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Merkblatt zum Familienpass - Stadt Filderstadt

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2.10 Sprachförderung<br />

Seite 4<br />

Für die Sprachförderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> an Filderstädter Schulen erhalten <strong>Familienpass</strong>inhaber<br />

A einen 50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber B einen 25%igen Zuschuss.<br />

<strong>Familienpass</strong>inhaber nach Nr. I.1.1 und I.1.2 erhalten diesen Zuschuss nur, wenn die<br />

Sprachfördermaßnahme nicht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes / Lernförderung<br />

anerkannt wird.<br />

3 . F A M I L I E N G E F Ö R D E R T E R U R L A U B , J U G E N D F R E I Z E I T ,<br />

S C H U L L A N D H E I M<br />

3.1 Familiengeförderter Urlaub<br />

Kinder erhalten einmal im Jahr 50,00 € Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber A) bzw. 25,00 €<br />

Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber B) für mindestens eine Woche dauernden familiengeförderten<br />

Urlaub von Trägern (z.B. Diakonie, Ev. Jugendwerk, Kirchen, Caritas, Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Familienerholung, Kreisjugendring Esslingen) innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

3.2 Jugendfreizeitmaßnahme<br />

Jugendliche bis 18 oder Auszubildende/Zivildienstleistende o.ä. bis 21 Jahre erhalten einmal<br />

jährlich bis zu 50,00 € Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber A) für eine Jugendfreizeitmaßnahme,<br />

bzw. 25,00 € (<strong>Familienpass</strong>inhaber B) Die Freizeit muss mindestens drei Tage,<br />

maximal 21 Tage dauern, es müssen insgesamt mindestens fünf Teilnehmerinnen<br />

oder Teilnehmer sein.<br />

<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.1 und 1.2 erhalten den Zuschuss nur, wenn sie nicht bereits<br />

die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket / soziale und kulturelle Teilhabe für<br />

diesen Zweck in Anspruch genommen haben.<br />

3.3 Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten, Schüleraustauschmaßnahmen<br />

(mindestens 3 Tage)<br />

Kinder und Jugendliche erhalten einmal jährlich einen 50%igen Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber<br />

A), maximal 250,00 €, bzw. einen 25%igen Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber B),<br />

maximal 125,00 € für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten oder Schüleraustauschmaßnahmen,<br />

deren Dauer mindestens 3 Tage beträgt.<br />

<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.1 und 1.2 erhalten hierfür keinen Zuschuss nach den <strong>Familienpass</strong>richtlinien.<br />

Die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten etc. für Kinder dieses<br />

Personenkreises sind über das Bildungs- und Teilhabepaket beim jeweiligen Leistungsträger<br />

(Arbeitsagentur oder Landratsamt Esslingen) zu beantragen.<br />

Hinweise für 3.1 bis 3.3<br />

Der Zuschuss wird berechnet von dem Entgelt, das die Eltern nach Abzug der gewährten<br />

Zuschüsse von Dritten bezahlen müssen.<br />

Der Antrag ist vor Antritt der jeweiligen Maßnahmen zu stellen.<br />

Den Zuschuss erhalten die Anspruchsberechtigten nach Abschluss der Maßnahme gegen<br />

Vorlage der Bestätigung.<br />

Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Amt für Familie, Schulen und Vereine bzw.<br />

den Bürgerämtern.

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