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2003-06-30 - .PDF - Marktgemeinde Kremsmünster

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21. Sog. “Friedmann-Feld”; - Erklärung zum Neuplanungsgebiet gemäß § 45, Oö. Bauordnung 1994 i.d.F.<br />

der Novelle 1998, LGBl.Nr. 70/1998; beabsichtigte Widmung entweder “Sondergebiet des Baulandes-<br />

“ betreutes Wohnen” oder alternativ “Wohngebiet für mehrgeschossige förderbare Wohnbauten”.<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet GV Dr. Gegenhuber, dass bezüglich dieses Tagesordnungspunktes<br />

auf die Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des Straßen- und Bauausschusses sowie des Ausschusses für<br />

Ortsentwicklung und Raumordnung vom <strong>06</strong>.05.<strong>2003</strong> verwiesen wird.<br />

In dieser Sitzung wurde sehr deutlich festgestellt, dass das sog. „Friedmann-Feld“ von der Lage her eine der<br />

wertvollsten noch zu verbauenden Flächen in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> darstellt. Besonders eignen<br />

würde sich die Fläche für das in <strong>Kremsmünster</strong> geplante „Betreute Wohnen“, weil durch die Nähe des<br />

Bezirksaltenheimes die notwendige Infrastruktur für eine Versorgung der Menschen im „Betreuten Wohnen“ mit<br />

Essen, Pflege und ärztlicher Betreuung in unmittelbarer Nähe vorhanden wäre.<br />

Jedenfalls muss vermieden werden, dass die Fläche für eine Einzelhausbebauung parzelliert wird.<br />

Aus den oben geschilderten Umständen erscheint es geboten, die Fläche als Neuplanungsgebiet gemäß § 45,<br />

Oö BauO 1994 idgf, zu erklären. Als Zielsetzung soll angegeben werden, die Fläche innerhalb der gesetzlich<br />

vorgesehenen Frist in „Sondergebiet des Baulandes – betreutes Wohnen“ oder alternativ „Wohngebiet für<br />

mehrgeschossige förderbare Wohnbauten (WF)“ umzuwidmen. Laut Rücksprache mit der Baurechtsabteilung ist<br />

die Aufnahme beider Alternativen für eine künftige Widmung in den Verordnungsbeschluss zur Erklärung des<br />

„Friedmann-Feldes“ als Neuplanungsgebiet zulässig.<br />

Er verliest den Verordnungsentwurf.<br />

GR Hanstein informiert sich, ob die Grundstückseigentümer von diesem Vorhaben informiert wurden.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass in dieser Angelegenheit bereits einige Gespräche mit Frau Grassner, Frau<br />

Hohenthanner und Frau Oberndorfer geführt wurden. Die Gespräche wurden nach mehreren erfolglosen<br />

Zusammenkünften abgebrochen. Zuletzt wurde der Preis von EUR 218,00 pro /m 2 gefordert. Seitens der<br />

Genossenschaft wurde ein m 2 -Preis von maximal EUR 109,00 geboten. Es hatte sich bereits eine<br />

Genossenschaft bemüht, das gesamte Grundstück zu kaufen. Dieses Grundstück wäre zur Bebauung für<br />

“Betreutes Wohnen” bzw. “mehrgeschossigen förderbaren Wohnbau” vorgesehen. Er weist darauf hin, dass es<br />

wichtig ist darauf Einfluß zu nehmen, wie dieses Gebiet verbaut wird.<br />

Über Anfrage von GR Zettl, ob diese Verordnung auch rechtlich halten würde, bejaht der Vorsitzende.<br />

GR Michlmayr fragt an, warum nicht die Möglichkeit bestehe, keine Baubewilligung zu erteilen.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Vorgangsweise nicht zulässig ist, denn sobald eine<br />

Wohngebietswidmung vorliegt, hat jeder einen Anspruch auf eine Baubewilligung.<br />

GV Dr. Gegenhuber teilt mit, dass die Entwicklungen wie beispielsweise wie bei der Firma Vetropack<br />

(Betriebsbaugebiet und Wohngebiet) in Zukunft ausgeschlossen sein sollen. Das Raumordnungsgesetz<br />

Seite <strong>30</strong> von 38<br />

G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc

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