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Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich

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• Vereinsvorsitzen<strong>der</strong><br />

• Kassenführer<br />

• sonst. für den Verein tätige Mitglie<strong>der</strong><br />

In <strong>der</strong> Regel keine Arbeitnehmer des Vereins bei nur ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit,<br />

d.h. im Wesentlichen nur Abgeltung <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />

Aufwendungen.<br />

<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />

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