Anleitung zum Aufbau einer Freiwilligenagentur - Rehburg-Loccum ...
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Kurzübersicht: Fortsetzung<br />
Gründung eines Fördervereins<br />
Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen oder lokalen Firmen zur Sicherung eines<br />
kontinuierlichen Anteils der finanziellen Verpflichtungen.<br />
Bürgerstiftungen<br />
Eine Bürgerstiftung kann ebenfalls geeignet sein, einen laufenden Beitrag zur Arbeit zu leisten. Eine Vielzahl<br />
von Einlagen kann hierbei zusätzlich die öffentliche Aufmerksamkeit steigern.<br />
Stiftungsmittel<br />
Finanzierung einmaliger oder projektgebundener Ausgaben durch Einwerben von Zuwendungen über<br />
Stiftungen (vgl. hierzu die o.a. Adressen sowie die Hinweise der Materialsammlung im Internet und die dort<br />
enthaltenen 20 Tipps für Stiftungen http://www.bagfa.de/Arbeitsunterlagen Nr. 14)<br />
c) Gemeinnützigkeit<br />
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins durch das zuständige Finanzamt bedeutet nicht nur eine<br />
Befreiung von den Ertragssteuern. Neben sonstigen steuerlichen Erleichterungen bewirkt dieser Status vor allem<br />
die Möglichkeit, Zuwendungsbescheinigungen für Spenden auszustellen, die vom Spender steuerlich geltend<br />
gemacht werden können – mithin eine wichtige Voraussetzung für das Einwerben von Spenden.<br />
Bei der Neugründung von <strong>Freiwilligenagentur</strong>en stößt die steuerrechtliche Anerkennung des Trägervereins in<br />
der Praxis manchmal auf Probleme. So wird die besondere Förderungswürdigkeit im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts<br />
mitunter mit dem Hinweis verwehrt, dass die angestrebten Vermittlungstätigkeiten das Erfordernis<br />
der „Unmittelbarkeit“ der steuerbegünstigten Zweckverfolgung nicht erfüllen. Hierzu gibt es einen klarstellenden<br />
Erlass des Bundesfinanzministeriums zur Regelung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung von <strong>Freiwilligenagentur</strong>en<br />
(BMF-Schreiben vom 15. September 2003 - IV C 4 - S 0171 - 97/03 – B, siehe im Internet<br />
http://www.bagfa.de/Arbeitsunterlagen Nr. 14). Weitere Informationen und Tipps hierzu gibt gerne auch die<br />
bagfa-Geschäftsstelle.<br />
Empfehlung:<br />
Information und Beratung vor der Vereinsgründung ersparen unnötigen Ärger!<br />
Mängel bei der Errichtung oder Änderung <strong>einer</strong> Satzung können <strong>zum</strong> Verlust der angestrebten steuerlichen<br />
Begünstigung führen. In jedem Fall ist es ratsam, das zuständige Finanzamt für Körperschaften rechtzeitig um eine<br />
Stellungnahme zur geplanten Vereinssatzung anzufragen. Diese Stellungnahme ist unverbindlich und kostenfrei.<br />
Sie ermöglicht aber eine rechtmäßige und steuerlich wirksame Ausrichtung Ihrer Vereinsarbeit.