Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />
• Steuerbefreiung bei <strong>der</strong> Körperschaftsteuer und<br />
Gewerbesteuer<br />
• Steuerpflicht u.U. bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />
- Vermietungsumsätze<br />
- Nutzungsüberlassung Sportanlagen/Geräte etc.<br />
- Verpachtung Vereinsgaststätte<br />
Beachte:<br />
• Erträge aus <strong>der</strong> Vermögensverwaltung unterliegen auch <strong>der</strong> zeitnahen<br />
Mittelverwendung - § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO<br />
• Rücklagenbildung zulässig - § 58 Nr. 7 AO<br />
Folge bei Nichtbeachtung:<br />
• Gefährdung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />
<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
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