Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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Freistellung vom Zinsabschlag ist möglich bei ...<br />
Nichtsteuerbefreiten <strong>Vereine</strong>n<br />
<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
wenn<br />
Zinserträge Einkünfte aus Kapitalvermögen sind und dem<br />
Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag erteilt wird.<br />
beziehungsweise<br />
wenn<br />
die Zinserträge den Betrag von 1.421 € überschreiten dem<br />
Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV 3 B)<br />
vorgelegt wird (Gültigkeit 3 Jahre).<br />
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