2003-06-30 - .PDF - Marktgemeinde Kremsmünster
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4. Betriebsbaugebiet Gemeinde Rohr – Erschließung mit Kanal/Wasser/Straße durch die Markt-<br />
gemeinde <strong>Kremsmünster</strong>; Vereinbarung<br />
Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass ein Vorschlag für eine Vereinbarung bei<br />
einer Besprechung in den Räumlichkeiten des Oö. Gemeindebundes in Linz bei Anwesenheit von Dir. Dr. Hans<br />
Gargitter, Bürgermeister Walter Ölsinger, Bürgermeister Franz Fellinger, Amtsleiter Ernst Riedl, Amtsleiter<br />
Reinhard Haider und Steuerberater Mag. Manfred Schima (Fa. Leitner & Leitner Linz) ausformuliert wurde.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Rohr im Anschluss an die Firma Bio-One ein Betriebsbaugebiet<br />
erschließen wolle. Dieses Betriebsbaugebiet ist auf die Erschließungsmaßnahme der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Kremsmünster</strong> angewiesen. Laut Aussage des Landes Oö wird derzeit eine Gesetzesvorlage bezüglich<br />
Aufteilung der Kommunalsteuer diskutiert. Diese Steueraufteilungsmaßnahmen sollen auf Gemeindeebene<br />
ermöglicht werden, ähnlich wie es früher beispielsweise bei der Gewerbesteuer gehandhabt wurde. Die<br />
Gemeinde Rohr legte ein schriftliches Angebot vor, wobei sich die Gemeinde Rohr bereit erklärt, jeweils die<br />
doppelte Anschlussgebühr für Kanal und Wasser zu bezahlen. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wurden<br />
Berechnungen angestellt und daraus im Gespräch beim Gemeindebund folgende Punkte herausgearbeitet:<br />
1. <strong>Kremsmünster</strong> gibt für 5 ha Betriebsbaugebiet der Gemeinde Rohr die Garantie einer funktionierenden<br />
Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Verkehrsanbindung (lt. Schreiben vom 7.5.<strong>2003</strong>, Zl. 031-<strong>2003</strong>,<br />
Gemeinde Rohr)<br />
2. 50 % des Verkehrsflächenbeitrages, welcher von Rohr eingehoben wird, wird von Rohr an <strong>Kremsmünster</strong><br />
abgeführt; Voraussetzung: die Ein-/Ausfahrt findet auf <strong>Kremsmünster</strong>er Gemeindegebiet statt<br />
3. Wenn in dieser Vereinbarung von Abwasser- und Wassergebühren die Rede ist, dann gelten stets die<br />
Gebührenordnungen von <strong>Kremsmünster</strong><br />
4. Verpflichtung für Rohr, zuerst im gegenständlichen 5-ha-Bereich Betriebe anzusiedeln bzw.<br />
Betriebsbaugebeit zu widmen<br />
5. Für das von <strong>Kremsmünster</strong> errichtete Regenbecken zur Oberflächenentwässerung ist von jedem Betrieb ein<br />
anteiliger Beitrag von EUR 1,50/m 2 Betriebsbaugebiet zu entrichten. Die entsprechende Verpflichtung zur<br />
Entrichtung des Beitrages übernimmt die Gemeinde Rohr<br />
6. Zahlung der Kanal- und Wasseranschlussgebühren durch das betreibende Unternehmen zur Gänze an die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong><br />
7. Zahlung der Kanal- und Wasserbenützungsgebühren durch das betreibende Unternehmen zur Gänze an die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong><br />
8. Abgeltung der für die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> durch die größere Dimensionierung des<br />
Leitungssystems entstandenen Mehrkosten durch Zahlung einer Kanal- und Wasseranschlussgebühr durch<br />
die Gemeinde Rohr im Kremstal im gleichen Ausmaß wie das betreibende Unternehmen<br />
9. Das erforderliche Leitungssystem und die notwendige sonstige Infrastruktur errichten beide Gemeinden auf<br />
ihre Kosten jeweils auf ihrem Gemeindegebiet<br />
10. Einhebung der Kommunalsteuer zu 100 % von der Gemeinde Rohr/Kremstal<br />
11. Das derzeit anstehende Projekt „Erschließungsstraße Ost <strong>Kremsmünster</strong>“ wird von der Gemeinde Rohr<br />
vorbehaltlich des Verhandlungsergebnisses positiv beurteilt und befürwortet.<br />
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G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc