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Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich

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Freistellung vom Zinsabschlag ist möglich bei ...<br />

Nichtsteuerbefreiten <strong>Vereine</strong>n<br />

<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />

wenn<br />

Zinserträge Einkünfte aus Kapitalvermögen sind und dem<br />

Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag erteilt wird.<br />

beziehungsweise<br />

wenn<br />

die Zinserträge den Betrag von 1.421 € überschreiten dem<br />

Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV 3 B)<br />

vorgelegt wird (Gültigkeit 3 Jahre).<br />

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