können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Partnerschaftsrichtlinien<br />
I. Förderung der Partnerschaftsvereine<br />
Deutsch-Amerikanischer Freundeskreis<br />
Deutsch-Französischer Freundeskreis<br />
Deutsch-Türkischer Partnerschaftskreis<br />
II. Grundzuschuss<br />
Der Deutsch-Amerikanische Freundeskreis erhält<br />
im Rahmen der alljährlichen Vereinsförderung<br />
einen Grundzuschuss in Höhe von 1.500 €, der<br />
Deutsch-Französische Freundeskreis sowie der<br />
III. Partnerschaftsveranstaltungen<br />
Bei offiziellen Partnerschaftsveranstaltungen<br />
in <strong>Walldorf</strong> kann den Vereinen auf Antrag<br />
IV. Förderung von Fahrten zu Partnerstädten<br />
(1) Finden offizielle Begegnungen statt mit<br />
Städten, mit denen Partnerschafts- bzw. Freundschaftsvereinbarungen<br />
bestehen bzw. abgeschlossen<br />
werden sollen, oder zu denen kommunale<br />
Kontakte bestehen, werden von der <strong>Stadt</strong> für <strong>die</strong><br />
Teilnehmer der offiziellen Delegation <strong>die</strong> Fahrtbzw.<br />
Flugkosten sowie <strong>die</strong> Aufwendungen für <strong>die</strong><br />
Unterkunft <strong>über</strong>nommen. Der Teilnehmerkreis der<br />
Delegation wird vom Gemeinderat durch Beschluss<br />
festgelegt. Die Teilnehmer der offiziellen Delegation<br />
sind insoweit für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> ehrenamtlich tätig.<br />
Die Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Entschädigung ehrenamtlich<br />
Tätiger findet entsprechend Anwendung.<br />
(2) Bei Reisen von Jugendgruppen oder Schulklassen<br />
zu einer <strong>Stadt</strong> im Sinne von Abs. 1 werden<br />
12<br />
Deutsch-Türkische Partnerschaftskreis erhalten<br />
je einen Grundzuschuss in Höhe von 1.000 €.<br />
Der Verein hat jeweils zum Jahresende einen<br />
Verwendungsnachweis vorzulegen.<br />
zusätzlich ein Zuschuss zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
<strong>die</strong> Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Flugbzw.<br />
Fahrtkosten) bis zu 50 v. H., maximal jedoch<br />
155 € pro Teilnehmer, <strong>über</strong>nommen. Als Jugendliche<br />
gelten: Schüler, Studenten, Auszubildende<br />
und Arbeitslose bis zu 25 Jahren, Grundwehrund<br />
Zivil<strong>die</strong>nstleistende. Betreuer werden wie<br />
Jugendliche behandelt. Für <strong>die</strong> Festsetzung der<br />
Betreuer gelten <strong>die</strong> Bestimmungen der Vereinsförderungsrichtlinien.<br />
Der Zuschuss muss vor<br />
Antritt der Reise beantragt und genehmigt sein.<br />
(3) Zuschüsse nach Abschnitt IV Ziffer 1-2 werden<br />
grundsätzlich nur für eine Reise jährlich je Schule<br />
und Partnerstadt gewährt.