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Amtsblatt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim

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<strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong> Seite 2<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses<br />

am Donnerstag, 25.11.2010, um 18:30 Uhr im<br />

Besprechungszimmer „Stadt Jeßnitz“ (Raum<br />

303), 67240 <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong>, wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gegeben.<br />

Tagesordnung<br />

zur Sitzung des Bauausschusses am 25.11.2010<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

1 EuP-Richtlinie - Straßenbeleuchtung<br />

2 Erschließung BG Sand<br />

3 Bauvorhaben<br />

4 Bekanntgaben, Anregungen und Anfragen<br />

<strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong>, den 15.11.2010<br />

gez. Gräf, Bürgermeister<br />

Wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Straßenausbaubeiträge<br />

hier: Zustellung <strong>der</strong><br />

Feststellungsbescheide<br />

Im Juli 2007 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit Wirkung<br />

zum 01.01.2007 die Einführung <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> -<br />

kehrenden Straßenausbaubeiträge an Stelle <strong>der</strong><br />

zuvor erhobenen einmaligen Straßenaus -<br />

baubeiträge beschlossen.<br />

Bei den einmaligen Straßenausbaubeiträgen wurden<br />

in <strong>der</strong> Vergangenheit bei einem Straßenausbau<br />

alle Grundstückseigentümer dieser Straße zu<br />

einer einmaligen Zahlung an den Straßenausbaukosten<br />

beteiligt. Dabei errechneten sich Beiträge<br />

bis hin zu fünfstelligen Beträgen.<br />

In <strong>der</strong> Einwohnerversammlung am 08.05.2007 in<br />

<strong>der</strong> Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle zum Thema „Der<br />

wie<strong>der</strong>kehrende Straßenausbaubeitrag“ referierte<br />

Herr Thielmann vom <strong>Gemeinde</strong>- und Städtebund<br />

Rheinland-Pfalz / von <strong>der</strong> Kommunalakademie<br />

über die mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Kommunalabgabengesetzes<br />

Rheinland-Pfalz deutlich gelockerten<br />

Anforde rungen an die Erhebung wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong><br />

Straßenausbaubeiträge und stellte dabei auch die<br />

Vor- und Nachteile <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Beiträge,<br />

die beiden möglichen Abrech nungs arten, die<br />

Festlegung des <strong>Gemeinde</strong>anteils und die sog. Verschonungsregelung<br />

dar. Von <strong>der</strong> Verwaltung wurde<br />

an Hand einer Folie aufgezeigt, mit welchen<br />

Beiträgen für ein 500 m² großes Grundstück bei<br />

unterschiedlichen jährlichen Investitionssummen<br />

gerechnet werden muss (es handelt sich dabei<br />

nur um grobe Daumenwerte). Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass es sich die Berechnung auf Grund<br />

<strong>der</strong> sog. Verschonungsregelung und <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Berechnungsmaßstäbe än<strong>der</strong>n kann und<br />

wird.<br />

In den letzten Monaten war die Verwaltung damit<br />

beschäftigt, die Grundstücke zu erfassen und die<br />

Berechnungsgrundlagen nach den Satzungsvorgaben<br />

zu ermitteln. Diese Arbeiten sind weitgehend<br />

abgeschlossen.<br />

In den nächsten Tagen ergeht an alle Grundstückseigentümer,<br />

Wohnungseigentümer und<br />

Erbbauberechtigten ein Feststellungsbescheid.<br />

Dieser Feststellungsbescheid bildet die Grundlage<br />

<strong>der</strong> jährlich ergehenden Beitragsbescheide für die<br />

wie<strong>der</strong>kehrenden Straßenausbaubeiträge, rückwirkend<br />

ab dem Jahr 2007. Er enthält alle für die<br />

Berechnung notwendigen Angaben. Hier ist<br />

beson<strong>der</strong>s auf die Satzungsregelung -sie entspricht<br />

dem Satzungsmuster des <strong>Gemeinde</strong>- und<br />

Städtebundes- hinzuweisen, dass für ein- und<br />

zweigeschossige Gebäude ein einheitlicher<br />

Zuschlag von 30 % auf die Grundstücksfläche<br />

berechnet wird; bei höheren Gebäuden wird für<br />

jedes weitere Geschoß ein Zuschlag von 15 %<br />

erhoben.<br />

Wir bitten Sie daher, die von uns ermittelten und<br />

festgesetzten Angaben im Bescheid sorgfältig zu<br />

überprüfen.<br />

Sollten Sie gegen die Festsetzung nichts einzuwenden<br />

haben, brauchen Sie nichts zu veranlassen.<br />

Wenn Sie Einwendungen und damit eine<br />

Überprüfung geltend machen wollen, sollten Sie<br />

uns dies innerhalb eines Monats unter Angabe<br />

<strong>der</strong> Gründe möglichst schriftlich o<strong>der</strong> mündlich<br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift mitteilen.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Der Bürgermeister<br />

gratuliert im Namen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Am 22.11.2010 zum 99. Geburtstag<br />

Herrn Berthold Fischer, <strong>Roxheim</strong>er Str. 1<br />

Am 23.11.2010 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Norbert Voll, Oberweg 1<br />

Am 24.11.2010 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Heinrich Guthy, Danziger Str. 4<br />

Am 24.11.2010 zum 72. Geburtstag<br />

Frau Sigrid Puhl, Danziger Str. 6<br />

Am 26.11.2010 zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Ewald Noe, Franz-Schubert-Str. 6 b<br />

Auch allen nicht genannten Geburtstagskin<strong>der</strong>n<br />

möchte die <strong>Gemeinde</strong> auf<br />

diesem Wege die herzlichsten Glückund<br />

Segenswünsche übermitteln und<br />

für die Zukunft alles Gute wünschen.<br />

Kurzinformationen <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Offizielle Übergabe<br />

<strong>der</strong> Kettelerstraße<br />

Nach langwieriger Klärung <strong>der</strong> Finanzierung von<br />

Straßenaus bau maßnahmen über wie<strong>der</strong> kehrende<br />

Straßenausbaubeiträge und <strong>der</strong> Ein führung <strong>der</strong>selben<br />

in <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong> zum 01.01.2007<br />

sowie verschiedenen Planungsgängen unter<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Anwohner konnte im vorvergangenen<br />

Jahr mit dem Ausbau <strong>der</strong> Max-Slevog-<br />

Straße und <strong>der</strong> Fischerstraße gestartet werden.<br />

Hieran schloss sich <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Mittelstraße<br />

und <strong>der</strong> Otto-Karch-Straße im Jahre 2009 an.<br />

In diesem Jahr folgte nun <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Kettelerstraße<br />

auf Grund <strong>der</strong> Planungen des Ingenieurbüros<br />

ipr-consult, Neustadt, für den gesamten<br />

Bereich des „Bahnhofsviertels“. Diese Planung<br />

wurde in einer Einwohnerversammlung am<br />

30.09.2008 in <strong>der</strong> Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle<br />

vorgestellt und mit den anwesenen Bürgern erörtert.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at segnete diese Planung am<br />

24.09.2009 ab. Nach Durchführung einer öffentlichen<br />

Ausschreibung vergab <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

am 24.03.2010 den Bauauftrag an die Fa. Schön<br />

Sohn, Speyer- die günstigster Anbieter war. Mit<br />

den Bau arbeiten wurde am 14.06. dieses Jahres<br />

begonnen.<br />

Die Auftragssumme für die eigentlichen Straßenbauarbeiten<br />

betrug 274.305,13 Euro; die Kosten -<br />

summe für die Kanalbaumaßnahmen betrug<br />

38.039,30 Euro.<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> eigentlichen Ausbaumaßnahme<br />

erfolgten zunächst Sanierungen am Kanalsystem<br />

vorrangig mit <strong>der</strong> Erneuerung <strong>der</strong> Hausanschlüsse.<br />

Im südlichen Bereich <strong>der</strong> Kettelerstraße wurde<br />

die Wasserleitung mit den Hausanschlüssen für<br />

Wasser neu verlegt.<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten führte das Ingenieurbüro<br />

Meier, Deidesheim, ein Beweissicherungsverfahren<br />

durch.<br />

Zum Abschluss wurden die geschaffenen Baumbeete<br />

mit Bäumen bepflanzt. Im Bereich <strong>der</strong><br />

Baumbeete fehlen die Baumroste, die durch die<br />

Herstellerfirma nicht termingerecht geliefert werden<br />

konnten; <strong>der</strong> Einbau wird nachgeholt.<br />

An dieser Stelle möchten wir uns für das Verständnis<br />

und die Geduld <strong>der</strong> meisten Anwohner,<br />

die sie während <strong>der</strong> Bauphase entgegenbrachten,<br />

bedanken; die Verantwortlichen <strong>der</strong> ausführenden<br />

Baufirma lobte das Verhalten und die Toleranz<br />

<strong>der</strong> Anwohner in dieser schwierigen Situation.<br />

Abschließend erneut eine dringende Bitte an<br />

Hundehalter: Achten sie bitte darauf, dass ihr<br />

„kleiner Liebling“ seine Hinterlassenschaft -gleich<br />

welcher Art- nicht im Bereich <strong>der</strong> Bäume fallen<br />

lässt bzw. beseitigen sie als verantwortungsvoller<br />

Hundehalter die feste Hinterlassenschaft entsprechend.<br />

Die Bäume und Pflanzen danken es ihnen.<br />

Repräsentantenpaar<br />

für das Jahr 2011 gesucht!!!!!!<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> sucht für das Jahr 2011 wie<strong>der</strong><br />

ein Paar, das gerne unsere <strong>Gemeinde</strong> nach<br />

außen vertritt. Die Interessenten sollten zwischen<br />

16 und 30 Jahren alt sein, in <strong>Bobenheim</strong>-<br />

<strong>Roxheim</strong> wohnen und sich aktiv am Vereinsleben<br />

in <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong> beteiligen. Sie werden<br />

die <strong>Gemeinde</strong> während ihrer Amtszeit bei<br />

allen Festen in unserer <strong>Gemeinde</strong> sowie auch<br />

bei Einladungen an<strong>der</strong>er <strong>Gemeinde</strong>n vertreten.<br />

Dazu gehört auch kurze Grußworte an die<br />

Gäste zu richten.<br />

Interessierte Personen melden sich bitte bis<br />

3. Dezember 2010 bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Frau Lemster, Tel. 939-1309.<br />

Pass- und Ausweiswesen<br />

Die Personalausweise, die in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

22.10.2010 bis 28.10.2010 und die Reisepässe,<br />

die in <strong>der</strong> Zeit vom 22.10.2010 bis 28.10.2010<br />

beantragt wurden, können während <strong>der</strong> Öffnungszeiten<br />

im Rathaus, Bürgerbüro, abgeholt<br />

werden.<br />

Bringen Sie bitte den alten Personalausweis bzw.<br />

Reisepass mit.

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