können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
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§ 3 Regelförderung<br />
(1) Der im Verwaltungshaushalt zur Verfügung<br />
gestellte Betrag wird nach Abzug der Vorwegentnahmen<br />
(§§ 4 bis 11) als laufende jährliche<br />
Förderung wie folgt vergeben.<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt den Mitgliedern<br />
eines ortsansässigen, Sport treibenden Vereins, <strong>die</strong><br />
an Badischen, Baden-Württembergischen, Süddeutschen,<br />
Deutschen und Europameisterschaften<br />
teilnehmen, für <strong>die</strong> Teilnahme an der höchsten<br />
Meisterschaft auf Antrag nachträglich einen Fahrtkostenzuschuss.<br />
Dieser beträgt bis zu 75 v. H. der<br />
Kosten der Bahnfahrkarte II. Klasse ab Wiesloch-<br />
<strong>Walldorf</strong> zum Wettkampfort und zurück, abzüglich<br />
von anderer Seite bewilligter Zuschüsse,<br />
höchstens jedoch 55 €. Bei Auslandsfahrten wird<br />
sinngemäß verfahren. Alle Ermäßigungen zur<br />
Verbilligung der Fahrtkosten sind auszunutzen.<br />
Die Anträge sind unverzüglich nach der Meisterschaftsteilnahme<br />
einzureichen. Der Zuschuss wird<br />
nur für eine Fahrt je Meisterschaft gewährt.<br />
(2) Voraussetzung für Sonderzuwendungen ist ein<br />
Anspruch nach <strong>die</strong>sen Richtlinien auf laufende<br />
jährliche Förderung.<br />
(3) Voraussetzung für <strong>die</strong> Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen<br />
ist <strong>die</strong> Vorlage der Fahrpreisauskunft<br />
der Deutschen Bahn AG oder eines<br />
anderen Verkehrsunternehmens.<br />
70 v. H. des Betrages nach der Anzahl<br />
der Jugendlichen.<br />
30 v. H. des Betrages nach der Anzahl<br />
der sonstigen Mitglieder.<br />
§ 4 Sonderzuwendungen für Meisterschaftsteilnahme<br />
(4) <strong>Walldorf</strong>er Sportler, <strong>die</strong> für einen auswärtigen<br />
Verein an einer Meisterschaft teilnehmen, erhalten<br />
keinen Zuschuss.<br />
(5) Als Badische, Baden-Württembergische, Süddeutsche,<br />
Deutsche und Europameisterschaften<br />
gelten nur <strong>die</strong> Meisterschaften, <strong>die</strong> vom zuständigen<br />
Fachverband ausgeschrieben und vergeben<br />
werden.<br />
(6) Bei zehn und mehr Wettkampfteilnehmern<br />
wird für jede angefangenen zehn aktiven Wettkämpfer<br />
außerdem ein Zuschuss für einen Begleiter<br />
in gleicher Höhe wie für einen aktiven<br />
Wettkämpfer gewährt.<br />
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