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Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich

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<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />

Vorsteuerabzug<br />

• Vorsteuerbeträge, die ausschließlich dem<br />

unternehmerischen Bereich des Vereins zugeordnet<br />

werden können und keine Ausschlussumsätze vorliegen,<br />

sind in voller Höhe abziehbar<br />

• Vorsteuerbeträge, die nur den ideellen Bereich betreffen<br />

o<strong>der</strong> auf die Ausführung steuerfreier Umsätze entfallen,<br />

sind vom Abzug ausgeschlossen<br />

• Vorsteuerbeträge, die sowohl zur Ausführung von<br />

abzugsberechtigten Umsätzen als auch nicht<br />

abzugsberechtigten Umsätzen verwendet werden, sind<br />

durch sachgerechte Schätzung aufzuteilen<br />

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