Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
Niederschrift - Gemeinde Thalmassing
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2. Beschluss:<br />
Durch die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Oberhinkofen wird die<br />
Verkehrsbelastung durch den Standortübungsplatz weiter steigen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Obertraubling bemängelte bereits sehr den bereits jetzt stattfindenden Durchgangsverkehr.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling solle darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieses<br />
Verkehrsaufkommen auch in Zukunft aufgrund eigener Initiative weiter steigen wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 5:<br />
(6100) Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Oberhinkofen“; vorgezogene Beteiligung<br />
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.<br />
Hier: Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thalmassing</strong><br />
Der Obertraublinger <strong>Gemeinde</strong>rat hat den Entwurf des Bebauungsplanes<br />
„Photovoltaikanlage Oberhinkofen“ am 18.01.2010 gebilligt, nun ist die Trägerbeteiligung<br />
durchzuführen. Die <strong>Gemeinde</strong> Obertraubling plant auf dem in der Anlage gekennzeichneten<br />
Grundstück die Errichtung einer 5,4 ha großen Photovoltaikanlage. Die <strong>Gemeinde</strong> kann<br />
hierzu eine Stellungnahme abgeben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
Einwendungen, Anregungen... werden hierzu nicht vorgebracht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
Top 6:<br />
(6310) Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes<br />
hier: Teil-Einziehung des Feldweges Fl.Nr. 847 (Lichtinger) der Gemarkung<br />
<strong>Thalmassing</strong>:<br />
In der Sitzung vom 06.11.2008 ist der Beschluss zur Veröffentlichung der Absicht der<br />
Teileinziehung des Feldweges Fl.Nr. 847 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> gefasst worden, da<br />
der Feldweg nicht mehr benötigt wird. Im Amtsblatt v. 10.12.2008 wurde diese<br />
Einziehungsabsicht öffentlich bekannt gegeben. Innerhalb der 3-Monatsfrist sind keine<br />
Einwendungen erhoben worden bzw. wurden nur solche Einwendungen geltend gemacht,<br />
die auch Berücksichtigung fanden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:<br />
Da der bisherige Feldweg mit der Fl.Nr. 847 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> im Bereich 8<br />
Meter oberhalb der nördlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 839 und der nördlichen<br />
Grenze der Flurnummer 844 der Gemarkung <strong>Thalmassing</strong> nicht mehr benötigt wird, wird<br />
gem. Art. 8 BayStrWG die Einziehung als öffentlicher Weg beschlossen. Voraussetzung laut<br />
damaligem Beschluss war die notarielle Beurkundung des Tausches mit einem<br />
Grundstücksstreifen am Irlbach, welche mittlerweile erfolgt ist.<br />
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