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2003-06-30 - .PDF - Marktgemeinde Kremsmünster

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13. Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> betreffend Ankauf<br />

einer Teilfläche von 101 m 2 aus dem Grundstück 22/2, KG. Unterburgfried, im Anschluss an den<br />

Bauplatz “Hofer-Markt”, durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> (Zuschreibung dieser Teilfläche<br />

zum Grundstück 22/108, KG. Unterburgfried, “Bezirkssporthallenparkplatz”)<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Obernberger, dass anlässlich der Erteilung der<br />

Bauplatzbewilligung für das Grundstück Nr. 22/172, KG. Unterburgfried, („Hofer-Markt“) die Auflage erteilt wurde,<br />

entlang der Zufahrt zum Bezirkssporthallenparkplatz eine Teilfläche von 101 m² in das Eigentum der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> abzutreten. Diese Teilfläche soll der Grundparzelle Nr. 22/108, KG.<br />

Unterburgfried, zugeschrieben werden (Bezirkssporthallenparkplatz, EZ. 296, KG. Unterburgfried).<br />

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.2002 wurde beschlossen, dass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong><br />

für diese Fläche einen Kaufpreis in der Höhe von EUR 49,42/m² bzw. insgesamt EUR 4.991,42 an das<br />

Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> entrichtet. Mittlerweile wurde dieser Kaufpreis auch tatsächlich beglichen.<br />

Die Grundteilung Hofer-Markt wurde in der Folge beim Grundbuch zur Verbücherung eingereicht. Vom<br />

Grundbuch wurde jedoch eine Verbücherung der Grundabtretung von 101 m² aus dem Grundstück Nr. 22/2, KG.<br />

Unterburgfried, Eigentum des Benediktinerstiftes <strong>Kremsmünster</strong>, und Zuschreibung dieses Grundstücksteiles<br />

zum Grundstück 22/108, KG. Unterburgfried, ohne Kaufvertrag abgelehnt, und zwar deswegen, weil die<br />

anzuwendenden Bestimmungen des § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz nicht erfüllt sind.<br />

Vom Vertragsverfasser, der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Haslinger & Partner, Dr. Wolfgang Graziani-Weiss, Linz,<br />

wurde ein Vertragsentwurf für einen mit dem Benediktinerstift <strong>Kremsmünster</strong> abzuschließenden Kaufvertrag dem<br />

<strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Kremsmünster</strong> zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf kann in der vorliegenden Form<br />

beschlossen werden. Insbesondere ist im Vertragsentwurf der Hinweis enthalten, dass der vereinbarte Kaufpreis<br />

von EUR 4.991,42 bereits bezahlt wurde.<br />

GV Obernberger stellt den Antrag, dem Abschluss des Kaufvertrages mit dem Benediktinerstift betreffend den<br />

Ankauf eines Teilfläche des Grundstückes 22/2, KG. Unterburgfried, im Ausmaß von 101 m 2 die Zustimmung zu<br />

geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

GR Reithuber verlässt den Sitzungssaal.<br />

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G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc

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