17.01.2013 Aufrufe

können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 3 Regelförderung<br />

(1) Der im Verwaltungshaushalt zur Verfügung<br />

gestellte Betrag wird nach Abzug der Vorwegentnahmen<br />

(§§ 4 bis 11) als laufende jährliche<br />

Förderung wie folgt vergeben.<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> gewährt den Mitgliedern<br />

eines ortsansässigen, Sport treibenden Vereins, <strong>die</strong><br />

an Badischen, Baden-Württembergischen, Süddeutschen,<br />

Deutschen und Europameisterschaften<br />

teilnehmen, für <strong>die</strong> Teilnahme an der höchsten<br />

Meisterschaft auf Antrag nachträglich einen Fahrtkostenzuschuss.<br />

Dieser beträgt bis zu 75 v. H. der<br />

Kosten der Bahnfahrkarte II. Klasse ab Wiesloch-<br />

<strong>Walldorf</strong> zum Wettkampfort und zurück, abzüglich<br />

von anderer Seite bewilligter Zuschüsse,<br />

höchstens jedoch 55 €. Bei Auslandsfahrten wird<br />

sinngemäß verfahren. Alle Ermäßigungen zur<br />

Verbilligung der Fahrtkosten sind auszunutzen.<br />

Die Anträge sind unverzüglich nach der Meisterschaftsteilnahme<br />

einzureichen. Der Zuschuss wird<br />

nur für eine Fahrt je Meisterschaft gewährt.<br />

(2) Voraussetzung für Sonderzuwendungen ist ein<br />

Anspruch nach <strong>die</strong>sen Richtlinien auf laufende<br />

jährliche Förderung.<br />

(3) Voraussetzung für <strong>die</strong> Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen<br />

ist <strong>die</strong> Vorlage der Fahrpreisauskunft<br />

der Deutschen Bahn AG oder eines<br />

anderen Verkehrsunternehmens.<br />

70 v. H. des Betrages nach der Anzahl<br />

der Jugendlichen.<br />

30 v. H. des Betrages nach der Anzahl<br />

der sonstigen Mitglieder.<br />

§ 4 Sonderzuwendungen für Meisterschaftsteilnahme<br />

(4) <strong>Walldorf</strong>er Sportler, <strong>die</strong> für einen auswärtigen<br />

Verein an einer Meisterschaft teilnehmen, erhalten<br />

keinen Zuschuss.<br />

(5) Als Badische, Baden-Württembergische, Süddeutsche,<br />

Deutsche und Europameisterschaften<br />

gelten nur <strong>die</strong> Meisterschaften, <strong>die</strong> vom zuständigen<br />

Fachverband ausgeschrieben und vergeben<br />

werden.<br />

(6) Bei zehn und mehr Wettkampfteilnehmern<br />

wird für jede angefangenen zehn aktiven Wettkämpfer<br />

außerdem ein Zuschuss für einen Begleiter<br />

in gleicher Höhe wie für einen aktiven<br />

Wettkämpfer gewährt.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!