qualitätsstandards gesetzlicher betreuung - SKFM Wattenscheid
qualitätsstandards gesetzlicher betreuung - SKFM Wattenscheid
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Standard<br />
Unsere Arbeit ist gut,<br />
wenn die Mitarbeiter/innen des Vereins zur<br />
Teilnahme an kontinuierlicher Supervision<br />
verpflichtet sind.<br />
Unsere Arbeit ist gut,<br />
wenn die Mitarbeiter/innen des Vereins<br />
sich durch Lesen von Fachzeitschriften und<br />
-literatur kontinuierlich informieren können.<br />
Umsetzung Kontrolle Dokumente<br />
Bereitstellung von finanziellen Mitteln<br />
für Supervision<br />
Bereitstellung von Fachliteratur und<br />
-zeitschriften<br />
Die Leitung überprüft die Teilnahme<br />
an Supervision.<br />
Überprüfung im Rahmen von<br />
Mitarbeitergesprächen<br />
Die Betreuungsvereine haben insbesondere auch die Pflicht, sog. Querschnittsaufgaben zu erfüllen; diese umfassen die planmäßige Gewinnung, Beratung und<br />
Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die Beratung von im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten sowie im Einzelfall die Beratung<br />
von Personen, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen (vgl. § 1908 f BGB).<br />
Um auch hier eine qualitativ hochwertige professionelle Arbeit zu gewährleisten, haben die Bochumer Betreuungsvereine auch hierzu Qualitätsstandards formuliert,<br />
die im Folgenden dargestellt sind:<br />
Standards zur Sachverhaltsermittlung und zu Querschnittstätigkeiten<br />
Unsere Arbeit ist gut,<br />
wenn Sachverhaltsermittlungen durch<br />
sachkundige und qualifizierte Mitarbeiter/<br />
innen nach den von der Betreuungsstelle<br />
herausgegebenen Standards erstellt<br />
werden.<br />
So setzen wir dies um: So überprüfen wir: Dokument:<br />
So setzen wir dies um: So überprüfen wir: Dokument:<br />
So setzen wir dies um: So überprüfen wir: Dokument:<br />
Bestimmung qualifizierter Mitarbeiter/innen<br />
für die Erstellung von Sachverhaltsermittlungen.<br />
Qualifizierung von Mitarbeiter/innen für<br />
diese Aufgabe.<br />
Die Leitung überprüft regelmäßig die<br />
Einhaltung des Standards.<br />
Leitfaden „Standards für<br />
die delegierte Sachverhaltsermittlung<br />
(SVE) im<br />
Rahmen des „Bochumer<br />
Modells“’<br />
QUALITÄTSSTANDARDS GESETZLICHER BETREUUNG 12