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können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

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Partnerschaftsrichtlinien<br />

I. Förderung der Partnerschaftsvereine<br />

Deutsch-Amerikanischer Freundeskreis<br />

Deutsch-Französischer Freundeskreis<br />

Deutsch-Türkischer Partnerschaftskreis<br />

II. Grundzuschuss<br />

Der Deutsch-Amerikanische Freundeskreis erhält<br />

im Rahmen der alljährlichen Vereinsförderung<br />

einen Grundzuschuss in Höhe von 1.500 €, der<br />

Deutsch-Französische Freundeskreis sowie der<br />

III. Partnerschaftsveranstaltungen<br />

Bei offiziellen Partnerschaftsveranstaltungen<br />

in <strong>Walldorf</strong> kann den Vereinen auf Antrag<br />

IV. Förderung von Fahrten zu Partnerstädten<br />

(1) Finden offizielle Begegnungen statt mit<br />

Städten, mit denen Partnerschafts- bzw. Freundschaftsvereinbarungen<br />

bestehen bzw. abgeschlossen<br />

werden sollen, oder zu denen kommunale<br />

Kontakte bestehen, werden von der <strong>Stadt</strong> für <strong>die</strong><br />

Teilnehmer der offiziellen Delegation <strong>die</strong> Fahrtbzw.<br />

Flugkosten sowie <strong>die</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong><br />

Unterkunft <strong>über</strong>nommen. Der Teilnehmerkreis der<br />

Delegation wird vom Gemeinderat durch Beschluss<br />

festgelegt. Die Teilnehmer der offiziellen Delegation<br />

sind insoweit für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> ehrenamtlich tätig.<br />

Die Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Entschädigung ehrenamtlich<br />

Tätiger findet entsprechend Anwendung.<br />

(2) Bei Reisen von Jugendgruppen oder Schulklassen<br />

zu einer <strong>Stadt</strong> im Sinne von Abs. 1 werden<br />

12<br />

Deutsch-Türkische Partnerschaftskreis erhalten<br />

je einen Grundzuschuss in Höhe von 1.000 €.<br />

Der Verein hat jeweils zum Jahresende einen<br />

Verwendungsnachweis vorzulegen.<br />

zusätzlich ein Zuschuss zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

<strong>die</strong> Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Flugbzw.<br />

Fahrtkosten) bis zu 50 v. H., maximal jedoch<br />

155 € pro Teilnehmer, <strong>über</strong>nommen. Als Jugendliche<br />

gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende<br />

und Arbeitslose bis zu 25 Jahren, Grundwehrund<br />

Zivil<strong>die</strong>nstleistende. Betreuer werden wie<br />

Jugendliche behandelt. Für <strong>die</strong> Festsetzung der<br />

Betreuer gelten <strong>die</strong> Bestimmungen der Vereinsförderungsrichtlinien.<br />

Der Zuschuss muss vor<br />

Antritt der Reise beantragt und genehmigt sein.<br />

(3) Zuschüsse nach Abschnitt IV Ziffer 1-2 werden<br />

grundsätzlich nur für eine Reise jährlich je Schule<br />

und Partnerstadt gewährt.

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