Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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• Vereinsvorsitzen<strong>der</strong><br />
• Kassenführer<br />
• sonst. für den Verein tätige Mitglie<strong>der</strong><br />
In <strong>der</strong> Regel keine Arbeitnehmer des Vereins bei nur ehrenamtlicher<br />
Tätigkeit,<br />
d.h. im Wesentlichen nur Abgeltung <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />
Aufwendungen.<br />
<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
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