können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 6 Vereinsjubiläen<br />
(1) Gefördert werden nur Jubiläen, bei denen der Verein oder <strong>die</strong> Abteilungsleitung durch offizielle,<br />
festliche Jubiläumsveranstaltungen an <strong>die</strong> Öffentlichkeit tritt. Die Höhe des städtischen Zuschusses<br />
beträgt bei:<br />
25. Jubiläum 150 €<br />
40. Jubiläum 200 €<br />
50. Jubiläum 250 €<br />
60. Jubiläum 300 €<br />
70. Jubiläum 350 €<br />
75. Jubiläum 380 €<br />
(1) Werden von den Vereinen bedeutsame<br />
Wettkämpfe oder Begegnungen ausgerichtet,<br />
so <strong>können</strong> Preise und Ehrengaben im Wert bis<br />
550 € als Preis der <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> je Verein bzw.<br />
je Abteilung jährlich oder entsprechende Zuschüsse<br />
zur Beschaffung von Preisen und Ehrengaben<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
80. Jubiläum 400 €<br />
90. Jubiläum 450 €<br />
100. Jubiläum 500 €<br />
110. Jubiläum 550 €<br />
120. Jubiläum 600 €<br />
125. Jubiläum 650 €<br />
(2) Bei weiteren „runden“ Jubiläen werden pro Jahr 5 € zugrunde gelegt. Jubiläumszuschüsse sind von<br />
den Vereinen jeweils bis 1. November des Jubiläumsjahres zu beantragen.<br />
§ 7 Bedeutende Wettkämpfe und Begegnungen<br />
§ 8 Kulturelle Vereine<br />
(1) Musik- und Gesangvereine erhalten bei der<br />
Durchführung von Konzerten einen Sonderzuschuss<br />
von jährlich höchstens 100 €.<br />
(2) <strong>Walldorf</strong>er Musik- und Gesangvereinen wird<br />
für <strong>die</strong> Teilnahme an Wertungsveranstaltungen<br />
(z. B. Wertungssingen) auf Antrag ein Fahrtkostenzuschuss<br />
gewährt. Dieser beträgt bis zu<br />
75 v. H. der Kosten der Bahnfahrkarte II. Klasse<br />
ab Wiesloch-<strong>Walldorf</strong>, Austragungsort und<br />
zurück, abzüglich von anderer Seite bewilligter<br />
(2) Dar<strong>über</strong> hinaus kann für <strong>über</strong>regionale<br />
Begegnungen, <strong>die</strong> in <strong>Walldorf</strong> ausgetragen<br />
werden, eine Zuwendung im Einzelfall bis zu<br />
4.500 € gewährt werden. Die Entscheidung<br />
erfolgt im Einzelfall durch den Gemeinderat.<br />
(3) Weitere Zuschüsse für <strong>die</strong>sen Zweck werden<br />
nicht gewährt.<br />
Zuschüsse. Bei Auslandsfahrten wird sinngemäß<br />
verfahren. Alle Ermäßigungen zur Verbilligung<br />
der Fahrtkosten sind auszunutzen. Die Anträge<br />
sind unverzüglich nach der Veranstaltung einzureichen.<br />
(3) Fahrtkostenzuschüsse werden nur gewährt,<br />
wenn der Antrag stellende Verein eine Bescheinigung<br />
der Deutschen Bahn AG oder eines anderen<br />
Verkehrsunternehmens <strong>über</strong> <strong>die</strong> Höhe der<br />
Kosten vorlegt (Fahrpreisauskunft).<br />
7