können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf
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Richtlinien für <strong>die</strong> Förderung von Vereinen<br />
Präambel<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> fördert ihre Vereine im Rahmen<br />
des Möglichen und der verfügbaren Haushaltsmittel.<br />
Für <strong>die</strong> Förderung durch jährliche Beträge,<br />
Sonderzuwendungen oder Investitionszuschüsse<br />
gelten <strong>die</strong>se Richtlinien.<br />
Die Richtlinien berück<strong>sich</strong>tigen besonders <strong>die</strong> Jugendarbeit<br />
der Vereine. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie<br />
pauschalieren <strong>die</strong> Richtlinien <strong>die</strong><br />
den Vereinen entstehenden besonderen Belastungen,<br />
wie <strong>die</strong> Unterhaltung eigener Sportstätten,<br />
<strong>die</strong> Durchführung internationaler Begegnungen<br />
und das Ausrichten von Wettkämpfen.<br />
Mit dem finanziellen Zuschuss fördert <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>die</strong> Eigeninitiative der Vereine und erwartet <strong>die</strong>se<br />
auch als Gegenleistung. Durch ihre Arbeit sollen<br />
<strong>die</strong> Vereine einen wesentlichen Beitrag zu einem<br />
vielfältigen städtischen Leben und zur Stärkung<br />
menschlichen Miteinanders leisten. Dies setzt ein<br />
breites und offenes kulturelles und sportliches<br />
Veranstaltungsangebot voraus, bei dem der<br />
Jugendarbeit besondere Bedeutung zukommt.<br />
Die <strong>Stadt</strong> erwartet dar<strong>über</strong> hinaus, dass <strong>die</strong><br />
Vereine ihren Betrieb nach wirtschaftlichen Ge<strong>sich</strong>tspunkten<br />
führen und zu <strong>die</strong>sem Zweck eng<br />
zusammenarbeiten.<br />
Die nachstehenden Richtlinien sind der Rahmen<br />
für <strong>die</strong> unmittelbare Förderung <strong>Walldorf</strong>er Vereine<br />
durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>. Die Richtlinien sind bei der<br />
Verteilung der Haushaltsmittel verbindlich.<br />
Die in <strong>die</strong>sen Richtlinien angeführten Fördermittel<br />
werden gewährt im Rahmen der im Haushaltsplan<br />
bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Förderung besteht nicht.<br />
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