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Niederschrift - Gemeinde Thalmassing

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2. Beschluss:<br />

Durch die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Oberhinkofen wird die<br />

Verkehrsbelastung durch den Standortübungsplatz weiter steigen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

Obertraubling bemängelte bereits sehr den bereits jetzt stattfindenden Durchgangsverkehr.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling solle darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieses<br />

Verkehrsaufkommen auch in Zukunft aufgrund eigener Initiative weiter steigen wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 5:<br />

(6100) Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Oberhinkofen“; vorgezogene Beteiligung<br />

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.<br />

Hier: Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong><br />

Der Obertraublinger <strong>Gemeinde</strong>rat hat den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Photovoltaikanlage Oberhinkofen“ am 18.01.2010 gebilligt, nun ist die Trägerbeteiligung<br />

durchzuführen. Die <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling plant auf dem in der Anlage gekennzeichneten<br />

Grundstück die Errichtung einer 5,4 ha großen Photovoltaikanlage. Die <strong>Gemeinde</strong> kann<br />

hierzu eine Stellungnahme abgeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

Einwendungen, Anregungen... werden hierzu nicht vorgebracht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

Top 6:<br />

(6310) Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes<br />

hier: Teil-Einziehung des Feldweges Fl.Nr. 847 (Lichtinger) der Gemarkung<br />

<strong>Thalmassing</strong>:<br />

In der Sitzung vom 06.11.2008 ist der Beschluss zur Veröffentlichung der Absicht der<br />

Teileinziehung des Feldweges Fl.Nr. 847 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> gefasst worden, da<br />

der Feldweg nicht mehr benötigt wird. Im Amtsblatt v. 10.12.2008 wurde diese<br />

Einziehungsabsicht öffentlich bekannt gegeben. Innerhalb der 3-Monatsfrist sind keine<br />

Einwendungen erhoben worden bzw. wurden nur solche Einwendungen geltend gemacht,<br />

die auch Berücksichtigung fanden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />

Beschluss:<br />

Da der bisherige Feldweg mit der Fl.Nr. 847 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> im Bereich 8<br />

Meter oberhalb der nördlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 839 und der nördlichen<br />

Grenze der Flurnummer 844 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> nicht mehr benötigt wird, wird<br />

gem. Art. 8 BayStrWG die Einziehung als öffentlicher Weg beschlossen. Voraussetzung laut<br />

damaligem Beschluss war die notarielle Beurkundung des Tausches mit einem<br />

Grundstücksstreifen am Irlbach, welche mittlerweile erfolgt ist.<br />

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