17.01.2013 Aufrufe

können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VI. Übernachtungen<br />

Bei Übernachtungen in Sportstätten, Schul- oder sonstigen Räumen werden pro Übernachtung jeweils<br />

4 Stunden Nutzungsdauer berechnet. Maßgebend ist der Stundensatz des Entgeltkatalogs für sportliche<br />

Veranstaltungen ohne Eintritt.<br />

VII. Auswärtigenzuschlag<br />

Bei Nutzung der städtischen Einrichtungen durch auswärtige Vereine, Gruppen oder sonstige Personen<br />

wird ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 100 % erhoben.<br />

VIII. Ermäßigte Wochenendveranstaltungen<br />

Die in <strong>die</strong> Vereinsförderung einbezogenen Vereine sowie <strong>die</strong> örtlichen Parteien <strong>können</strong> einmal jährlich<br />

eine Halle, eine Aula oder einen Grillplatz zu einem ermäßigten Preis von 25,50 € pro Tag mieten.<br />

IX. Ausnahmen<br />

Nulltarife für <strong>die</strong> Vereinsjugendarbeit werden durch Gemeinderatsbeschluss geregelt. Gebühren bis<br />

einschließlich 2,50 € werden nicht erhoben.<br />

X. Zahlungsverzug<br />

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe der Säumniszuschläge nach<br />

§ 240 Abgabenordnung und Mahnkostenersätze in Höhe der Mahngebühren für öffentlichrechtliche<br />

Forderungen erhoben.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!