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können Sie sich über die Städtischen Förderrichtlinien - Stadt Walldorf

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Richtlinien für <strong>die</strong> Förderung von Vereinen<br />

Präambel<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> fördert ihre Vereine im Rahmen<br />

des Möglichen und der verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

Für <strong>die</strong> Förderung durch jährliche Beträge,<br />

Sonderzuwendungen oder Investitionszuschüsse<br />

gelten <strong>die</strong>se Richtlinien.<br />

Die Richtlinien berück<strong>sich</strong>tigen besonders <strong>die</strong> Jugendarbeit<br />

der Vereine. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie<br />

pauschalieren <strong>die</strong> Richtlinien <strong>die</strong><br />

den Vereinen entstehenden besonderen Belastungen,<br />

wie <strong>die</strong> Unterhaltung eigener Sportstätten,<br />

<strong>die</strong> Durchführung internationaler Begegnungen<br />

und das Ausrichten von Wettkämpfen.<br />

Mit dem finanziellen Zuschuss fördert <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>die</strong> Eigeninitiative der Vereine und erwartet <strong>die</strong>se<br />

auch als Gegenleistung. Durch ihre Arbeit sollen<br />

<strong>die</strong> Vereine einen wesentlichen Beitrag zu einem<br />

vielfältigen städtischen Leben und zur Stärkung<br />

menschlichen Miteinanders leisten. Dies setzt ein<br />

breites und offenes kulturelles und sportliches<br />

Veranstaltungsangebot voraus, bei dem der<br />

Jugendarbeit besondere Bedeutung zukommt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> erwartet dar<strong>über</strong> hinaus, dass <strong>die</strong><br />

Vereine ihren Betrieb nach wirtschaftlichen Ge<strong>sich</strong>tspunkten<br />

führen und zu <strong>die</strong>sem Zweck eng<br />

zusammenarbeiten.<br />

Die nachstehenden Richtlinien sind der Rahmen<br />

für <strong>die</strong> unmittelbare Förderung <strong>Walldorf</strong>er Vereine<br />

durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>. Die Richtlinien sind bei der<br />

Verteilung der Haushaltsmittel verbindlich.<br />

Die in <strong>die</strong>sen Richtlinien angeführten Fördermittel<br />

werden gewährt im Rahmen der im Haushaltsplan<br />

bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Förderung besteht nicht.<br />

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