können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
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V. Sonstige Zuschüsse<br />
Werden im Rahmen der Partnerschaften bedeutsame<br />
Wettkämpfe oder Begegnungen ausgerichtet,<br />
so <strong>können</strong> Preise und Ehrengaben im Wert bis<br />
zu 255 € je Verein bzw. Abteilung jährlich oder<br />
entsprechende Zuschüsse zur Beschaffung von<br />
Preisen und Ehrengaben zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Werden Gruppen aus den Partnerstädten nach<br />
<strong>Walldorf</strong> eingeladen, kann in besonderen Fällen<br />
<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> Kosten für eine gemeinsame Veranstaltung<br />
oder einen Ausflug <strong>über</strong>nehmen.<br />
Schulfördervereine<br />
I. Förderung der Schulfördervereine<br />
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind<br />
rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung bei<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung einzureichen. Dem Antrag<br />
sind Teilnehmerlisten, Kostenvoranschläge <strong>über</strong><br />
Fahrtkosten sowie eine detaillierte Erläuterung<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Art der Veranstaltung beizufügen. Zuschussanträge<br />
für Begegnungen mit den Partnerstädten<br />
werden vor der Entscheidung dem jeweiligen<br />
Partnerschaftsverein zur Bestätigung<br />
der Förderwürdigkeit vorgelegt. Die Zuschüsse<br />
werden nur gewährt, wenn der Partnerschaftsverein<br />
bestätigt, dass eine Förderung mit den<br />
Zielen der Städtepartnerschaft in Einklang steht.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt den <strong>Walldorf</strong>er Schulfördervereinen jährlich einen Pauschalzuschuss<br />
außerhalb der Vereinsförderung. Der Zuschuss je Schulförderverein beträgt 1.000 €/Jahr.<br />
Im Einzelnen handelt es <strong>sich</strong> um:<br />
• Freunde und Förderer des Gymnasiums <strong>Walldorf</strong> e.V.<br />
• Theos Freunde e.V.<br />
• Förderverein der Waldschule<br />
• Förderverein der Schillerschule e.V.<br />
Jugendfreizeit- und Erholungsmaßnahmen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt <strong>Walldorf</strong>er Vereinen<br />
und Jugendverbänden Zuschüsse zur Durchführung<br />
von Jugenderholungs- und Freizeitmaßnahmen.<br />
Pro Tag und Übernachtung werden<br />
2,10 € pro Jugendlichem gewährt. Kinder aus<br />
Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten<br />
Kindern erhalten den doppelten Zuschuss.<br />
Bezuschusst werden nur Jugendliche bis einschließlich<br />
18 Jahre. Nach Beendigung der<br />
Maßnahme ist der <strong>Stadt</strong> eine Teilnehmerliste<br />
vorzulegen aus der Name, Vorname, Adresse<br />
und Alter hervorgehen. Die Teilnehmer bestätigen<br />
durch Unterschrift auf der Liste <strong>die</strong> Teilnahme<br />
an der Freizeit.<br />
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