Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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Freistellung vom Zinsabschlag ist möglich bei ...<br />
Steuerbefreiten <strong>Vereine</strong>n<br />
<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
wenn <strong>der</strong> gemeinnützige, von <strong>der</strong> Körperschaftsteuer befreite<br />
Verein Zinserträge erhält, die nicht in den wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbereich fallen und dem Kreditinstitut<br />
eine amtlich beglaubigte Kopie des zuletzt vom <strong>Finanzamt</strong> erteilten<br />
Freistellungsbescheides (Gem 2) vorgelegt wird<br />
o<strong>der</strong><br />
eine amtlich beglaubigte Kopie <strong>der</strong> vorläufigen Bescheinigung über die<br />
Gemeinnützigkeit vorgelegt wird<br />
o<strong>der</strong><br />
eine Nichtveranlagungsbescheinigung ( Vordruck NV 2B bzw. NV 3 B) vorgelegt<br />
wird (Gültigkeit 3 Jahre)<br />
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