19.01.2013 Aufrufe

BITTE BEACHTEN! - Gemeindeverwaltung Lambsheim

BITTE BEACHTEN! - Gemeindeverwaltung Lambsheim

BITTE BEACHTEN! - Gemeindeverwaltung Lambsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Lambsheim</strong> Seite 6<br />

Bebauungsplan<br />

„Im Feldchen“, Änderung 12<br />

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch i. d. F. vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am<br />

25.04.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 12.<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Im Feldchen“<br />

gefasst.<br />

Der Änderungsbereich der Planänderung 12 liegt<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im<br />

Feldchen“ Änderung 4.<br />

Der Geltungsbereich wird begrenzt:<br />

• Im Noden durch die „Mozartstraße“ (Grundst.-<br />

Nr. 10361<br />

• Im Osten durch die „Mozartstraße“ (Grundst.-Nr.<br />

10361 sowie durch die östliche Grenze des<br />

Grundstückes Nr. 10384<br />

• Im Süden durch die nördliche Grundstücksgrenze<br />

des Einkaufsmarktes (Grundst.-Nr. 10484)<br />

• Im Westen durch die östliche Grundstücksgrenze<br />

des Grundstücks Nr, 10380.<br />

Vorstehender Planauszug ist Bestandteil der Veröffentlichung.<br />

Anlass für die Planänderung ist die Absicht im Änderungsbereich<br />

eine Einrichtung mit betreutem Wohnen<br />

zu ermöglichen. Hierzu ist die Zusammenlegung<br />

zweier Grundstücke erforderlich. Auf den<br />

Grundstücken Flurstück-Nr. 10381 und 10382 ist<br />

die Errichtung eines Gebäudes mit mehreren Einzelwohnungen<br />

vorgesehen.<br />

Dazu muss für diesen Bereich, der in der Panzeichnung<br />

als WA 20 bezeichnet wird, die Begrenzung<br />

der Anzahl der Wohnungen von max. 3 auf max. 7<br />

geändert werden. Damit wird das Vorhaben mit 7<br />

Wohnungen für betreutes Wohnen in einem Gebäude<br />

ermöglicht. Die Zahl der Wohnungen in dem<br />

Änderungsbereich wird um 1 Wohnung erhöht, da<br />

in dem Bereich bisher 2 Grundstücke mit Gebäuden<br />

bis zu max. 3 Wohnungen zusammen also 6<br />

Wohnungen zulässig waren.<br />

Eingriffs- Ausgleichsregelung<br />

Gem. § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB ist ein Ausgleich<br />

nicht erforderlich, soweit die Eingriffe vor<br />

der Planänderung bereits zulässig waren oder<br />

bereits erfolgt sind.<br />

Der Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

wurde bereits im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

„Im Feldchen“ berücksichtigt. Durch die bisherigen<br />

Änderungsplanungen ergab sich kein zusätzlicher<br />

Ausgleichsbedarf.<br />

Mit der aktuellen Änderung wird das Maß der baulichen<br />

Nutzung nicht verändert.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Lambsheim</strong>, 12.07.12<br />

Knoll, Bürgermeister<br />

Reinigung der Straßeneinläufe<br />

In der Zeit von Montag, 09.07.2012 bis voraussichtlich<br />

Freitag, 20.07.2012 findet die jährliche<br />

Reinigung der Straßeneinläufe statt.<br />

Es wird gebeten, die Straßeneinläufe nicht zu überparken.<br />

Kabelverlegungsarbeiten<br />

im Bereich Jahnstraße<br />

In der Zeit von 16.07. - vorauss. 20.08.2012 wird<br />

von der Trafostation Fa. Wüst im Bereich der Gehwege<br />

in den Straßen Am alten Großmarkt, Jahnstraße<br />

bis zur Trafostation Jahnstraße (neben<br />

Bäckerei Hornbach) neue Mittelspannungskabel<br />

verlegt. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des<br />

Ortsnetzes erhöht.<br />

In dieser Zeit wird es zu Beeinträchtigungen des<br />

fließenden und ruhenden Verkehrs kommen. Wir bitten<br />

die Anwohner um Verständnis. Beschwerden<br />

oder Anregungen richten Sie bitte an die Bauleitung<br />

vor Ort oder an die Gemeindewerke, Herrn Peter,<br />

oder Herrn Pletscher, Tel.: 5109-24 oder 35.<br />

Die <strong>Gemeindeverwaltung</strong><br />

informiert:<br />

Arbeiten an Hochspannungsfreileitung<br />

Voraussichtlich zwischen dem 16. Juli 2012 und<br />

dem 14. September 2012 werden von der Firma<br />

Amprion GmbH, Lampertheim, Hochspannungsleitungen<br />

ausgetauscht. Die betreffende Leitungstrasse<br />

verläuft im Norden der <strong>Lambsheim</strong>er Gemarkung<br />

durch die Tal- und die Hochgewanne, sowie durch<br />

die Gewanne "Im Mörsch". Bei der Durchführung<br />

der Arbeiten ist es unumgänglich, Maststandorte<br />

zum Personal- und Materialtransport mit LKWs,<br />

sowie gegebenenfalls auch mit Maschinen und<br />

Geräten anzufahren. In einem gewissen Umfang<br />

werden hierbei Flurschäden unvermeidlich sein.<br />

Sollten Schäden entstehen, die nicht vor Ort im Einvernehmen<br />

mit der Firma Amprion reguliert werden<br />

können, wenden sich betroffene Grundstückseigentümer<br />

oder deren Pächter bitte an das Bauamt<br />

der Gemeinde <strong>Lambsheim</strong>, Mühltorstraße 25,<br />

67245 <strong>Lambsheim</strong>. Zuständig ist Herr Kunz, Tel.:<br />

(06233) - 5109-37.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

(DLR) Rheinpfalz<br />

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde<br />

Flurbereinigung Weisenheim a. Sd./<strong>Lambsheim</strong> I Wg<br />

Az.: 41160-HA6.2.<br />

67433 Neustadt, den 04.07.2012<br />

Konrad-Adenauer-Str. 35<br />

Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250<br />

Internet: www.dlr.rlp.de<br />

Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Prüfung<br />

der Umweltauswirkungen des Planes über die<br />

gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />

(Plan nach § 41 FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren<br />

1. Aufgrund des § 19 in Verbindung mit § 9 Absatz<br />

3 Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprü-<br />

fung (UVPG) in der Neufassung vom<br />

24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert<br />

durch Art. 5 Abs. 15 des Gesetzes vom<br />

24.02.2012 (BGBl. I S. 212), wird der Entwurf<br />

des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom<br />

19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), im Flurbereinigungsverfahren<br />

Weisenheim a. Sd./<strong>Lambsheim</strong><br />

I Wg ausgelegt.<br />

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

(DLR) Rheinpfalz hat den Plan nach § 41 FlurbG<br />

im Entwurf aufgestellt. Der Planentwurf wurde<br />

von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />

fachaufsichtlich geprüft.<br />

2. Dieser Planentwurf liegt für die Dauer eines<br />

Monats, und zwar in der Zeit<br />

vom 30. Juli 2012 bis 29. August 2012,<br />

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim,<br />

Bahnhofstr. 12 in 67251 Freinsheim,<br />

täglich während der Dienststunden zu jedermanns<br />

Einsicht aus.<br />

Während dieser Zeit können die Planunterlagen<br />

einschließlich der Unterlagen über die Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens von jedermann<br />

eingesehen werden.<br />

3. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich bis spätestens<br />

zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)<br />

Rheinpfalz zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

äußern.<br />

Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren<br />

Belange durch die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens berührt werden; hierzu<br />

gehören auch Vereinigungen, deren satzungsmäßiger<br />

Aufgabenbereich durch die Entscheidung<br />

berührt wird, darunter auch Vereinigungen<br />

zur Förderung des Umweltschutzes.<br />

4. Die Öffentlichkeit wird über die Entscheidung<br />

unterrichtet. Der Inhalt der Entscheidung mit<br />

Begründung wird der Öffentlichkeit zugänglich<br />

gemacht. Rechts-ansprüche werden durch die<br />

Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.<br />

Im Auftrag gez. Gerd Hausmann<br />

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren<br />

sind im Internet unter<br />

www.landentwicklung.rlp.de<br />

Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.<br />

Ansprechpartner für das Verfahren sind:<br />

Projektleiter Knut Bauer Tel. 06321 671 1157<br />

Sachgebietsleiter Planung und Vermessung<br />

Hans Georg Weber Tel. 06321 671 1155<br />

Sachgebietsleiterin Verwaltung<br />

Andrea Reis Tel. 06321 671 1171<br />

Lokalnachrichten<br />

Sprechstunde - Deutsche Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Die nächste Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz findet am Montag,<br />

30. Januar 2012, von 08:45 Uhr bis 11:00<br />

Uhr, im Rathaus, Trauzimmer – Erdgeschoss - statt.<br />

Zur vorherigen Terminvereinbarung setzen Sie sich<br />

bitte mit der <strong>Gemeindeverwaltung</strong>, Frau Reckel<br />

(Tel. 5109-31 oder E-Mail s.reckel@lambsheim.de),<br />

in Verbindung. Bitte bringen Sie zur Vorsprache<br />

Ihre Versicherungsunterlagen mit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!