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Anleitung zum Aufbau einer Freiwilligenagentur - Rehburg-Loccum ...

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Von erheblichem Vorteil für die Arbeitsbereiche der <strong>Freiwilligenagentur</strong> ist es, wenn es gelingt, mit öffentlichen<br />

Förderern wie dem Land, Landkreis oder der Kommune Festbetragsfinanzierungen für die Kernaufgaben der<br />

<strong>Freiwilligenagentur</strong> zu vereinbaren. Dies kann <strong>zum</strong> Beispiel auch über Leistungsvereinbarungen mit der Kommune<br />

realisiert werden, die eine Bezahlung fester Beträge zur zweckgebundenen Erledigung näher bestimmter Aufgaben<br />

regeln.<br />

Neben der Kernfinanzierung sollte die <strong>Freiwilligenagentur</strong> eine Fundraising-Strategie zur Einwerbung von Eigenmitteln<br />

wie Spenden, Bußgeldern oder Mitgliedsbeiträgen entwickeln.<br />

Für eine finanzielle Förderung spezifischer und zeitlich befristeter Projekte empfiehlt sich die frühzeitige Recherche<br />

und ggf. Erkundigung bei den in Frage kommenden Stiftungen und Förderprogrammen auf Landes- und<br />

Bundesebene. Bei der Suche und Auswahl <strong>einer</strong> Stiftung ist zu beachten, dass nur ein kl<strong>einer</strong> Anteil der rund<br />

14.000 Stiftungen (2006) in größerem Umfang externe Projekte fördert. Um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden<br />

(angesichts der oft umfangreichen Antragsformalitäten), lohnt sich die frühe Erkundigung, ob sich die Projektidee<br />

überhaupt mit dem Stiftungszweck der ermittelten Stiftung vereinbaren lässt.<br />

Eine Übersicht aller Stiftungen mit Kurzangaben <strong>zum</strong> Stiftungszweck und nach Regionen bietet folgende Seite<br />

des Bundesverbands Deutscher Stiftungen: http://www.stiftungsindex.de. Einige große Stiftungen, die teilweise<br />

bereits Modellprojekte einzelner <strong>Freiwilligenagentur</strong>en gefördert haben, finden sich auf folgenden Seiten der<br />

Stiftung Mitarbeit:<br />

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/engagementfoerderung/stiftungen/wichtige_stiftungen/<br />

index.php<br />

Die nachfolgende Kurzübersicht zeigt Bausteine für einen möglichen Finanzierungsmix.<br />

Weiterführende Hinweise zu Finanzierungsalternativen enthält auch die Materialsammlung im Internet<br />

http://www.bagfa.de/Arbeitsunterlagen Nr. 14<br />

Kurzübersicht:<br />

Wege zur Finanzierung, Finanzierungsmix für <strong>Freiwilligenagentur</strong>en<br />

Trägerpartnerschaften<br />

Zusammenschluss mehrerer Träger zur gemeinsamen Übernahme erforderlicher Infrastrukturausgaben.<br />

Leistungsentgeltverträge mit Kommunen und Landkreisen<br />

Über vertragliche Lösungen mit Gebietskörperschaften (Kommune, Kreis, Land) lassen sich unterschiedliche<br />

Finanzierungslösungen finden bis hin zur regelmäßigen Übernahme eines Anteils der Grundfinanzierung<br />

durch die Körperschaft. Hierbei sind auch allgemein formulierte Fördertatbestände möglich wie z. B. „Vernetzung“,<br />

„Information“ und „Beratung“ (von Bürgerinnen, von Organisationen) oder auch „Öffentlichkeitsarbeit<br />

für das bürgerschaftliche Engagement“.<br />

Projektfinanzierung<br />

Beantragung ergänzender Projektmittel für geförderte Bereiche, z. B. in der Arbeit für und mit Behinderten,<br />

Migrantinnen und Migranten, Erwerbslosen oder sonstigen anlassbezogenen Förderwegen.<br />

Angebote von Dienstleistungen<br />

Einnahme von Beteiligungsbeiträgen für Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für interessierte<br />

Bürger/-innen. Teilnahmegebühren können auch bei lokalen Veranstaltungen wie z. B. einem Freiwilligentag<br />

erhoben werden.<br />

Förderung durch Unternehmenspartner<br />

Einwerben von Drittmitteln für vereinbarte Sponsorings oder Spenden. Hierbei kommen auch Sach- oder<br />

Zeitspenden von Firmen in Betracht.<br />

Bußgelder<br />

Gemeinnützig anerkannte Einrichtungen können auf Antrag berechtigt sein, Bußgelder durch eine gerichtliche<br />

Verfügung zu erhalten (z. B. Verfahrenseinstellung gegen Bußgeld an Einrichtung).<br />

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