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können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

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§ 9 Festveranstaltungen außerhalb <strong>Walldorf</strong>s<br />

Auf Antrag werden Fahrtkostenzuschüsse für „Sammeltransportmittel“ zu Veranstaltungen örtlicher<br />

Vereine in den <strong>Stadt</strong>hallen Wiesloch, St. Leon-Rot und Hockenheim für eine Veranstaltung pro Jahr<br />

in Höhe von 50 v. H. der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von<br />

250 € gewährt.<br />

§ 10 Betriebskostenzuschüsse zur Unterhaltung und<br />

Pflege vereinseigener Anlagen<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt auf Antrag den <strong>Walldorf</strong>er Vereinen einen Betriebskostenzuschuss.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass<br />

• <strong>die</strong> Anlage im Eigentum bzw. im Besitz des<br />

Vereins steht, oder der Verein einen langfristigen<br />

Pachtvertrag abgeschlossen hat,<br />

• <strong>die</strong> Anlage auf <strong>Walldorf</strong>er Gemarkung liegt<br />

und <strong>die</strong> Mehrheit der Mitglieder <strong>Walldorf</strong>er<br />

Einwohner sind,<br />

• der Verein gemeinnützig im Sinne der §§ 52<br />

bis 68 der Abgabenordnung ist und vorwiegend<br />

der Allgemeinheit <strong>die</strong>nt,<br />

• <strong>die</strong> Anlage in ihrem Aufbau der Größe und<br />

Einrichtung den Bestimmungen des jeweiligen<br />

Fachverbandes entspricht oder ihrem Charakter<br />

nach der sportlichen Betätigung, dem<br />

(2) Betriebskostenzuschüsse erhalten Vereine nicht, wenn<br />

8<br />

• <strong>die</strong> Bedingungen nach Absatz 1 nicht<br />

erfüllt sind,<br />

• bei evtl. Weitervermietung der Anlagen<br />

erhebliche Einnahmen erzielt werden,<br />

Freizeitsport oder der Erholung der Allgemeinheit<br />

<strong>die</strong>nt,<br />

• <strong>sich</strong> <strong>die</strong> Anlagen in einem gepflegten<br />

Zustand befinden und so beschaffen sind,<br />

dass auf den Vereinsanlagen ohne Unfallgefahr<br />

<strong>die</strong> Vereinstätigkeit ausgeübt<br />

werden kann,<br />

• der Verein im Bedarfsfall seine Anlagen<br />

schulischen Zwecken und anderen Vereinen<br />

zur Verfügung stellt und<br />

• <strong>die</strong> Vereinsanlage mindestens 6 Monate im<br />

Kalenderjahr für Vereinszwecke genutzt<br />

werden kann.<br />

• Anlagen einer Firma oder einem Unternehmen<br />

zur Verfügung gestellt, oder von<br />

<strong>die</strong>sen entsprechend angepachtet werden,<br />

• es <strong>sich</strong> um Pferderennbahnen und<br />

Landebahnen für Flugsport handelt.

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