Oktober - Gemeinde Sengenthal
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Im Anschluss stand dem festlichen Treiben nichts mehr im Wege.<br />
Neben einer 109,5 Kilogramm schweren Grillsau, wurden weitere<br />
Köstlichkeiten vom Grill, und am Nachmittag ein tolles Kuchenbuffett<br />
verdrückt. An verschiedenen Ständen wurde mittelalterliches<br />
Handwerk, wie Töpfern oder die Herstellung von Stockbrot am offenen<br />
Feuer gezeigt. An anderen Ständen konnten Kinder sich am<br />
Baumstammwerfen oder am Ledersäckchenwurf üben, an der<br />
Spindelpresse sich eine Erinnerungsmedaille prägen und sich eine<br />
Birkenholzscheibe mit einem Brandeisen und dem Emblem von Reichertshofen<br />
brennen lassen.<br />
Den lustigen Abschluss bildete am Sonntagabend im komplett gefüllten<br />
Pfarrsaal der Einakter der Theatergruppe unter der Leitung<br />
von Klaus Körner „Zwei Engel für Bim-Bam“. Dabei hatten die zwei<br />
Engel mit den überaus aktiven Damen des Katholischen Frauenbundes<br />
Reichertshofen und Pfarrer Manfred alle Hände voll zutun,<br />
so dass die Lachmuskeln kaum zur Erholung kamen.<br />
An allen drei Festtagen war vor allem die Ausstellung zur Geschichte<br />
von Reichertshofen im Kolpingstüberl ein Hingucker. Mit sehr<br />
viel Liebe und großem Zeitaufwand stellte <strong>Gemeinde</strong>archivar Ludwig<br />
Lang mit Gattin Carola einen tollen Querschnitt der letzten 200<br />
Jahre zusammen. Besonders die Originalurkunde aus dem Staatsarchiv<br />
Amberg war ein Highlight.<br />
Ein besonderen Dank sprach Bürgermeister Werner Brandenburger<br />
den teilnehmenden Vereinen und kirchlichen Organisationen für<br />
ihren unermüdlichen Einsatz an den drei Festtagen aus. Hier zeigten<br />
alle Größe und Gemeinschaftssinn.<br />
Bekanntmachung<br />
Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesstraße 299, Umbau<br />
der Kreuzung mit der Staatsstraße 2220 bei Greißelbach.<br />
Planfeststellung nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in<br />
Verbindung mit Art 73 BayVwVfG.<br />
Das Staatliche Bauamt Regensburg hat für das o.a. Bauvorhaben<br />
die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für<br />
das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen<br />
Forst der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> sowie in den Gemarkungen<br />
Döllwang und Kruppach der <strong>Gemeinde</strong> Mühlhausen<br />
beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt zur<br />
allgemeinen Einsichtnahme aus:<br />
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Bahnhofstraße<br />
12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Zimmer Nr. 23 in der zeit vom<br />
15.09.2011 bis 17.10.2011 während der Dienststunden.<br />
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />
Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift<br />
erheben bis 02.11.2011 bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Neumarkt i.d.OPf., Zimmer Nr. 23, Bahnhofstraße 12, 92318<br />
Neumarkt i.d.OPf., oder bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeransplatz<br />
8, 93047 Regensburg, Zimmer Nr. A 345.<br />
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das<br />
Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.<br />
Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a<br />
Nr. 7 Satz 1 und 2 FStrG).<br />
einladung zur terminabsprache für das veranstaltungsjahr<br />
2012<br />
Zur diesjährigen Terminabsprache für das Veranstaltungsjahr 2012<br />
am montag, den 10. oktober 2011 um 19.30 uhr im Sportheim<br />
des ASC-<strong>Sengenthal</strong> ergeht hiermit herzliche Einladung an alle Vertreter<br />
der Vereine, Feuerwehren, Büchereien und der Pfarrei. Um<br />
zahlreiches Erscheinen wird gebeten.<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Rückschnitt von hecken, Bäumen<br />
und Sträuchern<br />
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sträucher, Hecken<br />
und Äste in die öffentlichen Straßen- und Gehwegbereiche ragen,<br />
sowie die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.<br />
Nach der Verordnung über die Straßenreinigung der <strong>Gemeinde</strong> ist<br />
auch das Entfernen des Aufwuchses in den Gehwegen, aus den<br />
Pflasterfugen und zwischen den Randsteinen, Angelegenheit der<br />
Straßenanlieger.<br />
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Hecken, Bäume und<br />
Sträucher bis zur Grundstücksgrenze bis einer Höhe von 4 m zurückzuschneiden<br />
und die Gehwege von Aufwuchs freizuhalten.<br />
Anlieger (Waldbesitzer) an öffentlichen Straßen- und Flurwegen<br />
außerhalb der Ortschaften sind ebenfalls verpflichtet, in den Straßen-<br />
und Wegegrund hereinragende Äste und Hecken bis zu einer<br />
Höhe von 4 Metern zu entfernen. Zu beachten ist dabei auch dass<br />
darüber liegende Äste im Winter durch das Gewicht der Schneelast<br />
in das freizuhaltende Lichtraumprofil der Straße gedrückt werden.<br />
Darüber hinaus werden insbesondere Landwirte gebeten, durch<br />
Pflege und Mäharbeiten an den Feld- und Wiesenrändern zur Verschönerung<br />
unserer <strong>Gemeinde</strong> beizutragen.<br />
Soweit diese rechtlich verpflichtenden Maßnahmen nicht umgehend<br />
durchgeführt werden, erfolgt dies durch die <strong>Gemeinde</strong> gegen<br />
Kostenerstattung.<br />
christbäume für kirche, kindergarten<br />
und <strong>Gemeinde</strong>plätze<br />
Die Kirche und <strong>Gemeinde</strong>plätze sollten zur Weihnachtszeit wieder<br />
mit Christbäumen geschmückt werden. Wer einen Baum (im<br />
Grundstück möglichst straßennah) spenden möchte, bitte bei Bürgermeister<br />
Brandenburger (Tel.: 29 12-50) oder den <strong>Gemeinde</strong>arbeitern<br />
(Tel.: 0175 /18 34 588) melden. Die Bäume werden von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>arbeitern gefällt.<br />
keine Speisereste auf den komposthaufen<br />
Kompostierung ist eine kontrollierte Zersetzung organischen Materials<br />
unter Zufuhr von Sauerstoff. Mikroorganismen (Bakterien,<br />
Pilze u. ä.) sowie auch Kleintiere (Würmer, Asseln u.a.) bauen die<br />
strukturbildenden Bestandteile der Pflanzen wie auch die Inhaltsstoffe<br />
wie Zucker ab. Die Biomasse wird dabei in ihre Einzelbestandteile<br />
zurückgeführt und steht dann höheren Pflanzen als Aufbaustoff<br />
zur Verfügung. Werden nun neben pflanzlichen Abfällen<br />
(z.B. Salat, Blumen, Gartenabfälle etc.) auch Speisereste, insbesondere<br />
Fleischreste dem Kompost zugeführt, werden dadurch Nagetiere<br />
(Mäuse, Ratten) im Siedlungsbereich angezogen. Um der Verbreitung<br />
von Nagetieren und den damit einhergehenden<br />
Hygienerisiken vorzubeugen wird gebeten, entsprechende Abfälle<br />
nicht auf dem Gartenkompost zu entsorgen.<br />
Öffnungszeiten des wertstoffhofes<br />
und der Gemeinedeponie<br />
vom 01. April bis 30. September<br />
mittwochs von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr u. samstags von 13.30 Uhr<br />
– 16.00 Uhr<br />
vom 15. März bis 31. März und vom 1. <strong>Oktober</strong> bis 15. November<br />
nur samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr<br />
ab 15. März steht ein Grüngutcontainer außerhalb der Deponie zur<br />
Verfügung. Deponiewärter der <strong>Gemeinde</strong>deponie <strong>Sengenthal</strong>-<br />
Sandhut ist Herr Heinz Weber, Tel. 09181/9983