Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
Vorsteuerabzug<br />
• Vorsteuerbeträge, die ausschließlich dem<br />
unternehmerischen Bereich des Vereins zugeordnet<br />
werden können und keine Ausschlussumsätze vorliegen,<br />
sind in voller Höhe abziehbar<br />
• Vorsteuerbeträge, die nur den ideellen Bereich betreffen<br />
o<strong>der</strong> auf die Ausführung steuerfreier Umsätze entfallen,<br />
sind vom Abzug ausgeschlossen<br />
• Vorsteuerbeträge, die sowohl zur Ausführung von<br />
abzugsberechtigten Umsätzen als auch nicht<br />
abzugsberechtigten Umsätzen verwendet werden, sind<br />
durch sachgerechte Schätzung aufzuteilen<br />
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