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Natura 2000 - Kooperation von Naturschutz und Nutzern, pdf

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Beispiel 3: <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>­Management auf U.S.­Übungsplätzen<br />

in Deutschland<br />

<strong>Naturschutz</strong> in der U.S. Army, Europe<br />

Ein Beitrag <strong>von</strong> Heimar Gutsche, IVL, Institut für Vegetationsk<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Landschaftsökologie, Hemhofen <strong>und</strong><br />

Egon Schleyer, B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben,<br />

Zentrale B<strong>und</strong>esforst, Abteilung <strong>Naturschutz</strong>.<br />

Gebietsbeschreibung<br />

Militärgebiet Übungsplätze der U.S.-Streitkräfte, z.B. Hohenfels <strong>und</strong> Grafenwöhr<br />

Land Deutschland / Bayern<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiet z. B. FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiet DE6736302 „Truppenübungsplatz<br />

Hohenfels“; FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiet DE6336301<br />

„U.S.-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“<br />

Größe DE6736302: 14.902 ha; DE6336301: 19.279 ha<br />

Kurzcharakteristik Übungsplätze u. a. mit Kalkmagerrasen, Extensivgrünland <strong>und</strong><br />

Buchenwaldgesellschaften bzw. mit Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden,<br />

dystrophen bis nährstoffreichen Stillgewässern<br />

<strong>und</strong> Mooren<br />

Schutzwürdigkeit Unzerschnittener Lebensraumkomplex <strong>und</strong> großflächiges Moor-<br />

Heide-Gebiet; herausragende Vogel-, Fledermaus-, Insekten-,<br />

Pflanzen- <strong>und</strong> Amphibienvorkommen.<br />

37<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für alle <strong>Naturschutz</strong>-<br />

Belange ist das immer wieder aktualisierte<br />

„NATO Truppenstatut mit Zusatzabkommen<br />

<strong>und</strong> Unterzeichnungsprotokoll“ aus dem Jahre<br />

1951. Hierin wird die Rechtsstellung der Truppen<br />

der Parteien des Nordatlantikvertrages geregelt<br />

<strong>und</strong> somit auch die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Nutzung <strong>von</strong> Liegenschaften in Deutschland<br />

durch die U.S.-Streitkräfte.<br />

Das Abkommen besagt, dass deutsches Recht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auf allen den U.S.-Streitkräften<br />

zur ausschließlichen Nutzung überlassenen<br />

Liegenschaften gilt. Dies betrifft B<strong>und</strong>es- wie<br />

auch Landesrecht. Daraus ergibt sich auch die<br />

Selbstverpflichtung der U.S. Army, die jeweils<br />

gültigen <strong>Naturschutz</strong>gesetze <strong>und</strong> Verordnungen<br />

einzuhalten, soweit dies mit dem jeweiligen militärischen<br />

Auftrag in Einklang zu bringen ist.

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