2003-06-30 - .PDF - Marktgemeinde Kremsmünster
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17. Wasserkraftanlage “Hofmühle” in Achleiten; - Verkauf durch die Ehegatten Berta und Otto Leitner,<br />
Kematen an der Krems, Achleiten 10, an Frau Karin Leitner, Kematen an der Krems, Achleiten 15 –<br />
Zustimmung durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> als Mitglied des Regulierungsunternehmens.<br />
Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert GR Neubauer, dass die Wasserkraftanlage „Hofmühle“ in Achleiten,<br />
Gemeinde Kematen/Krems, von den derzeitigen Eigentümern Berta und Otto Leitner, Achleiten 10,<br />
Kematen/Krems, an Frau Karin Leitner, Achleiten 15, Kematen/Krems, vertreten durch RA Dr. Walter Utz, Lange<br />
Stiege 2, <strong>Kremsmünster</strong>, verkauft werden soll.<br />
Die Wasserkraftanlage „Hofmühle“ wurde seinerzeit im Zuge der Kremsregulierung im Bereich Achleiten<br />
errichtet. Als Regulierungsunternehmen traten seinerzeit die Gemeinden Kematen/Krems, <strong>Kremsmünster</strong>,<br />
Piberbach und Neuhofen/Krems gemeinsam auf. Auch die (nachträgliche) wasserrechtliche Bewilligung für die<br />
gegenständliche Wasserkraftanlage wurde mit Bescheid der BH Linz-Land mit Bescheid vom 24.09.1996, AZ.:<br />
Wa-1936/2-1996/Zo, an das „Regulierungsunternehmen“ ausgestellt. Die Gemeinde Kematen/Krems hat damals<br />
mit den Betreibern der Wasserkraftanlage, den Ehegatten Berta und Otto Leitner, ein gesondertes<br />
Erhaltungsübereinkommen für die gegenständliche Wasserkraftanlage abgeschlossen, da die Wasserkraftanlage<br />
zur Gänze auf Gemeindegebiet Kematen/Krems liegt. Laut Auskunft der Amtsleiterin der Gemeinde<br />
Kematen/Krems Frau Grill ist der Abschluss eines solchen Erhaltungsübereinkommens auch mit der neuen<br />
Eigentümerin der Wasserkraftanlage, Frau Karin Leitner, vorgesehen bzw. bereits erfolgt.<br />
Weiters besteht ein Vertrag zwischen Verwalter des öffentlichen Wassergutes und den Ehegatten Berta und Otto<br />
Leitner über die Errichtung, den Bestand und die Erhaltung der Wasserkraftanlage „Hofmühle“, welcher ebenfalls<br />
mit der neuen Eigentümerin der Wasserkraftanlage neu abzuschließen ist.<br />
Ein Verkauf der Wasserkraftanlage „Hofmühle“ durch die bisherigen Eigentümer Berta und Otto Leitner an Frau<br />
Karin Leitner ist nur mit Zustimmung des seinerzeitigen Regulierungsunternehmens, d.h. den Gemeinden<br />
Kematen/Krems (Zustimmung liegt laut AL. Frau Grill bereits vor), Neuhofen/Krems, Piberbach und<br />
<strong>Kremsmünster</strong> möglich, bzw. kann nur mit Zustimmung des Regulierungsunternehmens verbüchert werden.<br />
Da sich an den sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechten und Pflichten durch die gegenständliche<br />
Eigentumsübertragung nichts ändert, kann die gegenständliche Zustimmung ohne weitere Vorgaben erteilt<br />
werden. Laut Auskunft der Gemeindeabteilung beim Land OÖ ist hiefür ein Beschluss des Gemeinderates<br />
notwendig. Die Zustimmung wird formlos erteilt.<br />
GR Doris Wimmer und GR Georg Fellinger betreten den Sitzungssaal.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Verkauf der Wasserkraftanlage “Hofmühle” durch die Ehegatten Berta<br />
und Otto Leitner an Frau Karin Leitner als Mitglied des Regulierungsunternehmens die Zustimmung zu geben.<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />
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G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc