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Das Magazin des Sports in Baden-Württemberg - Badischer ...

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sb-rechtstIpp<br />

iederversammlung bei Vere<strong>in</strong>en?<br />

auf diese Spezialvorschrift überzeugte<br />

nicht, da die oben zitierte<br />

Satzungsregelung ja neben der<br />

virtuellen auch die reale Mitgliederversammlung<br />

weiterh<strong>in</strong> vorsieht.<br />

Konkrete Probleme<br />

bei der Ausgestaltung<br />

der Satzungsregelung<br />

Zugang Chat-Raum<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> OLG wird<br />

durch die Zugangsbeschränkung<br />

mittels Passwort gewährleistet,<br />

dass nur Mitglieder an der Versammlung<br />

teilnehmen können.<br />

Auch das Verfahren der Bekanntgabe<br />

<strong>des</strong> Passwortes wurde nicht<br />

beanstandet.<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierung von<br />

Mitgliedern?<br />

Es liegt ke<strong>in</strong>e unangemessene Benachteiligung<br />

der Mitglieder vor,<br />

die über ke<strong>in</strong>en eigenen Computer<br />

verfügen. Der Vere<strong>in</strong> agiert<br />

im Wesentlichen im Internet und<br />

muss nicht e<strong>in</strong>em beliebigen Personenkreis<br />

offenstehen. E<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong><br />

ist daher auch nicht verpflichtet,<br />

se<strong>in</strong>e Kommunikation gegenüber<br />

den Mitgliedern auf jede nur erdenkliche<br />

Art und Weise anzubieten,<br />

um ja alle Mitglieder zu erreichen.<br />

Im Übrigen können auch öffentlich<br />

zugängliche Internet-Anschlüsse<br />

genutzt werden.<br />

Können Alternativen bei der<br />

Durchführung der Mitgliederversammlung<br />

vorgesehen werden?<br />

Unproblematisch ist es auch, wenn<br />

die Satzung beide Formen, also die<br />

reale Mitgliederversammlung (Präsenzversammlung)<br />

und das virtuelle<br />

Verfahren vorsehen. So kann<br />

der Vorstand von Fall zu Fall entscheiden,<br />

welchem Verfahren der<br />

Vorzug zu geben ist. Entscheidend<br />

ist alle<strong>in</strong>, dass die Mitglieder rechtzeitig<br />

über den Modus der Versammlung<br />

<strong>in</strong>formiert werden, was<br />

im vorliegenden Fall mit der Ankündigung<br />

der Versammlung ausreichend<br />

erfolgt.<br />

PRAXIS-HINWEISE<br />

• Im oben genannten Satzungsbeispiel<br />

fehlt – zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t zur Klarstellung<br />

für die Mitglieder – e<strong>in</strong>e<br />

Regelung, wonach die endgültige<br />

Tagesordnung (also die Fassung,<br />

<strong>in</strong> der die Anträge der Mitglieder<br />

enthalten s<strong>in</strong>d) ebenfalls<br />

den Mitgliedern ordnungsgemäß<br />

nach e<strong>in</strong>em satzungsmäßig festgelegten<br />

Verfahren bekannt gegeben<br />

werden muss, da sonst ke<strong>in</strong>e wirksamen<br />

Beschlüsse gefasst werden<br />

können (§ 32 Abs. 1 S. 2 BGB).<br />

• Kommentarlos ist das OLG darüber<br />

h<strong>in</strong>weggegangen, dass die<br />

Mitglieder per E-Mail e<strong>in</strong>berufen<br />

bzw. <strong>in</strong>formiert werden und alternativ<br />

die Briefform vorgesehen ist.<br />

Diese Regelung ist zu begrüßen<br />

und <strong>in</strong> der gewählten Form auch<br />

nicht zu beanstanden.<br />

Stefan Wagner<br />

WLSB-Weihnachten2012_v2.<strong>in</strong>dd 2 07.11.12 16:39<br />

SPORT <strong>in</strong> BW 12|2012<br />

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