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2003-06-30 - .PDF - Marktgemeinde Kremsmünster

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10. Errichtung des Güterweges “Eiblwimm” durch die Gemeinde Kematen a.d.Krems; - Widmung<br />

und Einreihung des öffentlichen Straßengrundstückes Nr. 595 (Teil), KG. Wolfgangstein, als Güterweg<br />

- Verordnungsbeschluss<br />

Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Vbgm. Dutzler, dass die Gemeinde Kematen/Krems den Ausbau des<br />

Güterweges „Eibelwimm“ plant. Ein ca. 150 m langes Teilstück dieses Güterweges liegt in der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Kremsmünster</strong>. Das betroffene öffentliche Straßengrundstück Nr. 595, KG. Wolfgangstein, ist derzeit als<br />

Ortschaftsweg gewidmet und eingereiht. Eine Umreihung des von der Güterwegbaumaßnahme betroffenen<br />

Teilstückes als „Güterweg“ soll als Verordnung beschlossen werden.<br />

GR Doris Wimmer verlässt den Sitzungssaal.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, der Verordnung bezüglich der Einreihung des öffentlichen Straßengrundstückes<br />

Nr. 595 (Teil), KG. Wolfgangstein, als Güterweg “Eibelwimm” in der vorliegenden Form die Zustimmung zu<br />

geben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit <strong>30</strong> Stimmen (bei Abwesenheit von GR Doris Wimmer) einstimmig<br />

angenommen.<br />

GR Doris Wimmer betritt den Sitzungssaal.<br />

Seite 18 von 38<br />

G:\28\SITZUNG\GR\<strong>2003</strong><strong>06</strong><strong>30</strong>\Protokoll-GR.doc

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