Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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<strong>Besteuerung</strong> des ideellen Bereichs<br />
Verwirklichung des eigentlichen satzungsmäßigen Zwecks<br />
Steuerbefreiung/Steuervergünstigung bei <strong>der</strong><br />
Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer<br />
Beachte:<br />
• Zeitnahe laufende Mittelverwendung - § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO<br />
Sämtliche Mittel des Vereins sind zeitnah unmittelbar für die<br />
satzungsmäßigen (nur für diese!) <strong>gemeinnützigen</strong> Zwecke zu verwenden<br />
• Zulässigkeit von Rücklagenbildung - § 58 Nr. 6 und 7 AO<br />
Folge bei Nichtbeachtung:<br />
• Gefährdung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />
<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
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