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Kontakt:<br />

StB Lutz van der Boeken<br />

℡ 0 22 03 | 89 97-149<br />

� l.van-der-boeken@solidaris.de<br />

StB Ulrich Schulte<br />

℡ 0 22 03 | 89 97-182<br />

� u.schulte@solidaris.de<br />

Aktuelle Urteile und<br />

Verwaltungsanweisungen<br />

In dieser Rubrik finden Sie zusammenfassende Hinweise<br />

auf seit dem Erscheinen der letzten <strong>Solidaris</strong>-Information<br />

veröffentlichte Urteile, Verwaltungsanweisungen und geplante<br />

Gesetzesänderungen, die für den Bereich des Gesundheits-<br />

und Sozialwesens von Belang sind. Links<br />

zu den Originalentscheidungen enthält die Online-Ausgabe<br />

der <strong>Solidaris</strong>-Information auf unserer Webseite<br />

www.solidaris.de.<br />

Umfang der Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen,<br />

Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen –<br />

BFH vom 22. Juni 2011 (I R 43/10)<br />

Überschüsse aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />

sind auch gewerbesteuerpflichtig – § 3 Nr.<br />

20 GewStG ist insoweit nicht anwendbar. Entgegen dem Urteil<br />

der Vorinstanz (FG Bremen vom 12. Mai 2010; vgl. <strong>Solidaris</strong>-Information<br />

3/2010) besteht auch insoweit Gewerbesteuerpflicht,<br />

selbst wenn die betreffenden Leistungen<br />

(Telefonüberlassung, Getränkeverkauf) unmittelbar gegenüber<br />

den Betreuten erbracht werden.<br />

Umsatzsteuerfreie Leistungen bei betreutem Wohnen –<br />

BFH vom 8. Juni 2011 (XI R 22/09)<br />

Basisleistungen an ältere Mieter im Bereich des Betreuten<br />

Wohnens sind nach EU-Recht umsatzsteuerfrei – unabhängig<br />

davon, ob vertragliche Verpflichtung hierüber mit Betreiber<br />

der Wohnanlage oder den Betreuten selbst geschlossen wird.<br />

Nachdem sich der I. Senat des BFH im vorliegenden Sachverhalt<br />

bereits im Jahr 2009 mit der Frage des Zweckbetriebes<br />

auseinandergesetzt und diesen verneint hatte (I R 49/08; vgl.<br />

<strong>Solidaris</strong>-Information 3/2010), hat nunmehr der für Umsatz-<br />

steuer zuständige XI. Senat des BFH entschieden, dass die<br />

entsprechenden Basis- und Zusatzleistungen umsatzsteuerfrei<br />

sind. Ob insoweit § 4 Nr. 18 UStG anwendbar ist, wurde offen<br />

gelassen, da die vorliegenden „eng mit der Fürsorge und sozialen<br />

Sicherheit“ verbundenen Leistungen in jedem Fall nach<br />

EU-Recht von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Hiernach<br />

sind auch die schuldrechtlichen Beziehungen zu vernachlässigen,<br />

soweit die Betreuung tatsächlich gegenüber den hilfsbedürftigen<br />

Personen erfolgt.<br />

Umsatzsteuerliche Organschaft bei Unternehmen mit<br />

steuerfreien Umsätzen – OFD Niedersachsen vom<br />

28. Dezember 2010<br />

In einer bisher nicht veröffentlichten Verfügung weist die OFD<br />

Niedersachsen darauf hin, dass zwischen einer Reinigungs<strong>GmbH</strong><br />

und einem Krankenhaus keine wirtschaftliche<br />

Eingliederung und damit keine umsatzsteuerliche Organschaft<br />

bestehe. Hintergrund dieser Verfügung sind die BFH-<br />

Urteile aus 2009 zur wirtschaftlichen Eingliederung (vgl. <strong>Solidaris</strong>-Information<br />

3/2010), die insoweit erstmalig erkennbar<br />

durch die Finanzverwaltung problematisiert wurden. Ob diese<br />

Verfügung veröffentlicht bzw. durch die Oberfinanzdirektionen<br />

anderer Bundesländer übernommen wird, ist derzeit<br />

jedoch nicht absehbar.<br />

Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer Leistungen:<br />

Abgrenzung von Heilbehandlungen bzw. Wellnessmaßnahmen<br />

– FinMin NRW vom 4. Juli 2011 (S 7<strong>17</strong>0 - 26 -<br />

V A 4)<br />

Soweit eine ärztliche Verordnung fehlt, kommt die Umsatzsteuerbefreiung<br />

nach § 4 Nr. 14 UStG grundsätzlich nicht zur<br />

Anwendung. In diesen Fällen unterliegen die Leistungen<br />

in der Regel jedoch dem ermäßigten Steuersatz nach § 12<br />

Abs. 2 Nr. 9 UStG (Heilbäder).

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