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Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich

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Freistellung vom Zinsabschlag ist möglich bei ...<br />

Steuerbefreiten <strong>Vereine</strong>n<br />

<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />

wenn <strong>der</strong> gemeinnützige, von <strong>der</strong> Körperschaftsteuer befreite<br />

Verein Zinserträge erhält, die nicht in den wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbereich fallen und dem Kreditinstitut<br />

eine amtlich beglaubigte Kopie des zuletzt vom <strong>Finanzamt</strong> erteilten<br />

Freistellungsbescheides (Gem 2) vorgelegt wird<br />

o<strong>der</strong><br />

eine amtlich beglaubigte Kopie <strong>der</strong> vorläufigen Bescheinigung über die<br />

Gemeinnützigkeit vorgelegt wird<br />

o<strong>der</strong><br />

eine Nichtveranlagungsbescheinigung ( Vordruck NV 2B bzw. NV 3 B) vorgelegt<br />

wird (Gültigkeit 3 Jahre)<br />

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