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Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich

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<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />

• Steuerbefreiung bei <strong>der</strong> Körperschaftsteuer und<br />

Gewerbesteuer<br />

• Steuerpflicht u.U. bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />

- Vermietungsumsätze<br />

- Nutzungsüberlassung Sportanlagen/Geräte etc.<br />

- Verpachtung Vereinsgaststätte<br />

Beachte:<br />

• Erträge aus <strong>der</strong> Vermögensverwaltung unterliegen auch <strong>der</strong> zeitnahen<br />

Mittelverwendung - § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO<br />

• Rücklagenbildung zulässig - § 58 Nr. 7 AO<br />

Folge bei Nichtbeachtung:<br />

• Gefährdung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />

<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />

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