Festschrift
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In dieser Zeit hatten die Franzosen<br />
das Recht über die Ausführung von<br />
Karnevalsbällen zu bestimmen. Sie<br />
„verkauften“ dieses Privileg meistbietend<br />
an den örtlichen Betreiber eines<br />
Saales, der dann Ausrichter dieser<br />
Veranstaltung war. Diese Veranstaltung<br />
hatte aber nichts mit dem heute<br />
üblichen Sitzungskarneval gemein.<br />
Der Ball-Charakter war hier maßgeblich.<br />
Sehen und Gesehenwerden lautete<br />
die Devise. Wie Sie sich vorstellen<br />
können, waren es in erster<br />
Linie gutbürgerliche Personen und<br />
Adelige, die solche Bälle besuchten<br />
und sich in entsprechenden Gewändern<br />
kleiden konnten.<br />
Aber auch die Bürger trafen sich<br />
in Gasthöfen, die „ohne“ Erlaubnis<br />
der Obrigkeit Karnevalsbälle durch-<br />
führten. Diese waren meist feuchtfröhlich.<br />
Oft gab es „Mißverständnisse“,<br />
die durch den örtlichen<br />
Gendarmen geklärt werden mussten.<br />
Zum Glück haben wir noch heute<br />
unseren „Ortsgendarmen“ (Klaus<br />
Decker), der uns bei verschiedentlichen<br />
Freiluftveranstaltungen, wie<br />
z. B. der Rathaussturm, unterstützt.<br />
Zurück in die Vergangenheit<br />
Da sich diese Ausschreitungen<br />
häuften, wurden Regelungen getroffen,<br />
die für einzelne Personen<br />
und Gegebenheiten gültig sind. Selbst,<br />
wenn sich Personen zu einem bestimmten<br />
Zweck, z. B. der Teilnahme<br />
am Rosenmontagszug, trafen, musste<br />
dies vorab beantragt werden und von<br />
der Obrigkeit per Polizeiverordnung<br />
genehmigt sein.<br />
Sie können sich vorstellen, welche<br />
Rechercheaufgaben wir bewältigen<br />
mussten, alleine diesen Sachverhalt<br />
herauszufinden. Ich bedanke mich an<br />
dieser Stelle bei Frau Dr. Brog, die mir<br />
zufällig im Stadtarchiv Neuwied<br />
begegnete und einige sehr informative<br />
Hintergrundinformationen mitteilte.<br />
Wenn nun nach Urkunden oder<br />
Dokumenten aus dieser Zeit verlangt<br />
wird, so muss ich leider passen. In