können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
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VI. Übernachtungen<br />
Bei Übernachtungen in Sportstätten, Schul- oder sonstigen Räumen werden pro Übernachtung jeweils<br />
4 Stunden Nutzungsdauer berechnet. Maßgebend ist der Stundensatz des Entgeltkatalogs für sportliche<br />
Veranstaltungen ohne Eintritt.<br />
VII. Auswärtigenzuschlag<br />
Bei Nutzung der städtischen Einrichtungen durch auswärtige Vereine, Gruppen oder sonstige Personen<br />
wird ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 100 % erhoben.<br />
VIII. Ermäßigte Wochenendveranstaltungen<br />
Die in <strong>die</strong> Vereinsförderung einbezogenen Vereine sowie <strong>die</strong> örtlichen Parteien <strong>können</strong> einmal jährlich<br />
eine Halle, eine Aula oder einen Grillplatz zu einem ermäßigten Preis von 25,50 € pro Tag mieten.<br />
IX. Ausnahmen<br />
Nulltarife für <strong>die</strong> Vereinsjugendarbeit werden durch Gemeinderatsbeschluss geregelt. Gebühren bis<br />
einschließlich 2,50 € werden nicht erhoben.<br />
X. Zahlungsverzug<br />
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe der Säumniszuschläge nach<br />
§ 240 Abgabenordnung und Mahnkostenersätze in Höhe der Mahngebühren für öffentlichrechtliche<br />
Forderungen erhoben.<br />
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