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Das MPG von A-Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen

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Zusätzlich ab 5 möglich: Latein (als vorgezogene 2. Fremdsprache für leistungsstarke<br />

Kinder)<br />

Zweite Fremdsprache ab Klasse 6: Französisch, Latein, Spanisch<br />

Dritte Fremdsprache ab Klasse 7: Französisch, Griechisch, Latein, Spanisch<br />

Dritte Fremdsprache ab Klasse 10:<br />

Spanisch, Latein, Französisch, Italienisch, Russisch (evtl. auf Stadtleiste), Chinesisch<br />

(am HG)<br />

Da eine bestimmte Gruppengröße erforderlich ist, können die Angebote für die<br />

3. Fremdsprachen nicht garantiert werden, das Zustandekommen hängt vom<br />

jeweiligen Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler ab.<br />

Fundsachen Fundsachen werden beim Hausmeister deponiert und können während der<br />

Dienstzeiten in seinem Büro abgeholt werden.<br />

Funktionen Neben den Fachgruppen- und Sammlungsleitungen werden noch andere wichtige<br />

Funktionen <strong>von</strong> Mitgliedern des Kollegiums wahrgenommen:<br />

Gebäudeplan → Anhang<br />

Gremien<br />

Amerika-Austausch: Koordination (Stemmler)<br />

Datenschutz (Bahrami)<br />

DELF/ Voltaire-Programm: Betreuung (Strobauch)<br />

Ehemalige: Kontakt (Reinecke)<br />

Europ. Bildungsprogramme: Koordination (Reinecke)<br />

Fremdsprachenwettbewerbe Frz. (Bruns)<br />

Ganztag: Organisation (Heyner, Hasselgruber)<br />

Hochbegabung Sek. I: Koordination (Immenhausen, Runte)<br />

Neue Kollegen: Betreuung (Reinecke)<br />

Öffentlichkeitsarbeit (Bahrami)<br />

Referendare: Betreuung (Urbanczyk)<br />

Sicherheitsbeauftragter (Heinz, Werner)<br />

Steuergruppe: Leitung (Vehring)<br />

Umweltbildung (Dr. Geschwentner)<br />

Dienstbesprechung (Kollegium, Fachgruppenleiter)<br />

Fachkonferenz<br />

Gesamtkonferenz<br />

Klassenkonferenz<br />

Personalrat<br />

Personalversammlung<br />

Projektgruppen (temporär)<br />

Schulelternrat<br />

Schülerrat<br />

Schülerratsvorstand („Gremium“)<br />

Schulvorstand<br />

Steuergruppe<br />

Haftpflichtversicherung Auch in der Schule und bei Schulveranstaltungen ist jeder für die Schäden, die er<br />

versehentlich, fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, schadensersatzpflichtig.<br />

Eine schulische Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler gibt es in<br />

Niedersachsen nicht. Den Eltern empfehlen wir daher den Abschluss einer privaten<br />

Haftpflichtversicherung, die auch die Regulierung <strong>von</strong> Schäden im Straßenverkehr<br />

(z.B. bei selbstverschuldeten Fahrradunfällen) bei Schulwanderungen<br />

oder Sportveranstaltungen einschließt.

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