Der Holthof zu Ramscheid - Heimatbund Finnentrop
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Wenn es im Jahre 1821 <strong>zu</strong>m Verkauf des gesamten Hofes an Heinrich Sohmidt-Holthöfer<br />
kam, so kann diesem Vorgang nur formelle Bedeutung beigemessen werden, denn praktisch<br />
war Heinrich Sohmidt als alleiniger Gläubiger bereits Herr des Hofes. Volmers Hof wurde<br />
seit dem Jahre 1821 vorerst vom <strong>Holthof</strong> aus bewirtschaftet, das Haus vermietet, dann<br />
aber abgerissen und noch von Heinrich Schmidt-Holthöfer durch ein neues ersetzt.<br />
Wenige Zeit später erfuhr der <strong>Holthof</strong> eine zweite Vergrößerung, über die wir allerdings<br />
nicht gut unterrichtet sind. <strong>Der</strong> Weusper Wald (das heißt im weitesten Sinne die Wälder<br />
der Fretter-Serkenroder Mark) waren um und kurz nach 1800 in der Hauptsache in den<br />
Besitz der Bitter <strong>zu</strong> Fretter und der Adeligen der Häuser Bamenohl und Lenhausen gelangt.<br />
In den 40-er Jahren des 19. Jahrhunderts sah sich Bitter genötigt, den riesigen Waldbesitz<br />
nach und nach ab<strong>zu</strong>stoßen. Wie dies im einzelnen geschah, ist unbekannt. Jedenfalls müssen<br />
damals der Bürgermeister Friedrich Kayser <strong>zu</strong> Serkenrode und Heinrich Sohmidt-<br />
Holthöfer gemeinsam einen Teil dieser Waldungen erworben haben; denn am 18.4.1842<br />
verpachten die beiden einen Hofraum mit Haus und ein Ackerland an Bernhard Maag-<br />
Schlubberhermann im Weusperwald, der dafür die Aufsicht über die Köhler und Holzarbeiter<br />
übernehmen muß. Es handelt sich hier um Waldgebiete, die sich am 26.11.1840 noch im<br />
Besitze Bitters befanden. Somit muß die Erwerbung zwischen dem 26.11.1840 und dem<br />
18.4.1842 durch Kayser und Schmidt stattgefunden haben. Heinrich Schmidt versuchte, in<br />
diesen Waldungen den Köhlereibetrieb, der <strong>zu</strong> Bitters Zeit in so hoher Blüte gestanden hatte,<br />
weiter<strong>zu</strong>führen. Die Holzkohlenerzeugung ging aber in dem Maße <strong>zu</strong>rück, als die Ausbeute<br />
[28] der Ruhrkohle <strong>zu</strong>nahm. So war der Weusper Wald für den <strong>Holthof</strong> bald nur noch<br />
Waldbesitz, vorerst ohne außergewöhnliche Nut<strong>zu</strong>ngen. Allerdings blieben die Waldungen<br />
nicht ungeschmälert beim <strong>Holthof</strong>. Vielmehr teilten die Brüder Josef Schmidt, der Volmers<br />
Hof erhielt, und Caspar Schmidt, der auf dem <strong>Holthof</strong> blieb, sich in die Waldungen. Das Holz<br />
dieser Waldungen einschließlich eines Teiles, der dem Freiherrn v. Plettenberg-<br />
Bodelschwing <strong>zu</strong> Bamenohl <strong>zu</strong>stand, hatte 1859 einen Taxwert von 4077 Talern. Die Teilung<br />
der in Frage stehenden Waldungen erfolgte so, daß das Holz des freiherrlichen Teils einen<br />
Taxwert von 196 Talern, das Holz der Teile, die den Brüdern Schmidt <strong>zu</strong>gefallen waren, aber<br />
einen Taxwert von 1837 und 2044 Talern hatte, während das freiherrliche Holz einen Taxwert<br />
von 285 Talern, das der Brüder einen solchen von je 1896 Talern haben sollte. Da der<br />
mit 2044 Talern bewertete Teil für Volmers Hof bestimmt war, wurde angeordnet, daß derjenige<br />
der Brüder Schmidt, der den Volmershof antreten würde (diese Frage war damals noch<br />
nicht entschieden), dem Bruder 59 Taler und dem Freiherrn 89 <strong>zu</strong>m Ausgleich auszahlen<br />
solle, womit die allerseitigen Ansprüche befriedigt sein sollten. An Größe waren sich die für<br />
den <strong>Holthof</strong> und den Volmershof bestimmten Waldungen gleich. Beim <strong>Holthof</strong> blieben die<br />
Waldungen bis nach dem ersten Weltkrieg. Dann zwangen die Abfindungen der jüngeren<br />
Geschwister und die Notwendigkeit, diesen eine ausreichende Existenz <strong>zu</strong> schaffen, den<br />
Besitzer <strong>zu</strong>m Verkauf. So besteht der <strong>Holthof</strong> heute wieder aus der landwirtschaftlich genutzten<br />
Fläche, die im Wesentlichen den Arealen des alten <strong>Holthof</strong>s und des Korvenroder<br />
Gutes gleich ist. Da<strong>zu</strong> ist bei der Aufteilung der dörflichen Allmende im 18. Jahrhundert der<br />
Privatwald und das Gehölz gekommen. <strong>Der</strong> <strong>Holthof</strong> umfaßt heute rund 200 Morgen. 13<br />
e. <strong>Der</strong> Jagdprozeß des <strong>Holthof</strong>s.<br />
Stellung und äußere Geschichte des <strong>Holthof</strong>s sind nun aufgezeigt. Es bleibt in Zusammenhang<br />
hiermit nur eines nach<strong>zu</strong>holen: die Geschichte des Jagdrechts. Über das<br />
Jagdrecht des <strong>Holthof</strong>s liegt zwar nur eine Urkunde vor, und zwar ein Jagdprozeßurteil vom<br />
14.6.1844, also aus neuerer Zeit, das aber <strong>zu</strong>m besseren Verständnis ein näheres Eingehen<br />
auf die Jagdverhältnisse im Gericht Schliprüthen erfordert.<br />
13<br />
W. Voß: Fretter und seine alten Höfe. – Pfarrarchiv Schliprüthen. – Pfarrarchiv Schönholthausen.<br />
Akten des <strong>Holthof</strong>s <strong>zu</strong> <strong>Ramscheid</strong>.<br />
W. Voss 1943 19<br />
<strong>Der</strong> <strong>Holthof</strong> <strong>zu</strong> <strong>Ramscheid</strong>