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können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

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V. Sonstige Zuschüsse<br />

Werden im Rahmen der Partnerschaften bedeutsame<br />

Wettkämpfe oder Begegnungen ausgerichtet,<br />

so <strong>können</strong> Preise und Ehrengaben im Wert bis<br />

zu 255 € je Verein bzw. Abteilung jährlich oder<br />

entsprechende Zuschüsse zur Beschaffung von<br />

Preisen und Ehrengaben zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Werden Gruppen aus den Partnerstädten nach<br />

<strong>Walldorf</strong> eingeladen, kann in besonderen Fällen<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> Kosten für eine gemeinsame Veranstaltung<br />

oder einen Ausflug <strong>über</strong>nehmen.<br />

Schulfördervereine<br />

I. Förderung der Schulfördervereine<br />

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind<br />

rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung bei<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung einzureichen. Dem Antrag<br />

sind Teilnehmerlisten, Kostenvoranschläge <strong>über</strong><br />

Fahrtkosten sowie eine detaillierte Erläuterung<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Art der Veranstaltung beizufügen. Zuschussanträge<br />

für Begegnungen mit den Partnerstädten<br />

werden vor der Entscheidung dem jeweiligen<br />

Partnerschaftsverein zur Bestätigung<br />

der Förderwürdigkeit vorgelegt. Die Zuschüsse<br />

werden nur gewährt, wenn der Partnerschaftsverein<br />

bestätigt, dass eine Förderung mit den<br />

Zielen der Städtepartnerschaft in Einklang steht.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt den <strong>Walldorf</strong>er Schulfördervereinen jährlich einen Pauschalzuschuss<br />

außerhalb der Vereinsförderung. Der Zuschuss je Schulförderverein beträgt 1.000 €/Jahr.<br />

Im Einzelnen handelt es <strong>sich</strong> um:<br />

• Freunde und Förderer des Gymnasiums <strong>Walldorf</strong> e.V.<br />

• Theos Freunde e.V.<br />

• Förderverein der Waldschule<br />

• Förderverein der Schillerschule e.V.<br />

Jugendfreizeit- und Erholungsmaßnahmen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt <strong>Walldorf</strong>er Vereinen<br />

und Jugendverbänden Zuschüsse zur Durchführung<br />

von Jugenderholungs- und Freizeitmaßnahmen.<br />

Pro Tag und Übernachtung werden<br />

2,10 € pro Jugendlichem gewährt. Kinder aus<br />

Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten<br />

Kindern erhalten den doppelten Zuschuss.<br />

Bezuschusst werden nur Jugendliche bis einschließlich<br />

18 Jahre. Nach Beendigung der<br />

Maßnahme ist der <strong>Stadt</strong> eine Teilnehmerliste<br />

vorzulegen aus der Name, Vorname, Adresse<br />

und Alter hervorgehen. Die Teilnehmer bestätigen<br />

durch Unterschrift auf der Liste <strong>die</strong> Teilnahme<br />

an der Freizeit.<br />

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