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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 1 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

1<br />

Emissionsprospekt<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

1


EmiSSiONSPROSPEKT<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorwort ..........................................................5<br />

2 Beteiligungsangebot im Überblick ..................7<br />

3 Übernahme der Prospektverantwortung ........9<br />

4 Risiken der Beteiligung .................................11<br />

4.1 Allgemeines ................................................................... 11<br />

4.2 Klassifizierung der Risiken ........................................... 11<br />

4.3 Anlegergefährdende Risiken ......................................... 11<br />

4.4 Anlage- und prognose gefährdende Risiken .................. 12<br />

5 Information des Anbieters über bislang<br />

von ihm aufgelegte <strong>Fonds</strong>gesellschaften ......17<br />

6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG ........................................19<br />

6.1 Gesellschaft/Emittentin ................................................ 19<br />

6.2 Geschäftstätigkeit der Emittentin ................................. 19<br />

6.3 Kapital der Emittentin .................................................. 20<br />

6.4 Gründungsgesellschafter .............................................. 20<br />

6.5 Treuhandkommanditistin ............................................. 22<br />

6.6 Emittentin, Gesellschafter und Geschäftsleitung ......... 22<br />

7 Vertragspartner der Emittentin ....................25<br />

7.1 Rechtsanwälte ............................................................... 25<br />

7.2 publity AG .................................................................... 25<br />

7.3 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> .................................... 26<br />

7.4 Wirtschaftsprüfer ......................................................... 26<br />

7.5 Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> ................................................. 26<br />

7.6 Vertragsstruktur im Überblick ..................................... 28<br />

8 Chancen der Beteiligung ...............................31<br />

9 Markt notleidender Kreditforderungen ........35<br />

9.1 Allgemeine Informationen ........................................... 35<br />

9.2 Übertragung der Kreditforderungen ............................. 35<br />

9.3 Investition und vertraglich verankerte<br />

Investitionskriterien ...................................................... 38<br />

9.4 Aufgaben des Servicers ................................................. 39<br />

9.5 Weitere Angaben zum Anlageobjekt ............................. 41<br />

10 Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG..............43<br />

10.1 Beteiligungsmöglichkeit ................................................ 43<br />

10.2 Annahme der Beitrittserklärung ................................... 43<br />

10.3 Zeichnungsvolumen und Mindestzeichnung ................ 43<br />

10.4 Zeichnungsfrist, Schließungs- und<br />

Kürzungsmöglichkeiten, Öffnungsklausel .................... 43<br />

10.5 Staaten, in denen das Angebot erfolgt ........................... 43<br />

10.6 Bankverbindung und Einzahlungskonto ....................... 44<br />

10.7 Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten und Steuern ...... 44<br />

10.8 Persönliche Anteilsfinanzierung.................................... 45<br />

10.9 Übertragungsmöglichkeiten ......................................... 45<br />

10.10 Haftung ......................................................................... 45<br />

11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen .................47<br />

11.1 Leistungsbilanz ............................................................. 47<br />

11.2 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung<br />

der Emittentin (Prognoserechnung) .............................. 48<br />

11.3 Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der<br />

Emittentin, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognoserechnung) ........................ 50<br />

11.4 Eröffnungsbilanz der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG vom 27.10.2010 ...................... 53<br />

11.5 Voraussichtliche Vermögenslage der Emittentin, der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Prognoserechnung) ...................................................... 54<br />

11.6 Planzahlen der Emittentin, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognoserechnung) ..... 55<br />

11.7 Kapitalflussrechnung für den Anleger<br />

(Prognoserechnung) ...................................................... 56<br />

11.8 Sensitivitäten ................................................................. 57<br />

12 Steuerliche Grundlagen ................................59<br />

12.1 Einkommensteuer ......................................................... 59<br />

12.2 Gewerbesteuer .............................................................. 63<br />

12.3 Umsatzsteuer ................................................................. 64<br />

12.4 Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer .......................... 65<br />

12.5 Schlussbemerkung ........................................................ 66<br />

13 Rechtliche Grundlagen .................................69<br />

13.1 Gesellschaftsvertrag ..................................................... 69<br />

13.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag .............................. 72<br />

13.3 Beratungsvertrag zur laufenden beratenden<br />

Tätigkeit ........................................................................ 73<br />

13.4 Vertrag über die Beauftragung<br />

der „Due Diligence“ ...................................................... 74<br />

13.5 Vertrag über die Durchführung<br />

der „Due Diligence“ ...................................................... 75<br />

13.6 Vertrag über das Servicing und die<br />

Aktenverwaltung .......................................................... 75<br />

13.7 Vertrag über die Geschäftsbesorgung und<br />

das Marketing ............................................................... 76<br />

13.8 Vertrag über die Erstellung der wirtschaftlichen<br />

Konzeption.................................................................... 77<br />

13.9 Vertrag über den Vertrieb des Eigenkapitals ................. 77<br />

13.10 Andere Verträge ............................................................ 77<br />

13.11 Sonstiges ....................................................................... 77<br />

14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation .....79<br />

14.1 Allgemeine Informationen zur Anbieterin,<br />

zur Emittentin und anderen gegenüber den<br />

Anlegern auftretenden Personen ................................... 79<br />

14.2 Information zu den Vertragsverhältnissen .................... 80<br />

15 Glossar .........................................................83<br />

16 Musterbeitrittserklärung ..............................85<br />

17 Anhang .........................................................89<br />

17.1 Gesellschaftsvertrag <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ............................. 89<br />

17.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag über die<br />

Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG .............................. 98<br />

17.3 Beratungsvertrag zur laufenden<br />

beratenden Tätigkeit ................................................... 103<br />

17.4 Vertrag über die Beauftragung der „Due Diligence“ ...... 107<br />

17.5 Vertrag über das Servicing und<br />

die Aktenverwaltung ................................................... 111<br />

PRÜFUNG dES VERKAUFSPROSPEKTES<br />

dieser Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen wurde bei der bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(baFin) hinterlegt. die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die bundesanstalt.<br />

3


1 Vorwort<br />

Sehr geehrter Anleger,<br />

in Deutschland haben sich in der Bankenbranche, insbesondere<br />

im Rahmen der Finanzierung von Immobilien,<br />

Kredite angehäuft, die entweder nicht oder nur unregelmäßig<br />

von den Kreditnehmern bedient werden. Die Bankenbranche<br />

hat darauf reagiert und seit 2004 in großem<br />

Umfang Kreditportfolios an Finanzinvestoren verkauft.<br />

Branchenexperten schätzen das Gesamtforderungsvolumen<br />

in Deutschland auf 250 Mrd. Euro (vgl. IFF-Studie<br />

vom 12. Okt. 2007, S.14). Aus bankwirtschaftlicher<br />

Sicht stellt die Veräußerung derartiger Kredite oft ein<br />

Mittel zur Aufrechterhaltung des Geldkreislaufes dar.<br />

Die aus den Verkäufen zufließende Liquidität steht den<br />

Banken dann für Neugeschäfte, wie beispielsweise neuen<br />

Kreditvergaben, zur Verfügung.<br />

Bei den veräußerten Kreditportfolios handelt es sich<br />

vorwiegend um notleidende Kredite (<strong>NPL</strong>‘s = Non-Performing<br />

Loans). Hierunter versteht man im Allgemeinen<br />

Forderungen aus Insolvenzen, aus gekündigten Krediten<br />

und aus Krediten, deren Rückführung aufgrund von wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten der Kreditnehmer gefährdet<br />

ist. Die institutionellen Investoren, die in den letzten<br />

Jahren in diesen <strong>NPL</strong>-Markt investiert haben, legen ihr<br />

Augenmerk hauptsächlich auf die Verwertung der kreditsichernden<br />

Immobilien. Die Verwertungen der Immobilien<br />

im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren<br />

nehmen ca. zwei bis vier Jahre in Anspruch. Bei den im<br />

Zeitraum von 2004 bis 2007 in Deutschland verkauften<br />

Kreditportfolios ist die Verwertung der Sicherheiten weitgehend<br />

abgeschlossen. Die verbleibenden unbesicherten<br />

Restforderungen aus den Kreditengagements gegen die<br />

einzelnen Hauptschuldner und etwaige Bürgen liegen<br />

oft im Bereich von 100.000 Euro und mehr.<br />

Die Geltendmachung der unbesicherten Restforderungen<br />

gegen die Schuldner wird in den meisten Fällen<br />

aufgrund der abgegebenen eidesstattlichen Versicherung<br />

der Schuldner oder anhängiger Insolvenzverfahren und<br />

dem damit zusammenhängenden erheblichen Aufwand<br />

von den Banken und ihren Servicern vernachlässigt.<br />

Angesichts der andauernden Finanzkrise, in der der<br />

Staat die Bankenbranche mit Kapital und Staatsbürgschaften<br />

unterstützt, werden die Banken im Rahmen<br />

ihrer Bilanzbereinigungen auch weiterhin ihre notleidenden<br />

Kreditportfolios zum Teil veräußern. Auch<br />

die Gründung von so genannten „Bad Banks“ hat zu<br />

einem starken Wachstum im Handel mit Kreditforderungen<br />

geführt.<br />

Der Ankauf dieser Portfolios erfolgte zu Kaufpreisen<br />

i. H. v. Bruchteilen der Nominalwerte, in der Regel im<br />

einstelligen Millionenbereich.<br />

Die Konzeption der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG bietet durch den Zusammenschluss<br />

vieler Investoren dem einzelnen Anleger auch zukünftig<br />

die Möglichkeit, an dieser neuen Asset-Klasse teilzuhaben,<br />

um Erlöse aus dem „Kreditankauf und Servicing“<br />

zu erzielen.<br />

Die zweite <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat ebenfalls die publity<br />

AG als erfahrenen Servicer (Abwicklungsdienstleister)<br />

gewinnen können, der die einzelnen Forderungen professionell<br />

aufarbeitet, um zeitnahe Erlöse zu erwirtschaften.<br />

Die publity AG wurde im Jahre 1999 in Partnerschaft<br />

verschiedener Landesbanken gegründet und<br />

hat sich seit dem in der Bankenbranche und am Finanzmarkt<br />

etabliert.<br />

Die Philosophie der publity AG ist, aus Schuldnern<br />

wieder Kunden zu machen. Sie verfolgt bei der Verwertung<br />

der Forderungen das Fairnessprinzip: „Wer viel hat,<br />

zahlt viel! Wer wenig hat, zahlt wenig!“<br />

Damit wird sozial-ethischen Maßstäben Rechnung<br />

getragen und die Schuldbefreiung der Kunden bringt<br />

zusätzlich einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen!<br />

Der <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 ist der zweite geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

des Initiators. Alle weiteren Details der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG entnehmen Sie bitte<br />

den nachfolgenden Kapiteln, deren sorgfältige Lektüre<br />

ich Ihnen nahe legen möchte.<br />

Ihr<br />

Michael Hauck<br />

Geschäftsführer der Komplementärin<br />

der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

www.nplfonds.de<br />

5


EmiSSiONSKAPiTAL<br />

Euro 23,1 millionen<br />

ZEiCHNUNGSSUmmE<br />

ab Euro 10.000<br />

26<br />

6


2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten an der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist die Emittentin der angebotenen<br />

Kommanditbeteiligung.<br />

Das Kommanditkapital inklusive Agio beträgt insgesamt<br />

23.120.000 Euro. Die Gründungs- und Treuhandkommanditisten<br />

halten davon 20.000 Euro. Der<br />

verbleibende Teil i. H. v. 23.100.000 Euro steht als Emissionskapital<br />

zur Verfügung.<br />

Unter berücksichtigung des mindestzeichnungsbetrages<br />

pro Anleger i. H. v. 10.000 Euro und des geplanten<br />

Eigenkapitals exkl. Agio i. H. v. 22.020.000 Euro<br />

und abzüglich der Einlagen der Gründungs- und Treuhandkommanditisten<br />

in Höhe von 20.000 Euro ergeben<br />

sich neben den Gründungskommanditisten (2) und dem<br />

Treuhandkommanditisten (1) eine mindestanzahl von<br />

einer angebotenen Vermögensanlage und eine Höchstanzahl<br />

von 2.200 angebotenen Vermögensanlagen. die<br />

angebotenen Vermögensanlagen werden in der Form<br />

von Kommanditanteilen angeboten.<br />

Anleger können ab einer Zeichnungssumme von<br />

10.000 Euro mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

zur Beteiligungsgesellschaft beitreten.<br />

Geringere Zeichnungssummen können im Einzelfall<br />

von der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung zugelassen werden.<br />

Die Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein. Neben der Zeichnungssumme ist ein Agio<br />

i. H. v. 5,0 % auf die in der Beitrittserklärung eingetragene<br />

Zeichnungssumme zu leisten.<br />

Anleger, die bis zum 30.06.2011 zeichnen, erhalten einen<br />

Frühzeichnerbonus i. H. v. 5,0 % der Zeichnungssumme.<br />

Die Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf den<br />

30.06.2015 begrenzt, sofern die Gesellschafterversammlung<br />

nicht eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Die<br />

mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, insbesondere<br />

Rechte auf Gewinnbeteiligungen und Ausschüttungen,<br />

Übertragungs-, sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte,<br />

sind im Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“,<br />

detailliert beschrieben. Das Beteiligungsangebot richtet<br />

sich an unternehmerisch orientierte Anleger, die über einen<br />

langfristigen Anlagehorizont verfügen und auch bei einer<br />

negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligung<br />

gegebenenfalls einen Totalverlust in Kauf nehmen können<br />

(siehe Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“).<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ausschließlich Portfolios<br />

unbesicherter Kreditforderungen, insbesondere von banken,<br />

Versicherungen, Servicern und anderen Finanzinvestoren<br />

erwerben. Es handelt sich hierbei um <strong>NPL</strong>‘s = Non-Performing<br />

Loans, die unter Beauftragung eines spezialisierten<br />

Servicers bearbeitet und verwertet werden. Unter <strong>NPL</strong>‘s =<br />

Non-Performing Loans versteht man notleidende Kredite<br />

bzw. Forderungen aus gekündigten Krediten und aus Krediten,<br />

deren Rückführung aufgrund der Verschlechterung<br />

der Vermögensverhältnisse der Kreditnehmer gefährdet<br />

ist. Der Kaufpreis für diese Forderungen wird maximal<br />

1,5 % der nominalen Forderungshöhe betragen. Die Kauf-<br />

entscheidung erfolgt nach abgeschlossener Due Diligence<br />

Prüfung durch unabhängige Rechtsanwälte.<br />

Bei den Kreditportfolios handelt es sich in der Regel<br />

um unbesicherte Restforderungen nach der Verwertung<br />

der Hauptsicherheiten, wie Immobilien. Allerdings<br />

können sich in Ausnahmefällen noch nicht verwertete<br />

Zusatzsicherheiten wie Stellplätze, Garagen, Ferienappartements,<br />

weitere Wohnungen, Lebensversicherungen,<br />

Bausparverträge in den Portfolios befinden.<br />

Die Prognoserechnungen (vgl. Kapitel 11. „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“)<br />

beruhen auf der Annahme, dass<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ein Gesamt-Forderungsportfolio<br />

mit einem Nominalwert von 1.334 Mio. Euro erwirbt.<br />

Dafür sind ab dem 01.01.2012 für zu zahlende Kaufpreise<br />

Investitionen i. H. v. 17.500.000 Euro vorgesehen<br />

und im Jahr 2013 weitere 2.500.000 Euro aus den<br />

bis dahin erzielten Erlösen.<br />

Gemäß der Prognoserechnung (siehe Kapitel 11.3<br />

„Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin<br />

(Prognoserechnung)“) wird angenommen, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft aus den zum Kaufpreis von 20 Mio.<br />

Euro erworbenen Kreditportfolios über die Laufzeit<br />

Erlöse i. H. v. 56 Mio. Euro erzielt. Diese entsprechen<br />

einem Kaufpreismultiplikator von 2,8. Die Annahme zu<br />

den Erlösen beruht auf den bisherigen Erfahrungen des<br />

Servicers, der publity AG. Dieser hat die im Prospekt<br />

beschriebenen Servicingleistungen bereits für andere<br />

Finanzinvestoren erbracht. Die zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung erbrachten Leistungen sind in der<br />

Beispielsrechnung (vgl. Kapitel 11.1 „Leistungsbilanz“)<br />

dargestellt. Im Vergleich zur Prognoserechnung konnten<br />

bei dem in der Beispielsrechnung zugrunde liegenden<br />

Kreditportfolio die Erlöse deutlich übertroffen werden.<br />

Die Überschüsse werden an die Anleger ausgeschüttet.<br />

Nach der Prognoserechnung werden folgende jährliche<br />

Ausschüttungen bezogen auf die Beteiligung eines Anlegers<br />

bis zum 30.06.2011 i. H. v. 100.000 Euro erwartet:<br />

Prognose<br />

Ausschüttungen Euro<br />

15.12.2011 (Frühzeichnerbonus) 5.000<br />

15.12. 2012 10.000<br />

15.12.2013 10.000<br />

15.12.2014 10.000<br />

15.12.2015 119.000<br />

Gesamt 154.000<br />

Die IRR-Rendite beträgt ohne Berücksichtigung des<br />

Frühzeichnerbonusses nach Agio und vor persönlichen<br />

Steuern des Anlegers 10 % p. a. Die Angaben zur<br />

finanzmathematischen Rendite IRR (interne Zinsfußmethode)<br />

sind im Kapitel 11.7. „Kapitalflussrechnung<br />

für den Anleger (Prognoserechnung)“ erläutert.<br />

7


ANbiETERiN/PROSPEKTHERAUSGEbERiN:<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> iNVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister: HRb 24575<br />

GESCHäFTSFÜHRER:<br />

michael Hauck<br />

SiTZ UNd GESCHäFTSANSCHRiFT:<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon: 0700/67 53 66 37<br />

E-mail: info@nplfonds.de<br />

dATUm dER AUFSTELLUNG dES<br />

VERKAUFSPROSPEKTES:<br />

1. November 2010<br />

8


3 Übernahme der Prospektverantwortung<br />

Sämtliche Zahlen, unternehmerischen Plandaten, Darstellungen,<br />

Gewinnprognosen und sonstigen Angaben<br />

dieses Prospektes wurden sorgfältig und nach bestem<br />

Wissen zusammengestellt. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen<br />

Stand der Planung, den zugrunde liegenden<br />

Verträgen und den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete<br />

Aussagen, die mit Unsicherheiten und Risiken verbunden<br />

sind. Hierzu wird auf Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“<br />

verwiesen. Für das Erreichen der wirtschaftlichen<br />

Ziele, die mit der Kommanditbeteiligung an der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG verfolgt<br />

werden, wird daher keine Haftung übernommen.<br />

Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Anleger sind<br />

keine Geschäftsgrundlage der abzuschließenden Verträge<br />

und werden von der Prospektherausgeberin nicht<br />

gewährleistet. Insbesondere ist die Möglichkeit der Verlustverrechnung<br />

abhängig von der persönlichen Steuersituation<br />

des Anlegers. Hierzu sollte sich der Anleger<br />

von seinem Steuerberater beraten lassen.<br />

Prospektsprache<br />

Da die Vermögensanlage ausschließlich im Gebiet der<br />

Bundesrepublik Deutschland angeboten wird, ist der<br />

Verkaufsprospekt vollständig in deutscher Sprache<br />

gehalten. Auf die Erstellung einer in deutscher Sprache<br />

gefassten Zusammenfassung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 5<br />

VermVerkProspV wurde daher verzichtet.<br />

inhaltliche Prospektverantwortung<br />

Die Anbieterin, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />

<strong>GmbH</strong>, vertreten durch den Geschäftsführer Michael<br />

Hauck, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />

dieses Verkaufsprospektes und erklärt hiermit, dass<br />

nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Verkaufsprospekt<br />

richtig und keine wesentlichen Umstände<br />

ausgelassen worden sind.<br />

Anbieterin/Prospektherausgeberin:<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister AG Leipzig HRB 24575<br />

Gründung 15.12.2008<br />

Stammkapital 25.000 Euro<br />

Gesellschafter Michael Hauck (100 %)<br />

Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon 0700/67 53 66 37<br />

E-Mail info@nplfonds.de<br />

Mehr Info unter www.nplfonds.de<br />

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes:<br />

1. November 2010<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hauck<br />

9


4 Risiken der Beteiligung<br />

4.1 Allgemeines<br />

Eine Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG ist eine mit Risiken behaftete unternehmerische<br />

Beteiligung. Die tatsächliche zukünftige<br />

Entwicklung kann von den in den Prognoserechnungen<br />

zugrunde gelegten Angaben abweichen. Eine Anlageentscheidung<br />

sollte deshalb erst nach Abwägung aller<br />

wesentlichen Risiken sowie nach genauer Prüfung des<br />

Angebotes getroffen werden.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg dieser <strong>Fonds</strong>beteiligung<br />

kann nicht zugesagt werden. Er hängt im Wesentlichen<br />

von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, den<br />

durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Forderungspaketen<br />

und den erzielbaren Erlösen, der Entwicklung der<br />

Kapitalmarktzinsen, den steuerlichen Entwicklungen<br />

und von den Entscheidungen der mit dem Management<br />

beauftragten Personen ab.<br />

Abweichungen einzelner wirtschaftlicher Eckdaten<br />

oder die Kumulierung von Abweichungen mehrerer<br />

Eckdaten können zu einer deutlichen Verschlechterung<br />

des Gesamtergebnisses für den Anleger oder sogar zum<br />

Totalverlust der investierten Zeichnungssumme führen.<br />

das maximalrisiko des Anlegers besteht in dem Totalverlust<br />

seiner Zeichnungssumme. darüber hinaus kann<br />

dies beim Anleger je nach anderweitiger Vermögenslage<br />

zur privaten Zahlungsunfähigkeit führen.<br />

interessierten Anlegern wird empfohlen, sich vor<br />

ihrer endgültigen Anlageentscheidung durch einen fachkundigen<br />

dritten ihres Vertrauens, beispielsweise durch<br />

einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, beraten zu lassen.<br />

4.2 Klassifizierung der Risiken<br />

Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen,<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken können in<br />

anlegergefährdende, anlagegefährdende und prognosegefährdende<br />

Risiken unterteilt werden. Anlegergefährdende<br />

Risiken können über den Verlust der Zeichnungssumme<br />

hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers<br />

gefährden. Anlagegefährdende Risiken können zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust der Gesamtzeichnungssumme<br />

führen, während prognosegefährdende<br />

Risiken zu einem, verglichen mit der Prognose, schwächeren<br />

wirtschaftlichen Ergebnis und somit zu geringeren<br />

Auszahlungen führen können. Prognosegefährdende<br />

Risiken können je nach Art und Ausmaß auch, wenn<br />

mehrere von ihnen gleichzeitig eintreten, anlagegefährdend<br />

wirken. Aus diesem Grund wird im Folgenden auf<br />

eine weitere Unterteilung nach prognose- und anlagegefährdenden<br />

Risiken verzichtet.<br />

4.3 Anlegergefährdende Risiken<br />

4.3.1 Haftung<br />

Die Anleger beteiligen sich als Treugeber mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die Haftung eines<br />

Kommanditisten/Treugebers gegenüber Dritten ist in<br />

den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist/Treugeber<br />

mit seiner Hafteinlage im Handelsregister<br />

eingetragen ist und seine Hafteinlage (50,0 %<br />

der Pflichteinlage) nicht durch Entnahmen gemindert<br />

ist, ist die unmittelbare Haftung eines Kommanditisten/Treugebers<br />

ausgeschlossen. Entnimmt oder erhält<br />

ein Kommanditist/Treugeber Ausschüttungen, die sein<br />

Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken<br />

lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen<br />

Maße bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf (§172<br />

Abs. 4 HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar<br />

von einem Gläubiger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />

Anspruch genommen werden. Das gilt entsprechend,<br />

wenn das Kapitalkonto des Anlegers infolge von Verlusten<br />

unter den Betrag seiner Hafteinlage (50 % der<br />

Pflichteinlage) sinkt.<br />

Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten/Treugeber<br />

bis zu fünf Jahre in Höhe der jeweiligen<br />

Hafteinlage für die bis zu ihrem Ausscheiden begründeten<br />

Verbindlichkeiten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

4.3.2 Refinanzierung des<br />

Beteiligungskapitals<br />

Finanziert ein Anleger seine Beteiligung an der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ganz oder<br />

teilweise über ein Darlehen, so besteht das Risiko, dass<br />

Tilgungen bzw. die Darlehenszinsen nicht aus den laufenden<br />

Auszahlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedient<br />

werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall,<br />

wenn aufgrund der nachstehend beschriebenen anlage-<br />

oder prognosegefährdenden Risiken Auszahlungen reduziert<br />

werden, ausgesetzt werden oder entfallen müssen.<br />

In diesem Fall muss der Anleger in der Lage sein, die<br />

Zinsen und/oder die Darlehenstilgung aus weiterem privaten<br />

Vermögen zu zahlen.<br />

11


12<br />

4.4 Anlage- und<br />

prognosegefährdende Risiken<br />

4.4.1 Investitionsphase<br />

investitionsrisiko „blindpool”<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

INVESTOR <strong>GmbH</strong> für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keine<br />

geeigneten Forderungspakete in der vorgesehenen Investitionsphase<br />

erwerben kann. Tritt dieser Fall ein, könnte<br />

das eingezahlte Kapital erst verspätet zum Ankauf von<br />

Forderungspaketen genutzt werden. Dies hätte Auswirkungen<br />

auf die gesamte Wirtschaftlichkeit und damit<br />

auf die Höhe der Gesamtauszahlungen aus der Vermögensanlage<br />

an den Anleger. Dadurch ggf. verspätet<br />

generierte Erlöse führen zu zeitlich später eintretenden<br />

Einnahmen und geänderten steuerlichen Ergebnissen,<br />

sodass Auszahlungen an die Anleger im Vergleich zur<br />

Prognoserechnung verringert oder zeitlich verschoben<br />

werden, die nur durch eine Verlängerung der <strong>Fonds</strong>laufzeit<br />

ggf. nur teilweise kompensiert werden können.<br />

Ebenso können weitere, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht bekannte Gründe zu verzögerten<br />

Erlösen führen.<br />

Allgemeines investitionsrisiko<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass eine höhere umsatzsteuerliche<br />

Bemessungsgrundlage, als die vertraglich<br />

vereinbarte, seitens des Finanzamtes festgestellt wird.<br />

Infolgedessen wäre ein höherer Umsatzsteueranteil<br />

abzuführen, sodass die Auszahlungen an die Anleger<br />

geringer ausfallen können.<br />

Die Kosten für die <strong>Fonds</strong>entwicklung, wirtschaftliche<br />

Konzeption und Mittelverwendungskontrolle sind<br />

vertraglich in ihrer Höhe festgeschrieben.<br />

Eine Überschreitung einzelner Positionen würde<br />

zunächst zulasten der in der Prognoserechnung berücksichtigten<br />

Liquiditätsreserve gehen. Darüber hinausgehende<br />

Mehrkosten würden das Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

negativ beeinflussen, was zu verringerten<br />

Auszahlungen an die Anleger führt.<br />

Kalkulierter Platzierungszeitpunkt<br />

In den Prognoserechnungen wurde unterstellt, dass das<br />

Beteiligungskapital bis 31.12.2011 i. H. v. 23.120.000<br />

Euro eingeworben und vollständig eingezahlt ist. Sollte<br />

eine Einwerbung in der vorgesehenen Höhe nicht gelingen,<br />

verändert sich die Wirtschaftlichkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Es können dann nur in geringerem Umfang<br />

Forderungspakete erworben werden, was bei einer geringen<br />

Gesamtzahl von Schuldnern zu einer schlechteren<br />

Streuung der Einzelforderungen und damit zu einer geringen<br />

Gesamtwerthaltigkeit der Forderungspakete führen<br />

kann. Insgesamt können sich dadurch die Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern und zeitlich verschieben.<br />

Rückabwicklungsrisiko<br />

Sollte weder ausreichend Beteiligungskapital eingeworben<br />

werden und auch zusätzliches Fremdkapital nicht<br />

aufgenommen werden können, ist eine Rückabwicklung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht auszuschließen. Die Entscheidung<br />

über die Rückabwicklung erfolgt im Ermessen der<br />

Geschäftsführung und wird zur Beschlussfassung der<br />

Gesellschafterversammlung vorgelegt. Im Falle einer<br />

Rückabwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat der Anleger<br />

keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung seines<br />

eingezahlten Beteiligungskapitals. Es besteht das Risiko,<br />

dass die geleisteten Einlagen nur teilweise oder gar nicht<br />

zurückgezahlt werden können, da bereits Kosten in der<br />

Beteiligungsgesellschaft angefallen sind und ggf. Schadenersatzzahlungen<br />

an Vertragspartner oder Dritte zum<br />

Zeitpunkt der Rückabwicklung fällig werden.<br />

4.4.2 Betriebsphase<br />

Erlöse aus dem Forderungseinzug<br />

Kauft die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Forderungen an, aus denen<br />

die erwarteten Erlöse nicht realisiert werden können,<br />

führt dies zu geringeren Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und damit zu verringerten Auszahlungen an die Anleger.<br />

Schlimmstenfalls kann es zum gänzlichen Wegfall der<br />

Auszahlungen an die Anleger kommen. Eine Haftung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft gegenüber den Anlegern für die Werthaltigkeit<br />

der angekauften Forderungen besteht nicht.<br />

Fallen Forderungspakete vollständig aus, ist die<br />

Rückzahlung der Zeichnungssummen an die Anleger<br />

gefährdet.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass bei<br />

Beendigung der Gesellschaft der Forderungsrestbestand<br />

nicht zu dem kalkulierten Wert (Kaufpreis) veräußert<br />

werden kann. Dies würde ebenfalls eine Verringerung<br />

der Auszahlungen an die Anleger nach sich ziehen, wenn<br />

diese nicht durch eine Verlängerung der Laufzeit teilweise<br />

kompensiert werden können.<br />

betriebsausgaben<br />

Die Prognose der Betriebsausgaben fußt auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie kalkulierten Kostenpositionen.


Es können Überschreitungen einzelner Positionen oder<br />

mehrerer Positionen eintreten. Eine Überschreitung<br />

dieser Positionen führt zu einem schlechteren wirtschaftlichen<br />

Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und damit<br />

zu verringerten Auszahlungen an die Anleger.<br />

Sonstige Vertragspartner<br />

Alle Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft müssen ihre<br />

Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko,<br />

dass ein oder mehrere Vertragspartner ihre Verpflichtungen<br />

aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht<br />

vollständig erfüllen. Bei einem Ausfall von Vertragspartnern<br />

oder bei Vertragsablauf, z. B. für die Servicing-Leistungen,<br />

müssen neue Vertragspartner gebunden<br />

werden. Hieraus können höhere Aufwendungen entstehen.<br />

Es kann auch zum Ertragsausfall kommen, was die<br />

Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen kann.<br />

Fremdfinanzierungsrisiko<br />

Die Prognoserechnung sieht keine Fremdkapitalaufnahme<br />

vor. Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zur Überbrückung kurzfristiger<br />

Liquiditätsengpässe Kontokorrentmittel benötigt<br />

und diese Mittel von den Kreditinstituten nicht bewilligt<br />

werden, was zur Verringerung bis zum gänzlichen<br />

Wegfall der Auszahlungen an die Anleger führen kann.<br />

insolvenzrisiko<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass Umstände (z. B. Umsatzausfälle)<br />

eintreten, die die Finanz-, Vermögens- und<br />

Ertragslage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in irgendeiner Weise<br />

beeinträchtigen, dass es zur zwangsweisen Liquidation<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über ihr Vermögen oder zu anderen insolvenzrechtlichen<br />

Maßnahmen bzw. Gläubigermaßnahmen<br />

kommt, wodurch der Kapitalerhalt des Anlegers<br />

insgesamt gefährdet wäre.<br />

interessenkonfliktrisiko<br />

Das Interessenkonfliktrisiko ist dadurch gegeben, dass<br />

die Geschäftsführung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ebenso die<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft übernommen hat, die<br />

für die Einwerbung des Emissionskapitals verantwortlich<br />

ist. Des Weiteren können auch beauftragte Partner<br />

in ähnliche Investmentprogramme in diesem Marktsegment<br />

involviert sein. Interessenkollisionen beim Erwerb<br />

bzw. dem Handel mit notleidenden Krediten können<br />

nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen besteht<br />

das Risiko, dass sich die getroffenen Entscheidungen<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

4 Risiken der beteiligung<br />

negativ auf die <strong>Fonds</strong>gesellschaft auswirken, und dementsprechend<br />

die Auszahlungen an die Anleger negativ<br />

beeinflusst werden.<br />

4.4.3 Steuerliche Risiken<br />

Steuerlicher Vorbehalt<br />

Bei der steuerlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

wurden die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte,<br />

die veröffentliche Auffassung der Finanzverwaltung<br />

sowie die zurzeit geltenden Steuergesetze<br />

berücksichtigt. Die endgültige Anerkennung der prognostizierten<br />

steuerlichen Ergebnisse ist jedoch dem<br />

rechtskräftig abgeschlossenen Steuerveranlagungsverfahren<br />

vorbehalten. Auch können sich die Steuergesetzte<br />

künftig ändern oder sich Auffassungen in der Rechtsprechung<br />

und/oder der Finanzverwaltung ändern. Sodann<br />

kann es zu Veränderungen der prognostizierten steuerlichen<br />

Ergebnisse und der Auszahlungen an die Anleger<br />

kommen, sodass die Rentabilität der Beteiligung stark<br />

eingeschränkt wird.<br />

Steuerliche Ergebnisverteilung<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG wird das Ergebnis unabhängig<br />

vom Beitrittszeitpunkt gleichmäßig auf alle bis<br />

zum Jahresende beigetretenen Anleger verteilt. Dieser<br />

vertraglich geregelte Verteilungsmaßstab wird grundsätzlich<br />

auch für die Zuweisung des steuerlichen Ergebnisses<br />

zugrunde gelegt. Sollte diese Ergebniszuweisung<br />

vonseiten der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden,<br />

könnte dies bei einzelnen Anlegern zu steuerlichen Mehrbelastungen<br />

führen.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die steuerlichen Risiken bestehen im Wesentlichen<br />

wegen eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof,<br />

das u. a. die Prüfung zum Gegenstand hat, ob die<br />

Tätigkeit der Gesellschaft steuerfreie oder steuerpflichtige<br />

Umsätze verursacht.<br />

Unternehmensgegenstand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />

der Ankauf von Forderungen und die Erzielung von<br />

Erlösen aus der Verwertung dieser Forderungen. Dabei<br />

wird der Forderungsverkäufer von der Einziehung der<br />

Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung<br />

befreit, sodass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG eine Leistung an den Forderungsverkäufer<br />

erbringt. Es handelt sich hierbei um echtes<br />

13


14<br />

Factoring. Da die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG diese Tätigkeit gewerblich und selbstständig<br />

ausübt, ist sie Unternehmer im Sinne von § 2<br />

Abs. 1 S. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Der<br />

wirtschaftliche Gehalt der Leistung des Factors besteht<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung im Wesentlichen<br />

im Einzug von Forderungen. Die Factoringleistung<br />

fällt in den Katalog der Leistungsbeschreibungen des<br />

§ 3a Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 6 Buchstabe a UStG. Diese Leistung<br />

fällt nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift des §<br />

4 <strong>Nr</strong>. 8 Buchstabe c UStG und ist somit steuerpflichtig<br />

(UStR 18 Abs. 9 bis 12). Die Verwaltungsanweisung<br />

lässt eine ausreichende Differenzierung der Sachverhalte<br />

nicht zu, sodass nicht ausgeschlossen werden kann,<br />

dass zukünftig Rechtsprechung und Finanzverwaltung<br />

zu einer anderen umsatzsteuerlichen Einschätzung als<br />

der hier dargelegten gelangen.<br />

Eine –im Zeitpunkt der Prospektaufstellung–<br />

gegenteilige Auffassung vertritt das Finanzgericht<br />

Düsseldorf, Az. 1 K 3682/05-U, das in seinem Urteil<br />

die Unternehmereigenschaft verneint. Dies beruht auf<br />

der Annahme, dass zwischen den Vertragsparteien<br />

keine Dauerrechtsbeziehung, sondern nur ein einzelnes<br />

Geschäft (einmaliger Ankauf der Forderungen),<br />

besteht und sämtliche Risiken, Kosten und Chancen<br />

auf den Käufer übergegangen sind. Das Finanzgericht<br />

geht hierbei von einer umsatzsteuerfreien Leistung<br />

nach § 4 <strong>Nr</strong>. 8 c UStG aus. Damit ist der Vorsteuerabzug<br />

gemäß § 15 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 UStG ausgeschlossen.<br />

Das Verfahren ist rechtsanhängig vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof (Az. C 93/10).<br />

Die Qualifizierung der Leistungen in steuerfreie<br />

Umsätze durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen<br />

führt dazu, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keine<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung hätte und die vom Finanzamt<br />

erstatteten Vorsteuerbeträge zurückzahlen müsste.<br />

Die Qualifizierung der Leistung als umsatzsteuerpflichtige<br />

Umsätze mit der Folge, dass beim Forderungskauf<br />

eine höhere umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />

durch die Finanzverwaltung angenommen wird,<br />

könnte unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs<br />

einer höheren Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt<br />

führen. Die Änderung der umsatzsteuerlichen Veranlagung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann negative Auswirkungen<br />

auf das steuerliche Ergebnis des Anlegers haben.<br />

Aus dem Ankauf der Forderungen von ausländischen<br />

Anbietern könnten sich aufgrund der Betrachtung der<br />

Einzelsteuergesetze der jeweiligen Länder, Änderungen<br />

hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht und des Vorsteuerabzugs<br />

ergeben.<br />

4.4.4 Weitere Risiken<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />

gemäß § 15 Ziffer 1b), 1c), 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, insbesondere wenn in die Kommanditbeteiligung<br />

oder in einzelne Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

aufgrund eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren<br />

Titels die Zwangsvollstreckung betrieben wird und die<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von<br />

drei Monaten aufgehoben wird, über sein Vermögen<br />

das Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />

wurde, er seine Kommanditeinlage trotz Mahnung unter<br />

Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen nicht oder nicht<br />

rechtzeitig leistet oder bei grober Verletzung der sonstigen<br />

Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis.<br />

Einzelheiten regeln die §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages;<br />

vgl. Kapitel 17 „Anhang“.<br />

Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1b),<br />

1c) oder 3 aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine<br />

Abfindung, die sich nach den Salden seiner Gesellschafterkonten<br />

richtet. Für den Fall, dass die Forderungen<br />

nicht mehr werthaltig sind, erhält er ein geringes oder<br />

gar kein Abfindungsguthaben.<br />

Fungibilität<br />

Es besteht für Anteile an geschlossenen <strong>Fonds</strong> kein mit<br />

frei handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt.<br />

Die Fungibilität von <strong>Fonds</strong>anteilen hängt von der Entwicklung<br />

der Beteiligung und einer entsprechenden<br />

Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass<br />

ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich<br />

mit Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung<br />

oder unter Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist.


Gesellschafterversammlung/Stimmrecht<br />

Jedem Kommanditisten steht das Recht zu, sich an der<br />

Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />

oder des schriftlichen Abstimmungsverfahrens zu<br />

beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte nicht<br />

wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen kommen, die<br />

von allen Gesellschaftern mitgetragen werden müssen,<br />

was die Interessen einzelner Anleger einschränken<br />

kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich die<br />

Willensbildung im Rahmen der Beschlussfassung der<br />

Gesellschaft nicht mit den Interessen einzelner Anleger<br />

deckt. Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft durch einen oder wenige Anleger, die<br />

die Mehrzahl der Anteile erwerben, beherrscht wird<br />

(Majorisierung).<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt nicht nur generell den<br />

mit unternehmerischen Entscheidungen verbundenen<br />

Risiken, sondern ist auch maßgeblich vom Fachwissen<br />

seines Managements/seiner Geschäftsführung und der<br />

Vertragspartner abhängig. Der Ausfall einer Schlüsselperson<br />

kann dazu führen, dass den Verpflichtungen<br />

nicht mehr mit der erforderlichen Sachkunde nachgekommen<br />

werden kann.<br />

Der Umfang der erzielten Erlöse hängt wesentlich<br />

von dem Ergebnis der mit der Durchführung der Due<br />

Diligence Prüfungen beauftragten Rechtsanwälte ab.<br />

Eine Fehlbewertung der Schuldnermerkmale der Forderungsportfolios<br />

kann die wirtschaftlichen Ergebnisse<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft negativ beeinflussen und zu verringerten<br />

Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Zukunftsgerichtete Aussagen<br />

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen,<br />

insbesondere subjektive Zielvorstellungen/Prognosen zur<br />

künftigen Entwicklung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, die naturgemäß mit Unsicherheiten<br />

verbunden sind. Diese subjektiven Zielvorstellungen/Prognosen<br />

geben die gegenwärtigen Einschätzungen<br />

und Erwartungen der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />

<strong>GmbH</strong> wieder. Es handelt sich bei diesen subjektiven<br />

Einschätzungen/Prognosen nicht um wissenschaftlich<br />

gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende<br />

Tatsachen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von<br />

Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächliche Entwicklung<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erheblich von den in diesem Prospekt<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

4 Risiken der beteiligung<br />

geäußerten Zielvorstellungen/Prognosen abweicht.<br />

Insbesondere die Kapitel „Die Emittentin“, „Risiken<br />

der Beteiligung“, „Markt und Anlageobjekt“ sowie<br />

„Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft“ enthalten zukunftsgerichtete<br />

Aussagen/Prognosen.<br />

Nach Kenntnis der „<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> iNVESTOR <strong>GmbH</strong>“<br />

bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine<br />

weiteren Risiken.<br />

15


16516


5 Information des Anbieters über bislang von ihm aufgelegte<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />

Die Initiatorin hat die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG im Jahr 2009 aufgelegt und wird<br />

diese bis zum 31.12.2010 schließen. Das eingeworbene<br />

Kapital wird für den Erwerb von Forderungsportfolios<br />

verwendet.<br />

Als Geschäftsführer der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />

<strong>GmbH</strong> ist Herr Hauck von Beginn an bis heute mit der<br />

Geschäftsführung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG betraut.<br />

17


18618


6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

6.1 Gesellschaft/Emittentin<br />

6.1.1 Firma und Sitz<br />

Die Firma der <strong>Fonds</strong>gesellschaft lautet:<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich nach Eintragung<br />

im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht<br />

Leipzig, in der Jacobstraße 27, 04105 Leipzig. Der Sitz<br />

der Gesellschaft ist mit der Geschäftsanschrift identisch.<br />

6.1.2 Rechtsform, Handelsregister,<br />

Rechtsordnung<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

wurde am 15.09.2010 gegründet und am 27.10.2010<br />

in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter<br />

der Nummer HRA 16236 eingetragen. Die Emittentin<br />

ist eine dem deutschen Recht unterliegende Kommanditgesellschaft.<br />

Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung im Handelsregister<br />

und endet am 30.06.2015, sofern nicht<br />

die Gesellschafter eine längere Laufzeit beschließen.<br />

Somit beträgt die Laufzeit der Gesellschaft mindestens<br />

4,5 Jahre.<br />

6.1.3 Organe und Geschäftsführung<br />

der Emittentin<br />

Die Organe der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.<br />

Ein Beirat zur Unterstützung<br />

und Beratung der Geschäftsführung und andere Aufsichtsgremien<br />

wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht gebildet und sind auch nicht vorgesehen.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />

der Stimmen gefasst, wobei jeder Kommanditist<br />

für je 1.000 Euro eingezahltes Kommanditkapital eine<br />

Stimme hat. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich<br />

im schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt.<br />

Eine Gesellschafterversammlung wird nur in Ausnahmefällen<br />

einberufen. Weitere Details zur Gesellschafterversammlung<br />

sowie zum schriftlichen Beschlussverfahren<br />

werden im Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“ sowie<br />

in § 5 des Gesellschaftsvertrags dargestellt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin,<br />

die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, ist zur<br />

Alleinvertretung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter Befreiung<br />

der Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft)<br />

berechtigt.<br />

Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer<br />

der Komplementärin ist Herr Michael Hauck. Die<br />

Komplementärin ist zur Geschäftsführung befugt und<br />

alleinvertretungsberechtigt. Michael Hauck (Geschäftsanschrift:<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig) ist zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung das einzige Mitglied der<br />

Geschäftsführung.<br />

6.1.4 Gesellschaftsvertrag der Emittentin<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist in Kapitel 13<br />

„Rechtliche Grundlagen“ erläutert und in Kapitel 17<br />

„Anhang“ vollständig abgedruckt.<br />

Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

nach deutschem Gesellschaftsrecht. Die<br />

Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

weicht vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft<br />

insofern ab, als die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(<strong>GmbH</strong>) ist. Gegenüber den Gläubigern haftet sie nur<br />

mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft weicht<br />

der Gesellschaftsvertrag der Emittentin im Übrigen ab,<br />

indem die Beteiligungen der Anleger hier treuhänderisch<br />

durch den Treuhandkommanditisten gehalten werden<br />

und die Mitgliedschaftsrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

ausgeübt werden. Schließlich wurden<br />

für die Beteiligung am Gewinn und Verlust, für die<br />

Entnahmerechte, für den Beitritt und das Ausscheiden<br />

sowie für die Beendigung der Gesellschaft Sonderregelungen<br />

getroffen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus<br />

dem Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“ und aus dem<br />

in Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

sowie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

6.2 Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin<br />

Die Emittentin, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG, wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> nach<br />

dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gegenstand<br />

des Unternehmens unbesicherte titulierte Bankforderungen<br />

(z. B. aus Immobilienfinanzierungen) von deutschen<br />

Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />

anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />

einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />

ausgehandelter Verträge erwerben und Einkünfte aus der<br />

Verwertung der einzelnen Forderungen sowie der Veräußerung<br />

aufbereiteter Teil-Forderungsportfolios erzielen.<br />

19


20<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen<br />

und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit<br />

dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />

oder ihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind.<br />

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher<br />

oder ähnlicher Art erwerben und sich an ihnen beteiligen.<br />

Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten,<br />

Tochterunternehmen gründen, Unternehmensverträge<br />

abschließen und Interessengemeinschaften eingehen.<br />

Detailinformationen zur Geschäftstätigkeit der<br />

Emittentin finden sich im Kapitel 6 „<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ und im Kapitel<br />

9 „Markt notleidender Kreditforderungen“.<br />

6.3 Kapital der Emittentin<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> (Komplementärin)<br />

ist am Kapital der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG nicht beteiligt.<br />

Die Gesamthöhe des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

20.000 Euro, welches sich wie nachfolgend beschrieben<br />

zusammensetzt.<br />

Die Gründungskommanditisten Wolfgang Lein und<br />

Sebastian Pfeifer haben Kommanditeinlagen i. H. v.<br />

jeweils 9.500 Euro gezeichnet. Das gezeichnete Kapital<br />

der Gründungskommanditisten beträgt insgesamt<br />

19.000 Euro und wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

in voller Höhe einbezahlt.<br />

Darüber hinaus hat der Treuhandkommanditist,<br />

die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, eine Kommanditeinlage<br />

i. H. v. 1.000 Euro gezeichnet. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung wurde die Einlage des Treuhandkommanditisten<br />

noch nicht einbezahlt. Weitere<br />

Einlagen stehen nicht aus.<br />

Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden<br />

keine weiteren Kommanditanteile gezeichnet.<br />

Aus den gezeichneten Kommanditeinlagen ergeben<br />

sich die Stimmrechte, wobei auf jeweils 1.000 Euro<br />

Pflichteinlage eine Stimme entfällt. Im Falle der vollständigen<br />

Zeichnung des Kommanditkapitals bestehen<br />

insgesamt 22.020 Stimmen.<br />

Hinsichtlich der Hauptmerkmale der Anteile (§ 6<br />

S.1 <strong>Nr</strong>.1 VermVerkProspV) bestehen keine Unterschiede<br />

zwischen Gründungskommanditisten, Treuhandkommanditist<br />

und neu hinzutretenden Gesellschaftern.<br />

6.4 Gründungsgesellschafter<br />

6.4.1 Persönlich haftender<br />

Gesellschafter (Komplementär)<br />

Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister AG Leipzig HRB 24575<br />

Gründung 15.12.2008<br />

Stammkapital 25.000 Euro<br />

Gesellschafter Michael Hauck (100 %)<br />

Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon 0700/67 53 66 37<br />

Telefax +49 (0)341/261 787 – 31<br />

E-Mail info@nplfonds.de<br />

Funktionen Vertretung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/<br />

Geschäftsführung/Angebot<br />

der Beteiligung/Erstellung des<br />

Verkaufsprospektes<br />

Mehr Info unter www.nplfonds.de<br />

Zur Person: michael Hauck, geboren am 23.07.1959<br />

in Saarbrücken, war nach abgeschlossenem Hochschulstudium<br />

als geschäftsführender und wissenschaftlicher<br />

Assistent an den jeweiligen instituten für<br />

Politikwissenschaften an der Universität des Saarlandes<br />

und der Technischen Universität dresden sowie<br />

im Landespolizeipräsidium dresden tätig. michael<br />

Hauck vertritt seit Gründung am 08.07.2009 die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz<br />

in Leipzig als Geschäftsführer der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin.<br />

Für die Übernahme der Haftung erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

INVESTOR <strong>GmbH</strong> gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine jährliche Vergütung von 5.000 Euro.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsführungsaufgaben<br />

(<strong>Fonds</strong>verwaltung und Vorbereitung der Buchführung)<br />

erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> jährlich<br />

insgesamt 180.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

bei gezeichnetem Kommanditkapital bis zu<br />

23.120.000 Euro. Wird das Kommanditkapital erhöht,<br />

beträgt die Vergütung 280.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung unterliegt der Anpassung<br />

nach dem Verbraucherpreisindex. Des Weiteren erhält<br />

die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> während der<br />

Emissionsphase vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 für<br />

die Erbringung von laufenden Marketingleistungen<br />

eine Vergütung i. H. v. monatlich 25.000 Euro zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.


Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> erhält für<br />

ihre Leistungen im Zusammenhang mit der wirt-<br />

schaftlichen Konzeption, der Projektentwicklung<br />

und der Erstellung des Emissionsprospektes eine Ver-<br />

gütung i. H. v. einmalig 340.000 Euro zzgl. gesetz-<br />

licher Umsatzsteuer.<br />

Darüber hinaus erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVES-<br />

TOR <strong>GmbH</strong> für die Durchführung der Due Diligence<br />

Prüfung im Zusammenhang mit dem Erwerb der For-<br />

derungsportfolios 1 % vom Kaufpreis der einzelnen<br />

Forderungsportfolios, maximal 200.000 Euro zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Zur Durchführung des Auf-<br />

trags wird sie unabhängige Rechtsanwälte beauftragen.<br />

Grundsätzlich haftet der Komplementär einer<br />

Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Bei der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> handelt es sich jedoch<br />

um eine dem deutschen Recht unterliegende <strong>GmbH</strong><br />

und insofern um eine Kapitalgesellschaft. Diese haftet<br />

nur beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Unternehmensgegenstand der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ist die Verwaltung eigenen Vermögens,<br />

die Beteiligung an anderen Unternehmen und<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin.<br />

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen<br />

gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten<br />

oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und<br />

zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Der Gesellschaft<br />

ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist,<br />

unmittelbar oder mittelbar den Zweck des Unternehmens<br />

zu fördern.<br />

Der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> wurde mit<br />

Bescheid der Stadt Leipzig vom 25.06.2009 die Gewerbeerlaubnis<br />

gemäß § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung<br />

erteilt. Sie ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und übt bereits die Geschäftsführung der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG (vgl.<br />

Kapitel 5 „Information des Anbieters über bislang<br />

von ihm aufgelegte <strong>Fonds</strong>gesellschaften“), sowie die<br />

Geschäftsführung der <strong>NPL</strong> Portfolio <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG aus, in der der Dachfonds der Shedlin Capital<br />

AG Beteiligungsgesellschaft, einen KG-Anteil i. H. v.<br />

1.250.000 Euro gezeichnet hat.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ist Mitglied<br />

in der „Bundesvereinigung für Kreditankauf<br />

und Servicing e. V. (BKS)“.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Abweichende Regelungen im<br />

Gesellschaftsvertrag vom <strong>GmbH</strong>-<br />

Gesetz (<strong>GmbH</strong>G)<br />

Abweichend zur Regelung der Geschäftsführung und<br />

Vertretung gemäß § 35 <strong>GmbH</strong>G, können gemäß § 5<br />

des Gesellschaftsvertrages bei der Komplementär-<br />

<strong>GmbH</strong> mehrere Geschäftsführer bestellt und durch<br />

die Gesellschafterversammlung zur Einzelvertretung<br />

berechtigt werden.<br />

Darüber hinaus bedarf es im Falle der Abtretung von<br />

Geschäftsanteilen abweichend von § 15 <strong>GmbH</strong>G der<br />

Zustimmung durch die übrigen Gesellschafter gemäß<br />

§ 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6.4.2 Gründungskommanditisten<br />

Name Wolfgang Lein<br />

Geboren am 11.07.1947 in Berlin<br />

Anschrift Paddlerweg 26, 13595 Berlin<br />

Funktion Kommanditist<br />

Herr Wolfgang Lein ist geschäftsführender Gesellschafter<br />

der in Berlin ansässigen EMINENCE Capital<br />

Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG, zu deren Unternehmensgegenstand<br />

unter anderem der Vertrieb von <strong>Fonds</strong>anteilen<br />

gehört. Die EMINENCE Capital Management<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG hat mit der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong> eine Vertriebsvereinbarung zur Vermittlung des<br />

Kommanditkapitals der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG geschlossen.<br />

Name: Sebastian Pfeifer<br />

Geboren am 11.04.1982 in Markranstädt<br />

Anschrift Friedrich-Ebert-Straße 35/1,<br />

04416 Markkleeberg<br />

Funktion Kommanditist<br />

Herr Sebastian Pfeifer ist Inhaber der Firma Network<br />

Resolution mit Sitz in Markkleeberg, die sich unter<br />

anderem mit dem Vertrieb von <strong>Fonds</strong>anteilen beschäftigt.<br />

Die Firma Network Resolution hat mit der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> eine Vertriebsvereinbarung<br />

abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist<br />

der Vertrieb der <strong>Fonds</strong>anteile der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Vom 01.06.2009 bis<br />

zum 01.10.2010 war Herr Pfeifer für die publity AG<br />

als Asset-Manager tätig.<br />

Den Gründungsgesellschaftern stehen außer den<br />

vorgenannten Tätigkeitsvergütungen keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte, sonstigen Bezüge,<br />

21


Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art innerhalb<br />

und außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

6.5 Treuhandkommanditistin<br />

Name Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Handelsregister AG Berlin Charlottenburg HRB 67717<br />

Gründung 18.03.1998<br />

Stammkapital 75.000 Euro<br />

Vertretung Geschäftsführer:<br />

WP, StB Monika Richter (Geschäftsführerin)<br />

WP, StB, RA Dr. Bernd Rödl (Geschäftsführer)<br />

WP, StB Wolfgang Kraus (Geschäftsführer)<br />

Gesellschafter: 100 % der Anteile hält eine Gesellschaft der Rödl<br />

Unternehmensgruppe<br />

Geschäftssitz: Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30/54 71 00 0<br />

Telefax: +49 (0)30/54 71 00 50<br />

E-Mail: info@roedl-richter.de<br />

Funktion: Treuhandkommanditist<br />

Mehr Info unter: www.roedl.de<br />

Der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

erwirbt im Auftrag des Treugebers und hält treuhänderisch<br />

im eigenen Namen, aber für anteilige Rechnung<br />

des Treugebers einen Kommanditanteil an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Insofern beteiligen sich die Anleger mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Grundlage der Beteiligung<br />

ist neben dem Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

der Treuhandvertrag. Aufgrund des Treuhandvertrages<br />

werden die Anleger im Innenverhältnis wie Kommanditisten<br />

behandelt, das heißt durch entsprechende Regelungen<br />

22<br />

im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt,<br />

dass die Anleger als Treugeber die gleichen Rechte<br />

wie zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft beitretende Kommanditisten<br />

haben. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie für die<br />

Stimmberechtigung in der Gesellschafterversammlung.<br />

Der Treuhandkommanditist wird auf der Grundlage<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages tätig, der im<br />

Anhang dieses Verkaufsprospekts in Kapitel 17.2 vollständig<br />

abgedruckt und in Kapitel 13.2, mit den sich daraus<br />

ergebenden Rechten und Pflichten, erläutert ist.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält während der Emissionsphase<br />

(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />

i. H. v. 0,17 % p. a. und während der Betriebsphase eine<br />

Vergütung i. H. v. 0,13 % p. a. jeweils vom gezeichneten<br />

Kommanditkapital zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

für die Übernahme des halbjährlichen Versandes von<br />

Informationen an die Treugeber/Kommanditisten sowie<br />

einer jährlichen Ausschüttung. Sollten Ausschüttungen<br />

mehrmals im Jahr erfolgen bzw. weitere Rundschreiben an<br />

die Treugeber/Kommanditisten versandt werden, erhöht<br />

sich die Vergütung um 0,01 % vom gezeichneten Kommanditkapital<br />

pro Versand/Ausschüttung.<br />

Es liegen keine Umstände oder Beziehungen des Treuhandkommanditisten<br />

vor, die Interessenkonflikte begründen.<br />

Der Treuhandkommanditist ist nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind und die der Emittentin Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen.<br />

6.6 Emittentin, Gesellschafter<br />

und Geschäftsleitung<br />

Die für den Prospekt verantwortliche Anbieterin und die<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin sind nicht für<br />

Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur


Verfügung stellen. Das Mitglied der Geschäftsführung<br />

(§ 12 VermVerkProspV, Michael Hauck) ist mit Ausnahme<br />

seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong>, vgl. Abschnitt 7.3, in keiner<br />

Art und Weise für Unternehmen tätig, die mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind, die der Emittentin Fremdkapital geben und die<br />

im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen<br />

erbringen.<br />

Der Gründungsgesellschafter Wolfgang Lein ist<br />

geschäftsführender Gesellschafter der EMINENCE<br />

Capital Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG; Herr Sebastian<br />

Pfeifer ist Inhaber der Firma Network Resolution.<br />

Wie in Abschnitt 6.4.2 beschrieben, haben die EMI-<br />

NENCE Capital Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />

die Firma Network Resolution mit der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

Vertriebs <strong>GmbH</strong> jeweils eine Vertriebsvereinbarung<br />

abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist<br />

der Vertrieb der <strong>Fonds</strong>anteile der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

Weitere mittelbare und unmittelbare Beteiligungen<br />

der Gründungsgesellschafter und der Anbieterin<br />

an Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb und der Herstellung des Anlageobjektes nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen<br />

und/oder die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />

beauftragt sind, bestehen nicht.<br />

Darüber hinaus steht oder stand den vorgenannten<br />

Personen nicht das Eigentum an dem Anlageobjekt<br />

oder wesentlichen Teilen desselben zu. Auch steht<br />

oder stand diesen Personen nicht aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt zu.<br />

Da es sich bei der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG um eine Neugründung handelt, existiert<br />

kein abgelaufenes Wirtschaftsjahr. Somit wurden<br />

keine Gesamtbezüge, Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art an die Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung geleistet.<br />

Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft das operative Geschäft<br />

voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2011 aufnehmen<br />

wird, wurden bisher keine Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen in Sinne des § 8f Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

ausgegeben.<br />

Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Emittentin haben könnten, bestehen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht. Außerdem ist die Tätigkeit<br />

der Emittentin nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden.<br />

Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren<br />

Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

Angaben gemäß § 14 VermVerkProspV entfallen<br />

daher.<br />

Eine Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, die von<br />

wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit und<br />

die Ertragslage der Gesellschaft sind, besteht nicht.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist nicht Teil eines Konzerns<br />

im Sinne von § 15 AktG und §§ 290 ff. HGB. Angaben<br />

gemäß § 5 <strong>Nr</strong>. 6 VermVerkProspV entfallen daher.<br />

Die Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beginnt<br />

mit dem Anfang ihrer operativen Tätigkeit. Deshalb<br />

wurden bis zur Erstellung des Prospekts keine Ausgaben<br />

in Form von laufenden Investitionen getätigt. Es<br />

wurden bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine Verträge über die Anschaffung von Forderungsportfolios<br />

oder wesentlichen Teilen davon abgeschlossen.<br />

Das operative Geschäft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beginnt mit dem Ankauf erster Forderungsportfolios<br />

und deren Bearbeitung.<br />

23


7 Vertragspartner der Emittentin<br />

Nachfolgend werden Vertragspartner (außerhalb des<br />

Gesellschaftsverhältnisses) beschrieben, die für die<br />

Durchführung des Investitionsvorhabens von wesentlicher<br />

Bedeutung sind. Eine ausführliche Darstellung<br />

des Vertrages über die Erstellung der wirtschaftlichen<br />

Konzeption, des Vertrages über den Vertrieb des Eigenkapitals,<br />

des Vertrages über die Beauftragung der „Due<br />

Diligence“ und des Vertrages über die Geschäftsbesorgung<br />

und das Marketing finden sich im Kapitel 13<br />

„Rechtliche Grundlagen“. Der Gesellschaftsvertrag, der<br />

Treuhandvertrag, der Beratungsvertrag zur laufenden<br />

beratenden Tätigkeit sowie der Vertrag über das Servicing<br />

und die Aktenverwaltung sind vollständig in Kapitel<br />

17 dieses Verkaufsprospektes abgedruckt.<br />

7.1 Rechtsanwälte<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> wird für die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft unabhängige, überregional tätige<br />

Rechtsanwälte mit der Durchführung der „Due<br />

Diligence“-Prüfungen und der Erstellung der „Due<br />

Diligence“-Berichte beauftragen, die die Grundlage für<br />

den Abschluss von Forderungskaufverträgen bilden.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch keine<br />

Beauftragung vor.<br />

Die Rechtsanwälte erhalten für die anfallenden Tätigkeiten<br />

von der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> eine<br />

jeweils individuell ausgehandelte Vergütung, die sich an<br />

Bedeutung und Schwierigkeitsgrad der Prüfung orientieren<br />

und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen<br />

(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) stehen soll. Die<br />

den Rechtsanwälten zu zahlende Vergütung ist in der<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVES-<br />

TOR <strong>GmbH</strong> zu zahlenden Vergütung i. H. v. 1,0 % der<br />

Kaufpreise für die Forderungspakete zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer enthalten; vgl. Kapitel 13.4 „Vertrag über<br />

die Beauftragung der Due Diligence“ und Kapitel 17.4<br />

„Vertrag über die Beauftragung der Due Diligence“.<br />

7.2 publity AG<br />

Name publity AG<br />

Handelsregister AG Leipzig HRB 24006<br />

Gründung 14.07.1999<br />

Stammkapital 2.700.000 Euro<br />

Aktionäre Thomas Olek (95 %), Solveig Olek (5 %)<br />

Vertretung Vorstand<br />

Thomas Olek (Vorsitzender des Vorstands)<br />

RA Christoph Blacha (Mitglied des<br />

Vorstandes)<br />

Aufsichtsrat Solveig Olek (Aufsichtsratsvorsitzende)<br />

Rechtsdienstleistungsregister<br />

AG Leipzig E 3712-147<br />

Qualifizierte<br />

Person gemäß §<br />

12 Abs. 4 RDG<br />

RA Christoph Blacha<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon +49 (0)341/26 17 87 0<br />

Telefax +49 (0)341/26 17 87 31<br />

E-Mail info@publity.de<br />

Funktionen Übernahme des Servicing und der<br />

Aktenverwaltung<br />

Mehr Info unter www.publity.de<br />

Der Servicer erhält für die von Rechtsanwälten durchgeführte<br />

Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />

im Jahr 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v.<br />

150.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ab<br />

dem 01.01.2012 eine monatliche Vergütung i. H. v.<br />

30.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für das<br />

eigentliche Servicing erhält die publity AG eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung i. H. v. 30 % der aus den jeweiligen<br />

Einzelforderungen erzielten Erlöse zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Einzelheiten sind in Kapitel<br />

13.6 „Vertrag über das Servicing und die Aktenverwaltung“<br />

erläutert. Dieser Vertrag ist in Kapitel 17.5<br />

vollständig abgedruckt.<br />

25


26<br />

7.3 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister AG Leipzig HRB 24576<br />

Gründung 17.10.2008<br />

Stammkapital 25.000 Euro<br />

Gesellschafter Michael Hauck (18.750 Euro)<br />

Udo Masrouki (6.250 Euro)<br />

Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon +49 (0)341/26 17 87 – 25<br />

Telefax +49 (0)341/26 17 87 – 31<br />

E-Mail info@npl24.de<br />

Funktion Einwerbung des Eigenkapitals<br />

Mehr Info unter www.npl24.de<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> wurde von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit der Einwerbung des Emissionskapitals<br />

bis zum 31.12.2011 beauftragt. Dafür erhält<br />

die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> eine erfolgsabhängige<br />

Provision i. H. v. 9,9 % für das von ihr eingeworbene<br />

Kommanditkapital. Darüber hinaus erhält sie das<br />

von den Anlegern zu zahlende Agio i. H. v. 5 % des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals. Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

Vertriebs <strong>GmbH</strong> betreibt kein „Endkundengeschäft“,<br />

sondern beauftragt freie Vermittler mit der Einwerbung<br />

des Eigenkapitals; vgl. Kapitel 13.9 „Vertrag über den<br />

Vertrieb des Eigenkapitals“.<br />

Als freie Vermittler hat die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong> unter anderem die EMINENCE AG und die<br />

Firma Network Resolution vertraglich gebunden, deren<br />

Vorstand bzw. Inhaber die Gründungskommanditisten<br />

Wolfgang Lein und Sebastian Pfeifer sind; vgl. Kapitel<br />

6.4 „Gründungsgesellschafter“.<br />

7.4 Wirtschaftsprüfer<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat vorgesehen, eine überregional<br />

tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit der Prüfung der Jahresabschlüsse<br />

zu beauftragen.<br />

7.5 Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Name Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Handelsregister AG Berlin Charlottenburg HRB 67717<br />

Gründung 18.03.1998<br />

Stammkapital 75.000 Euro<br />

Vertretung Geschäftsführer:<br />

WP, StB Monika Richter<br />

(Geschäftsführerin)<br />

WP, StB, RA Dr. Bernd Rödl<br />

(Geschäftsführer)<br />

WP, StB Wolfgang Kraus (Geschäftsführer)<br />

Gesellschafter 100 % der Anteile hält eine Gesellschaft<br />

der Rödl Unternehmensgruppe<br />

Geschäftssitz Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />

Telefon +49 (0)30/54 71 00 0<br />

Telefax +49 (0)30/54 71 00 50<br />

E-Mail info@roedl-richter.de<br />

Funktion Laufende <strong>Fonds</strong>betreuung u. a. Mittelverwendungskontrolle<br />

und Steuerberatung<br />

Mehr Info unter www.roedl.de<br />

Die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> wurde von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

mit der laufenden Beratung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beauftragt, unter anderem mit der Buchhaltung,<br />

der Jahresabschlusserstellung, der steuerlichen Beratung<br />

sowie der Mittelverwendungskontrolle. Zum Umfang<br />

der Mittelverwendungskontrolle wird auf die Ausführungen<br />

in Kapitel 13.3 „Beratungsvertrag zur laufenden<br />

beratenden Tätigkeit“ verwiesen.<br />

Für die Mittelverwendungskontrolle erhält sie eine<br />

jährliche Vergütung i. H. v. 10.000 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Für die laufende Buchhaltung, die Fertigung der<br />

Jahresabschlüsse sowie die Steuerberatung erhält die<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der Emissionsphase<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich 31.12.2011)<br />

eine Vergütung i. H. v. 31.000 Euro und während der<br />

Betriebsphase eine jährliche Vergütung i. H. v. 21.000<br />

Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />

die quartalsweise nach Leistungserbringung abgerechnet<br />

werden kann.<br />

Für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse und<br />

die Vorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an die<br />

Anleger erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der<br />

Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich<br />

31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 4.000 Euro und<br />

während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />

i. H. v. 8.000 Euro.


<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

7 Vertragspartner der Emittentin<br />

27


28<br />

7.6 Vertragsstruktur im Überblick<br />

Der Anleger beteiligt sich an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. In der nachfolgenden<br />

Übersicht sind die Funktionen der einzelnen Gesellschafter<br />

und die Funktionen der einzelnen Vertragspartner<br />

dargestellt. Die wesentlichen Daten der Beteiligten sind<br />

im vorangegangenen Kapitel 6.6 „Emittentin, Gesellschafter<br />

und Geschäftsleitung“ aufgeführt.<br />

Servicer<br />

publity AG<br />

Gründungskommanditisten<br />

Wolfgang Lein<br />

Sebastian Pfeifer


Anleger<br />

(Kommanditist)<br />

Treuhandkommanditist<br />

Steuerberater<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Emittentin der <strong>Fonds</strong>anteile)<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Forderungsverkäufer<br />

(Kreditportfolios von Banken,<br />

Versicherungen, Finanzinvestoren<br />

und anderen Servicern)<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

7 Vertragspartner der Emittentin<br />

Komplementär <strong>GmbH</strong><br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

Unabhängige<br />

Rechtsanwälte<br />

29


8 Chancen der Beteiligung<br />

Mit einer Anlage an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind attraktive Chancen verbunden,<br />

die angesichts der Entwicklung dieser neuen Asset-<br />

Klasse hohe Renditen aus dem „Kreditankauf und Servicing“<br />

erwarten lassen.<br />

investitionen (Kauf von Kreditportfolios)<br />

Die institutionellen Finanzinvestoren, die in den letzten<br />

Jahren in den <strong>NPL</strong>-Markt investiert haben, z. B. Lone<br />

Star, Goldman Sachs, JP Morgan, Citigroup, Shinsei<br />

und Merrill Lynch, legen ihr Augenmerk hauptsächlich<br />

auf die Verwertung der Immobilien. Die Verwertung der<br />

Immobilien im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren<br />

nimmt ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch. Bei den im<br />

Zeitraum von 2004 bis 2007 verkauften Kreditportfolios<br />

ist die Verwertung der Sicherheiten durch die marktführenden<br />

Servicer, wie Hudson Advisors Germany <strong>GmbH</strong>,<br />

Hoist AG, Immofori AG, Servicing Advisors Deutschland<br />

<strong>GmbH</strong> oder Situs Global Servicing <strong>GmbH</strong> weitgehend<br />

abgeschlossen. Die verbleibenden unbesicherten<br />

Restforderungen aus den Kreditengagements gegen die<br />

einzelnen Hauptschuldner und etwaigen Bürgen liegen<br />

durchschnittlich im Bereich von 100.000 Euro und mehr.<br />

Sie werden branchenüblich von Tochtergesellschaften<br />

der Finanzinvestoren gehalten. Angesichts der aktuellen<br />

Finanzkrise, in der der Staat die Bankenbranche mit<br />

Kapital und Staatsbürgschaften unterstützt, werden die<br />

Banken im Rahmen ihrer Bilanzbereinigungen auch<br />

weiterhin ihre notleidenden Kreditportfolios zum Teil<br />

veräußern. Auch die Gründung von so genannten „Bad<br />

Banks“ wird voraussichtlich in den nächsten Monaten zu<br />

einem starken Wachstum des Handels mit Kreditforderungen<br />

führen. Die von PricewaterhouseCoopers (PwC)<br />

im Jahr 2010 erstellte Studie prognostiziert ein starkes<br />

Wachstum beim Handel mit <strong>NPL</strong>-Forderungspaketen.<br />

Den deutschen Banken droht eine neue Gefahr: Wie<br />

eine neue Studie offenbart, gelten Kredite i.H.v. über<br />

213 Mrd. Euro als ausfallgefährdet. Weitaus mehr als<br />

in anderen europäischen Ländern. Auch die Bank für<br />

Internationalen Zahlungsausgleich zeigt sich besorgt<br />

und mahnt Reformen und mehr Transparenz an. Die<br />

PwC-Studie sieht die Ursache für den 50 %igen Anstieg<br />

der faulen Kredite in Firmenpleiten und ausfallenden<br />

Konsumentenkrediten. Zum Vergleich: Britischen und<br />

spanischen Banken beispielsweise drohen mit 155, bzw.<br />

knapp 100 Mrd. Euro deutlich weniger Lasten. Auch<br />

Bundesbank und BaFin zeigten sich besorgt und diskutieren<br />

einen Stresstest. Forderungen nach einem Umbau<br />

des Finanzsystems werden damit wieder lauter, die auf<br />

internationaler Ebene beim G20 Gipfel in Toronto jedoch<br />

zunächst gescheitert sind. Die Fälle „Lehman Brothers“<br />

und „Griechenland“ zeigen die drastischen Auswirkungen<br />

eines Schocks auf die Märkte, so die Bank für Internationalen<br />

Zahlungsverkehr. Ihre Volkswirte warnen<br />

vor den nur begrenzten Lösungsmöglichkeiten im erneuten<br />

Krisenfall und den daraus resultierenden Folgen.<br />

Derzeit werden Kreditportfolios mit Nominalforderungen<br />

von mehreren Hundert Mio. Euro zum Kauf<br />

angeboten. Für den Ankauf dieser Kreditportfolios<br />

werden Kaufpreise, die einem Bruchteil des Nominalwertes<br />

der Forderungen entsprechen, in der Regel im<br />

einstelligen Millionenbereich, gezahlt. Die Konzeption<br />

dieser geschlossenen <strong>Fonds</strong>gesellschaft bietet durch<br />

den Zusammenschluss vieler Investoren dem einzelnen<br />

<strong>Fonds</strong>anleger die Möglichkeit, an dieser neuen Asset-<br />

Klasse teilzuhaben und Erlöse aus dem „Kreditankauf<br />

und Servicing“ zu erzielen.<br />

Die aktuelle Entwicklung am Finanzmarkt führt aus<br />

Sicht des Anlegers gegenwärtig zu günstigen Einkaufspreisen<br />

und ermöglicht somit höhere Renditechancen.<br />

Durch die seit September 2010 bestehende Mitgliedschaft<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> in der<br />

„Bundesvereinigung für Kreditankauf und Servicing e. V.<br />

(BKS)“ wird der Forderungsankauf durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in erheblichem Maße unterstützt.<br />

31


32<br />

Erlöse aus Forderungen (Forderungseinzug)<br />

Die Geltendmachung der unbesicherten Restforderungen<br />

gegen die Schuldner wird in den meisten Fällen aufgrund<br />

der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen<br />

der Schuldner oder wegen anhängigen Insolvenzverfahren<br />

und dem damit zusammenhängenden erheblichen<br />

Aufwand von den Banken und ihren Servicern<br />

vernachlässigt.<br />

Wesentlicher Aspekt für die Kapitalanlage in einer<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft, die unbesicherte Forderungen<br />

erwirbt und verwertet, ist, dass die einzelnen Forderungen<br />

im Rahmen des Servicing professionell aufgearbeitet<br />

und zeitnah Erlöse erwirtschaftet werden.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der publity AG einen<br />

erfahrenen Servicer (Abwicklungsdienstleister) beauftragt,<br />

der seit 1999 am Finanzmarkt tätig und seit<br />

2006 auf das Servicing von Kreditforderungen spezialisiert<br />

ist. Der Servicer verfügt über entsprechend<br />

qualifizierte Mitarbeiter, Wirtschaftsermittler und<br />

Asset-Manager und beauftragt spezialisierte Rechtsanwälte.<br />

Die Servicing-Vergütung der publity AG<br />

wird erfolgsabhängig und marktüblich i. H. v. 30 %<br />

der Erlöse bemessen. Darüber hinaus erhält der Servicer,<br />

die publity AG, für die Aktenverwaltung durch<br />

beauftragte Rechtsanwälte eine pauschale monatliche<br />

Vergütung i. H. v. 30.000 Euro (siehe Kapitel 11.3<br />

„Die voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der<br />

Emittentin (Prognoserechnung)“).<br />

Auf Basis der Erfahrung der publity AG, insbesondere<br />

in den letzten Monaten, hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft die<br />

durchschnittliche Erfolgsquote bei der Verwertung der<br />

Forderungen gegen die Schuldner geschätzt. Es besteht<br />

die Möglichkeit, dass überdurchschnittliche Erlöse, über<br />

die prognostizierten Erlöse hinaus, aus den Forderungspaketen<br />

realisiert werden können. Um (Verkaufs-) Erlöse<br />

vorzeitig erzielen zu können, ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

berechtigt, Teile des von ihr erworbenen Gesamt-Portfolios<br />

an Dritte zu veräußern.<br />

Die prognostizierten Umsatzerlöse beruhen auf den<br />

Erfahrungen des Servicers und setzen sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

Prognose<br />

Euro 17,0 Mio. aus Insolvenzverfahren bis 2. Quartal 2015<br />

sowie anschließendem Verkauf der restlichen<br />

Insolvenzforderungen an Dritte<br />

Euro 4,0 Mio. aus Schuldenbereinigungsplänen<br />

Euro 2,0 Mio. aus Verwertung von Sicherheiten<br />

Euro 1,0 Mio. aus Pfändungen<br />

Euro 12,0 Mio. aus Ratenzahlungen (diese setzen sich<br />

zusammen aus 7 Mio. Euro Direkteinnahmen<br />

und 5 Mio. Euro aus Verkauf von Ratenzahlungsvereinbarungen)<br />

Euro 19,0 Mio. aus Vergleichszahlungen der Schuldner bis 2.<br />

Quartal 2015<br />

Euro 1,0 Mio. aus Lästigkeitsprämien<br />

Euro 56,0 Mio. Gesamterlöse


Übersicht zur Aufteilung der<br />

Umsatzerlöse (Prognose)<br />

Ca. 95 % der Erlöse resultieren aus freiwilligen Zahlungen<br />

der Schuldner/Kunden im ethischen Servicing.<br />

Für den Fall, dass die prospektierten Umsatzerlöse<br />

übertroffen werden, ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart,<br />

dass die erwirtschafteten Mehrerlöse i. H. v. jeweils<br />

50 % an die Anleger ausgeschüttet und an die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, gezahlt werden.<br />

Prognose<br />

4 Mio. Euro<br />

aus Schuldenbereinigungsplänen<br />

17 Mio. Euro<br />

aus Insolvenzausschüttungen<br />

2 Mio. Euro<br />

aus Verwertung von Sicherheiten<br />

30 %<br />

7 %<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

8 Chancen der beteiligung<br />

2 %<br />

4 %<br />

1 Mio. Euro<br />

aus Pfändungen<br />

2 %<br />

1 Mio. Euro<br />

aus Lästigkeitsprämien<br />

21 %<br />

34 %<br />

12 Mio. Euro<br />

aus Ratenzahlungen<br />

19 Mio. Euro aus<br />

Einmalzahlungen<br />

der Schuldner<br />

33


34934


9 Markt notleidender Kreditforderungen<br />

9.1 Allgemeine Informationen<br />

Rund sechs Jahre nach den ersten Transaktionen hat<br />

sich der Handel mit Kredit-Portfolios notleidender Forderungen<br />

in Deutschland etabliert. Für die Verkäufer<br />

bietet sich ein Instrument zur Sicherung der Liquidität.<br />

Vor allem im Bankbereich ermöglicht der Verkauf von<br />

notleidenden Darlehensforderungen (Non-Performing<br />

Loans, im Folgenden kurz „<strong>NPL</strong>‘s“ genannt) privaten<br />

wie öffentlichen Banken, Sparkassen, Landesbanken und<br />

Volksbanken, ihre laufenden Aktivitäten zur Verbesserung<br />

ihrer Risikostruktur voranzutreiben und eröffnet<br />

ihnen zusätzliche Chancen, ihre Position im Markt und<br />

ihre Ertragskraft zu stärken.<br />

In Deutschland sind derzeit überwiegend Abwicklungsdienstleistungsunternehmen<br />

mit der Verwertung<br />

von <strong>NPL</strong>-Portfolios mit Fokus auf die Verwertung von<br />

Immobilien beschäftigt, wie z. B. Hudson Advisors<br />

Germany <strong>GmbH</strong>, Hoist AG, Immofori AG, Servicing<br />

Advisors Deutschland <strong>GmbH</strong> oder Situs Global Servicing<br />

<strong>GmbH</strong>. Das gehandelte Volumen von Kredit-Portfolios<br />

stieg seit 2004 stetig an, wobei eine klare Trennung<br />

zwischen <strong>NPL</strong>-Portfolios und solchen mit ordnungsgemäß<br />

bedienten Darlehen nicht möglich ist, da in Teilen<br />

gemischte Forderungspakete veräußert wurden. Diesen<br />

Markt dominieren laut Marktbericht der „Deutsche Bank<br />

Research“ vom 05.04.2007 Immobiliendarlehen. Rund<br />

2/3 vom Nominalkreditvolumen der verkauften Portfolios<br />

entfallen auf Kredite, die allein mit Immobilien<br />

besichert sind. Verkäufer sind zu großen Teilen Kreditinstitute.<br />

Als Käufer sind bislang überwiegend internationale<br />

Investmentbanken aufgetreten, wie beispielsweise<br />

Lone Star, Goldman Sachs, JP Morgan, Citigroup,<br />

Shinsei und Merrill Lynch. Die Höhe des Kaufpreises<br />

wird von der Qualität der enthaltenden Kredite, deren<br />

Sicherheiten sowie der Qualität der Informationen über<br />

die Kreditnehmer bestimmt. Grundsätzlich gilt hier, je<br />

besser die Daten sind, desto geringer fällt die Risikoeinschätzung<br />

aus und desto höher ist der zu zahlende<br />

Kaufpreis. die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt, nur den<br />

in der Regel nach der Verwertung von immobilien verbleibenden,<br />

unbesicherten Teil der Forderungen zu<br />

erwerben. Weitere Marktinformationen sind der IFF-<br />

Studie 2007 und der PwC-Studie 2010 zu entnehmen.<br />

9.2 Übertragung der<br />

Kreditforderungen<br />

Die Vergabe von Krediten zählt zu den zentralen Säulen des<br />

Bankgeschäfts. Traditionell markiert der Vertragsabschluss<br />

den Beginn einer langfristigen Beziehung zum Kunden,<br />

die mindestens bis zur Fälligkeit des Kredites andauert.<br />

Bei Leistungsstörungen übernimmt die Bank selbst die<br />

Abwicklung oder Sanierung mit ihren Work-out-Abteilungen<br />

als „Intensivbetreuung“. Um jedoch die Struktur ihrer<br />

Aktiva und den Einsatz des Kapitals zu optimieren, veräußern<br />

deutsche Banken seit einigen Jahren vermehrt Kredite.<br />

Hierbei kann es sich um einzelne notleidende Kredite oder<br />

ganze Portfolios unterschiedlichen Typs handeln, wie beispielsweise<br />

Unternehmenskredite, Konsumentenkredite,<br />

Kredite an private Haushalte und besicherte oder unbesicherte<br />

Kredite (Non-Performing Loans).<br />

Nachteilig wirkt sich diese Art von Transaktionen<br />

oftmals auf die Reputation der veräußernden Bank aus.<br />

Ein Kreditverkauf wird von den Kunden und der Öffentlichkeit<br />

häufig als Vertrauensbruch angesehen. Als besonders<br />

problematisch gilt dabei, wenn ein Forderungskäufer<br />

mit der Abwicklung der Darlehen beginnt und die<br />

Sicherheiten verwertet. Insbesondere angelsächsischen<br />

Forderungskäufern und den von ihnen beauftragten<br />

Abwicklungsdienstleistern wird vorgeworfen, die Kredite<br />

ohne Rücksicht auf die Interessen der Kreditnehmer zu<br />

verwerten und an einer gütlichen Einigung im Einzelfall<br />

nicht interessiert zu sein. Dabei werden die vielfältigen<br />

volkswirtschaftlichen Vorteile übersehen und eine<br />

differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Typen<br />

von Kreditnehmern unterbleibt meist.<br />

Kreditnehmer, deren Verträge verkauft und dann<br />

ggf. abgewickelt werden, sind bereits über einen längeren<br />

Zeitraum ihren vertraglichen Verpflichtungen zu<br />

Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den Kreditgebern<br />

nicht nachgekommen. Liegt dagegen keine Vertragsverletzung<br />

des Kunden vor, treten die Kreditaufkäufer<br />

in den bestehenden Vertrag mit seinen Konditionen ein.<br />

Insofern ergibt sich aus dem Verkauf von Kreditforderungen<br />

durch die Banken kein direkter Nachteil für die<br />

Kreditnehmer (Darlehensschuldner).<br />

Generell ist eine Übertragung von Kreditforderungen<br />

ohne Zustimmung des Kreditnehmers möglich.<br />

Hierbei gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer<br />

über. In dem Spezialfall des Verkaufs notleidender Forderungen,<br />

insbesondere also, wenn das Darlehen gekündigt<br />

wurde, weil der Kreditnehmer nicht nur vorübergehend<br />

zahlungsunfähig oder nicht zahlungswillig ist,<br />

ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />

(BGH-Urteil vom 27.02.2007) eine Übertragung von<br />

Kreditforderungen auch ohne Zustimmung des Kreditnehmers<br />

möglich. Der Verkauf der Forderungen ändert<br />

nichts an der Möglichkeit des Kreditnehmers, gegen den<br />

neuen Gläubiger die gleichen Einwendungen geltend zu<br />

machen, wie zuvor gegen den ursprünglichen Forderungsinhaber,<br />

den Kreditgeber. Insbesondere bleiben die ver-<br />

35


36<br />

traglichen Vereinbarungen über Zinsen und Gebühren,<br />

Laufzeiten und sonstige Bedingungen gültig und der<br />

Kreditnehmer bleibt weiterhin durch die bestehenden<br />

gesetzlichen Regelungen geschützt. Auf die Verletzung<br />

des „Bankgeheimnisses“ kann ein Abtretungsverbot von<br />

notleidenden Forderungen nicht gestützt werden. Auch<br />

aus Datenschutzvorschriften ergibt sich kein gesetzliches<br />

Verbot im Sinne des § 134 BGB und es liegt kein<br />

Geheimnisverrat im Sinne der Strafvorschriften vor.<br />

Insgesamt enthält das deutsche Rechtssystem damit<br />

nach Ansicht der „Bundesvereinigung Kreditankauf<br />

und Servicing e. V.“ heute schon ein ausgewogenes Verhältnis<br />

von Gläubiger- und Schuldnerrechten, das auch<br />

beim Verkauf eines notleidenden Kredits fortbesteht.<br />

Mit großer Spannung wurde in diesem Zusammenhang<br />

auf die Reaktion der Bundesregierung auf die veränderte<br />

Marktlage und die Bedenken des Verbraucherschutzes<br />

gewartet. Am 19. August 2008 trat das Risikobegrenzungsgesetz<br />

in Kraft. Der Gesetzgeber verstärkte hiermit<br />

die schutzwürdigen Positionen der Kreditnehmer und<br />

steigerte die Transparenz der Finanzmärkte.<br />

Folgende Neuerungen für den Abschluss künftiger<br />

(Kredit- bzw.) Darlehensverträge wurden normiert: Banken<br />

sind nunmehr verpflichtet, bereits bei Vertragsabschluss auf<br />

die Option zur Weiterveräußerung des Darlehens hinzuweisen.<br />

Die Aufnahme eines solchen Hinweises in den Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen genügt den Anforderungen<br />

des Gesetzgebers nicht. Weiterhin wurde die Pflicht der<br />

Banken begründet, drei Monate vor Nichtverlängerung des<br />

Darlehens oder Ablauf der Zinsbindung darauf hinzuweisen.<br />

Eine erfolgte Weiterveräußerung ist künftig unverzüglich<br />

gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen. Banken<br />

dürfen ein Immobiliendarlehen erst dann kündigen, wenn<br />

es „notleidend“ ist. Als „notleidend“ wurde die Situation<br />

definiert, in der der Darlehensnehmer mit mindestens zwei<br />

aufeinanderfolgenden Teilzahlungen, mindestens jedoch<br />

mit 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens, in Verzug ist.<br />

Das Risikobegrenzungsgesetz soll den Schutz des<br />

Darlehensnehmers auch ohne Sonderkündigungsrecht<br />

künftig ausreichend gewährleisten und die Bedenken<br />

seitens des Verbraucherschutzes ausräumen. Eine Veränderung<br />

für bereits bestehende Darlehen ist hiermit<br />

nicht verbunden. Insofern wurde das Urteil des BGH<br />

vom 27.02.2007 bestätigt.<br />

Auswirkungen auf den Handel mit <strong>NPL</strong>-Forderungen<br />

werden sich nach Einschätzung der Experten weder<br />

durch die Entwicklung der Rechtsprechung noch der<br />

einschlägigen Literatur ergeben.<br />

Ist ein Forderungsportfolio veräußert, wird die Beitreibung<br />

einzelner Forderungen in der Regel von einem<br />

Abwicklungsdienstleister (Servicer) übernommen.<br />

Nahezu alle am <strong>NPL</strong>-Markt tätigen Servicer sind in<br />

der „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V.“<br />

organisiert, die am 12.07.2007 in Frankfurt a. M. von führenden<br />

Unternehmen aus den Bereichen Forderungskauf<br />

und Abwicklungsdienstleistung gegründet wurde. Die Servicingleistungen,<br />

die die publity AG für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erbringt, werden ebenfalls von Mitbewerbern wie<br />

Deutsche EBH <strong>GmbH</strong>, Hoist AG, Proceed Collection Services<br />

<strong>GmbH</strong>, Link Financial <strong>GmbH</strong> und anderen erbracht.<br />

Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen insgesamt<br />

rund 60.000 Mitarbeiter, von denen in Deutschland<br />

rund 4.000 im Bereich des Portfoliomanagements tätig<br />

sind. Der Verband hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern<br />

grundsätzliche Abwicklungsgrundsätze erarbeitet.<br />

Im Einzelnen sind dies:<br />

die unter Vertrag befindlichen Forderungen nach<br />

den deutschen Gesetzen und nach dem Standard<br />

des Bundesverbandes deutscher Inkassounternehmen<br />

(BDIU) zu bearbeiten;<br />

Kreditportfolios nicht nur unter Berücksichtigung<br />

von Ertrags- und Liquiditätsbelangen des Forderungsinhabers<br />

zu verwalten, sondern auch die<br />

örtliche Verbundenheit des Forderungsverkäufers<br />

und seine Verantwortung für die in der Region<br />

lebenden Menschen und ansässigen Unternehmen<br />

zu berücksichtigen;<br />

bestrebt zu sein, vor der Verwertung von Sicherheiten<br />

eine einvernehmliche Lösung mit den Kreditnehmern<br />

herbeizuführen;<br />

für die Bearbeitung hoch qualifizierte und motivierte<br />

Asset Manager zu beschäftigen, die mit den<br />

lokalen Gepflogenheiten im Umgang mit Kreditschuldnern<br />

vertraut sind.<br />

Darüber hinaus wird bei der Bearbeitung notleidender<br />

Kredite ein umfassendes und variables Maßnahmenpaket<br />

angeboten. Dieses kann aus diskontierter Rückzahlung,<br />

teilweisem Forderungsverzicht, Umschuldung,<br />

freihändigem Verkauf von Sicherheiten (wie Immobilien),<br />

Forderungsverkauf oder Rettungserwerb bestehen.<br />

Weiterhin hat die „Bundesvereinigung Kreditankauf<br />

und Servicing e. V.“ ein System der Corporate<br />

Governance für ihre Mitglieder und einen Ethikkodex<br />

für den Umgang mit Schuldnern entwickelt und ein<br />

Ombudsmann-System/Schiedsverfahren eingeführt,<br />

um eine Schlichtungsstelle zu schaffen. Mehr Informationen<br />

hierzu sind auf der Internetseite der „Bundesvereinigung<br />

Kreditankauf und Servicing e. V.“ unter<br />

„www.bks-ev.de“ zu finden.


<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

9 markt notleidender Kreditforderungen<br />

37


38<br />

Der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingesetzte Servicer,<br />

die publity AG, ist seit Frühjahr 2008 Mitglied in<br />

der „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing<br />

e. V. (BKS)“; eine weitere Mitgliedschaft des Servicers<br />

besteht im „Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen<br />

e. V.“ (BDIU).<br />

9.3 Investition und vertraglich<br />

verankerte Investitionskriterien<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, wird bereits gekündigte unbesicherte,<br />

titulierte Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen<br />

sowie andere urkundlich besicherte<br />

Forderungen von deutschen Banken, ausländischen<br />

Finanzinvestoren und/oder anderen Finanzdienstleistern<br />

in einzelnen Portfolios auf Grundlage einzelner<br />

und individuell mit den jeweiligen Verkäufern ausgehandelter<br />

Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />

der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />

In der Regel werden am <strong>NPL</strong>-Markt unbesicherte<br />

Kreditportfolios mit einem Forderungsvolumen im<br />

zweistelligen Millionenbereich bis hin zu mehreren 100<br />

Schuldner im laufenden<br />

Insolvenzverfahren<br />

Schuldner mit<br />

unbekanntem<br />

Aufenthaltsort<br />

50 % 40 %<br />

Mio. Euro angeboten. Aktuell handelt es sich hierbei um<br />

Portfolios, die im Zeitraum zwischen 2004 und 2007 an<br />

Finanzinvestoren veräußert wurden. Seinerzeit waren<br />

diese Portfolios mit Immobilien weitestgehend besichert.<br />

Zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs sind die verpfändeten<br />

Sicherheiten vollständig durch die Banken<br />

oder deren Servicern verwertet. In den meisten Fällen<br />

bestehen diese Forderungen gegen die Hauptschuldner<br />

sowie mithaftende Personen (Ehegatten, Bürgen etc.).<br />

Die Höhe der Nominalforderungen gegen die einzelnen<br />

Schuldner in diesen Portfolios beträgt oftmals<br />

100.000 Euro bis hin zu mehreren Mio. Euro.<br />

Folgende Merkmale treffen auf die meisten aktuell angebotenen<br />

Kreditportfolios zu:<br />

Forderungsportfolio<br />

Euro 1.334 Mio.<br />

(im Nominalwert von)<br />

enthaltene Kreditengagements (Fälle) ca. 6.000<br />

mit persönlich haftenden Schuldnern<br />

ca. 8.000<br />

(Hauptschuldner & Bürgen)<br />

Bei der Bewertung eines zu erwerbenden Forderungspaketes<br />

werden im Rahmen einer Due Diligence Prüfung durch unabhängige<br />

Rechtsanwälte nachfolgende Merkmale überprüft:<br />

5 %<br />

5 %<br />

Schuldner ohne<br />

Insolvenz und<br />

ohne Abgabe der<br />

eidesstattlichen<br />

Versicherung<br />

Schuldner mit Abgabe<br />

der eidesstattlichen<br />

Versicherung


Nominalwert der Forderungen,<br />

Anzahl der Schuldner,<br />

Alter der Schuldner,<br />

regionale Zuordnung der Schuldner,<br />

Anzahl und Laufzeit der Insolvenzverfahren,<br />

Verschuldungsgrad der Schuldner,<br />

sonstiges Vermögen der Schuldner,<br />

bisher durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen,<br />

Anzahl der Schuldner mit unbekanntem Aufenthaltsort<br />

bzw. ausländischem Wohnsitz.<br />

Die Forderungen können nicht nur gegen Privatpersonen<br />

bestehen, sondern auch gegen juristische Personen wie<br />

Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung und gegen Kommanditgesellschaften. In den<br />

meisten Fällen wurde die persönliche Haftung auf natürliche<br />

Personen erweitert (ehemalige Geschäftsführer,<br />

Vorstände, Bürgen, etc.). Durch die Verkäufer werden<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft Datentapes zur Verfügung gestellt,<br />

aus denen sich die beschriebenen Angaben ergeben. Einzelne<br />

Vorgänge bedürfen jedoch einer gesonderten Würdigung<br />

im Rahmen der Due Diligence Prüfungen, um<br />

einen vollständigen und aussagekräftigen Gesamteindruck<br />

über jedes einzelne Portfolio zu erhalten.<br />

Je nach Größe der Portfolios fällt die jeweilige Due<br />

Diligence Prüfung mehr oder weniger umfangreich aus.<br />

In diesem Zusammenhang werden ca. 10 % bis 20 %<br />

aller Kreditakten stichprobenartig geprüft. Diese werden<br />

insbesondere auf Vollständigkeit (Schriftwechsel mit<br />

dem Schuldner, Darlehensverträge, Titel, etc.) geprüft.<br />

Im Folgenden sind die für den Kauf eines Forderungsportfolios<br />

vertraglich verankerten Ausschlusskriterien<br />

aufgelistet:<br />

fehlende Datentapes und unvollständige Kreditakten<br />

generell,<br />

ein Kaufpreis über 1,5 % des Nominalwertes der<br />

Forderungen,<br />

mehr als 25,0 % der Schuldner haben ihren Aufenthalt<br />

ins Ausland verlegt bzw. sind unbekannt<br />

verzogen.<br />

Auf Grundlage der von unabhängigen Rechtsanwälten<br />

erstellten umfassenden due diligence berichte erfolgt die<br />

Kaufentscheidung für die jeweiligen Portfolios. da durch die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ausschließlich Portfolios notleidender und<br />

nicht besicherter Kredite angekauft und verwertet werden<br />

sollen, ist die datenqualität maßgebend. Nach erfolgter, auf<br />

der Empfehlung des due diligence berichtes beruhenden<br />

Kaufentscheidung durch die Geschäftsführung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

ist dieser bericht Grundlage der Freigabe der<br />

Kaufpreiszahlung durch den mittelverwendungskontrolleur.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

9 markt notleidender Kreditforderungen<br />

9.4 Aufgaben des Servicers<br />

Als Servicer wird die publity AG tätig werden. Die publity<br />

AG ist als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Servicing<br />

von „Non-Performing Loans“ auf dem deutschen<br />

Markt tätig. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirbt Portfolios<br />

notleidender Kredite und beauftragt die publity AG als<br />

Servicer mit der Abwicklung. Diese wird die Ansprüche<br />

aus den notleidenden Bankforderungen bestmöglich<br />

zugunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verwerten. Die publity<br />

AG verfügt durch die bisherige Tätigkeit in diesem<br />

Bereich über das nötige Know-how sowie die entsprechend<br />

spezialisierten Mitarbeiter zur optimalen Kreditabwicklung<br />

und -verwertung. So stellt der Servicer ein<br />

Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsermittlern und<br />

Asset-Managern zusammen, die die einzelnen Forderungen<br />

auf- und strategisch abarbeiten.<br />

Nach Übernahme eines Forderungspaketes erfolgt<br />

zunächst die elektronische Erfassung aller vom Verkäufer<br />

übergebenen Hand-, Kredit- und Abwicklungsakten.<br />

Diese werden in einem Back-Office-System dem Bearbeitungsteam<br />

zur Verfügung gestellt. Zeitgleich erfolgt die<br />

Bearbeitung der Kreditakten durch die von der publity<br />

AG beauftragten Rechtsanwälte. Diese legen dann zu<br />

jedem einzelnen Schuldner Rechtsanwaltsakten an, in<br />

denen die aktuellen Forderungskonten geführt werden.<br />

Darüber hinaus übernehmen die Rechtsanwälte sämtliche<br />

Korrespondenz mit den Schuldnern.<br />

Nach Einsichtnahme in die Schuldnerakten wird<br />

zunächst anhand von Internetrecherchen, Telefonkontakten<br />

u. ä. ein erster Gesamteindruck vom Schuldner<br />

gewonnen. Im nächsten Schritt werden die Wirtschaftsermittler<br />

vor Ort tätig. Hierbei erfolgt die Recherche<br />

der Erreichbarkeit des Schuldners (Meldeadresse und<br />

tatsächliche Wohnadresse), seiner aktuellen beruflichen<br />

Tätigkeit, eventuell vorhandener Beteiligungen an<br />

Unternehmen und seines sozialen Umfeldes. In diesem<br />

Zusammenhang wird ein besonderes Augenmerk auf die<br />

Beteiligungen der Familienangehörigen gelegt. Zudem<br />

überprüfen die Wirtschaftsermittler den Status der in<br />

den früheren Vermögensaufstellungen des Schuldners<br />

aufgelisteten Vermögensgegenstände. Die so gewonnenen<br />

Erkenntnisse werden in einem ersten Ermittlungsbericht<br />

festgehalten.<br />

Im Zuge des Analyseprozesses erfolgt die Gliederung<br />

der Schuldner in die Gruppen „Groß- und Profischuldner“<br />

sowie „Kleinschuldner“. Dieses Vorgehen ist notwendig<br />

und wichtig, da sich die Schuldnergruppen nicht<br />

nur in der Höhe der Schulden unterscheiden, sondern<br />

regelmäßig auch in ihrer Lebensweise und ihren wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten.<br />

39


40<br />

Groß- und Profischuldner<br />

Charakterisierend für die Gruppe der Groß- und Profischuldner<br />

ist der Umstand, dass durch die erfolgten Kreditaufnahmen<br />

zusätzliche Vermögenswerte, wie Immobilien<br />

und Unternehmensbeteiligungen, geschaffen wurden.<br />

Diese Vermögenswerte sind, soweit nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

zerschlagen, noch vorhanden<br />

und oft durch Übertragung an nahestehende Personen<br />

dem Zugriff der Gläubiger entzogen. In diesen Fällen<br />

prüfen die eingesetzten Wirtschaftsermittler, ob sich das<br />

persönliche und geschäftliche Umfeld und insbesondere<br />

der Lebensstil und -standard des Schuldners verändert hat.<br />

Indizien sind in diesem Zusammenhang die Nutzung von<br />

Ferienwohnung oder -haus, Segel- oder Motorjacht und<br />

Kleinflugzeug. Die Überprüfung erfolgt mittels Creditreform-Auskünften<br />

(Beschäftigung, Beteiligungen, etc.),<br />

Handelsregisterrecherchen und weiteren Recherchen, um<br />

so ein umfassendes Bild zur Beurteilung des Schuldners zu<br />

erlangen. Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass<br />

die Kreditaufnahme nach wie vor der Aufrechterhaltung<br />

eines aufwendigen Lebensstils dient, erfolgt gegebenenfalls<br />

durch Einschaltung eines Insolvenzverwalters die Prüfung,<br />

ob Anfechtungsrechte erfolgreich geltend gemacht werden<br />

können. Diese Vorgehensweise zielt darauf ab, die Verschleierung<br />

von Vermögenswerten durch den Schuldner aufzudecken,<br />

wenn diese Werte dem Zugriff der Gläubiger entzogen<br />

sind. Im Ergebnis wird dem Schuldner der Abschluss<br />

eines Gläubigervergleichs unter Einbeziehung möglichst<br />

aller Gläubiger des betreffenden Schuldners angeboten.<br />

Kleinschuldner<br />

Der Kleinschuldner hat durch Kreditaufnahme vielfach<br />

ein zentrales Lebensziel, wie beispielsweise den Erwerb<br />

von Wohneigentum, Aufbau einer kleingewerblichen<br />

oder freiberuflichen Existenz, verwirklichen wollen. Bei<br />

Fälligstellung der Kredite war er regelmäßig nicht in der<br />

Lage, diese vollständig zurückzuführen. In der Folge<br />

führten Zwangsversteigerung, weitere Vollstreckungsmaßnahmen,<br />

Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung<br />

zu einem Auskommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen<br />

mit allen negativen Begleiterscheinungen. Oft<br />

gelangen Schuldner in dieser Gruppe durch Krankheit,<br />

Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder ähnliche Vorfälle<br />

in die sogenannte Schuldenfalle, aus der sie sich nicht<br />

aus eigener Kraft befreien können. Der Servicer wird<br />

diesen Schuldnern Vergleichsverträge unter Berücksichtigung<br />

aktueller Verdienstmöglichkeiten zum Abschluss<br />

anbieten. Überdies soll den Schuldnern im Rahmen der<br />

Ausarbeitung des außergerichtlichen Vergleichs individuelle<br />

Hilfestellung angeboten werden.<br />

In einem weiteren Schritt erfolgt auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse<br />

und der persönlichen Eindrücke der Wirtschaftsermittler<br />

eine erste persönliche Kontaktaufnahme<br />

mit dem Schuldner durch den zuständigen Asset-Manager.<br />

Mittels weiterer persönlicher Gespräche werden Kenntnisse<br />

aus dem ersten Ermittlungsbericht in Bezug auf die aktuelle<br />

Situation des Schuldners, seine familiären Verhältnisse und<br />

sein persönliches Umfeld, vertieft und ergänzt.<br />

Die Beitreibung der Geldforderungen erfolgt mittels<br />

außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen gegen<br />

den jeweiligen Schuldner. Gerichtliche Maßnahmen sind<br />

im Wesentlichen die Pfändung vorhandener Vermögenswerte<br />

sowie die Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen<br />

Versicherung. Maßnahmen außergerichtlicher<br />

Geltendmachung sind insbesondere persönliche<br />

Verhandlungen, mit dem Ziel, Vergleiche abzuschließen.<br />

Bei Vergleichsabschlüssen sollen gütliche und für den<br />

Schuldner verträgliche Regelungen getroffen werden, die<br />

es ihm ermöglichen, sich durch Leistung einer einmaligen<br />

Zahlung, alternativ durch Ratenzahlungen, aus dem Schuldverhältnis<br />

zu befreien. Diese Vereinbarung kann Einmal-<br />

oder Ratenzahlungen, eine Umfinanzierung oder eine ganz<br />

andere Lösung vorsehen und ergibt sich maßgeblich aus den<br />

Gesprächen zwischen Schuldner und Asset-Manager. Die<br />

beauftragten Rechtsanwälte übernehmen die juristische<br />

Umsetzung und erarbeiten die hierzu notwendigen Verträge.<br />

In den Fällen, in denen eine kooperative Lösung mit den<br />

Schuldnern scheitert, leiten die Ermittler in Zusammenarbeit<br />

mit den Rechtsanwälten unter Berücksichtigung der<br />

gewonnenen individuellen Erkenntnisse zeitnah Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

gegen diese Schuldner ein.<br />

Sind Insolvenzverfahren bereits eingeleitet worden,<br />

erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern.<br />

Die jeweiligen Insolvenzverwalter werden über die<br />

Ergebnisse der Ermittlungen umfassend informiert, sodass<br />

gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden können, um<br />

die Insolvenzmasse zu mehren. Insgesamt zeichnet sich<br />

die Arbeit des beauftragten Servicers durch ein flexibles,<br />

an dem Gesamtziel, Erlöse aus dem Forderungspaket<br />

zu erzielen, orientiertes Konzept aus. So informiert das<br />

Back-Office-System zeitnah über den jeweiligen Ermittlungs-<br />

und Bearbeitungsstand bezüglich jedes einzelnen<br />

Schuldners. Es bietet darüber hinaus die Plattform für<br />

die fallbezogene Kommunikation zwischen Wirtschaftsermittlern,<br />

Asset-Managern und Rechtsanwälten.<br />

Ein wesentlicher Aspekt im Erfolg der publity AG ist der<br />

Umgang mit dem Schuldner. Vom ersten Kontakt, bis hin zum<br />

Vergleich, folgt sie dem „Code of Conduct“. Der Schuldner<br />

wird als Individuum betrachtet und wie ein Kunde behandelt.<br />

Für die publity AG gilt stets das Fairnessprinzip:<br />

„Wer viel hat, zahlt viel! Wer wenig hat, zahlt wenig!“


Die Korrespondenz mit den Schuldnern erfolgt ausschließlich<br />

durch die eingesetzten Rechtsanwälte. Auf<br />

Inkassokosten sowie Bearbeitungs-, Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren<br />

wird dabei vollständig verzichtet. So werden<br />

Schuldner wieder zu Kunden. Dies ist für jeden Schuldner<br />

eine Chance. Belegt wird dies durch die Tatsache, dass über<br />

95 % der Erlöse infolge freiwilliger Zahlungen anfallen. So<br />

wirkt das Geschäftsmodell der publity AG jedes Jahr aktiv<br />

bei der Entschuldung und der Rückführung Hunderter ehemaliger<br />

Schuldner/Kunden ins Arbeits- und Wirtschaftsleben<br />

mit. Ein Fakt zum volkswirtschaftlichen Nutzen aller.<br />

Das ethische Servicing der publity AG: sittlich, moralisch<br />

und sozialkompetent!<br />

Die ausführlichen Darstellungen zum Servicing-Vertrag<br />

befinden sich im Kapitel 13.6 „Vertrag über das<br />

Servicing und die Aktenverwaltung“.<br />

9.5 Weitere Angaben<br />

zum Anlageobjekt<br />

Das Ziel der Beteiligung ist der Erwerb von Forderungsportfolios<br />

und die Erzielung von Erlösen aus der Verwertung<br />

der Einzelforderungen. Anlageziel ist es, aus der<br />

Beteiligung die größtmöglichen Erlöse aus dem „Kreditankauf<br />

und Servicing“ zu erwirtschaften.<br />

Das operative Geschäft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat<br />

bis zum Zeitpunkt der Projekterstellung einen „Realisierungsgrad“<br />

von „null“ erreicht, da bis dahin weder<br />

ein Kreditforderungsportfolio erworben wurde, noch<br />

Kaufverträge über den Erwerb von Kreditforderungsportfolios<br />

geschlossen worden sind.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt den Erwerb eines<br />

Gesamtforderungsportfolios im Nominalvolumen von 1.334<br />

Mio. Euro zu einem Gesamtkaufpreis i. H. v. 20 Mio. Euro.<br />

Die konkreten Anlageziele der Beteiligung sowie die konkrete<br />

Anlagepolitik werden in Kapitel 9.3 „Investition und vertraglich<br />

verankerte Investitionskriterien“ eingehend beschrieben.<br />

Die Nettoeinnahmen aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

(eingeworbenes Kommanditkapital abzüglich<br />

fondsabhängiger Kosten) werden für den Erwerb der Forderungspakete,<br />

zur Abdeckung von Anlaufkosten und für die<br />

Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet. Da die Nettoeinnahmen<br />

für die Realisierung des Anlageziels ausreichen, ist<br />

nicht vorgesehen, Fremdmittel aufzunehmen. Eine Nutzung<br />

für sonstige Zwecke ist nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung sind die im Kapitel 13 „Rechtliche<br />

Grundlagen“ beschriebenen Verträge, mit Ausnahme der<br />

Kaufverträge über Forderungspakete, abgeschlossen. Das<br />

operative Geschäft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beginnt mit dem<br />

Ankauf des ersten Forderungspaketes und seiner Bearbei-<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

9 markt notleidender Kreditforderungen<br />

tung. Weitere Vertragsabsprachen oder Vorverträge existieren<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />

Den nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu nennenden<br />

Personen stand oder steht nicht das Eigentum an<br />

dem Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu,<br />

§ 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 VermVerkProspV. Diesen Personen steht<br />

aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt gemäß § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 VermVerkProspV zu.<br />

Die in den §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV genannten<br />

Personen, namentlich die Gründungsgesellschafter<br />

Wolfgang Lein und Sebastian Pfeifer, erbringen mittelbar<br />

durch deren Unternehmen, die EMINENCE Capital<br />

Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG und die Firma Network<br />

Resolution, an denen diese Geschäftsanteile halten, nicht<br />

nur geringfügige Leistungen und Lieferungen, in dem sie<br />

beauftragt sind, den Vertrieb der <strong>Fonds</strong>anteile der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu erbringen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> als Anbieterin<br />

der Vermögensanlagen und Gründungsgesellschafterin<br />

erbringt nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen<br />

in Form der Due Diligence Prüfung im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb der Forderungsportfolios, vgl. Abschnitt<br />

6.4.1. Darüber hinaus werden durch die nach §§ 3, 7 oder<br />

12 VermVerkProspV zu nennenden Personen keine nicht<br />

nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht,<br />

die im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Eigenkapitals<br />

sowie mit dem Erwerb und Herstellung des Anlageobjektes<br />

stehen, § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 8 VermVerkProspV.<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen des<br />

Anlageobjektes in der Verwendung der erworbenen Forderungsbestände<br />

ergeben sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen.<br />

Weiterhin ergeben sich Beschränkungen<br />

aus der eingeschränkten Handelbarkeit der Vermögensanlage.<br />

Es besteht kein öffentlicher Markt, an dem die<br />

Beteiligung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG gehandelt werden könnte. Es bestehen keine<br />

nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes,<br />

§ 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 3 VermVerkProspV.<br />

Weitere rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

des Anlageobjektes gemäß § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4<br />

VermVerkProspV bestehen nicht.<br />

Der Erwerb der Forderungspakete bzw. das Anlageobjekt/Anlageziel<br />

unterliegt keinen behördlichen Genehmigungen,<br />

daher liegen solche nicht vor.<br />

Bewertungsgutachten oder Due Diligence Berichte<br />

zu den im Jahre 2011 zu erwerbenden Forderungsportfolios<br />

liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am<br />

01.11.2010 nicht vor.<br />

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

und deren Aufgliederung sind im Kapitel 11<br />

„Wirtschaftlichkeitsberechnungen“ dargestellt.<br />

41


0<br />

dAS EmiSSiONSKAPiTAL<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG besteht ausschließlich aus Kommanditanteilen.<br />

42


10 Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

10.1 Beteiligungsmöglichkeit<br />

Grundlagen für den Erwerb einer Kommanditbeteiligung<br />

an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG sind dieser Prospekt einschließlich des<br />

Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />

sowie die vollständig und richtig ausgefüllte und vom<br />

Anleger unterschriebene Beitrittserklärung, die als<br />

Muster im Anhang dieses Prospektes abgedruckt ist.<br />

Zeichnungen nimmt die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG unter folgender Adresse an:<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon: 0700/67 53 66 37<br />

Telefax: +49 (0)341/261 787 – 31<br />

E-Mail: info@nplfonds.de<br />

10.2 Annahme der<br />

Beitrittserklärung<br />

Voraussetzung für die Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist die Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Die Annahme der Beitrittserklärung steht unter<br />

der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und<br />

vollständigen Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />

des Agios.<br />

Des Zugangs der Annahmeerklärung beim Anleger<br />

bedarf es nicht. Er wird jedoch zeitnah nach Annahme<br />

mit gesondertem Schreiben über die Annahme des Beitrittsantrages<br />

informiert. Nach Eintritt der vorstehend<br />

genannten Voraussetzungen bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

Beteiligungen an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG können nur erworben<br />

werden, solange die Emissionsphase nicht beendet ist.<br />

Diese endet am 31.12.2011.<br />

Die Zeichnungssumme sowie das Agio i. H. v. 5,0 %<br />

der Zeichnungssumme sind innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den<br />

Zeichner zur Zahlung fällig, wobei der Eingang auf dem<br />

Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblich ist.<br />

Auf der Beitrittserklärung erklärt der Anleger unter<br />

anderem, dass er den Verkaufsprospekt einschließlich<br />

des Gesellschaftervertrages und des Treuhandvertrages<br />

sowie eine Durchschrift der Beitrittserklärung mit dem<br />

Datum seiner Unterschrift erhalten hat.<br />

10.3 Zeichnungsvolumen<br />

und Mindestzeichnung<br />

Der Erwerbspreis ist die Zeichnungssumme gemäß Beitrittserklärung.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

10.000 Euro. Geringere Zeichnungssummen können im<br />

Einzelfall mit Zustimmung der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung<br />

zugelassen werden. Die Zeichnungssummen müssen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Unter berücksichtigung des mindestzeichnungsbetrags<br />

pro Anleger i. H. v. 10.000 Euro und des geplanten Eigenkapitals<br />

von 23.120.000 Euro ergeben sich eine mindestzahl<br />

von 4 Anlegern (zwei Gründungskommanditisten,<br />

ein Treuhandkommanditist und ein Neuanleger) und<br />

die Höchstzahl von 2.203 Anlegern einschließlich der<br />

Gründungskommanditisten.<br />

Das Eigenkapital der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG besteht ausschließlich aus Kommanditanteilen<br />

zzgl. Kapitalrücklage (Agio).<br />

10.4 Zeichnungsfrist, Schließungs-<br />

und Kürzungsmöglichkeiten,<br />

Öffnungsklausel<br />

Einen Werktag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes<br />

kann diese Vermögensanlage erstmals gezeichnet<br />

werden. Spätestens am 31.12.2011 wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

für weitere Anleger geschlossen. Ist das<br />

geplante Kommanditkapital bereits zu einem früheren<br />

Zeitpunkt vollständig gezeichnet, ist die Geschäftsführung<br />

berechtigt, die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bereits zu einem<br />

früheren Zeitpunkt zu schließen. Es ist vertraglich nicht<br />

vorgesehen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

an der Vermögensanlage zu kürzen.<br />

Die geschäftsführende Komplementärin ist berechtigt,<br />

das Emissionskapital nach eigenem Ermessen bis<br />

zu einer Gesamtkapitalhöhe von maximal 50 Mio.<br />

Euro zu erhöhen.<br />

10.5 Staaten, in denen<br />

das Angebot erfolgt<br />

Das Angebot der Beteiligung erfolgt ausschließlich in<br />

Deutschland und somit nicht in verschiedenen Staaten.<br />

Es richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

Personen.<br />

43


44<br />

10.6 Bankverbindung und<br />

Einzahlungskonto<br />

Die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich Agio i. H. v.<br />

5,0 % der Zeichnungssumme ist in einer Summe innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

fällig. Einzahlungen sind auf das folgende<br />

Bankkonto der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG zu leisten:<br />

Kontoinhaber <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Bankverbindung Commerzbank AG Leipzig<br />

Bankleitzahl 860 400 00<br />

Kontonummer 104 422 100<br />

Die bei der Einzahlung entstehenden Kosten trägt der<br />

Anleger.<br />

Die Auszahlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />

werden von folgendem Bankkonto geleistet:<br />

Zahlstelle<br />

Kontoinhaber Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftssitz Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />

Bankverbindung Merck Finck & Co. Privatbankiers<br />

Bankleitzahl 120 309 00<br />

Kontonummer 502 683 09<br />

10.7 Weitere vom Anleger zu<br />

zahlende Kosten und Steuern<br />

Neben dem Agio hat der Anleger keine weiteren mit<br />

dem Erwerb der Anlage verbunden Kosten zu tragen.<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />

gestellt. Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung<br />

von Telekommunikationsmitteln werden dem Anleger<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht in Rechnung gestellt.<br />

Eigene Kosten für Telefon, Porto, etc. hat der Anleger<br />

selbst zu tragen.<br />

Der Anleger trägt im Falle der Eintragung als Direktkommanditist,<br />

erstmals zum 30.06.2012, selbst die<br />

Kosten für die Beurkundung der Handelsregistervollmacht<br />

zur Eintragung seiner Hafteinlage in das Handelsregister.<br />

Hierzu wird auf § 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrags<br />

verwiesen.


Weiterhin hat der Anleger die im Falle der Übertragung<br />

des auf ihn entfallenen Kommanditanteils entstehenden<br />

Kosten (Notar-, Gerichts- und Verwaltungskosten)<br />

zu tragen (siehe § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie § 9 des Treuhandvertrages). Zu der Höhe der vorgenannten<br />

Kosten können, weil diese beim Anleger entstehen,<br />

keine abschließenden Angaben gemacht werden.<br />

Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />

weitere Steuern fallen direkt bei den einzelnen<br />

Anlegern an. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption sowie die steuerlichen Auswirkungen<br />

der Beteiligungen für den Anleger sind im Kapitel 12<br />

„Steuerliche Grundlagen“ erläutert. Die Anbieterin übernimmt<br />

nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

Eine Nachschussverpflichtung besteht nicht, auch<br />

nicht als Ausgleichsleistung der Gesellschafter untereinander.<br />

Darüber hinaus fallen keine für den Anleger<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten an.<br />

10.8 Persönliche<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Eine Finanzierung des jeweiligen Anteilserwerbes wird<br />

durch die Anbieterin nicht angeboten oder vermittelt. Sie<br />

rät auch von einer Finanzierung der Kommanditanteile<br />

ab. Auf die mit einer Anteilsfinanzierung verbundenen<br />

Risiken wird im Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“<br />

(S.10) hingewiesen.<br />

10.9 Übertragungsmöglichkeiten<br />

Die freie Handelbarkeit für Anteile an geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> ist dadurch eingeschränkt, dass kein mit frei<br />

handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt existiert.<br />

Die Fungibilität von <strong>Fonds</strong>anteilen hängt von der<br />

Entwicklung der Beteiligung und einer entsprechenden<br />

Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass ein<br />

vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich mit<br />

Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung oder unter<br />

Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist.<br />

Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />

oder Treugeber kann seine Kommanditbeteiligung<br />

nur zum Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung<br />

zum 01.01. des Folgejahres durch Abtretung übertragen,<br />

belasten oder in sonstiger Weise über sie verfügen.<br />

Die Übertragung, teilweise Übertragung oder sonstige<br />

Verfügung über die Kommanditanteile bedarf der<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

10 beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen,<br />

soweit durch eine teilweise Übertragung<br />

Gesellschaftsanteile entstehen sollten, die 10.000 Euro<br />

unterschreiten. Eine Verfügung, die zur Trennung der<br />

Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungsrechten des<br />

Gesellschaftsanteils führt, vor allem die Bestellung<br />

eines Nießbrauchs ist nicht zulässig. Der Rechtsnachfolger<br />

eines Kommanditisten tritt in sämtliche Rechte<br />

und Pflichten des ausscheidenden Kommanditisten aus<br />

dem Gesellschaftsvertrag ein. Die Kapitalkonten werden<br />

unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

10.10 Haftung<br />

Die unmittelbare Haftung des Kommanditisten besteht<br />

von Gesetzes wegen nicht, soweit er seine Pflichteinlage<br />

erbracht hat und die Beteiligung im Handelsregister eingetragen<br />

wurde. Es haftet jedoch das gesamte Gesellschaftskapital<br />

für entstandene Verluste vorrangig für<br />

unbefriedigte Ansprüche von Gläubigern der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht<br />

nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter<br />

untereinander, soweit sich aus den §§ 171 f. HGB<br />

nichts anderes ergibt.<br />

Soweit durch Ausschüttungen oder Verlustzuweisungen<br />

ein negatives Kapitalkonto entsteht, braucht dieses<br />

im Innenverhältnis bei Ausscheiden nicht ausgeglichen<br />

werden. In Höhe des durch Ausschüttungen entstandenen<br />

negativen Kapitalkontos haftet der Kommanditist<br />

aber im Falle einer Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

gegenüber Gläubigern der Gesellschaft.<br />

45


46<br />

1


11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

wurde am 15. September 2010 gegründet und hat daher<br />

noch keinen Jahresabschluss erstellt. Die Darstellung der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aufbereitung<br />

der Planzahlen erfolgt daher nach den verringerten<br />

Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV.<br />

Sie basiert im Wesentlichen auf den bereits geschlossenen<br />

Verträgen und den der Prognoserechnungen zugrunde<br />

liegenden Annahmen.<br />

Hinweis: bei allen Angaben in diesem Kapitel handelt<br />

es sich um Prognosen, ausgenommen die Wiedergabe<br />

der Eröffnungsbilanz der Emittentin. Ausgangspunkt<br />

aller Prognosen/Szenarien sind die Zahlungsströme von<br />

beginn bis zum Ende der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Alle darstellungen und berechnungen sind in Euro.<br />

11.1 Leistungsbilanz<br />

Die Realisierung des <strong>Fonds</strong>projektes „<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ ist das zweite Projekt<br />

des Initiators, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>.<br />

Eine Leistungsbilanz bezogen auf bislang durchgeführte<br />

Emissionen kann nicht abgebildet werden, da die<br />

Emissionsphase des <strong>NPL</strong>-<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 zum 31.12.2010<br />

enden wird und die operative Tätigkeit der Bearbeitung<br />

und Verwertung der bereits erworbenen Forderungen<br />

im Juni 2010 begonnen hat (siehe Kapitel 5 „Informationen<br />

des Anbieters über bislang von ihm aufgelegte<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaften“).<br />

Der Servicer, die publity AG, ist seit Jahren für andere<br />

Finanzinvestoren tätig, für die er Leistungen im Rahmen<br />

des Servicing vergleichbarer notleidender Kreditportfolios<br />

erbringt. Nachfolgend werden anhand eines Forderungsportfolios<br />

sowohl die Umsatzerlöse in den einzelnen<br />

Jahren als auch die angefallenen Servicingvergütungen<br />

dargestellt. Dieses Forderungsportfolio wurde bereits<br />

in dem Emissionsprospekt des <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1, Stand<br />

14.7.2009, abgebildet.<br />

2008<br />

Euro<br />

2009<br />

Euro<br />

Die unten abgebildete Prognoserechnung berücksichtigt<br />

die von der publity AG tatsächlich vereinnahmten<br />

Erlöse im Zeitraum vom 01.01.2008 bis einschließlich<br />

30.09.2010. Darüber hinaus enthält die Prognoserechnung<br />

die vom Servicer, der publity AG, erwarteten<br />

weiteren Erlöse im Zeitraum vom 01.10.2010 bis zum<br />

31.12.2012.<br />

Prognoserechnung<br />

(ist- und Planzahlen des beispielportfolios)<br />

das der beispielrechnung zugrunde liegende Kreditportfolio<br />

wurde von einer deutschen bank zu einem Kaufpreis<br />

von 450.000 Euro Ende dezember 2007 erworben.<br />

Nach einer bearbeitungszeit von 33 monaten durch<br />

den eingesetzten Servicer, die publity AG, konnten zum<br />

30.09.2010 Umsatzerlöse von 2.027.375 Euro verbucht<br />

werden. die voraussichtlichen Gesamterlöse im Zeitraum<br />

bis 31.12.2012 werden auf 2.737.375 Euro geschätzt.<br />

Die Höhe der Erlöse ergibt sich aus den mit den<br />

Schuldnern abgeschlossenen Vergleichen (über Einmaloder<br />

Ratenzahlungen), aus Schuldenbereinigungsplänen,<br />

Zwangsmaßnahmen und aus Insolvenzverfahren. Die<br />

ersten Umsatzerlöse wurden von der publity AG innerhalb<br />

von drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages<br />

und Abtretung der Forderungen im März 2008 erzielt.<br />

die bis zum 30.09.2010 tatsächlich erzielten Erlöse<br />

entsprechen im Verhältnis zum Kaufpreis der Forderungen<br />

bereits jetzt einem deutlich höheren (multiplikations-)<br />

Faktor als dem in der Prognoserechnung<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

zugrunde liegenden Faktor von 2,8 (siehe Kapitel 11.3<br />

„Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin,<br />

(Prognoserechnung)“).<br />

Die Annahmen zu den Umsatzerlösen und zur<br />

voraussichtlichen Ertrags- und Finanzlage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(s. o. Kapitel 11.3.) beruhen auf den mit<br />

diesem Portfolio seit 2007 gewonnenen Erfahrungen<br />

des Servicers, der publity AG.<br />

01.01.2010<br />

bis<br />

30.09.2010<br />

Euro<br />

01.07.2009<br />

bis<br />

31.12.2010<br />

Euro<br />

2011<br />

Euro<br />

2012<br />

Euro<br />

Gesamt<br />

Euro<br />

Umsatzerlöse aus Servicing 706.866 900.404 420.105 110.000 300.000 300.000 2.737.375<br />

Due Diligence Kosten<br />

(1,0 % des Kaufpreises)<br />

4.500 -4.500<br />

Servicing-Pauschale inkl. MwSt.<br />

(30 % der Umsatzerlöse)<br />

252.351 321.444 149.977 39.270 107.100 107.100 -977.243<br />

Aktenverwaltung inkl. MwSt. 71.400 71.400 47.600 23.800 71.400 71.400 -357.000<br />

Kaufpreis -450.000 -450.000<br />

Überschuss (vor Abzug von<br />

Verwaltungskosten)<br />

-71.385 507.560 222.528 46.930 121.500 121.500 948.632<br />

Ist-Zahlen Prognose<br />

47


48<br />

11.2 Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsrechnung der<br />

Emittentin (Prognoserechnung)<br />

(alle Angaben in Euro)<br />

Mittelverwendungsrechnung Anschaffungskosten in Euro Anschaffungskosten in %<br />

1. Kaufpreis der Forderungen 17.500.000 75,69<br />

2. Umsatzsteuer 279.412 1,21<br />

3. Due-Diligence-Prüfung 175.000 0,76<br />

4. Betriebswirtschaftliche Konzeption,<br />

Prospektaufstellung<br />

340.000 1,47<br />

5. Eigenkapitalbeschaffung 3.278.000 14,18<br />

6. Marketing-Kosten 300.000 1,30<br />

7. Reserve / Vorfinanzierung 1.247.588 5,40<br />

Gesamt 23.120.000 100,00<br />

Mittelherkunftsrechnung in Euro<br />

8. Eigenkapital 23.120.000<br />

davon Gründungskommanditkapital 19.000<br />

davon Kapital des Treuhandkommanditisten 1.000<br />

davon Zeichnungskapital 22.000.000<br />

Kapitalrücklage (Agio) 1.100.000<br />

Gesamt 23.120.000<br />

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge des investitions-<br />

und Finanzierungsplans<br />

Die Investitions- und Finanzierungsplanung bildet die<br />

liquiditätswirksamen Vorgänge in der Investitionsphase<br />

ab. Es ist vorgesehen, dass ein oder mehrere Forderungsportfolios<br />

ab April 2011 von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworben werden.<br />

Die dargestellte Investitions- und Finanzierungsplanung<br />

geht von einem geplanten Eigenkapital i. H. v.<br />

insgesamt 23.120.000 Euro aus. Im Rahmen der Emission<br />

ist vorgesehen, 23.100.000 Euro über Kommanditeinlagen<br />

zu platzieren. Die Gründungs- und Treuhandkommanditisten<br />

halten weitere Kapitalanteile i. H. v.<br />

20.000 Euro. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hält keinen Kapitalanteil an der Gesellschaft.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden von<br />

der Gesellschaft weder Zwischenfinanzierungs- noch<br />

Endfinanzierungsmittel aufgenommen.<br />

Kaufpreis der Forderungen (1.)<br />

Es ist vorgesehen, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus dem<br />

eingeworbenen Kommanditkapital einen Gesamtbetrag<br />

i. H. v. 17.500.000 Euro für den Kauf geeigneter Forderungsportfolios<br />

verwendet. Darüber hinaus sollen im Jahr<br />

2013 aus den bis dahin erwirtschafteten Erlösen weitere<br />

2.500.000 Euro in den Erwerb weiterer Forderungsportfolios<br />

reinvestiert werden. Der Preis für den Ankauf der<br />

Forderungsportfolios wurde mit 1,5 % des Nominalwertes<br />

der Forderungen kalkuliert und fußt auf Erfahrungswerten<br />

des <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1. Insofern ergibt<br />

sich bei einem Kaufpreis von 20. Mio. Euro ein nominelles<br />

Forderungsvolumen von rund 1.334.000.000 Euro.<br />

Umsatzsteuer (2.)<br />

Der Forderungskauf unterliegt der Umsatzsteuer, die durch<br />

den Forderungskäufer an das Finanzamt abzuführen ist.<br />

Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Nennwert<br />

der Forderungen abzüglich Kaufpreis und darin enthaltener<br />

Umsatzsteuer. Der wirtschaftliche Nennwert wurde<br />

i. H. v. 19.250.000 Euro angenommen. Die darin enthaltene<br />

Umsatzsteuer von 279.412 Euro ist an das Finanzamt<br />

abzuführen.


due-diligence-Prüfung (3.)<br />

Im Zusammenhang mit der Auswahl der anzukaufenden<br />

Forderungspakete sind jeweils Due-Diligence-Prüfungen<br />

erforderlich. Diese werden durch von der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> beauftragte, spezialisierte,<br />

unabhängige Rechtsanwälte vorgenommen. Die hieraus<br />

resultierenden Aufwendungen betragen 1,0 % des Kaufpreises<br />

der Forderungspakete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

bezogen auf die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft insgesamt<br />

erworbenen Forderungspakete. Die Vergütung<br />

wird mit Unterzeichnung der Verträge über den Erwerb<br />

der jeweiligen Forderungsportfolios fällig.<br />

Wirtschaftliche Konzeption,<br />

Prospektaufstellung (4.)<br />

Für die Erarbeitung der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Konzeption, die Projektentwicklung, die Erstellung<br />

des Emissionsprospektes sowie des Marketingmaterials<br />

erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> eine vertraglich<br />

vereinbarte Vergütung von 340.000 Euro zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird nach<br />

Rechnungsstellung fällig, wenn ausreichend Eigenkapitaleinzahlungen<br />

erfolgt sind.<br />

Eigenkapitalbeschaffung (5.)<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals durch die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> wird eine Vertriebsprovision<br />

i. H. v. 14,9 % des Kommanditkapitals (9,9 % Provision<br />

zzgl. 5 % Agio), d. h. i. H. v. insgesamt 3.278.000<br />

Euro angenommen.<br />

marketingkosten (6.)<br />

Der Initiator, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

erhält während der Emissionsphase (von Januar bis<br />

Dezember 2011) auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

für die Erbringung von laufenden Marketingleistungen<br />

eine Vergütung i. H. v. monatlich 25.000<br />

Euro (300.000 Euro jährlich) – zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Leistungen umfassen im Einzelnen<br />

die Erstellung von zusätzlichen Werbematerialien, z. B.<br />

DVD´s, Durchführung von fondsbezogenen Vertriebsveranstaltungen,<br />

(mehrfach und bundesweit stattfindende<br />

<strong>NPL</strong>-Konferenzen 2011), Analysen und Werbung<br />

in Fachzeitschriften und auf Fachmessen.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

Reserve/Vorfinanzierung (7.)<br />

Die Reserve/Vorfinanzierung umfasst die Vorsteuer auf<br />

die Investitionskosten und etwaige zusätzlich anfallende<br />

Kosten während der Investitionsphase. Insgesamt<br />

wurde die Reserve/Vorfinanzierung auf 1.247.588 Euro<br />

geschätzt. Der nicht verbrauchte Rest der Kosten-Reserveposition<br />

kann für den Kauf weiterer Forderungsportfolios<br />

verwendet werden.<br />

Eigenkapital/Kommanditkapital (8.)<br />

Das gesamte Emissionskapital beläuft sich auf 23.120.000<br />

Euro und ist bis zum 31.12.2011 zu platzieren. Davon<br />

entfallen auf die Gründungskommanditisten 19.000 Euro<br />

und auf den Treuhandkommanditisten 1.000 Euro. In<br />

der Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass<br />

das Emissionskapital bis einschließlich 30.09.2011 vollständig<br />

eingezahlt ist.<br />

Kapitalrücklage (Agio)<br />

Neben der Kommanditeinlage ist ein Agio i. H. v. 5,0 %<br />

des Zeichnungsbetrages durch die Anleger zu leisten.<br />

Dieses Aufgeld wurde in der Position Kapitalrücklage<br />

ausgewiesen.<br />

Gesamthöhe der Vergütungen und Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Vergütungen/Provisionen beträgt<br />

4.093.000 Euro ohne nicht abzugsfähige Umsatzsteuer.<br />

Zu den Entgelten wurden die Positionen Due Diligence,<br />

wirtschaftliche Konzeption, Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />

und Kosten für das Marketing gerechnet. Die<br />

vorstehenden Vergütungen/Provisionen insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen fallen ausschließlich einmalig<br />

an. Dies entspricht einer Kostenbelastung des Emissionskapitals<br />

von 17,7 %. Im Falle, dass die Kosten-Reserveposition<br />

nicht ausgeschöpft wird, entspricht die Kostenbelastung<br />

12,3 % des Emissionskapitals.<br />

49


50<br />

11.3 Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin,<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Prognoserechnung)<br />

(alle Angaben in Euro)<br />

Ertragslage<br />

Finanzlage<br />

27.10.–<br />

31.12.2010<br />

in Euro<br />

01.01.–<br />

31.12.2011<br />

in Euro<br />

01.01.–<br />

31.12.2012<br />

in Euro<br />

01.01.–<br />

31.12.2013<br />

in Euro<br />

01.01.–<br />

31.12.2014<br />

in Euro<br />

01.01.–<br />

30.6.2015<br />

in Euro<br />

Gesamt<br />

in Euro<br />

1. Umsatzerlöse 0 799.000 9.201.000 13.332.000 21.334.000 11.334.000 56.000.000<br />

Summe Erlöse 0 799.000 9.201.000 13.332.000 21.334.000 11.334.000 56.000.000<br />

2. Bestandsveränderungen 0 -11.985 -138.000 -1.999.800 -3.200.100 -170.010 -5.519.895<br />

Rohertrag 0 787.015 9.063.000 11.332.200 18.133.900 11.163.990 50.480.105<br />

3. Servicing-Vergütung/publity 0 239.700 2.760.300 3.999.600 6.400.200 3.400.200 16.800.000<br />

4. Aktenverwaltung/publity 0 150.000 360.000 360.000 360.000 180.000 1.410.000<br />

5. nicht abzugsfähige Vorsteuer 0 77.169 392.676 536.192 813.641 437.782 2.257.460<br />

6. <strong>Fonds</strong>verwaltung, vorbereitende<br />

Buchhaltung<br />

0 180.000 184.500 189.100 193.800 99.300 846.700<br />

7. Mittelverwendungskontrolle,<br />

Jahresabschlusserstellung und<br />

steuerliche Beratung<br />

0 45.000 39.000 39.000 39.000 39.000 201.000<br />

8. Prüfungskosten 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 75.000<br />

9. Vergütung Treuhandkommanditist 0 37.400 28.600 28.600 28.600 28.600 151.800<br />

10. Haftungsvergütung 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 25.000<br />

11. Reserve 0 17.000 17.400 17.900 18.300 18.800 89.400<br />

Summe Aufwand 0 766.269 3.802.476 5.190.392 7.873.541 4.223.682 21.856.360<br />

Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibung 0 20.746 5.260.524 6.141.808 10.260.359 6.940.308 28.623.745<br />

12. sonstiger Ertrag 0 0 0 0 0 4.000.000 4.000.000<br />

13. sonstiger Aufwand 0 0 0 0 0 18.932.433 18.932.433<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

0 20.746 5.260.524 6.141.808 10.260.359 -7.992.125 13.691.312<br />

14. Gewerbesteuer 0 604 -843.000 -984.887 -1.647.973 0 -3.475.255<br />

Jahresfehlbetrag/-überschuss 0 21.350 4.417.524 5.156.921 8.612.386 -7.992.125 10.216.057<br />

15. Bestandsänderungen Forderungen 0 11.985 138.000 1.999.800 3.200.100 170.010 5.519.895<br />

16. Bestandsveränderung Forderungen<br />

gegen Finanzamt<br />

0 -14.585 -50.296 -23.230 -44.908 133.019 0<br />

17. Bestandsveränderung Rückstellungen 0 15.000 0 0 0 -15.000 0<br />

18. Abgang Restbuchwert Forderungen 0 0 0 0 0 18.932.433 18.932.433<br />

Jahres-Cashflow 0 33.750 4.505.228 7.133.491 11.767.578 11.228.337 34.668.385<br />

19. Investitionen/Forderungskauf 0 -21.064.162 -823.250 -2.564.916 0 0 -24.452.328<br />

20. Eigenkapital 20.000 22.000.000 0 0 0 0 22.020.000<br />

21. Agio 0 1.100.000 0 0 0 0 1.100.000<br />

Jahres-Cashflow nach Finanzierung<br />

und Investition<br />

20.000 2.069.588 3.681.978 4.568.575 11.767.578 11.228.337 33.336.057<br />

22. geplante Ausschüttung in % 5 % 10 % 10 % 10 % 119 % 149 %<br />

23. geplante Ausschüttung absolut -2.202.000 -2.202.000 -2.202.000 -26.230.057 -32.836.057<br />

24. geplanter Frühzeichnerbonus -500.000 -500.000<br />

Jahres-Cashflow nach Verwendung 20.000 1.569.588 1.479.978 2.366.575 9.565.578 -15.001.720 0<br />

25. Anfangsbestand liquide Mittel 0 20.000 1.589.588 3.069.567 5.436.142 15.001.720<br />

Endbestand liquide Mittel 20.000 1.589.588 3.069.567 5.436.142 15.001.720 0


Erläuterung der wesentlichen Annahmen<br />

und Wirkungszusammenhänge der<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie der Planliquiditätsrechnung<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt das Ergebnis der<br />

Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2011 bis<br />

2015 dar. Die der Planung zugrunde liegenden Verträge<br />

werden im Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“ detailliert<br />

erläutert. Die Positionen, die nicht auf vertraglichen<br />

Vereinbarungen beruhen, wurden auf Basis allgemein<br />

bekannter wirtschaftlicher Tatsachen und vorliegender<br />

Erfahrungswerte des beauftragten Servicers kalkuliert.<br />

Grundlage der Liquiditätsplanung bilden Ergebnisse<br />

der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Investitions-<br />

und Finanzierungsplanung. Die Liquiditätsplanung<br />

stellt den voraussichtlichen Mittelfluss für den Prognosezeitraum<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dar.<br />

Umsatzerlöse (1.)<br />

Unter der Position Umsatzerlöse wurden die von der<br />

Emittentin erwarteten Erlöse aus der Forderungsverwertung<br />

dargestellt. Grundlage für die Prognoserechnung<br />

bildet die Prognoserechnung des Beispielportfolios<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG in Bezug auf Bearbeitungszeiten, Erlöszeitpunkte<br />

und Höhe der Gesamterlöse. Die in der Prognoserechnung<br />

angenommenen Erlöse i. H. v. 56.000.000 Euro<br />

entsprechen 4,2 % des Nominalforderungsvolumens.<br />

Das Verhältnis zwischen dem Kaufpreis i. H. v. 1,5 %<br />

der Nominalforderungshöhe und den Erlösen i. H. v.<br />

4,2 % der Nominalforderungshöhe entspricht einem<br />

Multiplikator von 2,8.<br />

Aus den durch das Servicing erzielten Erlösen sind<br />

Rückstellungen für die prognostizierten Ausschüttungen<br />

zu bilden. Die darüber hinaus vorhandenen liquiden<br />

Mittel stehen der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung bis zum<br />

30.06.2014 für den Ankauf von weiteren Kreditportfolios<br />

zur Verfügung.<br />

Sollten die prognostizierten Umsatzerlöse übertroffen<br />

werden, ist im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten Mehrerlöse zu<br />

50 % an die Anleger ausgeschüttet werden und i. H. v.<br />

jeweils 25 % an den Servicer und die geschäftsführende<br />

Komplementärin ausgezahlt werden.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

bestandsveränderungen (2.)<br />

Die Kaufpreise für die Forderungsportfolios werden in<br />

das Umlaufvermögen eingestellt. Der Bestand der Forderungen<br />

mindert sich jeweils um die erzielten Erlöse<br />

aus den Forderungen. Die Minderung beträgt unter den<br />

Annahmen der Prognoserechnung 1,5 % der Gesamterlöse<br />

pro Jahr. Die Bestandsveränderung ist erfolgswirksam<br />

zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird der<br />

Kaufpreis um voraussichtliche Forderungsausfälle in<br />

den Jahren 2013 und 2014 abgeschrieben.<br />

Servicingvergütung/publity (3.)<br />

Der Servicer, die publity AG, erhält für die Bearbeitung<br />

und Verwertung der Forderungen eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung i. H. v. 30 % der vereinnahmten Erlöse zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung basiert auf<br />

dem abgeschlossenen Servicing-Vertrag und ist nach<br />

Rechnungslegung fällig.<br />

Aktenverwaltung/publity (4.)<br />

Der Servicer, die publity AG, erhält ab dem 01.01.2012<br />

für die Aktenverwaltung, mit der sie Rechtsanwälte<br />

beauftragt, eine pauschale monatliche Vergütung i. H. v.<br />

30.000 Euro (jährlich 360.000 Euro) zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Im Jahr 2011 beträgt die vorgesehene<br />

Vergütung 150.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Aktenverwaltungspauschale ist monatlich<br />

nach Rechnungslegung fällig.<br />

Nicht abzugsfähige Vorsteuer (5.)<br />

Umsätze aus dem kalkulierten Forderungsausfall zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs der Forderungen unterliegen nicht<br />

der Umsatzsteuer. Die Vorsteuer der auf diese Umsätze<br />

entfallenden Aufwendungen ist nicht abzugsfähig.<br />

<strong>Fonds</strong>verwaltung und vorbereitende<br />

buchhaltung (6.)<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> erhält ab dem<br />

01.01.2011 für die <strong>Fonds</strong>geschäftsführung und -verwaltung<br />

und die Vorbereitung der Buchführung eine<br />

monatliche Pauschale i. H. v. 15.000 Euro (jährlich<br />

180.000 Euro) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist<br />

mit einem Inflationsausgleich von 2,5 % jährlich kalkuliert.<br />

Die Geschäftsführungsvergütung ist monatlich<br />

nach Rechnungslegung fällig.<br />

51


52<br />

mittelverwendungskontrolle,<br />

Jahresabschlusserstellung und<br />

steuerliche beratung (7.)<br />

Für die Mittelverwendungskontrolle erhält die Rödl &<br />

Richter <strong>GmbH</strong> eine jährliche Vergütung von 10.000<br />

Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Für die laufende Steuerberatung und die Fertigung der<br />

Jahresabschlüsse erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis<br />

einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 31.000<br />

Euro und während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />

i. H. v. 21.000 Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, die quartalsweise nach Leistungserbringung<br />

abgerechnet werden kann; vgl. Kapitel 13.3<br />

„Beratungsvertrag zur laufenden beratenden Tätigkeit“.<br />

Für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse und<br />

die Vorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an die<br />

Anleger erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der<br />

Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich<br />

31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 4.000 Euro und<br />

während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />

i. H. v. 8.000 Euro.<br />

Wirtschaftsprüferkosten (8.)<br />

Die Wirtschaftsprüfer sollen für die Prüfung der von der<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> erstellten Jahresabschlüsse eine<br />

jährliche Vergütung i. H. v. 15.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer erhalten, wobei die Kosten der Prüfung<br />

des Jahresabschlusses 2010 in den Kosten für den Jahresabschlusses<br />

2011 enthalten sein sollen. Die Kosten<br />

der Wirtschaftsprüfer sollen nach Erstellung der Prüfberichte<br />

der Jahresabschlüsse und nach entsprechender<br />

Rechnungslegung fällig werden.<br />

Vergütung Treuhandkommanditist (9.)<br />

Der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,<br />

erhält während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />

i. H. v. 0,17 % p. a. und während der Betriebsphase eine<br />

Vergütung i. H. v. 0,13 % p. a. des jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für<br />

die Übernahme des halbjährlichen Versandes, von Informationen<br />

und Unterlagen (z. B. Gesellschafterversammlungen<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren, Beschlussfassungen)<br />

erhält er seine Auslagen ersetzt. Grundlage ist<br />

die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütung. Die<br />

Kosten sind zuzüglich geschätzter Auslagen angesetzt. Die<br />

Vergütung ist zeitanteilig zum Ende eines Quartals fällig.<br />

Haftungsvergütung (10.)<br />

Aus dem Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />

Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag ergibt<br />

sich, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> für<br />

die Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung<br />

von 5.000 Euro erhält. Sie ist berechtigt, jedoch nicht<br />

verpflichtet, einen Inflationsausgleich weiter zu berechnen.<br />

Bei den Annahmen wurde ein Inflationsausgleich<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Reserve (11.)<br />

Weiterhin erfolgte die Planung einer Reserveposition<br />

für Unvorhergesehenes i. H. v. insgesamt rund 17.000<br />

Euro jährlich. Der Betrag wurde in der Prognoserechnung<br />

jährlich um einen Inflationsausgleich von 2,5 %<br />

angehoben.<br />

Sonstiger Ertrag (12.)<br />

Zum Ende der Laufzeit wird im Planjahr 2015 der kalkulierte<br />

Veräußerungserlös aus dem Verkauf des aufbereiteten<br />

Restforderungsbestandes an Dritte in Ansatz<br />

gebracht. Es handelt sich dabei um ein Veräußerungsergebnis,<br />

das nicht der Besteuerung gem. § 16 EStG<br />

unterliegt und als laufendes Ergebnis zur Ermittlung<br />

der Gewerbesteuer herangezogen wird.<br />

Sonstiger Aufwand (13.)<br />

In der Position sonstiger Aufwand erfolgte die Berücksichtigung<br />

des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der<br />

geplanten Veräußerung des nicht abgeschriebenen<br />

Forderungsbestandes.<br />

Gewerbesteuer (14.)<br />

Die Gewerbesteuer wurde auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes<br />

unter Berücksichtigung der Regelungen<br />

für die Besteuerung von Personengesellschaften berechnet.<br />

Am Sitz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (Leipzig) gilt derzeit<br />

ein Gewerbesteuerhebesatz von 460,0 %. Im Übrigen<br />

wird zur Ermittlung der Gewerbesteuer auf das Kapitel<br />

12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Cashflow aus Geschäftstätigkeit<br />

Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit spiegelt das liquiditätswirksame<br />

Ergebnis des Geschäftsbetriebs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wieder. Ausgangsbasis für die Berechnung ist<br />

der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende<br />

Jahresüberschuss eines jeden Geschäftsjahres, welcher um<br />

nicht liquiditätswirksame Geschäftsvorfälle bereinigt wird.


Cashflow nach Finanzierung und investition<br />

Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus<br />

dem Jahres-Cashflow abzüglich Investitionsaufwendungen<br />

zuzüglich Finanzierungsaufwendungen. Als<br />

Ergebnis verbleibt der Liquiditätsüberschuss, der unter<br />

Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten<br />

Ausschüttungsvoraussetzungen zur Auszahlung an<br />

die Kommanditisten zur Verfügung steht.<br />

Ausschüttungen (Frühzeichnerbonus) (22.–24.)<br />

Die bis zum 30.06.2011 beitretenden Gesellschafter<br />

erhalten lt. Gesellschaftsvertrag einen Frühzeichnerbonus<br />

i. H. v. 5 %, bezogen auf das von ihnen gezeichnete<br />

Kommanditkapital, der bis zum 15.12.2011 aus<br />

den ersten Umsatzerlösen ausgezahlt wird. Ausgehend<br />

von einem eingeworbenen Kommanditkapital von 10<br />

Mio. Euro sind in der Prognoserechnung dafür 500.000<br />

Euro eingeplant. Ein verbleibender Liquiditätsüberschuss<br />

wird für den Erwerb weiterer Kreditportfolios<br />

verwandt. Weiterhin geht die Planung davon aus, dass<br />

das verbleibende Kapital zum 30.06.2015 nach Feststellung<br />

des Jahresabschlusses an die Kommanditisten<br />

ausgezahlt wird.<br />

Cashflow nach Ausschüttung<br />

Der Cashflow nach Ausschüttung weist das Liquiditätsergebnis<br />

eines Geschäftsjahres nach Investitionstätigkeit,<br />

Finanzierungstätigkeit und Ausschüttung an die<br />

Kommanditisten aus.<br />

Anfangsbestand liquide mittel (25.)<br />

Unter dieser Position erfolgt der Ausweis der am Beginn<br />

des jeweiligen Planjahres vorhandenen liquiden Mittel,<br />

wie beispielsweise Bankguthaben.<br />

Endbestand liquide mittel<br />

Die Position Endbestand liquide Mittel ergibt sich<br />

aus der Summe aus Cashflow nach Ausschüttung und<br />

Anfangsbestand liquide Mittel und weist die am Ende<br />

des jeweiligen Planjahres vorhandenen liquiden Mittel,<br />

wie beispielsweise Bankguthaben, aus.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

11.4 Eröffnungsbilanz der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG vom 27.10.2010<br />

(alle Angaben in Euro)<br />

Eröffnungsbilanz<br />

in Euro<br />

Ausstehende Einlagen 20.000<br />

Umlaufvermögen<br />

Liquide Mittel 0<br />

Bilanzsumme 20.000<br />

Eigenkapital<br />

Kommanditkapital 20.000<br />

Bilanzsumme 20.000<br />

Erläuterung der Eröffnungsbilanz<br />

für die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Die Gesellschaft wurde am 15.09.2010 gegründet und<br />

zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und<br />

am 27.10.2010 im Handelsregister eingetragen. Die Einlagen<br />

der Gründungskommanditisten i. H. v. 19.000 Euro<br />

wurden am 29.10.2010 eingezahlt. Die Einlage des Treuhandkommanditisten<br />

i. H. v. 1.000 Euro ist zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung noch nicht eingezahlt.<br />

Weitere Geschäftsvorfälle haben sich nicht ergeben.<br />

53


54<br />

11.5 Voraussichtliche Vermögenslage<br />

der Emittentin, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Prognoserechnung)<br />

(alle Angaben in Euro)<br />

31.12.2010<br />

in Euro<br />

31.12.2011<br />

in Euro<br />

31.12.2012<br />

in Euro<br />

31.12.2013<br />

in Euro<br />

31.12.2014<br />

in Euro<br />

01.07.2015<br />

in Euro<br />

Umlaufvermögen<br />

1. Forderungen 0 17.490.927 17.386.461 18.328.617 15.835.739 0<br />

2. Nebenkosten zu<br />

Forderungen<br />

0 3.561.250 4.350.966 3.973.926 3.266.704 0<br />

3. Vorsteuer 0 14.585 64.881 88.111 133.019 0<br />

4. Liquide Mittel 20.000 1.589.588 3.069.567 5.436.142 15.001.720 0<br />

Summe Umlaufvermögen 20.000 22.656.350 24.871.875 27.826.796 34.237.182 0<br />

Bilanzsumme<br />

Eigenkapital<br />

20.000 22.656.350 24.871.875 27.826.796 34.237.182 0<br />

5. Kommanditkapital 20.000 22.020.000 22.020.000 22.020.000 22.020.000 22.020.000<br />

6. Kapitalrücklage 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000<br />

7. variables Kapitalkonto 0 -478.650 1.736.875 4.691.796 11.102.182<br />

8. Gewinn/Verlust 21.350 4.417.524 5.156.921 8.612.386 -7.992.125<br />

9. Ausschüttung -500.000 -2.202.000 -2.202.000 -2.202.000 -26.230.057<br />

Summe Eigenkapital<br />

Rückstellungen<br />

20.000 22.641.350 24.856.875 27.811.796 34.222.182 0<br />

10. Rückstellungen für<br />

Jahresabschlussprüfung<br />

15.000 15.000 15.000 15.000 0<br />

Summe Rückstellungen 0 15.000 15.000 15.000 15.000 0<br />

Bilanzsumme 20.000 22.656.350 24.871.875 27.826.796 34.237.182 0<br />

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge der Planbilanzen<br />

Die abgebildeten Planbilanzen bilden den sich unter<br />

Berücksichtigung der angenommenen Planungsprämissen<br />

ergebenden Vermögensstatus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

per 31.12. jedes Planjahres ab.<br />

Umlaufvermögen (1. bis 4.)<br />

Im Umlaufvermögen wurden der angekaufte Forderungsbestand,<br />

die auf den Forderungsankauf entfallenen<br />

Investitionsnebenkosten (Nebenkosten zu Forderungen),<br />

Vorsteuerguthaben sowie die liquiden Mittel dargestellt.<br />

Die Entwicklung des Forderungsbestandes<br />

sowie der aktivierten Nebenkosten zu Forderungen<br />

ergeben sich aus den Einzahlungen der Forderungsschuldner,<br />

die anteilig auf die Anschaffungs- und<br />

Anschaffungsnebenkosten zur Ermittlung der Bestandsveränderungen<br />

verteilt werden.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zahlt an die von ihr beauftragten<br />

Dienstleister und Lieferanten neben dem Nettorechnungsbetrag<br />

auch die Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuerzahlungen<br />

kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft teilweise als<br />

Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt anmelden. Zeitversetzt<br />

erfolgt die Erstattung dieser Beträge an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Der jeweils noch nicht erstattete Betrag ist<br />

als Vorsteuerforderung in der Bilanz zu berücksichtigen.<br />

Die in Ansatz gebrachten liquiden Mittel lassen sich<br />

der Liquiditätsrechnung entnehmen. Sie entsprechen<br />

den vorhandenen Barmitteln nach Investition, Finanzierung<br />

und Ausschüttung zum jeweiligen Bilanzstichtag.


Eigenkapital (5. bis 9.)<br />

Es wird davon ausgegangen, dass zum 31.12.2011 Kommanditeinlagen<br />

i. H. v. 22.020.000 Euro zzgl. 5,0 %<br />

Agio i. H. v. 1.100.000 Euro auf die Kommanditeinlagen<br />

eingezahlt sind und das Emissionskapital somit<br />

voll platziert wurde. Hiervon entfallen auf die Gründungskommanditisten<br />

und den Treuhandkommanditisten<br />

20.000 Euro.<br />

Die unter der Position Eigenkapital ausgewiesene<br />

Kommanditeinlage entspricht 100,00 % der prospektierten<br />

Pflichteinlage. Das Agio wurde in der Kapitalrücklage<br />

ausgewiesen.<br />

Rückstellungen (10.)<br />

Die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses werden<br />

wirtschaftlich in dem Geschäftsjahr verursacht, für das<br />

der Jahresabschluss geprüft wird. Da ist soweit eine Rückstellung<br />

für eine ungewisse Verbindlichkeit zu bilden.<br />

11.6 Planzahlen der Emittentin,<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Prognoserechnung)<br />

(alle Angaben in Euro)<br />

2010<br />

in Euro<br />

2011<br />

in Euro<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

2012<br />

in Euro<br />

2013<br />

in Euro<br />

2014<br />

in Euro<br />

2015<br />

in Euro<br />

Investitionen 0 -21.064.162 -832.250 -2.564.916 0 0<br />

Umsatz gesamt 0 799.000 9.201.000 13.332.000 21.334.000 11.334.000<br />

Ergebnis 0 21.350 4.417.524 5.156.921 8.612.386 -7.992.125<br />

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 4 VermVerkProspV sind<br />

die Planzahlen der Emittentin, insbesondere zu Investitionen,<br />

Produktion, Umsatz und Ergebnis, mindestens<br />

für die folgenden drei Geschäftsjahre anzugeben.<br />

Die Planzahlen sind aus den Prognoserechnungen<br />

im Abschnitt 11.1 bis 11.4 ordnungsgemäß abgeleitet.<br />

Planzahlen der Emittentin zur Produktion existieren<br />

nicht, da die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG keinen Produktionsbetrieb unterhält.<br />

55


56<br />

11.7 Kapitalflussrechnung für<br />

den Anleger (Prognoserechnung)<br />

(alle Angaben in Euro)<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft den sich aus<br />

den Prognoseberechnungen ergebenden voraussichtlichen<br />

Liquiditätsverlauf dieser Vermögensanlage auf<br />

Ebene des Anlegers bei einer Kommanditeinlage von<br />

100.000 Euro dar. In diesem Zusammenhang wurde<br />

der Spitzensteuersatz zur Einkommensteuer von 42 %<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag zugrunde gelegt.<br />

Gegebenenfalls beim Anleger anfallende Kirchensteuer<br />

wurde nicht berücksichtigt. Es wird an dieser Stelle<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Berechnungen<br />

nicht die persönliche Beratung durch einen Steuerberater<br />

ersetzen, sondern ausschließlich einen Anhaltspunkt<br />

darstellen.<br />

2011<br />

in Euro<br />

2012<br />

in Euro<br />

2013<br />

in Euro<br />

2014<br />

in Euro<br />

2015<br />

in Euro<br />

2016<br />

in Euro<br />

Gesamt<br />

in Euro<br />

Eigenkapitaleinzahlung<br />

inkl. Agio<br />

-105.000 0 0 0 0 0 -105.000<br />

gebundenes Kapital -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 0<br />

Gewinnausschüttung 5.000 10.000 10.000 10.000 119.119 0 154.119<br />

Steuererstattungen (+)<br />

Steuernachzahlungen (-)<br />

0 -41 -7.250 -8.461 -14.124 16.082 -13.793<br />

Summe des Rückflusses 5.000 9.959 2.750 1.539 104.995 16.082 140.326<br />

Haftungsvolumen 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 0<br />

Nach der Prognoserechnung erhält der Anleger jährliche<br />

Ausschüttungen. Es wurde unterstellt, dass die<br />

Steuerzahlungen bzw. Steuererstattungen dem Anleger<br />

im zweiten Quartal des Folgejahres ab- bzw. zufließen.<br />

die Rendite nach Agio vor persönlichen Steuern des<br />

Anlegers (iRR-methode) beträgt unter den getroffenen<br />

Annahmen 10 % p. a. die Grundlagen für die berechnung<br />

der Rendite nach der iRR-methode werden nachfolgend<br />

erläutert.<br />

berechnungsmethode nach iRR<br />

Die für Investitionen und für unternehmerische Beteiligungen<br />

zur Berechnung der Rendite übliche IRR-Methode<br />

ist nicht vergleichbar mit anderen Methoden,<br />

wie zum Beispiel der Effektivzins-Methode. Mit der<br />

IRR-Methode kann keine Aussage zur Vorteilhaftigkeit<br />

der Investition im Vergleich zu anderen Investitionen<br />

getroffen werden.<br />

Die IRR-Methode gibt die Verzinsung des in der<br />

Anlage verbleibenden Kapitals über den jeweiligen Anlagezeitraum<br />

an. Die so ermittelte Rendite ist lediglich<br />

für das nach geplanten Ausschüttungen verbleibende<br />

Kapital gültig. Dies darf jedoch nicht als Verzinsung der<br />

ursprünglichen Einlage betrachtet werden. Würde dies<br />

unterstellt, müssten die erfolgten Ausschüttungen sofort<br />

zum gleichen Zinssatz bis zum Ende der Laufzeit reinvestiert<br />

werden (so genannte „Wiederanlageprämisse“).<br />

Da dies nicht vorgesehen ist, ist die IRR-Rendite nicht<br />

vergleichbar mit anderen Rendite-Berechnungsmethoden.


11.8 Sensitivitäten<br />

Sensitivitätsanalyse (Abweichungen<br />

zur Prognoserechnung)<br />

Beteiligung in Höhe von<br />

Euro 100.000 bis zum<br />

30.06.2015<br />

Ausschüttungen lt.<br />

Prognoserechnung<br />

Ausschüttungen bei<br />

negativer Abweichung<br />

zur Prognoserechnung<br />

Ausschüttungen bei<br />

positiver Abweichung<br />

zur Prognoserechnung<br />

Abweichung zur<br />

Prognoserechnung<br />

2011<br />

in Euro<br />

Die Prognoserechnung im Kapitel 11 „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“,<br />

beruht auf geschlossenen Verträgen,<br />

Erfahrungswerten und Annahmen. Jedoch werden sich<br />

in Zukunft naturgemäß Abweichungen gegenüber dem in<br />

der langfristigen Prognoserechnung dargestellten Basisszenario<br />

einstellen. Die Berechnung der Sensitivitäten<br />

fußt auf der Annahme, dass das geplante Emissionskapital<br />

entsprechend der Prognoserechnung platziert wird.<br />

Wesentliche Parameter, die deutlichen Einfluss auf das<br />

Ergebnis der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG haben, sind unter anderem die beim Ankauf der<br />

Forderungen zu zahlenden Kaufpreise, die in Abhängigkeit<br />

zur Forderungsqualität schwanken, sowie der Anteil<br />

der letztlich von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft realisierten Erlöse<br />

aus der Forderungsverwertung. Im Folgenden sollen<br />

die Auswirkungen möglicher Abweichungen bei sonst<br />

unveränderten Prämissen (ceteris paribus) gegenüber<br />

den in der Prognoserechnung getroffenen Annahmen<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

2012<br />

in Euro<br />

2013<br />

in Euro<br />

2014<br />

in Euro<br />

2015<br />

in Euro<br />

Gesamt<br />

in Euro<br />

5.000 10.000 10.000 10.000 119.100 154.100<br />

-10 % 5.000 10.000 10.000 10.000 104.500 139.500<br />

5 % 5.000 10.000 10.000 10.000 126.400 161.400<br />

dargestellt werden. Abweichungen von den Annahmen<br />

der Prognosen können auch kumuliert auftreten, sodass<br />

sich deutlich abweichende Ergebnisse ergeben können.<br />

Die Prognoserechnung laut Abschnitt 11.3 „Voraussichtliche<br />

Ertrags- und Finanzlage der Emittentin,<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Prognoserechnung)“ geht von Umsatzerlösen aus den<br />

angekauften Forderungen i. H. v. 4,2 % des Nominalwertes<br />

des Gesamtforderungsbestandes aus. Es besteht<br />

die Möglichkeit, dass diese Annahme nicht eintreten<br />

und die tatsächlichen Umsatzerlöse höher oder niedriger<br />

ausfallen. Die oben abgebildete Übersicht stellt<br />

jeweils die Auswirkungen auf die Gewinnausschüttungen<br />

an die Anleger, die in der Kapitalflussrechnung<br />

für den Anleger auf Seite 56 des Prospektes dargestellt<br />

sind bei einer positiveren (+5 %) und bei einer negativeren<br />

(–10 %) Umsatzentwicklung dar.<br />

57


582<br />

58


12 Steuerliche Grundlagen<br />

Die folgenden Ausführungen basieren auf dem derzeitigen<br />

Stand der Steuergesetzgebung sowie der dazu ergangenen<br />

Rechtsprechung, den Äußerungen der Finanzverwaltung<br />

und der herrschenden Meinung in der Literatur.<br />

Die ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargestellten<br />

steuerlichen Folgen stehen ferner unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung der Finanzverwaltung, sodass keine<br />

Haftung für deren Eintritt übernommen werden kann.<br />

Im Einzelnen wird jedem Anleger eine fachkundige<br />

steuerliche Beratung empfohlen.<br />

Den Ausführungen liegt zugrunde, dass der Gesellschafter<br />

die Beteiligung im Privatvermögen hält. Nicht<br />

aufgezeigt werden die Rechtsfolgen für Anleger, die<br />

beabsichtigen, ihre Beteiligung im steuerlichen Betriebsvermögen<br />

oder über eine Kapitalgesellschaft zu halten.<br />

12.1 Einkommensteuer<br />

12.1.1 Besteuerung auf Ebene<br />

der Gesellschaft<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

ist eine Kommanditgesellschaft i. S. d. § 161 Abs. 1 HGB.<br />

Einkünfte und besteuerungsverfahren<br />

Die Personengesellschaft in Deutschland wird steuerlich<br />

als transparent bezeichnet. Das bedeutet, dass nicht<br />

die Personengesellschaft an sich, sondern die Anleger<br />

Steuersubjekte sind. Die Personengesellschaft ist als<br />

solche weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig.<br />

Deshalb wird das von der Personengesellschaft<br />

erzielte Einkommen den einzelnen Anlegern/Gesellschaftern<br />

als „originäre eigene Einkünfte“<br />

zugerechnet und nach deren persönlichen Merkmalen<br />

der Einkommensteuer unterworfen. Eine Ausnahme<br />

hiervon bildet hingegen die Gewerbesteuer; hier ist die<br />

Personengesellschaft selbst Steuersubjekt.<br />

Die Gewinnermittlung für die <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />

die Gewinn- oder Verlustzurechnung auf die Anleger<br />

vollziehen sich in zwei Ebenen:<br />

a] Die Gewinnermittlung erfolgt bei der Personengesellschaft,<br />

und zwar unter Einbeziehung von<br />

dem Gewinn der Personengesellschaft und den<br />

Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben der<br />

Gesellschafter;<br />

b] Der so festgestellte Gesamtgewinn oder -verlust<br />

wird sodann den Gesellschaftern (entsprechend<br />

ihrem Anteil am Ergebnis der Gesellschaft sowie<br />

der von ihnen erklärten Sonderbetriebseinnahmen<br />

bzw. -ausgaben) zugerechnet.<br />

Aufgrund dieses Transparenzprinzips versteuert der<br />

Anleger/Gesellschafter die anteilig auf ihn entfallenen<br />

Einkünfte unabhängig davon, ob die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Gewinne an die Anleger/<br />

Gesellschafter ausschüttet oder z. B. wieder investiert.<br />

Die Versteuerung ist nicht abhängig vom tatsächlichen<br />

Liquiditätszufluss.<br />

Im Fall der vorliegenden <strong>Fonds</strong>gesellschaft gewährleistet<br />

und begründet die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung<br />

die Mitunternehmerstellung der Anleger aufgrund<br />

deren Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie<br />

am Vermögen und an den stillen Reserven der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sowie deren Mitbestimmungsrechte. Die vor-<br />

und nachstehenden Grundsätze gelten auch, wenn sich<br />

der Anleger, wie vorliegend möglich, nicht unmittelbar<br />

als Kommanditist, sondern mittelbar als Treugeber an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt (BFH vom 21.04.1988,<br />

BStBl. II 1989 S. 722). In diesem Fall ist eine zusätzliche<br />

Voraussetzung für die Anerkennung der Mitunternehmerstellung,<br />

dass der Treugeber das Treuhandverhältnis<br />

beherrscht. Das bedeutet, dass er gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten weisungsbefugt ist und<br />

ihm außerdem das Recht zusteht, sich durch Kündigung<br />

des Treuhandverhältnisses und Eintragung in das<br />

Handelsregister unmittelbar als Kommanditist an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu beteiligen. Die rechtliche Ausgestaltung<br />

des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages<br />

erfüllt die – analog anzuwendenden – Anforderungen,<br />

die die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung für<br />

die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses<br />

sowie der Mitunternehmerstellung voraussetzen (BMF-<br />

Schreiben vom 1. September 1994, BStBl. I 1994, 604<br />

ff.; BFH vom 25. Juni 1984, BStBl. II 1984, 751 ff.).<br />

Einkunftsart<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

ist eine gewerblich tätige Personengesellschaft im Sinne<br />

des § 15 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).<br />

Darüber hinaus wird die Geschäftsführung von einer<br />

Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschaf-<br />

59


60<br />

terin wahrgenommen. Damit erzielt die Gesellschaft<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Die einzelnen Anleger erzielen ebenfalls Einkünfte<br />

aus Gewerbetrieb gemäß § 15 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 EStG, wenn<br />

sie als Mitunternehmer anzusehen sind. Das ist der<br />

Fall, wenn sie am Gewinn und Verlust sowie an den<br />

stillen Reserven bei Beendigung der Gesellschaft teilhaben.<br />

Überdies tragen sie aufgrund der Bedingungen<br />

des Gesellschaftsvertrages das Mitunternehmerrisiko<br />

und haben die entsprechenden Rechte zur Entfaltung<br />

der Mitunternehmerinitiative.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Anerkennung der steuerlichen<br />

Ergebnisse ist das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht,<br />

sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch<br />

auf Ebene des Gesellschafters. Maßgeblich ist der Totalgewinn,<br />

also das steuerliche Gesamtergebnis über die<br />

gesamte voraussichtliche Dauer der Gesellschaft. Auf<br />

der Ebene der Beteiligungsgesellschaft findet hierbei<br />

auch ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinn<br />

Berücksichtigung, weil er zu den einkommensteuerpflichtigen<br />

Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß §<br />

16 Abs. 1 und 3 EStG zählt.<br />

Die Gesellschaft wird bei planmäßigem Eintritt der<br />

prognostizierten Ergebnisse über die Laufzeit insgesamt<br />

ein steuerlich positives Gesamtergebnis und damit einen<br />

Totalgewinn erzielen.<br />

Auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters sind<br />

zudem die individuellen Sonderbetriebseinnahmen und<br />

-ausgaben zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere<br />

Sonderbetriebsausgaben in Form von Fremdfinanzierungszinsen<br />

für die Einlage zu beachten. Es ist davon<br />

auszugehen, dass sich auch unter der Einbeziehung<br />

dieser Aufwendungen ein Totalgewinn auf Ebene des<br />

Gesellschafters ergibt.<br />

Gewinnermittlung<br />

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und<br />

Verlustrechnung zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres<br />

aufzustellen. Am 29.05.2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) in Kraft getreten<br />

(BGBL.I 2009, S. 1102). Die Handelsbilanz bildet trotz<br />

der zahlreichen Änderungen (z. B. Einschränkungen bei<br />

der Bewertung des Umlaufvermögens oder dem Ausweis<br />

von ausstehenden Einlagen) weiterhin die Grundlage für<br />

die steuerliche Gewinnermittlung. Aufgrund der Aufhebung<br />

der umgekehrten Maßgeblichkeit kann es jedoch<br />

infolge von unterschiedlichen Wertansätzen in Handel-<br />

und Steuerbilanz künftig zu Abweichungen zwischen<br />

dem handels- und steuerlichen Ergebnis kommen. Der<br />

steuerliche Gewinn ermittelt sich über den Betriebsvermögensvergleich<br />

gemäß §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Wirtschaftsjahr<br />

ist das Kalenderjahr. Die erworbenen Forderungen<br />

gehören zum steuerlichen Umlaufvermögen.<br />

Sie sind mit den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren<br />

Teilwert zu aktivieren. Aus dem Erwerbsvorgang<br />

selbst resultieren daher keine Verluste, die zu negativen<br />

Einkünften führen können.<br />

In der Prognoseberechnung sind die Kosten für die<br />

Kapitalbeschaffung und für die Konzeption (Anlaufkosten)<br />

gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsanweisung<br />

(Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom<br />

20.10.2003) aktiviert worden. Die Anlaufkosten werden<br />

hierbei unter der Berücksichtigung der eingetriebenen<br />

Forderungen sukzessive mit aufgelöst.<br />

Die Aufnahme von Krediten durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ist nicht geplant. Sollte die Gesellschafterversammlung<br />

aus unvorhergesehenen Gründen der Aufnahme<br />

von Krediten zustimmen, sind die Regelungen<br />

zur Zinsschranke zu berücksichtigen. Demnach sind<br />

Zinsaufwendungen eines Betriebes nur bis zur Höhe<br />

des Zinsertrages und darüber hinaus nur bis zur Höhe<br />

von 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsen, Steuern<br />

und Abschreibungen (sog. EBITDA) abzugsfähig. Nicht<br />

abziehbare Zinsaufwendungen sind in die folgenden<br />

Wirtschaftsjahre vorzutragen (Zinsvortrag). Diese als<br />

so genannte „Zinsschranke“ bezeichneten Regelungen<br />

finden keine Anwendung, wenn die über den Zinsertrag<br />

hinausgehenden Zinsaufwendungen weniger als<br />

1.000.000 Euro p. a. betragen (Freigrenze) oder wenn<br />

innerhalb eines Konzerns die Eigenkapitalquote des<br />

Betriebs mindestens so hoch ist wie die des Konzerns<br />

(sog. Escape-Klauseln).<br />

Nach allgemeinen Grundsätzen gilt die Abtretung<br />

einer Forderung im Rahmen des echten Factorings<br />

nicht als Überlassung von Fremdkapital im Sinne des §<br />

4 h Abs. 3 EStG. Bei einem übereinstimmenden Antrag<br />

kann dies jedoch so behandelt werden. Die Inanspruchnahme<br />

dieser Billigkeitsregelung ist jedoch nicht geplant.<br />

Soweit die Gesellschaft durch die Anlage der Liquiditätsreserve<br />

und sonstiger finanzieller Mittel Zinserträge<br />

erzielt, handelt es sich hierbei um Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb (§ 20 Abs. 8 EStG). Insoweit kommt<br />

die Abgeltungsteuer nicht zur Anwendung.


Gewinnverteilung<br />

Die Einkünfte der Gesellschaft werden gemäß § 180<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 a Abgabenordnung (AO) gesondert und<br />

einheitlich für alle an der Gesellschaft beteiligten<br />

Gesellschafter/Anleger festgestellt. Der Bescheid über<br />

die gesonderte und einheitliche Feststellung ist als<br />

Grundlagenbescheid bindend für die Einkommensteuerbescheide<br />

der einzelnen Gesellschafter (§ 182<br />

Abs. 1 AO). Dabei wird den Anlegern das steuerliche<br />

Ergebnis im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung<br />

anteilig, entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung<br />

am Kommanditkapital, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

gemäß § 15 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 EStG zugerechnet. Das<br />

steuerliche Ergebnis umfasst auch die vom Anleger<br />

gemeldeten Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben.<br />

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben<br />

Der Anleger hat die Möglichkeit, Sonderbetriebsausgaben,<br />

die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen,<br />

bei der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG einzureichen, damit diese bei der Berechnung<br />

des Gewinn- bzw. Verlustanteils Berücksichtigung<br />

finden. Unter Sonderbetriebsausgaben versteht<br />

man alle Aufwendungen eines Gesellschafters, hier des<br />

Kommanditisten, die ihm durch die Beteiligung an der<br />

Personengesellschaft entstehen. Hierzu zählen bspw.<br />

die Kosten für Fahrten zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Rechts- und Notargebühren oder die Zinsen für<br />

ein Darlehen zur Finanzierung des Kommanditanteils.<br />

Voraussetzung für die Anerkennung dieser Sonderbetriebsausgaben<br />

ist die Angabe in der Erklärung zur<br />

gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, die<br />

durch die Gesellschaft erstellt wird. der Kommanditist<br />

ist also verpflichtet, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG die entsprechenden Sonderbetriebsausgaben<br />

innerhalb von zwei monaten nach<br />

Wirtschaftsjahresende, d. h. bis zum 28. Februar eines<br />

jeden Jahres, mitzuteilen.<br />

Nachträglich eingehende Sonderbetriebsausgaben<br />

können dann nur noch Berücksichtigung finden, solange<br />

die Einspruchsfrist gegen den Bescheid zur gesonderten<br />

und einheitlichen Gewinnfeststellung noch nicht<br />

abgelaufen ist. Eine (erstmalige) Geltendmachung der<br />

Sonderbetriebsausgaben in der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

des Anlegers/Gesellschafters ist<br />

ausgeschlossen.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

12 Steuerliche Grundlagen<br />

Verlustausgleich auf Ebene der Gesellschaft<br />

Nach den Prognoserechnungen werden in der Anfangsphase<br />

keine Verluste erzielt. Verluste können während<br />

der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch Ertragsausfälle<br />

entstehen. Für entstandene Verluste sind folgende Verlustabzugsbeschränkungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

A. Verrechnungsverbot von negativen<br />

Einkünften aus Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

gemäß § 15b EStG<br />

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />

dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />

ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d<br />

EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch<br />

die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden<br />

Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />

§ 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden.<br />

Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund<br />

einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />

in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.<br />

Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund<br />

eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />

werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition<br />

Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen.<br />

Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die<br />

negativen Einkünfte beruhen.<br />

Die hier angebotene Anlageform fällt nicht unter den<br />

tatbestandlichen Anwendungsbereich des § 15b EStG,<br />

da laut Prognoserechnung in der Anfangsphase keine<br />

Verluste erzielt werden.<br />

b. Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15 a EStG)<br />

Nach § 15 a EStG kann der einem Kommanditisten<br />

zuzurechnende Verlust nicht zum Ausgleich positiver<br />

Einkünfte aus anderen Quellen verwendet werden,<br />

soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich<br />

erhöht. Ein negatives Kapitalkonto entsteht, soweit die<br />

Verluste die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

oder die tatsächlich geleisteten Einzahlungen übersteigen.<br />

Verluste, durch die ein negatives Kapitalkonto<br />

entstehen oder sich erhöhen, sind dann nur mit den<br />

Gewinnen, die dem Kommanditisten in späteren Jahren<br />

aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind, zu verrechnen<br />

(verrechenbare Verluste). Sonderbetriebseinnahmen und<br />

Sonderbetriebsausgaben sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

Sie sind immer in voller Höhe im Jahr ihrer<br />

Entstehung anzusetzen.<br />

61


62<br />

Nach § 15 a Abs. 3 EStG hat der Kommanditist<br />

einen fiktiven Gewinn zu versteuern, soweit durch Entnahmen<br />

ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich<br />

erhöht und in den Vorjahren Verluste der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beim Kommanditisten steuermindernd geltend<br />

gemacht wurden. Dies ist stets dann der Fall, wenn<br />

Ausschüttungen nicht durch den steuerlichen Gewinn<br />

der Gesellschaft abgedeckt sind. Die Summe der versteuerten<br />

Ausschüttungen mindert jedoch gemäß § 15<br />

a Abs. 3 S. 4 EStG die Gewinne, die dem Kommanditisten<br />

in späteren Wirtschaftsjahren zuzurechnen sind.<br />

Bei Anlegern, die sich als Treugeber mittelbar an der<br />

Gesellschaft beteiligen, führen einlagemindernde Entnahmen<br />

und Verlustzuweisungen nicht zu einem Wiederaufleben<br />

der Haftung und damit auch zu keinem<br />

erweiterten Verlustausgleich im Sinne von § 15a EStG.<br />

Der Treugeber trägt nur mittelbar über den Treuhandvertrag<br />

das Risiko des Wiederauflebens der Haftung<br />

gemäß § 172 HGB, nicht jedoch unmittelbar aufgrund<br />

dieser gesetzlichen Vorschrift. Die Einzelheiten hierzu<br />

sollte sich jeder Anleger/Treugeber von seinem persönlichen<br />

Steuerberater erläutern lassen.<br />

Entnahmen<br />

Bei den in der Liquiditätsprognose dargestellten „Ausschüttungen“<br />

handelt es sich um geplante und nach der<br />

prognostizierten Liquiditätslage der Gesellschaft mögliche<br />

Barauszahlungen an die Gesellschafter. Die Auszahlungen<br />

stellen steuerlich Entnahmen dar und sind<br />

grundsätzlich nicht steuerpflichtig.<br />

Entnahmen der Gesellschafter können gemäß § 4<br />

Abs. 4 a EStG zu Überentnahmen (Entnahmen, die<br />

die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres<br />

übersteigen) auf der Ebene der Gesellschaft<br />

führen. Bei Vorliegen solcher Überentnahmen kann der<br />

Schuldzinsenabzug der Gesellschaft eingeschränkt sein.<br />

I. H. v. 6,0 % der Überentnahmen erfolgt eine Hinzurechnung<br />

auf den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft.<br />

Die Obergrenze für diese Hinzurechnung bilden die im<br />

Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen abzüglich<br />

2.050 Euro. Die Aufteilung der Hinzurechnung erfolgt<br />

gemäß BFH-Urteil vom 29.03.2007 im Verhältnis ihrer<br />

Schuldzinsenanteile auf die Gesellschafter.<br />

Die vorgenannte Beschränkung gilt nicht für Schuldzinsen,<br />

die durch ein Darlehen zur Finanzierung von<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern<br />

des Anlagevermögens angefallen sind.<br />

Gewinnthesaurierung<br />

Gemäß § 34 a EStG können nicht entnommene Gewinne<br />

bei Personengesellschaften auf Antrag mit einem ermäßigten<br />

Steuersatz von 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

besteuert werden. Soweit der begünstigt besteuerte<br />

Gewinn in späteren Jahren vom Steuerpflichtigen<br />

wieder entnommen wird (spätestens bei Auflösung der<br />

Gesellschaft/Verkauf der Gesellschaftsanteile), ist insoweit<br />

eine Nachversteuerung i. H. v. 25,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

vorzunehmen. Der Antrag kann aber vom<br />

Steuerpflichtigen nur gestellt werden, wenn er zu mehr<br />

als 10,0 % am Gewinn der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt ist<br />

oder sein Gewinnanteil mehr als 10.000 Euro beträgt.<br />

Ob die Gewinnthesaurierung für den Steuerpflichtigen<br />

sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden,<br />

da dies von einer Reihe individueller Faktoren abhängig<br />

ist. Vor einer Gewinnthesaurierung sollte daher der persönliche<br />

Steuerberater hinzugezogen werden.<br />

12.1.2 Besteuerung auf<br />

Ebene des Anlegers<br />

Dem Anleger werden negative (nach Anwendung und<br />

Prüfung von §§ 15b, 15a EStG verbleibende Verluste)<br />

oder positive Einkünfte (nach Verrechnung gemäß §§15 b,<br />

15 a EStG verbleibende Gewinne) aus der Beteiligung an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zugewiesen, die sein persönlich<br />

zu versteuerndes Einkommen beeinflussen.<br />

Die negativen bzw. positiven Einkünfte werden auf<br />

Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch das Verwaltungsfinanzamt<br />

gesondert und einheitlich für jeden einzelnen<br />

Anleger festgestellt und den Wohnsitzfinanzämtern der<br />

Anleger von Amts wegen mitgeteilt.<br />

Die gewerblichen Einkünfte unterliegen dem persönlichen<br />

Einkommensteuersatz des Anlegers zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Einkommensteuersatz<br />

beträgt bei einem zu versteuernden<br />

Einkommen bis zu 250.000 Euro zwischen 15 % und<br />

42 % (bei zusammen veranlagten Ehegatten 500.000<br />

Euro). Bei einem höheren Einkommen beträgt der Einkommensteuersatz<br />

45 %.<br />

Etwaige Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />

mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit<br />

anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, können<br />

bis zu einem Betrag von 511.500 Euro (bei zusammen<br />

veranlagten Ehegatten 1.023.000 Euro) auf den unmittelbar<br />

vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen<br />

werden. Auf Antrag des Anlegers gegenüber<br />

dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt kann vom Verlustrücktrag<br />

ganz oder teilweise abgesehen werden. Durch


den Verlustrücktrag nicht ausgeglichene negative Einkünfte<br />

sind in die folgenden Veranlagungszeiträumen<br />

bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />

Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />

Euro) unbeschränkt, darüber hinaus in Höhe bis zu<br />

60 % des 1,0 Mio. Euro übersteigenden Gesamtbetrages<br />

der Einkünfte (bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />

2 Mio. Euro) abzuziehen (§ 10d Abs. 1 und 2 EStG).<br />

Neben der Einkommensteuer hat der Anleger einen<br />

Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % seiner festgesetzten<br />

Einkommensteuer zu entrichten. Die Kirchensteuer ist<br />

in Abhängigkeit zu der Kirchenzugehörigkeit und dem<br />

Wohnsitz des Anlegers ebenfalls zusätzlich zu entrichten.<br />

Gemäß § 35 EStG kann sich durch die Anrechnung<br />

der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine einkommensteuerliche<br />

Entlastung für den Anleger/Gesellschafter<br />

ergeben. Die Anrechnung beträgt derzeit das<br />

3,8-fache des auf den Gesellschafter anteilig entfallenen<br />

Gewerbesteuermessbetrags, höchstens jedoch die<br />

anteilig gezahlte Gewerbesteuer. Diese Vergünstigung<br />

ist jedoch beschränkt auf die tatsächlich festzusetzende<br />

Einkommensteuer des Gesellschafters.<br />

12.1.3 Beendigung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Veräußert ein Gesellschafter seine Beteiligung oder<br />

scheidet er aus anderen Gründen aus der Gesellschaft<br />

aus, so kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn<br />

entstehen. Das Gleiche gilt bei Betriebsaufgabe, im Fall<br />

der Liquidation oder der Veräußerung sämtlicher noch<br />

bestehender Restforderungen, der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös<br />

das Kapitalkonto (geleistete Einlagen<br />

zuzüglich Gewinne abzüglich Verluste und Ausschüttungen)<br />

übersteigt. Aufgabegewinn ist der Betrag, um<br />

den der anteilige, an die Gesellschafter auszukehrende<br />

Liquidationserlös das Kapitalkonto übersteigt. Sollte<br />

das Kapitalkonto des Gesellschafters durch Verlustzuweisung<br />

und Entnahmen negativ geworden sein und der<br />

Veräußerungspreis 0,00 Euro betragen, kann es dennoch<br />

zu einem Veräußerungsgewinn kommen.<br />

Dieser Veräußerungsgewinn ist bei dem einzelnen<br />

Gesellschafter einkommensteuerpflichtig (§ 16 Abs. 1<br />

und 3 EStG). Er wird dadurch begünstigt, dass diese<br />

außerordentlichen Einkünfte nur mit 1/5 steuerlich erfasst<br />

werden und die hierauf entfallene Einkommensteuer<br />

verfünffacht wird (§ 34 Abs. 1 EStG). Dadurch wird<br />

die Einkommensteuerprogression etwas abgemildert.<br />

Hat ein Steuerpflichtiger das 55. Lebensjahr vollendet<br />

oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

12 Steuerliche Grundlagen<br />

dauernd berufsunfähig, so kann er zusätzlich auf Antrag<br />

(einmal im Leben) einen Freibetrag i. H. v. 45.000 Euro<br />

in Anspruch nehmen (§ 16 Abs. 4 EStG). Der Freibetrag<br />

reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn<br />

136.000 Euro übersteigt. Außerdem kann<br />

der Steuerpflichtige auf Antrag, ebenfalls nur einmal<br />

im Leben, anstelle der „Fünftelregelung“ für den verbleibenden<br />

Veräußerungsgewinn die Anwendung von<br />

56,0 % des durchschnittlichen Steuersatzes (mindestens<br />

aber des Eingangssteuersatzes von 15,0 %) in Anspruch<br />

nehmen (§ 34 Abs. 3 EStG).<br />

Die Tarifbegünstigungen des § 34 EStG gelten jedoch<br />

nur, wenn der Gesellschafter seine gesamte Beteiligung<br />

veräußert. Eine Teilanteilsveräußerung wird wie laufender<br />

Gewinn besteuert (siehe Kapitel 12.2 „Gewerbesteuer“,<br />

5. Absatz).<br />

12.2 Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft ist gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz<br />

(GewStG) als gewerblich tätige Personengesellschaft<br />

gewerbesteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage für die<br />

Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag gemäß § 7 GewStG.<br />

Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem einkommensteuerrechtlichen<br />

Ergebnis unter Berücksichtigung<br />

der Hinzurechnungen und Kürzungen nach den Vorschriften<br />

der §§ 8 und 9 GewStG. Laut Planung kommen<br />

keine Hinzurechnungen und Kürzungen nach den vorgenannten<br />

Vorschriften in Betracht.<br />

Die Gewerbesteuer ist gemäß § 4 Abs. 5a EStG keine<br />

Betriebsausgabe.<br />

Gewerbesteuerverluste sind nach dem Rechtsstand<br />

ab 2004 bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. Euro vortragsfähig<br />

und mit zukünftigen Gewerbeerträgen verrechenbar.<br />

Der 1 Mio. Euro übersteigende maßgebende<br />

Gewerbeertrag ist darüber hinaus bis zu 60,0 % der noch<br />

nicht berücksichtigten Fehlbeträge der vorangegangenen<br />

Jahre zu kürzen (§ 10 a GewStG).<br />

Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an<br />

die Person des Gesellschafters gebunden. Scheidet ein<br />

Gesellschafter aus, so entfällt der auf diesen anteilig entfallene<br />

Vortrag des Gewerbeverlustes (§ 10a GewStG).<br />

Infolge von Gesellschafterwechseln kann es deshalb zu<br />

einer höheren Gewerbesteuerbelastung auf Ebene der<br />

Gesellschaft und damit für die verbleibenden Gesellschafter<br />

kommen. Entsprechend § 13 <strong>Nr</strong>. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

ist die Mehrbelastung durch den neu<br />

eintretenden Gesellschafter zu tragen.<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils<br />

oder der Aufgabe des Betriebes unterliegt<br />

zudem gemäß § 7 Satz 2 GewStG nur insoweit<br />

63


64<br />

nicht dem Gewerbeertrag, als er auf eine natürliche<br />

Person als unmittelbar beteiligten Mitunternehmer<br />

entfällt. Dies bedeutet, dass bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

an der Gesellschaft der Veräußerungs-/<br />

Aufgabegewinn immer anteilig gewerbesteuerpflichtig<br />

ist. Auch bei der Beteiligung von natürlichen Personen<br />

über eine andere Personengesellschaft ist die Gewerbesteuerpflicht<br />

gegeben.<br />

12.3 Umsatzsteuer<br />

Forderungsankauf im inland<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf von Forderungen<br />

und die Verwertung dieser Forderungen im<br />

eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dabei wird der<br />

Forderungsverkäufer von der Einziehung der Forderung<br />

und dem Risiko ihrer Nichterfüllung befreit, sodass der<br />

Factor, hier die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG, eine Leistung an den Forderungsverkäufer<br />

erbringt. Es handelt sich hierbei nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltung (Umsatzsteuerrichtlinie „UStR“)<br />

um echtes Factoring. Da die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG diese Tätigkeit gewerblich und<br />

selbstständig ausübt, ist sie Unternehmer im Sinne von<br />

§ 2 Abs. 1 S. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Der<br />

wirtschaftliche Gehalt der Leistung des Factors besteht<br />

im Wesentlichen im Einzug von Forderungen. Die Factoringleistung<br />

fällt in den Katalog der Leistungsbeschreibungen<br />

des § 3a Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 6 Buchstabe a UStG.<br />

Diese Leistung fällt nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift<br />

des § 4 <strong>Nr</strong>. 8 Buchstabe c UStG und ist somit<br />

steuerpflichtig.<br />

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der<br />

wirtschaftliche Nennwert der Forderungen abzüglich<br />

Kaufpreis der Forderungen abzüglich der darin enthaltenen<br />

Umsatzsteuer (BMF mit Schreiben vom 3. Juni<br />

2004). Die Differenz zwischen dem wirtschaftlichen<br />

Nennwert und dem Nennwert des erworbenen Forderungsportfolios<br />

ist kein Factoring.<br />

Der wirtschaftliche Nennwert ist nach objektiven<br />

Kriterien zu bemessen und durch Forderungsverkäufer<br />

und Factor im Kaufvertrag zu dokumentieren. Gemäß<br />

den Prognoserechnungen wird für den Erwerb der<br />

Forderungsportfolios ein wirtschaftlicher Nennwert<br />

i. H. v. 110 % der Kaufpreise angenommen. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Finanzverwaltung nicht ausschließlich<br />

auf die Erfahrungswerte und Vereinbarungen der<br />

Vertragsparteien zurückgreift und ein höheren wirtschaftlichen<br />

Nennwert annimmt mit der Folge, dass<br />

die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer steigt<br />

und die Umsatzsteuer aus dem Forderungseinzug aufgebracht<br />

werden muss.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann aus den mit dem Forderungseinzug<br />

zusammenhängenden Aufwendungen Vorsteuern<br />

nur abziehen, soweit die Aufwendungen auf Leistungen<br />

entfallen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Da die<br />

Zahlungseingänge aus dem Forderungseinzug sowohl<br />

auf den wirtschaftlichen Nennwert entfallen als auch<br />

auf den übersteigenden Teil, der nicht als Factoring<br />

bezeichnet wird, ist die Vorsteuer aus den Aufwendungen<br />

in einen abziehbaren und in einen nicht abziehbaren<br />

Anteil aufzuteilen.<br />

Durch die Verwaltungsauffassung werden beim<br />

echten Factoring sowohl Sachverhalte erfasst, bei denen<br />

der Forderungseinzug dem Kaufpreis der Forderungen<br />

entspricht und der Factor als Gegenleistung für den Forderungseinzug<br />

eine Factoringgebühr vom Forderungsverkäufer<br />

erhält, als auch Sachverhalte, bei denen der<br />

Forderungseinzug nicht mehr ausschließlich im Vordergrund<br />

steht.<br />

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2003,<br />

BStBl. II 2004, S. 688, die umsatzsteuerpflichtige unternehmerische<br />

Tätigkeit ausschließlich in dem Fall bestätigt,<br />

in dem der Factor als Gegenleistung für den Forderungseinzug<br />

in Höhe des Nennwerts der Forderung eine<br />

Factoringgebühr erzielt. Der BFH hat sich im Urteil vom<br />

4. September 2003, BStBl. II 2004, 667 dieser Beurteilung<br />

angeschlossen.<br />

Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steht der Forderungseinzug<br />

nicht ausschließlich im Vordergrund. Das EuGH Urteil<br />

erfasst diesen speziellen Fall des „Factoring“ nicht. Eine<br />

Factoringgebühr wird bei den Forderungskäufen nicht<br />

vereinbart, insofern ist es nicht ausgeschlossen, dass<br />

durch Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen<br />

die Tätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zukünftig umsatzsteuerlich anders beurteilt wird.<br />

Eine gegenüber der Finanzverwaltung abweichende<br />

Auffassung vertritt derzeit das Finanzgericht Düsseldorf,<br />

Az. 1 K 3682/05-U, das in seinem Urteil die Unternehmereigenschaft<br />

verneint. Dies beruht auf der Annahme,<br />

dass zwischen den Vertragsparteien keine Dauerrechtsbeziehung,<br />

sondern nur ein einzelnes Geschäft (einmaliger<br />

Ankauf der Forderungen), besteht und sämtliche<br />

Risiken, Kosten und Chancen auf den Käufer übergegangen<br />

sind. Das Finanzgericht geht hierbei von einer<br />

umsatzsteuerfreien Leistung nach § 4 <strong>Nr</strong>. 8 c UStG aus.<br />

Damit ist der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />

1 UStG ausgeschlossen. Das Verfahren ist rechtshängig<br />

vor dem Europäischen Gerichtshof (Az. C 93/10).


Forderungsankauf aus dem Ausland<br />

Findet ein Ankauf einer Forderung aus dem Ausland statt,<br />

verschiebt sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2<br />

UStG an den Ort, von wo aus der Leistungsempfänger,<br />

hier Forderungsverkäufer, sein Unternehmen betreibt.<br />

D. h., der Ort der Leistung liegt im Ausland und ist somit<br />

für den Factor in Deutschland nicht umsatzsteuerbar.<br />

Handelt es sich um ein EU-Land, wäre aufgrund der<br />

6. EG-Richtlinie das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden,<br />

d. h., hier würde ein im anderen EG-Land<br />

steuerpflichtiger Umsatz vorliegen, für den der Leistungsempfänger<br />

(Forderungsverkäufer) für die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG die Umsatzsteuer<br />

abzuführen hat.<br />

Bei einem Kauf aus dem Drittland richtet die steuerliche<br />

Beurteilung nach den Einzelgesetzen der Länder. Es<br />

ist nicht ausgeschlossen, dass in den einzelnen Ländern<br />

Umsatzsteuer auf den Forderungskauf erhoben wird.<br />

Die Erhebung der ausländischen Umsatzsteuer kann<br />

dabei an verschiedene Voraussetzungen geknüpft sein.<br />

Die Geschäftsführung wird in Abhängigkeit von den<br />

Voraussetzungen entscheiden, ob Forderungspakete im<br />

Ausland erworben werden.<br />

Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ist<br />

gegeben, obwohl der ursprüngliche Umsatz in Deutschland<br />

nicht steuerbar ist, da der Umsatz, wenn er in<br />

Deutschland ausgeführt worden wäre, steuerpflichtig<br />

wäre.<br />

Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer<br />

Im Zusammenhang mit Forderungsabtretungen könnte<br />

der § 13 c UStG zur Anwendung kommen. Nach dieser<br />

Vorschrift haftet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft als Factor für<br />

die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer,<br />

wenn der abtretende Unternehmer die Umsatzsteuer<br />

bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Ist in den Forderungen<br />

keine Umsatzsteuer enthalten, scheidet eine<br />

Anwendung des § 13 c UStG aus. Geplant ist nur der<br />

Kauf von Kreditforderungen, bei denen nicht zur Umsatzsteuer<br />

optiert wurde; deshalb kommt der § 13 c UStG<br />

nicht zur Anwendung.<br />

Gesellschafteranteile<br />

Gemäß EuGH-Urteil vom 26.06.2003 erbringt eine Personengesellschaft<br />

bei der Aufnahme eines Gesellschafters<br />

gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine<br />

Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Artikels 2<br />

Nummer 1 der 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG des Rates<br />

vom 17.05.1977. Damit handelt es sich bei der Ausgabe<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

12 Steuerliche Grundlagen<br />

der Anteile um einen nicht steuerbaren Umsatz im Sinne<br />

des Umsatzsteuergesetzes.<br />

Diese nicht steuerbare Leistung steht einem Abzug<br />

der Vorsteuern, der für diese Leistung erbrachten Eingangsleistungen<br />

nicht entgegen, da die Ausgabe der<br />

Beteiligung der allgemeinen wirtschaftlichen Stärkung<br />

des Unternehmens dient und die Kosten Teil der allgemeinen<br />

Kosten des Unternehmens sind.<br />

Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerfreien<br />

oder nicht umsatzsteuerbaren Umsätzen<br />

Sollten umsatzsteuerfreie oder nicht umsatzsteuerbare<br />

Umsätze getätigt werden, ist die auf diese Umsätze entfallende<br />

Vorsteuer nicht abzugsfähig.<br />

12.4 Erbschaftsteuer und<br />

Schenkungsteuer<br />

Die Übertragung der Kommanditanteile durch Schenkung<br />

oder durch Erbschaft unterliegt der Erbschafts-<br />

und Schenkungssteuer. Ob eine Steuerschuld entsteht,<br />

kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, da dies von<br />

einer Reihe individueller Faktoren abhängig ist (z. B. Art<br />

und Höhe des Erwerbs, Güterstand, frühere Erwerbe,<br />

Steuerklassen, Freibeträge usw.). Vor einer beabsichtigten<br />

Übertragung sollte daher der persönliche Steuerberater<br />

hinzugezogen werden.<br />

Steuerpflichtiger Erwerb im Sinne des Erbschafts-<br />

und Schenkungssteuergesetzes ist die Bereicherung des<br />

Erwerbers. Nach § 12 Abs. 5 Erbschaftssteuergesetz<br />

(ErbStG) ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Wertverhältnisse auf den Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt<br />

ein Steuerwert zu ermitteln.<br />

Bei der Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften<br />

soll als Steuerwert der gemeine<br />

Wert im Sinne des § 9 BewG angesetzt werden (§ 109<br />

Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BewG). Die Ermittlung<br />

des gemeinen Werts soll wie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

erfolgen (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2<br />

Satz 2 BewG). Danach ist der gemeine Wert vorrangig<br />

aus Verkäufen abzuleiten, die weniger als ein Jahr vor<br />

dem Besteuerungszeitpunkt stattgefunden haben. Sind<br />

solche Verkäufe nicht erfolgt, soll der gemeine Wert des<br />

Betriebsvermögens unter Berücksichtigung allgemeingültiger<br />

Bewertungsmethoden, die ein Erwerber bei<br />

der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde,<br />

erfolgen (§ 11 Abs. 2 BewG).<br />

Durch das Erbschaftssteuerreformgesetz vom 24.<br />

Dezember 2008 (BGBl. I, 3018) sind folgende Bewer-<br />

65


66<br />

tungsmethoden zur Ermittlung des gemeinen Werts des<br />

Betriebsvermögens anzuwenden:<br />

a] Verkäufe unter fremden Dritten, die weniger als 1<br />

Jahr zurückliegen,<br />

b] Ermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten<br />

oder einer anderen anerkannten – auch<br />

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht<br />

steuerliche Zwecke üblichen – Methode, wobei<br />

die Methode anzuwenden ist, die ein Erwerber<br />

der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen<br />

würde,<br />

c] das vereinfachte Ertragswertverfahren nach<br />

§§ 199 ff. BewG kann herangezogen werden,<br />

wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden<br />

Ergebnissen führt (gilt nur für das<br />

Gesamthandsvermögen),<br />

d] mindestens Substanzwert (Aktivwert ./.<br />

Schulden).<br />

Der ermittelte Ertragswert des Unternehmens ist wie<br />

folgt zu verteilen:<br />

a] der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens<br />

ist zu ermitteln und dem Gesellschafter vorab<br />

zuzurechnen,<br />

b] die Kapitalkonten aus der Gesamthandelsbilanz<br />

sind dem jeweiligen Gesellschafter vorweg<br />

zuzurechnen,<br />

c] der verbleibende Wert ist nach dem für die Gesellschaft<br />

maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel<br />

auf die Gesellschafter aufzuteilen; Vorabgewinnanteile<br />

sind nicht zu berücksichtigen.<br />

Für Betriebsvermögen existiert eine Regelverschonung<br />

mit einer Verschonungsoption gemäß den §§ 13a und<br />

13b ErbStG. Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jedoch nur Forderungen<br />

hält, die nach § 13b Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4 ErbStG n.F.<br />

zum Verwaltungsvermögen zugerechnet werden, sind<br />

die Verschonungsregelungen jedoch nicht anwendbar.<br />

Darüber hinaus besteht je nach den persönlichen<br />

Verhältnissen des Erwerbers zum Erblasser bzw. Schenker<br />

die Zuordnung zu einer Steuerklasse gemäß § 15<br />

ErbStG, einem Freibetrag gemäß § 16 ErbStG und in<br />

Abhängigkeit des steuerpflichtigen Erwerbs ein individueller<br />

Steuersatz gemäß § 19 ErbStG.<br />

Bei treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen<br />

ist der Erlass des bayerischen Staatsministeriums der<br />

Finanzen vom 14. Juni 2005 zu beachten. Gemäß diesem<br />

Erlass ist die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen im Erb- und Schenkungsfall<br />

als eine Übertragung des Herausgabeanspruchs gegenüber<br />

dem Treuhänder auf Rückübertragung des Treueguts<br />

zu werten und somit erfolgt keine Übertragung der<br />

Beteiligung an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft selbst.<br />

12.5 Schlussbemerkung<br />

Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />

derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung<br />

und die Veröffentlichungen der Finanzverwaltung.<br />

Zum Risiko aufgrund diesbezüglicher Veränderungen<br />

wird auf das Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“<br />

verwiesen.


<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

12 Steuerliche Grundlagen<br />

67


3<br />

68


13 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Prospekt informiert über die unmittelbar den Anleger<br />

betreffenden rechtlichen Bedingungen (Gesellschaftsvertrag,<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Vertrag<br />

über die laufende beratende Tätigkeit, Vertrag über das<br />

Servicing und die Aktenverwaltung, Beitrittserklärung).<br />

Diese Verträge sind im Anhang in Kapitel 17 des Prospektes<br />

vollständig abgedruckt. Die nachfolgenden Ausführungen<br />

geben einen ersten Überblick über die rechtlich<br />

relevanten Fragen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

13.1 Gesellschaftsvertrag<br />

Das Rechtsverhältnis der Kommanditbeteiligung basiert<br />

auf dem in diesem Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG, der dazugehörigen Beitrittserklärung und den<br />

gesetzlichen Regelungen gemäß den §§ 161 ff. des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB).<br />

Der Kommanditist ist mit seiner Einlage am Vermögen<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und<br />

steuerlichen Grundsätzen beteiligt. Er ist am Ergebnis<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt.<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich<br />

um eine Kommanditbeteiligung an einer dem deutschen<br />

Recht unterliegenden Personengesellschaft (<strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG). Der Anleger verfügt also über die mit einer<br />

Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, wie Kontroll-,<br />

Entnahme-, Stimm- und Gewinnverteilungsrechte.<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />

30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />

eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Das<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, wobei das erste<br />

Geschäftsjahr, bis einschließlich 31.12.2011, ein Rumpfgeschäftsjahr<br />

ist.<br />

Die Emissionsphase läuft bis zum 31.12.2011.<br />

Kapitalerhöhung, Zeichnungsfrist<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, das Emissionskapital<br />

im eigenen Ermessen bis zum 31.12.2011 zu erhöhen.<br />

Sie kann die Zeichnungsfrist zu einem früheren Zeitpunkt<br />

mit einem geringeren Kommanditkapital beenden.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin, d. h.<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin, allein vertreten;<br />

sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Michael Hauck. Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

INVESTOR <strong>GmbH</strong> wurde am 15.12.2008 gegründet<br />

und ist beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 24575 eingetragen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ist die<br />

Anbieterin dieser Beteiligung und trägt die inhaltliche<br />

Prospektverantwortung; vgl. Kapitel 3 „Übernahme der<br />

Prospektverantwortung“.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />

Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages zu führen. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich insbesondere auf die Vornahme<br />

aller zum laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

gehörenden Geschäfte und Rechtshandlungen, auf die<br />

Überwachung der Einhaltung der von der Gesellschaft<br />

abgeschlossenen oder abzuschließenden Verträge, auf<br />

die Änderung oder Aufhebung der Verträge.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zur<br />

Durchführung aller Maßnahmen und Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

mitwirkungsrechte<br />

Den beitretenden Kommanditisten/Treugebern stehen die<br />

gesetzlichen Widerspruchs- und Kontrollrechte gemäß<br />

§§ 164, 166 HGB zu.<br />

Insofern sind die Kommanditisten berechtigt,<br />

abschriftliche Mitteilungen der Jahresabschlüsse zu<br />

verlangen und deren Richtigkeit durch Einsichtnahme<br />

in Bücher und Papiere zu prüfen. Weiterhin ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin verpflichtet, die Kommanditisten<br />

durch Vorlage eines Geschäftsberichtes jährlich<br />

über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge und<br />

über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu<br />

informieren. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

erstattet darüber hinaus jährlich den Kommanditisten<br />

über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle Bericht.<br />

Darüber hinaus bedürfen Entscheidungen der<br />

Geschäftsleitung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Mehrheit von 75,0 % der abgegebenen<br />

Stimmen, wenn Sie Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

vornehmen, die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ausschließen, eine neue persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bestimmen und die Gesellschaft<br />

aufgelöst werden soll, ohne dass die Bedingungen des<br />

§ 17 des Gesellschaftsvertrages erfüllt sind. Je 1.000 Euro<br />

eingezahltes Kommanditkapital gewährt eine Stimme.<br />

69


70<br />

Kündigung, Übertragung und<br />

sonstige Verfügungen<br />

Es besteht für Anteile an geschlossenen <strong>Fonds</strong> kein mit<br />

frei handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt.<br />

Die Fungibilität von <strong>Fonds</strong>anteilen hängt von der Entwicklung<br />

der Beteiligung und einer entsprechenden<br />

Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass<br />

ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich<br />

mit Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung<br />

oder unter Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist.<br />

Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />

oder Treugeber kann seine Kommanditbeteiligung<br />

nur zum Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung zum<br />

01.01. des Folgejahres durch Abtretung übertragen,<br />

belasten oder in sonstiger Weise über sie verfügen. Die<br />

Übertragung, teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

über die Kommanditanteile bedarf der Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die<br />

Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise Übertragung<br />

Gesellschaftsanteile entstehen sollten, die 10.000<br />

Euro unterschreiten; Ausnahmen können im Einzelfall<br />

zugelassen werden. Gesellschaftsanteile müssen immer<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Eine Verfügung, die<br />

zur Trennung der Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungsrechten<br />

des Gesellschaftsanteils führt, vor allem<br />

die Bestellung eines Nießbrauchs, ist nicht zulässig. Der<br />

Rechtsnachfolger eines Kommanditisten tritt in sämtliche<br />

Rechte und Pflichten des ausscheidenden Kommanditisten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag ein. Die Kapitalkonten<br />

werden unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Die mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

beteiligten Anleger können nach dem<br />

30.06.2012 durch Übernahme der für sie erworbenen<br />

Kommanditanteile anstelle des Treuhandkommanditisten<br />

in die Gesellschaft eintreten. Die Übertragung<br />

der Kommanditanteile ist aufschiebend bedingt durch<br />

die Eintragung der Treugeber als Kommanditisten im<br />

Handelsregister.<br />

Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt. Der ausscheidende<br />

Kommanditist ist entsprechend der Regelungen des § 16<br />

des Gesellschaftsvertrages abzufinden.<br />

Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis<br />

aus wichtigem Grund, so gilt dieses Kündigungsrecht<br />

aus wichtigem Grund insoweit auch gegenüber<br />

der Gesellschaft. Kündigen einzelne oder alle<br />

Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten aus<br />

wichtigem Grund, so übernehmen sie vom Treuhandkommanditisten<br />

ihren Kommanditanteil anteilig, treten<br />

damit unmittelbar als Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

ein und nehmen die Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligung<br />

mit Wirkung der Kündigung selbst wahr,<br />

es sei denn, sie beauftragen gemeinsam einen anderen<br />

Treuhandkommanditisten.<br />

Weiter scheiden Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

in die Kommanditbeteiligung oder in einzelne<br />

Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis aufgrund<br />

eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren<br />

Titels die Zwangsvollstreckung betrieben wird und<br />

die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />

von 3 Monaten aufgehoben wird;<br />

über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenz-<br />

oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird.<br />

Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wenn er in grober Weise trotz schriftlicher<br />

Abmahnung seine sonstigen Verpflichtungen aus dem<br />

Gesellschaftsverhältnis verletzt und den Gesellschaftern<br />

die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit<br />

diesem Kommanditisten unzumutbar geworden ist. Bei<br />

der Beschlussfassung über den Ausschluss hat der betroffene<br />

Kommanditist kein Stimmrecht. Er ist jedoch anzuhören,<br />

wenn er an der Gesellschafterversammlung, in<br />

der über seinen Ausschluss Beschluss gefasst werden soll,<br />

teilnimmt. Der Ausschluss erfolgt durch Mitteilung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, so geht seine<br />

Kommanditbeteiligung auf seine Erben über. Der Gesellschaftsvertrag<br />

wird mit diesen fortgesetzt. Die Erben<br />

haben sich gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

durch Vorlage eines Erbscheines oder eines<br />

beglaubigten Testaments zu legitimieren. Die Kosten des<br />

Vollzugs der Rechtsänderung bei Notar und Gericht sowie<br />

die Kosten des Verwaltungsaufwandes, die der Gesellschaft<br />

von dem Verwalter in Rechnung gestellt werden,<br />

tragen im Verhältnis zur Gesellschaft die Rechtsnachfolger<br />

des verstorbenen Kommanditisten. Geht die Kommanditbeteiligung<br />

auf mehrere Personen über, so sind<br />

diese verpflichtet, einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

für die Ausübung ihrer Rechte aus der Beteiligung zu<br />

bestellen. Die Ausübung der Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

eines verstorbenen Kommanditisten durch<br />

einen Testamentsvollstrecker ist zulässig. Bis zur Bestel-


lung eines Bevollmächtigten ruhen alle Rechte aus der<br />

Beteiligung. Ausschüttungen sind nur an den gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten vorzunehmen. Der Bevollmächtigte<br />

hat sich gegenüber der Gesellschaft zu legitimieren.<br />

Im Übrigen wird auf den in diesem Prospekt im<br />

Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

verwiesen.<br />

Ergebnisanteil<br />

Die Beteiligung am Ergebnis regelt § 10 des Gesellschaftsvertrags.<br />

Danach ist der Kommanditist bezogen auf seinen<br />

Kommanditanteil im Verhältnis zum Gesamtkommanditkapital<br />

am Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt.<br />

Anfallende Einnahmen und Kosten werden hierbei<br />

den Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />

zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten sind,<br />

jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich unterschiedlichen<br />

Beitritten eine rückwirkende quartalsmäßige<br />

Zuordnung erfolgt. Im Übrigen erfolgt unter den Gesellschaftern<br />

ein Gewinn- und Verlustausgleich über eine<br />

Einnahmen- und Kostenzurechnung in der Weise, dass<br />

alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander in entsprechender<br />

Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch soll<br />

erreicht werden, dass alle beigetretenen Kommanditisten<br />

im jeweiligen Geschäftsjahr in gleichem Maße in Relation<br />

ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />

Einem Kommanditisten werden Verlustanteile auch<br />

dann zugerechnet, wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />

Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos sind<br />

die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft<br />

noch untereinander verpflichtet.<br />

Ausschüttungen an die Anleger<br />

Die Ausschüttungen an die Kommanditisten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beinhalten die jährlichen Auszahlungen auf<br />

das Kommanditkapital und werden aus dem Liquiditätsüberschuss<br />

geleistet.<br />

Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />

steht ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />

von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der spätestens<br />

zum 15.12.2011 ausgeschüttet wird. Während der<br />

Betriebsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ab dem 01.01.2012<br />

sollen planmäßig jeweils zum 15.12. der Jahre 2012 bis<br />

2014 und für das Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.06.2015<br />

Ausschüttungen auf die laufenden Geschäftsjahre erfolgen.<br />

Die in der Prognoserechnung ermittelten Ausschüttungen<br />

(s. Kapitel 2 „Beteiligungsangebot im Überblick“,<br />

S. 7 unten) beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

der Forderungsverwertung sowie den aus der Veräußerung<br />

von Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios resultierenden<br />

Veräußerungserlösen.<br />

Über die Ausschüttungen zugunsten der Kommanditisten<br />

entscheidet gemäß § 5 i. V. m. § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />

die Gesellschafterversammlung. Für den<br />

Fall, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt,<br />

schüttet die Gesellschaft, nachschüssig in dem auf das<br />

jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahr, den Liquiditätsüberschuss<br />

im Verhältnis der festen Kapitalkonten an<br />

die Kommanditisten aus.<br />

Sollten die prognostizierten Umsatzerlöse übertroffen<br />

werden, ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden,<br />

dass die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten<br />

Mehrerlöse i. H. v. 50 % an die Anleger ausgeschüttet<br />

werden und i. H. v. jeweils 25 % an den Servicer und<br />

die Komplementärin ausgezahlt werden.<br />

Abfindung/Liquidationserlös<br />

Mit Ablauf des 30.06.2015 wird die Gesellschaft gemäß<br />

§ 11 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages liquidiert, sofern<br />

nicht die Gesellschafterversammlung eine Verlängerung<br />

beschließt. Der aus der Liquidation bzw. dem Verkauf<br />

von Teil- bzw. Restforderungsportfolios erzielte Liquiditätsüberschuss<br />

wird im Verhältnis der festen Kapitaleinlagen<br />

an die Kommanditisten verteilt.<br />

Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1a)<br />

oder b) oder gemäß § 15 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine Abfindung,<br />

die sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten<br />

ermittelt. Maßgebend ist der Jahresabschluss, der dem<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens am nächsten liegt. Sollte<br />

der Saldo aus den Gesellschafterkonten negativ sein, ist<br />

dieser nicht auszugleichen. Spätere Bilanzberichtigungen<br />

aufgrund steuerlicher Außenprüfungen haben auf<br />

die Abfindung keinen Einfluss.<br />

Scheidet ein Kommanditist während eines Geschäftsjahres<br />

aus, so nimmt er am Ergebnis dieses Geschäftsjahres<br />

zeitanteilig teil. Am Ergebnis der bei seinem Ausscheiden<br />

noch schwebenden Geschäfte nimmt er nicht teil.<br />

Sofern sich die Beteiligten nicht innerhalb von 6<br />

Monaten nach dem Ausscheiden des Kommanditisten<br />

über die Höhe der Abfindung einigen, ist diese nach<br />

den Maßgaben der vorstehenden Ansätze für sämtliche<br />

Beteiligungen verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu<br />

ermitteln, der bzw. die von der Industrie- und Handelskammer<br />

zu Leipzig auf Antrag eines Beteiligten zu<br />

bestimmen ist, sofern sich die Beteiligten über dessen/<br />

deren Person nicht verständigen. Die Kosten der Ermitt-<br />

71


72<br />

lung der Abfindung durch den Wirtschaftsprüfer oder<br />

die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und dem ausgeschiedenen Kommanditisten<br />

jeweils zur Hälfte zu tragen.<br />

Die Abfindung gemäß § 16 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

ist in 6 gleichen Halbjahresraten zu zahlen,<br />

deren erste ein Jahr nach Ausscheiden fällig ist. Eine<br />

Sicherstellung der Abfindung sowie die Befreiung von<br />

der etwaigen Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />

kann nicht verlangt werden.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im schriftlichen<br />

Beschlussverfahren herbeigeführt. Schriftliche<br />

Beschlussverfahren und Gesellschafterversammlungen<br />

werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

durchgeführt bzw. einberufen, und zwar mindestens<br />

einmal jährlich zur Feststellung des Jahresabschlusses.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />

Stimmen gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimme. Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht<br />

des Treuhandkommanditisten entsprechend dem auf sie<br />

entfallenen Anteil selbst im schriftlichen Beschlussverfahren<br />

oder in der Gesellschafterversammlung auszuüben.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

Jeder Kommanditist hat für je 1.000 Euro eingezahltes<br />

Pflichtkapital eine Stimme. Bei der Stimmabgabe ist<br />

eine Vertretung durch Dritte entsprechend § 5 Ziffer 11<br />

des Gesellschaftsvertrages möglich. Soweit Treugeber<br />

nicht selbst abstimmen oder durch einen Dritten abstimmen<br />

lassen, nimmt der Treuhandkommanditist nach<br />

Maßgabe des Treuhandvertrages deren Stimmrecht wahr.<br />

Weiterhin finden schriftliche Beschlussverfahren und<br />

Gesellschafterversammlungen in den von dem Gesetz<br />

bestimmten Fällen und dann statt, wenn das Interesse<br />

der Gesellschaft dies erfordert, bzw. wenn Kommanditisten/Treugeber,<br />

die mehr als 10,0 % des stimmberechtigten<br />

Kommanditkapitals repräsentieren, ein schriftliches<br />

Beschlussverfahren oder eine Gesellschafterversammlung<br />

unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangen.<br />

Die Gesellschafter beschließen nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages über alle Angelegenheiten der Gesellschaft.<br />

Sie beschließen insbesondere über die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses, die Entlastung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin bzw. der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, die Bestellung des Abschlussprüfers,<br />

die Zustimmung zu Maßnahmen, die nach § 4<br />

Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen<br />

sowie über Änderungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

Ebenso bedürfen Entscheidungen der <strong>Fonds</strong>geschäftsleitung<br />

über die Veräußerung von Teil- bzw. Restforderungsportfolios<br />

zu einem Kaufpreis von unter 1,5 %<br />

des jeweiligen Nominalwertes der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung.<br />

In Bezug auf die Detailregelungen zum schriftlichen<br />

Beschlussverfahren wird auf § 5 des im Kapitel<br />

17 „Anhang“ vollständig abgedruckten Gesellschaftsvertrages<br />

verwiesen.<br />

Nachschuss und Haftung des Kommanditisten<br />

Mit Einzahlung der Einlage ist die Haftung im Außenverhältnis<br />

erloschen. Diese Haftung lebt allerdings wieder<br />

auf, wenn durch Entnahmen oder Ausschüttungen die<br />

Einlage unter den Betrag der übernommenen Pflichteinlage<br />

gemindert wird.<br />

Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht<br />

nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter<br />

untereinander.<br />

13.2 Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Der Anleger tritt mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

der Beteiligungsgesellschaft entsprechend<br />

der im Gesellschaftsvertrag und im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

getroffenen Regelungen bei. Insofern<br />

ist der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

Bestandteil des Treuhandvertrages. Bei dieser indirekten<br />

Beteiligungsform wird statt des Anlegers (Treugebers)<br />

der Treuhandkommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten zustande. Für<br />

die Annahme genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten, sie ist<br />

jedoch aufschiebend bedingt durch die vollständige und<br />

fristgerechte Einzahlung des Beteiligungsbetrages einschließlich<br />

des Agios. Der Beteiligungsbetrag und das<br />

Agio werden zwei Wochen nach Zugang der Annahme<br />

der Beitrittserklärung fällig.<br />

Der Treugeber beauftragt den Treuhandkommanditisten<br />

nach Maßgabe der Beitrittserklärung und des<br />

Gesellschaftsvertrages der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, seine Kommanditbeteiligung zu<br />

erwerben. Der Treuhandkommanditist erwirbt im Auftrag<br />

des Treugebers und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, jedoch für anteilige Rechnung des Treugebers,<br />

seinen Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft.


Der Treuhandkommanditist tritt die Ansprüche aus<br />

dem treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, aus<br />

dem festgestellten Jahresergebnis, auf die Ausschüttungen<br />

sowie aus ggf. festgestellten Abfindungsguthaben<br />

anteilig an den jeweiligen Treugeber ab. Der Treuhandkommanditist<br />

ist insofern berechtigt, die an den<br />

Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />

einzuziehen.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet gemäß §§ 171<br />

Abs. 1, 175 Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber den Gläubigern<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die er im Auftrag des jeweiligen<br />

Treugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis<br />

zum Treuhandkommanditisten haftet der Treugeber<br />

allein. Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />

anderer Treugeber.<br />

Soweit im Treuhandvertrag nichts anderes geregelt<br />

ist, gelten für den Treugeber die gleichen Rechte und<br />

Pflichten wie für den Kommanditisten. Dies gilt auch für<br />

Übertragungen an andere Treugeber, im Fall der Rechtsnachfolge<br />

und im Fall der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

durch Ausscheiden. Es wird insofern auf die<br />

vorstehenden Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag,<br />

sowie den in diesem Prospekt in Kapitel 17 „Anhang“<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag und den Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag verwiesen.<br />

13.3 Beratungsvertrag zur<br />

laufenden beratenden Tätigkeit<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit der laufenden Beratung, insbesondere<br />

der Erstellung der Buchhaltung, der Jahresabschlüsse<br />

und der Steuererklärungen, sowie der Mittelverwendungskontrolle<br />

und der Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

beauftragt.<br />

Vertragsgegenstand<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> mit<br />

der Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des Portfolioerwerbs<br />

und der Portfolioverwaltung während der<br />

Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beauftragt.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die stichprobenartige<br />

Überprüfung der Geschäftsvorfälle der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft, mit Ausnahme der Einzahlung des<br />

Kommanditkapitals und erstreckt sich vor allem auf die<br />

Tätigkeit bzw. Auftragserfüllung durch den Servicer<br />

sowie dessen Abrechnung gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

schaft. Die Prüfungshandlungen werden einmal jährlich<br />

in einem Bericht zusammengefasst und zusammen mit<br />

dem Geschäftsbericht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft den Anlegern<br />

zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist in diesem Zusammenhang dazu<br />

verpflichtet, der Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> die erforderlichen<br />

Dokumente aus dem IT-System des Servicers<br />

zur Verfügung zu stellen und die Einsichtnahme in das<br />

Rechtsanwaltskonto zu gewährleisten.<br />

Die einzelnen Prüfungshandlungen zur Mittelverwendungskontrolle<br />

sind in § 3 des im Prospekt abgedruckten<br />

Beratungsvertrages zur laufenden beratenden Tätigkeit<br />

beschrieben. Darüber hinaus können dem abgedruckten<br />

Vertrag die übrigen kaufmännischen und beratenden<br />

Tätigkeiten entnommen werden.<br />

Für die Übernahme der laufenden Beratung erhält<br />

die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> folgende Vergütung:<br />

für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 10.000<br />

Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

fällig mit Erstellung des Berichtsentwurfs<br />

über die Mittelverwendungskontrolle;<br />

für die Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses<br />

ein Pauschalhonorar i. H. v. 18.500<br />

Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum<br />

Quartalsende;<br />

für den Mehraufwand während der Zeichnungsphase<br />

kann die Buchführung zusätzlich mit einem<br />

Honorar bis zu 10.000 Euro zuzüglich Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden;<br />

für die steuerliche Beratung, einschließlich der<br />

Erstellung der Steuererklärungen ein Pauschalhonorar<br />

i. H. v. jährlich 2.500 Euro zuzüglich Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig mit der Erstellung<br />

der Steuererklärungen;<br />

für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 8.000 Euro<br />

zuzüglich Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer,<br />

zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum Quartalsende;<br />

im ersten Wirtschaftsjahr beträgt das Pauschalhonorar<br />

abweichend davon 4.000 Euro zuzüglich<br />

Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012 mit einer<br />

Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.<br />

73


74<br />

Gewährleistung und Haftung<br />

Durch die allgemeinen Vertragsbedingungen von Rödl<br />

& Partner und in den allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

wurde die Haftung der Rödl & Richter<br />

<strong>GmbH</strong> für Fahrlässigkeit auf 4 Mio. Euro im Einzelfall<br />

beschränkt. Die Haftung wird auch für den Fall, das<br />

ein Beratungsfehler auf grober Fahrlässigkeit beruht, ob<br />

die in dem genannten allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

bezeichneten Summen von 4 Mio. Euro begrenzt.<br />

13.4 Vertrag über die Beauftragung<br />

der „Due Diligence“<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat am 15.09.2010 mit der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> einen Vertrag geschlossen,<br />

der die Beauftragung unabhängiger Rechtsanwälte<br />

mit der Durchführung der Due Diligence Prüfungen<br />

und der Erstellung der umfassenden Due Diligence<br />

Berichte zum Gegenstand hat. Diese Due Diligence<br />

Berichte sind Grundlage für die Kaufentscheidungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

due diligence Prüfung<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> wird im Vorfeld<br />

der Ankäufe von Forderungspaketen Due Diligence Prüfungen<br />

von externen Spezialisten, wie z. B. in diesem<br />

Bereich erfahrenen Rechtsanwälten, durchführen und<br />

einen entsprechenden Prüfungsbericht erstellen lassen.<br />

Als integraler Bestandteil sind die Due Diligence<br />

Prüfungen wesentliche Grundlage für die Kaufentscheidungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Über jede durchgeführte<br />

Due Diligence Prüfung werden die jeweils beauftragten<br />

Rechtsanwälte einen Due Diligence Bericht anfertigen,<br />

der die wesentlichen Prüfungsergebnisse enthält.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> legt in<br />

Abstimmung mit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft die Strategie<br />

der Due Diligence Prüfungen fest. Hierbei wird<br />

sowohl die Auswahl der Stichproben im Datenraum<br />

als auch festgelegt, wie viele Kreditengagements<br />

bzw. welcher prozentuale Anteil der Gesamtforderungen<br />

im Datenraum geprüft werden.<br />

Der Inhalt der Due-Diligence-Prüfungen in der<br />

„Datenraumphase“ umfasst insbesondere<br />

den Abgleich der vom Verkäufer aufbereiteten<br />

Daten (zum Beispiel Kreditdaten) mit den im<br />

Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

sowie ggf. die systematische Erhebung<br />

zusätzlicher bewertungsrelevanter oder<br />

im Zusammenhang mit einem möglichen<br />

späteren Dokumentenübertragung relevanter<br />

Daten;<br />

die detaillierte Einzelprüfung zum wirksamen<br />

Bestehen der Forderungen bzw. Sicherheiten,<br />

zur Übertragbarkeit der Forderungen bzw.<br />

Sicherheiten, zur Durchsetzbarkeit der Forderungen<br />

bzw. Sicherheiten, zur Überprüfung<br />

bestehender Sicherungszweckerklärungen,<br />

hinsichtlich weiterer Risiken u. a. Rechtstreitigkeiten,<br />

die den Wert der Forderungen<br />

oder bestehender Sicherheiten beeinträchtigen<br />

können;<br />

die Überprüfung der Ausschlusskriterien<br />

für den Erwerb der Forderungsportfolios<br />

durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & CO KG gemäß Kapitel 9.3 des<br />

Emissionsprospektes.<br />

Die beauftragten Rechtsanwälte prüfen<br />

insbesondere:<br />

Wirksames Bestehen der Forderungen bzw.<br />

Bestellen von Sicherheiten,<br />

Übertragbarkeit der Forderungen bzw. von<br />

Sicherheiten,<br />

Durchsetzbarkeit der Forderungen bzw. Verwertung<br />

von Sicherheiten,<br />

Ggf. Überprüfung der Grundbücher in Bezug<br />

auf die eingetragene Höhe und den Rang von<br />

Grundschulden zugunsten des Forderungsverkäufers<br />

sowie Vorlasten Dritter,<br />

Überprüfung bestehender<br />

Sicherungszweckerklärungen,<br />

weitere Risiken, u. a. Rechtsstreitigkeiten,<br />

die den Wert der Forderung oder bestehender<br />

Sicherheiten beeinträchtigen können.<br />

Für sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung<br />

von Due Diligence Prüfungen anfallenden Tätigkeiten<br />

zahlt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />

INVESTOR <strong>GmbH</strong> eine Vergütung i. H. v. 1 % der<br />

Kaufpreise für die Forderungsportfolios zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung wird nach wirksamen<br />

Abschlüssen der Forderungskauf- bzw. Abtretungsverträge<br />

mit den jeweiligen Verkäufern fällig. Die Kosten<br />

für die beauftragten, unabhängigen Rechtsanwälte sind<br />

in dieser Pauschalvergütung enthalten.


Sollte im Ergebnis einer Due Diligence Prüfung der<br />

vorgesehene Ankauf von Forderungen durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht vorgenommen werden, da das Forderungsportfolio<br />

nicht den Investitionskriterien der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

entspricht (vgl. Kapitel 9.3 „Investition und<br />

vertraglich verankerte Investitionskriterien“), trägt die<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> die Kosten dieser<br />

Due Diligence Prüfung.<br />

13.5 Vertrag über die<br />

Durchführung der „Due Diligence“<br />

Der Vertrag über die Durchführung der „Due Diligence“<br />

hat die Beauftragung unabhängiger Rechtsanwälte<br />

mit der Durchführung der „Due Diligence“-Prüfungen<br />

und der Erstellung der „Due Diligence“-Berichte<br />

zum Gegenstand.<br />

13.6 Vertrag über das Servicing<br />

und die Aktenverwaltung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die publity AG mit Vertrag<br />

vom 15.09.2010 beauftragt, sämtliche angekaufte Forderungen<br />

gegen die jeweiligen Schuldner erfolgreich<br />

geltend zu machen bzw. durchzusetzen.<br />

Servicing<br />

Der Servicer handelt im Auftrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Er hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jederzeit über den Sachstand<br />

zu informieren und regelmäßig Einträge in das Back-<br />

Office-System vorzunehmen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />

berechtigt, alle Einzelforderungen aus den Kreditportfolios<br />

zur vereinfachten Bearbeitung auf den Servicer<br />

übertragen zu lassen, der diese Forderungen treuhänderisch<br />

im eigenen Namen verwaltet und für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

verwertet. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist berechtigt,<br />

über die geschäftsführende Komplementärin jederzeit<br />

selbst mit den Schuldnern Kontakt aufzunehmen. Alle<br />

Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von<br />

Schuldnervergleichen obliegen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und sind in sofern durch sie zu genehmigen. Im Falle<br />

der Ablehnung eines Vergleichs durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ist der Servicer berechtigt und verpflichtet, Vergleiche<br />

mit den jeweiligen Schuldnern nachzuverhandeln.<br />

Für die Übernahme des Servicing erhält die publity<br />

AG eine erfolgsabhängige Vergütung i. H. v. 30 % der<br />

aus den jeweiligen Einzelforderungen erzielten Erlöse<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />

nach monatlicher Rechnungslegung zur Zahlung fällig.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

Aufwendungsersatz für Spesen oder sonstige Kosten<br />

des Servicers werden von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur<br />

erstattet, wenn die Kostenübernahme vorher schriftlich<br />

bestätigt wurde. Der Servicer gewährleistet, dass<br />

sämtliche Zahlungen der Schuldner auf ein gesondertes<br />

Rechtsanwaltsanderkonto vorgenommen werden<br />

und einmal monatlich an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft weitergeleitet<br />

werden.<br />

Forderungsmanagement und Aktenverwaltung<br />

Für die von den beauftragten Rechtsanwälten durchgeführte<br />

Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />

erhält der Servicer eine weitere monatliche Vergütung<br />

ab dem 01.01.2012 i. H. v. 30.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält der Servicer<br />

im Jahre 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v. 150.000<br />

Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die ebenfalls nach<br />

Rechnungslegung fällig ist.<br />

Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung am 01.01.2011<br />

in Kraft und endet mit Erreichung des Vertragszwecks,<br />

jedoch spätestens mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.<br />

Das Recht auf Kündigung aus wichtigem<br />

Grund besteht unabhängig davon.<br />

Gewährleistung und Haftung<br />

Die gesetzlich geltenden Gewährleistungen sind ausgeschlossen.<br />

Der Servicer übernimmt keine Haftung dafür,<br />

dass die Forderungen gegen die Schuldner werthaltig<br />

sind und erfolgreich geltend gemacht werden können.<br />

Im Übrigen ist die Haftung des Servicers sowie dessen<br />

Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

75


76<br />

13.7 Vertrag über die<br />

Geschäftsbesorgung<br />

und das Marketing<br />

Vertragsgegenstand<br />

Die <strong>Fonds</strong>verwaltung und die Vorbereitung der Buchhaltung<br />

ist der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> mit<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag vom 15.09.2010 übertragen<br />

worden. Im Rahmen dieses Vertrages obliegt der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ab dem 01.01.2011<br />

die Durchführung aller Tätigkeiten im Zusammenhang<br />

mit der Verwaltung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Dies sind insbesondere:<br />

Organisation der Einladungen zu den<br />

Gesellschafterversammlungen,<br />

Erstellung von Kurzfassungen der Jahresberichte<br />

unter Einschluss der Jahresabschlüsse an die<br />

Anleger (Kommanditisten),<br />

Erstellung der Protokolle der<br />

Gesellschafterversammlungen,<br />

Vorbereitung der gesamten Buchhaltung und Aufbereitung<br />

der dazu erforderlichen Unterlagen,<br />

Erbringung laufender Marketingleistungen, insbesondere<br />

der Erstellung von zusätzlichen Werbematerialien,<br />

Durchführung von fondsbezogenen Vertriebsveranstaltungen<br />

und Analysen und Werbung<br />

in Fachzeitschriften und auf Fachmessen.<br />

Im Vertrag wurde die jährliche Vergütung für die Vornahme<br />

der beschriebenen Leistungen für die <strong>Fonds</strong>verwaltung<br />

i. H. v. 180.000 Euro und für die Vorbereitung<br />

der Buchhaltung i. H. v. 15.000 Euro, jeweils zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Die Abrechnung<br />

erfolgt monatlich nach Rechnungslegung.<br />

Darüber hinaus wurde im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

festgelegt, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />

<strong>GmbH</strong> für die Finanzierung der fortlaufenden Marketingleistungen<br />

eine zusätzliche Vergütung i. H. v.<br />

300.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhält,<br />

dieser Betrag wird monatlich i. H. v. 25.000 Euro zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer nach Rechnungslegung fällig.<br />

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sich die Vergütung<br />

im gleichen prozentualen Verhältnis verändert, wie<br />

sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherindex<br />

in Deutschland (Basis 2005=100) gegenüber dem Verbraucherpreisindex<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

bzw. zum Zeitpunkt der letzten Anpassung verändert hat.<br />

Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung am 01.01.2011<br />

in Kraft und endet mit Erreichung des Vertragszwecks,<br />

unabhängig davon mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist<br />

ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund ist davon unberührt.<br />

Gewährleistung und Haftung<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> hat die ihr<br />

übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns gemäß § 247 HGB zu erfüllen. Die<br />

Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.


13.8 Vertrag über die Erstellung<br />

der wirtschaftlichen Konzeption<br />

Vertragsgegenstand und Vergütung<br />

Über die Entwicklung des <strong>Fonds</strong>modells, die Erstellung<br />

der wirtschaftlichen und steuerlichen Konzeption<br />

sowie die Vorbereitung und Erstellung des Emissionsprospektes<br />

wurde zwischen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> am 15.09.2010<br />

ein Vertrag geschlossen.<br />

Die vereinbarte Vergütung für die Erstellung des<br />

Emissionsprospektes beträgt 340.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist zum Zeitpunkt<br />

der Einzahlung erster Teile des platzierten Emissionskapitals<br />

nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.<br />

Gewährleistung und Haftung<br />

Die Haftung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

13.9 Vertrag über den<br />

Vertrieb des Eigenkapitals<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong> mit Vertrag vom 15.09.2010 exklusiv beauftragt,<br />

das Emissionskapital bis zum 31.12.2011 einzuwerben.<br />

Dieser Vertrag wird zum 31.12.2011 beendet. Die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> erhält eine erfolgsabhängige<br />

Provision i. H. v. 9,9 % für das von ihr eingeworbene<br />

Kommanditkapital, nach Geldeingang und Ablauf der<br />

gesetzlichen Widerrufsfrist gegen Rechnungslegung.<br />

Darüber hinaus erhält sie das von den Anlegern<br />

zu zahlende Agio i. H. v. 5 % der Zeichnungssumme,<br />

ebenfalls nach Geldeingang und Ablauf der gesetzlichen<br />

Widerrufsfrist.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

13.10 Andere Verträge<br />

Kaufvertrag über ein Forderungsportfolio<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

stehen sowohl die Verkäufer der Forderungsportfolios<br />

als auch die Forderungsportfolios selbst noch nicht<br />

fest. Die Auswahl der zu erwerbenden Forderungspakete<br />

erfolgt entsprechend den in Kapitel 9 „Markt notleidender<br />

Kreditforderungen“ genannten Investitionskriterien.<br />

Insofern können die tatsächlichen Bedingungen der<br />

zu schließenden Kaufverträge über Forderungsportfolios<br />

nicht beschrieben werden. Die Verträge sollen sich<br />

an dem von der „Bundesvereinigung Kreditankauf<br />

und Servicing e. V. (BKS)“ empfohlenen Mustervertrag<br />

„Kaufvertrag über Kreditforderungen und Sicherheiten“<br />

orientieren.<br />

13.11 Sonstiges<br />

Die im Rahmen des Investitionsvorhabens getroffenen<br />

Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

zwischen den Vertragspartnern sind in diesem Verkaufsprospekt<br />

genannt und erläutert. Nach Kenntnis der<br />

Anbieterin bestehen keine weiteren, die Anlageobjekte<br />

selbst, ihre Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder<br />

Verwertung betreffenden Vereinbarungen zwischen den<br />

wesentlichen Vertragspartnern.<br />

Bei dem Servicer, der publity AG, handelt es sich nicht<br />

um eine Person, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst hat.<br />

Sonstige Personen, die die Herausgabe oder den<br />

Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgaben oder<br />

den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich<br />

beeinflusst haben, existieren nicht.<br />

77


iNFORmATiONEN<br />

informationen nach § 312c bGb in Verbindung<br />

mit § 1 der Verordnung über informations- und<br />

Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht<br />

(bGb-informationspflichten-Verordnung)4<br />

78


14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation<br />

14.1 Allgemeine Informationen<br />

zur Anbieterin, zur Emittentin<br />

und anderen gegenüber den<br />

Anlegern auftretenden Personen<br />

Emittentin<br />

Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Handelsregister Amtsgericht Leipzig HRA 16236<br />

Gründung 15.09.2010<br />

Gesellschafter <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> (persönlich haftende Gesellschafterin)<br />

Stammkapital 25.000 Euro<br />

Vertretung Michael Hauck (alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer)<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Unternehmensgegenstand Die Gesellschaft wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte Bankforderungen sowie andere<br />

urkundlich besicherte Forderungen von deutschen Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen<br />

Servicern in einzelnen Paketen erwerben und aus der Verwertung der Forderungen Einkünfte erzielen. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem<br />

Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Die<br />

Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an Ihnen beteiligen. Sie<br />

darf ferner Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge abschließen<br />

und Interessengemeinschaften eingehen.<br />

Anbieterin, Prospektverantwortliche<br />

und <strong>Fonds</strong>verwaltung<br />

Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister Amtsgericht Leipzig HRB 24575<br />

Gründung 15.12.2008<br />

Stammkapital 25.000 Euro<br />

Gesellschafter Michael Hauck (100 %)<br />

Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />

Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />

Telefon 0700/67 53 66 37<br />

Telefax +49 (0)341/26 17 87 – 31<br />

E-Mail info@nplfonds.de<br />

Unternehmensgegenstand Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung als Komplementärin. Die Entwicklung von <strong>Fonds</strong>konzepten, die Erarbeitung wirtschaftlicher<br />

Konzeptionen sowie die Erstellung von Vermögensanlageverkaufsprospekten, das Anbieten von Unternehmensanteilen<br />

an den konzipierten <strong>Fonds</strong>gesellschaften und die Übernahme – soweit zulässig – der Anleger- und<br />

<strong>Fonds</strong>verwaltung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten<br />

oder pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist,<br />

mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.<br />

Anlageberater<br />

Zu den Angaben des Anlageberaters wird auf die<br />

Beitrittserklärung verwiesen.<br />

79


80<br />

14.2 Information zu den<br />

Vertragsverhältnissen<br />

Der im Verkaufsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG vom 15.09.2010 sowie die Beitrittserklärung enthalten<br />

detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse,<br />

auf die ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend<br />

Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen, beziehen<br />

sich diese auf den Verkaufsprospekt.<br />

Wesentliche merkmale der Kapitalanlage<br />

Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />

sich aus dem Verkaufsprospekt. Mit dem Beitritt beteiligt<br />

sich der Anleger unmittelbar oder mittelbar als Kommanditist<br />

an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG. Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner<br />

Beteiligungsquote nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages (insbesondere §§ 8, 10 und<br />

11) am wirtschaftlichen Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beteiligt. Die weiteren Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt<br />

und der Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />

Zustandekommen der Verträge,<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers an der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist<br />

die Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Für die Eintragung ins Handelsregister ist<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen (vergleiche § 3 Ziffer 13<br />

des Gesellschaftsvertrages). Des Zugangs der Annahmeerklärung<br />

beim Anleger bedarf es nicht. Er wird jedoch<br />

zeitnah nach Annahme mit gesondertem Schreiben über<br />

die Annahme der Beitrittserklärung informiert. Nach<br />

Eintritt der vorstehend genannten Voraussetzungen<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte. Beteiligungen an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur erworben werden,<br />

solange der <strong>Fonds</strong> noch nicht geschlossen ist.<br />

Widerrufsrecht<br />

Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden Widerrufsrechts<br />

und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der auf<br />

der Beitrittserklärung abgedruckten Widerrufserklärung.<br />

mindestlaufzeit der beteiligung,<br />

vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />

Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird gemäß § 2<br />

des Gesellschaftsvertrages befristet bis zum 30.06.2015;<br />

dann endet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />

eine Verlängerung der Laufzeit<br />

beschließt.<br />

Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Scheidet jedoch<br />

ein Anleger gemäß § 15 Ziffer 1a], 1b] und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft aus, so wird sein<br />

Abfindungsanspruch gemäß § 16 Ziffer 1 beschränkt.<br />

Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />

aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />

muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />

Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />

die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

10.000 Euro, wobei alle Zeichnungssummen durch<br />

1.000 ohne Rest teilbar sein müssen. Weitere Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Beitrittserklärung und § 3<br />

des Gesellschaftsvertrags und den entsprechenden weiteren<br />

Hinweisen im Verkaufsprospekt.<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft voraussichtlich zu leistenden<br />

Steuern sind in der im Verkaufsprospekt dargestellten<br />

Prognoserechnung berücksichtigt. Hierzu und<br />

hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für Anleger wird ferner auf die Ausführungen im<br />

Kapitel 12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.


Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung<br />

und der Lieferung oder Erfüllung<br />

Der Anleger hat seine Gesamtzeichnungssumme zzgl.<br />

Agio gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />

zu zahlen. Hinsichtlich des Einzahlungstermins sowie<br />

der sonstigen Einzahlungsmodalitäten wird auf § 3<br />

des Gesellschaftsvertrages, die Angaben im Kapitel 10<br />

„Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG“ des Verkaufsprospektes sowie die<br />

Beitrittserklärung verwiesen.<br />

Die Gesamtzeichnungssumme ist auf das in der Beitrittserklärung<br />

bezeichnete Einzahlungskonto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zu zahlen.<br />

Risikohinweis<br />

Die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist wie<br />

jede unternehmerische Beteiligung mit Risiken verbunden.<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung sind im<br />

Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“ dargestellt. Der Wert<br />

der Beteiligung unterliegt im Übrigen Schwankungen,<br />

die durch die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich<br />

gekennzeichnet sind. Auf diese Schwankungen hat die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Einfluss und auch Vergangenheitswerte<br />

sind kein Indikator für die zukünftige<br />

Ertragsentwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Die mit dem Verkaufsprospekt veröffentlichten Informationen<br />

haben Gültigkeit bis zur Mitteilung von Änderungen,<br />

die dann gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt<br />

die Informationsgrundlage bilden. Beteiligungen an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können allerdings nur erworben<br />

werden, solange der <strong>Fonds</strong> nicht geschlossen ist.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation<br />

Zugrunde gelegtes und anwendbares Recht,<br />

Gerichtsstand und Vertragssprache<br />

Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die Beitrittserklärung<br />

und den Gesellschaftsvertrag findet das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ein außergerichtliches<br />

Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren ist<br />

vertraglich nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten aus der<br />

Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

betreffend geschlossener Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen, dass<br />

die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte<br />

anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen können, die<br />

bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich<br />

der Verfahrensgrundsätze der Schlichtungsstelle<br />

und der Übertragung der Aufgabe auf Dritte gilt die<br />

Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Ein Merkblatt<br />

sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />

sind bei der<br />

Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle<br />

Postfach 111232, 60047 Frankfurt<br />

Telefon: +49 (0)69 2388-1907/-1906/-1908<br />

Telefax: +49 (0)69 2388-1919<br />

erhältlich.<br />

Betreffend den Gerichtsstand gelten die vertraglichen<br />

und/oder gesetzlichen Regelungen.<br />

Die Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie<br />

zusätzliche Informationen und die gesamte übrige Kommunikation<br />

während der Laufzeit des Vertrages werden<br />

in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.<br />

Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

bestehen nicht.<br />

81


diE iN dER NACHFOLGENdEN LiSTE<br />

erläuterten begriffe und Abkürzungen sollen<br />

das Verständnis dieses Verkaufsprospektes<br />

erleichtern. diese Liste erhebt allerdings<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit.5<br />

82


15 Glossar<br />

Abtretung rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung auf<br />

einen neuen Gläubiger<br />

AfA Absetzung für Abnutzung<br />

Agio Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabenpreis<br />

eines Kommanditanteils<br />

AktG Aktiengesetz<br />

AO Abgabenordnung<br />

Asset-Klasse (engl.) Bezeichnung für ein Anlagesegment, in das<br />

investiert wird<br />

Asset-Manager (engl.) Berater zu persönlichen Vergleichsverhandlungen<br />

des Servicers<br />

Ausschüttung/<br />

Auszahlung<br />

Verteilung liquider Mittel anteilig auf die Anleger.<br />

Handels- und steuerrechtlich handelt es sich um<br />

Entnahmen.<br />

Back-Office-System Firmenspezifisches intranetbasiertes Datenbanksystem<br />

Bad Bank (englisch für „schlechte Bank“) ist ein gesondertes<br />

Kreditinstitut zur Aufnahme von Derivaten und Zertifikaten<br />

von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen<br />

Emittenten und zur Abwicklung sogenannter<br />

notleidender Kredite sanierungsbedürftiger Banken.<br />

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

BewG Bewertungsgesetz<br />

BFH Bundesfinanzhof in München, Oberster Gerichtshof<br />

in Steuer- und Zollangelegenheiten<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BKS Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V.<br />

BMF Bundesministerium der Finanzen in Berlin<br />

BStBl Bundessteuerblatt<br />

BV Bestandsverzeichnis<br />

BVerfG Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe<br />

BvL Aktenzeichen für Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes<br />

Cashflow (engl. für Geldfluss, Kassenzufluss) ist eine<br />

wirt schaftliche Messgröße, die den aus der<br />

Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten<br />

erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer<br />

Periode darstellt.<br />

Debitorenmanagement<br />

Dazu gehören Debitorenbuchhaltung, regelmäßige<br />

Bonitätsprüfung, Mahnwesen und Inkasso. Für<br />

das Unternehmen ist das Debitorenmanagement<br />

häufig mit erheblichem Zeit- und Personalaufwand<br />

verbunden; die Übernahme des Debitorenmanagements<br />

gehört zum Serviceangebot des Factors.<br />

DStR Deutsche Zeitschrift für Steuerrecht<br />

Due Diligence Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung<br />

eines zum Erwerb vorgesehenen Assets oder<br />

Unternehmens.<br />

EGBGB Einführungsgesetz zum BGB (Bürgerliches<br />

Gesetzbuch)<br />

Eigenkapital Finanzmittel, die den Eigentümern (z. B. Gesellschaftern)<br />

gehören.<br />

ErbStG Erbschaftssteuergesetz<br />

EStG Einkommensteuergesetz<br />

EStR Einkommensteuerrichtlinien<br />

EuGH Europäischer Gerichtshof<br />

Euro Euro<br />

EZB Europäische Zentralbank<br />

Factoring Unter Factoring versteht man den Kauf von<br />

Geldforderungen aus Warenlieferungen und<br />

Dienstleistungen. Factoring dient der kurzfristigen<br />

Umsatzfinanzierung und dem hundertprozentigen<br />

Schutz vor Forderungsausfällen; zum Factoring<br />

gehört ein effizientes Debitorenmanagement.<br />

Fremdkapital Finanzmittel, die durch Dritte über einen bestimmten<br />

Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, z. B.<br />

Darlehen von Banken.<br />

Fungibilität Handelbarkeit. Bei <strong>Fonds</strong>gesellschaften die<br />

Möglichkeit der Veräußerung und Übertragbarkeit<br />

von Kommanditanteilen.<br />

GewStG Gewerbesteuergesetz<br />

<strong>GmbH</strong> Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

<strong>GmbH</strong> & Co KG Besondere Ausprägung der im HGB geregelten<br />

Kommanditgesellschaft (KG). Der haftende<br />

Gesellschafter ist keine natürliche Person, sondern<br />

eine <strong>GmbH</strong> (juristische Person).<br />

<strong>GmbH</strong>G <strong>GmbH</strong> Gesetz<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HR Handelsregister<br />

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.<br />

Insolvenzquote Prozentteil der Gesamtforderungen, die aus<br />

der Insolvenzmasse befriedigt wird, wenn das<br />

Insolvenzverfahren abgeschlossen ist<br />

KG Kommanditgesellschaft<br />

Kommanditist Kommanditist ist die Bezeichnung für einen<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG).<br />

Im Vergleich zu einem Komplementär haftet er<br />

gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur mit<br />

dem Betrag der Hafteinlage, die im Handelsregister<br />

eingetragen wurde.<br />

Komplementär Der Komplementär ist der persönlich und<br />

unbeschränkt haftende Gesellschafter einer<br />

Kommanditgesellschaft.<br />

lfd. laufend<br />

Non-Performing notleidende Kredite<br />

Loans (<strong>NPL</strong>‘s)<br />

Ombudsmann Erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes<br />

(Streitschlichtung).<br />

p. a. per annum (pro Jahr)<br />

Portfolio Bestand an Rechten (Forderungen)<br />

RA Rechtsanwalt<br />

UStG Umsatzsteuergesetz<br />

VermVerkProspV Verordnung über die Vermögensanlagenverkaufsprospekte<br />

Volatilität Schwankungsbreite in der Wertentwicklung<br />

83


6<br />

diE mUSTERbEiTRiTTSERKLäRUNG<br />

für Kommanditbeteiligungen an der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

84


16 Musterbeitrittserklärung<br />

85


Ich, der Unterzeichner<br />

� Frau � Herr Name Vorname<br />

Straße, Hausnummer PLZ/Wohnort<br />

Telefon (privat/geschäftlich) E-Mail<br />

Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />

Wohnsitzfinanzamt Steuer-<strong>Nr</strong>.<br />

Beruf Steuer-ID<br />

(Begründung falls Steuernummer nicht vorhanden<br />

biete hiermit an, mich mit einer Gesamtzeichnungssumme* i. H. v.<br />

Euro Euro in Worten<br />

*Mindestzeichnungssumme 10.000 Euro zuzüglich 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 1.000 Euro ohne Rest teilbar sein. Die Mindestzeichnungssumme ist vertragliche Pflichteinlage. Die in das<br />

Handelsregister einzutragende Pflichteinlage des Kommanditisten beträgt 50,0 % der Gesamtzeichnungssumme.<br />

mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten Rödl & Richter <strong>GmbH</strong>, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin, nachstehend als Treuhandkommanditist<br />

bezeichnet,<br />

an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG i. H. meiner Gesamtzeichnungssumme<br />

zu beteiligen.<br />

Insoweit beauftrage ich den Treuhandkommanditisten für mich im eigenen Namen für meine Rechnung Kommanditanteile treuhänderisch in Höhe meiner Gesamtzeichnungssumme<br />

an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu erwerben und als Treuhänderin die erworbenen Rechte für mich gemäß dem Treuhandvertrag<br />

zu halten und zu verwalten.<br />

Einzahlung: Die Gesamtzeichnungssumme ist in einer Summe 14 Tage nach Annahme der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />

Die Annahme wird unter der aufschiebenden Bedingung der Einzahlung der Gesamtzeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio auf das nachfolgende Konto rechtswirksam:<br />

Kontoinhaber: <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONDS <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

Bankverbindung: Commerzbank AG Leipzig<br />

Bankleitzahl: 860 400 00<br />

Kontonummer: 104 422 100<br />

Die Vertriebsvergütung für den Vermittler beträgt 14,9 % (9,9 % zuzüglich 5 % Agio) der von ihm vermittelten Gesamtzeichnungssumme. Bezüglich weiterer Kosten<br />

auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft wird auf den Verkaufsprospekt der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG verwiesen.<br />

Auszahlung: Die Überweisung meiner Auszahlung wünsche ich auf nachstehendes Konto (bitte Kontoverbindung angeben):<br />

Name und Ort der Bank<br />

BLZ Kontonummer<br />

IBAN BIC/SWIFT<br />

Aufgrund abwicklungstechnischer Umstände bin ich an meine Beitrittserklärung für die Dauer von acht Wochen (Annahmefrist) ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

gebunden, es sei denn, ich widerrufe meine Beitrittserklärung nach Maßgabe der mir erteilten Widerrufsbelehrung fristgerecht.<br />

Meine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft wird wirksam im Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung durch die Beteiligungsgesellschaft und den Treuhandkommanditisten<br />

sowie die Einzahlung der Gesamtzeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio auf das in der Beitrittserklärung genannte Bankkonto. Auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung verzichte ich ausdrücklich. Über die Annahme werde ich mit gesondertem Schreiben zeitnah nach Annahme informiert.<br />

Mit Annahme durch den Treuhandkommanditisten ist dieser unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt und beauftragt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />

vorzunehmen, die notwendig und zweckdienlich sind, meinen wirtschaftlichen Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu vollziehen.<br />

Der Verkaufsprospekt (Stand: 01.11.2010), der den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, eine<br />

Kurzdarstellung des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sowie Verbraucher-Fernabsatzinformationen<br />

enthält, ist mir bekannt und ich erkenne den Verkaufsprospekt mit den vorgenannten Verträgen und Informationen hiermit insgesamt als für mich verbindlich<br />

an. Mir ist bekannt, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit Risiken handelt. Ich erkenne weiterhin an, dass mit der Eingehung der Beteiligung<br />

keine steuerlichen Vorteile angestrebt werden.<br />

Mein Beitritt erfolgt ausschließlich aufgrund der Darstellungen im Verkaufsprospekt und der vorgenannten Verträge. Abweichende oder darüber hinaus gehende<br />

Erklärungen oder Zusicherungen sind mit gegenüber nicht abgegeben worden. Der Vertriebsbeauftragte ist nicht berechtigt, Erklärungen oder Zusicherungen<br />

abzugeben, die im Verkaufsprospekt nicht enthalten sind oder im Widerspruch dazu stehen.<br />

Ein Insolvenzverfahren über mein Vermögen ist weder eingeleitet noch beantragt worden. Meine finanziellen Verhältnisse geben keine Anhaltspunkte dafür, dass<br />

zukünftig mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu rechnen ist.<br />

Die auf der Beitrittserklärung zu meiner Person und meiner Beteiligung enthaltenen Angaben werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) unter Einsatz von EDV-Anlagen durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und den Treuhandkommanditisten erhoben, verarbeitet<br />

und/oder genutzt. Die Datenverarbeitung umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an einen von mir gegebenenfalls benannten Steuerberater. Die Daten werden<br />

ausschließlich zur Verwaltung meiner Beteiligung und der damit verbundenen Geschäfte sowie meiner Betreuung verwendet.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beitrittserklärung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.<br />

Ort, Datum 1. Unterschrift des Zeichners<br />

86


Empfangsbestätigung<br />

Ein Exemplar des Verkaufsprospektes (Stand: 01.11.2010), der den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG, eine Kurzdarstellung des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und die Fernabsatz-<br />

Verbraucherinformation enthält, sowie ein Exemplar der zweiseitigen Beitrittserklärung mit der Widerrufsbelehrung und den allgemeinen Informationen zum<br />

Anlageberater habe ich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung erhalten.<br />

Ort, Datum 2. Unterschrift des Zeichners<br />

Legitimationsnachweis<br />

Die im Zusammenhang mit dem Beitritt gemachten persönlichen Angaben sowie die Unterschrift stimmen mit der oben genannten Person überein. Ein gültiger<br />

Personalausweis oder Reisepass lag im Original vor.<br />

IFC Name, Vorname (Berater)<br />

Straße, Hausnummer (Geschäftsadresse) PLZ, Ort<br />

Telefon E-Mail<br />

Datum, Unterschrift des Beraters<br />

Hiermit erklären wir die Annahme der vorstehenden Beitrittserklärung:<br />

Stempel IFC<br />

Ort, Datum <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Ort, Datum Treuhandkommanditist<br />

Widerrufsbelehrung zum Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Widerrufsrecht:<br />

Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach<br />

Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertr. d. d. <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

diese wiederum vertr. d. d. Geschäftsführer Michael Hauck,<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

Fax-<strong>Nr</strong>.: 0341/26 17 87 31, E-Mail: info@nplfonds.de;<br />

Widerrufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz<br />

leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen<br />

zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für<br />

uns mit deren Empfang.<br />

besondere Hinweise:<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht<br />

ausgeübt haben.<br />

Ort, Datum 3. Unterschrift des Zeichners<br />

Ergänzende Informationen gem. § 312 c BGB i. V. m. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 EGBGB<br />

Allgemeine Informationen* zum Anlageberater (einschließlich ladungsfähiger Anschrift):<br />

Vermittlerfirma<br />

Name Vermittler(in) Vorname Vermittler(in)<br />

Straße, Hausnummer (Geschäftsadresse) PLZ, Ort<br />

Telefon Telefax E-Mail<br />

* Vor- und Zuname einer vertretungsberechtigten Person der Vermittlerfirma (gem. Handelsregister) und ladungsfähige Anschrift der vorgenannten vertretungsberechtigten Person (Straße, PLZ, Ort, kein<br />

Postfach). Die übrigen nach § 312 c BGB i. V. m. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 EGBGB erforderlichen Informationen sind im Kapitel 14 „Fernabsatz- und Verbraucherinformation“ des Verkaufsprospektes<br />

abgedruckt.<br />

Empfangsbestätigung der Widerrufsbelehrung und der ergänzenden Hinweise<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich die oben stehende Widerrufsbelehrung und die ergänzenden Hinweise erhalten, gelesen und vollständig zur Kenntnis genommen habe.<br />

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass allein die oben stehende „Widerrufsbelehrung zum Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ für<br />

mich verbindlich ist und erkenne diese „Widerrufsbelehrung zum Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ als für mich allein verbindlich an.<br />

Ort, Datum 4. Unterschrift des Zeichners<br />

87


887<br />

88


17 Anhang<br />

17.1 Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

§ 1 Firma und Sitz, Gesellschaftszweck<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />

3. Die Gesellschaft wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte,<br />

titulierte Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen<br />

sowie andere urkundlich<br />

besicherte Forderungen von deutschen Banken,<br />

ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen<br />

Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />

einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />

ausgehandelter Verträge erwerben und<br />

aus der Verwertung der einzelnen Forderungen<br />

Einkünfte erzielen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />

vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />

oder ihm mittelbar oder unmittelbar<br />

förderlich sind.<br />

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen<br />

gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an<br />

ihnen beteiligen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen<br />

errichten, Tochterunternehmen gründen,<br />

Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.<br />

§ 2 dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr,<br />

beitritt und Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft beginnt als Kommanditgesellschaft<br />

mit der Eintragung im Handelsregister.<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />

30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafter eine<br />

Verlängerung der Laufzeit beschließen.<br />

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das<br />

erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft<br />

in das Handelsregister und endet am darauf folgenden<br />

Jahresende.<br />

3. Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft entsprechend<br />

der Beitrittserklärung mittelbar als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten.<br />

Der Beitritt zur Gesellschaft ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Einzahlung der Kommanditeinlagen<br />

gemäß § 3 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

Dem Beitritt liegen neben der Beitrittserklärung<br />

die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhandvertrages zugrunde.<br />

4. Der Treugeber ist erstmals zum 30.06.2012 berechtigt,<br />

sich selbst anstelle des Treuhandkommanditisten<br />

mit den von diesem bisher für ihn gehaltenen<br />

Kommanditeinlage im Handelsregister eintragen<br />

zu lassen und die gesamte Kommanditeinlage auch<br />

im Außenverhältnis zu übernehmen. Der Treuhandkommanditist<br />

kann Ausnahmen von dieser<br />

Regelung zulassen. Der betreffende Treugeber<br />

trägt alle Kosten der Umwandlung, insbesondere<br />

der Registerkosten sowie die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />

bei der Gesellschaft. Die Übertragung<br />

der Kommanditanteile ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung der Treugeber als<br />

Kommanditisten im Handelsregister.<br />

5. Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis<br />

aus wichtigem Grund, so gilt dieses<br />

Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit<br />

auch gegenüber der Gesellschaft, gerichtet auf<br />

Teilkündigung der jeweiligen Beteiligung, soweit<br />

diese noch nicht auf den betreffenden Treugeber<br />

übertragen wurde. Kündigen einzelne oder alle<br />

Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

aus wichtigem Grund, so übernehmen sie<br />

von dem Treuhandkommanditisten seinen Kommanditanteil<br />

anteilig, treten damit unmittelbar<br />

als Kommanditisten in die Gesellschaft ein und<br />

nehmen die Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligungen<br />

mit Wirkung der Kündigung selbst wahr,<br />

es sei denn, sie beauftragen gemeinsam einen<br />

anderen Treuhandkommanditisten. Will der Treugeber<br />

mit der ordentlichen Kündigung nur das mit<br />

dem Treuhandkommanditisten bestehende Treuhandverhältnis<br />

beenden, kann er die Übertragung<br />

des anteilig für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

gemäß der Regelungen des § 13 des Treuhandvertrages<br />

auf sich verlangen; mit Übertragung des<br />

Kommanditanteils wird der Treuhandvertrag als<br />

Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />

6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft aus, können die Kommanditisten<br />

durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 5 Ziff.<br />

6 eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bestellen. Diese tritt ohne Auseinandersetzung<br />

der Gesellschaft und mit denselben Rechten und<br />

Pflichten wie die ausscheidende persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in die Gesellschaft ein. Ein<br />

Anspruch der ausscheidenden persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin auf Sicherheitsleistung für<br />

89


90<br />

etwaige Freistellungsansprüche gegen die Gesellschaft<br />

besteht nicht.<br />

7. Kündigt die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten<br />

aus wichtigem Grund, wählen die Treugeber<br />

einen neuen gemeinsamen Treuhandkommanditisten,<br />

auf den die anteiligen Kommanditanteile<br />

übertragen werden.<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitalbeteiligung,<br />

Kapitalerhöhung, Haftsumme<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> Investor <strong>GmbH</strong>, eingetragen beim Amtsgericht<br />

Leipzig unter HRB 24575. Sie leistet keine<br />

Einlage und ist am Kapital der Kommanditgesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

2. Gründungskommanditist ist Herr Wolfgang Lein,<br />

geb. am 11.07.1947 in Berlin, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe von Euro<br />

9.500,00, sowie Herr Sebastian Pfeifer, geb. am<br />

11.04.1982 in Markranstädt, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe ebenfalls von<br />

Euro 9.500,00.<br />

3. Weiterer Kommanditist ist die Rödl & Richter<br />

<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

als Treuhandkommanditist<br />

mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage)<br />

in Höhe von 1.000,00 Euro für eigene Rechnung<br />

und im Übrigen mit weiteren Kommanditbeteiligungen<br />

für Dritte (Treugeber), für die sie die Beteiligung<br />

treuhänderisch hält und verwaltet. Sie ist<br />

berechtigt, weitere Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen)<br />

gemäß § 2 Ziffer 3 und § 3 Ziffer 5, 6<br />

und 9 zu übernehmen und den sich treugeberisch<br />

Beteiligten zuzuordnen.<br />

4. Die Komplementärin ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und<br />

bevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 4).<br />

5. Der Treuhandkommanditist ist bis zur Erreichung<br />

des Kommanditkapitals i. H. v. von Euro<br />

23.120.000,00 inklusive Agio bzw. gemäß Ziff.<br />

10 und bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist zum<br />

31.12.2011 unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

gemäß § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />

die Beitrittserklärungen über die Erhöhung der<br />

Kommanditeinlagen für weitere Treugeber anzunehmen.<br />

Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung<br />

der Beitrittserklärung. Mit der Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommen zugleich der Treuhandvertrag<br />

mit dem Treuhandkommanditisten und die mittelbare<br />

Beteiligung an der Gesellschaft zustande.<br />

6. Die Mindestzeichnungssumme der aufzunehmenden<br />

Kommanditisten/Treugeber an der Gesellschaft<br />

beträgt Euro 10.000,00. Geringere Zeichnungssummen<br />

können im Einzelfall von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zugelassen werden. Die<br />

Zeichnungssummen müssen durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein. Die Kommanditisten werden in<br />

das Handelsregister mit der Haftsumme in Höhe<br />

von 50,0 % ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenen<br />

Pflichteinlage eingetragen.<br />

Die Kommanditisten/Treugeber haben vorbehaltlich<br />

einer abweichenden individuellen Vereinbarung<br />

darüber hinaus ein Agio i. H. v. 5 % der<br />

Zeichnungssumme zu zahlen.<br />

7. Soweit Gesellschafter beitreten, die ihrerseits Leistungen<br />

für die Gesellschaft erbringen, werden diese<br />

im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung geleistet.<br />

8. Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten/Treugeber<br />

besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />

der Gesellschafter untereinander.<br />

9. Das Kommanditkapital (Pflichteinlage) ist in Höhe<br />

der in der Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungssumme<br />

auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto einzuzahlen. Der Beteiligungsbetrag<br />

und das Agio werden zwei Wochen nach<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung fällig. Die<br />

Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />

der vollständigen und fristgerechten Einzahlung<br />

des Beteiligungsbetrages und des Agios, wobei<br />

die Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Eintritt<br />

der aufschiebenden Bedingung fällig ist. Bei<br />

nicht vollständiger Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

erfolgt die Annahme der Beitrittserklärung<br />

spätestens zum Ende der Zeichnungsfrist i. H. v.<br />

des tatsächlich eingezahlten Beteiligungsbetrages,<br />

der durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss.<br />

Die bei Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

entstehenden Kosten tragen die beitretenden Kommanditisten/Treugeber.<br />

Die Einzahlungen der<br />

Kommanditisten/Treugeber werden zunächst auf<br />

die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) und sodann<br />

auf das Agio angerechnet.<br />

10. Soweit es aus Gründen der Eigenkapital-Platzierung<br />

erforderlich sein sollte, ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ermächtigt und bevollmächtigt,<br />

über das in § 3 Ziff. 5 bezeichnete Gesamtkapital<br />

(Pflichtkapital) ohne Agio hinaus weiteres Kommanditkapital<br />

bis zu einer Gesamtkommanditkapitalhöhe<br />

von maximal Euro 50.000.000,00<br />

zuzulassen.


Ist das geplante Kommanditkapital bereits zu<br />

einem früheren Zeitpunkt, als in Ziff. 5 genannt<br />

vollständig platziert, ist die Geschäftsführung<br />

berechtigt, die Zeichnungsphase bereits früher<br />

zu schließen.<br />

11. Den Gesellschaftern ist bekannt und sie akzeptieren,<br />

dass es durch die Einrichtung von einer<br />

oder mehrerer in der wirtschaftlichen Konzeption<br />

bislang nicht vorgesehenen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

(Ziffer 10) zu einer Verschiebung<br />

oder Veränderung des auf die jährlich entfallenden<br />

anteiligen Betriebsergebnisses und der Auszahlungen<br />

kommen kann.<br />

12. Alle Kommanditisten bevollmächtigen hiermit<br />

beziehungsweise mit ihrem Beitritt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin unter Befreiung von<br />

den Vorschriften des § 181 BGB in ihrem Namen:<br />

a] die Beteiligung als Kommanditist zur<br />

Gesellschaft in das Handelsregister<br />

anzumelden;<br />

b] für sie die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich<br />

dieser Kommanditgesellschaft vorzunehmen,<br />

auch im Falle der evtl. Liquidation der<br />

Gesellschaft;<br />

c] ihren Austritt aus der Gesellschaft anzumelden<br />

und<br />

d] die Erhöhung und Herabsetzung ihrer<br />

Einlage sowie die Einlagen der anderen<br />

Gesellschafter zum Handelsregister<br />

anzumelden.<br />

Die Kommanditisten sind verpflichtet, der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bei ihrem<br />

Beitritt eine Vollmachtsurkunde vorstehenden<br />

Inhalts über die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

in notariell beglaubigter Form zu übergeben, die<br />

auch bei einem Wechsel der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin für deren Nachfolger maßgeblich<br />

und wirksam bleibt. Die Vollmacht besteht<br />

unwiderruflich, solange die Kommanditisten der<br />

Gesellschaft angehören. Sie erlischt nicht durch<br />

den Tod des Vollmachtgebers. Soweit erforderlich,<br />

sind die Kommanditisten verpflichtet, dem jeweiligen<br />

Nachfolger gesondert eine entsprechende<br />

Vollmacht zu erteilen.<br />

13. Ziffer 12 gilt entsprechend für Treugeber, die<br />

unmittelbar Kommanditisten der Gesellschaft<br />

werden.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

§ 4 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin. Sie ist alleinvertretungsberechtigt<br />

und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />

Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />

der Gesellschaft im Namen und auf Rechnung<br />

für die Dauer der Gesellschaft auf Dritte<br />

zu übertragen und entsprechende Vollmachten<br />

zu erteilen; eine Differenzierung in verschiedene<br />

Bereiche ist zulässig.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />

Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages zu führen. Die<br />

Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin erstreckt sich insbesondere<br />

auf die Vornahme aller zum laufenden Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft gehörenden Geschäfte und<br />

Rechtshandlungen, auf die Überwachung der Einhaltung<br />

der von der Gesellschaft abgeschlossenen<br />

oder abzuschließenden Verträge, auf die Änderung<br />

oder die Aufhebung der Verträge. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin bedarf zur Durchführung<br />

aller Maßnahmen und Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

Für die folgenden Geschäfte/Tätigkeiten bedarf<br />

die Geschäftsführung stets der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

a] Beteiligung an anderen Unternehmen durch<br />

die Gesellschaft;<br />

b] Festlegung und Änderung des Unternehmensziels<br />

und der Grundlagen der<br />

Geschäftspolitik;<br />

c] Errichtung und Schließung von<br />

Zweigniederlassungen;<br />

d] Gewährung und Aufnahme von Krediten;<br />

e] Eingehung von Bürgschaften, Garantien<br />

oder dergleichen;<br />

f] Begebung von Wechseln.<br />

§ 5 Gesellschafterbeschlüsse,<br />

Gesellschafterversammlungen<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht<br />

das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas<br />

anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />

Stimmen gefasst. Enthaltungen gelten als nicht<br />

91


92<br />

abgegebene Stimmen. Treugeber sind berechtigt,<br />

das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend dem auf sie entfallenen Anteil<br />

selbst im schriftlichen Beschlussverfahren oder in<br />

der Gesellschafterversammlung auszuüben. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

2. Jeder Kommanditist hat für je 1.000 Euro eingezahltes<br />

Pflichtkapital eine Stimme. Bei der Stimmabgabe<br />

ist eine Vertretung durch Dritte entsprechend<br />

§ 5 Ziffer 11 möglich. Soweit Treugeber<br />

nicht selbst abstimmen oder durch einen Dritten<br />

abstimmen lassen, nimmt der Treuhandkommanditist<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

deren Stimmrecht entsprechend deren Weisungen<br />

gespalten wahr, oder soweit Weisungen nicht<br />

erteilt werden, nach dem mutmaßlichen Interesse<br />

der Kommanditisten/Treugeber.<br />

3. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im<br />

schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt.<br />

Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlungen<br />

werden nur in Ausnahmefällen einberufen.<br />

Wird eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, so führt der Geschäftsführer der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin oder eine von<br />

ihm benannte Person den Vorsitz.<br />

4. Schriftliche Beschlussverfahren und Gesellschafterversammlungen<br />

werden von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin durchgeführt beziehungsweise<br />

einberufen, und zwar mindestens einmal<br />

jährlich zur Feststellung des Jahresabschlusses.<br />

Weiter finden schriftliche Beschlussverfahren<br />

und Gesellschafterversammlungen in den von<br />

dem Gesetz bestimmten Fällen und dann statt,<br />

wenn dass Interesse der Gesellschaft dies erfordert<br />

beziehungsweise, wenn Kommanditisten/Treugeber,<br />

die mehr als 10,0 % des stimmberechtigten<br />

Kommanditkapitals repräsentieren ein schriftliches<br />

Beschlussverfahren oder die Einberufung<br />

einer Gesellschafterversammlung unter schriftlicher<br />

Angabe der Gründe verlangen.<br />

Die Gesellschafter beschließen nach Maßgabe<br />

dieses Vertrages über alle Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft. Die beschließen insbesondere über:<br />

a] die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b] die Entlastung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditisten;<br />

c] die Bestellung eines Abschlussprüfers;<br />

d] die Zustimmung zu Maßnahmen, die<br />

nach § 4 Ziffer 3 über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

hinausgehen;<br />

e] Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

f] Vornahme von außerordentlichen Ausschüttungen<br />

an die Kommanditisten;<br />

g] Ausschluss von Kommanditisten nach § 15<br />

Ziff. 1 c];<br />

h] Auflösung der Gesellschaft gemäß § 17 Ziff.<br />

1 d].<br />

5. Die Frist zur Abgabe der Stimmen bei schriftlichen<br />

Beschlussverfahren beträgt vier Wochen ab Datum<br />

der Mitteilung über das schriftliche Beschlussverfahren.<br />

Maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft<br />

oder bei dem Treuhandkommanditisten.<br />

Gesellschafterversammlungen werden von der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin mit einer<br />

Frist von vier Wochen einberufen.<br />

Die Mitteilung über das schriftliche Beschlussverfahren<br />

beziehungsweise die Einberufung der<br />

Gesellschafterversammlung hat schriftlich an<br />

die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilte Anschrift<br />

zu erfolgen und muss die Gegenstände, über die<br />

Beschluss gefasst wird, enthalten. Ist die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses Gegenstand der<br />

Beschlussfassung, ist der Geschäftsbericht der<br />

Mitteilung beziehungsweise Einladung beizufügen.<br />

Im Falle einer Gesellschafterversammlung ist<br />

auch die Tagesordnung beizufügen. Die Fristen<br />

beginnen jeweils mit dem Postaufgabedatum der<br />

Mitteilung bzw. Einladung.<br />

6. Im schriftlichen Beschlussverfahren ist stets<br />

Beschlussfähigkeit gegeben. Es entscheidet die<br />

einfache Mehrheit der abgegebenen stimmberechtigten<br />

Stimmen beziehungsweise bei Beschlussfassungen<br />

zu Ziffer 7 75,0 % der abgegebenen<br />

stimmberechtigten Stimmen.<br />

Eine Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß<br />

geladen sind und die Mehrheit der stimmberechtigten<br />

Stimmen anwesend oder vertreten sind.<br />

Ist danach eine Beschlussfähigkeit nicht erreicht<br />

worden, so ist die Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb von vier Wochen mit einer Frist von<br />

14 Tagen erneut mit gleicher Tagesordnung einzuberufen.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist<br />

dann in jedem Fall beschlussfähig. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin kann auch schriftlich<br />

abstimmen lassen.<br />

7. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

bedürfen, soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine<br />

höhere Mehrheit verlangt, Beschlüsse über:


a] Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

b] die Auflösung der Gesellschaft,<br />

c] die Aufgabe des Geschäftsbetriebes im<br />

Ganzen, sofern nicht gemäß § 17 dieses Vertrages<br />

bereits geregelt oder<br />

d] den Ausschluss der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin aus wichtigem Grund und<br />

die Bestellung einer neuen persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin.<br />

Die Aufnahme zusätzlicher persönlich haftender<br />

Gesellschafter ist nur mit Zustimmung der vorhandenen<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zulässig.<br />

8. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll<br />

zu führen, das vom Versammlungsleiter zu<br />

unterzeichnen ist und den Gesellschaftern zuzusenden<br />

ist. Entsprechend hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin oder die mit der Geschäftsbesorgung<br />

insoweit Beauftragte über Inhalt und<br />

Ergebnis von schriftlichen Abstimmungen ein<br />

Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen<br />

und den Gesellschaftern zuzusenden.<br />

9. Einsprüche gegen das Protokoll der Gesellschafterversammlung<br />

sind binnen drei Wochen nach der<br />

Absendung schriftlich mit Begründung gegenüber<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin geltend<br />

zu machen. Über die Einsprüche entscheidet die<br />

nächste Gesellschafterversammlung.<br />

10. Die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 1<br />

Monat nach Kenntniserlangung durch eine gegen<br />

die Gesellschaft zu richtende Klage geltend gemacht<br />

werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

11. Jeder Kommanditist kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

aufgrund schriftlicher Vollmacht<br />

durch einen anderen Gesellschafter, einen volljährigen<br />

Angehörigen oder einen Angehörigen<br />

der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden<br />

Berufe vertreten lassen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin kann andere ordnungsgemäß<br />

bevollmächtige Personen als Vertreter zulassen.<br />

Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.<br />

12. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />

im Interesse der Gesellschaft auch andere<br />

Personen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />

zu lassen, deren Teilnahme sie für erforderlich<br />

hält.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

§ 6 Rechte der Treugeber<br />

1. Die mittelbare Beteiligung der Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft ist<br />

in einem Treuhandvertrag geregelt. Mit Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und der Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

wird der mittelbare Beitritt zur Gesellschaft<br />

gemäß Treuhandvertrag wirksam. Der<br />

Treuhandkommanditist wird die Beteiligung im<br />

eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung<br />

des Treugebers übernehmen und halten.<br />

2. Der Treuhänder nimmt grundsätzlich für den<br />

Treugeber alle Rechten und Pflichten, die mit der<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

verbunden sind, in eigenem Namen wahr.<br />

Beabsichtigt der Treugeber, einzelne Rechte, wie<br />

etwa das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen<br />

oder bei Gesellschafterbeschlüssen, selbst<br />

auszuüben, so muss er dies dem Treuhänder vorher<br />

schriftlich mitteilen. Nach dieser Mitteilung werden<br />

die Treugeber im Verhältnis zur Gesellschaft und<br />

den Gesellschaftern insoweit wie ein Direktkommanditist<br />

behandelt. Sie haben insbesondere die<br />

Kontrollrechte nach § 166 HGB, dürfen an Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft direkt<br />

teilnehmen, sind berechtigt, das Stimmrecht des<br />

Treuhandkommanditisten insoweit auszuüben<br />

und Beschlüsse anzufechten. Die Regeln dieses<br />

Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend auch<br />

für die Treugeber.<br />

3. Die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe<br />

der Einlagen der wirksam beigetretenen Treugeber<br />

und nach der aus eigenem Recht gehaltenen<br />

Einlage. Für die Zahlung der Einlagen der Treugeber<br />

gelten die Regelungen des § 3 dieses Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

§ 7 Jahresabschluss, Sonderbetriebsausgaben<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />

Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(Jahresabschluss) innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Abschluss des Geschäftsjahres nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />

ist durch einen von der Gesellschafterversammlung<br />

bestellten Wirtschaftsprüfer oder<br />

durch eine von ihr bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />

für das Geschäftsjahr 2010 wird durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin bestellt.<br />

93


94<br />

2. Sonderbetriebsausgaben, die den Gesellschaftern<br />

im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen,<br />

sind der Gesellschaft bis zum 31. März des<br />

Folgejahres nachzuweisen. Später nachgewiesene<br />

Sonderbetriebsausgaben können nur bis zum Jahresende<br />

berücksichtigt werden, wenn dies verfahrensrechtlich<br />

noch möglich ist und gegen Erstattung<br />

der entstehenden Aufwendungen.<br />

3. Nimmt die Finanzbehörde an der Bilanz, der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung oder der Ergebnisverteilung<br />

rechtskräftige Änderungen vor, so<br />

wirken diese auch im Verhältnis der Gesellschafter<br />

zueinander.<br />

§ 8 Gesellschafterkonten<br />

1. Auf dem festen Einlagenkonto (Kapitalkonto I)<br />

wird die gezeichnete Einlage (ohne Agio)<br />

geführt. Die Höhe des Betrages auf dem Kapitalkonto<br />

I ist maßgebend für das Stimmrecht, die<br />

Ergebnisverteilung, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

sowie den Anspruch auf das<br />

Auseinandersetzungsguthaben.<br />

2. Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird<br />

das Agio geführt. Eine Rückzahlung auf das eingezahlte<br />

Agio findet nicht statt. Das Agio ist durch<br />

die Zahlung von Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />

verbraucht.<br />

3. Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto<br />

III) werden die Anteile an den Gewinnen<br />

und Verlusten der Gesellschaft erfasst.<br />

4. Auf dem Kapitalrückführungs- und Entnahmekonto<br />

(Kapitalkonto IV) werden sämtliche<br />

Beträge erfasst, die an die Gesellschafter ausgeschüttet<br />

oder von diesem entnommen worden<br />

sind sowie die jeweils zum Geschäftsjahresende<br />

als entnommen geltende Kapitalertragsteuer zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

5. Für die Kommanditisten und Treugeber besteht<br />

nach Erbringung der Einlage keine Nachschusspflicht.<br />

Soweit eine Entnahme über die im Handelsregister<br />

eingetragene Hafteinlage getätigt<br />

wurde, lebt indessen die Außenhaftung wieder auf.<br />

§ 9 Vergütungen<br />

1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin eine<br />

Vergütung in Höhe von jährlich Euro 5.000,00<br />

(in Worten: Euro Fünftausend). Diese Vergütung<br />

soll dem Index angepasst werden. Sollte sich der<br />

Verbraucherindex, festgestellt vom Statistischen<br />

Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Gründung<br />

der Gesellschaft bzw. gegenüber dem Stand der<br />

letzten Anpassung um mehr als 10 % ändern,<br />

kann die Komplementärin eine entsprechende<br />

Anpassung der Vergütung verlangen. Die Vergütung<br />

ist unabhängig vom Ergebnis der Gesellschaft<br />

zum Ende des Geschäftsjahres erstmals<br />

2010 zur Zahlung fällig.<br />

2. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit<br />

während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,17 % p. a. und während der<br />

Betriebsphase eine Vergütung in Höhe von 0,13 %<br />

p. a. jeweils vom gezeichneten Kommanditkapital<br />

zuzüglich Auslagen (Porto- und Druckkosten<br />

etc.) und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei der<br />

genannten Vergütung wird von einem halbjährlichen<br />

Versand von Informationen an die Kommanditisten/Treugeber<br />

und einer jährlichen Ausschüttung<br />

ausgegangen.<br />

Bei weiteren Rundschreiben und Ausschüttungen<br />

pro Jahr erhöht sich die Vergütung pro<br />

Versand/Ausschüttung um 0,01 % jeweils vom<br />

gezeichneten Kommanditkapital. Die Vergütung<br />

entsteht und wird fällig mit Rechnungslegung<br />

zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, vierteljährliche Abschlagszahlungen<br />

jeweils zum 30.03., 30.06. und 30.09. des laufenden<br />

Jahres zeitanteilig vorzunehmen.<br />

§ 10 beteiligung am Gewinn oder Verlust<br />

1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder<br />

Verlust eines Geschäftsjahres ist den Kommanditisten<br />

entsprechend dem Verhältnis der gezeichneten<br />

Kommanditanteile ohne Agio (Kapitalkonto I)<br />

zueinander voll zuzuweisen.<br />

2. Anfallende Einnahmen und Kosten, die auch die<br />

Absetzung für Abnutzung einbeziehen, werden den<br />

Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />

zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />

sind, jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich<br />

unterschiedlichen Beitritten eine rückwirkende<br />

quartalsmäßige Zuordnung erfolgt. Im Übrigen<br />

erfolgt unter den Gesellschaftern ein Gewinn- bzw.<br />

Verlustausgleich und eine Einnahme- und Kostenzurechnung,<br />

wozu auch die Absetzung für Abnutzung<br />

gehört, in der Weise, dass – soweit möglich<br />

– alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen (Kapitalkonto<br />

I) zum 31.12.2011 zueinander in entsprechender<br />

Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch<br />

soll erreicht werden, dass alle beigetretenen Kom-


manditisten unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts<br />

im jeweiligen Geschäftsjahr – soweit möglich<br />

– in gleichem Maße in Relation ihrer gezeichneten<br />

Kommanditeinlagen zueinander am Gewinn und<br />

Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />

3. Einem Kommanditisten werden Verlustanteile<br />

auf seinem Kapitalkonto IV auch dann zugerechnet,<br />

wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />

Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />

(Kapitalkonto IV) sind die Kommanditisten<br />

weder gegenüber der Gesellschaft noch untereinander<br />

verpflichtet.<br />

§ 11 Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

Ausschüttungen<br />

1. Die Gesellschaft schüttet für den Fall, dass die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt, nachschüssig<br />

in das auf das jeweilige Geschäftsjahr<br />

folgende Jahr, den Liquiditätsüberschuss unter<br />

Zurückbehaltung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

an die Kommanditisten aus.<br />

2. Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />

steht vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 1<br />

ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />

von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der<br />

vorab bis zum 15.12.2012 ausgeschüttet wird.<br />

Ein aus der Liquidation bzw. dem Verkauf von<br />

Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios erzielter<br />

Liquiditätsüberschuss wird im Verhältnis der festen<br />

Kapitaleinlage an die Kommanditisten verteilt.<br />

Für den Fall, dass die prognostizierten Umsatzerlöse<br />

übertroffen werden, werden die von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten Mehrerlöse<br />

[Umsatzerlöse abzgl. fondsabhängige Kosten<br />

– vgl. Kap. 11 des Emissionsprospektes abzgl.<br />

Ausschüttungen vor persönlichen Steuern an die<br />

Anleger gemäß Beispielsrechnung „Kapitalflussrechnung<br />

für den Anleger (Prognoserechnung)“<br />

in Kap. 2 des Emissionsprospektes] in Höhe von<br />

50 % an die Anleger ausgeschüttet und in Höhe<br />

von jeweils 25 % an den Servicer und die Komplementärin<br />

ausgezahlt.<br />

3. Für Zwecke der Ausschüttungen gelten die Regelungen<br />

des § 10 Ziff. 2 des Vertrages in entsprechender<br />

Weise.<br />

4. Weitere Entnahmen außerhalb der in Ziffer 2<br />

genannten Auszahlungen sind nur zulässig, wenn<br />

die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

fassen, die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

zustimmt und die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

dies zulässt.<br />

5. Soweit Ausschüttungen nach den handelsrechtlichen<br />

Vorschriften als Rückzahlung der Einlage<br />

an die Kommanditisten anzusehen sind, entsteht<br />

eine persönliche Haftung der im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten für die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft.<br />

6. Der bei der Liquidation der Gesellschaft erzielte<br />

Liquidationserlös wird – nach Begleichung der<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten – an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

(Kapitalkonto I) verteilt.<br />

§ 12 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />

1. Die den Kommanditisten nach den §§ 164, 166<br />

HGB zustehenden Widerspruchs- und Kontrollrechte<br />

werden durch die Kommanditisten ausgeübt.<br />

Sie können sich bei der Ausübung ihrer zuvor<br />

genannten Rechte eines kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Angehörigen eines<br />

wirtschaftsprüfenden, rechts- oder steuerberatenden<br />

Berufes bedienen. Hierdurch entstehende<br />

Kosten haben sie selbst zu tragen.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin informiert<br />

die Kommanditisten durch Vorlage eines<br />

Geschäftsberichts jährlich über wesentliche<br />

geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />

Situation der Gesellschaft.<br />

3. Die persönliche haftende Gesellschafterin ist verpflichtet,<br />

den Kommanditisten einmal jährlich<br />

über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />

zu berichten.<br />

§ 13 Übertragung von beteiligungsrechten<br />

1. Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />

kann seine Kommanditbeteiligung nur zum<br />

Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung zum<br />

01.01. des Folgejahres übertragen, belasten oder<br />

in sonstiger Weise über sie verfügen. Die Übertragung,<br />

teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

über die Kommanditanteile bedarf zu ihrer<br />

Wirksamkeit der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin. Die Zustimmung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden. Eine<br />

teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit<br />

durch eine teilweise Übertragung Gesellschaftsanteile<br />

entstehen sollten, die Euro 10.000,00 unterschreiten<br />

und die nicht durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sind. Eine Verfügung, die zur Trennung<br />

der Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungs-<br />

95


96<br />

rechten der Gesellschaftsanteil führt, vor allem die<br />

Bestellung eines Nießbrauchs, ist nicht zulässig.<br />

In den Fällen der Übertragung der Beteiligung<br />

ist unverzüglich durch den Übernehmer eine Handelsregistervollmacht<br />

entsprechend § 3 Ziffer 13<br />

beizubringen. Bis zur Eintragung in das Handelsregister<br />

wird der Übernehmer – soweit erforderlich<br />

– wie ein atypisch stiller Gesellschafter behandelt.<br />

2. Der Rechtsnachfolger eines Kommanditisten tritt<br />

in sämtliche Rechte und Pflichten des ausscheidenden<br />

Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

ein. Die Kapitalkonten werden unverändert<br />

und einheitlich fortgeführt.<br />

3. Die Kosten des Vollzugs der Übertragung bei Notar<br />

und Gericht sowie die Kosten des Verwaltungsaufwands,<br />

die der Gesellschaft von dem Verwalter in<br />

Rechnung gestellt werden, trägt im Verhältnis zur<br />

Gesellschaft der ausscheidende Kommanditist.<br />

4. Der eintretende Kommanditist stellt die Gesellschaft<br />

und die Gesellschafter von allen Nachteilen<br />

aufgrund des Gesellschafterwechsels, insbesondere<br />

solchen aus gegebenenfalls anfallenden<br />

Steuerzahlungen frei.<br />

5. Die Übertragung einer Kommanditbeteiligung an<br />

Dritte, um diesen die Übertragung eines Gewinns<br />

nach § 6b EStG zu ermöglichen, ist vertraglich<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 14 Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, so geht seine Kommanditbeteiligung<br />

auf seine Erben über. Der<br />

Gesellschaftsvertrag wird mit diesen fortgesetzt.<br />

Die Erben haben sich gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin durch Vorlage eines<br />

Erbscheines oder notariell beglaubigten Testamentes<br />

zu legitimieren. Die Kosten des Vollzugs<br />

der Rechtsänderung bei Notar und Gericht sowie<br />

die Kosten des Verwaltungsaufwandes, die der<br />

Gesellschaft von dem Verwalter in Rechnung<br />

gestellt werden, tragen im Verhältnis zur Gesellschaft<br />

die Rechtsnachfolger des verstorbenen<br />

Kommanditisten.<br />

2. Geht die Kommanditbeteiligung gemäß Ziffer 1 auf<br />

mehrere Personen über, so sind diese verpflichtet,<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten für die Ausübung<br />

ihrer Rechte aus der Beteiligung zu bestellen.<br />

Die Ausübung der Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

eines verstorbenen Kommanditisten<br />

durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig.<br />

Bis zur Bestellung eines Bevollmächtigten ruhen<br />

alle Rechte aus der Beteiligung. Ausschüttungen<br />

sind nur an den gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

vorzunehmen. Der Bevollmächtigte hat sich gegenüber<br />

der Gesellschaft zu legitimieren.<br />

§ 15 Ausscheiden von Kommanditisten<br />

1. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

a] in die Kommanditbeteiligung oder in einzelne<br />

Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

aufgrund eines nicht nur vorläufig<br />

vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben wird und die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von 3<br />

Monaten aufgehoben wird;<br />

b] über das Vermögen des Kommanditisten das<br />

Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt<br />

wird;<br />

c] der Kommanditist gemäß den nachfolgenden<br />

Ziffern 2. und 3. aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wird.<br />

In den Fällen des § 15 Lit. a] und b] entscheidet<br />

die Komplementärin über den Ausschluss.<br />

2. Ein Kommanditist kann durch Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn er in grober Weise<br />

trotz schriftlicher Abmahnung seine sonstigen<br />

Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

verletzt und den Gesellschaftern die Fortsetzung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses mit diesem<br />

Kommanditisten unzumutbar geworden ist. Bei<br />

der Beschlussfassung über den Ausschluss hat der<br />

betroffene Kommanditist kein Stimmrecht. Er ist<br />

jedoch anzuhören, wenn er an der Gesellschafterversammlung,<br />

in der über seinen Ausschluss<br />

Beschluss gefasst werden soll, teilnimmt. Der Ausschluss<br />

erfolgt durch Mitteilung des Beschlusses<br />

an den ausgeschlossenen Gesellschafter durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

3. Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft<br />

aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgesetzt. Der ausscheidende<br />

Kommanditist ist gemäß den Bestimmungen des<br />

§ 16 dieses Vertrages abzufinden.<br />

§ 16 Abfindung des ausscheidenden Kommanditisten<br />

1. Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1 a]<br />

oder b] oder gemäß § 15 Ziffer 2 aus der Gesellschaft<br />

aus, so erhält er eine Abfindung, die sich<br />

aus den Salden seiner Gesellschafterkonten (§ 8)


ichtet. Maßgebend ist der Jahresabschluss, der<br />

dem Zeitpunkt seines Ausscheidens am nächsten<br />

liegt. Sollte der Saldo aus den Gesellschafterkonten<br />

negativ sein, ist dieser nicht auszugleichen.<br />

Spätere Bilanzberichtigungen aufgrund steuerlicher<br />

Außenprüfungen haben auf die Abfindung<br />

keinen Einfluss.<br />

2. Scheidet ein Kommanditist während eines<br />

Geschäftsjahres aus, so nimmt er am Ergebnis<br />

dieses Geschäftsjahres zeitanteilig teil. Am Ergebnis<br />

der bei seinem Ausscheiden noch schwebenden<br />

Geschäfte nimmt er nicht teil.<br />

3. Sofern sich die Beteiligten nicht innerhalb von sechs<br />

Monaten nach dem Ausscheiden des Kommanditisten<br />

über die Abfindung einigen, ist diese nach<br />

Maßgabe der vorstehenden Ansätze für sämtliche<br />

Beteiligungen verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu ermitteln, der bzw. die von der Industrie- und<br />

Handelskammer zu Leipzig auf Antrag eines Beteiligten<br />

zu bestimmen ist, sofern sich die Beteiligten<br />

über dessen/deren Person nicht verständigen.<br />

Die Kosten der Ermittlung der Abfindung durch<br />

den Wirtschaftsprüfer/die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sind von der Gesellschaft und dem<br />

ausgeschiedenen Kommanditisten jeweils zur<br />

Hälfte zu tragen.<br />

4. Die Abfindung gemäß Ziffer 1 in zwei gleichen<br />

Halbjahresraten zu zahlen, deren erste ein Jahr<br />

nach Ausscheiden fällig wird. Eine Sicherstellung<br />

der Abfindung sowie die Befreiung von der etwaigen<br />

Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />

kann nicht verlangt werden. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, das Abfindungsguthaben vorher<br />

auszuzahlen.<br />

§ 17 Auflösung der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft wird aufgelöst:<br />

a] unter den gesetzlichen Voraussetzungen,<br />

soweit nicht in den vorstehenden Bestimmungen<br />

eine anderweitige Regelung getroffen<br />

wurde;<br />

b] durch Zeitablauf gemäß § 2 Ziff. 1 des<br />

Vertrages;<br />

c] wenn die Gesellschafter die Auflösung<br />

beschließen.<br />

Zur Vornahme erforderlicher Handlungen und<br />

Erklärungen ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

berechtigt.<br />

2. Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation<br />

durch die persönlich haftende Gesellschaf-<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

terin. Der Umfang ihrer Geschäftsführungs- und<br />

Vertretungsmacht wird durch die Eröffnung der<br />

Liquidation nicht verändert.<br />

§ 18 Schlussbestimmungen<br />

1. Jeder Kommanditist nimmt zustimmend davon<br />

Kenntnis, dass zur Verwaltung seiner Beteiligung<br />

und der damit verbundenen Geschäfte sowie<br />

seiner Betreuung die auf der Beitrittserklärung zu<br />

seiner Person und zu seiner Beteiligung enthaltenen<br />

Angaben entsprechend den Regelungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) unter Einsatz<br />

von EDV-Anlagen durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

oder die mit der Geschäftsbesorgung insoweit<br />

Beauftragte erhoben, verarbeitet und/oder genutzt<br />

werden. Die Datenverarbeitung umfasst auch alle<br />

Übermittlungen dieser Daten an die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin, die mit der Geschäftsbesorgung<br />

insoweit Beauftragte oder den Treuhandkommanditisten<br />

und den vom Kommanditisten<br />

gegebenenfalls benannten Steuerberater.<br />

2. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag bestimmt<br />

ist, dass Korrespondenz zwischen der Gesellschaft<br />

und den Kommanditisten auf schriftlichem Wege<br />

zu erfolgen hat, kann diese Korrespondenz auch<br />

auf elektronischem Wege erfolgen. Voraussetzung<br />

hierfür ist jedoch, dass hierüber zwischen<br />

der Gesellschaft und dem jeweiligen Kommanditisten/Treugeber<br />

eine gesonderte schriftliche<br />

Einigung getroffen wird.<br />

3. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines<br />

Gesellschafterbeschlusses.<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />

werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden,<br />

so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Soweit eine bei<br />

Abschluss dieser Vereinbarung zulässige Bestimmung<br />

nachfolgend unwirksam wird, gilt anstelle<br />

der unwirksam gewordenen Bestimmung ab dem<br />

Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit diejenige wirksame<br />

Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und<br />

Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung<br />

möglichst weitgehend entspricht. Im Falle einer<br />

Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,<br />

die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck<br />

dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte<br />

man die Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die nachträglich ein-<br />

97


98<br />

tretende Unwirksamkeit einer Bestimmung auf<br />

einem in dieser Vereinbarung normierten Maß<br />

der Leistung, des Raumes oder der Zeit beruht;<br />

es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst<br />

nahekommendes rechtlich zulässiges Maß<br />

der Leistung, des Raumes und der Zeit anstelle<br />

des Vereinbarten.<br />

5. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

6. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem<br />

Vertrag wird Leipzig vereinbart.<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift<br />

Gründungskommanditist Wolfgang Lein<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift<br />

Gründungskommanditist Sebastian Pfeifer<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />

vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Michael Hauck<br />

17.2 Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag über Beteiligung<br />

an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />

<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

– nachstehend „KG“ genannt –<br />

zwischen der<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

– nachstehend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und den<br />

beitretenden Gesellschaftern<br />

– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />

wird folgender Treuhandvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Abschluss des Treuhandvertrages<br />

1. Der Treugeber beabsichtigt, sich an der KG zu<br />

beteiligen und seinen Gesellschaftsanteil über<br />

die Treuhänderin als Treuhandkommanditistin<br />

treuhänderisch halten zu lassen. Diese mittelbare<br />

Kommanditbeteiligung entspricht dem im<br />

Zeichnungsschein genannten Beteiligungsbetrag.<br />

2. Dieser Treuhandvertrag kommt durch Annahme<br />

des in der Beitrittserklärung enthaltenen Vertragsangebotes<br />

des jeweiligen Treugebers durch die<br />

Treuhänderin zustande. Für die Annahme genügt<br />

die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch<br />

die Treuhänderin.<br />

3. Der Gesellschaftsvertrag der KG (abgedruckt<br />

im Verkaufsprospekt der KG) ist den Parteien<br />

bekannt und Grundlage dieses Treuhandvertrages.<br />

Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

welche die Rechtsbeziehungen zwischen der<br />

Treuhänderin als Treuhandkommanditistin und<br />

den Treugebern betreffen, sind als Anlage Bestandteil<br />

dieses Vertrages.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden<br />

Regelungen bestimmt sind, gelten für den Treugeber<br />

die für Kommanditisten geltenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages entsprechend.<br />

Im Fall abweichender oder sich widersprechender<br />

Regelungen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

vorrangig.


5. Die Treuhänderin wird die KG unverzüglich über<br />

die erfolgte Annahme des Angebotes auf Abschluss<br />

des Treuhandvertrages unterrichten.<br />

§ 2 Einzahlung des beteiligungsbetrages<br />

1. Die Höhe des Kapitalanteils des Treugebers<br />

bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />

durch den Treugeber genannten Beteiligungsbetrag.<br />

Der Beteiligungsbetrag beträgt mindestens<br />

10.000,00 Euro und muss durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein.<br />

2. Der Beteiligungsbetrag und das Agio werden<br />

zwei Wochen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

fällig. Die Annahme erfolgt unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der vollständigen und<br />

fristgerechten Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

und des Agios, wobei die Zahlungsverpflichtung<br />

unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden<br />

Bedingung fällig ist. Die Zahlung erfolgt auf das<br />

in der Beitrittserklärung genannte Konto der KG.<br />

3. Die Treuhänderin wird beauftragt, nach Maßgabe<br />

der in der Beitrittserklärung beschriebenen Bedingungen<br />

und nach der erfolgten Einzahlung des<br />

Treugebers der Gesellschaft im Auftrag und für<br />

Rechnung des Treugebers beizutreten und entsprechend<br />

ihren Kapitalanteil zu erhöhen, und<br />

zwar im Umfang des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich Agio.<br />

4. Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag nicht<br />

fristgerecht ein, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, vom Beitrittsvertrag und von der Vereinbarung<br />

über die Erhöhung der Kommanditeinlage<br />

zurückzutreten.<br />

§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft<br />

1. Im Auftrag des Treugebers erwirbt die Treuhänderin<br />

im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />

des Treugebers einen Kapitalanteil an der <strong>TASK</strong><br />

<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />

hält diesen treuhänderisch für den Treugeber.<br />

2. Die Treuhänderin ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />

Kapitalanteile an der KG treuhänderisch zu<br />

erwerben und zu halten.<br />

3. Der Treuhänderin wird auf Rechnung des Treugebers<br />

folgende Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

vornehmen, zu deren Durchführung sie der<br />

Treugeber bevollmächtigt und beauftragt:<br />

a] Durchführung aller zum Erwerb und zur<br />

Abwicklung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

erforderlichen Maßnahmen;<br />

b] wirtschaftlicher Beitritt zur Gesellschaft;<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

c] Vornahme der erforderlichen<br />

Handelsregisteranmeldungen;<br />

d] Ausübung der durch den Beitritt zur Gesellschaft<br />

begründeten Rechte im Interesse des<br />

Treugebers.<br />

§ 4 Zurechnung der beteiligung,<br />

Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />

1. Die Treuhänderin hält die Gesellschaftsbeteiligungen<br />

für alle Treugeber im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Die Treuhänderin<br />

tritt nach außen im eigenen Namen auf.<br />

2. Im Innenverhältnis, d. h. gegenüber der Treuhänderin,<br />

den übrigen Gesellschaftern und den übrigen<br />

Treugebern, gelten für den Treugeber gemäß § 6<br />

des Gesellschaftsvertrages alle mit der für ihn treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung verbundenen<br />

Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag. Davon ausgenommen<br />

sind die gesellschaftsrechtlichen Sonderrechte<br />

des Treuhandkommanditisten (wie die<br />

Aufnahme weiterer Treugeber, Kapitalerhöhung).<br />

3. Die Treuhänderin nimmt grundsätzlich für den<br />

Treugeber alle Rechten und Pflichten, die mit der<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

verbunden sind, in eigenem Namen wahr. Beabsichtigt<br />

der Treugeber, einzelne Rechte, wie etwa das<br />

Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen oder<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen, selbst auszuüben,<br />

so muss er dies der Treuhänderin vorher schriftlich<br />

mitteilen. Jeder Treugeber ist berechtigt, an den<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und<br />

die ihm zustehenden Gesellschafterrechte selbst<br />

auszuüben. Der Treugeber kann der Treuhänderin<br />

Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts<br />

erteilen. Die Treuhänderin hat dafür Sorge zu<br />

tragen, dass dem Treugeber die Einladungen zur<br />

Gesellschaftsversammlung nebst Anlagen (unter<br />

anderem Beschlussvorlagen) übersandt werden.<br />

Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />

4. Die Treuhänderin tritt hiermit ihre Ansprüche auf<br />

den festgestellten Gewinn, die beschlossenen Entnahmen<br />

und den Liquidationserlös sowie auf dasjenige,<br />

was ihr im Falle ihres Ausscheidens oder<br />

der Beendigung der Gesellschaft hinsichtlich des<br />

einzelnen Treugebers zusteht, in dem Umfange an<br />

den Treugeber ab, wie diesem die Ansprüche anteilmäßig<br />

entsprechend seiner mittelbaren Beteiligung<br />

am Kommanditkapital der Gesellschaft gebühren.<br />

Der Treugeber nimmt die Abtretung hiermit an.<br />

99


100<br />

5. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über ihr Vermögen tritt die Treuhänderin<br />

hiermit den treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />

an den diesem annehmenden Treugeber in<br />

der Höhe des eingezahlten Beteiligungsbetrags ab.<br />

Die Abtretung des Kapitalanteils ist im Außenverhältnis<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

des Treugebers als Kommanditist in das<br />

Handelsregister.<br />

6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend<br />

für den Fall, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

abgelehnt oder von Gläubigern der Treuhänderin<br />

Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

in den Kapitalanteil ergriffen werden oder<br />

das Treuhandverhältnis aus einem sonstigen wichtigen<br />

Grund, der nicht vom Treugeber zu vertreten<br />

ist, endet.<br />

§ 5 Freistellungsanspruch der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin haftet gemäß § 172 Abs. 1 und<br />

3 HGB gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

der Gesellschaft in Höhe der Haftsumme, die im<br />

Handelsregister eingetragen ist.<br />

2. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu<br />

werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

und dem Halten der treuhänderisch übernommenen<br />

Beteiligung an der Gesellschaft stehen.<br />

3. Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers<br />

ist begrenzt bis zur Höhe seines gemäß Beitrittserklärung<br />

übernommenen Anteils (Beteiligungsbeitrages)<br />

am Kommanditkapital. Sie ist ausgeschlossen,<br />

wenn der Kapitalanteil des Treugebers<br />

auf das Gesellschaftskonto eingezahlt und dem<br />

Treugeber nicht i. S. d. § 172 HGB zurückgewährt<br />

worden ist.<br />

§ 6 Selbstkontrahieren, Untervollmachten<br />

1. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

2. Die Treuhänderin ist berechtigt, für Untervollmachten<br />

zu erteilen.<br />

§ 7 Anlageregister, datenschutz<br />

1. Die Treuhänderin führt über alle Treugeber ein<br />

Register mit deren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten. Der Treugeber ist verpflichtet,<br />

über alle für die Durchführung bedeutsamen<br />

Veränderungen, insbesondere Wohnort, Personenstand,<br />

Erbfolge und steuerliche Änderungen<br />

unverzüglich die Treuhänderin zu unterrichten.<br />

2. Der Treugeber hat grundsätzlich keinen Anspruch<br />

darauf, dass ihm die Treuhänderin Angaben über<br />

die übrigen Gesellschafter macht, es sei denn, es<br />

liegt eine außergewöhnliche Situation der Gesellschaft<br />

vor. In diesem Falle hat der Treugeber einen<br />

Auskunftsanspruch, soweit dies zur Wahrnehmung<br />

mitgliedschaftlicher Kernrechte erforderlich und<br />

der Treuhänderin zumutbar ist.<br />

3. Sofern der Treugeber nicht schriftlich eingewilligt<br />

hat, ist die Treuhänderin nicht berechtigt,<br />

anderen Personen als der KG, dem Finanzamt,<br />

Kreditinstituten oder Personen, die beruflich zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet und als Berater der<br />

Gesellschafter oder der Treuhänderin tätig sind,<br />

Auskünfte über die Eintragungen im Register zu<br />

erteilen.<br />

4. Der Treugeber stimmt der EDV-mäßigen Erfassung<br />

seiner personen- und beteiligungsbezogenen<br />

Daten im Rahmen dieses Vertrages zu.<br />

§ 8 Weitere Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

und der Treugeber, Haftung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat die ihr übertragenen Aufgaben<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

und im Interesse des Treugebers auszuüben.<br />

Die Treuhänderin handelt jedoch auch als Treuhänder<br />

der übrigen Treugeber. Bei einem Widerstreit<br />

zwischen den Interessenten einzelner Treugeber<br />

und den Interessen der Gesellschaft hat das<br />

Gesamtinteresse Vorrang.<br />

2. Der Treuhänderin obliegen keine weitergehenden<br />

Prüfungspflichten. Insbesondere hat sie nicht die<br />

Fragen des unternehmerischen Ermessens des<br />

Treugebers zu prüfen, wie z. B. richtige Beurteilung<br />

der Marktsituation oder Zweckmäßigkeit<br />

geschäftlicher Maßnahmen bzw. Zweckmäßigkeit<br />

der Investitionsentscheidung des Treugebers. Die<br />

Treuhänderin haftet deshalb nicht für die Erreichung<br />

der von dem Treugeber mit der Beteiligung<br />

an der KG verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Zielsetzung; dies ist weder Vertragsinhalt<br />

noch Geschäftsgrundlage.<br />

3. Der Treugeber und die Treuhänderin sind sich<br />

darüber einig, dass die Treuhänderin keine Haftung<br />

dafür übernimmt, dass die Vertragspartner der<br />

KG die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllen. Die Treuhänderin haftet<br />

nicht für die Ertragsfähigkeit bzw. den Bestand<br />

des Vermögens der KG, insbesondere nicht für<br />

den Eingang der prospektierten Erträge bzw.


die Einhaltung der prospektierten Kosten und<br />

Aufwendungen.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Schadenersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin<br />

verjähren innerhalb von fünf Jahren<br />

nach Entstehung des anspruchsbegründenden<br />

Ereignisses.<br />

§ 9 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treugeber ist erstmals zum 30.06.2012 berechtigt,<br />

sich selbst anstelle der Treuhänderin mit der<br />

von dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlage<br />

im Handelsregister eintragen zu lassen<br />

und die gesamte Kommanditeinlage auch im<br />

Außenverhältnis zu übernehmen. Der Treuhänder<br />

kann Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.<br />

Der betreffende Treugeber trägt alle Kosten der<br />

Umwandlung, insbesondere der Registerkosten<br />

sowie die Kosten des Verwaltungsaufwands bei<br />

der Gesellschaft.<br />

2. Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />

des jeweiligen Treugebers im Handelsregister<br />

überträgt die Treuhänderin bereits hiermit eine<br />

der Beteiligungen des Treugebers entsprechende<br />

Kommanditeinlage an den Treugeber, der damit<br />

unmittelbarer Kommanditist wird.<br />

3. Im Fall der Umwandlung gemäß Abs. 1 wird die<br />

Treuhänderin die unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

in offener Stellvertretung verwalten (Verwaltungsmandat).<br />

Die in diesem Treuhandvertrag<br />

zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber<br />

geregelten Rechte und Pflichten gelten dann in<br />

entsprechender Weise fort, soweit sich nicht aus<br />

der Natur der dann unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />

des Treugebers an der KG zwingend<br />

etwas anderes ergibt.<br />

4. Alle im Handelsregister einzutragenden Kommanditisten<br />

sind verpflichtet, der Komplementärin der<br />

KG auf eigene Kosten eine umfassende, über den<br />

Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmacht<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB gegenüber dem Handelsregister<br />

zu erteilen. Die Treuhandkommanditistin<br />

stellt dem Treugeber im Fall der Umwandlung<br />

einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung.<br />

§ 10 Rechtsnachfolge<br />

1. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis mit<br />

allen Rechten und Pflichten auf Dritte übertragen<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

Es gelten die Bestimmungen der §§ 13 bis 16 des<br />

Gesellschaftsvertrages in entsprechender Weise.<br />

2. Im Falle des Todes des Treugebers wird die Treuhandschaft<br />

mit dem oder den Erben bzw. dem<br />

Vermächtnisnehmer des Treugebers fortgesetzt.<br />

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Treugebers<br />

haben sich gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

durch Vorlage eines Erbscheins oder eines<br />

notariell beglaubigten Testaments zu legitimieren.<br />

§ 11 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

1. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft<br />

aus, endet das Treuhandverhältnis mit Wirksamkeit<br />

des Ausscheidens.<br />

2. Die Gesellschafterversammlung wird entsprechend<br />

eine neue Treuhänderin bestellen. Das Treuhandverhältnis<br />

wird dann für alle Treugeber bindend<br />

mit der neuen Treuhänderin fortgesetzt. Die bisherige<br />

Treuhänderin ist zur Abtretung aller Rechte<br />

und Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf die<br />

neue Treuhänderin berechtigt und verpflichtet.<br />

§ 12 Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit eine<br />

Vergütung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Im Fall der Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

(§ 10 des Vertrages), der Rechtsnachfolge<br />

(§ 11 des Vertrages) und der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

(§ 14 des Vertrages) kann die<br />

Treuhänderin eine Verwaltungsgebühr in Höhe<br />

von 1,5 % des Beteiligungsbetrages sowie den<br />

Ersatz der ihr entstandenen Kosten zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer verlangen.<br />

§ 13 beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, durch Auflösung der Gesellschaft<br />

gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Der Treugeber ist zur Kündigung des Treuhandvertrages<br />

gemäß § 10 berechtigt. Das Recht des<br />

Treugebers zur Kündigung dieses Vertrages durch<br />

schriftliche Erklärung aus wichtigem Grund bleibt<br />

davon unberührt.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, das<br />

Treuhandverhältnis nach Maßgabe des § 15 des<br />

Gesellschaftsvertrages zu kündigen.<br />

4. Die Treuhänderin ist bei Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

verpflichtet, den auf den Treugeber<br />

entfallenden Teil seiner Kommanditbeteiligung<br />

gemäß § 2 Ziffer 5 i. V. mit § 15 des Gesellschafts-<br />

101


102<br />

vertrages gegenüber der Gesellschaft zu kündigen,<br />

das Abfindungsguthaben in dem Umfang, wie<br />

diese Ansprüche dem Treugeber gemäß § 15 des<br />

Gesellschaftsvertrages gebühren, an diesen herauszugeben.<br />

Dieser Anspruch ist erst mit Zugang<br />

des Guthabens bei der Treuhänderin fällig.<br />

§ 14 Personenmehrheit<br />

1. Soweit die Treuhänderin nach Maßgabe dieses<br />

Treuhandvertrages einen Kapitalanteil an der<br />

Gesellschaft für mehrere Personen, insbesondere<br />

Ehegatten, gleichzeitig hält, übernehmen diese<br />

sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als<br />

Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen,<br />

die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />

vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von<br />

ihnen wirken. Sie bevollmächtigen sich hiermit für<br />

die Dauer dieses Vertrages gegenseitig, Erklärungen<br />

und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen,<br />

mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />

Die Abgabe von Erklärungen<br />

wirkt für und gegen die gesamte Personenmehrheit.<br />

Tatsachen, die nur in einer Person der Personenmehrheit<br />

vorliegen oder eintreten, wirken<br />

für alle und gegen alle.<br />

2. Leistungen, die der Treuhänderin zur Erfüllung der<br />

an sie abgetretenen Ansprüche obliegen, kann sie<br />

an eine Person der Personenmehrheit mit schuldbefreiender<br />

Wirkung gegen alle erbringen.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine<br />

Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche<br />

Abreden bestehen nicht.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen davon nicht<br />

berührt. Die Parteien haben sich dann über eine<br />

Regelung zu einigen, die dem gewollten rechtlichen<br />

Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen<br />

Erfolg am nächsten kommt. Dies gilt auch dann,<br />

wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages<br />

eine Lücke ergeben sollte.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis<br />

entsprechend.<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Treugeber<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Treuhänder, Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Frau Monika Richter


17.3 Beratungsvertrag zur<br />

laufenden beratenden Tätigkeit<br />

zwischen<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Jacobstraße 27 in 04105 Leipzig<br />

vertreten durch den Komplementär<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Investor <strong>GmbH</strong><br />

– Auftraggeber oder Gesellschaft –<br />

und<br />

Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit Sitz in Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />

vertreten durch<br />

Frau Monika Richter WP/StB<br />

– Auftragnehmer –<br />

Präambel<br />

1. Die Gesellschaft wird unbesicherte Bankforderungen<br />

aus Immobilienfinanzierungen sowie andere<br />

urkundlich besicherte Forderungen (nachfolgend<br />

„Forderungsportfolios“) auf der Grundlage einzeln<br />

mit den Verkäufern abgestimmter Verträge erwerben.<br />

Voraussetzung zur Entscheidung über den<br />

Erwerb eines oder mehrerer Forderungsportfolios<br />

ist die Durchführung einer Due Diligence. Die Due<br />

Diligence wird von der Task Force Investor <strong>GmbH</strong><br />

beauftragt. Der Erwerb der Forderungsportfolios<br />

wird durch Eigenkapital der Gesellschafter/Treugeber<br />

finanziert. Ziel des Erwerbs und der Verwaltung<br />

der Forderungsportfolios ist es, aus der<br />

Einziehung der Forderungen über den werthaltigen<br />

Teil hinaus, Gewinne für die Gesellschaft zu<br />

erwirtschaften. Mit der Einziehung der Forderungen<br />

wird ein Servicer beauftragt.<br />

2. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Verwaltung der Forderungsportfolios erforderlichen<br />

laufenden beratenden Tätigkeiten der Gesellschaft<br />

sowie die Verwaltung der an die einzelnen<br />

Gesellschafter/Treugeber auszuschüttenden<br />

Liquiditätsüberschüsse, soll ganz oder teilweise<br />

auf den Auftragnehmer übertragen werden.<br />

3. Die Rahmenvertrag gliedert sich in folgende<br />

Abschnitte:<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

I. Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung<br />

II. Mittelverwendungskontrolle<br />

III. Steuerliche Beratung<br />

IV. Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

V. Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

i. buchhaltung und Jahresabschlusserstellung<br />

§ 1 Leistungen der buchhaltung und Jahresabschlusserstellung<br />

im Einzelnen<br />

1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />

folgende laufende Tätigkeiten im Rahmen des<br />

Portfolioerwerbs und der Portfolioverwaltung:<br />

1.1 Erstellung der vierteljährlichen Buchhaltung des<br />

Auftraggebers.<br />

Zur Erstellung der monatlichen Buchführung<br />

werden dem Auftragnehmer die Kontoauszüge,<br />

die Due Diligence Berichte, Kauf- und Dienstleistungsverträge<br />

und weitere Unterlagen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der<br />

abgeschlossenen Verträge bzw. des Inhalts der<br />

Due Diligence Berichte ist nicht Gegenstand des<br />

Auftrages.<br />

Die Erstellung der Buchhaltung erfolgt über<br />

das Programm DATEV.<br />

1.2 Erstellung des Jahresabschlusses – ohne Plausibilitätsbeurteilung<br />

– nach den folgenden Maßgaben<br />

auf Grundlage der Buchhaltung,<br />

der zu erteilenden Auskünfte der<br />

Geschäftsführung,<br />

dem Handels- und Steuerrecht,<br />

den jeweils geltenden gesetzliche Vorschriften<br />

und nach dem Gesellschaftsvertrag.<br />

2. Die Leistungen gemäß § 1 Ziffer 1.1. sind innerhalb<br />

eines Monats nach Ablauf des Vormonats<br />

zu erbringen.<br />

3. Die Leistungen gemäß § 1 Ziffer 1.2. des Vertrages<br />

sind in Abstimmung mit den terminlichen<br />

Vorgaben der Geschäftsführung der Gesellschaft,<br />

spätestens jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres,<br />

zu erbringen.<br />

§ 2 Vergütung für buchhaltung und<br />

Jahresabschlusserstellung<br />

1. Für die Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung<br />

und Jahresabschlusserstellung zahlt der Auftraggeber<br />

an den Auftragnehmer jährlich pauschal<br />

eine Vergütung in Höhe von 18.500,00 Euro zzgl.<br />

Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer (davon<br />

103


104<br />

entfällt ein Betrag von monatlich 1.100 Euro,<br />

bezogen auf das Gesamtjahr 13.200 Euro auf die<br />

zu erbringende Buchführung). Die Vergütung wird<br />

jeweils zeitanteilig zum Quartalsende abgerechnet.<br />

2. Für die erstmalige Einrichtung der Buchführung<br />

wird einmalig eine Vergütung von 450,00 Euro<br />

zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

abgerechnet. Für die Buchhaltung während der<br />

Zeichnungsphase kann bei entsprechendem Nachweis<br />

über den Mehraufwand (Stundenaufwand<br />

über den kalkulierten Pauschalbetrag hinaus) bis<br />

zu maximal 10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden.<br />

ii. mittelverwendungskontrolle<br />

§ 3 Leistungen der mittelverwendungskontrolle<br />

im Einzelnen<br />

1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />

die Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des<br />

Portfolioerwerbs und der Portfolioverwaltung<br />

während der Laufzeit dieses Vertrages.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die<br />

stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle<br />

der Gesellschaft – mit Ausnahme der<br />

Einzahlung des Kommanditkapitals. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um folgende stichprobenartige<br />

Prüfungshandlungen:<br />

Übereinstimmung der Angaben laut Forderungskaufvertrag<br />

und Due Diligence Bericht,<br />

Zahlung des Kaufpreises nach Vorlage des<br />

Due Diligence Berichts;<br />

Übereinstimmung der Angaben aus dem<br />

Forderungskaufvertrag mit dem im IT-System<br />

des Servicers erfassten Daten; seitens der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft wird insoweit<br />

sichergestellt, dass dem Auftragnehmer<br />

die entsprechenden standardisierten und kundenspezifischen<br />

Dateninformationen zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Ordnungsmäßigkeit der Angaben des Servicers<br />

zur Struktur der Forderungen, z. B.<br />

Anzahl der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarungen;<br />

seitens der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft wird insoweit<br />

sichergestellt, dass dem Auftragnehmer die<br />

Ratenzahlungsvereinbarungen und andere<br />

Dokumente zur Verfügung gestellt werden.<br />

Umsetzung der Einziehung der Forderungen,<br />

zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen<br />

durch Einsichtnahme des vom Servicers ein-<br />

gerichteten Rechtsanwaltanderkontos; seitens<br />

der Geschäftsführung der Gesellschaft wird<br />

insoweit sichergestellt, dass der Auftragnehmer<br />

die entsprechende Einsichtnahme in das<br />

Konto erhält.<br />

Übereinstimmung der Abrechnung des Servicers<br />

gegenüber der Gesellschaft mit den Einnahmen<br />

auf dem Rechtsanwaltsanderkonto,<br />

der Auszahlung des Servicers mit den Zuflüssen<br />

auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft<br />

Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen<br />

Auszahlungen von Investitionskosten<br />

während der Zeichnungsphase anhand der<br />

seitens der Gesellschaft abgeschlossenen<br />

Verträge bzw. vorgelegter Rechnungen.<br />

2. Der Auftragnehmer fasst die Ergebnisse der Prüfungshandlungen<br />

einmal jährlich in einem Bericht<br />

zusammen, der zusammen mit dem Geschäftsbericht<br />

der Gesellschaft an die Gesellschafter/Treugeber<br />

versandt wird.<br />

Soweit der Auftragnehmer es für geboten hält,<br />

weil zum Beispiel Verstöße bezüglich der abgeschlossenen<br />

Verträge erkennbar sind, unterrichtet<br />

er die Geschäftsführung des Auftragnehmers<br />

vor Versand des jährlichen Berichts.<br />

§ 4 Vergütung für die mittelverwendungskontrolle<br />

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den Auftragnehmer<br />

für die Übernahme und Durchführung<br />

der Mittelverwendung eine Vergütung für<br />

die Laufzeit der Gesellschaft in Höhe von jährlich<br />

10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer zu zahlen.<br />

Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />

Rechnungslegung über den im Entwurf fertiggestellten<br />

Bericht zur Mittelverwendungskontrolle.<br />

iii. Steuerliche beratung<br />

§ 5 Leistungen der steuerlichen beratung<br />

im Einzelnen<br />

1. Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer<br />

mit der Bearbeitung seiner steuerlichen Angelegenheiten.<br />

Die steuerliche Beratung umfasst folgende<br />

Tätigkeiten:<br />

1.1 Erstellung der Steuererklärungen, insbesondere<br />

Erstellung der Erklärung zur gesonderten und<br />

einheitlichen Feststellung der Einkünfte einschließlich<br />

der Ermittlung der Sonderausgaben<br />

der einzelnen Treugeber/Gesellschafter<br />

(§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 StBGebV);


Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5<br />

StBGebV);<br />

Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 24<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 8 StBGebV) sowie der<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldungen.<br />

1.2 Erstellung von Anträgen gegenüber den Finanzbehörden,<br />

im Rahmen der Tätigkeiten zu § 3 Ziffer<br />

1 a] des Vertrages<br />

1.3 Prüfung der Bescheide sowie der Verwaltungsakte<br />

zu § 3 Ziffer 1 a] bis b] des Vertrages<br />

1.4 Führung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />

im Rahmen üblicher Aufwendungen<br />

oder anzuwendender Verwaltungsvorschriften<br />

1.5 Vertretung vor den Finanzbehörden in den laufenden<br />

steuerliche Angelegenheiten.<br />

2. Der Auftrag umfasst nicht<br />

2.1 die Begleitung von Betriebsprüfungen, Sonderaufträgen,<br />

Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten,<br />

Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />

(soweit diese die üblichen Aufwendungen<br />

oder anzuwendende Verwaltungsvorschriften<br />

hinausgehen);<br />

2.2 die Fertigung von Bewertungsgutachten,<br />

Auseinandersetzungsbilanzen;<br />

2.3 die individuelle Vertretung von Treugebern/<br />

Gesellschaftern des Auftraggebers vor deren<br />

Wohnsitzfinanzämtern.<br />

§ 6 Vergütung für die steuerliche beratung<br />

1. Die Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 1 a] bis e] des<br />

Vertrages werden mit einer Pauschalvergütung<br />

in Höhe von jährlich 2.500,00 Euro zzgl. Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.<br />

Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />

Rechnungslegung über die fertiggestellten<br />

Steuererklärungen.<br />

2. Sollten Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 2 des Vertrages<br />

beauftragt werden, würden wir diese nach<br />

gesonderter Vereinbarung nach Stundenhonoraren<br />

abrechnen. Die Stundenhonorare betragen derzeit:<br />

für Geschäftsführer, Partner, Steuerberater/<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

275,00 Euro<br />

für sonstige Steuerberater/<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

185,00 Euro<br />

für qualifizierte Sachbearbeiter 135,00 Euro<br />

für Sachbearbeiter 120,00 Euro<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

iV. Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />

§ 7 Leistungen der Verwaltung im Einzelnen<br />

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer<br />

mit der Verwaltung der an die Gesellschafter/<br />

Treugeber ausschüttbaren Beträge auf einem Treuhandkonto<br />

sowie der Vorbereitung der jährlichen<br />

Ausschüttungen an die Treugeber/Gesellschafter.<br />

Das Treuhandkonto wird im Namen des Auftragnehmers<br />

und auf Rechnung des Auftraggebers<br />

geführt. Der Auftraggeber überweist vierteljährlich<br />

die an die Anleger ausschüttbaren Erträge auf<br />

das Treuhandkonto.<br />

Als ausschüttbare Beträge gelten die im Prospekt<br />

prognostizierten Ausschüttungen. Darüber<br />

hinausgehende Liquiditätsüberschüsse werden<br />

nur dann auf das Treuhandkonto überwiesen,<br />

wenn diese nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft benötigt werden. Die Entscheidung<br />

hierüber trifft die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft.<br />

§ 8 Vergütung für die Verwaltung<br />

Für die Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung<br />

der Liquiditätsüberschüsse zahlt der Auftraggeber<br />

an den Auftragnehmer jährlich pauschal eine Vergütung<br />

in Höhe von 8.000,00 Euro zzgl. Auslagen<br />

und gesetzlicher Umsatzsteuer. Im ersten Wirtschaftsjahr<br />

2011 beträgt die Vergütung abweichend<br />

davon 4.000,00 Euro. Die Vergütung wird<br />

jeweils zeitanteilig zum Quartalsende des laufenden<br />

Wirtschaftsjahres abgerechnet.<br />

V. Allgemeine Vertragsbestimmungen<br />

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Tätigkeiten<br />

nach Vertragsende<br />

1. Dieser Vertrag gilt erstmals für das Wirtschaftsjahr<br />

2011, beginnend ab dem Tag der Unterzeichnung.<br />

2. Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012,<br />

danach jeweils zum Jahresende von den Vertragsparteien<br />

mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten<br />

gekündigt werden.<br />

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, noch nach<br />

Vertragsende alle Tätigkeiten für den Auftraggeber<br />

auszuführen, die Geschäftsvorfälle während<br />

der Vertragszeit betreffen; dies gilt besonders für<br />

die Erstellung der Steuererklärung für das letzte<br />

Vertragsjahr und alle damit zusammenhängenden<br />

Arbeiten im Sinne von § 3 des Vertrages.<br />

105


106<br />

§ 10 Honorar und Honoraranpassung<br />

Die Vergütungen gemäß § 2, 4 und 6 des Vertrages<br />

können von beiden Vertragsparteien schriftlich<br />

neu ausgehandelt werden, wenn sich die zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen<br />

Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dies gilt<br />

auch insoweit, als sich die kalkulierten Pauschalbeträge<br />

auf ein gezeichnetes Kommanditkapital<br />

von 20,0 Mio. Euro (ohne Gründungs- und Treuhandkommanditisten)<br />

beziehen. Wird weniger als<br />

10,0 Mio. Euro Kommanditkapital oder mehr als<br />

20,0 Mio. Euro Kommanditkapital gezeichnet,<br />

werden Auftraggeber und Auftragnehmer eine<br />

einvernehmliche Lösung zur Vergütungshöhe<br />

aushandeln.<br />

Darüber hinaus gelten ergänzend die Ziffer 3<br />

und 4 (berufsübliche Nebenkosten) der Allgemeinen<br />

Vertragsbedingungen von Rödl & Partner.<br />

§ 11 individualvereinbarung und Haftungsumfang<br />

1. Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der von dem Anleger angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele oder des<br />

Investitionsvorhabens.<br />

2. Der Auftragnehmer ist nicht mit der Überwachung<br />

des Geschäftsführung oder der Prüfung<br />

der Rechtsmäßigkeit der von der Gesellschaft<br />

abgeschlossenen Verträge beauftragt.<br />

3. Durch die anliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

und in den Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

wurde die Haftung<br />

der Auftragnehmer für Fahrlässigkeit auf Euro<br />

4 Mio. im Einzelfall beschränkt. In den Allgemeinen<br />

Vertragsbedingungen Rödl & Partner ist<br />

darüber hinaus bestimmt, dass die Regelung für<br />

Wirtschaftsprüfer auch für auf Auftragnehmerseite<br />

tätige Steuerberater und Rechtsanwälte gilt.<br />

Diese Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen<br />

Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen,<br />

wobei § 309 <strong>Nr</strong>. 7 b) BGB Regelungen<br />

über die Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht<br />

zulässt, während § 54a WPO dies nicht verbietet.<br />

Die Parteien wollen aber Unklarheiten oder Streitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit diesem unbestimmten<br />

Rechtsbegriff vermeiden. Hierzu wurden<br />

im Hinblick auf eine individualvertragliche Vereinbarung<br />

folgende Regelungsvarianten erörtert:<br />

Variante 1:<br />

Die Haftung wird auch für den Fall, dass ein<br />

Beratungsfehler auf grober Fahrlässigkeit beruht,<br />

auf die in den genannten Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

bezeichneten Summen begrenzt<br />

(Euro 4 Mio.).<br />

Variante 2:<br />

Der Auftraggeber schlägt folgende Alternative<br />

für die Gestaltung der Haftungsbedingungen vor:<br />

.............................................................................<br />

............................................................................<br />

.............................................................................<br />

.............................................................................<br />

.............................................................................<br />

............................................................................<br />

die Parteien einigen sich auf eine Haftungsbestimmung<br />

gemäß Variante ............., die hiermit<br />

verbindlich als Bestandteil des Beratungsvertrags<br />

vereinbart wird. Sollte die hier getroffene Vereinbarung<br />

unwirksam sein oder werden, sollen<br />

jedenfalls die im ersten Absatz näher bezeichneten<br />

AGB gelten.<br />

.................................... , den ...............................<br />

..........................................................................<br />

(Unterschrift Auftraggeber)<br />

Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Auftragnehmer<br />

für etwaige vorsätzliche Schädigungen<br />

unbeschränkt haftet.<br />

§ 12 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam oder lückenhaft sein und/oder werden,<br />

so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />

dadurch nicht berührt. Unwirksame und lückenhafte<br />

Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die<br />

dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsschließenden<br />

im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in<br />

gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.<br />

3. Gerichtsstand ist Berlin.


4. In den vorliegenden Beratungsvertrag werden einbezogen<br />

und diesem als Bestandteile beigefügt:<br />

a] Allgemeine Vertragsbedingungen von Rödl<br />

& Partner<br />

b] Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

Berlin, den<br />

Unterschrift<br />

Auftragnehmer<br />

Berlin, den<br />

Unterschrift<br />

Auftraggeber<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

17.4 Vertrag über die Beauftragung<br />

der „Due Diligence“<br />

zwischen der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertr. d. d. <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, diese<br />

wiederum vertr. d. d. Geschäftsführer<br />

Michael Hauck, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

– nachfolgend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt –<br />

und der<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> iNVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

vertr. d. d. Geschäftsführer Michael Hauck,<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –.<br />

Präambel<br />

In der Bankwirtschaft werden notleidende Bankkredite<br />

auch „<strong>NPL</strong>‘s“, d. h. „Non-Performing Loans“ genannt.<br />

Eine Legaldefinition des Begriffs „notleidend“ existiert<br />

nicht. Nach allgemeinem Verständnis liegt ein notleidender<br />

Kredit vor, wenn die Bank wegen wesentlicher<br />

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers<br />

oder wegen Verschlechterung in der<br />

Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, die zu einer<br />

Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens führt, das<br />

Recht hat, den Darlehensvertrag zu kündigen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte<br />

Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie<br />

andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen<br />

Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />

anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />

einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />

ausgehandelter Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />

der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG beabsichtigt den Erwerb einer Vielzahl von „<strong>NPL</strong>’s“,<br />

die von verschiedenen Verkäufern als sogenannte <strong>NPL</strong>-<br />

Portfolios zu unterschiedlichen Konditionen angeboten<br />

werden. Regelmäßig werden diese Portfolios aus gekündigten,<br />

unbesicherten Darlehensforderungen bestehen.<br />

Der Kaufpreis für das Gesamtportfolio der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

soll bis zu 20,0 Mio. Euro betragen.<br />

Grundlage der Kaufentscheidungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sind von unabhängigen, spezialisierten Rechtsanwälten<br />

durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen, die<br />

den Anforderungen des Emissionsprospekts i. d. F. vom<br />

107


108<br />

01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von den<br />

beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-<br />

Berichte Feststellungen dazu treffen, ob das von ihnen<br />

geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />

festgelegten Investitionskriterien entspricht; vgl. Kapitel<br />

9.3 „Investition und vertraglich verankerte Investitionskriterien“<br />

des Emissionsprospektes. Die zu erstellenden<br />

Due-Diligence-Berichte sollen sich an dem vom Auftragnehmer<br />

erarbeiteten „Muster eines Due-Diligence-Berichtes“<br />

orientieren.<br />

Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />

vereinbaren folgendes:<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

1. Der Auftragnehmer wird für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Due-Diligence-Prüfungen durchführen und die<br />

Ergebnisse in Due-Diligence-Berichten zusammenfassen<br />

lassen.<br />

Sowohl mit der Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen<br />

als auch der Erstellung des Due-<br />

Diligence-Berichte wird der Auftragnehmer unabhängige,<br />

qualifizierte Rechtsanwälte beauftragen.<br />

2. Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die<br />

beauftragten Rechtsanwälte über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung<br />

mit einer<br />

Deckungssumme pro Schadensfall i. H. v. mindestens<br />

Euro 1.000.000,00 verfügen. Der Auftragnehmer<br />

wird sich von den beauftragten Rechtsanwälten<br />

eine Ablichtung des Versicherungsscheins<br />

vorlegen lassen.<br />

3. Der Inhalt der Due-Diligence-Prüfungen umfasst<br />

insbesondere<br />

a] den Abgleich der vom Verkäufer<br />

aufbereiteten Daten (z. B. Kreditdaten) mit<br />

den im Datenraum zur Verfügung gestellten<br />

Unterlagen sowie ggf. die systematische<br />

Erhebung zusätzlicher bewertungsrelevanter<br />

oder im Zusammenhang mit einem<br />

möglichen späteren Dokumentenübergang<br />

relevanter Daten;<br />

b] die detaillierte Einzelfallprüfung, zum<br />

wirksamen Bestehen der Forderungen bzw.<br />

Sicherheiten, zur Übertragbarkeit der Forderungen<br />

bzw. Sicherheiten, zur Durchsetzbarkeit<br />

der Forderungen bzw. Sicherheiten,<br />

zur Überprüfung bestehender Sicherungszweckerklärungen,<br />

hinsichtlich weiterer<br />

Risiken u. a. Rechtsstreitigkeiten, die den<br />

Wert der Forderungen oder bestehender<br />

Sicherheiten beeinträchtigen können;<br />

c] die Überprüfung der Ausschlusskriterien<br />

für den Erwerb der Forderungsportfolios<br />

durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG gemäß Kapitel 9.3 des<br />

Emissionsprospektes.<br />

Aufgrund der besonderen Struktur der Forderungen<br />

als <strong>NPL</strong>‘s sind sich die Parteien einig, dass die von<br />

den beauftragten, unabhängigen Rechtsanwälten<br />

vorzunehmende Beurteilung nicht die Werthaltigkeit<br />

bzw. die Einbringlichkeit der zu prüfenden<br />

Forderungen zum Gegenstand hat.<br />

4. Der Auftragnehmer wird für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

unabhängige Berater, insbesondere auf Vertragsrecht<br />

spezialisierte Rechtsanwälte, mit der Ausarbeitung<br />

und/oder Prüfung der abzuschließenden<br />

Kauf- bzw. Abtretungsverträge beauftragen, wobei<br />

sich die Verträge an dem von der „Bundesvereinigung<br />

Kreditankauf und Servicing e. V.“ empfohlenen<br />

Vertragsmuster „Kaufvertrag über Kreditforderungen<br />

und Sicherheiten“ orientieren sollen.<br />

§ 2 Zeit und Ort<br />

1. Ort und Zeit der Due-Diligence-Prüfungen wird<br />

von dem Auftragnehmer in Abstimmung mit den<br />

jeweils beauftragten Rechtsanwälten bestimmt.<br />

In der Regel werden die Due-Diligence-Prüfungen<br />

in den Datenräumen des Forderungsverkäufers<br />

stattfinden.<br />

2. Die beauftragten Rechtsanwälte sollen die Due-<br />

Diligence-Berichte zeitnah erstellen und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zu Händen des Auftragnehmers zur<br />

Verfügung stellen.<br />

§ 3 Vergütung<br />

1. Der Auftragnehmer erhält von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

eine Vergütung für die in § 1 festgelegten<br />

Tätigkeiten i. H. v. 1 % des Kaufpreises des<br />

erworbenen Gesamtportfolios. Sofern Teil-Portfolios<br />

erworben werden, die Gegenstand jeweils<br />

gesonderter Tätigkeiten gemäß § 1 dieses Vertrages<br />

sind, orientiert sich die Vergütung an den<br />

jeweiligen Kaufpreisen für diese Teil-Portfolios.<br />

Die Vergütung wird fällig nach Abschluss der<br />

jeweiligen Forderungskaufverträge und Rechnungsstellung<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

2. Die Höhe, der an die von dem Auftragnehmer an<br />

die beauftragten Rechtsanwälte jeweils zu zahlenden<br />

Vergütung wird, durch diese Vereinbarung<br />

nicht festgelegt. Diese jeweilige Vergütung soll<br />

sich an Bedeutung und Schwierigkeitsgrad des<br />

jeweiligen Auftrags orientieren und im Einklang


mit den gesetzlichen Bestimmungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)<br />

stehen.<br />

3. Sollte im Ergebnis einer Due-Diligence-Prüfung<br />

der vorgesehene Ankauf von Forderungen durch<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht vorgenommen werden,<br />

da das Forderungsportfolio nicht den Investitionskriterien<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft entspricht (vgl.<br />

Kap. 9.3 „Investition und vertraglich verankerte<br />

Investitionskriterien“), trägt der Auftragnehmer<br />

die Kosten dieser Due-Diligence-Prüfung.<br />

§ 4 Vertragslaufzeit<br />

1. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in<br />

Kraft und gilt bis zum Ende der <strong>Fonds</strong>laufzeit.<br />

2. Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung<br />

wird ausgeschlossen. Jede Vertragspartei kann<br />

diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.<br />

Die Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.<br />

§ 5 Gewährleistung/Haftungsbeschränkung<br />

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />

gesetzlich geltende Gewährleistung, einschließlich<br />

solcher nach den Bestimmungen des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches ausgeschlossen ist. Die Haftung des<br />

Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder<br />

Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung<br />

von Leben, Körper und Gesundheit, ist – vorbehaltlich<br />

besonderer einzelvertraglicher Vereinbarungen<br />

– bei einem durch einfache Fahrlässigkeit<br />

verursachten Schadensfall ausgeschlossen. Dies<br />

gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer<br />

anderen Person als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft begründet<br />

sein sollte. Die Haftung des Auftragnehmers<br />

sowie seiner Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und<br />

grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.<br />

2. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keinerlei<br />

Gewähr dafür, dass die Forderungen gegen<br />

die Schuldner werthaltig sind und erfolgreich<br />

geltend gemacht werden können.<br />

3. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft keine Haftung für den Fall,<br />

dass gekaufte Forderungen oder Sicherheiten nicht<br />

realisiert oder verwertet werden können (keine<br />

Bonitäts- oder Delkrederehaftung der jeweiligen<br />

Verkäufer nach dem Stichtag), insbesondere wenn<br />

im Rahmen der Zwangsvollstreckung keine oder<br />

keine ausreichenden Erlöse erzielt werden können,<br />

oder weil einzelne Schuldner zahlungsunfähig sind.<br />

4. Über die ausdrücklichen Bestimmungen dieses<br />

Vertrags hinaus ist eine Inanspruchnahme des<br />

Auftragnehmers aus einem anderen Rechtsgrund<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

wegen oder im Zusammenhang mit den Sicherheiten,<br />

insbesondere wegen Gefährdungshaftungen,<br />

mangelnder Versicherungsdeckung sowie aus<br />

jedem sonstigen Rechtsgrund durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ausgeschlossen.<br />

5. Für den Fall, dass der Eintritt eines Schadensfalls<br />

zu befürchten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer<br />

auf schriftliche Anforderung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

alle Schadensersatzansprüche gegen<br />

die beauftragten Rechtsanwälte an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

abzutreten. In diesem Zusammenhang<br />

verpflichtet sich der Auftragnehmer, der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

alle zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches<br />

notwendigen Informationen und<br />

Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 6 Verjährung<br />

1. Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren<br />

fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige<br />

Anspruch entstanden ist, soweit nicht gesetzlich<br />

eine kürzere Verjährungsfrist gilt, insbesondere<br />

nach §§ 199, 195 BGB.<br />

2. Unabhängig hiervon verjähren Ansprüche gegen<br />

den Auftragnehmer spätestens fünf Jahre nach<br />

Beendigung des Auftrags. Der jeweilige Auftrag<br />

gilt spätestens bei Übersendung der letzten auf ihn<br />

bezogenen Honorarrechnung als beendet.<br />

§ 7 bankgeheimnis, datenschutz, Vertraulichkeit<br />

1. Der Auftragnehmer stellt sicher und gewährleistet,<br />

dass die ihm bzw. den von ihm beauftragten<br />

Rechtsanwälten zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

nur zum Zweck der Durchführung der<br />

Due-Diligence-Prüfungen und der Erstellung der<br />

Due-Diligence-Berichte verwendet werden und er<br />

diese Unterlagen Dritten weder offenbaren, noch<br />

zugänglich machen und Informationen über die<br />

Schuldner, die dem Bankgeheimnis bzw. Datenschutz<br />

unterliegen, nicht weitergeben und im<br />

Übrigen das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften beachten wird.<br />

2. Die Parteien werden Informationen, die sie aufgrund<br />

dieses Vertrages und im Zusammenhang<br />

damit erhalten haben und die das Geschäft oder<br />

finanzielle Angelegenheiten von Dritten sowie<br />

jede andere Information vertraulicher Natur einschließlich<br />

Informationen über die Identität von<br />

Schuldnern betreffen, vertraulich behandeln, mit<br />

der Ausnahme von Informationen,<br />

a] deren Offenlegung durch diesen Vertrag<br />

gestattet ist,<br />

109


110<br />

b] die im Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits<br />

öffentlich bekannt waren und dies nicht<br />

auf einer Verletzung der Vorschriften dieses<br />

Vertrages beruht,<br />

c] die aufgrund Gesetz, Verordnung oder<br />

Anordnung eines Gerichts, einer Behörde<br />

oder einer Institution, die mit vergleichbaren<br />

Rechten ausgestattet ist, einschließlich<br />

Zentralbanken, Behörden oder Bankaufsichtsbehörden<br />

sowie Steuerbehörden an<br />

diese gegeben werden müssen,<br />

d] die gegeben werden müssen, um Rechte aus<br />

diesem Vertrag auszuüben, zu schützen oder<br />

durchzusetzen.<br />

3. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch seine<br />

Tätigkeit nach diesem Vertrag der Ruf und die<br />

Geschäftsinteressen sowohl der Verkäufer der Forderungsportfolios<br />

als auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.<br />

4. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur<br />

strikten Geheimhaltung aller Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Zusammenarbeit<br />

im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart<br />

oder auf sonstige Weise bekannt werden. Sie<br />

werden auch den Inhalt dieser Vereinbarung streng<br />

vertraulich behandeln.<br />

§ 8 Kooperationsklausel<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />

Erreichung des Vertragszwecks in besonderem<br />

Maße von dem Willen der Parteien zu partnerschaftlicher<br />

und vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />

abhängt. Sie verpflichten sich daher wechselseitig,<br />

zu kooperieren und etwaige Probleme bei<br />

der Umsetzung dieses Vertrages möglichst kurzfristig<br />

partnerschaftlich zu lösen. Soweit hierfür<br />

weitere Handlungen, ergänzende Erläuterungen<br />

und Willenserklärungen gegenüber dem Vertragspartner<br />

erforderlich sein sollten, verpflichten sich<br />

die Vertragspartner, diese umgehend in der notwendigen<br />

Form abzugeben.<br />

§ 9 Sonstiges<br />

1. Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn die Parteien<br />

die von ihnen jeweils unterzeichneten Ausfertigungen<br />

dieser Vereinbarung ausgetauscht haben.<br />

2. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich<br />

dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Ausschließlicher Gerichts-<br />

stand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit<br />

ist Leipzig.<br />

§ 10 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />

werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden,<br />

so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Soweit eine bei<br />

Abschluss dieser Vereinbarung zulässige Bestimmung<br />

nachfolgend unwirksam wird, gilt anstelle<br />

der unwirksam gewordenen Bestimmung ab dem<br />

Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit diejenige wirksame<br />

Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und<br />

Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung<br />

möglichst weitgehend entspricht. Im Falle einer<br />

Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,<br />

die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck<br />

dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte<br />

man die Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die nachträglich eintretende<br />

Unwirksamkeit einer Bestimmung auf<br />

einem in dieser Vereinbarung normierten Maß<br />

der Leistung, des Raumes oder der Zeit beruht;<br />

es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst<br />

nahekommendes rechtlich zulässiges Maß<br />

der Leistung, des Raumes und der Zeit anstelle<br />

des Vereinbarten.<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertr. d. d. <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

diese wiederum vertr. d. d. GF Michael Hauck<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

vertr. d. d. GF Michael Hauck


17.5 Vertrag über das Servicing<br />

und die Aktenverwaltung<br />

zwischen<br />

1. der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertreten durch die<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />

diese wiederum vertreten durch den GF<br />

Michael Hauck,<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

– nachstehend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

2. der publity AG,<br />

Präambel<br />

vertr. d. d. Vorstand Thomas Olek,<br />

Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />

– nachstehend „Servicer“ genannt –.<br />

In der Bankwirtschaft werden notleidende Bankkredite<br />

auch „<strong>NPL</strong>‘s“, d. h. „Non-Performing Loans“ genannt.<br />

Eine Legaldefinition des Begriffs „notleidend“ existiert<br />

nicht. Nach allgemeinem Verständnis liegt ein notleidender<br />

Kredit vor, wenn die Bank wegen wesentlicher<br />

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers<br />

oder wegen Verschlechterung in der<br />

Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, die zu einer<br />

Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens führt, das<br />

Recht hat, den Darlehensvertrag zu kündigen.<br />

Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG – im folgenden „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt<br />

– wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte<br />

Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie<br />

andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen<br />

Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />

anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />

einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />

ausgehandelter Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />

der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt den Erwerb einer<br />

Vielzahl von <strong>NPL</strong>‘s, die von verschiedenen Verkäufern<br />

als sogenannte <strong>NPL</strong>-Portfolios zu unterschiedlichen<br />

Konditionen angeboten werden. Regelmäßig werden<br />

diese Portfolios aus gekündigten, unbesicherten Darlehensforderungen<br />

bestehen.<br />

Der Kaufpreis für das Gesamtportfolio der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

soll bis zu 20,0 Mio. Euro betragen.<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

Grundlage der Kaufentscheidungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sind von unabhängigen, spezialisierten Rechtsanwälten<br />

durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen, die den<br />

Anforderungen des Emissionsprospekts in der Fassung<br />

vom 01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von<br />

den beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-Berichte<br />

Feststellungen dazu treffen, ob das von<br />

ihnen geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />

festgelegten Investitionskriterien entspricht,<br />

vgl. Kapitel 9.3 „Investition und vertraglich verankerte<br />

Investitionskriterien“ des Emissionsprospekts.<br />

Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />

vereinbaren folgendes:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Beauftragung<br />

des Servicers durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

sämtliche Forderungen gegen die jeweiligen Schuldner<br />

erfolgreich geltend zu machen bzw. durchzusetzen,<br />

um zugunsten der Kommanditisten der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Rendite zu erwirtschaften.<br />

2. Die Forderungen, die Gegenstand dieses Servicing-Vertrages<br />

sind, ergeben sich aus dem Forderungsspiegel<br />

sowie den einzelnen Forderungskaufverträgen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die diesem<br />

Vertrag – in einzelnen Nachträgen aktualisiert –<br />

als Anlagen 1 ff. beigefügt werden.<br />

§ 2 Tätigkeiten des Servicers<br />

Der Servicer wird, soweit gesetzlich möglich, d. h.<br />

ohne rechts- oder steuerberatend tätig zu sein, mit<br />

seinen Mitarbeitern, Asset-Managern und Ermittlern<br />

sowie den von ihm beauftragten Rechtsanwälten,<br />

Steuerberatern oder anderen Fachleuten,<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nach besten Kräften bei der<br />

erfolgreichen Geltendmachung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Forderungen gegen die<br />

einzelnen Schuldner unterstützen.<br />

Das Servicing lässt sich in folgende Leistungsphasen<br />

unterteilen:<br />

1. Servicing<br />

1.1 Nach dem Erwerb der jeweiligen Forderungsportfolios<br />

übernimmt der Servicer die Korrespondenz<br />

mit den jeweiligen Verkäufern, um zu gewährleisten,<br />

dass die im Rahmen der Engagements erforderlichen<br />

Entscheidungen im Sinne der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

getroffen werden und die anschließende<br />

Übernahme des Forderungsportfolios möglichst<br />

reibungslos erfolgt.<br />

1.2 Der Servicer ist insbesondere verantwortlich für<br />

111


112<br />

die Dokumentation des Forderungsengagements<br />

mit anhängigen dinglichen und persönlichen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen;<br />

die Vorbereitung der „Welcome-Letter“,<br />

mit denen die Schuldner und die beteiligten<br />

Dritten über die Veräußerung bzw. Abtretung<br />

der Forderungen informiert werden;<br />

die Aufbereitung der Daten über die Darlehensnehmer,<br />

das Darlehen selbst und die<br />

zugehörigen Sicherheiten entsprechend den<br />

Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

1.3 Der Servicer verpflichtet sich zur Übernahme, Verwaltung<br />

und Aufbewahrung aller von den jeweiligen<br />

Verkäufern übergebenen Original-Unterlagen,<br />

wie Darlehens- und Abwicklungsakten, nach<br />

den Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Nach<br />

Abschluss des Verwertungsverfahrens archiviert<br />

die Servicer sämtliche Akten über einen Zeitraum<br />

von mindestens 10 Jahren gemäß den zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen.<br />

1.4 Der Servicer wird sicherstellen, dass die elektronischen<br />

Daten im Zusammenhang mit den einzelnen<br />

Schuldnern, Darlehen und Sicherheiten übermittelt<br />

werden, um beispielsweise eine ordnungsgemäße<br />

Buchführung oder die Berechnung der künftigen<br />

Zins- und Tilgungszahlungen zu ermöglichen.<br />

1.5 Der Servicer gewährleistet, dass alle nach dem<br />

Cut Off, d. h. nach dem Bewertungsdatum der<br />

jeweiligen Forderungspakete, vom Verkäufer vereinnahmten<br />

Zins- und Tilgungszahlungen sowie<br />

sonstigen Erlöse abzüglich etwaiger vom Verkäufer<br />

ausgelöster Kosten zugunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auf ein eingerichtetes Rechtsanwaltsanderkonto<br />

überwiesen werden, für das dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

Einsicht zu gewähren ist. Der<br />

Servicer gewährleistet ferner, dass die erhaltenen<br />

Zahlungseingänge und Aufwendungen den<br />

jeweiligen Forderungen der Schuldner zugeordnet<br />

werden können.<br />

1.6 Der Servicer wird ferner sicherstellen, dass die<br />

darlehens-, darlehensnehmer- und sicherheitenbezogenen<br />

Daten in die IT-Systeme des Servicers<br />

eingespielt werden können, damit die erfassten<br />

Daten anschließend mit den Informationen bzw.<br />

dem Inhalt der Kreditakten abgeglichen, ggf. komplettiert<br />

und modifiziert werden können.<br />

1.7 Der Servicer wird die Betreuung und Abwicklung<br />

der Forderungen und ggf. damit verbundener<br />

Sicherheiten insbesondere mit folgenden Tätigkeiten<br />

sicherstellen:<br />

Betreuung der Schuldner, sonstigen Dritten<br />

und den jeweiligen Vermögensgegenständen<br />

zur Realisierung der Forderungen;<br />

Verhandlungen mit Schuldnern und sonstigen<br />

Dritten bezüglich der zu leistenden<br />

Zahlungen, Zahlungsmodalitäten und der<br />

Freigabe oder Verwertung der verbundenen<br />

Sicherheiten;<br />

Einzug und Überwachung aller Zahlungen,<br />

die ein Schuldner oder ein Dritter im Zusammenhang<br />

mit den Forderungen tätigt. Hierzu<br />

zählen u. a. Einzug von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen,<br />

Einzug von Forderungen<br />

aus Zwangsverwaltungen oder die Veranlassung<br />

von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;<br />

Vorbereitung und ggf. auch Teilnahme an<br />

Gerichtsverfahren stellvertretend für die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />

Überprüfung und ggf. Neubewertung<br />

bestehender Sicherheiten;<br />

Bereitstellung von standardisierten und kundenspezifischen<br />

Darlehensinformationen an<br />

den Darlehensnehmer;<br />

Bereitstellung von Informationen und Reporting<br />

für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />

Monatliche Auszahlung der Erlöse auf das<br />

Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter Abzug der<br />

in Rechnung gestellten Servicing-Gebühr und<br />

der Gebühr für die Aktenverwaltung.<br />

1.8 Der Servicer wird den Inhalt sämtlicher Kreditakten<br />

der ehemaligen Forderungsinhaber in digitaler<br />

Form – Scanverfahren – einpflegen und die<br />

Daten in ein eigens dafür eingerichtetes Back-Office-System<br />

übertragen. Der Servicer gewährleistet<br />

der geschäftsführenden Gesellschafterin der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft einen ungehinderten Zugang zu<br />

sämtlichen Akteninhalten im Back-Office-System.<br />

1.9 Der Servicer wird Ermittlungsberichte über einzelne<br />

Schuldner erstellen lassen und in das eingerichtete<br />

Back-Office-System einstellen. Die Fertigung<br />

der Ermittlungsberichte beinhaltet sowohl<br />

Internetrecherchen als auch Vor-Ort-Besuche incl.<br />

Fotodokumentationen.<br />

1.10 Der Servicer wird speziell gebundene Asset-Manager<br />

beauftragen, außergerichtliche Verhandlungen<br />

mit den Schuldnern aufzunehmen und<br />

den Abschluss von Vergleichen über Einmal- oder<br />

Ratenzahlungen vorzubereiten.<br />

1.11 Durch die Asset-Manager werden Sachstandsberichte<br />

gefertigt, die ebenfalls regelmäßig in das<br />

Back-Office-System eingepflegt werden.


2. Forderungsmanagement, Aktenverwaltung<br />

2.1 Der Servicer wird spezialisierte Rechtsanwälte mit<br />

der Aktenverwaltung beauftragen, die für jeden<br />

Schuldner eine Akte anlegen und diese fortführen<br />

werden. Diese Aktenführung umfasst insbesondere<br />

die Führung aktueller Forderungskonten,<br />

jeden einzelnen Schuldner betreffend, sowie die<br />

treuhänderische Verwaltung der eigens zugunsten<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingerichteten Rechtsanwaltsanderkonten.<br />

Über diese Konten können<br />

die Rechtsanwälte nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen.<br />

2.2 Zum Forderungsmanagement gehört insbesondere<br />

die Vorbereitung und Ausfertigung der von den<br />

Asset-Managern mit den einzelnen Schuldnern<br />

verhandelten Vergleiche über Einmal- oder Ratenzahlungen.<br />

Der Servicer wird dafür Sorge tragen,<br />

dass die beauftragten Rechtsanwälte den aktuellen<br />

Stand der Verhandlungen mit den einzelnen<br />

Schuldnern sowie der Verwertung ggf. bestehender<br />

Sicherheiten in das vom Servicer eingerichtete<br />

Back-Office-System einstellen.<br />

2.3 Der Servicer wird sicherstellen, dass die schriftliche<br />

Korrespondenz mit sämtlichen Schuldnern<br />

und anderen Verfahrensbeteiligten ausschließlich<br />

über die beauftragten Rechtsanwälte erfolgt.<br />

2.4 Die vom Servicer beauftragten Rechtsanwälte<br />

werden insbesondere verantwortlich sein für<br />

die Umschreibung von Titeln, wie vollstreckbaren<br />

Urkunden oder Urteilen;<br />

die Prüfung bestehender Sicherheiten;<br />

die Dokumentation der Engagements mit<br />

anhängigen dinglichen und persönlichen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen;<br />

die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung<br />

der Forderungen gegenüber den<br />

jeweiligen Schuldnern;<br />

die Vertragsgestaltung und Begleitung bis<br />

zum Abschluss von Vergleichsvereinbarungen<br />

über Einmal- oder Ratenzahlungen;<br />

Schuldhaftentlassungen im Vergleichsfall.<br />

3. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

Die im Zusammenhang mit eingeleiteten Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

notwendigen<br />

Tätigkeiten werden durch beauftragten Rechtsanwälte<br />

erbracht, insbesondere<br />

die Vollstreckung in das bewegliche und das<br />

unbewegliche Vermögen;<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen<br />

(Kontopfändung, Forderungspfändung<br />

u. a. von Lebensversicherungen,<br />

Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen,<br />

Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen<br />

etc.) einschließlich Vorpfändungsmaßnahmen<br />

(vorläufiges Zahlungsverbot<br />

etc.);<br />

die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen,<br />

die Erteilung von Verhaftungsaufträgen, die<br />

Analyse von Vermögensverzeichnissen, die<br />

Einsichtnahme in Schuldnerverzeichnisse;<br />

die Einleitung von Maßnahmen der<br />

Sicherungsvollstreckung;<br />

die Einleitung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,<br />

wie Zwangsverwaltung und<br />

Zwangsversteigerung;<br />

die Eintragung von Zwangs- und<br />

Sicherungshypotheken;<br />

die Vertretung im Verteilungsverfahren.<br />

4. Klageverfahren/Prozessvertretung<br />

Die beauftragten Rechtsanwälte werden die Interessen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft insbesondere durch<br />

die Vertretung in Gerichtsverfahren wahrnehmen.<br />

Dazu gehören insbesondere<br />

Anträge auf Anordnung von persönlichem<br />

und dinglichem Arrest;<br />

Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen;<br />

die Einlegung von Rechtsmitteln zur<br />

Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />

wie Erinnerung, sofortige<br />

Beschwerde, Drittwiderspruchsklage oder<br />

Vollstreckungsabwehrklage.<br />

5. Einleitung und begleitung von insolvenzverfahren<br />

Der Servicer stellt sicher, dass die beauftragen<br />

Rechtsanwälte die Interessen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wahrnehmen, insbesondere<br />

in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren;<br />

in außergerichtlichen und gerichtlichen<br />

Schuldenbereinigungsverfahren;<br />

bei Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle<br />

und bei der Durchsetzung bestrittener<br />

Forderungen;<br />

bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten<br />

im Insolvenzverfahren;<br />

bei der Aufdeckung von anfechtbaren Rechtsgeschäften<br />

und bei der Wahrnehmung von<br />

Anfechtungsrechten;<br />

in Restschuldbefreiungsverfahren;<br />

113


114<br />

bei der Wahrnehmung von Gläubigerterminen<br />

(z. B. Gläubigerversammlung).<br />

§ 3 Tätigkeitsvergütungen<br />

Der Servicer erhält für seine Tätigkeiten und für<br />

die Tätigkeiten der von ihm beauftragten Rechtsanwälte,<br />

Steuerberater oder anderen Fachleute –<br />

zu seinen Händen – die nachfolgend festgelegten<br />

Vergütungen:<br />

1. Servicing<br />

1.1 Für seine Tätigkeiten nach § 2 Ziff. 1, 3, und 5<br />

dieses Vertrages erhält der Servicer eine pauschale<br />

Vergütung i. H. v. 30 % der aus den jeweiligen<br />

Einzelforderungen erzielten Erlöse, jeweils zzgl.<br />

der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat dem Servicer die<br />

Vergütung zu zahlen, wenn<br />

a] Schuldner auf Grundlage geschlossener Vergleiche<br />

Einmal- oder Ratenzahlungen vorgenommen<br />

haben oder<br />

b] die Schuldner aufgrund anderer Umstände,<br />

wie die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />

Insolvenzverfahren,<br />

etc. erfolgreich zur Zahlung veranlasst<br />

worden sind oder<br />

c] Sicherheiten verwertet wurden und Zahlungen<br />

von Dritten auf eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

erfolgt sind oder<br />

d] Zahlungen durch Insolvenzverwalter oder<br />

sonstige Dritte auf die Verbindlichkeiten der<br />

Schuldner erfolgt sind.<br />

1.2 Der Servicer gewährleistet, dass sämtliche Zahlungen<br />

aller Schuldner ohne Abzug auf ein eigens<br />

eingerichtetes Rechtsanwaltsanderkonto unter<br />

Angabe des Verwendungszwecks vorgenommen<br />

werden, bevor diese regelmäßig – zumindest einmal<br />

monatlich – nach Abzug der Gebühren für das<br />

Servicing und die Aktenverwaltung auf ein von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft angegebenes Bankkonto<br />

weitergeleitet werden.<br />

Der Servicer wird sicherstellen, dass die beauftragten<br />

Rechtsanwälte monatlich aktuelle Kontoauszüge<br />

der eingerichteten Anderkonten der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft vorlegen. Darüber hinaus ist<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur Einsichtnahme<br />

in das Konto zu gewähren.<br />

Der Servicer wird ferner sicherstellen, dass<br />

die beauftragten Rechtsanwälte monatlich Aufstellungen<br />

fertigen, in denen die erzielten Erlöse<br />

und der darauf entfallende Vergütungsanteil des<br />

Servicers kumulativ dargestellt sind.<br />

1.3 Die Vergütung ist nach entsprechender Rechnungsstellung<br />

fällig und zahlbar bis zum 15. eines jeden<br />

Folgemonats nach den Zahlungen der jeweiligen<br />

Schuldner zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

1.4 Aufwendungsersatz, Spesen oder sonstige Kosten<br />

des Servicers im Zusammenhang mit der Durchführung<br />

dieses Vertrages werden von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nur erstattet, wenn die Kostenübernahme<br />

vorher schriftlich bestätigt worden ist.<br />

2. Forderungsmanagement, Aktenverwaltung<br />

2.1 Für die beauftragte Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />

gemäß § 2 Ziff. 2 dieses Vertrages<br />

erhält der Servicer ab dem 01.01.2012 eine<br />

monatliche Pauschalvergütung i. H. v. 30.000,00<br />

Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

2.2 Während der Emissionsphase vom 01.01. bis<br />

31.12.2011 erhält der Servicer eine Pauschalvergütung<br />

i. H. v. 150.000,00 Euro zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, die nach entsprechender<br />

Rechnungslegung fällig wird.<br />

2.3 Die Servicer wird monatliche Aufstellungen fertigen,<br />

in denen der jeweilige Forderungsbestand, der<br />

darauf entfallende Kaufpreisanteil und der darauf<br />

entfallende Vergütungsanteil jeweils kumulativ<br />

dargestellt sind.<br />

3. Zwangsvollstreckung/Prozessvertretung<br />

3.1 Soweit der Servicer zur Erreichung des Vertragszwecks<br />

Maßnahmen gemäß § 2 Ziff. 3 und 4<br />

dieses Vertrages für notwendig hält, wird er damit<br />

Rechtsanwälte auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen<br />

beauftragen.<br />

3.2 Die dafür anfallenden Kosten sind in der pauschalen<br />

Vergütung gemäß § 3 Ziff. 1 dieser Vereinbarung<br />

enthalten. Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft entstehen<br />

insoweit keine weiteren Kosten, sofern nicht die<br />

Voraussetzungen des § 3 Ziff. 1.4 vorliegen.<br />

4. Verkauf der Restforderungen<br />

Für die Vermittlung von Kaufinteressenten bzw.<br />

die Vorbereitung und den Abschluss von Kaufverträgen<br />

über die im 1. Quartal 2015 bestehenden<br />

Restforderungen gemäß § 2 Ziff. 6 erhält der<br />

Servicer keine weitere Vergütung.<br />

§ 4 mitwirkungspflichten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

1. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird dem Servicer sämtliche<br />

zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen


Unterlagen und Informationen uneingeschränkt<br />

zur Verfügung stellen.<br />

2. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird, sofern kein wichtiger<br />

Grund für die Ablehnung vorliegt, die für<br />

die Erreichung des Vertragszwecks notwendigen<br />

Erklärungen abgeben, in privatschriftlicher<br />

Form, oder falls dies erforderlich ist, in notariell<br />

beglaubigter oder notariell beurkundeter Form.<br />

3. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen<br />

darüber, dass alle Entscheidungen, vom Servicer<br />

mit einzelnen Schuldnern ausgehandelte Vergleiche<br />

anzunehmen oder abzulehnen allein der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft bzw. ihren Vertretern obliegt.<br />

In der Regel werden diese Vergleichsvereinbarungen<br />

zum Gegenstand haben, die zugunsten der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft bestehenden Forderungen mit<br />

einem Abschlag abzulösen.<br />

§ 5 berichtspflichten, Weisungsrecht, Genehmigung<br />

1. Der Servicer verpflichtet sich gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

sie jederzeit auf ihre Anfrage hin über<br />

den Bearbeitungsstand jedes Einzelengagements<br />

zu unterrichten.<br />

Zu diesem Zweck wird der Servicer regelmäßige<br />

Einträge in dem von ihm eingerichteten<br />

Back-Office-System vornehmen, die den aktuellen<br />

Bearbeitungsstand wiedergeben.<br />

2. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist berechtigt, alle Einzelforderungen<br />

aus den Kreditportfolios zur vereinfachten<br />

Bearbeitung auf den Servicer übertragen<br />

zu lassen, der diese Forderungen treuhänderisch<br />

im eigenen Namen verwaltet und für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auf deren Rechnung verwertet.<br />

Der Servicer verpflichtet sich, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns sowie im Rahmen<br />

der gesetzlichen Regelungen zu handeln. Sofern die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft dem Servicer Weisungen erteilt,<br />

hat der Servicer diese nur zu befolgen, wenn sie<br />

zur Erreichung des Vertragszwecks geboten und<br />

zumutbar sind.<br />

3. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft behält sich das Recht vor,<br />

über die geschäftsführende Komplementärin jederzeit<br />

selbst mit den Schuldnern Kontakt aufzunehmen,<br />

um über eine einvernehmliche Lösung<br />

zu verhandeln und unabhängig davon, die zur<br />

erfolgreichen Durchsetzung der Forderungen<br />

gebotenen Maßnahmen einzuleiten. Ein etwa mit<br />

dem Servicer ausgehandelter Vergleich unterliegt<br />

in jedem Fall der vorherigen Zustimmung oder<br />

der Genehmigung durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft behält sich eine Ableh-<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

nung eines ausgehandelten Vergleiches mit den<br />

Schuldnern ausdrücklich vor, sofern ein wichtiger<br />

Grund für die Ablehnung vorliegt. In diesem<br />

Fall ist dem Servicer die Möglichkeit zu geben, mit<br />

den Schuldnern nachzuverhandeln, um eine einvernehmliche<br />

Lösung, die den Vorstellungen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft entspricht, zu finden.<br />

4. Vergleiche mit einzelnen Schuldnern, bei denen<br />

Einmal- oder Ratenzahlungen i. H. v. weniger als<br />

4 % des Nominalwertes der Einzelforderungen entsprechen,<br />

bedürfen in jedem Falle der vorherigen,<br />

schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

5. Sofern dies zur Erreichung des Vertragszwecks<br />

notwendig ist, wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dem<br />

Servicer oder den von ihm beauftragten Rechtsanwälten<br />

direkt auf Anforderung entsprechende<br />

Vollmachten zur gerichtlichen oder außergerichtlichen<br />

Vertretung erteilen.<br />

§ 6 Vertragslaufzeit<br />

1. Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2011 in Kraft.<br />

2. Diese Vereinbarung endet mit Erreichung des<br />

Vertragszwecks und unabhängig davon am<br />

30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />

eine Verlängerung der Laufzeit der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft beschließt.<br />

3. Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung<br />

wird ausgeschlossen. Jede Vertragspartei kann<br />

diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.<br />

Die Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.<br />

§ 7 Gewährleistung/Haftungsbeschränkung<br />

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gesetzlich<br />

geltenden Gewährleistungen, einschließlich<br />

solcher nach den Bestimmungen des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches ausgeschlossen sind. Die Haftung<br />

des Servicers für Schadensersatzansprüche jeder<br />

Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung<br />

von Leben, Körper und Gesundheit, ist – vorbehaltlich<br />

besonderer einzelvertraglicher Vereinbarungen<br />

– bei einem durch einfache Fahrlässigkeit<br />

verursachten Schadensfall ausgeschlossen. Dies<br />

gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer<br />

anderen Person als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft begründet<br />

sein sollte. Die Haftung des Servicers sowie<br />

seiner Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober<br />

Fahrlässigkeit bleibt unberührt.<br />

2. Insbesondere übernimmt der Servicer keinerlei<br />

Gewähr dafür, dass die Forderungen gegen die<br />

115


116<br />

Schuldner werthaltig sind und erfolgreich geltend<br />

gemacht werden können.<br />

3. Der Servicer übernimmt gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

keine Haftung für den Fall, dass<br />

gekaufte Forderungen oder Sicherheiten nicht<br />

realisiert oder verwertet werden können (keine<br />

Bonitäts- oder Delkrederehaftung der jeweiligen<br />

Verkäufer nach dem Stichtag) insbesondere weil<br />

im Rahmen der Zwangsvollstreckung keine oder<br />

keine ausreichenden Erlöse erzielt werden können<br />

oder weil einzelne Schuldner zahlungsunfähig sind.<br />

4. Über die ausdrücklichen Bestimmungen dieses<br />

Vertrages hinaus ist eine Inanspruchnahme des<br />

Servicers aus einem anderen Rechtsgrund wegen<br />

oder im Zusammenhang mit den Sicherheiten, insbesondere<br />

wegen Gefährdungshaftungen, mangelnder<br />

Versicherungsdeckung sowie aus jedem<br />

sonstigen Rechtsgrund durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 8 bankgeheimnis, datenschutz, Vertraulichkeit<br />

1. Die Parteien stellen sicher und gewährleisten, dass<br />

sie die ihnen ggf. übergebenen Unterlagen nur zum<br />

Zweck der Verwaltung und Geltendmachung der<br />

Forderungen verwenden, diese Dritten weder offenbaren,<br />

noch zugänglich machen und Informationen<br />

über die Schuldner, die dem Bankgeheimnis<br />

bzw. Datenschutz unterliegen, nicht weitergeben<br />

und im übrigen das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften beachten.<br />

2. Die Parteien werden Informationen, die sie aufgrund<br />

dieses Vertrages und im Zusammenhang<br />

damit erhalten haben und die das Geschäft oder<br />

finanzielle Angelegenheiten von Dritten sowie<br />

jede andere Information vertraulicher Natur, einschließlich<br />

Informationen über die Identität von<br />

Schuldnern betreffen, vertraulich behandeln, mit<br />

der Ausnahme von Informationen,<br />

a] deren Offenlegung durch diesen Vertrag<br />

gestattet ist,<br />

b] die im Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits<br />

öffentlich bekannt waren und dies nicht<br />

auf einer Verletzung der Vorschriften dieses<br />

Vertrages beruht,<br />

c] die aufgrund Gesetz, Verordnung oder<br />

Anordnung eines Gerichts, einer Behörde<br />

oder einer Institution, die mit vergleichbaren<br />

Rechten ausgestattet ist, einschließlich<br />

Zentralbanken, Behörden oder Bankaufsichtsbehörden<br />

sowie Steuerbehörden an<br />

diese gegeben werden müssen,<br />

d] die gegeben werden müssen, um Rechte aus<br />

diesem Vertrag auszuüben, zu schützen oder<br />

durchzusetzen.<br />

3. Der Servicer gewährleistet, dass durch seine Tätigkeit<br />

nach diesem Vertrag der Ruf und die Geschäftsinteressen<br />

sowohl der ehemaligen Forderungsinhaber<br />

als auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in der<br />

Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.<br />

4. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur<br />

strikten Geheimhaltung aller Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Zusammenarbeit<br />

im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart<br />

oder auf sonstige Weise bekannt werden. Sie<br />

werden auch den Inhalt dieser Vereinbarung streng<br />

vertraulich behandeln.<br />

§ 9 Kooperationsklausel<br />

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Erreichung<br />

des Vertragszwecks in besonderem Maße<br />

von dem Willen der Parteien zu partnerschaftlicher<br />

und vertrauensvoller Zusammenarbeit abhängt.<br />

Sie verpflichten sich daher gegenseitig, zu kooperieren<br />

und etwaige Probleme bei der Umsetzung<br />

dieses Vertrages möglichst kurzfristig partnerschaftlich<br />

zu lösen. Soweit hierfür weitere Handlungen,<br />

ergänzende Erläuterungen und Willenserklärungen<br />

gegenüber dem Vertragspartner oder<br />

Dritten erforderlich sein sollten, verpflichten sich<br />

die Vertragspartner, diese umgehend in der notwendigen<br />

Form abzugeben.<br />

§ 10 Sonstiges<br />

1. Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn die Parteien<br />

die von ihnen jeweils unterzeichneten Ausfertigungen<br />

dieser Vereinbarung ausgetauscht haben.<br />

2. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich<br />

dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit<br />

ist Leipzig.<br />

4. Die Parteien benennen für die Kommunikation<br />

zur Erreichung des Vertragszwecks folgende<br />

Ansprechpartner:<br />

für den Servicer:<br />

Herr Thomas Olek, Vorstand<br />

für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft:<br />

Herr Michael Hauck, Geschäftsführer


5. Die o. g. Ansprechpartner sind berechtigt, jeder<br />

für sich allein und mit der Befugnis Untervollmacht<br />

zu erteilen, unbeschränkt Einsicht in die<br />

dem Servicer durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft übergebenen<br />

Unterlagen zu nehmen und vollumfängliche<br />

Auskunft zu erhalten.<br />

§ 11 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />

werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden,<br />

so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Soweit eine bei<br />

Abschluss dieser Vereinbarung zulässige Bestimmung<br />

nachfolgend unwirksam wird, gilt anstelle<br />

der unwirksam gewordenen Bestimmung ab dem<br />

Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit diejenige wirksame<br />

Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und<br />

Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung<br />

möglichst weitgehend entspricht. Im Falle einer<br />

Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,<br />

die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck<br />

dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte<br />

man die Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die nachträglich eintretende<br />

Unwirksamkeit einer Bestimmung auf<br />

einem in dieser Vereinbarung normierten Maß<br />

der Leistung, des Raumes oder der Zeit beruht;<br />

es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst<br />

nahekommendes rechtlich zulässiges Maß<br />

der Leistung, des Raumes und der Zeit anstelle<br />

des Vereinbarten.<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift Michael Hauck<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Leipzig, den 15.09.2010<br />

Unterschrift Thomas Olek<br />

publity AG<br />

<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />

17 Anhang<br />

117


www.nplfonds.de<br />

0700 – N·P·L·F·O·N·D·S<br />

(Telefon 0700 – 67 53 66 37)

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