zu ergreifen hätten, wenn, unabhängig von den positiven Bauvoranfragen,<br />
Bauanträge zur Erweiterung der Hofstellen gestellt würden.<br />
Bezüglich der im Raum stehenden beiden Gutachten für das Baugebiet „Niederfeld“ führte<br />
Bürgermeister Fahle an, dass, wenn nur das erste Gutachten Bestand hätte, dies auch für<br />
die Erweiterung der Hofstellen negativ sei. Durch das zweite Gutachten kann sowohl ein<br />
Baugebiet ausgewiesen als auch die Hofstellen erweitert werden.<br />
Beide Baugebiete wurden kontrovers diskutiert. Dabei stellte sich heraus, das beide gleich<br />
gut geeignet sind <strong>und</strong> eine Entscheidung sehr schwer zu treffen ist. Beim Baugebiet „Niederfeld“<br />
zeigen sich mögliche Konflikte zwischen den potenziellen Bauherren <strong>und</strong> der Landwirtschaft<br />
auf, beim Baugebiet „Im Triftfelde“ können Konflikte zwischen den potenziellen Bauherren<br />
<strong>und</strong> der Zementindustrie auftreten.<br />
Die SPD-Fraktion stellte den Antrag auf geheime Abstimmung, der von der FDP-Fraktion<br />
unterstützt wurde.<br />
Vorsitzender Marcus ließ daraufhin geheim abstimmen. Die Abstimmung ergab:<br />
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen für das Baugebiet „Niederfeld“<br />
7 Stimmen für das Baugebiet „Im Triftfelde“<br />
1 Stimmenthaltung<br />
Zur Darstellung <strong>und</strong> Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in der Kernstadt von <strong>Erwitte</strong> ist<br />
das Planverfahren für die 61. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Gleichzeitig ist<br />
der Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 34 “Niederfeld“ aufzustellen.
- 9 -<br />
Punkt 10<br />
Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 22 "Im Vogelsang", 1. Änderung<br />
Der Bebauungsplan <strong>Erwitte</strong> Nr. 22 „Im Vogelsang“ ist dahingehend zu erweitern, dass im<br />
südwestlichen Bereich 2 weitere Wohnbauflächen festgesetzt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 11<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 21 "Im Westernfeld", 1. Änderung<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
Ratsmitglied Heinz Knoche regte an, die vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung<br />
durchzuführen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen<br />
- ob das Baugebiet im Rahmen der Bauphase aus Richtung Süden angefahren werden<br />
kann <strong>und</strong><br />
- ob es sinnvoll ist, für die übrigen Bereiche ein Gesamtkonzept zu erstellen.<br />
Zudem forderte Herr Franz Meier die Verwaltung auf, im Protokoll Aussagen über den Zeitpunkt<br />
der Errichtung der Abwasseranlagen mit aufzunehmen.<br />
Das Abwasserwerk prüft den möglichen Zeitpunkt <strong>des</strong> Beginns der Maßnahme. Dies ist abhängig<br />
von den verfügbaren Haushaltsmitteln <strong>und</strong> den geplanten weiteren Erschließungen<br />
von Baugebieten auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>.<br />
Es wurde einstimmig beschlossen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass<br />
die vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden<br />
soll.<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 21 „Im Westernfeld“ ist in Richtung Süden um<br />
die Gr<strong>und</strong>stücke Gemarkung Bad Westernkotten Flur 7 Flurstück 927 <strong>und</strong> sowie das Flurstück<br />
992 tlw. zu erweitern, um hier eine weitere Wohnbebauung zu ermöglichen. Die vorgezogene<br />
Bürgerbeteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.<br />
Abstimungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 12<br />
50. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(Erweiterung der Fläche für Sportanlagen im Hockelheimer Feld <strong>und</strong> Darstellung weiterer<br />
Wohnbauflächen am jetzigen Standort <strong>des</strong> Schießstan<strong>des</strong> in Bad Westernkotten)<br />
hier: Feststellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Herr Naber berichtete von einem Gespräch mit der Bezirksregierung in Arnsberg. Zwar liegt<br />
das Gr<strong>und</strong>stück, auf welchem der neue Schießstand errichtet werden soll, nicht innerhalb<br />
der Meldekulisse <strong>des</strong> Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“, wohl aber innerhalb der erforderlichen<br />
Pufferzone. Um eine Genehmigungsfähigkeit zu erlangen, schlugen die Vertreter der<br />
Bezirksregierung vor, die ABU stellvertretend für die Naturschutzverbände zu hören <strong>und</strong> deren<br />
Stellungnahme zum Vorgang zu nehmen.
- 10 -<br />
Die mit der ABU geführten Gespräche deuten auf eine positive Stellungnahme hin. Dementsprechend<br />
soll der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass für die 50. Änderung<br />
<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> der Feststellungsbeschluss vorbehaltlich<br />
einer positiven Stellungnahme der ABU gefasst wird.<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung der 50. Änderung<br />
<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> Anregungen <strong>und</strong> Bedenken nicht vorgebracht<br />
wurden.<br />
Für die 50. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wird, vorbehaltlich einer<br />
positiven Stellungnahme der ABU, der Feststellungsbeschluss gefasst; der Erläuterungsbericht<br />
wird anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 13<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 19 "Sportanlagen im Hockelheimer Feld"; 2.<br />
Änderung<br />
a) Ergebnisse der öffentlichen Auslegung<br />
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
Herr Naber stellte den von dem Architekturbüro erarbeiteten Lageplan vor. Dieser soll als<br />
Gr<strong>und</strong>lage für den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf dienen. Die Darstellungen beruhen<br />
auf einem Kompromiss, der am 23.11.2004 vor Ort getroffen wurde. Hinsichtlich der Anzahl<br />
der Stellplätze trug Herr Naber vor, dass nach Rücksprache mit dem Kreis Soest – Bauordnungsamt<br />
– 27 Stellplätze ausreichend sind.<br />
Zu a)<br />
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch hat in der Zeit vom 20.09.2004<br />
bis 22.10.2004 stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Zu den Anregungen <strong>und</strong> Bedenken wird wie folgt Stellung genommen:<br />
- Schreiben <strong>des</strong> Kreises Soest vom 08.10.2004 <strong>und</strong> 25.10.2004<br />
Die Untere Landschaftsbehörde weist in ihrer Stellungnahme zunächst darauf hin, dass<br />
das Bebauungsplangebiet nicht Gegenstand der Meldekulisse „Vogelschutzgebiet<br />
Hellwegbörde“ ist. Da die ULB weiterhin davon ausgeht, dass das Vorhaben keine erhebliche<br />
negative Auswirkung auf das Vogelschutzgebiet hat, kann das Bauleitplanverfahren<br />
ohne weitere Verzögerungen zu Ende geführt werden.<br />
Der Hinweis, dass westlich <strong>des</strong> Planbereiches ein Brutversuch der Rohrweihe unternommen<br />
worden ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung entlang der westlichen<br />
Plangebietsgrenze einen zusätzlichen Grünstreifen von 5,00 m Breite anzulegen<br />
wird gefolgt. Außerdem ist die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen der Stellungnahme<br />
zu dem noch einzureichenden Bauantrag aufzufordern, Bautätigkeiten während<br />
der Brutzeit der Rohrweihe auszuschließen.
Zu b)<br />
- 11 -<br />
Der Bebauungsplanentwurf ist nach entsprechender Überarbeitung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Hierbei wird bestimmt,<br />
dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 14<br />
Bauleitplanung in Bad Westernkotten<br />
a) 63. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> (Darstellung weiterer<br />
Wohnbauflächen nordöstlich der Kampstraße in Bad Westernkotten)<br />
b) Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 32 "Im Westernkötterbruch"<br />
Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder teilte Herr Naber mit, dass auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
Kampstraße 14 die im Bestand vorhandenen Wohneinheiten festgesetzt werden sollen.<br />
Westlich der Kampstraße sollen in Doppelhaushälften die Wohneinheiten auf 1 Wohneinheit<br />
je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Für die übrigen Flächen soll die Festsetzung „nur<br />
Einzelhäuser zulässig“ getroffen werden. Hierbei sind max. 2 Wohneinheiten je Einzelhaus<br />
zulässig.<br />
Zudem wurde beschlossen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die<br />
vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden soll.<br />
Zur Änderung bestehender <strong>und</strong> zur Darstellung weiterer Wohnbauflächen ist für einen Teilbereich<br />
zwischen Kampstraße <strong>und</strong> Muckenbruch der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
zu ändern. Gleichzeitig ist für diesen Bereich der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 32<br />
„Im Westernkötterbruch“ aufzustellen. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung ist in Form einer<br />
Bürgerversammlung durchzuführen.<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> Antrages <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümers der Parzelle Gemarkung Bad<br />
Westernkotten, Flur 4, Flurstücke 583 <strong>und</strong> 808 auf Nutzungsänderung <strong>des</strong> Einzelhauses zu<br />
einem Doppelhaus unter Beibehaltung der vorhandenen Wohneinheiten wird einer Befreiung<br />
von den Festsetzungen <strong>des</strong> bestehenden Bebauungsplanes zugestimmt <strong>und</strong> das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 15<br />
Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit zwei Garagen auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
Gemarkung Bad Westernkotten Flur 16 Flurstück 370, Griesestraße<br />
Das Ratsmitglied Bert Wieneke nahm wegen Vorliegens eines Ausschließungsgrun<strong>des</strong> gemäß<br />
§ 31 GO NW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
nicht teil. Er wurde durch das Ratsmitglied Elisabeth Roemer vertreten.<br />
Nach einer kontroversen Diskussion war der Ausschuss mehrheitlich der Auffassung, dass<br />
sich das Bauvorhaben nicht in die umgebende Bebauung einfügt <strong>und</strong> unterb<strong>und</strong>en werden<br />
soll, falls der Antragsteller nicht zu einer Reduzierung bewegt werden kann.
- 12 -<br />
Auf Anfrage erklärte Herr Naber, dass Schadenersatzansprüche – wenn überhaupt – dann<br />
nur für die entstandenen <strong>Planungs</strong>kosten, geltend gemacht werden können.<br />
Für einen Bereich zwischen Griesestraße <strong>und</strong> Westwall in Bad Westernkotten ist ein Bebauungsplan<br />
aufzustellen, um die unbebauten Flächen der „Mütterwiese“ sowie einige Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke<br />
einer städtebaulich geordneten Bebauung zuführen zu können.<br />
Zur Sicherung der Planung wird für den geplanten Geltungsbereich eine Veränderungssperre<br />
gemäß § 14 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen<br />
3 Nein-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
Punkt 16<br />
Bauleitplanung in Böckum<br />
a) 64. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> (Darstellung weiterer<br />
Wohnbauflächen nördlich <strong>des</strong> Baugebietes "Fluetgraben" <strong>und</strong> südlich der Stephanusstraße<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Böckum)<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
b) Änderung <strong>und</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Böckum Nr. 2 "Fluetgraben"<br />
hier: Änderungsbeschluss<br />
Der Beschlussvorschlag ist dahingehend zu ändern, dass die Bauplätze durch die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Erwitte</strong> zu vermarkten sind.<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> ist dahingehend zu ändern, dass in einem Bereich<br />
nördlich <strong>des</strong> Baugebietes „Fluetgraben“ <strong>und</strong> südlich der Stephanusstraße im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Böckum weitere Wohnbauflächen dargestellt werden.<br />
Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Böckum Nr. 2 „Fluetgraben“ in diesem Bereich zu erweitern.<br />
Die Baugr<strong>und</strong>stücke sind durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> zu vermarkten.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Punkt 17<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Ebbinghausen<br />
(Kirchstraße/Schmie<strong>des</strong>traße) gemäß § 34 Baugesetzbuch<br />
Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschluss<br />
Der Beschlussvorschlag ist dahingehend zu ändern, dass mit der Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin<br />
Gespräche über eine städtische Vermarktung zu führen sind.<br />
Die bestehende Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Ebbinghausen<br />
gemäß § 34 Baugesetzbuch ist westlich der Schmie<strong>des</strong>traße so zu erweitern, dass hier<br />
zusätzliche Baugr<strong>und</strong>stücke entstehen. Mit der Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin sind Gespräche<br />
über eine städtische Vermarktung zu führen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
- 13 -<br />
Punkt 18<br />
Behandlung von Bauanträgen <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />
a) Errichtung eines Reihenhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten an der Nordstraße in<br />
Bad Westernkotten<br />
Es wurde festgestellt, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> einfachen Bebauungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> die<br />
Anzahl der Wohneinheiten eingehalten wird. Die Verwaltung soll im Zusammenhang mit den<br />
Stellplätzen Gespräche mit dem Eigentümer führen, um die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.<br />
In diesem Zusammenhang forderte Herr Rasche die Verwaltung auf, in einer der nächsten<br />
<strong>Sitzung</strong>en die Problematik der Stellplätze zu behandeln.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
b) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes an der Straße<br />
„Alter Postweg“ in Bad Westernkotten<br />
Die Entscheidung über den Antrag wurde zurückgestellt. Es sollen zunächst weitere Pläne<br />
(Gr<strong>und</strong>risse <strong>und</strong> Ansichten) über das Bauvorhaben eingereicht werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Es wurden keine Mitteilungen gemacht.<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />
Nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
Punkt 19<br />
Punkt 20<br />
Der Vorsitzende: Der Schriftführer: