können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
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§ 9 Festveranstaltungen außerhalb <strong>Walldorf</strong>s<br />
Auf Antrag werden Fahrtkostenzuschüsse für „Sammeltransportmittel“ zu Veranstaltungen örtlicher<br />
Vereine in den <strong>Stadt</strong>hallen Wiesloch, St. Leon-Rot und Hockenheim für eine Veranstaltung pro Jahr<br />
in Höhe von 50 v. H. der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von<br />
250 € gewährt.<br />
§ 10 Betriebskostenzuschüsse zur Unterhaltung und<br />
Pflege vereinseigener Anlagen<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt auf Antrag den <strong>Walldorf</strong>er Vereinen einen Betriebskostenzuschuss.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass<br />
• <strong>die</strong> Anlage im Eigentum bzw. im Besitz des<br />
Vereins steht, oder der Verein einen langfristigen<br />
Pachtvertrag abgeschlossen hat,<br />
• <strong>die</strong> Anlage auf <strong>Walldorf</strong>er Gemarkung liegt<br />
und <strong>die</strong> Mehrheit der Mitglieder <strong>Walldorf</strong>er<br />
Einwohner sind,<br />
• der Verein gemeinnützig im Sinne der §§ 52<br />
bis 68 der Abgabenordnung ist und vorwiegend<br />
der Allgemeinheit <strong>die</strong>nt,<br />
• <strong>die</strong> Anlage in ihrem Aufbau der Größe und<br />
Einrichtung den Bestimmungen des jeweiligen<br />
Fachverbandes entspricht oder ihrem Charakter<br />
nach der sportlichen Betätigung, dem<br />
(2) Betriebskostenzuschüsse erhalten Vereine nicht, wenn<br />
8<br />
• <strong>die</strong> Bedingungen nach Absatz 1 nicht<br />
erfüllt sind,<br />
• bei evtl. Weitervermietung der Anlagen<br />
erhebliche Einnahmen erzielt werden,<br />
Freizeitsport oder der Erholung der Allgemeinheit<br />
<strong>die</strong>nt,<br />
• <strong>sich</strong> <strong>die</strong> Anlagen in einem gepflegten<br />
Zustand befinden und so beschaffen sind,<br />
dass auf den Vereinsanlagen ohne Unfallgefahr<br />
<strong>die</strong> Vereinstätigkeit ausgeübt<br />
werden kann,<br />
• der Verein im Bedarfsfall seine Anlagen<br />
schulischen Zwecken und anderen Vereinen<br />
zur Verfügung stellt und<br />
• <strong>die</strong> Vereinsanlage mindestens 6 Monate im<br />
Kalenderjahr für Vereinszwecke genutzt<br />
werden kann.<br />
• Anlagen einer Firma oder einem Unternehmen<br />
zur Verfügung gestellt, oder von<br />
<strong>die</strong>sen entsprechend angepachtet werden,<br />
• es <strong>sich</strong> um Pferderennbahnen und<br />
Landebahnen für Flugsport handelt.