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2003-06-30 - .PDF - Marktgemeinde Kremsmünster

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G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche<br />

SITZUNG DES GEMEINDERATES<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> am <strong>30</strong>. Juni <strong>2003</strong>, 19:15 Uhr<br />

Tagungsort: GR-Sitzungssaal, 3. Stock, Rathaus <strong>Kremsmünster</strong><br />

Anwesende:<br />

ÖVP FPÖ SPÖ<br />

Franz Fellinger (Bürgermeister) X Ulrich Hanstein X GV Gottfried Steiner X<br />

Vbgm. Johann Dutzler X Rudolf Michlmayr X August Michael Fellinger X<br />

GV Dr. Walter Gegenhuber X Vbgm. Ewald Derflinger E Pauline Eiler X<br />

GV Gerhard Obernberger X Franz Mörtenhuber X Edeltraud Guggi X<br />

Johann Dutzler jun. X Uwe Reithuber X DI Marco Köttstorfer X<br />

Helmut Zettl X Doris Wimmer X<br />

Reinhard Humenberger-Riesenh. X<br />

Brigitta Oberhuber X<br />

Alois Voithofer E<br />

Georg Neubauer X<br />

GV Univ.-Prof. Heinz Preiss E<br />

Gertraud Sperrer X<br />

Karl Dutzler X<br />

Mag. Klaus Thaler E<br />

Mag. Gabriele Hebesberger E<br />

Klaus Hübner X<br />

Mag. Robert Kastler X<br />

Christine Steinmair X<br />

Josef-Georg Fellinger X<br />

Ersatzmitglieder:<br />

Karl Strauß X Paul Friedl X Otto Fiala<br />

Rudolf Hujber X Karl Wimmer X Gerhard Resl<br />

Richard Scheinecker X Bruno Oberhauser Franz Steininger<br />

Karl Striegl X<br />

Weiters anwesend:<br />

Amtsleiter Reinhard Haider x Schriftführer Maria Hasenauer x<br />

Legende: x = anwesend, E = entschuldigt abwesend, N = nicht entschuldigt abwesend


Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11. April <strong>2003</strong> bis zur heutigen Sitzung während der<br />

Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt<br />

und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Der Vorsitzende stellt den Dringlichkeitsantrag, die Tagesordnung folgendermaßen zu ändern:<br />

Absetzung von Tagesordnungspunkten<br />

TOP 13<br />

Christine Dobetsberger, Bahnhofstraße 32 – Ansuchen um Grundgrenzenbegradigung und Ankauf eines daraus<br />

resultierenden Teilgrundstückes aus Gst. 137/1, KG. <strong>Kremsmünster</strong> (Öffentliches Gut)<br />

TOP 14<br />

Franz und Hermine Obernberger, Mitterweg 20 – Ansuchen um Ankauf eines Teilgrundstückes der öffentlichen<br />

Straße Gst. 1<strong>30</strong>/13, KG. <strong>Kremsmünster</strong>, zwecks Errichtung einer Garage<br />

Neuaufnahme von Tagesordnungspunkten<br />

TOP 24.f)<br />

WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 14 (ca. 80 m 2 ) nach Josef Michael Peutelberger<br />

TOP 25<br />

Hochwasserschutz für das Firmenareal Greiner<br />

a) Bildung einer Interessentengemeinschaft der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> mit der Firma Greiner Holding<br />

b) Finanzierung<br />

Die Tagesordnungspunkte Top 13 und Top 14 werden an den Strassenausschuss verwiesen. Eine Entscheidung<br />

dieser Angelegenheiten wird bei der nächsten Gemeinderatsitzung erfolgen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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T a g e s o r d n u n g<br />

1. Gemeinde-Prüfungsausschuss – Bericht vom 17. Juni <strong>2003</strong><br />

2. Volksschule Markt – Sanierung;<br />

a) Beschluss des Finanzierungsplanes<br />

b) Vergabe des Immobilien-Leasingauftrages<br />

3. Marktplatz – Neugestaltung; Vertragsabschluss für die Projektierung<br />

4. Betriebsbaugebiet Gemeinde Rohr – Erschließung mit Kanal/Wasser/Straße durch die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Kremsmünster</strong>; Vereinbarung<br />

5. Kremsbrücke im Ortszentrum (Nahe Raiffeisenbank) – Sanierung; Vergabe der Bauarbeiten<br />

6. Erschließungsstraße Ost; Vertragsabschluss für die Projektierung<br />

7. Kindergarten Markt – Ankauf von Spielgeräten für die Außenanlage<br />

8. B 122 Voralpen-Bundesstraße – Errichtung eines Fahrbahnteilers bei km 60,960 (Baulos „Stiftsberg“);<br />

Abschluss eines Übereinkommens mit dem Land Oö, Landesstraßenverwaltung<br />

9. B 122 Voralpen-Bundesstraße – Errichtung eines Gehweges von km 60,925 bis km 61,700 re.i.S.d.Km.<br />

(Baulos „Stiftsberg“); Abschluss eines Übereinkommens mit dem Land Oö, Landesstraßenverwaltung<br />

10. Errichtung des Güterweges „Eiblwimm“ durch die Gemeinde Kematen an der Krems; - Widmung und<br />

Einreihung des öffentlichen Straßengrundstückes Nr. 595 (Teil), KG. Wolfgangstein, als Güterweg –<br />

Verordnungsbeschluss<br />

11. Franz-Hönig-Straße – Aufhebung und Neuerlassung einer Kurzparkzone; Verordnungsbeschluss<br />

12. Am Stiftsbahnhof – Anordnung einer „<strong>30</strong>-km/h-Zone“; Verordnungsbeschluss<br />

13. Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> betreffend Ankauf einer<br />

Teilfläche von 101 m² aus dem Grundstück Nr. 22/2, KG. Unterburgfried, im Anschluss an den Bauplatz<br />

„Hofer-Markt“, durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> (Zuschreibung dieser Teilfläche zum Grundstück<br />

Nr. 22/108, KG. Unterburgfried „Bezirkssporthallenparkplatz)<br />

14. Wasserverband „Unteres Kremstal“ – Grundlagenerstellung zu einem umfassenden Hochwasserschutz<br />

und Erstellung eines Alarmplanes; Genehmigung des Auftrages und Beschluss über die anteiligen<br />

Kosten<br />

15. Feuerwehr-Pflichtbereich <strong>Kremsmünster</strong>: Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und des<br />

Stellvertreters<br />

16. Wärmelieferungsvertrag Fernwärme <strong>Kremsmünster</strong> – Vertragsabschluss mit der WBG Wien<br />

a) Rathaus<br />

b) Kindergarten Markt<br />

17. Wasserkraftanlage „Hofmühle“ in Achleiten; - Verkauf durch die Ehegatten Berta und Otto Leitner,<br />

Kematen an der Krems, Achleiten 10, an Frau Karin Leitner, Kematen an der Krems, Achleiten 15 –<br />

Zustimmung durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> als Mitglied des Regulierungsunternehmens.


18. Walter und Ulrike Wimmer, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Pochendorf 18; -<br />

a) Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 1236/3, 1278, 1240/1<br />

und 1236/1, KG. Sattledt II, von derzeit „Grünland“ in künftighin „Misch-„ bzw. „Betriebsbaugebiet“;<br />

b) Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 1220/1 (Teil) und<br />

1221/1, KG. Sattledt II, von derzeit „Grünland“ in künftighin „Mischbaugebiet“<br />

19. Walter und Maria Weingartmair, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Wolfgangstein 15; -<br />

Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 85/2 (Teil), KG.<br />

Kirchberg, und 23 (Teil), KG. Wolfgangstein, von derzeit „Grünland“ bzw. „Wald“ in künftighin<br />

„Wohngebiet“<br />

20. Friederike Kraus, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Greinerstraße 34; -<br />

Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich des Grundstückes Nr. 8/1 (Teil), KG. Krift,<br />

von derzeit „Grünland“ in künftighin „Sonderausweisung im Grünland – Lagerplatz“<br />

21. Sog. „Friedmann-Feld“; - Erklärung zum Neuplanungsgebiet gemäß § 45, Oö. Bauordnung 1994 i.d.F.<br />

der Novelle 1998, LGBl.Nr. 70/1998; beabsichtigte Widmung entweder „Sondergebiet des Baulandes –<br />

betreutes Wohnen“ oder alternativ „Wohngebiet für mehrgeschossige förderbare Wohnbauten (WF)“.<br />

22. Krumhuber Ursula, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Subiacostraße 7; - Berufung gegen die Vorschreibung eines<br />

Beitrages zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (Verkehrsflächenbeitrag) für die<br />

Liegenschaft „<strong>Kremsmünster</strong>, Fuxjägerstraße 8“ (Grundstück Nr. 6/3, KG. <strong>Kremsmünster</strong>) –<br />

Berufungsentscheidung.<br />

23. Meiseleder & Großtesner OEG, Stiftsschänke <strong>Kremsmünster</strong>; Getränkesteuerverfahren 1999 -<br />

Berufungsentscheidung<br />

24. Wohnungsvergaben<br />

a) WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 14 (60 m 2 ), nach Frau Theresia Kusche<br />

b) LAWOG-Wohnung Josef-Roithmayr-Straße 7 (23 m 2 ) nach Nicole Strasser<br />

c) WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 10 (80 m 2 ) nach Ulrike Reisinger<br />

d) Wohnung im Landgemeindehaus (49 m 2 ) nach Anita Ölsinger<br />

e) BRW-Wohnung Papiermühlstraße 17 (58,14 m²) nach Andreas Rabl<br />

f) WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 14 (ca. 80 m 2 ) nach Josef Michael Peutelberger<br />

25. Hochwasserschutz für das Firmenareal Greiner<br />

a) Bildung einer Interessentengemeinschaft der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> mit der Firma Greiner<br />

Holding<br />

b) Finanzierung<br />

26. Allfälliges<br />

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A u s f ü h r u n g<br />

1. Gemeinde-Prüfungsausschuss – Bericht vom 17. Juni <strong>2003</strong><br />

GR Guggi verliest auf Ersuchen des Vorsitzenden den Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni <strong>2003</strong> mit<br />

folgendem Bericht :<br />

a) Versicherungen<br />

Die bestehenden Versicherungsverträge wurden überprüft und dazu wird festgestellt.<br />

� Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.<br />

� Für die Gebäude der Gemeinde bestehen Bündelversicherungen für Feuer, Sturm, Wasserschäden,<br />

Glasbruch und Einbruch.<br />

� Die Anpassung des Gebäudewertes erfolgt durch den Baukostenindex.<br />

Neu abzuschließende Versicherungen werden ausgeschrieben. Das beste Angebot wird bei gleichen<br />

Bedingungen angenommen.<br />

Die Versicherungspolizzen wurden im Jahr 1998 durch ein Maklerbüro überprüft. Die Vorschläge für<br />

Verbesserungen und Einsparungen wurden umgesetzt.<br />

b). Allfälliges<br />

Es wurde eine unangemeldete Kassaprüfung durchgeführt. Als Kontostand wurde ein Betrag von minus<br />

EUR 1.629.128,27 festgestellt.<br />

GR Guggi stellt den Antrag, den Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni <strong>2003</strong> zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.


2. Volksschule Markt - Sanierung<br />

a) Beschluss des Finanzierungsplanes<br />

b) Vergabe des Immobilien-Leasingauftrages<br />

a) Beschluss des Finanzierungsplanes<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass bezüglich der genehmigten Gesamtkosten in Höhe von EUR 3.243.800,54 (exkl.<br />

Ust) vom Land Oö mit Schreiben vom 19. Mai <strong>2003</strong> die Genehmigung gemäß § 86 der Oö. GemO erteilt wurde.<br />

Gleichzeitig wurde zur Finanzierung angemerkt, dass diese vorerst zu 100 % aus Eigenmittel der Gemeinde zu<br />

erfolgen hat. Dies ist solange gültig bis ein entsprechender neuer Finanzierungsplan des Landes Oö vorliegt. Aus<br />

den Gesprächen des Bürgermeisters mit den zuständigen politischen Vertretern ist zu erwarten, dass<br />

Landesmittel/Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von EUR 1.800.000,00 gewährt werden (jeweils EUR 600.000,00<br />

in den Jahren 2005, 20<strong>06</strong> und 2007).<br />

Er stellt den Antrag, den Finanzierungsplan in der vorgetragenen Form zu genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

b) Vergabe des Immobilien-Leasingsauftrages<br />

Der Vorsitzende informiert, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß in der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 11,<br />

publiziert wurde.<br />

Von fünf Interessenten hat nur ein Betrieb ein Offert zur Anboteröffnung am 16. Juni <strong>2003</strong> abgegeben:<br />

OÖ Kommunal-Immobilien-Leasing GmbH, Linz – Zwei Varianten :<br />

Hauptangebot - Leasingentgelt EUR 2.033.260,83<br />

Kaution EUR 1.625.140,00<br />

Sonstige Kosten EUR 7.625,14 Gesamtkosten: EUR 3.666.025,97<br />

Alternativangebot – Leasingentgelt EUR 1.894.323,00<br />

Kaution EUR 1.625.140,00<br />

Sonstige Kosten EUR 7.625,14 Gesamtkosten: EUR 3.527.088,10<br />

Während das Hauptangebot genau mit den bisher von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> abgeschlossenen<br />

Leasingverfahren übereinstimmt (Leasingobjekt geht mit einer letzten Rate an den Auftraggeber über) bietet das<br />

Alternativangebot eine neue steuerliche Möglichkeit, welche der Gemeinde rund EUR 100.000,00 einsparen<br />

kann. Konkret geht es darum, dass die Gemeinde nach Ablauf der 15-jährigen Leasingzeit nicht automatisch das<br />

Gebäude über die Kaution ankauft, sondern das Gebäude von der Leasinggesellschaft offeriert bekommt. Sollte<br />

die Gemeinde das Leasingobjekt nicht erwerben wollen (über die Kaution) verpflichtet sich die Gemeinde jedoch<br />

das Gebäude bis zum AfA-Restwert von 89 % anzumieten. Diese Wahlmöglichkeit bewirkt eine steuerliche<br />

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Besserstellung. Dieses neue Leasingmodell wurde erstmals in Oö angeboten und sollte daher zuerst der<br />

Finanzbehörde zur Überprüfung übermittelt werden.<br />

Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag:<br />

1. Der Zuschlag ist dem Bieter O.Ö. Kommunal-Immobilienleasing GmbH nach Maßgabe folgender<br />

Bedingungen zu erteilen:<br />

• wenn der Bieter O.Ö. Kommunal-Immobilienleasing GmbH binnen angemessener Frist die<br />

•<br />

steuerrechtliche Unbedenklichkeit seines Alternativangebots (Verlängerungsoption im Zusammenhalt mit<br />

den übrigen Vertragsbestimmungen) bezüglich Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber durch<br />

eine positive Stellungnahme des zuständigen Finanzamts nachweist, ist der Zuschlag dem<br />

Alternativangebot zu erteilen;<br />

kann der angesprochene Nachweis nicht innerhalb angemessener Frist vorgelegt werden, ist der<br />

Zuschlag dem Hauptangebot zu erteilen.<br />

2. Der Abschluss des Immobilienleasingvertrages samt zugehörigen Nebenverträgen, einschließlich der<br />

Einräumung eines Baurechts, und Übertragung des zugehörenden Gebäudes (Volksschule) an die O.Ö.<br />

Kommunal-Immobilienleasing GmbH wird (nach Maßgabe des obigen Punktes) genehmigt.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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3. Marktplatz – Neugestaltung; Vertragsabschluss für die Projektierung<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass im Anschluss an den Architektenwettwerb<br />

über die Neugestaltung des Marktplatzes sich ein internes Gremium aus Gemeindevertretern, Anrainern und den<br />

Architekten Luger & Maul bildete, welche den Wettbewerb gewonnen hatten. Dieses Gremium entwickelt unter<br />

der Leitung von Architekt Dipl.Ing. Brunner das Projekt laufend in Arbeitskreissitzungen weiter. Nun ist es jedoch<br />

an der Zeit einen Vertrag mit den planenden Architekten Luger & Maul, betreffend Planung, Oberleitung und<br />

örtliche Bauaufsicht abzuschließen.<br />

Der vorgelegte Vertrag entspricht dem Vertragsmuster des Landes Oö und beinhaltet die Teilleistungen<br />

Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Kostenberechnungsgrundlage, Ausführungs- und Detailzeichnungen und die<br />

Oberbauleitung. Sämtliche dieser Teilleistungen bedürfen einer gesondeten Beauftragung durch die Gemeinde<br />

um honorarwirksam zu werden. Ausgangsbasis sind Herstellungskosten in Höhe von EUR 3,7 bis 4,6 Millionen<br />

(exkl. Ust) je nach Ausführungsvariante und exklusive Architektenhonorare. Das Gesamthonorar für die<br />

Architektenleistung würde vertragsgemäß betragen: EUR 432.100,00 exkl. Ust.<br />

Bereits beauftragt wurden der Vorentwurf und der Entwurf mit EUR 90.948,90 (exkl. Ust). Bei Bezahlung binnen<br />

14 Tagen nach Rechnungsfreigabe werden 5 % Rabatt gewährt.<br />

GR Hanstein fragt an, warum keine Kostenvoranschläge von ausführenden Firmen vorgelegt wurden. Die<br />

Kostenschätzung beläuft sich auf EUR 3,7 bis EUR 4,6 Millionen (exkl. Ust), zusätzlich das Honorar für Planung,<br />

Bauleitung und Oberleitung. Bei einem Projekt in dieser Größenordnung ist es unbedingt erforderlich<br />

Kostenvoranschläge von ausführenden Firmen einzuholen und sich nicht auf irgendwelche Kostenschätzungen<br />

zu stützen. Er schlägt vor, die Sanierung des Marktplatzes noch aufzuschieben.<br />

Der Vorsitzende bringt dazu vor, dass Teilleistungen separat zu vergeben sind. Die beiden Architekten sind<br />

derzeit in einem vertragslosen Zustand, haben bereits Arbeiten erbracht, welche aber auf keiner Vertragsbasis<br />

beruhen. Daher sollte dem Vertragsentwurf zugestimmt werden, es obliegt der Gemeinde wann bzw. zu welchem<br />

Zeitpunkt welche von den Teilleistungen beauftragt werden. Nunmehr sollte eine Fertigplanung erfolgen um eine<br />

Einreichung beim Land zu ermöglichen, damit Landesgelder beansprucht werden können.<br />

GR Hanstein schlägt vor, vorerst nur den Vorentwurf, Entwurf und Einreichung zu beschließen.<br />

GR Karl Wimmer fragt an, wie weit der Plan bereits ausgereift ist, bzw. dieser mit den Anrainern bereits<br />

besprochen wurde.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass mit den Anrainern bereits eine große Übereinstimmung erreicht wurde, es wird auf<br />

jeden Fall ein Konsens mit den Bewohnern des Marktplatzes gesucht.<br />

GR Michlmayr vertritt die Meinung, wenn heute über die Planung abgestimmt werde, gilt dies bereits als<br />

Zustimmung dass der Marktplatz auch gebaut werde.<br />

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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass einer Marktplatzsanierung bereits zugestimmt wurde, offen bleibt nur zu<br />

welchem Zeitpunkt und in welchem Detail.<br />

Die Kostenberechnungsgrundlagen sind seiner Meinung nach jetzt zur Vorlage beim Land Oö erforderlich, weil<br />

von einer gewissen Investitionshöhe ausgegangen werden muss.<br />

GR Hanstein weist darauf hin, dass es doch möglich sein muss, ausführende Firmen zu finden, welche auf<br />

Grund der Planungsunterlagen imstande sind, ein Angebot zu erstellen, um Kostenüberschreitungen zu<br />

minimieren.<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, heute Vorentwurf, Entwurf, Einreichung und Kostenberechnungsgrundlagen zu<br />

beschließen. Die Kostenberechnungsgrundlagen werden beim Land Oö vorgelegt, damit festgestellt werden<br />

kann, welcher prozentuelle Anteil an Förderungen erwartet werden kann.<br />

GR Mag. Kastler bringt vor, dass es schwierig sein wird, Kostenschätzungen zum jetzigen Zeitpunkt zu<br />

bekommen, wenn voraussichtlich erst im Jahre 20<strong>06</strong> mit der Sanierung des Marktplatzes begonnen wird.<br />

GV Dr. Gegenhuber stellt den Antrag, das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde <strong>Kremsmünster</strong> und den<br />

Architekten Luger & Maul hinsichtlich der Teilleistungen, Vorentwurf, Entwurf, Einreichung und<br />

Kostenberechnungsgrundlage abzuschließen und ersucht um die Zustimmung.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

23 “Ja”-Stimmen<br />

7 Gegenstimmen (GR Hanstein, GR Michlmayr, GR Reithuber, GR Doris Wimmer, GR Karl Wimmer, GR Paul<br />

Friedl, GR Mörtenhuber)<br />

1 Stimmenthaltung (GR Hujber)<br />

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4. Betriebsbaugebiet Gemeinde Rohr – Erschließung mit Kanal/Wasser/Straße durch die Markt-<br />

gemeinde <strong>Kremsmünster</strong>; Vereinbarung<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass ein Vorschlag für eine Vereinbarung bei<br />

einer Besprechung in den Räumlichkeiten des Oö. Gemeindebundes in Linz bei Anwesenheit von Dir. Dr. Hans<br />

Gargitter, Bürgermeister Walter Ölsinger, Bürgermeister Franz Fellinger, Amtsleiter Ernst Riedl, Amtsleiter<br />

Reinhard Haider und Steuerberater Mag. Manfred Schima (Fa. Leitner & Leitner Linz) ausformuliert wurde.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Rohr im Anschluss an die Firma Bio-One ein Betriebsbaugebiet<br />

erschließen wolle. Dieses Betriebsbaugebiet ist auf die Erschließungsmaßnahme der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Kremsmünster</strong> angewiesen. Laut Aussage des Landes Oö wird derzeit eine Gesetzesvorlage bezüglich<br />

Aufteilung der Kommunalsteuer diskutiert. Diese Steueraufteilungsmaßnahmen sollen auf Gemeindeebene<br />

ermöglicht werden, ähnlich wie es früher beispielsweise bei der Gewerbesteuer gehandhabt wurde. Die<br />

Gemeinde Rohr legte ein schriftliches Angebot vor, wobei sich die Gemeinde Rohr bereit erklärt, jeweils die<br />

doppelte Anschlussgebühr für Kanal und Wasser zu bezahlen. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wurden<br />

Berechnungen angestellt und daraus im Gespräch beim Gemeindebund folgende Punkte herausgearbeitet:<br />

1. <strong>Kremsmünster</strong> gibt für 5 ha Betriebsbaugebiet der Gemeinde Rohr die Garantie einer funktionierenden<br />

Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Verkehrsanbindung (lt. Schreiben vom 7.5.<strong>2003</strong>, Zl. 031-<strong>2003</strong>,<br />

Gemeinde Rohr)<br />

2. 50 % des Verkehrsflächenbeitrages, welcher von Rohr eingehoben wird, wird von Rohr an <strong>Kremsmünster</strong><br />

abgeführt; Voraussetzung: die Ein-/Ausfahrt findet auf <strong>Kremsmünster</strong>er Gemeindegebiet statt<br />

3. Wenn in dieser Vereinbarung von Abwasser- und Wassergebühren die Rede ist, dann gelten stets die<br />

Gebührenordnungen von <strong>Kremsmünster</strong><br />

4. Verpflichtung für Rohr, zuerst im gegenständlichen 5-ha-Bereich Betriebe anzusiedeln bzw.<br />

Betriebsbaugebeit zu widmen<br />

5. Für das von <strong>Kremsmünster</strong> errichtete Regenbecken zur Oberflächenentwässerung ist von jedem Betrieb ein<br />

anteiliger Beitrag von EUR 1,50/m 2 Betriebsbaugebiet zu entrichten. Die entsprechende Verpflichtung zur<br />

Entrichtung des Beitrages übernimmt die Gemeinde Rohr<br />

6. Zahlung der Kanal- und Wasseranschlussgebühren durch das betreibende Unternehmen zur Gänze an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong><br />

7. Zahlung der Kanal- und Wasserbenützungsgebühren durch das betreibende Unternehmen zur Gänze an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong><br />

8. Abgeltung der für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> durch die größere Dimensionierung des<br />

Leitungssystems entstandenen Mehrkosten durch Zahlung einer Kanal- und Wasseranschlussgebühr durch<br />

die Gemeinde Rohr im Kremstal im gleichen Ausmaß wie das betreibende Unternehmen<br />

9. Das erforderliche Leitungssystem und die notwendige sonstige Infrastruktur errichten beide Gemeinden auf<br />

ihre Kosten jeweils auf ihrem Gemeindegebiet<br />

10. Einhebung der Kommunalsteuer zu 100 % von der Gemeinde Rohr/Kremstal<br />

11. Das derzeit anstehende Projekt „Erschließungsstraße Ost <strong>Kremsmünster</strong>“ wird von der Gemeinde Rohr<br />

vorbehaltlich des Verhandlungsergebnisses positiv beurteilt und befürwortet.<br />

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Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für die von Rohr derzeit umzuwidmende Fläche für die Firma SPG im<br />

Ausmaß von rund 1,8 ha. Sollte eine Erweiterung des Betriebsbaugebietes in diesem Bereich stattfinden, dann<br />

sind neuerliche Verhandlungen zwischen den Gemeinden Rohr und <strong>Kremsmünster</strong> aufzunehmen, welche auch<br />

den Inhalt dieser Vereinbarung umfassen.<br />

Auf Anfrage von GR Zettl, ob die Kanalisation in diesem Bereich so ausgebaut sei, dass <strong>Kremsmünster</strong> nicht<br />

beeinträchtigt werde, teilt der Vorsitzende mit, dass es zusätzlich für etwa 5 ha Betriebsbaugebiet ausreiche.<br />

GR Mörtenhuber stellt an den Vorsitzenden die Frage, warum der Firma SPG der Grund nicht in <strong>Kremsmünster</strong><br />

angeboten wurde.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass er Herrn Gruber die Betriebsbaugründe, welche im Gemeindegebiet von<br />

<strong>Kremsmünster</strong> gelegen sind, angeboten habe, dies wurde allerdings abgelehnt.<br />

GV Dr. Gegenhuber ersucht den Gemeinderat, die Vereinbarungen mit der Gemeinde Rohr/Kremstal in der<br />

vorliegenden Form zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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5. Kremsbrücke im Ortszentrum (Nahe Raiffeisenbank) – Sanierung; Vergabe der Bauarbeiten<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass die vom Hochwasser im Jahr 2002 schwer<br />

beschädigte Kremsbrücke im Ortszentrum in den nächsten Wochen saniert werden soll. Der Kostenvoranschlag<br />

der Firma Swietelsky lautet auf EUR 227.644,56 (inkl. Ust.). Die Preisangemessenheit wurde von der Gemeinde<br />

schriftlich beim Land Oö angefragt und bereits mündlich an den Bürgermeister bestätigt.<br />

In einem Förderungsgespräch mit LH-Stv. Franz Hiesl wurde dem Bürgermeister folgende Förderungsmodalität<br />

(wie bei der Fasangartenbrücke) in Aussicht gestellt :<br />

50 % Bund-Katastrophenfonds<br />

25 % Land-Katastrophenfonds<br />

15 % Land-Straßenbau<br />

10 % Gemeinde-Eigenmittel (EUR 22.765,00)<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, die Firma Swietelsky mit der Sanierung der Kremsbrücke gemäß dem Angebot<br />

vom 25.4.<strong>2003</strong> mit Gesamtkosten von EUR 227.644,56 (inkl. Ust) zu beauftragen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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6. Erschließungsstraße Ost; Vertragsabschluss für die Projektierung<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass nach mehreren Planungsvorgesprächen und<br />

Diskussionen in Gemeindegremien nun eine Planung samt Kostenschätzung für die Errichtung der<br />

Erschließungsstraße Ost vorliege. Die Kostenschätzung beläuft sich bei der Variante „Bahnüberführung“ auf<br />

EUR 1.4<strong>30</strong>.000,00 zuzüglich Grundstückseinlösen von rund 19.000 m 2 . Die ungünstig auszuführende Variante<br />

„Bahnunterführung“ würde Kosten von EUR 1.490.000,00 verursachen, zuzüglich Grundstückseinlösen von rund<br />

24.000 m 2 (sämtliche Kosten exkl. Ust).<br />

Am Donnerstag, 10. Juli <strong>2003</strong>, wird es um 19:00 Uhr eine Projektpräsentation für Anrainer und Betroffene im<br />

Kulturzentrum Kino geben.<br />

Das Angebot der planenden Ziviltechnikergesellschaft Schimetta inkl. örtlicher Bauaufsicht beläuft sich auf EUR<br />

147.325,20 (exkl. 20 % Ust).<br />

GR Johann Dutzler jun. stellt die Frage, ob bereits Kontakt mit den Grundanrainern aufgenommen wurde.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für 8. Juli eine Besprechung mit den Grundeigentümern anberaumt ist.<br />

Vertreter der ÖBB berichteten, dass die Eisenbahn bereits eine Vorplanung erstellt habe, die Bahnstrecke Linz-<br />

Selzthal zweigleisig zu führen. Die zweigleisige Bahntrasse wird nicht am jetzigen Standort belassen werden<br />

können, auch der Bahnhof soll umgebaut werden.<br />

GV Steiner fragt an, wenn im Jahr 2005 tatsächlich mit dem Bau der Ostumfahrung begonnen wird, ist die ÖBB<br />

dann so weit, dass die endgültige Bahntrassierung feststeht.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass laut Auskunft der Vertreter der ÖBB eine provisorische Trassenverlegung erfolgen<br />

wird, sollte die endgültige Trasse noch nicht feststehen.<br />

Er ersucht alle Gemeindevertreter am 10. Juli <strong>2003</strong>, 19:00 Uhr, ins Kulturzentrum-Kino zu kommen, um weitere<br />

Informationen über den derzeitigen Stand der Planung der Ostumfahrung zu erhalten.<br />

Auf Anfrage des GR Mörtenhuber, ob die Ostumfahrung bis zur Austraße führe, beantwortet der Vorsitzende mit<br />

ja.<br />

Die Trasse der Ostumfahrung soll zwischen “Hacklmayr” und “Lichtenhof” führen und wird dann den Aubach<br />

queren, anschließend ist eine Zufahrt bzw. Anbindung zur Firma Vetropack vorgesehen. Die sogenannte<br />

Jägerstraße soll leistungsfähiger ausgebaut werden, diese wird dann in die Auhof-Gemeindestraße eingebunden<br />

werden. Auch bei der Auhof-Gemeindestraße wird es erforderlich sein, diese zu erweitern.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, dem Abschluss des Vertrages für die Projektierung der Ostumfahrung mit der<br />

Firma Schimetta Consult in der vorliegenden Form zuzustimmen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

GR Mörtenhuber verlässt den Sitzungssaal.<br />

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7. Kindergarten Markt – Ankauf von Spielgeräten für die Außenanlage<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Frau Steinmair, dass die Fertigstellung der neuen Aussenanlage des<br />

Kindergartens Markt zeitgerecht vor Kindergartenbeginn im September <strong>2003</strong> erfolgen wird. Sämtliche Arbeiten<br />

und Vergaben sind im Zeit- und Kostenrahmen. Die Angebote für die noch fehlenden Spielgeräte wurden von<br />

Herrn Dipl.Ing. Eder eingeholt :<br />

Firma GESTRA EUR 12.475,80<br />

Firma EIBE EUR 12.974,56<br />

Firma OBRA EUR 13.<strong>30</strong>9,20<br />

Firma KLINGLMAIR EUR 13.736,40<br />

Firma RUWA EUR 14.818,81<br />

Sämtliche Offerte inkl. Ust.<br />

Der Bestbieter GESTRA gibt zusätzlich 5 % Rabatt auf die Geräte und 3 % Skonto. Die Vergabe an die Firma<br />

Gestra wurde bereits vom Gemeindevorstand befürwortet.<br />

GR Steinmair stellt den Antrag, dem Ankauf von Spielgeräten für die Außenanlage des Kindergartens Markt von<br />

der Firma GESTRA; zum Angebotspreis von EUR 12.475,80 die Zustimmung zu geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit <strong>30</strong> Stimmen (bei Abwesenheit von GR Mörtenhuber) einstimmig<br />

angenommen.<br />

GR Mörtenhuber betritt den Sitzungssaal.<br />

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8. B 122 Voralpen-Bundesstraße – Errichtung eines Fahrbahnteilers bei km 60,960 (Baulos<br />

“Stiftsberg”); Abschluss eines Übereinkommens mit dem Land OÖ, Landesstraßenverwaltung<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass der Gemeinde ein Übereinkommen des Landes<br />

Oö hinsichtlich der Errichtung eines Fahrbahnteilers vorliege, in welchem Finanzierung (je 50 % Land und<br />

Gemeinde), Errichtung (Land Oö.), Erhaltung und Winterdienst (Gemeinde – mit Ausnahme umfangreicher<br />

Instandsetzungsarbeiten: wieder je 50 % Land und Gemeinde) geregelt werden.<br />

Die gesamten Errichtungskosten werden von Straßenmeister Josef Kroiss auf EUR 50.000,00 geschätzt - 50 %<br />

Gemeindeanteil: EUR 25.000,00. Zusätzlich sind von der Gemeinde 50 % der Grundeinlösekosten zu<br />

finanzieren.<br />

GR Hübner und GR Michlmayr verlassen den Sitzungssaal.<br />

GR Guggi fragt an, ob es richtig sei, dass der Fahrbahnteiler vom Land Oö vorgeschrieben werde. Sie hält es im<br />

Winter für gefährlicher, da dieser Fahrbahnteiler auf einer abschüssigen Straße zu liegen komme.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass dies seitens der Gemeinde angeregt wurde, denn die Bewohner dieses<br />

Bereiches haben bereits vor einigen Jahren einen Fahrbahnteiler gefordert. Die Straße wird nunmehr ausgebaut<br />

bzw. weiter Richtung Süden verlegt.<br />

GR Hübner betritt den Sitzungssaal.<br />

GR Mörtenhuber ist der Meinung, dass ein Fahrbahnteiler nicht viel bezwecken werde, er sehe eher einen Sinn<br />

einen Zebrastreifen für die Fußgeher anzubringen.<br />

GR Hanstein verlässt den Sitzungssaal.<br />

Vbgm. Dutzler äußert sich dahingehend, dass der Fahrbahnteiler vor der Ortstafel “<strong>Kremsmünster</strong>” errichtet wird<br />

und somit eine Tempobremse sein soll.<br />

GR Wimmer Karl fragt an, warum anstatt des Fahrbahnteilers kein Standradar angebracht werde.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass an dieser Stelle ein Standradar keinen Sinn habe, da nur Fremde ins Radar<br />

fahren würden.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, dem Abschluss eines Übereinkommens bezüglich der Errichtung eines<br />

Fahrbahnteilers bei km 60,960 (Baulos “Stiftsberg”) mit dem Land Oö, Landesstraßenverwaltung die Zustimmung<br />

zu geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

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23 “Ja”-Stimmen (bei Abwesenheit von GR Hanstein und GR Michlmayr)<br />

2 “Nein”-Stimmen (GR Karl Wimmer, GR Doris Wimmer)<br />

4 Stimmenthaltungen (GR Guggy, GR Reithuber, GR Paul Friedl, GR Mörtenhuber)<br />

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9. B 122 Voralpen-Bundesstraße – Errichtung eines Gehweges von km 60,925 bis km 61,700 re.i.S.d.S<br />

d.Km. (Baulos Stiftsberg); Abschluss eines Übereinkommens mit dem Land Oö, Landesstraßenverwaltung<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass der Gemeinde ein Übereinkommen des Landes<br />

Oö hinsichtlich der Errichtung eines ca. 775 m langen Gehweges vorliege, in welchem Finanzierung (je 50 %<br />

Land und Gemeinde), Errichtung (Land Oö.) und Erhaltung und Winterdienst (Gemeinde – mit Ausnahme<br />

umfangreicher Instandsetzungsarbeiten: wieder je 50 % Land und Gemeinde) geregelt werden.<br />

Die gesamten Errichtungskosten werden von Straßenmeister Josef Kroiss auf EUR 150,00 je Laufmeter<br />

geschätzt (Schätzung Gesamtkosten: EUR 116.250 – 50 % Gemeindeanteil: EUR 58.125). Zusätzlich sind von<br />

der Gemeinde 50 % der Grundeinlösekosten zu finanzieren.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, dem Übereinkommen des Landes Oö hinsichtlich der Errichtung eines ca. 775 m<br />

langen Gehweges die Zustimmung zu geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 29 Stimmen (bei Abwesenheit von GR Hanstein und GR Michlmayr)<br />

einstimmig angenommen.<br />

GR Hanstein und GR Michlmayr betreten den Sitzungssaal.<br />

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10. Errichtung des Güterweges “Eiblwimm” durch die Gemeinde Kematen a.d.Krems; - Widmung<br />

und Einreihung des öffentlichen Straßengrundstückes Nr. 595 (Teil), KG. Wolfgangstein, als Güterweg<br />

- Verordnungsbeschluss<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass die Gemeinde Kematen/Krems den Ausbau des<br />

Güterweges „Eibelwimm“ plant. Ein ca. 150 m langes Teilstück dieses Güterweges liegt in der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Kremsmünster</strong>. Das betroffene öffentliche Straßengrundstück Nr. 595, KG. Wolfgangstein, ist derzeit als<br />

Ortschaftsweg gewidmet und eingereiht. Eine Umreihung des von der Güterwegbaumaßnahme betroffenen<br />

Teilstückes als „Güterweg“ soll als Verordnung beschlossen werden.<br />

GR Doris Wimmer verlässt den Sitzungssaal.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, der Verordnung bezüglich der Einreihung des öffentlichen Straßengrundstückes<br />

Nr. 595 (Teil), KG. Wolfgangstein, als Güterweg “Eibelwimm” in der vorliegenden Form die Zustimmung zu<br />

geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit <strong>30</strong> Stimmen (bei Abwesenheit von GR Doris Wimmer) einstimmig<br />

angenommen.<br />

GR Doris Wimmer betritt den Sitzungssaal.<br />

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11. Franz-Hönig-Straße – Aufhebung und Neuerlassung einer Kurzparkzone;<br />

Verordnungsbeschluss<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass in der Franz Hönig-Straße zwischen der<br />

Einmündung der Spitalgasse und des Rathausplatzes ein Radfahrstreifen eingerichtet wird. Auf Grund dieser<br />

Maßnahme ist es erforderlich, die derzeit gültige Verordnung für die bestehende Kurzparkzone abzuändern. Der<br />

Einfachheit halber wird das mit einer Aufhebung der alten Verordnung und der Neuerlassung einer<br />

Kurzparkzonenverordnung gelöst.<br />

Die derzeit auf der linken Straßenseite gelegenen Stellflächen (gegenüber Geschäft HEINDL) werden zu<br />

Gunsten des Radfahrstreifens entfernt. Auf der rechten Seite werden nunmehr die neuen Stellflächen installiert.<br />

Die Maßnahme findet Ihre Notwendigkeit in der Verordnung des Radfahrstreifens durch die BH Kirchdorf an der<br />

Krems. Die genaue Lage der Verkehrsmaßnahme ist aus beiliegendem Plan ersichtlich.<br />

GR Friedl, GR Eiler und GR Humenberger verlassen den Sitzungssaal.<br />

GR Reithuber fragt an, inwieweit dies in einem Konzept eingeplant ist bzw. er sieht dies als zusätzliche<br />

Gefahrenquelle.<br />

Vbgm. Dutzler teilt mit, dass dies der Vorschlag eines Verkehrsexperten sei.<br />

Über Anfrage durch Frau GR Steinmair ob die Radfahrer über den Zebrastreifen fahren, bejaht dies Vbgm.<br />

Dutzler.<br />

GR Friedl und GR Eiler betreten den Sitzungsaal.<br />

GR Reithuber weist darauf hin, dass vermehrt LKW`s welche den SPAR beliefern auf der Fahrbahn stehen und<br />

dies zu einer Unfallhäufungsstelle werde.<br />

GR Humenberger betritt den Sitzungssaal.<br />

Vbgm. Dutzler verliest den Verordnungsentwurf und stellt den Antrag, die derzeit bestehende Kurzparkzone wie<br />

besprochen abzuändern.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

21 “Ja”-Stimmen<br />

2 Gegenstimmen (GR Reithuber, GR Mörtenhuber)<br />

8 Stimmenthaltungen (GR Guggi, GR Steinmair, GR Köttstorfer, GR Wimmer Doris, GR Wimmer Karl, GR Friedl<br />

Paul, GR Michlmayr und GR Hanstein)<br />

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12. Am Stiftsbahnhof – Anordnung einer “<strong>30</strong> km/h-Zone”; Verordnungsbeschluss<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm Dutzler, dass ein Großteil der Anrainer der Straße „Am<br />

Stiftsbahnhof“ durch eine Unterschriftenliste die Einrichtung einer Wohnstraße gefordert haben. Darauf hin wurde<br />

eine Anrainerbesprechung abgehalten und die Bewohner über die Auswirkungen einer Wohnstraße gemäß § 76b<br />

StVO informiert. Im Laufe dieser Diskussion wurde der ursprüngliche Wunsch dahingehend abgeändert, dass<br />

nunmehr die Verordnung einer <strong>30</strong> km/h-Zone gefordert wird.<br />

Diese Maßnahme ist mit dem Verkehrskonzept von <strong>Kremsmünster</strong> in Einklang zu bringen. Ein positives<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Verkehrstechnik (Ing. Max Angerer) liegt vor. Die Verordnung wurde<br />

einer Vorprüfung durch die zuständige Abteilung des Amtes der OÖ Landesregierung unterzogen und als<br />

gesetzeskonform erachtet.<br />

Vbgm. Dutzler verliest den Verordnungsbeschluss, bringt den Inhalt zur Kenntnis und stellt den Antrag, Am<br />

Stiftsbahnhof der Anordnung einer “<strong>30</strong> km/h-Zone” die Zustimmung zu geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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13. Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> betreffend Ankauf<br />

einer Teilfläche von 101 m 2 aus dem Grundstück 22/2, KG. Unterburgfried, im Anschluss an den<br />

Bauplatz “Hofer-Markt”, durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> (Zuschreibung dieser Teilfläche<br />

zum Grundstück 22/108, KG. Unterburgfried, “Bezirkssporthallenparkplatz”)<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Obernberger, dass anlässlich der Erteilung der<br />

Bauplatzbewilligung für das Grundstück Nr. 22/172, KG. Unterburgfried, („Hofer-Markt“) die Auflage erteilt wurde,<br />

entlang der Zufahrt zum Bezirkssporthallenparkplatz eine Teilfläche von 101 m² in das Eigentum der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> abzutreten. Diese Teilfläche soll der Grundparzelle Nr. 22/108, KG.<br />

Unterburgfried, zugeschrieben werden (Bezirkssporthallenparkplatz, EZ. 296, KG. Unterburgfried).<br />

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.2002 wurde beschlossen, dass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong><br />

für diese Fläche einen Kaufpreis in der Höhe von EUR 49,42/m² bzw. insgesamt EUR 4.991,42 an das<br />

Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> entrichtet. Mittlerweile wurde dieser Kaufpreis auch tatsächlich beglichen.<br />

Die Grundteilung Hofer-Markt wurde in der Folge beim Grundbuch zur Verbücherung eingereicht. Vom<br />

Grundbuch wurde jedoch eine Verbücherung der Grundabtretung von 101 m² aus dem Grundstück Nr. 22/2, KG.<br />

Unterburgfried, Eigentum des Benediktinerstiftes <strong>Kremsmünster</strong>, und Zuschreibung dieses Grundstücksteiles<br />

zum Grundstück 22/108, KG. Unterburgfried, ohne Kaufvertrag abgelehnt, und zwar deswegen, weil die<br />

anzuwendenden Bestimmungen des § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz nicht erfüllt sind.<br />

Vom Vertragsverfasser, der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Haslinger & Partner, Dr. Wolfgang Graziani-Weiss, Linz,<br />

wurde ein Vertragsentwurf für einen mit dem Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> abzuschließenden Kaufvertrag dem<br />

<strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Kremsmünster</strong> zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf kann in der vorliegenden Form<br />

beschlossen werden. Insbesondere ist im Vertragsentwurf der Hinweis enthalten, dass der vereinbarte Kaufpreis<br />

von EUR 4.991,42 bereits bezahlt wurde.<br />

GV Obernberger stellt den Antrag, dem Abschluss des Kaufvertrages mit dem Benediktinerstift betreffend den<br />

Ankauf eines Teilfläche des Grundstückes 22/2, KG. Unterburgfried, im Ausmaß von 101 m 2 die Zustimmung zu<br />

geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

GR Reithuber verlässt den Sitzungssaal.<br />

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14. Wasserverband “Unteres Kremstal” – Grundlagenerstellung zu einem umfassenden<br />

Hochwasserschutz und Erstellung eines Alarmplanes; Genehmigung des Auftrages und Beschluss über<br />

die anteiligen Kosten<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der Wasserverband „Unteres Kremstal“ in der Sitzung am 9. April <strong>2003</strong> im<br />

Gasthof Moser in Neuhofen an der Krems den einstimmigen Beschluss gefasst hat, zur Erreichung eines<br />

weitreichenden Hochwasserschutzes die Grundlagenforschung, die Erhebung des Rechtsstandes, die<br />

Bestandsaufnahme und die Projekterstellung etc. dazu in Auftrag zu geben.<br />

Es liegt ein Gebührenangebot mit einer Leistungsbeschreibung vor. Die darin enthaltenen Leistungen wurden<br />

bereits in Auftrag gegeben.<br />

Ebenso ist es vordringlichst einen Alarmplan zu erstellen, der sich laut Bericht von Herrn Dipl.Ing. Raimund<br />

Taschke in einen dreistufigen Alarmplan gliedern soll, der sich nach den bisherigen Erfahrungen bewährt hat.<br />

Der Auftrag umfasst:<br />

Grundlagenermittlung usw. EUR 70.000,00<br />

Erstellung eines Alarmplanes EUR <strong>30</strong>.000,00<br />

Summe EUR 100.000,00<br />

Dies teilt sich auf die Gemeinden wie folgt auf:<br />

Stadtgemeinde Ansfelden EUR 26.000,00<br />

Gemeinde St. Marien EUR 3.700,00<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Neuhofen EUR 14.400,00<br />

Gemeinde Piberbach EUR 7.400,00<br />

Gemeinde Kematen EUR 17.700,00<br />

Gemeinde Rohr EUR 8.600,00<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> ca. EUR 22.200,00 (= 22,2 %)<br />

GR Reithuber betritt den Sitzungssaal.<br />

Über die Anfrage von GR Mörtenhuber, warum die Gemeinde Wartberg beispielsweise nicht angeführt ist,<br />

antwortet der Vorsitzende, dass es sich um den “Wasserverband Unteres Kremstal” handle.<br />

GR Zettl erkundigt sich, wie die Vorwarnung bei Hochwasser vor sich gehe.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Vorwarnung über die Feuerwehren, Rundfunk usw. erfolge, dazu wird ein<br />

genaues Konzept ausgearbeitet.<br />

GR Karl Wimmer fragt an, was mit dem Alarmplan geschieht.<br />

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Der Vorsitzende berichtet, der Alarmplan beinhalte dass beispielsweise in einer Krisensituation bestimmte<br />

Wohnungen geräumt oder Leute in Sicherheit gebracht werden müssen.<br />

GR Michlmayr informiert sich, ob entlang der Krems auch bauliche Maßnahmen vorgenommen werden.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass es derzeit eine Grundlagenforschung gebe. Das Ergebnis dieser Forschung wird<br />

in ca. 3 Jahren zu erwarten sein.<br />

GR Hujber möchte wissen, warum der Wasserverband Unteres Kremstal bezahlen muss.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, es handelt sich beim Wasserverband Unteres Kremstal um eine<br />

Interessensgemeinschaft der Anrainergemeinden, dieser wird geführt vom Gewässerbezirk Linz beim Amt der<br />

oö. Landesregierung.<br />

Auf Anfrage des GR Hanstein, ob sich der Aufteilungsschlüssel nach der Bevölkerungsanzahl richte, bejaht dies<br />

der Vorsitzende.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Anteil von 22,2 % der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> für die<br />

Grundlagenerstellung zu einem umfassenden Hochwasserschutz und Erstellung eines Alarmplanes zu<br />

übernehmen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit <strong>30</strong> Stimmen (bei Abwesenheit von GR Strauß) einstimmig<br />

angenommen.<br />

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15. Feuerwehr-Pflichtbereich <strong>Kremsmünster</strong>: Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und des<br />

Stellvertreters<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GR Hübner, dass das oö. Feuerwehrgesetz im § 9 vorsieht, dass in<br />

Gemeinden mit mehreren Feuerwehren der Gemeinderat den Pflichtbereichskommandanten und dessen<br />

Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen hat. Zu berücksichtigen ist dabei die Schlagkraft der einzelnen<br />

Feuerwehren des Pflichtbereichs und die Eignung ihrer Kommandanten.<br />

Der Vorschlag der drei Feuerwehrkommandanten an die Gemeinde lautet :<br />

Pflichtbereichskommandant : Gerhard Bruckner (Kommandant Feuerwehr Markt)<br />

Stellvertreter: Ludwig Schickmaier (Kommandant Feuerwehr Irndorf)<br />

GR Strauß betritt den Sitzungssaal.<br />

GR Steinmair, GR Mörtenhuber und GV Obernberger verlassen den Sitzungssaal.<br />

GR Hübner stellt den Antrag, der Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und des Stellvertreters die<br />

Zustimmung zu geben.<br />

GR Steinmair betritt den Sitzungssaal.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 29 Stimmen (in Abwesenheit von GR Mörtenhuber und GV<br />

Obernberger) einstimmig angenommen.<br />

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16. Wärmelieferungsvertrag Fernwärme <strong>Kremsmünster</strong> – Vertragsabschluss mit der WBG Wien<br />

a) Rathaus<br />

b) Kindergarten Markt<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Steiner, dass das vom Gemeinderat beschlossene<br />

Energiecontracting für das Rathaus (Mai – Juli <strong>2003</strong>) und den Kindergarten Markt (Juli und August <strong>2003</strong>) vom<br />

Auftragnehmer ABB / Lettenmayr zügig und zeitgerecht umgesetzt wird. Nun liegt von der Wärmebetriebe<br />

Ges.m.b.H. der Wärmelieferungsvertrag für beide Objekte vor.<br />

Die Verträge entsprechen inhaltlich den bisher getroffenen Vereinbarungen. Weiters wird wie mündlich vereinbart<br />

auf die Vorschreibung einer Anschlussgebühr für beide Objekte seitens der WBG verzichtet.<br />

GR Mörtenhuber und GV Obernberger betreten den Sitzungssaal.<br />

GR Doris Wimmer verlässt den Sitzungssaal.<br />

GV Steiner stellt den Antrag, dem Vertragsabschluss mit der WBG Wien (Rathaus und Kindergarten Markt) die<br />

Zustimmung zu geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit <strong>30</strong> Stimmen (bei Abwesenheit von GR Doris Wimmer) einstimmig<br />

angenommen.<br />

GR Georg Fellinger verlässt den Sitzungssaal.<br />

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17. Wasserkraftanlage “Hofmühle” in Achleiten; - Verkauf durch die Ehegatten Berta und Otto Leitner,<br />

Kematen an der Krems, Achleiten 10, an Frau Karin Leitner, Kematen an der Krems, Achleiten 15 –<br />

Zustimmung durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> als Mitglied des Regulierungsunternehmens.<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert GR Neubauer, dass die Wasserkraftanlage „Hofmühle“ in Achleiten,<br />

Gemeinde Kematen/Krems, von den derzeitigen Eigentümern Berta und Otto Leitner, Achleiten 10,<br />

Kematen/Krems, an Frau Karin Leitner, Achleiten 15, Kematen/Krems, vertreten durch RA Dr. Walter Utz, Lange<br />

Stiege 2, <strong>Kremsmünster</strong>, verkauft werden soll.<br />

Die Wasserkraftanlage „Hofmühle“ wurde seinerzeit im Zuge der Kremsregulierung im Bereich Achleiten<br />

errichtet. Als Regulierungsunternehmen traten seinerzeit die Gemeinden Kematen/Krems, <strong>Kremsmünster</strong>,<br />

Piberbach und Neuhofen/Krems gemeinsam auf. Auch die (nachträgliche) wasserrechtliche Bewilligung für die<br />

gegenständliche Wasserkraftanlage wurde mit Bescheid der BH Linz-Land mit Bescheid vom 24.09.1996, AZ.:<br />

Wa-1936/2-1996/Zo, an das „Regulierungsunternehmen“ ausgestellt. Die Gemeinde Kematen/Krems hat damals<br />

mit den Betreibern der Wasserkraftanlage, den Ehegatten Berta und Otto Leitner, ein gesondertes<br />

Erhaltungsübereinkommen für die gegenständliche Wasserkraftanlage abgeschlossen, da die Wasserkraftanlage<br />

zur Gänze auf Gemeindegebiet Kematen/Krems liegt. Laut Auskunft der Amtsleiterin der Gemeinde<br />

Kematen/Krems Frau Grill ist der Abschluss eines solchen Erhaltungsübereinkommens auch mit der neuen<br />

Eigentümerin der Wasserkraftanlage, Frau Karin Leitner, vorgesehen bzw. bereits erfolgt.<br />

Weiters besteht ein Vertrag zwischen Verwalter des öffentlichen Wassergutes und den Ehegatten Berta und Otto<br />

Leitner über die Errichtung, den Bestand und die Erhaltung der Wasserkraftanlage „Hofmühle“, welcher ebenfalls<br />

mit der neuen Eigentümerin der Wasserkraftanlage neu abzuschließen ist.<br />

Ein Verkauf der Wasserkraftanlage „Hofmühle“ durch die bisherigen Eigentümer Berta und Otto Leitner an Frau<br />

Karin Leitner ist nur mit Zustimmung des seinerzeitigen Regulierungsunternehmens, d.h. den Gemeinden<br />

Kematen/Krems (Zustimmung liegt laut AL. Frau Grill bereits vor), Neuhofen/Krems, Piberbach und<br />

<strong>Kremsmünster</strong> möglich, bzw. kann nur mit Zustimmung des Regulierungsunternehmens verbüchert werden.<br />

Da sich an den sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechten und Pflichten durch die gegenständliche<br />

Eigentumsübertragung nichts ändert, kann die gegenständliche Zustimmung ohne weitere Vorgaben erteilt<br />

werden. Laut Auskunft der Gemeindeabteilung beim Land OÖ ist hiefür ein Beschluss des Gemeinderates<br />

notwendig. Die Zustimmung wird formlos erteilt.<br />

GR Doris Wimmer und GR Georg Fellinger betreten den Sitzungssaal.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Verkauf der Wasserkraftanlage “Hofmühle” durch die Ehegatten Berta<br />

und Otto Leitner an Frau Karin Leitner als Mitglied des Regulierungsunternehmens die Zustimmung zu geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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18. Walter und Ulrike Wimmer, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Pochendorf 18; -<br />

a) Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 1236/3, 1278,<br />

1240/1 und 1236/1, KG. Sattledt II, von derzeit “Grünland” in künftighin “Misch- bzw.<br />

Betriebsbaugebiet”;<br />

b) Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 1220/1 (Teil) und<br />

1221/1, KG. Sattledt II, von derzeit “Grünland” in künftighin “Mischbaugebiet”<br />

a) Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass bezüglich Umwidmung der<br />

Grundstücke 1236/3, 1278, 1240/1 und 1236/1, KG. Sattledt II, im Anschluss an den Tischlereibetrieb<br />

Mörtenhuber, Welser Straße 13, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, von derzeit „Grünland“ in künftighin<br />

„Betriebsbaugebiet“ oder alternativ „Mischbaugebiet“ vereinbart wurde, das Umwidmungsansuchen<br />

zurückzustellen, nicht jedoch gänzlich abzulehnen. Sollte ein konkreter Interessent für eine<br />

Betriebsgründung auf den gegenständlichen Grundstücken mit einem Bauvorhabenswunsch an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> herantreten, soll das Umwidmungsansuchen neuerlich geprüft werden.<br />

Aus dem Örtlichen Entwicklungskonzept heraus ist eine Ausweitung der Baulandwidmung im<br />

gegenständlichen Bereich nicht ausgeschlossen, jedoch ist auf das Wohnhaus „Mörtenhuber Friedrich“<br />

bzw. die vorhandene Widmung als „Wohngebiet“ Bedacht zu nehmen, sodass aus Sicht der<br />

Raumordnung auch zukünftig nur eine Widmung als „Mischbaugebiet“ in Frage kommen wird.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der<br />

Grundstücke Nr. 1236/3, 1278, 1240/1 und 1236/1, KG. Sattledt II, von derzeit „Grünland“ in künftighin „Mischbzw.<br />

Betriebsbaugebiet“ zurückzustellen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

Vbgm. Dutzler verlässt den Sitzungssaal.<br />

b) GV Dr Gegenhuber berichtet, dass eine Umwidmung der Grundstücke Nr. 1220/1 (Teil) und 1221/1, KG.<br />

Sattledt II, entlang der Schönauer Gemeindestraße von derzeit „Grünland“ in künftighin „Mischbaugebiet“<br />

in der Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung und Raumordnung wegen Widerspruchs zu den<br />

Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes abgelehnt wurde.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Ansuchen um Umwidmung der Grundstücke Nr. 1220/1 (Teil) und 1221/1,<br />

KG. Sattledt II, von derzeit „Grünland“ in künftig „Mischbaugebiet“ abzulehnen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit <strong>30</strong> Stimmen (bei Abwesenheit von Vbgm. Dutzler) einstimmig<br />

angenommen.<br />

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19. Walter und Maria Weingartmair, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Wolfgangstein 15; -<br />

Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 85/2 (Teil), KG.<br />

Kirchberg, und 23 (Teil), KG. Wolfgangstein, von derzeit “Grünland” bzw. “Wald” in künftighin<br />

“Wohngebiet”<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass zu diesem Tagesordnungspunkt auf die<br />

Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung und Raumordnung (gemeinsam mit dem<br />

Straßen- und Bauausschuss) vom <strong>06</strong>.05.<strong>2003</strong> verwiesen wird.<br />

Eine Umwidmung der Grundstücke Nr. 85/2 (Teil), KG. Kirchberg, und 23 (Teil), KG. Wolfgangstein, entlang der<br />

<strong>Kremsmünster</strong>er Landesstraße Richtung Kematen/Krems, im Anschluss an die Liegenschaft „Matic“ (früher<br />

„Kremsner“), von derzeit „Grünland“ in künftighin „Wohngebiet“ wurde in oben angeführten Sitzung des<br />

Ausschusses für Ortsentwicklung und Raumordnung wegen Widerspruchs zu den Zielen des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes abgelehnt.<br />

GR Mörtenhuber verlässt den Sitzungssaal.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich der<br />

Grundstücke Nr. 85/2 (Teil), KG. Kirchberg, und 23 (Teil), KG. Wolfgangstein, von derzeit „Grünland“ bzw. „Wald“<br />

in künftighin „Wohngebiet“ abzulehnen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen :<br />

28 “Ja-Stimmen” (in Abwesenheit von Vbgm. Dutzler und GR Mörtenhuber)<br />

1 Stimmenthaltung (GR Dutzler Johann jun.)<br />

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20. Friederike Kraus, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Greinerstraße 34; -<br />

Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich des Grundstückes Nr. 8/1 (Teil), KG.<br />

Krift, von derzeit “Grünland” in künftighin “Sonderausweisung im Grünland – Lagerplatz”<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass zu diesem Tagesordnungspunkt auf die<br />

Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung und Raumordnung (gemeinsam mit dem<br />

Straßen- und Bauausschuss) vom <strong>06</strong>.05.<strong>2003</strong> verwiesen wird.<br />

Eine Umwidmung des Grundstückes Nr. 8/1 (Teil), KG. Krift, entlang der Greinerstraße (Alteisenlagerplatz) von<br />

derzeit „Grünland“ in künftighin „Sonderausweisung im Grünland - Lagerplatz“ wurde in der Sitzung des<br />

Ausschusses für Ortsentwicklung und Raumordnung einstimmig abgelehnt. Bereits jetzt wird durch die<br />

bestehenden Alteisencontainer und dergleichen das Orts- und Landschaftsbild nachteilig beeinflusst und mehren<br />

sich die Beschwerden aus der Nachbarschaft und aus der Bevölkerung wegen dieses Lagerplatzes.<br />

Vbgm. Dutzler und GR Mörtenhuber betreten den Sitzungssaal.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Ansuchen um Flächenwidmungsplan-Änderung hinsichtlich des<br />

Grundstückes Nr. 8/1 (Teil), KG. Krift, von derzeit “Grünland” in künftighin “Sonderausweisung im Grünland –<br />

Lagerplatz” abzulehnen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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21. Sog. “Friedmann-Feld”; - Erklärung zum Neuplanungsgebiet gemäß § 45, Oö. Bauordnung 1994 i.d.F.<br />

der Novelle 1998, LGBl.Nr. 70/1998; beabsichtigte Widmung entweder “Sondergebiet des Baulandes-<br />

“ betreutes Wohnen” oder alternativ “Wohngebiet für mehrgeschossige förderbare Wohnbauten”.<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass bezüglich dieses Tagesordnungspunktes<br />

auf die Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des Straßen- und Bauausschusses sowie des Ausschusses für<br />

Ortsentwicklung und Raumordnung vom <strong>06</strong>.05.<strong>2003</strong> verwiesen wird.<br />

In dieser Sitzung wurde sehr deutlich festgestellt, dass das sog. „Friedmann-Feld“ von der Lage her eine der<br />

wertvollsten noch zu verbauenden Flächen in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> darstellt. Besonders eignen<br />

würde sich die Fläche für das in <strong>Kremsmünster</strong> geplante „Betreute Wohnen“, weil durch die Nähe des<br />

Bezirksaltenheimes die notwendige Infrastruktur für eine Versorgung der Menschen im „Betreuten Wohnen“ mit<br />

Essen, Pflege und ärztlicher Betreuung in unmittelbarer Nähe vorhanden wäre.<br />

Jedenfalls muss vermieden werden, dass die Fläche für eine Einzelhausbebauung parzelliert wird.<br />

Aus den oben geschilderten Umständen erscheint es geboten, die Fläche als Neuplanungsgebiet gemäß § 45,<br />

Oö BauO 1994 idgf, zu erklären. Als Zielsetzung soll angegeben werden, die Fläche innerhalb der gesetzlich<br />

vorgesehenen Frist in „Sondergebiet des Baulandes – betreutes Wohnen“ oder alternativ „Wohngebiet für<br />

mehrgeschossige förderbare Wohnbauten (WF)“ umzuwidmen. Laut Rücksprache mit der Baurechtsabteilung ist<br />

die Aufnahme beider Alternativen für eine künftige Widmung in den Verordnungsbeschluss zur Erklärung des<br />

„Friedmann-Feldes“ als Neuplanungsgebiet zulässig.<br />

Er verliest den Verordnungsentwurf.<br />

GR Hanstein informiert sich, ob die Grundstückseigentümer von diesem Vorhaben informiert wurden.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass in dieser Angelegenheit bereits einige Gespräche mit Frau Grassner, Frau<br />

Hohenthanner und Frau Oberndorfer geführt wurden. Die Gespräche wurden nach mehreren erfolglosen<br />

Zusammenkünften abgebrochen. Zuletzt wurde der Preis von EUR 218,00 pro /m 2 gefordert. Seitens der<br />

Genossenschaft wurde ein m 2 -Preis von maximal EUR 109,00 geboten. Es hatte sich bereits eine<br />

Genossenschaft bemüht, das gesamte Grundstück zu kaufen. Dieses Grundstück wäre zur Bebauung für<br />

“Betreutes Wohnen” bzw. “mehrgeschossigen förderbaren Wohnbau” vorgesehen. Er weist darauf hin, dass es<br />

wichtig ist darauf Einfluß zu nehmen, wie dieses Gebiet verbaut wird.<br />

Über Anfrage von GR Zettl, ob diese Verordnung auch rechtlich halten würde, bejaht der Vorsitzende.<br />

GR Michlmayr fragt an, warum nicht die Möglichkeit bestehe, keine Baubewilligung zu erteilen.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Vorgangsweise nicht zulässig ist, denn sobald eine<br />

Wohngebietswidmung vorliegt, hat jeder einen Anspruch auf eine Baubewilligung.<br />

GV Dr. Gegenhuber teilt mit, dass die Entwicklungen wie beispielsweise wie bei der Firma Vetropack<br />

(Betriebsbaugebiet und Wohngebiet) in Zukunft ausgeschlossen sein sollen. Das Raumordnungsgesetz<br />

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einhaltet aber auch, dass das Zentrum dicht bebaut und die Betriebe am Ortsrand angesiedelt werden. Um<br />

Widmungskonflikte auszuschließen, ist es notwendig Betriebs- bzw. Wohngebiet klar zu definieren.<br />

GR Mörtenhuber vertritt die Meinung, dass das sogenannte “Friedmann-Feld” der ideale Standort für “Betreutes<br />

Wohnen “ wäre, es sollten noch weitere Preisverhandlungen geführt werden.<br />

GR Scheinecker äußert sich dahingehend, wenn in diesem Bereich das Wohngebiet erweitert wird, ist es auch<br />

erforderlich dies verkehrstechnisch zu lösen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vollinhaltlich verlesenen Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form zu<br />

beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

27 “Ja”-Stimmen<br />

4 Stimmenthaltungen (GR Hanstein, GR Michlmayr, GR Doris Wimmer, GR Mörtenhuber)<br />

Der Vorsitzende übergibt aufgrund Befangenheit als Behörde 1. Instanz den Vorsitz für den Tagesordnungspunkt<br />

22 und 23 an Vbgm. Dutzler.<br />

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22. Krumhuber Ursula, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Subiacostraße 7; - Berufung gegen die Vorschreibung eines<br />

Beitrages zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (Verkehrsflächenbeitrag) für<br />

die Liegenschaft “<strong>Kremsmünster</strong>, Fuxjägerstraße 8” Grundstück Nr. 6/3, KG. <strong>Kremsmünster</strong>) –<br />

Berufungsentscheidung<br />

Vbgm. Dutzler teilt mit, dass mit Bescheid vom 12.11.2002 Frau Ursula Krumhuber ein Verkehrsflächenbeitrag<br />

gemäß den §§ 19 bis 22, Oö BauO 1994 idgF, für die Liegenschaft „<strong>Kremsmünster</strong>, Fuxjägerstraße 8“<br />

vorgeschrieben wurde, nachdem die Siedlungsstraße „Fuxjägerstraße“ zu den Wohnhäusern Krumhuber, Posch<br />

und Woperschalek kurz vorher staubfrei hergestellt bzw. asphaltiert wurde.<br />

Gegen diesen Bescheid hat Frau Krumhuber zeitgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. In der<br />

Berufungsschrift werden Angaben darüber gemacht, dass die Bauwerberin die Zufahrt zu ihrem<br />

Wohnhausneubau anlässlich des Baubeginnes selber für das Befahren von Lkw’s befahrbar herstellen musste.<br />

Es wird ausgeführt, dass dazu ca. 5 Fuhren Steine und ca. 50 m³ Straßenschotter benötigt wurden. Der<br />

Berufungsschrift beigeschlossen ist eine Rechnung der Firma Michetschläger vom 20.09.1994 über die Lieferung<br />

von diversem Schotter, Kies und Sand, sowie die Beistellung von Fuhrwerken (Lkw, Bagger und Raupe).<br />

In keiner Weise ist aus dieser Rechnung ersichtlich, dass Teile des gelieferten Materials tatsächlich für eine<br />

Straßenbaumaßnahme aufgewendet wurden. Gemäß § 20, Abs. 7, Oö BauO, besteht ein Anspruch auf<br />

Anrechnung von Sachleistungen nur insoweit, als die vom Abgabepflichtigen oder von seinen Rechtsvorgängern<br />

erbrachten Leistungen glaubhaft gemacht werden können. Mit der vorgelegten Rechnung der Firma<br />

Michetschläger vom 20.09.1994 können solche Vorleistungen nicht in einer geeigneten Weise glaubhaft gemacht<br />

werden. Insbesondere würde eine Anrechnung von Vorleistungen aufgrund dieser Rechnung einer<br />

aufsichtsbehördlichen Prüfung nicht standhalten und den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und<br />

zweckmäßigen Gemeindeverwaltung widersprechen.<br />

Aus den oben angeführten Gründen ist die Berufung von Frau Ursula Krumhuber gegen die Vorschreibung eines<br />

Verkehrsflächenbeitrages für die Liegenschaft „<strong>Kremsmünster</strong>, Fuxjägerstraße 8“ als unbegründet abzuweisen.<br />

Er verliest den Bescheidentwurf.<br />

GR Zettl fragt an, um welchen Betrag es sich handelt.<br />

AL Haider teilt mit, es handelt sich um EUR 580,00.<br />

Über Anfrage des GR Hanstein ob es sich bei dieser Straße um öffentliches Gut handle, antwortet Vbgm. Dutzler<br />

mit ja.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, die Berufung der Frau Ursula Krumhuber als unbegründet abzuweisen und<br />

ersucht den Gemeinderat um die Zustimmung.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand (bei Abwesenheit von Bgm. Fellinger) mit folgendem Stimmergebnis<br />

mehrheitlich angenommen:<br />

29 “Ja”-Stimmen - 1 Stimmenthaltung (GR Michlmayr)<br />

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23. Meiseleder & Großtesner OEG, Stiftsschänke <strong>Kremsmünster</strong>; Getränkesteuerverfahren 1999 –<br />

Berufungsentscheidung.<br />

Über Ersuchen von Vbgm. Dutzler erläutert der Amtsleiter, dass mit Schreiben vom 12. März <strong>2003</strong> die<br />

Meiseleder & Großtesner OEG, Stiftsschänke <strong>Kremsmünster</strong>, vertreten durch die ABS Wirtschaftstreuhand<br />

Ges.m.b.H., Scharnstein, Berufung gegen die Zurückweisung der Berufung vom 21.11.2002 eingelegt hat.<br />

Sachverhalt: Die von der ABS-Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. im eigenen Namen und nicht als Vertreter der<br />

Meiseleder & Großtesner OEG eingebrachte Berufung ist unzulässig. Gemäß § 202 der Oö Abgabenordnung<br />

wurde die Berufung vom 21.11.2002 vom Bürgermeister mit Bescheid vom 28.2.<strong>2003</strong> zurückgewiesen. Der<br />

Gemeinderat bestätigt mit seiner Entscheidung die Prüfung des Sachverhaltes und die Rechtskonformität. Die<br />

Berufung ist daher in ihrer Gesamtheit abzuweisen.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, die gegenständliche Berufung in ihrer Gesamtheit abzuweisen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand (bei Abwesenheit von Bürgermeister Fellinger) mit folgendem<br />

Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

28 “Ja”-Stimmen<br />

2 Stimmenthaltungen (GR Hanstein, GR Doris Wimmer)<br />

Bgm. Fellinger übernimmt wieder den Vorsitz.<br />

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24. Wohnungsvergaben<br />

a) WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 14 (60 m 2 ) nach Frau Theresia Kusche<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Frau Hermine Prandner, derzeit wohnhaft in<br />

<strong>Kremsmünster</strong>, Glasgasse 10, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

b) LAWOG-Wohnung Josef-Roithmayr-Straße 7 (23 m 2 ) nach Frau Nicole Strasser<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Herrn Michael Hofer, derzeit wohnhaft in 4550<br />

<strong>Kremsmünster</strong>, Josef Assam-Straße 10, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

c) WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 10 (80 m 2 ) nach Frau Ulrike Reisinger<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Herrn Rudolf Gruber, derzeit wohnhaft in 4551<br />

Ried/Traunkreis, Voitsdorfer Straße 8, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

d) Wohnung im Landgemeindehaus (49 m 2 ) nach Frau Anita Ölsinger<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Herrn Benjamin Steffelbauer, derzeit wohnhaft in<br />

4560 Kirchdorf a.d.krems, Kalvarienbergstraße 16, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

e) BRW-Wohnung Papiermühlstraße 17 (58,14 m 2 ) nach Andreas Rabl<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Frau Maria Past, derzeit wohnhaft in 4642<br />

Sattledt, Harthauserstraße 12, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

f) WSG-Wohnung Josef Assam-Straße 14 – (80 m 2 ) nach Herrn Josef Peutelberger<br />

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Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Herrn Hans Peter Kranzl, derzeit wohnhaft in<br />

4672 Bachmanning, Pühret 5, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

GR Scheinecker verlässt den Sitzungssaal.<br />

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25. Hochwasserschutz für das Firmenareal Greiner<br />

a) Bildung einer Interessentengemeinschaft der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> mit der Firma<br />

Greiner Holding<br />

b) Finanzierung<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Greiner beim letztjährigen Hochwasser einen Schaden von etwa EUR<br />

6 Millionen erlitten habe. Dieser Schadensbetrag konnte dieses Mal weitestgehend durch die<br />

Hochwasserversicherung gedeckt werden. Die Versicherung hat sich jedoch nach dieser Schadensleistung<br />

zurückgezogen bzw. hat eine andere Versicherungsgesellschaft als Bedingung für eine weitere Versicherung<br />

einen Selbstbehalt von EUR 3 Millionen eingeführt. Aus diesem Grund hat sich die Firma Greiner Holding<br />

entschlossen, durch das Projektantenbüro DI Sepp Hoyer aus Linz ein entsprechendes<br />

Hochwasserschutzprojekt erstellen zu lassen. Die Firma Hoyer hat Hochwasserschutzmaßnahmen bereits bei<br />

den Firmen Engel und Hödlmayr, etc geplant und durchgeführt. Für dieses Projekt können Fördergelder der EU<br />

angesprochen werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Interessentengemeinschaft mit der Gemeinde gebildet<br />

wird. Dieses Hochwasserschutzprojekt wird grundsätzlich mit 40 % vom Land, 40 % vom Bund und 20 %<br />

Eigenmittel der Interessentengemeinschaft finanziert.<br />

Die Gemeinde kann keine Eigenmittel zur Verfügung stellen, sondern BZ-Mittel beantragen und - soferne Mittel<br />

gewährt werden – diese zu 100 % an die Firma Greiner Holding weiterleiten.<br />

GR Scheinecker betritt den Sitzungssaal.<br />

GV Steiner informiert sich, wie weit die Firma Greiner geschützt wird bzw. in welchem Ausmaß.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass das ganze Areal der Firma Greiner eingehaust wird.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, bezüglich Hochwassserschutz eine Interessentengemeinschaft zwischen der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> und der Firma Greiner Holding zu bilden und die Finanzierung über BZ-Mittel zu<br />

beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

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26. Allfälliges<br />

a) Gemeinderatssitzung am 9. September <strong>2003</strong><br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die nächste Gemeinderatsitzung nicht wie geplant am 11. September <strong>2003</strong><br />

stattfindet, sondern bereits am Dienstag, 9. September <strong>2003</strong>.<br />

b) Die Volksabstimmung “Atomfreies Europa”<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass sich in <strong>Kremsmünster</strong> ingesamt 55 Personen in die Liste eingetragen<br />

haben, das sind 1,23 % der Wahlberechtigten.<br />

c) Rathausplatzsanierung<br />

GR Mörtenhuber weist darauf hin, dass es nicht notwendig sei, den Rathausplatz bereits in der Früh<br />

abzusperren, wenn die Asphaltierungsarbeiten erst am späten Nachmittag durchgeführt werden.<br />

d) Hauptschule <strong>Kremsmünster</strong><br />

GV Steiner informiert sich, ob die Radonwerte in der Hauptschule kontrolliert wurden.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass er Herrn Gerhard Bruckner mit dieser Angelegenheit beauftragt habe und bis<br />

heute noch kein Ergebnis vorgelegt bekommen habe. Selbst Fachleute haben noch keine Erklärungen dafür.<br />

Sobald das Ergebnis vorliege, werden die Informationen weitergeleitet.<br />

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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.<br />

April <strong>2003</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:49 Uhr.<br />

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G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc<br />

_____________________________<br />

Der Vorsitzende<br />

_____________________________ ______________________________<br />

Gemeinderat (ÖVP) Gemeinderat (FPÖ)<br />

_____________________________ ______________________________<br />

Gemeinderat (SPÖ) Schriftführer<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />

9.9.<strong>2003</strong> keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Kremsmünster</strong>, am .........................<br />

_____________________________<br />

Der Vorsitzende

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