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Unser Klinikum - Klinikum Kulmbach

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10<br />

Pflegeüberleitung<br />

Neu am <strong>Klinikum</strong>: Abteilung für Pflegeüberleitung<br />

Während eines Aufenthalts im <strong>Klinikum</strong><br />

<strong>Kulmbach</strong> stellen sich häufig die<br />

folgenden Fragen:<br />

• Wie geht es daheim weiter, wenn<br />

ich entlassen werde?<br />

• Wer pflegt mich?<br />

• Wer übernimmt die Kosten?<br />

• Welche Hilfsmittel erleichtern die<br />

Pflege?<br />

• Wer stellt diese Hilfsmittel zur<br />

Verfügung?<br />

• Welche entlastenden Dienste gibt<br />

es?<br />

Damit Sie mit diesen Fragen nicht<br />

alleine sind, wurde am <strong>Klinikum</strong> eine<br />

Abteilung „Pflegeüberleitung“ eingerichtet.<br />

Seit Oktober 2008 kümmert<br />

sich Frau Daniela Pettella als<br />

Fachkraft für Pflegeüberleitung um<br />

alle Patienten, bei denen nach der<br />

Entlassung aus dem Krankenhaus<br />

daheim eine weitere pflegerische<br />

Versorgung nötig ist.<br />

Daniela Pettella informiert und berät<br />

Sie und Ihre Angehörigen bei der Suche<br />

nach Möglichkeiten für die weitere<br />

Versorgung im häuslichen Bereich<br />

bei der Entscheidungsfindung<br />

zur Auswahl eines angemessenen<br />

Leistungsangebots, bei der Ermitt-<br />

Kontaktadresse<br />

Daniela Pettella<br />

Fachkraft für Pflegeüberleitung<br />

Gesundheits- und Krankenpflegerin<br />

mit Fachweiterbildung Intensiv<br />

Medizin<br />

5. Stock, Station 5 B,<br />

Zimmer 521<br />

Telefon: 09221/98 4856<br />

mail: pettella@klinikumkulmbach.de<br />

lung des individuellen Hilfsmittelbedarfs<br />

über Entlastungsmöglichkeiten<br />

über Schulungsmöglichkeiten über<br />

die zur Verfügung stehenden Pflege-<br />

und Versorgungsdienste (Essen<br />

auf Rädern, Hausnotruf, hauswirtschaftliche<br />

Versorgung,...), über<br />

Leistungen der Pflegeversicherung<br />

und der Krankenkasse und bearbeitet<br />

die Anträge zur Einstufung in die<br />

Pflegeversicherung.<br />

Daniela Pettella informiert und berät<br />

Patienten und ihe Angehörigen für die<br />

Zeit nach der Entlassung.<br />

„Expertenstandard Entlassungsmanagement“<br />

Die Zeit nach der Entlassung eines<br />

Patienten aus dem Krankenhaus<br />

ist insbesondere für Patienten mit<br />

einem nachstationären Pflegebedarf<br />

eine kritische Phase, in der<br />

die Kontinuität einer bedarfsgerechten<br />

Behandlung zur Vermeidung<br />

von Komplikationen eine<br />

hohe Bedeutung hat. Aus diesem<br />

Grund wurde der „Expertenstandard<br />

Entlassungsmanagement in<br />

der Pflege“ des Deutschen Netzwerks<br />

für Qualitätsentwicklung<br />

in der Pflege (DNQP) entwickelt<br />

und nun auch im <strong>Klinikum</strong> <strong>Kulmbach</strong><br />

eingeführt.<br />

Ein wichtiger Teil der Standardumsetzung<br />

ist die Beratung von<br />

Patienten und Angehörigen sowie<br />

die Koordination des Entlassgeschehens<br />

durch die Pflegeüberleitungsfachkraft.<br />

Die Aufgabe, allen<br />

Patienten ein individuelles Entlassungsmanagement<br />

zu ermöglichen,<br />

beginnt mit dem Erkennen möglicher<br />

Entlassungsprobleme schon<br />

bei der Aufnahme ins Krankenhaus.<br />

Zeitnah wird dann der individuelle<br />

nachstationäre Versorgungsbedarf<br />

zusammen mit dem Patienten und<br />

seinen Angehörigen erhoben und<br />

ein Plan für die Weiterversorgung<br />

erstellt. Dieser Versorgungsplan<br />

kann sämtliche Aspekte der oben<br />

genannten Aufgaben enthalten,<br />

er wird gegbenenfalls an aktuelle<br />

Veränderungen im Krankheitsverlauf<br />

angepasst.<br />

24 Stunden vor der Entlassung<br />

werden die vorgesehenen weiteren<br />

Schritte nochmals mit dem<br />

Patienten besprochen und auf ihre<br />

Vollständigkeit überprüft. Weiterbetreuende<br />

Einrichtungen erhalten<br />

die Möglichkeit einer Übergabe<br />

am Patientenbett. In jedem Fall<br />

werden schriftliche Informationen<br />

übermittelt. Zur Qualitätskontrolle<br />

ihrer Arbeit erfragt die Überleitungsfachkraft<br />

innerhalb von<br />

zwei Tagen nach der Entlassung<br />

telefonisch beim Patienten, seinen<br />

Angehörigen beziehungsweise der<br />

übernehmenden Einrichtung den<br />

Stand der aktuellen Versorgungssituation.<br />

Sie erkundigt sich auch<br />

nach der Zufriedenheit mit dem<br />

Entlassungsgeschehen.

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