BITTE BEACHTEN! - Gemeindeverwaltung Lambsheim
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<strong>Lambsheim</strong> Seite 6<br />
Bebauungsplan<br />
„Im Feldchen“, Änderung 12<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch i. d. F. vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am<br />
25.04.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 12.<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Im Feldchen“<br />
gefasst.<br />
Der Änderungsbereich der Planänderung 12 liegt<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im<br />
Feldchen“ Änderung 4.<br />
Der Geltungsbereich wird begrenzt:<br />
• Im Noden durch die „Mozartstraße“ (Grundst.-<br />
Nr. 10361<br />
• Im Osten durch die „Mozartstraße“ (Grundst.-Nr.<br />
10361 sowie durch die östliche Grenze des<br />
Grundstückes Nr. 10384<br />
• Im Süden durch die nördliche Grundstücksgrenze<br />
des Einkaufsmarktes (Grundst.-Nr. 10484)<br />
• Im Westen durch die östliche Grundstücksgrenze<br />
des Grundstücks Nr, 10380.<br />
Vorstehender Planauszug ist Bestandteil der Veröffentlichung.<br />
Anlass für die Planänderung ist die Absicht im Änderungsbereich<br />
eine Einrichtung mit betreutem Wohnen<br />
zu ermöglichen. Hierzu ist die Zusammenlegung<br />
zweier Grundstücke erforderlich. Auf den<br />
Grundstücken Flurstück-Nr. 10381 und 10382 ist<br />
die Errichtung eines Gebäudes mit mehreren Einzelwohnungen<br />
vorgesehen.<br />
Dazu muss für diesen Bereich, der in der Panzeichnung<br />
als WA 20 bezeichnet wird, die Begrenzung<br />
der Anzahl der Wohnungen von max. 3 auf max. 7<br />
geändert werden. Damit wird das Vorhaben mit 7<br />
Wohnungen für betreutes Wohnen in einem Gebäude<br />
ermöglicht. Die Zahl der Wohnungen in dem<br />
Änderungsbereich wird um 1 Wohnung erhöht, da<br />
in dem Bereich bisher 2 Grundstücke mit Gebäuden<br />
bis zu max. 3 Wohnungen zusammen also 6<br />
Wohnungen zulässig waren.<br />
Eingriffs- Ausgleichsregelung<br />
Gem. § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB ist ein Ausgleich<br />
nicht erforderlich, soweit die Eingriffe vor<br />
der Planänderung bereits zulässig waren oder<br />
bereits erfolgt sind.<br />
Der Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
wurde bereits im Rahmen des Bebauungsplanes<br />
„Im Feldchen“ berücksichtigt. Durch die bisherigen<br />
Änderungsplanungen ergab sich kein zusätzlicher<br />
Ausgleichsbedarf.<br />
Mit der aktuellen Änderung wird das Maß der baulichen<br />
Nutzung nicht verändert.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Lambsheim</strong>, 12.07.12<br />
Knoll, Bürgermeister<br />
Reinigung der Straßeneinläufe<br />
In der Zeit von Montag, 09.07.2012 bis voraussichtlich<br />
Freitag, 20.07.2012 findet die jährliche<br />
Reinigung der Straßeneinläufe statt.<br />
Es wird gebeten, die Straßeneinläufe nicht zu überparken.<br />
Kabelverlegungsarbeiten<br />
im Bereich Jahnstraße<br />
In der Zeit von 16.07. - vorauss. 20.08.2012 wird<br />
von der Trafostation Fa. Wüst im Bereich der Gehwege<br />
in den Straßen Am alten Großmarkt, Jahnstraße<br />
bis zur Trafostation Jahnstraße (neben<br />
Bäckerei Hornbach) neue Mittelspannungskabel<br />
verlegt. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des<br />
Ortsnetzes erhöht.<br />
In dieser Zeit wird es zu Beeinträchtigungen des<br />
fließenden und ruhenden Verkehrs kommen. Wir bitten<br />
die Anwohner um Verständnis. Beschwerden<br />
oder Anregungen richten Sie bitte an die Bauleitung<br />
vor Ort oder an die Gemeindewerke, Herrn Peter,<br />
oder Herrn Pletscher, Tel.: 5109-24 oder 35.<br />
Die <strong>Gemeindeverwaltung</strong><br />
informiert:<br />
Arbeiten an Hochspannungsfreileitung<br />
Voraussichtlich zwischen dem 16. Juli 2012 und<br />
dem 14. September 2012 werden von der Firma<br />
Amprion GmbH, Lampertheim, Hochspannungsleitungen<br />
ausgetauscht. Die betreffende Leitungstrasse<br />
verläuft im Norden der <strong>Lambsheim</strong>er Gemarkung<br />
durch die Tal- und die Hochgewanne, sowie durch<br />
die Gewanne "Im Mörsch". Bei der Durchführung<br />
der Arbeiten ist es unumgänglich, Maststandorte<br />
zum Personal- und Materialtransport mit LKWs,<br />
sowie gegebenenfalls auch mit Maschinen und<br />
Geräten anzufahren. In einem gewissen Umfang<br />
werden hierbei Flurschäden unvermeidlich sein.<br />
Sollten Schäden entstehen, die nicht vor Ort im Einvernehmen<br />
mit der Firma Amprion reguliert werden<br />
können, wenden sich betroffene Grundstückseigentümer<br />
oder deren Pächter bitte an das Bauamt<br />
der Gemeinde <strong>Lambsheim</strong>, Mühltorstraße 25,<br />
67245 <strong>Lambsheim</strong>. Zuständig ist Herr Kunz, Tel.:<br />
(06233) - 5109-37.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />
(DLR) Rheinpfalz<br />
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde<br />
Flurbereinigung Weisenheim a. Sd./<strong>Lambsheim</strong> I Wg<br />
Az.: 41160-HA6.2.<br />
67433 Neustadt, den 04.07.2012<br />
Konrad-Adenauer-Str. 35<br />
Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250<br />
Internet: www.dlr.rlp.de<br />
Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Prüfung<br />
der Umweltauswirkungen des Planes über die<br />
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />
(Plan nach § 41 FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren<br />
1. Aufgrund des § 19 in Verbindung mit § 9 Absatz<br />
3 Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprü-<br />
fung (UVPG) in der Neufassung vom<br />
24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert<br />
durch Art. 5 Abs. 15 des Gesetzes vom<br />
24.02.2012 (BGBl. I S. 212), wird der Entwurf<br />
des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom<br />
19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), im Flurbereinigungsverfahren<br />
Weisenheim a. Sd./<strong>Lambsheim</strong><br />
I Wg ausgelegt.<br />
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />
(DLR) Rheinpfalz hat den Plan nach § 41 FlurbG<br />
im Entwurf aufgestellt. Der Planentwurf wurde<br />
von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />
fachaufsichtlich geprüft.<br />
2. Dieser Planentwurf liegt für die Dauer eines<br />
Monats, und zwar in der Zeit<br />
vom 30. Juli 2012 bis 29. August 2012,<br />
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim,<br />
Bahnhofstr. 12 in 67251 Freinsheim,<br />
täglich während der Dienststunden zu jedermanns<br />
Einsicht aus.<br />
Während dieser Zeit können die Planunterlagen<br />
einschließlich der Unterlagen über die Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens von jedermann<br />
eingesehen werden.<br />
3. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich bis spätestens<br />
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />
schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)<br />
Rheinpfalz zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
äußern.<br />
Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren<br />
Belange durch die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />
des Vorhabens berührt werden; hierzu<br />
gehören auch Vereinigungen, deren satzungsmäßiger<br />
Aufgabenbereich durch die Entscheidung<br />
berührt wird, darunter auch Vereinigungen<br />
zur Förderung des Umweltschutzes.<br />
4. Die Öffentlichkeit wird über die Entscheidung<br />
unterrichtet. Der Inhalt der Entscheidung mit<br />
Begründung wird der Öffentlichkeit zugänglich<br />
gemacht. Rechts-ansprüche werden durch die<br />
Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.<br />
Im Auftrag gez. Gerd Hausmann<br />
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren<br />
sind im Internet unter<br />
www.landentwicklung.rlp.de<br />
Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.<br />
Ansprechpartner für das Verfahren sind:<br />
Projektleiter Knut Bauer Tel. 06321 671 1157<br />
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung<br />
Hans Georg Weber Tel. 06321 671 1155<br />
Sachgebietsleiterin Verwaltung<br />
Andrea Reis Tel. 06321 671 1171<br />
Lokalnachrichten<br />
Sprechstunde - Deutsche Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Die nächste Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz findet am Montag,<br />
30. Januar 2012, von 08:45 Uhr bis 11:00<br />
Uhr, im Rathaus, Trauzimmer – Erdgeschoss - statt.<br />
Zur vorherigen Terminvereinbarung setzen Sie sich<br />
bitte mit der <strong>Gemeindeverwaltung</strong>, Frau Reckel<br />
(Tel. 5109-31 oder E-Mail s.reckel@lambsheim.de),<br />
in Verbindung. Bitte bringen Sie zur Vorsprache<br />
Ihre Versicherungsunterlagen mit.