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qualitätsstandards gesetzlicher betreuung - SKFM Wattenscheid

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Standard<br />

Unsere Arbeit ist gut,<br />

wenn die Mitarbeiter/innen des Vereins zur<br />

Teilnahme an kontinuierlicher Supervision<br />

verpflichtet sind.<br />

Unsere Arbeit ist gut,<br />

wenn die Mitarbeiter/innen des Vereins<br />

sich durch Lesen von Fachzeitschriften und<br />

-literatur kontinuierlich informieren können.<br />

Umsetzung Kontrolle Dokumente<br />

Bereitstellung von finanziellen Mitteln<br />

für Supervision<br />

Bereitstellung von Fachliteratur und<br />

-zeitschriften<br />

Die Leitung überprüft die Teilnahme<br />

an Supervision.<br />

Überprüfung im Rahmen von<br />

Mitarbeitergesprächen<br />

Die Betreuungsvereine haben insbesondere auch die Pflicht, sog. Querschnittsaufgaben zu erfüllen; diese umfassen die planmäßige Gewinnung, Beratung und<br />

Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die Beratung von im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten sowie im Einzelfall die Beratung<br />

von Personen, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen (vgl. § 1908 f BGB).<br />

Um auch hier eine qualitativ hochwertige professionelle Arbeit zu gewährleisten, haben die Bochumer Betreuungsvereine auch hierzu Qualitätsstandards formuliert,<br />

die im Folgenden dargestellt sind:<br />

Standards zur Sachverhaltsermittlung und zu Querschnittstätigkeiten<br />

Unsere Arbeit ist gut,<br />

wenn Sachverhaltsermittlungen durch<br />

sachkundige und qualifizierte Mitarbeiter/<br />

innen nach den von der Betreuungsstelle<br />

herausgegebenen Standards erstellt<br />

werden.<br />

So setzen wir dies um: So überprüfen wir: Dokument:<br />

So setzen wir dies um: So überprüfen wir: Dokument:<br />

So setzen wir dies um: So überprüfen wir: Dokument:<br />

Bestimmung qualifizierter Mitarbeiter/innen<br />

für die Erstellung von Sachverhaltsermittlungen.<br />

Qualifizierung von Mitarbeiter/innen für<br />

diese Aufgabe.<br />

Die Leitung überprüft regelmäßig die<br />

Einhaltung des Standards.<br />

Leitfaden „Standards für<br />

die delegierte Sachverhaltsermittlung<br />

(SVE) im<br />

Rahmen des „Bochumer<br />

Modells“’<br />

QUALITÄTSSTANDARDS GESETZLICHER BETREUUNG 12

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