TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 1 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
1<br />
Emissionsprospekt<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
1
EmiSSiONSPROSPEKT<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorwort ..........................................................5<br />
2 Beteiligungsangebot im Überblick ..................7<br />
3 Übernahme der Prospektverantwortung ........9<br />
4 Risiken der Beteiligung .................................11<br />
4.1 Allgemeines ................................................................... 11<br />
4.2 Klassifizierung der Risiken ........................................... 11<br />
4.3 Anlegergefährdende Risiken ......................................... 11<br />
4.4 Anlage- und prognose gefährdende Risiken .................. 12<br />
5 Information des Anbieters über bislang<br />
von ihm aufgelegte <strong>Fonds</strong>gesellschaften ......17<br />
6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG ........................................19<br />
6.1 Gesellschaft/Emittentin ................................................ 19<br />
6.2 Geschäftstätigkeit der Emittentin ................................. 19<br />
6.3 Kapital der Emittentin .................................................. 20<br />
6.4 Gründungsgesellschafter .............................................. 20<br />
6.5 Treuhandkommanditistin ............................................. 22<br />
6.6 Emittentin, Gesellschafter und Geschäftsleitung ......... 22<br />
7 Vertragspartner der Emittentin ....................25<br />
7.1 Rechtsanwälte ............................................................... 25<br />
7.2 publity AG .................................................................... 25<br />
7.3 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> .................................... 26<br />
7.4 Wirtschaftsprüfer ......................................................... 26<br />
7.5 Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> ................................................. 26<br />
7.6 Vertragsstruktur im Überblick ..................................... 28<br />
8 Chancen der Beteiligung ...............................31<br />
9 Markt notleidender Kreditforderungen ........35<br />
9.1 Allgemeine Informationen ........................................... 35<br />
9.2 Übertragung der Kreditforderungen ............................. 35<br />
9.3 Investition und vertraglich verankerte<br />
Investitionskriterien ...................................................... 38<br />
9.4 Aufgaben des Servicers ................................................. 39<br />
9.5 Weitere Angaben zum Anlageobjekt ............................. 41<br />
10 Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG..............43<br />
10.1 Beteiligungsmöglichkeit ................................................ 43<br />
10.2 Annahme der Beitrittserklärung ................................... 43<br />
10.3 Zeichnungsvolumen und Mindestzeichnung ................ 43<br />
10.4 Zeichnungsfrist, Schließungs- und<br />
Kürzungsmöglichkeiten, Öffnungsklausel .................... 43<br />
10.5 Staaten, in denen das Angebot erfolgt ........................... 43<br />
10.6 Bankverbindung und Einzahlungskonto ....................... 44<br />
10.7 Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten und Steuern ...... 44<br />
10.8 Persönliche Anteilsfinanzierung.................................... 45<br />
10.9 Übertragungsmöglichkeiten ......................................... 45<br />
10.10 Haftung ......................................................................... 45<br />
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen .................47<br />
11.1 Leistungsbilanz ............................................................. 47<br />
11.2 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung<br />
der Emittentin (Prognoserechnung) .............................. 48<br />
11.3 Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der<br />
Emittentin, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognoserechnung) ........................ 50<br />
11.4 Eröffnungsbilanz der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG vom 27.10.2010 ...................... 53<br />
11.5 Voraussichtliche Vermögenslage der Emittentin, der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Prognoserechnung) ...................................................... 54<br />
11.6 Planzahlen der Emittentin, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognoserechnung) ..... 55<br />
11.7 Kapitalflussrechnung für den Anleger<br />
(Prognoserechnung) ...................................................... 56<br />
11.8 Sensitivitäten ................................................................. 57<br />
12 Steuerliche Grundlagen ................................59<br />
12.1 Einkommensteuer ......................................................... 59<br />
12.2 Gewerbesteuer .............................................................. 63<br />
12.3 Umsatzsteuer ................................................................. 64<br />
12.4 Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer .......................... 65<br />
12.5 Schlussbemerkung ........................................................ 66<br />
13 Rechtliche Grundlagen .................................69<br />
13.1 Gesellschaftsvertrag ..................................................... 69<br />
13.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag .............................. 72<br />
13.3 Beratungsvertrag zur laufenden beratenden<br />
Tätigkeit ........................................................................ 73<br />
13.4 Vertrag über die Beauftragung<br />
der „Due Diligence“ ...................................................... 74<br />
13.5 Vertrag über die Durchführung<br />
der „Due Diligence“ ...................................................... 75<br />
13.6 Vertrag über das Servicing und die<br />
Aktenverwaltung .......................................................... 75<br />
13.7 Vertrag über die Geschäftsbesorgung und<br />
das Marketing ............................................................... 76<br />
13.8 Vertrag über die Erstellung der wirtschaftlichen<br />
Konzeption.................................................................... 77<br />
13.9 Vertrag über den Vertrieb des Eigenkapitals ................. 77<br />
13.10 Andere Verträge ............................................................ 77<br />
13.11 Sonstiges ....................................................................... 77<br />
14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation .....79<br />
14.1 Allgemeine Informationen zur Anbieterin,<br />
zur Emittentin und anderen gegenüber den<br />
Anlegern auftretenden Personen ................................... 79<br />
14.2 Information zu den Vertragsverhältnissen .................... 80<br />
15 Glossar .........................................................83<br />
16 Musterbeitrittserklärung ..............................85<br />
17 Anhang .........................................................89<br />
17.1 Gesellschaftsvertrag <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ............................. 89<br />
17.2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag über die<br />
Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG .............................. 98<br />
17.3 Beratungsvertrag zur laufenden<br />
beratenden Tätigkeit ................................................... 103<br />
17.4 Vertrag über die Beauftragung der „Due Diligence“ ...... 107<br />
17.5 Vertrag über das Servicing und<br />
die Aktenverwaltung ................................................... 111<br />
PRÜFUNG dES VERKAUFSPROSPEKTES<br />
dieser Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen wurde bei der bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(baFin) hinterlegt. die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die bundesanstalt.<br />
3
1 Vorwort<br />
Sehr geehrter Anleger,<br />
in Deutschland haben sich in der Bankenbranche, insbesondere<br />
im Rahmen der Finanzierung von Immobilien,<br />
Kredite angehäuft, die entweder nicht oder nur unregelmäßig<br />
von den Kreditnehmern bedient werden. Die Bankenbranche<br />
hat darauf reagiert und seit 2004 in großem<br />
Umfang Kreditportfolios an Finanzinvestoren verkauft.<br />
Branchenexperten schätzen das Gesamtforderungsvolumen<br />
in Deutschland auf 250 Mrd. Euro (vgl. IFF-Studie<br />
vom 12. Okt. 2007, S.14). Aus bankwirtschaftlicher<br />
Sicht stellt die Veräußerung derartiger Kredite oft ein<br />
Mittel zur Aufrechterhaltung des Geldkreislaufes dar.<br />
Die aus den Verkäufen zufließende Liquidität steht den<br />
Banken dann für Neugeschäfte, wie beispielsweise neuen<br />
Kreditvergaben, zur Verfügung.<br />
Bei den veräußerten Kreditportfolios handelt es sich<br />
vorwiegend um notleidende Kredite (<strong>NPL</strong>‘s = Non-Performing<br />
Loans). Hierunter versteht man im Allgemeinen<br />
Forderungen aus Insolvenzen, aus gekündigten Krediten<br />
und aus Krediten, deren Rückführung aufgrund von wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten der Kreditnehmer gefährdet<br />
ist. Die institutionellen Investoren, die in den letzten<br />
Jahren in diesen <strong>NPL</strong>-Markt investiert haben, legen ihr<br />
Augenmerk hauptsächlich auf die Verwertung der kreditsichernden<br />
Immobilien. Die Verwertungen der Immobilien<br />
im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren<br />
nehmen ca. zwei bis vier Jahre in Anspruch. Bei den im<br />
Zeitraum von 2004 bis 2007 in Deutschland verkauften<br />
Kreditportfolios ist die Verwertung der Sicherheiten weitgehend<br />
abgeschlossen. Die verbleibenden unbesicherten<br />
Restforderungen aus den Kreditengagements gegen die<br />
einzelnen Hauptschuldner und etwaige Bürgen liegen<br />
oft im Bereich von 100.000 Euro und mehr.<br />
Die Geltendmachung der unbesicherten Restforderungen<br />
gegen die Schuldner wird in den meisten Fällen<br />
aufgrund der abgegebenen eidesstattlichen Versicherung<br />
der Schuldner oder anhängiger Insolvenzverfahren und<br />
dem damit zusammenhängenden erheblichen Aufwand<br />
von den Banken und ihren Servicern vernachlässigt.<br />
Angesichts der andauernden Finanzkrise, in der der<br />
Staat die Bankenbranche mit Kapital und Staatsbürgschaften<br />
unterstützt, werden die Banken im Rahmen<br />
ihrer Bilanzbereinigungen auch weiterhin ihre notleidenden<br />
Kreditportfolios zum Teil veräußern. Auch<br />
die Gründung von so genannten „Bad Banks“ hat zu<br />
einem starken Wachstum im Handel mit Kreditforderungen<br />
geführt.<br />
Der Ankauf dieser Portfolios erfolgte zu Kaufpreisen<br />
i. H. v. Bruchteilen der Nominalwerte, in der Regel im<br />
einstelligen Millionenbereich.<br />
Die Konzeption der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG bietet durch den Zusammenschluss<br />
vieler Investoren dem einzelnen Anleger auch zukünftig<br />
die Möglichkeit, an dieser neuen Asset-Klasse teilzuhaben,<br />
um Erlöse aus dem „Kreditankauf und Servicing“<br />
zu erzielen.<br />
Die zweite <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat ebenfalls die publity<br />
AG als erfahrenen Servicer (Abwicklungsdienstleister)<br />
gewinnen können, der die einzelnen Forderungen professionell<br />
aufarbeitet, um zeitnahe Erlöse zu erwirtschaften.<br />
Die publity AG wurde im Jahre 1999 in Partnerschaft<br />
verschiedener Landesbanken gegründet und<br />
hat sich seit dem in der Bankenbranche und am Finanzmarkt<br />
etabliert.<br />
Die Philosophie der publity AG ist, aus Schuldnern<br />
wieder Kunden zu machen. Sie verfolgt bei der Verwertung<br />
der Forderungen das Fairnessprinzip: „Wer viel hat,<br />
zahlt viel! Wer wenig hat, zahlt wenig!“<br />
Damit wird sozial-ethischen Maßstäben Rechnung<br />
getragen und die Schuldbefreiung der Kunden bringt<br />
zusätzlich einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen!<br />
Der <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 ist der zweite geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
des Initiators. Alle weiteren Details der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG entnehmen Sie bitte<br />
den nachfolgenden Kapiteln, deren sorgfältige Lektüre<br />
ich Ihnen nahe legen möchte.<br />
Ihr<br />
Michael Hauck<br />
Geschäftsführer der Komplementärin<br />
der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
www.nplfonds.de<br />
5
EmiSSiONSKAPiTAL<br />
Euro 23,1 millionen<br />
ZEiCHNUNGSSUmmE<br />
ab Euro 10.000<br />
26<br />
6
2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten an der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist die Emittentin der angebotenen<br />
Kommanditbeteiligung.<br />
Das Kommanditkapital inklusive Agio beträgt insgesamt<br />
23.120.000 Euro. Die Gründungs- und Treuhandkommanditisten<br />
halten davon 20.000 Euro. Der<br />
verbleibende Teil i. H. v. 23.100.000 Euro steht als Emissionskapital<br />
zur Verfügung.<br />
Unter berücksichtigung des mindestzeichnungsbetrages<br />
pro Anleger i. H. v. 10.000 Euro und des geplanten<br />
Eigenkapitals exkl. Agio i. H. v. 22.020.000 Euro<br />
und abzüglich der Einlagen der Gründungs- und Treuhandkommanditisten<br />
in Höhe von 20.000 Euro ergeben<br />
sich neben den Gründungskommanditisten (2) und dem<br />
Treuhandkommanditisten (1) eine mindestanzahl von<br />
einer angebotenen Vermögensanlage und eine Höchstanzahl<br />
von 2.200 angebotenen Vermögensanlagen. die<br />
angebotenen Vermögensanlagen werden in der Form<br />
von Kommanditanteilen angeboten.<br />
Anleger können ab einer Zeichnungssumme von<br />
10.000 Euro mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
zur Beteiligungsgesellschaft beitreten.<br />
Geringere Zeichnungssummen können im Einzelfall<br />
von der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung zugelassen werden.<br />
Die Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein. Neben der Zeichnungssumme ist ein Agio<br />
i. H. v. 5,0 % auf die in der Beitrittserklärung eingetragene<br />
Zeichnungssumme zu leisten.<br />
Anleger, die bis zum 30.06.2011 zeichnen, erhalten einen<br />
Frühzeichnerbonus i. H. v. 5,0 % der Zeichnungssumme.<br />
Die Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf den<br />
30.06.2015 begrenzt, sofern die Gesellschafterversammlung<br />
nicht eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Die<br />
mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, insbesondere<br />
Rechte auf Gewinnbeteiligungen und Ausschüttungen,<br />
Übertragungs-, sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte,<br />
sind im Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“,<br />
detailliert beschrieben. Das Beteiligungsangebot richtet<br />
sich an unternehmerisch orientierte Anleger, die über einen<br />
langfristigen Anlagehorizont verfügen und auch bei einer<br />
negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligung<br />
gegebenenfalls einen Totalverlust in Kauf nehmen können<br />
(siehe Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“).<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ausschließlich Portfolios<br />
unbesicherter Kreditforderungen, insbesondere von banken,<br />
Versicherungen, Servicern und anderen Finanzinvestoren<br />
erwerben. Es handelt sich hierbei um <strong>NPL</strong>‘s = Non-Performing<br />
Loans, die unter Beauftragung eines spezialisierten<br />
Servicers bearbeitet und verwertet werden. Unter <strong>NPL</strong>‘s =<br />
Non-Performing Loans versteht man notleidende Kredite<br />
bzw. Forderungen aus gekündigten Krediten und aus Krediten,<br />
deren Rückführung aufgrund der Verschlechterung<br />
der Vermögensverhältnisse der Kreditnehmer gefährdet<br />
ist. Der Kaufpreis für diese Forderungen wird maximal<br />
1,5 % der nominalen Forderungshöhe betragen. Die Kauf-<br />
entscheidung erfolgt nach abgeschlossener Due Diligence<br />
Prüfung durch unabhängige Rechtsanwälte.<br />
Bei den Kreditportfolios handelt es sich in der Regel<br />
um unbesicherte Restforderungen nach der Verwertung<br />
der Hauptsicherheiten, wie Immobilien. Allerdings<br />
können sich in Ausnahmefällen noch nicht verwertete<br />
Zusatzsicherheiten wie Stellplätze, Garagen, Ferienappartements,<br />
weitere Wohnungen, Lebensversicherungen,<br />
Bausparverträge in den Portfolios befinden.<br />
Die Prognoserechnungen (vgl. Kapitel 11. „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“)<br />
beruhen auf der Annahme, dass<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ein Gesamt-Forderungsportfolio<br />
mit einem Nominalwert von 1.334 Mio. Euro erwirbt.<br />
Dafür sind ab dem 01.01.2012 für zu zahlende Kaufpreise<br />
Investitionen i. H. v. 17.500.000 Euro vorgesehen<br />
und im Jahr 2013 weitere 2.500.000 Euro aus den<br />
bis dahin erzielten Erlösen.<br />
Gemäß der Prognoserechnung (siehe Kapitel 11.3<br />
„Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin<br />
(Prognoserechnung)“) wird angenommen, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft aus den zum Kaufpreis von 20 Mio.<br />
Euro erworbenen Kreditportfolios über die Laufzeit<br />
Erlöse i. H. v. 56 Mio. Euro erzielt. Diese entsprechen<br />
einem Kaufpreismultiplikator von 2,8. Die Annahme zu<br />
den Erlösen beruht auf den bisherigen Erfahrungen des<br />
Servicers, der publity AG. Dieser hat die im Prospekt<br />
beschriebenen Servicingleistungen bereits für andere<br />
Finanzinvestoren erbracht. Die zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung erbrachten Leistungen sind in der<br />
Beispielsrechnung (vgl. Kapitel 11.1 „Leistungsbilanz“)<br />
dargestellt. Im Vergleich zur Prognoserechnung konnten<br />
bei dem in der Beispielsrechnung zugrunde liegenden<br />
Kreditportfolio die Erlöse deutlich übertroffen werden.<br />
Die Überschüsse werden an die Anleger ausgeschüttet.<br />
Nach der Prognoserechnung werden folgende jährliche<br />
Ausschüttungen bezogen auf die Beteiligung eines Anlegers<br />
bis zum 30.06.2011 i. H. v. 100.000 Euro erwartet:<br />
Prognose<br />
Ausschüttungen Euro<br />
15.12.2011 (Frühzeichnerbonus) 5.000<br />
15.12. 2012 10.000<br />
15.12.2013 10.000<br />
15.12.2014 10.000<br />
15.12.2015 119.000<br />
Gesamt 154.000<br />
Die IRR-Rendite beträgt ohne Berücksichtigung des<br />
Frühzeichnerbonusses nach Agio und vor persönlichen<br />
Steuern des Anlegers 10 % p. a. Die Angaben zur<br />
finanzmathematischen Rendite IRR (interne Zinsfußmethode)<br />
sind im Kapitel 11.7. „Kapitalflussrechnung<br />
für den Anleger (Prognoserechnung)“ erläutert.<br />
7
ANbiETERiN/PROSPEKTHERAUSGEbERiN:<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> iNVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister: HRb 24575<br />
GESCHäFTSFÜHRER:<br />
michael Hauck<br />
SiTZ UNd GESCHäFTSANSCHRiFT:<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon: 0700/67 53 66 37<br />
E-mail: info@nplfonds.de<br />
dATUm dER AUFSTELLUNG dES<br />
VERKAUFSPROSPEKTES:<br />
1. November 2010<br />
8
3 Übernahme der Prospektverantwortung<br />
Sämtliche Zahlen, unternehmerischen Plandaten, Darstellungen,<br />
Gewinnprognosen und sonstigen Angaben<br />
dieses Prospektes wurden sorgfältig und nach bestem<br />
Wissen zusammengestellt. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen<br />
Stand der Planung, den zugrunde liegenden<br />
Verträgen und den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete<br />
Aussagen, die mit Unsicherheiten und Risiken verbunden<br />
sind. Hierzu wird auf Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“<br />
verwiesen. Für das Erreichen der wirtschaftlichen<br />
Ziele, die mit der Kommanditbeteiligung an der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG verfolgt<br />
werden, wird daher keine Haftung übernommen.<br />
Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Anleger sind<br />
keine Geschäftsgrundlage der abzuschließenden Verträge<br />
und werden von der Prospektherausgeberin nicht<br />
gewährleistet. Insbesondere ist die Möglichkeit der Verlustverrechnung<br />
abhängig von der persönlichen Steuersituation<br />
des Anlegers. Hierzu sollte sich der Anleger<br />
von seinem Steuerberater beraten lassen.<br />
Prospektsprache<br />
Da die Vermögensanlage ausschließlich im Gebiet der<br />
Bundesrepublik Deutschland angeboten wird, ist der<br />
Verkaufsprospekt vollständig in deutscher Sprache<br />
gehalten. Auf die Erstellung einer in deutscher Sprache<br />
gefassten Zusammenfassung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 5<br />
VermVerkProspV wurde daher verzichtet.<br />
inhaltliche Prospektverantwortung<br />
Die Anbieterin, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />
<strong>GmbH</strong>, vertreten durch den Geschäftsführer Michael<br />
Hauck, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />
dieses Verkaufsprospektes und erklärt hiermit, dass<br />
nach ihrem Wissen die Angaben in diesem Verkaufsprospekt<br />
richtig und keine wesentlichen Umstände<br />
ausgelassen worden sind.<br />
Anbieterin/Prospektherausgeberin:<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister AG Leipzig HRB 24575<br />
Gründung 15.12.2008<br />
Stammkapital 25.000 Euro<br />
Gesellschafter Michael Hauck (100 %)<br />
Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon 0700/67 53 66 37<br />
E-Mail info@nplfonds.de<br />
Mehr Info unter www.nplfonds.de<br />
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes:<br />
1. November 2010<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hauck<br />
9
4 Risiken der Beteiligung<br />
4.1 Allgemeines<br />
Eine Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG ist eine mit Risiken behaftete unternehmerische<br />
Beteiligung. Die tatsächliche zukünftige<br />
Entwicklung kann von den in den Prognoserechnungen<br />
zugrunde gelegten Angaben abweichen. Eine Anlageentscheidung<br />
sollte deshalb erst nach Abwägung aller<br />
wesentlichen Risiken sowie nach genauer Prüfung des<br />
Angebotes getroffen werden.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg dieser <strong>Fonds</strong>beteiligung<br />
kann nicht zugesagt werden. Er hängt im Wesentlichen<br />
von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, den<br />
durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Forderungspaketen<br />
und den erzielbaren Erlösen, der Entwicklung der<br />
Kapitalmarktzinsen, den steuerlichen Entwicklungen<br />
und von den Entscheidungen der mit dem Management<br />
beauftragten Personen ab.<br />
Abweichungen einzelner wirtschaftlicher Eckdaten<br />
oder die Kumulierung von Abweichungen mehrerer<br />
Eckdaten können zu einer deutlichen Verschlechterung<br />
des Gesamtergebnisses für den Anleger oder sogar zum<br />
Totalverlust der investierten Zeichnungssumme führen.<br />
das maximalrisiko des Anlegers besteht in dem Totalverlust<br />
seiner Zeichnungssumme. darüber hinaus kann<br />
dies beim Anleger je nach anderweitiger Vermögenslage<br />
zur privaten Zahlungsunfähigkeit führen.<br />
interessierten Anlegern wird empfohlen, sich vor<br />
ihrer endgültigen Anlageentscheidung durch einen fachkundigen<br />
dritten ihres Vertrauens, beispielsweise durch<br />
einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, beraten zu lassen.<br />
4.2 Klassifizierung der Risiken<br />
Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen,<br />
tatsächlichen und rechtlichen Risiken können in<br />
anlegergefährdende, anlagegefährdende und prognosegefährdende<br />
Risiken unterteilt werden. Anlegergefährdende<br />
Risiken können über den Verlust der Zeichnungssumme<br />
hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers<br />
gefährden. Anlagegefährdende Risiken können zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust der Gesamtzeichnungssumme<br />
führen, während prognosegefährdende<br />
Risiken zu einem, verglichen mit der Prognose, schwächeren<br />
wirtschaftlichen Ergebnis und somit zu geringeren<br />
Auszahlungen führen können. Prognosegefährdende<br />
Risiken können je nach Art und Ausmaß auch, wenn<br />
mehrere von ihnen gleichzeitig eintreten, anlagegefährdend<br />
wirken. Aus diesem Grund wird im Folgenden auf<br />
eine weitere Unterteilung nach prognose- und anlagegefährdenden<br />
Risiken verzichtet.<br />
4.3 Anlegergefährdende Risiken<br />
4.3.1 Haftung<br />
Die Anleger beteiligen sich als Treugeber mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die Haftung eines<br />
Kommanditisten/Treugebers gegenüber Dritten ist in<br />
den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist/Treugeber<br />
mit seiner Hafteinlage im Handelsregister<br />
eingetragen ist und seine Hafteinlage (50,0 %<br />
der Pflichteinlage) nicht durch Entnahmen gemindert<br />
ist, ist die unmittelbare Haftung eines Kommanditisten/Treugebers<br />
ausgeschlossen. Entnimmt oder erhält<br />
ein Kommanditist/Treugeber Ausschüttungen, die sein<br />
Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken<br />
lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen<br />
Maße bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf (§172<br />
Abs. 4 HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar<br />
von einem Gläubiger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />
Anspruch genommen werden. Das gilt entsprechend,<br />
wenn das Kapitalkonto des Anlegers infolge von Verlusten<br />
unter den Betrag seiner Hafteinlage (50 % der<br />
Pflichteinlage) sinkt.<br />
Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten/Treugeber<br />
bis zu fünf Jahre in Höhe der jeweiligen<br />
Hafteinlage für die bis zu ihrem Ausscheiden begründeten<br />
Verbindlichkeiten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
4.3.2 Refinanzierung des<br />
Beteiligungskapitals<br />
Finanziert ein Anleger seine Beteiligung an der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ganz oder<br />
teilweise über ein Darlehen, so besteht das Risiko, dass<br />
Tilgungen bzw. die Darlehenszinsen nicht aus den laufenden<br />
Auszahlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedient<br />
werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall,<br />
wenn aufgrund der nachstehend beschriebenen anlage-<br />
oder prognosegefährdenden Risiken Auszahlungen reduziert<br />
werden, ausgesetzt werden oder entfallen müssen.<br />
In diesem Fall muss der Anleger in der Lage sein, die<br />
Zinsen und/oder die Darlehenstilgung aus weiterem privaten<br />
Vermögen zu zahlen.<br />
11
12<br />
4.4 Anlage- und<br />
prognosegefährdende Risiken<br />
4.4.1 Investitionsphase<br />
investitionsrisiko „blindpool”<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
INVESTOR <strong>GmbH</strong> für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keine<br />
geeigneten Forderungspakete in der vorgesehenen Investitionsphase<br />
erwerben kann. Tritt dieser Fall ein, könnte<br />
das eingezahlte Kapital erst verspätet zum Ankauf von<br />
Forderungspaketen genutzt werden. Dies hätte Auswirkungen<br />
auf die gesamte Wirtschaftlichkeit und damit<br />
auf die Höhe der Gesamtauszahlungen aus der Vermögensanlage<br />
an den Anleger. Dadurch ggf. verspätet<br />
generierte Erlöse führen zu zeitlich später eintretenden<br />
Einnahmen und geänderten steuerlichen Ergebnissen,<br />
sodass Auszahlungen an die Anleger im Vergleich zur<br />
Prognoserechnung verringert oder zeitlich verschoben<br />
werden, die nur durch eine Verlängerung der <strong>Fonds</strong>laufzeit<br />
ggf. nur teilweise kompensiert werden können.<br />
Ebenso können weitere, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht bekannte Gründe zu verzögerten<br />
Erlösen führen.<br />
Allgemeines investitionsrisiko<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass eine höhere umsatzsteuerliche<br />
Bemessungsgrundlage, als die vertraglich<br />
vereinbarte, seitens des Finanzamtes festgestellt wird.<br />
Infolgedessen wäre ein höherer Umsatzsteueranteil<br />
abzuführen, sodass die Auszahlungen an die Anleger<br />
geringer ausfallen können.<br />
Die Kosten für die <strong>Fonds</strong>entwicklung, wirtschaftliche<br />
Konzeption und Mittelverwendungskontrolle sind<br />
vertraglich in ihrer Höhe festgeschrieben.<br />
Eine Überschreitung einzelner Positionen würde<br />
zunächst zulasten der in der Prognoserechnung berücksichtigten<br />
Liquiditätsreserve gehen. Darüber hinausgehende<br />
Mehrkosten würden das Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
negativ beeinflussen, was zu verringerten<br />
Auszahlungen an die Anleger führt.<br />
Kalkulierter Platzierungszeitpunkt<br />
In den Prognoserechnungen wurde unterstellt, dass das<br />
Beteiligungskapital bis 31.12.2011 i. H. v. 23.120.000<br />
Euro eingeworben und vollständig eingezahlt ist. Sollte<br />
eine Einwerbung in der vorgesehenen Höhe nicht gelingen,<br />
verändert sich die Wirtschaftlichkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Es können dann nur in geringerem Umfang<br />
Forderungspakete erworben werden, was bei einer geringen<br />
Gesamtzahl von Schuldnern zu einer schlechteren<br />
Streuung der Einzelforderungen und damit zu einer geringen<br />
Gesamtwerthaltigkeit der Forderungspakete führen<br />
kann. Insgesamt können sich dadurch die Auszahlungen<br />
an die Anleger verringern und zeitlich verschieben.<br />
Rückabwicklungsrisiko<br />
Sollte weder ausreichend Beteiligungskapital eingeworben<br />
werden und auch zusätzliches Fremdkapital nicht<br />
aufgenommen werden können, ist eine Rückabwicklung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht auszuschließen. Die Entscheidung<br />
über die Rückabwicklung erfolgt im Ermessen der<br />
Geschäftsführung und wird zur Beschlussfassung der<br />
Gesellschafterversammlung vorgelegt. Im Falle einer<br />
Rückabwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat der Anleger<br />
keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung seines<br />
eingezahlten Beteiligungskapitals. Es besteht das Risiko,<br />
dass die geleisteten Einlagen nur teilweise oder gar nicht<br />
zurückgezahlt werden können, da bereits Kosten in der<br />
Beteiligungsgesellschaft angefallen sind und ggf. Schadenersatzzahlungen<br />
an Vertragspartner oder Dritte zum<br />
Zeitpunkt der Rückabwicklung fällig werden.<br />
4.4.2 Betriebsphase<br />
Erlöse aus dem Forderungseinzug<br />
Kauft die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Forderungen an, aus denen<br />
die erwarteten Erlöse nicht realisiert werden können,<br />
führt dies zu geringeren Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und damit zu verringerten Auszahlungen an die Anleger.<br />
Schlimmstenfalls kann es zum gänzlichen Wegfall der<br />
Auszahlungen an die Anleger kommen. Eine Haftung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft gegenüber den Anlegern für die Werthaltigkeit<br />
der angekauften Forderungen besteht nicht.<br />
Fallen Forderungspakete vollständig aus, ist die<br />
Rückzahlung der Zeichnungssummen an die Anleger<br />
gefährdet.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass bei<br />
Beendigung der Gesellschaft der Forderungsrestbestand<br />
nicht zu dem kalkulierten Wert (Kaufpreis) veräußert<br />
werden kann. Dies würde ebenfalls eine Verringerung<br />
der Auszahlungen an die Anleger nach sich ziehen, wenn<br />
diese nicht durch eine Verlängerung der Laufzeit teilweise<br />
kompensiert werden können.<br />
betriebsausgaben<br />
Die Prognose der Betriebsausgaben fußt auf abgeschlossenen<br />
Verträgen sowie kalkulierten Kostenpositionen.
Es können Überschreitungen einzelner Positionen oder<br />
mehrerer Positionen eintreten. Eine Überschreitung<br />
dieser Positionen führt zu einem schlechteren wirtschaftlichen<br />
Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und damit<br />
zu verringerten Auszahlungen an die Anleger.<br />
Sonstige Vertragspartner<br />
Alle Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft müssen ihre<br />
Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko,<br />
dass ein oder mehrere Vertragspartner ihre Verpflichtungen<br />
aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht<br />
vollständig erfüllen. Bei einem Ausfall von Vertragspartnern<br />
oder bei Vertragsablauf, z. B. für die Servicing-Leistungen,<br />
müssen neue Vertragspartner gebunden<br />
werden. Hieraus können höhere Aufwendungen entstehen.<br />
Es kann auch zum Ertragsausfall kommen, was die<br />
Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen kann.<br />
Fremdfinanzierungsrisiko<br />
Die Prognoserechnung sieht keine Fremdkapitalaufnahme<br />
vor. Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zur Überbrückung kurzfristiger<br />
Liquiditätsengpässe Kontokorrentmittel benötigt<br />
und diese Mittel von den Kreditinstituten nicht bewilligt<br />
werden, was zur Verringerung bis zum gänzlichen<br />
Wegfall der Auszahlungen an die Anleger führen kann.<br />
insolvenzrisiko<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass Umstände (z. B. Umsatzausfälle)<br />
eintreten, die die Finanz-, Vermögens- und<br />
Ertragslage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in irgendeiner Weise<br />
beeinträchtigen, dass es zur zwangsweisen Liquidation<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über ihr Vermögen oder zu anderen insolvenzrechtlichen<br />
Maßnahmen bzw. Gläubigermaßnahmen<br />
kommt, wodurch der Kapitalerhalt des Anlegers<br />
insgesamt gefährdet wäre.<br />
interessenkonfliktrisiko<br />
Das Interessenkonfliktrisiko ist dadurch gegeben, dass<br />
die Geschäftsführung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ebenso die<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft übernommen hat, die<br />
für die Einwerbung des Emissionskapitals verantwortlich<br />
ist. Des Weiteren können auch beauftragte Partner<br />
in ähnliche Investmentprogramme in diesem Marktsegment<br />
involviert sein. Interessenkollisionen beim Erwerb<br />
bzw. dem Handel mit notleidenden Krediten können<br />
nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen besteht<br />
das Risiko, dass sich die getroffenen Entscheidungen<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
4 Risiken der beteiligung<br />
negativ auf die <strong>Fonds</strong>gesellschaft auswirken, und dementsprechend<br />
die Auszahlungen an die Anleger negativ<br />
beeinflusst werden.<br />
4.4.3 Steuerliche Risiken<br />
Steuerlicher Vorbehalt<br />
Bei der steuerlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
wurden die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte,<br />
die veröffentliche Auffassung der Finanzverwaltung<br />
sowie die zurzeit geltenden Steuergesetze<br />
berücksichtigt. Die endgültige Anerkennung der prognostizierten<br />
steuerlichen Ergebnisse ist jedoch dem<br />
rechtskräftig abgeschlossenen Steuerveranlagungsverfahren<br />
vorbehalten. Auch können sich die Steuergesetzte<br />
künftig ändern oder sich Auffassungen in der Rechtsprechung<br />
und/oder der Finanzverwaltung ändern. Sodann<br />
kann es zu Veränderungen der prognostizierten steuerlichen<br />
Ergebnisse und der Auszahlungen an die Anleger<br />
kommen, sodass die Rentabilität der Beteiligung stark<br />
eingeschränkt wird.<br />
Steuerliche Ergebnisverteilung<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG wird das Ergebnis unabhängig<br />
vom Beitrittszeitpunkt gleichmäßig auf alle bis<br />
zum Jahresende beigetretenen Anleger verteilt. Dieser<br />
vertraglich geregelte Verteilungsmaßstab wird grundsätzlich<br />
auch für die Zuweisung des steuerlichen Ergebnisses<br />
zugrunde gelegt. Sollte diese Ergebniszuweisung<br />
vonseiten der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden,<br />
könnte dies bei einzelnen Anlegern zu steuerlichen Mehrbelastungen<br />
führen.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die steuerlichen Risiken bestehen im Wesentlichen<br />
wegen eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof,<br />
das u. a. die Prüfung zum Gegenstand hat, ob die<br />
Tätigkeit der Gesellschaft steuerfreie oder steuerpflichtige<br />
Umsätze verursacht.<br />
Unternehmensgegenstand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />
der Ankauf von Forderungen und die Erzielung von<br />
Erlösen aus der Verwertung dieser Forderungen. Dabei<br />
wird der Forderungsverkäufer von der Einziehung der<br />
Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung<br />
befreit, sodass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG eine Leistung an den Forderungsverkäufer<br />
erbringt. Es handelt sich hierbei um echtes<br />
13
14<br />
Factoring. Da die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG diese Tätigkeit gewerblich und selbstständig<br />
ausübt, ist sie Unternehmer im Sinne von § 2<br />
Abs. 1 S. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Der<br />
wirtschaftliche Gehalt der Leistung des Factors besteht<br />
nach Auffassung der Finanzverwaltung im Wesentlichen<br />
im Einzug von Forderungen. Die Factoringleistung<br />
fällt in den Katalog der Leistungsbeschreibungen des<br />
§ 3a Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 6 Buchstabe a UStG. Diese Leistung<br />
fällt nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift des §<br />
4 <strong>Nr</strong>. 8 Buchstabe c UStG und ist somit steuerpflichtig<br />
(UStR 18 Abs. 9 bis 12). Die Verwaltungsanweisung<br />
lässt eine ausreichende Differenzierung der Sachverhalte<br />
nicht zu, sodass nicht ausgeschlossen werden kann,<br />
dass zukünftig Rechtsprechung und Finanzverwaltung<br />
zu einer anderen umsatzsteuerlichen Einschätzung als<br />
der hier dargelegten gelangen.<br />
Eine –im Zeitpunkt der Prospektaufstellung–<br />
gegenteilige Auffassung vertritt das Finanzgericht<br />
Düsseldorf, Az. 1 K 3682/05-U, das in seinem Urteil<br />
die Unternehmereigenschaft verneint. Dies beruht auf<br />
der Annahme, dass zwischen den Vertragsparteien<br />
keine Dauerrechtsbeziehung, sondern nur ein einzelnes<br />
Geschäft (einmaliger Ankauf der Forderungen),<br />
besteht und sämtliche Risiken, Kosten und Chancen<br />
auf den Käufer übergegangen sind. Das Finanzgericht<br />
geht hierbei von einer umsatzsteuerfreien Leistung<br />
nach § 4 <strong>Nr</strong>. 8 c UStG aus. Damit ist der Vorsteuerabzug<br />
gemäß § 15 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 UStG ausgeschlossen.<br />
Das Verfahren ist rechtsanhängig vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof (Az. C 93/10).<br />
Die Qualifizierung der Leistungen in steuerfreie<br />
Umsätze durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen<br />
führt dazu, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keine<br />
Vorsteuerabzugsberechtigung hätte und die vom Finanzamt<br />
erstatteten Vorsteuerbeträge zurückzahlen müsste.<br />
Die Qualifizierung der Leistung als umsatzsteuerpflichtige<br />
Umsätze mit der Folge, dass beim Forderungskauf<br />
eine höhere umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />
durch die Finanzverwaltung angenommen wird,<br />
könnte unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs<br />
einer höheren Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt<br />
führen. Die Änderung der umsatzsteuerlichen Veranlagung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann negative Auswirkungen<br />
auf das steuerliche Ergebnis des Anlegers haben.<br />
Aus dem Ankauf der Forderungen von ausländischen<br />
Anbietern könnten sich aufgrund der Betrachtung der<br />
Einzelsteuergesetze der jeweiligen Länder, Änderungen<br />
hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht und des Vorsteuerabzugs<br />
ergeben.<br />
4.4.4 Weitere Risiken<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />
gemäß § 15 Ziffer 1b), 1c), 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, insbesondere wenn in die Kommanditbeteiligung<br />
oder in einzelne Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
aufgrund eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren<br />
Titels die Zwangsvollstreckung betrieben wird und die<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von<br />
drei Monaten aufgehoben wird, über sein Vermögen<br />
das Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />
wurde, er seine Kommanditeinlage trotz Mahnung unter<br />
Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen nicht oder nicht<br />
rechtzeitig leistet oder bei grober Verletzung der sonstigen<br />
Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis.<br />
Einzelheiten regeln die §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages;<br />
vgl. Kapitel 17 „Anhang“.<br />
Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1b),<br />
1c) oder 3 aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine<br />
Abfindung, die sich nach den Salden seiner Gesellschafterkonten<br />
richtet. Für den Fall, dass die Forderungen<br />
nicht mehr werthaltig sind, erhält er ein geringes oder<br />
gar kein Abfindungsguthaben.<br />
Fungibilität<br />
Es besteht für Anteile an geschlossenen <strong>Fonds</strong> kein mit<br />
frei handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt.<br />
Die Fungibilität von <strong>Fonds</strong>anteilen hängt von der Entwicklung<br />
der Beteiligung und einer entsprechenden<br />
Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass<br />
ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich<br />
mit Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung<br />
oder unter Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist.
Gesellschafterversammlung/Stimmrecht<br />
Jedem Kommanditisten steht das Recht zu, sich an der<br />
Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />
oder des schriftlichen Abstimmungsverfahrens zu<br />
beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte nicht<br />
wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen kommen, die<br />
von allen Gesellschaftern mitgetragen werden müssen,<br />
was die Interessen einzelner Anleger einschränken<br />
kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich die<br />
Willensbildung im Rahmen der Beschlussfassung der<br />
Gesellschaft nicht mit den Interessen einzelner Anleger<br />
deckt. Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft durch einen oder wenige Anleger, die<br />
die Mehrzahl der Anteile erwerben, beherrscht wird<br />
(Majorisierung).<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt nicht nur generell den<br />
mit unternehmerischen Entscheidungen verbundenen<br />
Risiken, sondern ist auch maßgeblich vom Fachwissen<br />
seines Managements/seiner Geschäftsführung und der<br />
Vertragspartner abhängig. Der Ausfall einer Schlüsselperson<br />
kann dazu führen, dass den Verpflichtungen<br />
nicht mehr mit der erforderlichen Sachkunde nachgekommen<br />
werden kann.<br />
Der Umfang der erzielten Erlöse hängt wesentlich<br />
von dem Ergebnis der mit der Durchführung der Due<br />
Diligence Prüfungen beauftragten Rechtsanwälte ab.<br />
Eine Fehlbewertung der Schuldnermerkmale der Forderungsportfolios<br />
kann die wirtschaftlichen Ergebnisse<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft negativ beeinflussen und zu verringerten<br />
Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Zukunftsgerichtete Aussagen<br />
Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen,<br />
insbesondere subjektive Zielvorstellungen/Prognosen zur<br />
künftigen Entwicklung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, die naturgemäß mit Unsicherheiten<br />
verbunden sind. Diese subjektiven Zielvorstellungen/Prognosen<br />
geben die gegenwärtigen Einschätzungen<br />
und Erwartungen der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />
<strong>GmbH</strong> wieder. Es handelt sich bei diesen subjektiven<br />
Einschätzungen/Prognosen nicht um wissenschaftlich<br />
gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende<br />
Tatsachen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von<br />
Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächliche Entwicklung<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erheblich von den in diesem Prospekt<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
4 Risiken der beteiligung<br />
geäußerten Zielvorstellungen/Prognosen abweicht.<br />
Insbesondere die Kapitel „Die Emittentin“, „Risiken<br />
der Beteiligung“, „Markt und Anlageobjekt“ sowie<br />
„Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft“ enthalten zukunftsgerichtete<br />
Aussagen/Prognosen.<br />
Nach Kenntnis der „<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> iNVESTOR <strong>GmbH</strong>“<br />
bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine<br />
weiteren Risiken.<br />
15
16516
5 Information des Anbieters über bislang von ihm aufgelegte<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />
Die Initiatorin hat die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG im Jahr 2009 aufgelegt und wird<br />
diese bis zum 31.12.2010 schließen. Das eingeworbene<br />
Kapital wird für den Erwerb von Forderungsportfolios<br />
verwendet.<br />
Als Geschäftsführer der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />
<strong>GmbH</strong> ist Herr Hauck von Beginn an bis heute mit der<br />
Geschäftsführung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG betraut.<br />
17
18618
6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
6.1 Gesellschaft/Emittentin<br />
6.1.1 Firma und Sitz<br />
Die Firma der <strong>Fonds</strong>gesellschaft lautet:<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich nach Eintragung<br />
im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht<br />
Leipzig, in der Jacobstraße 27, 04105 Leipzig. Der Sitz<br />
der Gesellschaft ist mit der Geschäftsanschrift identisch.<br />
6.1.2 Rechtsform, Handelsregister,<br />
Rechtsordnung<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
wurde am 15.09.2010 gegründet und am 27.10.2010<br />
in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter<br />
der Nummer HRA 16236 eingetragen. Die Emittentin<br />
ist eine dem deutschen Recht unterliegende Kommanditgesellschaft.<br />
Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung im Handelsregister<br />
und endet am 30.06.2015, sofern nicht<br />
die Gesellschafter eine längere Laufzeit beschließen.<br />
Somit beträgt die Laufzeit der Gesellschaft mindestens<br />
4,5 Jahre.<br />
6.1.3 Organe und Geschäftsführung<br />
der Emittentin<br />
Die Organe der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.<br />
Ein Beirat zur Unterstützung<br />
und Beratung der Geschäftsführung und andere Aufsichtsgremien<br />
wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht gebildet und sind auch nicht vorgesehen.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />
der Stimmen gefasst, wobei jeder Kommanditist<br />
für je 1.000 Euro eingezahltes Kommanditkapital eine<br />
Stimme hat. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich<br />
im schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt.<br />
Eine Gesellschafterversammlung wird nur in Ausnahmefällen<br />
einberufen. Weitere Details zur Gesellschafterversammlung<br />
sowie zum schriftlichen Beschlussverfahren<br />
werden im Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“ sowie<br />
in § 5 des Gesellschaftsvertrags dargestellt.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin,<br />
die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, ist zur<br />
Alleinvertretung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter Befreiung<br />
der Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft)<br />
berechtigt.<br />
Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer<br />
der Komplementärin ist Herr Michael Hauck. Die<br />
Komplementärin ist zur Geschäftsführung befugt und<br />
alleinvertretungsberechtigt. Michael Hauck (Geschäftsanschrift:<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig) ist zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung das einzige Mitglied der<br />
Geschäftsführung.<br />
6.1.4 Gesellschaftsvertrag der Emittentin<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist in Kapitel 13<br />
„Rechtliche Grundlagen“ erläutert und in Kapitel 17<br />
„Anhang“ vollständig abgedruckt.<br />
Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
nach deutschem Gesellschaftsrecht. Die<br />
Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
weicht vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft<br />
insofern ab, als die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
(<strong>GmbH</strong>) ist. Gegenüber den Gläubigern haftet sie nur<br />
mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Von den gesetzlichen<br />
Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft weicht<br />
der Gesellschaftsvertrag der Emittentin im Übrigen ab,<br />
indem die Beteiligungen der Anleger hier treuhänderisch<br />
durch den Treuhandkommanditisten gehalten werden<br />
und die Mitgliedschaftsrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />
ausgeübt werden. Schließlich wurden<br />
für die Beteiligung am Gewinn und Verlust, für die<br />
Entnahmerechte, für den Beitritt und das Ausscheiden<br />
sowie für die Beendigung der Gesellschaft Sonderregelungen<br />
getroffen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus<br />
dem Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“ und aus dem<br />
in Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
sowie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />
6.2 Geschäftstätigkeit<br />
der Emittentin<br />
Die Emittentin, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG, wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> nach<br />
dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gegenstand<br />
des Unternehmens unbesicherte titulierte Bankforderungen<br />
(z. B. aus Immobilienfinanzierungen) von deutschen<br />
Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />
anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />
einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />
ausgehandelter Verträge erwerben und Einkünfte aus der<br />
Verwertung der einzelnen Forderungen sowie der Veräußerung<br />
aufbereiteter Teil-Forderungsportfolios erzielen.<br />
19
20<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen<br />
und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit<br />
dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />
oder ihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind.<br />
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher<br />
oder ähnlicher Art erwerben und sich an ihnen beteiligen.<br />
Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten,<br />
Tochterunternehmen gründen, Unternehmensverträge<br />
abschließen und Interessengemeinschaften eingehen.<br />
Detailinformationen zur Geschäftstätigkeit der<br />
Emittentin finden sich im Kapitel 6 „<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ und im Kapitel<br />
9 „Markt notleidender Kreditforderungen“.<br />
6.3 Kapital der Emittentin<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> (Komplementärin)<br />
ist am Kapital der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG nicht beteiligt.<br />
Die Gesamthöhe des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
20.000 Euro, welches sich wie nachfolgend beschrieben<br />
zusammensetzt.<br />
Die Gründungskommanditisten Wolfgang Lein und<br />
Sebastian Pfeifer haben Kommanditeinlagen i. H. v.<br />
jeweils 9.500 Euro gezeichnet. Das gezeichnete Kapital<br />
der Gründungskommanditisten beträgt insgesamt<br />
19.000 Euro und wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
in voller Höhe einbezahlt.<br />
Darüber hinaus hat der Treuhandkommanditist,<br />
die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft, eine Kommanditeinlage<br />
i. H. v. 1.000 Euro gezeichnet. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung wurde die Einlage des Treuhandkommanditisten<br />
noch nicht einbezahlt. Weitere<br />
Einlagen stehen nicht aus.<br />
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden<br />
keine weiteren Kommanditanteile gezeichnet.<br />
Aus den gezeichneten Kommanditeinlagen ergeben<br />
sich die Stimmrechte, wobei auf jeweils 1.000 Euro<br />
Pflichteinlage eine Stimme entfällt. Im Falle der vollständigen<br />
Zeichnung des Kommanditkapitals bestehen<br />
insgesamt 22.020 Stimmen.<br />
Hinsichtlich der Hauptmerkmale der Anteile (§ 6<br />
S.1 <strong>Nr</strong>.1 VermVerkProspV) bestehen keine Unterschiede<br />
zwischen Gründungskommanditisten, Treuhandkommanditist<br />
und neu hinzutretenden Gesellschaftern.<br />
6.4 Gründungsgesellschafter<br />
6.4.1 Persönlich haftender<br />
Gesellschafter (Komplementär)<br />
Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister AG Leipzig HRB 24575<br />
Gründung 15.12.2008<br />
Stammkapital 25.000 Euro<br />
Gesellschafter Michael Hauck (100 %)<br />
Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon 0700/67 53 66 37<br />
Telefax +49 (0)341/261 787 – 31<br />
E-Mail info@nplfonds.de<br />
Funktionen Vertretung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/<br />
Geschäftsführung/Angebot<br />
der Beteiligung/Erstellung des<br />
Verkaufsprospektes<br />
Mehr Info unter www.nplfonds.de<br />
Zur Person: michael Hauck, geboren am 23.07.1959<br />
in Saarbrücken, war nach abgeschlossenem Hochschulstudium<br />
als geschäftsführender und wissenschaftlicher<br />
Assistent an den jeweiligen instituten für<br />
Politikwissenschaften an der Universität des Saarlandes<br />
und der Technischen Universität dresden sowie<br />
im Landespolizeipräsidium dresden tätig. michael<br />
Hauck vertritt seit Gründung am 08.07.2009 die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz<br />
in Leipzig als Geschäftsführer der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin.<br />
Für die Übernahme der Haftung erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
INVESTOR <strong>GmbH</strong> gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine jährliche Vergütung von 5.000 Euro.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsführungsaufgaben<br />
(<strong>Fonds</strong>verwaltung und Vorbereitung der Buchführung)<br />
erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> jährlich<br />
insgesamt 180.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
bei gezeichnetem Kommanditkapital bis zu<br />
23.120.000 Euro. Wird das Kommanditkapital erhöht,<br />
beträgt die Vergütung 280.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung unterliegt der Anpassung<br />
nach dem Verbraucherpreisindex. Des Weiteren erhält<br />
die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> während der<br />
Emissionsphase vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 für<br />
die Erbringung von laufenden Marketingleistungen<br />
eine Vergütung i. H. v. monatlich 25.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> erhält für<br />
ihre Leistungen im Zusammenhang mit der wirt-<br />
schaftlichen Konzeption, der Projektentwicklung<br />
und der Erstellung des Emissionsprospektes eine Ver-<br />
gütung i. H. v. einmalig 340.000 Euro zzgl. gesetz-<br />
licher Umsatzsteuer.<br />
Darüber hinaus erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVES-<br />
TOR <strong>GmbH</strong> für die Durchführung der Due Diligence<br />
Prüfung im Zusammenhang mit dem Erwerb der For-<br />
derungsportfolios 1 % vom Kaufpreis der einzelnen<br />
Forderungsportfolios, maximal 200.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Zur Durchführung des Auf-<br />
trags wird sie unabhängige Rechtsanwälte beauftragen.<br />
Grundsätzlich haftet der Komplementär einer<br />
Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Bei der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> handelt es sich jedoch<br />
um eine dem deutschen Recht unterliegende <strong>GmbH</strong><br />
und insofern um eine Kapitalgesellschaft. Diese haftet<br />
nur beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
Unternehmensgegenstand der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin ist die Verwaltung eigenen Vermögens,<br />
die Beteiligung an anderen Unternehmen und<br />
die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin.<br />
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen<br />
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten<br />
oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und<br />
zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Der Gesellschaft<br />
ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist,<br />
unmittelbar oder mittelbar den Zweck des Unternehmens<br />
zu fördern.<br />
Der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> wurde mit<br />
Bescheid der Stadt Leipzig vom 25.06.2009 die Gewerbeerlaubnis<br />
gemäß § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung<br />
erteilt. Sie ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und übt bereits die Geschäftsführung der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG (vgl.<br />
Kapitel 5 „Information des Anbieters über bislang<br />
von ihm aufgelegte <strong>Fonds</strong>gesellschaften“), sowie die<br />
Geschäftsführung der <strong>NPL</strong> Portfolio <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG aus, in der der Dachfonds der Shedlin Capital<br />
AG Beteiligungsgesellschaft, einen KG-Anteil i. H. v.<br />
1.250.000 Euro gezeichnet hat.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ist Mitglied<br />
in der „Bundesvereinigung für Kreditankauf<br />
und Servicing e. V. (BKS)“.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Abweichende Regelungen im<br />
Gesellschaftsvertrag vom <strong>GmbH</strong>-<br />
Gesetz (<strong>GmbH</strong>G)<br />
Abweichend zur Regelung der Geschäftsführung und<br />
Vertretung gemäß § 35 <strong>GmbH</strong>G, können gemäß § 5<br />
des Gesellschaftsvertrages bei der Komplementär-<br />
<strong>GmbH</strong> mehrere Geschäftsführer bestellt und durch<br />
die Gesellschafterversammlung zur Einzelvertretung<br />
berechtigt werden.<br />
Darüber hinaus bedarf es im Falle der Abtretung von<br />
Geschäftsanteilen abweichend von § 15 <strong>GmbH</strong>G der<br />
Zustimmung durch die übrigen Gesellschafter gemäß<br />
§ 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />
6.4.2 Gründungskommanditisten<br />
Name Wolfgang Lein<br />
Geboren am 11.07.1947 in Berlin<br />
Anschrift Paddlerweg 26, 13595 Berlin<br />
Funktion Kommanditist<br />
Herr Wolfgang Lein ist geschäftsführender Gesellschafter<br />
der in Berlin ansässigen EMINENCE Capital<br />
Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG, zu deren Unternehmensgegenstand<br />
unter anderem der Vertrieb von <strong>Fonds</strong>anteilen<br />
gehört. Die EMINENCE Capital Management<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG hat mit der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong> eine Vertriebsvereinbarung zur Vermittlung des<br />
Kommanditkapitals der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>.<br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG geschlossen.<br />
Name: Sebastian Pfeifer<br />
Geboren am 11.04.1982 in Markranstädt<br />
Anschrift Friedrich-Ebert-Straße 35/1,<br />
04416 Markkleeberg<br />
Funktion Kommanditist<br />
Herr Sebastian Pfeifer ist Inhaber der Firma Network<br />
Resolution mit Sitz in Markkleeberg, die sich unter<br />
anderem mit dem Vertrieb von <strong>Fonds</strong>anteilen beschäftigt.<br />
Die Firma Network Resolution hat mit der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> eine Vertriebsvereinbarung<br />
abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist<br />
der Vertrieb der <strong>Fonds</strong>anteile der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Vom 01.06.2009 bis<br />
zum 01.10.2010 war Herr Pfeifer für die publity AG<br />
als Asset-Manager tätig.<br />
Den Gründungsgesellschaftern stehen außer den<br />
vorgenannten Tätigkeitsvergütungen keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte, sonstigen Bezüge,<br />
21
Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art innerhalb<br />
und außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />
6.5 Treuhandkommanditistin<br />
Name Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Handelsregister AG Berlin Charlottenburg HRB 67717<br />
Gründung 18.03.1998<br />
Stammkapital 75.000 Euro<br />
Vertretung Geschäftsführer:<br />
WP, StB Monika Richter (Geschäftsführerin)<br />
WP, StB, RA Dr. Bernd Rödl (Geschäftsführer)<br />
WP, StB Wolfgang Kraus (Geschäftsführer)<br />
Gesellschafter: 100 % der Anteile hält eine Gesellschaft der Rödl<br />
Unternehmensgruppe<br />
Geschäftssitz: Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />
Telefon: +49 (0)30/54 71 00 0<br />
Telefax: +49 (0)30/54 71 00 50<br />
E-Mail: info@roedl-richter.de<br />
Funktion: Treuhandkommanditist<br />
Mehr Info unter: www.roedl.de<br />
Der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />
erwirbt im Auftrag des Treugebers und hält treuhänderisch<br />
im eigenen Namen, aber für anteilige Rechnung<br />
des Treugebers einen Kommanditanteil an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Insofern beteiligen sich die Anleger mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Grundlage der Beteiligung<br />
ist neben dem Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
der Treuhandvertrag. Aufgrund des Treuhandvertrages<br />
werden die Anleger im Innenverhältnis wie Kommanditisten<br />
behandelt, das heißt durch entsprechende Regelungen<br />
22<br />
im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt,<br />
dass die Anleger als Treugeber die gleichen Rechte<br />
wie zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft beitretende Kommanditisten<br />
haben. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Ergebnis<br />
und am Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie für die<br />
Stimmberechtigung in der Gesellschafterversammlung.<br />
Der Treuhandkommanditist wird auf der Grundlage<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages tätig, der im<br />
Anhang dieses Verkaufsprospekts in Kapitel 17.2 vollständig<br />
abgedruckt und in Kapitel 13.2, mit den sich daraus<br />
ergebenden Rechten und Pflichten, erläutert ist.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält während der Emissionsphase<br />
(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />
i. H. v. 0,17 % p. a. und während der Betriebsphase eine<br />
Vergütung i. H. v. 0,13 % p. a. jeweils vom gezeichneten<br />
Kommanditkapital zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
für die Übernahme des halbjährlichen Versandes von<br />
Informationen an die Treugeber/Kommanditisten sowie<br />
einer jährlichen Ausschüttung. Sollten Ausschüttungen<br />
mehrmals im Jahr erfolgen bzw. weitere Rundschreiben an<br />
die Treugeber/Kommanditisten versandt werden, erhöht<br />
sich die Vergütung um 0,01 % vom gezeichneten Kommanditkapital<br />
pro Versand/Ausschüttung.<br />
Es liegen keine Umstände oder Beziehungen des Treuhandkommanditisten<br />
vor, die Interessenkonflikte begründen.<br />
Der Treuhandkommanditist ist nicht für Unternehmen<br />
tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betraut sind und die der Emittentin Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen.<br />
6.6 Emittentin, Gesellschafter<br />
und Geschäftsleitung<br />
Die für den Prospekt verantwortliche Anbieterin und die<br />
Gründungsgesellschafter der Emittentin sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur
Verfügung stellen. Das Mitglied der Geschäftsführung<br />
(§ 12 VermVerkProspV, Michael Hauck) ist mit Ausnahme<br />
seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong>, vgl. Abschnitt 7.3, in keiner<br />
Art und Weise für Unternehmen tätig, die mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />
sind, die der Emittentin Fremdkapital geben und die<br />
im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen<br />
erbringen.<br />
Der Gründungsgesellschafter Wolfgang Lein ist<br />
geschäftsführender Gesellschafter der EMINENCE<br />
Capital Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG; Herr Sebastian<br />
Pfeifer ist Inhaber der Firma Network Resolution.<br />
Wie in Abschnitt 6.4.2 beschrieben, haben die EMI-<br />
NENCE Capital Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />
die Firma Network Resolution mit der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
Vertriebs <strong>GmbH</strong> jeweils eine Vertriebsvereinbarung<br />
abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist<br />
der Vertrieb der <strong>Fonds</strong>anteile der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
Weitere mittelbare und unmittelbare Beteiligungen<br />
der Gründungsgesellschafter und der Anbieterin<br />
an Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb und der Herstellung des Anlageobjektes nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen<br />
und/oder die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />
beauftragt sind, bestehen nicht.<br />
Darüber hinaus steht oder stand den vorgenannten<br />
Personen nicht das Eigentum an dem Anlageobjekt<br />
oder wesentlichen Teilen desselben zu. Auch steht<br />
oder stand diesen Personen nicht aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt zu.<br />
Da es sich bei der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG um eine Neugründung handelt, existiert<br />
kein abgelaufenes Wirtschaftsjahr. Somit wurden<br />
keine Gesamtbezüge, Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
6 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art an die Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung geleistet.<br />
Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft das operative Geschäft<br />
voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2011 aufnehmen<br />
wird, wurden bisher keine Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen in Sinne des § 8f Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />
ausgegeben.<br />
Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Emittentin haben könnten, bestehen zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht. Außerdem ist die Tätigkeit<br />
der Emittentin nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden.<br />
Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren<br />
Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische<br />
Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
Angaben gemäß § 14 VermVerkProspV entfallen<br />
daher.<br />
Eine Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, die von<br />
wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit und<br />
die Ertragslage der Gesellschaft sind, besteht nicht.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist nicht Teil eines Konzerns<br />
im Sinne von § 15 AktG und §§ 290 ff. HGB. Angaben<br />
gemäß § 5 <strong>Nr</strong>. 6 VermVerkProspV entfallen daher.<br />
Die Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beginnt<br />
mit dem Anfang ihrer operativen Tätigkeit. Deshalb<br />
wurden bis zur Erstellung des Prospekts keine Ausgaben<br />
in Form von laufenden Investitionen getätigt. Es<br />
wurden bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
keine Verträge über die Anschaffung von Forderungsportfolios<br />
oder wesentlichen Teilen davon abgeschlossen.<br />
Das operative Geschäft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beginnt mit dem Ankauf erster Forderungsportfolios<br />
und deren Bearbeitung.<br />
23
7 Vertragspartner der Emittentin<br />
Nachfolgend werden Vertragspartner (außerhalb des<br />
Gesellschaftsverhältnisses) beschrieben, die für die<br />
Durchführung des Investitionsvorhabens von wesentlicher<br />
Bedeutung sind. Eine ausführliche Darstellung<br />
des Vertrages über die Erstellung der wirtschaftlichen<br />
Konzeption, des Vertrages über den Vertrieb des Eigenkapitals,<br />
des Vertrages über die Beauftragung der „Due<br />
Diligence“ und des Vertrages über die Geschäftsbesorgung<br />
und das Marketing finden sich im Kapitel 13<br />
„Rechtliche Grundlagen“. Der Gesellschaftsvertrag, der<br />
Treuhandvertrag, der Beratungsvertrag zur laufenden<br />
beratenden Tätigkeit sowie der Vertrag über das Servicing<br />
und die Aktenverwaltung sind vollständig in Kapitel<br />
17 dieses Verkaufsprospektes abgedruckt.<br />
7.1 Rechtsanwälte<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> wird für die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft unabhängige, überregional tätige<br />
Rechtsanwälte mit der Durchführung der „Due<br />
Diligence“-Prüfungen und der Erstellung der „Due<br />
Diligence“-Berichte beauftragen, die die Grundlage für<br />
den Abschluss von Forderungskaufverträgen bilden.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch keine<br />
Beauftragung vor.<br />
Die Rechtsanwälte erhalten für die anfallenden Tätigkeiten<br />
von der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> eine<br />
jeweils individuell ausgehandelte Vergütung, die sich an<br />
Bedeutung und Schwierigkeitsgrad der Prüfung orientieren<br />
und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen<br />
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) stehen soll. Die<br />
den Rechtsanwälten zu zahlende Vergütung ist in der<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVES-<br />
TOR <strong>GmbH</strong> zu zahlenden Vergütung i. H. v. 1,0 % der<br />
Kaufpreise für die Forderungspakete zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer enthalten; vgl. Kapitel 13.4 „Vertrag über<br />
die Beauftragung der Due Diligence“ und Kapitel 17.4<br />
„Vertrag über die Beauftragung der Due Diligence“.<br />
7.2 publity AG<br />
Name publity AG<br />
Handelsregister AG Leipzig HRB 24006<br />
Gründung 14.07.1999<br />
Stammkapital 2.700.000 Euro<br />
Aktionäre Thomas Olek (95 %), Solveig Olek (5 %)<br />
Vertretung Vorstand<br />
Thomas Olek (Vorsitzender des Vorstands)<br />
RA Christoph Blacha (Mitglied des<br />
Vorstandes)<br />
Aufsichtsrat Solveig Olek (Aufsichtsratsvorsitzende)<br />
Rechtsdienstleistungsregister<br />
AG Leipzig E 3712-147<br />
Qualifizierte<br />
Person gemäß §<br />
12 Abs. 4 RDG<br />
RA Christoph Blacha<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon +49 (0)341/26 17 87 0<br />
Telefax +49 (0)341/26 17 87 31<br />
E-Mail info@publity.de<br />
Funktionen Übernahme des Servicing und der<br />
Aktenverwaltung<br />
Mehr Info unter www.publity.de<br />
Der Servicer erhält für die von Rechtsanwälten durchgeführte<br />
Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />
im Jahr 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v.<br />
150.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ab<br />
dem 01.01.2012 eine monatliche Vergütung i. H. v.<br />
30.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für das<br />
eigentliche Servicing erhält die publity AG eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung i. H. v. 30 % der aus den jeweiligen<br />
Einzelforderungen erzielten Erlöse zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Einzelheiten sind in Kapitel<br />
13.6 „Vertrag über das Servicing und die Aktenverwaltung“<br />
erläutert. Dieser Vertrag ist in Kapitel 17.5<br />
vollständig abgedruckt.<br />
25
26<br />
7.3 <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister AG Leipzig HRB 24576<br />
Gründung 17.10.2008<br />
Stammkapital 25.000 Euro<br />
Gesellschafter Michael Hauck (18.750 Euro)<br />
Udo Masrouki (6.250 Euro)<br />
Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon +49 (0)341/26 17 87 – 25<br />
Telefax +49 (0)341/26 17 87 – 31<br />
E-Mail info@npl24.de<br />
Funktion Einwerbung des Eigenkapitals<br />
Mehr Info unter www.npl24.de<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> wurde von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit der Einwerbung des Emissionskapitals<br />
bis zum 31.12.2011 beauftragt. Dafür erhält<br />
die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> eine erfolgsabhängige<br />
Provision i. H. v. 9,9 % für das von ihr eingeworbene<br />
Kommanditkapital. Darüber hinaus erhält sie das<br />
von den Anlegern zu zahlende Agio i. H. v. 5 % des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals. Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
Vertriebs <strong>GmbH</strong> betreibt kein „Endkundengeschäft“,<br />
sondern beauftragt freie Vermittler mit der Einwerbung<br />
des Eigenkapitals; vgl. Kapitel 13.9 „Vertrag über den<br />
Vertrieb des Eigenkapitals“.<br />
Als freie Vermittler hat die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong> unter anderem die EMINENCE AG und die<br />
Firma Network Resolution vertraglich gebunden, deren<br />
Vorstand bzw. Inhaber die Gründungskommanditisten<br />
Wolfgang Lein und Sebastian Pfeifer sind; vgl. Kapitel<br />
6.4 „Gründungsgesellschafter“.<br />
7.4 Wirtschaftsprüfer<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat vorgesehen, eine überregional<br />
tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft<br />
mit der Prüfung der Jahresabschlüsse<br />
zu beauftragen.<br />
7.5 Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Name Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Handelsregister AG Berlin Charlottenburg HRB 67717<br />
Gründung 18.03.1998<br />
Stammkapital 75.000 Euro<br />
Vertretung Geschäftsführer:<br />
WP, StB Monika Richter<br />
(Geschäftsführerin)<br />
WP, StB, RA Dr. Bernd Rödl<br />
(Geschäftsführer)<br />
WP, StB Wolfgang Kraus (Geschäftsführer)<br />
Gesellschafter 100 % der Anteile hält eine Gesellschaft<br />
der Rödl Unternehmensgruppe<br />
Geschäftssitz Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />
Telefon +49 (0)30/54 71 00 0<br />
Telefax +49 (0)30/54 71 00 50<br />
E-Mail info@roedl-richter.de<br />
Funktion Laufende <strong>Fonds</strong>betreuung u. a. Mittelverwendungskontrolle<br />
und Steuerberatung<br />
Mehr Info unter www.roedl.de<br />
Die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> wurde von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
mit der laufenden Beratung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beauftragt, unter anderem mit der Buchhaltung,<br />
der Jahresabschlusserstellung, der steuerlichen Beratung<br />
sowie der Mittelverwendungskontrolle. Zum Umfang<br />
der Mittelverwendungskontrolle wird auf die Ausführungen<br />
in Kapitel 13.3 „Beratungsvertrag zur laufenden<br />
beratenden Tätigkeit“ verwiesen.<br />
Für die Mittelverwendungskontrolle erhält sie eine<br />
jährliche Vergütung i. H. v. 10.000 Euro zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Für die laufende Buchhaltung, die Fertigung der<br />
Jahresabschlüsse sowie die Steuerberatung erhält die<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der Emissionsphase<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich 31.12.2011)<br />
eine Vergütung i. H. v. 31.000 Euro und während der<br />
Betriebsphase eine jährliche Vergütung i. H. v. 21.000<br />
Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer,<br />
die quartalsweise nach Leistungserbringung abgerechnet<br />
werden kann.<br />
Für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse und<br />
die Vorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an die<br />
Anleger erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der<br />
Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich<br />
31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 4.000 Euro und<br />
während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />
i. H. v. 8.000 Euro.
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
7 Vertragspartner der Emittentin<br />
27
28<br />
7.6 Vertragsstruktur im Überblick<br />
Der Anleger beteiligt sich an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. In der nachfolgenden<br />
Übersicht sind die Funktionen der einzelnen Gesellschafter<br />
und die Funktionen der einzelnen Vertragspartner<br />
dargestellt. Die wesentlichen Daten der Beteiligten sind<br />
im vorangegangenen Kapitel 6.6 „Emittentin, Gesellschafter<br />
und Geschäftsleitung“ aufgeführt.<br />
Servicer<br />
publity AG<br />
Gründungskommanditisten<br />
Wolfgang Lein<br />
Sebastian Pfeifer
Anleger<br />
(Kommanditist)<br />
Treuhandkommanditist<br />
Steuerberater<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Emittentin der <strong>Fonds</strong>anteile)<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Forderungsverkäufer<br />
(Kreditportfolios von Banken,<br />
Versicherungen, Finanzinvestoren<br />
und anderen Servicern)<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
7 Vertragspartner der Emittentin<br />
Komplementär <strong>GmbH</strong><br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
Unabhängige<br />
Rechtsanwälte<br />
29
8 Chancen der Beteiligung<br />
Mit einer Anlage an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>.<br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind attraktive Chancen verbunden,<br />
die angesichts der Entwicklung dieser neuen Asset-<br />
Klasse hohe Renditen aus dem „Kreditankauf und Servicing“<br />
erwarten lassen.<br />
investitionen (Kauf von Kreditportfolios)<br />
Die institutionellen Finanzinvestoren, die in den letzten<br />
Jahren in den <strong>NPL</strong>-Markt investiert haben, z. B. Lone<br />
Star, Goldman Sachs, JP Morgan, Citigroup, Shinsei<br />
und Merrill Lynch, legen ihr Augenmerk hauptsächlich<br />
auf die Verwertung der Immobilien. Die Verwertung der<br />
Immobilien im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren<br />
nimmt ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch. Bei den im<br />
Zeitraum von 2004 bis 2007 verkauften Kreditportfolios<br />
ist die Verwertung der Sicherheiten durch die marktführenden<br />
Servicer, wie Hudson Advisors Germany <strong>GmbH</strong>,<br />
Hoist AG, Immofori AG, Servicing Advisors Deutschland<br />
<strong>GmbH</strong> oder Situs Global Servicing <strong>GmbH</strong> weitgehend<br />
abgeschlossen. Die verbleibenden unbesicherten<br />
Restforderungen aus den Kreditengagements gegen die<br />
einzelnen Hauptschuldner und etwaigen Bürgen liegen<br />
durchschnittlich im Bereich von 100.000 Euro und mehr.<br />
Sie werden branchenüblich von Tochtergesellschaften<br />
der Finanzinvestoren gehalten. Angesichts der aktuellen<br />
Finanzkrise, in der der Staat die Bankenbranche mit<br />
Kapital und Staatsbürgschaften unterstützt, werden die<br />
Banken im Rahmen ihrer Bilanzbereinigungen auch<br />
weiterhin ihre notleidenden Kreditportfolios zum Teil<br />
veräußern. Auch die Gründung von so genannten „Bad<br />
Banks“ wird voraussichtlich in den nächsten Monaten zu<br />
einem starken Wachstum des Handels mit Kreditforderungen<br />
führen. Die von PricewaterhouseCoopers (PwC)<br />
im Jahr 2010 erstellte Studie prognostiziert ein starkes<br />
Wachstum beim Handel mit <strong>NPL</strong>-Forderungspaketen.<br />
Den deutschen Banken droht eine neue Gefahr: Wie<br />
eine neue Studie offenbart, gelten Kredite i.H.v. über<br />
213 Mrd. Euro als ausfallgefährdet. Weitaus mehr als<br />
in anderen europäischen Ländern. Auch die Bank für<br />
Internationalen Zahlungsausgleich zeigt sich besorgt<br />
und mahnt Reformen und mehr Transparenz an. Die<br />
PwC-Studie sieht die Ursache für den 50 %igen Anstieg<br />
der faulen Kredite in Firmenpleiten und ausfallenden<br />
Konsumentenkrediten. Zum Vergleich: Britischen und<br />
spanischen Banken beispielsweise drohen mit 155, bzw.<br />
knapp 100 Mrd. Euro deutlich weniger Lasten. Auch<br />
Bundesbank und BaFin zeigten sich besorgt und diskutieren<br />
einen Stresstest. Forderungen nach einem Umbau<br />
des Finanzsystems werden damit wieder lauter, die auf<br />
internationaler Ebene beim G20 Gipfel in Toronto jedoch<br />
zunächst gescheitert sind. Die Fälle „Lehman Brothers“<br />
und „Griechenland“ zeigen die drastischen Auswirkungen<br />
eines Schocks auf die Märkte, so die Bank für Internationalen<br />
Zahlungsverkehr. Ihre Volkswirte warnen<br />
vor den nur begrenzten Lösungsmöglichkeiten im erneuten<br />
Krisenfall und den daraus resultierenden Folgen.<br />
Derzeit werden Kreditportfolios mit Nominalforderungen<br />
von mehreren Hundert Mio. Euro zum Kauf<br />
angeboten. Für den Ankauf dieser Kreditportfolios<br />
werden Kaufpreise, die einem Bruchteil des Nominalwertes<br />
der Forderungen entsprechen, in der Regel im<br />
einstelligen Millionenbereich, gezahlt. Die Konzeption<br />
dieser geschlossenen <strong>Fonds</strong>gesellschaft bietet durch<br />
den Zusammenschluss vieler Investoren dem einzelnen<br />
<strong>Fonds</strong>anleger die Möglichkeit, an dieser neuen Asset-<br />
Klasse teilzuhaben und Erlöse aus dem „Kreditankauf<br />
und Servicing“ zu erzielen.<br />
Die aktuelle Entwicklung am Finanzmarkt führt aus<br />
Sicht des Anlegers gegenwärtig zu günstigen Einkaufspreisen<br />
und ermöglicht somit höhere Renditechancen.<br />
Durch die seit September 2010 bestehende Mitgliedschaft<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> in der<br />
„Bundesvereinigung für Kreditankauf und Servicing e. V.<br />
(BKS)“ wird der Forderungsankauf durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in erheblichem Maße unterstützt.<br />
31
32<br />
Erlöse aus Forderungen (Forderungseinzug)<br />
Die Geltendmachung der unbesicherten Restforderungen<br />
gegen die Schuldner wird in den meisten Fällen aufgrund<br />
der abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen<br />
der Schuldner oder wegen anhängigen Insolvenzverfahren<br />
und dem damit zusammenhängenden erheblichen<br />
Aufwand von den Banken und ihren Servicern<br />
vernachlässigt.<br />
Wesentlicher Aspekt für die Kapitalanlage in einer<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft, die unbesicherte Forderungen<br />
erwirbt und verwertet, ist, dass die einzelnen Forderungen<br />
im Rahmen des Servicing professionell aufgearbeitet<br />
und zeitnah Erlöse erwirtschaftet werden.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der publity AG einen<br />
erfahrenen Servicer (Abwicklungsdienstleister) beauftragt,<br />
der seit 1999 am Finanzmarkt tätig und seit<br />
2006 auf das Servicing von Kreditforderungen spezialisiert<br />
ist. Der Servicer verfügt über entsprechend<br />
qualifizierte Mitarbeiter, Wirtschaftsermittler und<br />
Asset-Manager und beauftragt spezialisierte Rechtsanwälte.<br />
Die Servicing-Vergütung der publity AG<br />
wird erfolgsabhängig und marktüblich i. H. v. 30 %<br />
der Erlöse bemessen. Darüber hinaus erhält der Servicer,<br />
die publity AG, für die Aktenverwaltung durch<br />
beauftragte Rechtsanwälte eine pauschale monatliche<br />
Vergütung i. H. v. 30.000 Euro (siehe Kapitel 11.3<br />
„Die voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der<br />
Emittentin (Prognoserechnung)“).<br />
Auf Basis der Erfahrung der publity AG, insbesondere<br />
in den letzten Monaten, hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft die<br />
durchschnittliche Erfolgsquote bei der Verwertung der<br />
Forderungen gegen die Schuldner geschätzt. Es besteht<br />
die Möglichkeit, dass überdurchschnittliche Erlöse, über<br />
die prognostizierten Erlöse hinaus, aus den Forderungspaketen<br />
realisiert werden können. Um (Verkaufs-) Erlöse<br />
vorzeitig erzielen zu können, ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
berechtigt, Teile des von ihr erworbenen Gesamt-Portfolios<br />
an Dritte zu veräußern.<br />
Die prognostizierten Umsatzerlöse beruhen auf den<br />
Erfahrungen des Servicers und setzen sich wie folgt<br />
zusammen:<br />
Prognose<br />
Euro 17,0 Mio. aus Insolvenzverfahren bis 2. Quartal 2015<br />
sowie anschließendem Verkauf der restlichen<br />
Insolvenzforderungen an Dritte<br />
Euro 4,0 Mio. aus Schuldenbereinigungsplänen<br />
Euro 2,0 Mio. aus Verwertung von Sicherheiten<br />
Euro 1,0 Mio. aus Pfändungen<br />
Euro 12,0 Mio. aus Ratenzahlungen (diese setzen sich<br />
zusammen aus 7 Mio. Euro Direkteinnahmen<br />
und 5 Mio. Euro aus Verkauf von Ratenzahlungsvereinbarungen)<br />
Euro 19,0 Mio. aus Vergleichszahlungen der Schuldner bis 2.<br />
Quartal 2015<br />
Euro 1,0 Mio. aus Lästigkeitsprämien<br />
Euro 56,0 Mio. Gesamterlöse
Übersicht zur Aufteilung der<br />
Umsatzerlöse (Prognose)<br />
Ca. 95 % der Erlöse resultieren aus freiwilligen Zahlungen<br />
der Schuldner/Kunden im ethischen Servicing.<br />
Für den Fall, dass die prospektierten Umsatzerlöse<br />
übertroffen werden, ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart,<br />
dass die erwirtschafteten Mehrerlöse i. H. v. jeweils<br />
50 % an die Anleger ausgeschüttet und an die geschäftsführende<br />
Gesellschafterin der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, gezahlt werden.<br />
Prognose<br />
4 Mio. Euro<br />
aus Schuldenbereinigungsplänen<br />
17 Mio. Euro<br />
aus Insolvenzausschüttungen<br />
2 Mio. Euro<br />
aus Verwertung von Sicherheiten<br />
30 %<br />
7 %<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
8 Chancen der beteiligung<br />
2 %<br />
4 %<br />
1 Mio. Euro<br />
aus Pfändungen<br />
2 %<br />
1 Mio. Euro<br />
aus Lästigkeitsprämien<br />
21 %<br />
34 %<br />
12 Mio. Euro<br />
aus Ratenzahlungen<br />
19 Mio. Euro aus<br />
Einmalzahlungen<br />
der Schuldner<br />
33
34934
9 Markt notleidender Kreditforderungen<br />
9.1 Allgemeine Informationen<br />
Rund sechs Jahre nach den ersten Transaktionen hat<br />
sich der Handel mit Kredit-Portfolios notleidender Forderungen<br />
in Deutschland etabliert. Für die Verkäufer<br />
bietet sich ein Instrument zur Sicherung der Liquidität.<br />
Vor allem im Bankbereich ermöglicht der Verkauf von<br />
notleidenden Darlehensforderungen (Non-Performing<br />
Loans, im Folgenden kurz „<strong>NPL</strong>‘s“ genannt) privaten<br />
wie öffentlichen Banken, Sparkassen, Landesbanken und<br />
Volksbanken, ihre laufenden Aktivitäten zur Verbesserung<br />
ihrer Risikostruktur voranzutreiben und eröffnet<br />
ihnen zusätzliche Chancen, ihre Position im Markt und<br />
ihre Ertragskraft zu stärken.<br />
In Deutschland sind derzeit überwiegend Abwicklungsdienstleistungsunternehmen<br />
mit der Verwertung<br />
von <strong>NPL</strong>-Portfolios mit Fokus auf die Verwertung von<br />
Immobilien beschäftigt, wie z. B. Hudson Advisors<br />
Germany <strong>GmbH</strong>, Hoist AG, Immofori AG, Servicing<br />
Advisors Deutschland <strong>GmbH</strong> oder Situs Global Servicing<br />
<strong>GmbH</strong>. Das gehandelte Volumen von Kredit-Portfolios<br />
stieg seit 2004 stetig an, wobei eine klare Trennung<br />
zwischen <strong>NPL</strong>-Portfolios und solchen mit ordnungsgemäß<br />
bedienten Darlehen nicht möglich ist, da in Teilen<br />
gemischte Forderungspakete veräußert wurden. Diesen<br />
Markt dominieren laut Marktbericht der „Deutsche Bank<br />
Research“ vom 05.04.2007 Immobiliendarlehen. Rund<br />
2/3 vom Nominalkreditvolumen der verkauften Portfolios<br />
entfallen auf Kredite, die allein mit Immobilien<br />
besichert sind. Verkäufer sind zu großen Teilen Kreditinstitute.<br />
Als Käufer sind bislang überwiegend internationale<br />
Investmentbanken aufgetreten, wie beispielsweise<br />
Lone Star, Goldman Sachs, JP Morgan, Citigroup,<br />
Shinsei und Merrill Lynch. Die Höhe des Kaufpreises<br />
wird von der Qualität der enthaltenden Kredite, deren<br />
Sicherheiten sowie der Qualität der Informationen über<br />
die Kreditnehmer bestimmt. Grundsätzlich gilt hier, je<br />
besser die Daten sind, desto geringer fällt die Risikoeinschätzung<br />
aus und desto höher ist der zu zahlende<br />
Kaufpreis. die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt, nur den<br />
in der Regel nach der Verwertung von immobilien verbleibenden,<br />
unbesicherten Teil der Forderungen zu<br />
erwerben. Weitere Marktinformationen sind der IFF-<br />
Studie 2007 und der PwC-Studie 2010 zu entnehmen.<br />
9.2 Übertragung der<br />
Kreditforderungen<br />
Die Vergabe von Krediten zählt zu den zentralen Säulen des<br />
Bankgeschäfts. Traditionell markiert der Vertragsabschluss<br />
den Beginn einer langfristigen Beziehung zum Kunden,<br />
die mindestens bis zur Fälligkeit des Kredites andauert.<br />
Bei Leistungsstörungen übernimmt die Bank selbst die<br />
Abwicklung oder Sanierung mit ihren Work-out-Abteilungen<br />
als „Intensivbetreuung“. Um jedoch die Struktur ihrer<br />
Aktiva und den Einsatz des Kapitals zu optimieren, veräußern<br />
deutsche Banken seit einigen Jahren vermehrt Kredite.<br />
Hierbei kann es sich um einzelne notleidende Kredite oder<br />
ganze Portfolios unterschiedlichen Typs handeln, wie beispielsweise<br />
Unternehmenskredite, Konsumentenkredite,<br />
Kredite an private Haushalte und besicherte oder unbesicherte<br />
Kredite (Non-Performing Loans).<br />
Nachteilig wirkt sich diese Art von Transaktionen<br />
oftmals auf die Reputation der veräußernden Bank aus.<br />
Ein Kreditverkauf wird von den Kunden und der Öffentlichkeit<br />
häufig als Vertrauensbruch angesehen. Als besonders<br />
problematisch gilt dabei, wenn ein Forderungskäufer<br />
mit der Abwicklung der Darlehen beginnt und die<br />
Sicherheiten verwertet. Insbesondere angelsächsischen<br />
Forderungskäufern und den von ihnen beauftragten<br />
Abwicklungsdienstleistern wird vorgeworfen, die Kredite<br />
ohne Rücksicht auf die Interessen der Kreditnehmer zu<br />
verwerten und an einer gütlichen Einigung im Einzelfall<br />
nicht interessiert zu sein. Dabei werden die vielfältigen<br />
volkswirtschaftlichen Vorteile übersehen und eine<br />
differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Typen<br />
von Kreditnehmern unterbleibt meist.<br />
Kreditnehmer, deren Verträge verkauft und dann<br />
ggf. abgewickelt werden, sind bereits über einen längeren<br />
Zeitraum ihren vertraglichen Verpflichtungen zu<br />
Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den Kreditgebern<br />
nicht nachgekommen. Liegt dagegen keine Vertragsverletzung<br />
des Kunden vor, treten die Kreditaufkäufer<br />
in den bestehenden Vertrag mit seinen Konditionen ein.<br />
Insofern ergibt sich aus dem Verkauf von Kreditforderungen<br />
durch die Banken kein direkter Nachteil für die<br />
Kreditnehmer (Darlehensschuldner).<br />
Generell ist eine Übertragung von Kreditforderungen<br />
ohne Zustimmung des Kreditnehmers möglich.<br />
Hierbei gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer<br />
über. In dem Spezialfall des Verkaufs notleidender Forderungen,<br />
insbesondere also, wenn das Darlehen gekündigt<br />
wurde, weil der Kreditnehmer nicht nur vorübergehend<br />
zahlungsunfähig oder nicht zahlungswillig ist,<br />
ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />
(BGH-Urteil vom 27.02.2007) eine Übertragung von<br />
Kreditforderungen auch ohne Zustimmung des Kreditnehmers<br />
möglich. Der Verkauf der Forderungen ändert<br />
nichts an der Möglichkeit des Kreditnehmers, gegen den<br />
neuen Gläubiger die gleichen Einwendungen geltend zu<br />
machen, wie zuvor gegen den ursprünglichen Forderungsinhaber,<br />
den Kreditgeber. Insbesondere bleiben die ver-<br />
35
36<br />
traglichen Vereinbarungen über Zinsen und Gebühren,<br />
Laufzeiten und sonstige Bedingungen gültig und der<br />
Kreditnehmer bleibt weiterhin durch die bestehenden<br />
gesetzlichen Regelungen geschützt. Auf die Verletzung<br />
des „Bankgeheimnisses“ kann ein Abtretungsverbot von<br />
notleidenden Forderungen nicht gestützt werden. Auch<br />
aus Datenschutzvorschriften ergibt sich kein gesetzliches<br />
Verbot im Sinne des § 134 BGB und es liegt kein<br />
Geheimnisverrat im Sinne der Strafvorschriften vor.<br />
Insgesamt enthält das deutsche Rechtssystem damit<br />
nach Ansicht der „Bundesvereinigung Kreditankauf<br />
und Servicing e. V.“ heute schon ein ausgewogenes Verhältnis<br />
von Gläubiger- und Schuldnerrechten, das auch<br />
beim Verkauf eines notleidenden Kredits fortbesteht.<br />
Mit großer Spannung wurde in diesem Zusammenhang<br />
auf die Reaktion der Bundesregierung auf die veränderte<br />
Marktlage und die Bedenken des Verbraucherschutzes<br />
gewartet. Am 19. August 2008 trat das Risikobegrenzungsgesetz<br />
in Kraft. Der Gesetzgeber verstärkte hiermit<br />
die schutzwürdigen Positionen der Kreditnehmer und<br />
steigerte die Transparenz der Finanzmärkte.<br />
Folgende Neuerungen für den Abschluss künftiger<br />
(Kredit- bzw.) Darlehensverträge wurden normiert: Banken<br />
sind nunmehr verpflichtet, bereits bei Vertragsabschluss auf<br />
die Option zur Weiterveräußerung des Darlehens hinzuweisen.<br />
Die Aufnahme eines solchen Hinweises in den Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen genügt den Anforderungen<br />
des Gesetzgebers nicht. Weiterhin wurde die Pflicht der<br />
Banken begründet, drei Monate vor Nichtverlängerung des<br />
Darlehens oder Ablauf der Zinsbindung darauf hinzuweisen.<br />
Eine erfolgte Weiterveräußerung ist künftig unverzüglich<br />
gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen. Banken<br />
dürfen ein Immobiliendarlehen erst dann kündigen, wenn<br />
es „notleidend“ ist. Als „notleidend“ wurde die Situation<br />
definiert, in der der Darlehensnehmer mit mindestens zwei<br />
aufeinanderfolgenden Teilzahlungen, mindestens jedoch<br />
mit 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens, in Verzug ist.<br />
Das Risikobegrenzungsgesetz soll den Schutz des<br />
Darlehensnehmers auch ohne Sonderkündigungsrecht<br />
künftig ausreichend gewährleisten und die Bedenken<br />
seitens des Verbraucherschutzes ausräumen. Eine Veränderung<br />
für bereits bestehende Darlehen ist hiermit<br />
nicht verbunden. Insofern wurde das Urteil des BGH<br />
vom 27.02.2007 bestätigt.<br />
Auswirkungen auf den Handel mit <strong>NPL</strong>-Forderungen<br />
werden sich nach Einschätzung der Experten weder<br />
durch die Entwicklung der Rechtsprechung noch der<br />
einschlägigen Literatur ergeben.<br />
Ist ein Forderungsportfolio veräußert, wird die Beitreibung<br />
einzelner Forderungen in der Regel von einem<br />
Abwicklungsdienstleister (Servicer) übernommen.<br />
Nahezu alle am <strong>NPL</strong>-Markt tätigen Servicer sind in<br />
der „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V.“<br />
organisiert, die am 12.07.2007 in Frankfurt a. M. von führenden<br />
Unternehmen aus den Bereichen Forderungskauf<br />
und Abwicklungsdienstleistung gegründet wurde. Die Servicingleistungen,<br />
die die publity AG für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erbringt, werden ebenfalls von Mitbewerbern wie<br />
Deutsche EBH <strong>GmbH</strong>, Hoist AG, Proceed Collection Services<br />
<strong>GmbH</strong>, Link Financial <strong>GmbH</strong> und anderen erbracht.<br />
Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen insgesamt<br />
rund 60.000 Mitarbeiter, von denen in Deutschland<br />
rund 4.000 im Bereich des Portfoliomanagements tätig<br />
sind. Der Verband hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern<br />
grundsätzliche Abwicklungsgrundsätze erarbeitet.<br />
Im Einzelnen sind dies:<br />
die unter Vertrag befindlichen Forderungen nach<br />
den deutschen Gesetzen und nach dem Standard<br />
des Bundesverbandes deutscher Inkassounternehmen<br />
(BDIU) zu bearbeiten;<br />
Kreditportfolios nicht nur unter Berücksichtigung<br />
von Ertrags- und Liquiditätsbelangen des Forderungsinhabers<br />
zu verwalten, sondern auch die<br />
örtliche Verbundenheit des Forderungsverkäufers<br />
und seine Verantwortung für die in der Region<br />
lebenden Menschen und ansässigen Unternehmen<br />
zu berücksichtigen;<br />
bestrebt zu sein, vor der Verwertung von Sicherheiten<br />
eine einvernehmliche Lösung mit den Kreditnehmern<br />
herbeizuführen;<br />
für die Bearbeitung hoch qualifizierte und motivierte<br />
Asset Manager zu beschäftigen, die mit den<br />
lokalen Gepflogenheiten im Umgang mit Kreditschuldnern<br />
vertraut sind.<br />
Darüber hinaus wird bei der Bearbeitung notleidender<br />
Kredite ein umfassendes und variables Maßnahmenpaket<br />
angeboten. Dieses kann aus diskontierter Rückzahlung,<br />
teilweisem Forderungsverzicht, Umschuldung,<br />
freihändigem Verkauf von Sicherheiten (wie Immobilien),<br />
Forderungsverkauf oder Rettungserwerb bestehen.<br />
Weiterhin hat die „Bundesvereinigung Kreditankauf<br />
und Servicing e. V.“ ein System der Corporate<br />
Governance für ihre Mitglieder und einen Ethikkodex<br />
für den Umgang mit Schuldnern entwickelt und ein<br />
Ombudsmann-System/Schiedsverfahren eingeführt,<br />
um eine Schlichtungsstelle zu schaffen. Mehr Informationen<br />
hierzu sind auf der Internetseite der „Bundesvereinigung<br />
Kreditankauf und Servicing e. V.“ unter<br />
„www.bks-ev.de“ zu finden.
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
9 markt notleidender Kreditforderungen<br />
37
38<br />
Der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingesetzte Servicer,<br />
die publity AG, ist seit Frühjahr 2008 Mitglied in<br />
der „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing<br />
e. V. (BKS)“; eine weitere Mitgliedschaft des Servicers<br />
besteht im „Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen<br />
e. V.“ (BDIU).<br />
9.3 Investition und vertraglich<br />
verankerte Investitionskriterien<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, wird bereits gekündigte unbesicherte,<br />
titulierte Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen<br />
sowie andere urkundlich besicherte<br />
Forderungen von deutschen Banken, ausländischen<br />
Finanzinvestoren und/oder anderen Finanzdienstleistern<br />
in einzelnen Portfolios auf Grundlage einzelner<br />
und individuell mit den jeweiligen Verkäufern ausgehandelter<br />
Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />
der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />
In der Regel werden am <strong>NPL</strong>-Markt unbesicherte<br />
Kreditportfolios mit einem Forderungsvolumen im<br />
zweistelligen Millionenbereich bis hin zu mehreren 100<br />
Schuldner im laufenden<br />
Insolvenzverfahren<br />
Schuldner mit<br />
unbekanntem<br />
Aufenthaltsort<br />
50 % 40 %<br />
Mio. Euro angeboten. Aktuell handelt es sich hierbei um<br />
Portfolios, die im Zeitraum zwischen 2004 und 2007 an<br />
Finanzinvestoren veräußert wurden. Seinerzeit waren<br />
diese Portfolios mit Immobilien weitestgehend besichert.<br />
Zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs sind die verpfändeten<br />
Sicherheiten vollständig durch die Banken<br />
oder deren Servicern verwertet. In den meisten Fällen<br />
bestehen diese Forderungen gegen die Hauptschuldner<br />
sowie mithaftende Personen (Ehegatten, Bürgen etc.).<br />
Die Höhe der Nominalforderungen gegen die einzelnen<br />
Schuldner in diesen Portfolios beträgt oftmals<br />
100.000 Euro bis hin zu mehreren Mio. Euro.<br />
Folgende Merkmale treffen auf die meisten aktuell angebotenen<br />
Kreditportfolios zu:<br />
Forderungsportfolio<br />
Euro 1.334 Mio.<br />
(im Nominalwert von)<br />
enthaltene Kreditengagements (Fälle) ca. 6.000<br />
mit persönlich haftenden Schuldnern<br />
ca. 8.000<br />
(Hauptschuldner & Bürgen)<br />
Bei der Bewertung eines zu erwerbenden Forderungspaketes<br />
werden im Rahmen einer Due Diligence Prüfung durch unabhängige<br />
Rechtsanwälte nachfolgende Merkmale überprüft:<br />
5 %<br />
5 %<br />
Schuldner ohne<br />
Insolvenz und<br />
ohne Abgabe der<br />
eidesstattlichen<br />
Versicherung<br />
Schuldner mit Abgabe<br />
der eidesstattlichen<br />
Versicherung
Nominalwert der Forderungen,<br />
Anzahl der Schuldner,<br />
Alter der Schuldner,<br />
regionale Zuordnung der Schuldner,<br />
Anzahl und Laufzeit der Insolvenzverfahren,<br />
Verschuldungsgrad der Schuldner,<br />
sonstiges Vermögen der Schuldner,<br />
bisher durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen,<br />
Anzahl der Schuldner mit unbekanntem Aufenthaltsort<br />
bzw. ausländischem Wohnsitz.<br />
Die Forderungen können nicht nur gegen Privatpersonen<br />
bestehen, sondern auch gegen juristische Personen wie<br />
Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung und gegen Kommanditgesellschaften. In den<br />
meisten Fällen wurde die persönliche Haftung auf natürliche<br />
Personen erweitert (ehemalige Geschäftsführer,<br />
Vorstände, Bürgen, etc.). Durch die Verkäufer werden<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft Datentapes zur Verfügung gestellt,<br />
aus denen sich die beschriebenen Angaben ergeben. Einzelne<br />
Vorgänge bedürfen jedoch einer gesonderten Würdigung<br />
im Rahmen der Due Diligence Prüfungen, um<br />
einen vollständigen und aussagekräftigen Gesamteindruck<br />
über jedes einzelne Portfolio zu erhalten.<br />
Je nach Größe der Portfolios fällt die jeweilige Due<br />
Diligence Prüfung mehr oder weniger umfangreich aus.<br />
In diesem Zusammenhang werden ca. 10 % bis 20 %<br />
aller Kreditakten stichprobenartig geprüft. Diese werden<br />
insbesondere auf Vollständigkeit (Schriftwechsel mit<br />
dem Schuldner, Darlehensverträge, Titel, etc.) geprüft.<br />
Im Folgenden sind die für den Kauf eines Forderungsportfolios<br />
vertraglich verankerten Ausschlusskriterien<br />
aufgelistet:<br />
fehlende Datentapes und unvollständige Kreditakten<br />
generell,<br />
ein Kaufpreis über 1,5 % des Nominalwertes der<br />
Forderungen,<br />
mehr als 25,0 % der Schuldner haben ihren Aufenthalt<br />
ins Ausland verlegt bzw. sind unbekannt<br />
verzogen.<br />
Auf Grundlage der von unabhängigen Rechtsanwälten<br />
erstellten umfassenden due diligence berichte erfolgt die<br />
Kaufentscheidung für die jeweiligen Portfolios. da durch die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ausschließlich Portfolios notleidender und<br />
nicht besicherter Kredite angekauft und verwertet werden<br />
sollen, ist die datenqualität maßgebend. Nach erfolgter, auf<br />
der Empfehlung des due diligence berichtes beruhenden<br />
Kaufentscheidung durch die Geschäftsführung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
ist dieser bericht Grundlage der Freigabe der<br />
Kaufpreiszahlung durch den mittelverwendungskontrolleur.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
9 markt notleidender Kreditforderungen<br />
9.4 Aufgaben des Servicers<br />
Als Servicer wird die publity AG tätig werden. Die publity<br />
AG ist als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Servicing<br />
von „Non-Performing Loans“ auf dem deutschen<br />
Markt tätig. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirbt Portfolios<br />
notleidender Kredite und beauftragt die publity AG als<br />
Servicer mit der Abwicklung. Diese wird die Ansprüche<br />
aus den notleidenden Bankforderungen bestmöglich<br />
zugunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verwerten. Die publity<br />
AG verfügt durch die bisherige Tätigkeit in diesem<br />
Bereich über das nötige Know-how sowie die entsprechend<br />
spezialisierten Mitarbeiter zur optimalen Kreditabwicklung<br />
und -verwertung. So stellt der Servicer ein<br />
Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsermittlern und<br />
Asset-Managern zusammen, die die einzelnen Forderungen<br />
auf- und strategisch abarbeiten.<br />
Nach Übernahme eines Forderungspaketes erfolgt<br />
zunächst die elektronische Erfassung aller vom Verkäufer<br />
übergebenen Hand-, Kredit- und Abwicklungsakten.<br />
Diese werden in einem Back-Office-System dem Bearbeitungsteam<br />
zur Verfügung gestellt. Zeitgleich erfolgt die<br />
Bearbeitung der Kreditakten durch die von der publity<br />
AG beauftragten Rechtsanwälte. Diese legen dann zu<br />
jedem einzelnen Schuldner Rechtsanwaltsakten an, in<br />
denen die aktuellen Forderungskonten geführt werden.<br />
Darüber hinaus übernehmen die Rechtsanwälte sämtliche<br />
Korrespondenz mit den Schuldnern.<br />
Nach Einsichtnahme in die Schuldnerakten wird<br />
zunächst anhand von Internetrecherchen, Telefonkontakten<br />
u. ä. ein erster Gesamteindruck vom Schuldner<br />
gewonnen. Im nächsten Schritt werden die Wirtschaftsermittler<br />
vor Ort tätig. Hierbei erfolgt die Recherche<br />
der Erreichbarkeit des Schuldners (Meldeadresse und<br />
tatsächliche Wohnadresse), seiner aktuellen beruflichen<br />
Tätigkeit, eventuell vorhandener Beteiligungen an<br />
Unternehmen und seines sozialen Umfeldes. In diesem<br />
Zusammenhang wird ein besonderes Augenmerk auf die<br />
Beteiligungen der Familienangehörigen gelegt. Zudem<br />
überprüfen die Wirtschaftsermittler den Status der in<br />
den früheren Vermögensaufstellungen des Schuldners<br />
aufgelisteten Vermögensgegenstände. Die so gewonnenen<br />
Erkenntnisse werden in einem ersten Ermittlungsbericht<br />
festgehalten.<br />
Im Zuge des Analyseprozesses erfolgt die Gliederung<br />
der Schuldner in die Gruppen „Groß- und Profischuldner“<br />
sowie „Kleinschuldner“. Dieses Vorgehen ist notwendig<br />
und wichtig, da sich die Schuldnergruppen nicht<br />
nur in der Höhe der Schulden unterscheiden, sondern<br />
regelmäßig auch in ihrer Lebensweise und ihren wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten.<br />
39
40<br />
Groß- und Profischuldner<br />
Charakterisierend für die Gruppe der Groß- und Profischuldner<br />
ist der Umstand, dass durch die erfolgten Kreditaufnahmen<br />
zusätzliche Vermögenswerte, wie Immobilien<br />
und Unternehmensbeteiligungen, geschaffen wurden.<br />
Diese Vermögenswerte sind, soweit nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
zerschlagen, noch vorhanden<br />
und oft durch Übertragung an nahestehende Personen<br />
dem Zugriff der Gläubiger entzogen. In diesen Fällen<br />
prüfen die eingesetzten Wirtschaftsermittler, ob sich das<br />
persönliche und geschäftliche Umfeld und insbesondere<br />
der Lebensstil und -standard des Schuldners verändert hat.<br />
Indizien sind in diesem Zusammenhang die Nutzung von<br />
Ferienwohnung oder -haus, Segel- oder Motorjacht und<br />
Kleinflugzeug. Die Überprüfung erfolgt mittels Creditreform-Auskünften<br />
(Beschäftigung, Beteiligungen, etc.),<br />
Handelsregisterrecherchen und weiteren Recherchen, um<br />
so ein umfassendes Bild zur Beurteilung des Schuldners zu<br />
erlangen. Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass<br />
die Kreditaufnahme nach wie vor der Aufrechterhaltung<br />
eines aufwendigen Lebensstils dient, erfolgt gegebenenfalls<br />
durch Einschaltung eines Insolvenzverwalters die Prüfung,<br />
ob Anfechtungsrechte erfolgreich geltend gemacht werden<br />
können. Diese Vorgehensweise zielt darauf ab, die Verschleierung<br />
von Vermögenswerten durch den Schuldner aufzudecken,<br />
wenn diese Werte dem Zugriff der Gläubiger entzogen<br />
sind. Im Ergebnis wird dem Schuldner der Abschluss<br />
eines Gläubigervergleichs unter Einbeziehung möglichst<br />
aller Gläubiger des betreffenden Schuldners angeboten.<br />
Kleinschuldner<br />
Der Kleinschuldner hat durch Kreditaufnahme vielfach<br />
ein zentrales Lebensziel, wie beispielsweise den Erwerb<br />
von Wohneigentum, Aufbau einer kleingewerblichen<br />
oder freiberuflichen Existenz, verwirklichen wollen. Bei<br />
Fälligstellung der Kredite war er regelmäßig nicht in der<br />
Lage, diese vollständig zurückzuführen. In der Folge<br />
führten Zwangsversteigerung, weitere Vollstreckungsmaßnahmen,<br />
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung<br />
zu einem Auskommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen<br />
mit allen negativen Begleiterscheinungen. Oft<br />
gelangen Schuldner in dieser Gruppe durch Krankheit,<br />
Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder ähnliche Vorfälle<br />
in die sogenannte Schuldenfalle, aus der sie sich nicht<br />
aus eigener Kraft befreien können. Der Servicer wird<br />
diesen Schuldnern Vergleichsverträge unter Berücksichtigung<br />
aktueller Verdienstmöglichkeiten zum Abschluss<br />
anbieten. Überdies soll den Schuldnern im Rahmen der<br />
Ausarbeitung des außergerichtlichen Vergleichs individuelle<br />
Hilfestellung angeboten werden.<br />
In einem weiteren Schritt erfolgt auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse<br />
und der persönlichen Eindrücke der Wirtschaftsermittler<br />
eine erste persönliche Kontaktaufnahme<br />
mit dem Schuldner durch den zuständigen Asset-Manager.<br />
Mittels weiterer persönlicher Gespräche werden Kenntnisse<br />
aus dem ersten Ermittlungsbericht in Bezug auf die aktuelle<br />
Situation des Schuldners, seine familiären Verhältnisse und<br />
sein persönliches Umfeld, vertieft und ergänzt.<br />
Die Beitreibung der Geldforderungen erfolgt mittels<br />
außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen gegen<br />
den jeweiligen Schuldner. Gerichtliche Maßnahmen sind<br />
im Wesentlichen die Pfändung vorhandener Vermögenswerte<br />
sowie die Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen<br />
Versicherung. Maßnahmen außergerichtlicher<br />
Geltendmachung sind insbesondere persönliche<br />
Verhandlungen, mit dem Ziel, Vergleiche abzuschließen.<br />
Bei Vergleichsabschlüssen sollen gütliche und für den<br />
Schuldner verträgliche Regelungen getroffen werden, die<br />
es ihm ermöglichen, sich durch Leistung einer einmaligen<br />
Zahlung, alternativ durch Ratenzahlungen, aus dem Schuldverhältnis<br />
zu befreien. Diese Vereinbarung kann Einmal-<br />
oder Ratenzahlungen, eine Umfinanzierung oder eine ganz<br />
andere Lösung vorsehen und ergibt sich maßgeblich aus den<br />
Gesprächen zwischen Schuldner und Asset-Manager. Die<br />
beauftragten Rechtsanwälte übernehmen die juristische<br />
Umsetzung und erarbeiten die hierzu notwendigen Verträge.<br />
In den Fällen, in denen eine kooperative Lösung mit den<br />
Schuldnern scheitert, leiten die Ermittler in Zusammenarbeit<br />
mit den Rechtsanwälten unter Berücksichtigung der<br />
gewonnenen individuellen Erkenntnisse zeitnah Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
gegen diese Schuldner ein.<br />
Sind Insolvenzverfahren bereits eingeleitet worden,<br />
erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern.<br />
Die jeweiligen Insolvenzverwalter werden über die<br />
Ergebnisse der Ermittlungen umfassend informiert, sodass<br />
gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden können, um<br />
die Insolvenzmasse zu mehren. Insgesamt zeichnet sich<br />
die Arbeit des beauftragten Servicers durch ein flexibles,<br />
an dem Gesamtziel, Erlöse aus dem Forderungspaket<br />
zu erzielen, orientiertes Konzept aus. So informiert das<br />
Back-Office-System zeitnah über den jeweiligen Ermittlungs-<br />
und Bearbeitungsstand bezüglich jedes einzelnen<br />
Schuldners. Es bietet darüber hinaus die Plattform für<br />
die fallbezogene Kommunikation zwischen Wirtschaftsermittlern,<br />
Asset-Managern und Rechtsanwälten.<br />
Ein wesentlicher Aspekt im Erfolg der publity AG ist der<br />
Umgang mit dem Schuldner. Vom ersten Kontakt, bis hin zum<br />
Vergleich, folgt sie dem „Code of Conduct“. Der Schuldner<br />
wird als Individuum betrachtet und wie ein Kunde behandelt.<br />
Für die publity AG gilt stets das Fairnessprinzip:<br />
„Wer viel hat, zahlt viel! Wer wenig hat, zahlt wenig!“
Die Korrespondenz mit den Schuldnern erfolgt ausschließlich<br />
durch die eingesetzten Rechtsanwälte. Auf<br />
Inkassokosten sowie Bearbeitungs-, Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren<br />
wird dabei vollständig verzichtet. So werden<br />
Schuldner wieder zu Kunden. Dies ist für jeden Schuldner<br />
eine Chance. Belegt wird dies durch die Tatsache, dass über<br />
95 % der Erlöse infolge freiwilliger Zahlungen anfallen. So<br />
wirkt das Geschäftsmodell der publity AG jedes Jahr aktiv<br />
bei der Entschuldung und der Rückführung Hunderter ehemaliger<br />
Schuldner/Kunden ins Arbeits- und Wirtschaftsleben<br />
mit. Ein Fakt zum volkswirtschaftlichen Nutzen aller.<br />
Das ethische Servicing der publity AG: sittlich, moralisch<br />
und sozialkompetent!<br />
Die ausführlichen Darstellungen zum Servicing-Vertrag<br />
befinden sich im Kapitel 13.6 „Vertrag über das<br />
Servicing und die Aktenverwaltung“.<br />
9.5 Weitere Angaben<br />
zum Anlageobjekt<br />
Das Ziel der Beteiligung ist der Erwerb von Forderungsportfolios<br />
und die Erzielung von Erlösen aus der Verwertung<br />
der Einzelforderungen. Anlageziel ist es, aus der<br />
Beteiligung die größtmöglichen Erlöse aus dem „Kreditankauf<br />
und Servicing“ zu erwirtschaften.<br />
Das operative Geschäft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat<br />
bis zum Zeitpunkt der Projekterstellung einen „Realisierungsgrad“<br />
von „null“ erreicht, da bis dahin weder<br />
ein Kreditforderungsportfolio erworben wurde, noch<br />
Kaufverträge über den Erwerb von Kreditforderungsportfolios<br />
geschlossen worden sind.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt den Erwerb eines<br />
Gesamtforderungsportfolios im Nominalvolumen von 1.334<br />
Mio. Euro zu einem Gesamtkaufpreis i. H. v. 20 Mio. Euro.<br />
Die konkreten Anlageziele der Beteiligung sowie die konkrete<br />
Anlagepolitik werden in Kapitel 9.3 „Investition und vertraglich<br />
verankerte Investitionskriterien“ eingehend beschrieben.<br />
Die Nettoeinnahmen aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
(eingeworbenes Kommanditkapital abzüglich<br />
fondsabhängiger Kosten) werden für den Erwerb der Forderungspakete,<br />
zur Abdeckung von Anlaufkosten und für die<br />
Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet. Da die Nettoeinnahmen<br />
für die Realisierung des Anlageziels ausreichen, ist<br />
nicht vorgesehen, Fremdmittel aufzunehmen. Eine Nutzung<br />
für sonstige Zwecke ist nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung sind die im Kapitel 13 „Rechtliche<br />
Grundlagen“ beschriebenen Verträge, mit Ausnahme der<br />
Kaufverträge über Forderungspakete, abgeschlossen. Das<br />
operative Geschäft der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beginnt mit dem<br />
Ankauf des ersten Forderungspaketes und seiner Bearbei-<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
9 markt notleidender Kreditforderungen<br />
tung. Weitere Vertragsabsprachen oder Vorverträge existieren<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />
Den nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu nennenden<br />
Personen stand oder steht nicht das Eigentum an<br />
dem Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu,<br />
§ 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 VermVerkProspV. Diesen Personen steht<br />
aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt gemäß § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 VermVerkProspV zu.<br />
Die in den §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV genannten<br />
Personen, namentlich die Gründungsgesellschafter<br />
Wolfgang Lein und Sebastian Pfeifer, erbringen mittelbar<br />
durch deren Unternehmen, die EMINENCE Capital<br />
Management <strong>GmbH</strong> & Co. KG und die Firma Network<br />
Resolution, an denen diese Geschäftsanteile halten, nicht<br />
nur geringfügige Leistungen und Lieferungen, in dem sie<br />
beauftragt sind, den Vertrieb der <strong>Fonds</strong>anteile der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu erbringen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> als Anbieterin<br />
der Vermögensanlagen und Gründungsgesellschafterin<br />
erbringt nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen<br />
in Form der Due Diligence Prüfung im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Forderungsportfolios, vgl. Abschnitt<br />
6.4.1. Darüber hinaus werden durch die nach §§ 3, 7 oder<br />
12 VermVerkProspV zu nennenden Personen keine nicht<br />
nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht,<br />
die im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Eigenkapitals<br />
sowie mit dem Erwerb und Herstellung des Anlageobjektes<br />
stehen, § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 8 VermVerkProspV.<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen des<br />
Anlageobjektes in der Verwendung der erworbenen Forderungsbestände<br />
ergeben sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen.<br />
Weiterhin ergeben sich Beschränkungen<br />
aus der eingeschränkten Handelbarkeit der Vermögensanlage.<br />
Es besteht kein öffentlicher Markt, an dem die<br />
Beteiligung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG gehandelt werden könnte. Es bestehen keine<br />
nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes,<br />
§ 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 3 VermVerkProspV.<br />
Weitere rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
des Anlageobjektes gemäß § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4<br />
VermVerkProspV bestehen nicht.<br />
Der Erwerb der Forderungspakete bzw. das Anlageobjekt/Anlageziel<br />
unterliegt keinen behördlichen Genehmigungen,<br />
daher liegen solche nicht vor.<br />
Bewertungsgutachten oder Due Diligence Berichte<br />
zu den im Jahre 2011 zu erwerbenden Forderungsportfolios<br />
liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am<br />
01.11.2010 nicht vor.<br />
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
und deren Aufgliederung sind im Kapitel 11<br />
„Wirtschaftlichkeitsberechnungen“ dargestellt.<br />
41
0<br />
dAS EmiSSiONSKAPiTAL<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG besteht ausschließlich aus Kommanditanteilen.<br />
42
10 Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
10.1 Beteiligungsmöglichkeit<br />
Grundlagen für den Erwerb einer Kommanditbeteiligung<br />
an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG sind dieser Prospekt einschließlich des<br />
Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />
sowie die vollständig und richtig ausgefüllte und vom<br />
Anleger unterschriebene Beitrittserklärung, die als<br />
Muster im Anhang dieses Prospektes abgedruckt ist.<br />
Zeichnungen nimmt die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG unter folgender Adresse an:<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon: 0700/67 53 66 37<br />
Telefax: +49 (0)341/261 787 – 31<br />
E-Mail: info@nplfonds.de<br />
10.2 Annahme der<br />
Beitrittserklärung<br />
Voraussetzung für die Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist die Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Die Annahme der Beitrittserklärung steht unter<br />
der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und<br />
vollständigen Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />
des Agios.<br />
Des Zugangs der Annahmeerklärung beim Anleger<br />
bedarf es nicht. Er wird jedoch zeitnah nach Annahme<br />
mit gesondertem Schreiben über die Annahme des Beitrittsantrages<br />
informiert. Nach Eintritt der vorstehend<br />
genannten Voraussetzungen bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
Beteiligungen an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG können nur erworben<br />
werden, solange die Emissionsphase nicht beendet ist.<br />
Diese endet am 31.12.2011.<br />
Die Zeichnungssumme sowie das Agio i. H. v. 5,0 %<br />
der Zeichnungssumme sind innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den<br />
Zeichner zur Zahlung fällig, wobei der Eingang auf dem<br />
Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblich ist.<br />
Auf der Beitrittserklärung erklärt der Anleger unter<br />
anderem, dass er den Verkaufsprospekt einschließlich<br />
des Gesellschaftervertrages und des Treuhandvertrages<br />
sowie eine Durchschrift der Beitrittserklärung mit dem<br />
Datum seiner Unterschrift erhalten hat.<br />
10.3 Zeichnungsvolumen<br />
und Mindestzeichnung<br />
Der Erwerbspreis ist die Zeichnungssumme gemäß Beitrittserklärung.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />
10.000 Euro. Geringere Zeichnungssummen können im<br />
Einzelfall mit Zustimmung der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung<br />
zugelassen werden. Die Zeichnungssummen müssen<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Unter berücksichtigung des mindestzeichnungsbetrags<br />
pro Anleger i. H. v. 10.000 Euro und des geplanten Eigenkapitals<br />
von 23.120.000 Euro ergeben sich eine mindestzahl<br />
von 4 Anlegern (zwei Gründungskommanditisten,<br />
ein Treuhandkommanditist und ein Neuanleger) und<br />
die Höchstzahl von 2.203 Anlegern einschließlich der<br />
Gründungskommanditisten.<br />
Das Eigenkapital der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG besteht ausschließlich aus Kommanditanteilen<br />
zzgl. Kapitalrücklage (Agio).<br />
10.4 Zeichnungsfrist, Schließungs-<br />
und Kürzungsmöglichkeiten,<br />
Öffnungsklausel<br />
Einen Werktag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes<br />
kann diese Vermögensanlage erstmals gezeichnet<br />
werden. Spätestens am 31.12.2011 wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
für weitere Anleger geschlossen. Ist das<br />
geplante Kommanditkapital bereits zu einem früheren<br />
Zeitpunkt vollständig gezeichnet, ist die Geschäftsführung<br />
berechtigt, die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bereits zu einem<br />
früheren Zeitpunkt zu schließen. Es ist vertraglich nicht<br />
vorgesehen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />
an der Vermögensanlage zu kürzen.<br />
Die geschäftsführende Komplementärin ist berechtigt,<br />
das Emissionskapital nach eigenem Ermessen bis<br />
zu einer Gesamtkapitalhöhe von maximal 50 Mio.<br />
Euro zu erhöhen.<br />
10.5 Staaten, in denen<br />
das Angebot erfolgt<br />
Das Angebot der Beteiligung erfolgt ausschließlich in<br />
Deutschland und somit nicht in verschiedenen Staaten.<br />
Es richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />
Personen.<br />
43
44<br />
10.6 Bankverbindung und<br />
Einzahlungskonto<br />
Die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich Agio i. H. v.<br />
5,0 % der Zeichnungssumme ist in einer Summe innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
fällig. Einzahlungen sind auf das folgende<br />
Bankkonto der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG zu leisten:<br />
Kontoinhaber <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Bankverbindung Commerzbank AG Leipzig<br />
Bankleitzahl 860 400 00<br />
Kontonummer 104 422 100<br />
Die bei der Einzahlung entstehenden Kosten trägt der<br />
Anleger.<br />
Die Auszahlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />
werden von folgendem Bankkonto geleistet:<br />
Zahlstelle<br />
Kontoinhaber Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftssitz Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />
Bankverbindung Merck Finck & Co. Privatbankiers<br />
Bankleitzahl 120 309 00<br />
Kontonummer 502 683 09<br />
10.7 Weitere vom Anleger zu<br />
zahlende Kosten und Steuern<br />
Neben dem Agio hat der Anleger keine weiteren mit<br />
dem Erwerb der Anlage verbunden Kosten zu tragen.<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />
gestellt. Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung<br />
von Telekommunikationsmitteln werden dem Anleger<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht in Rechnung gestellt.<br />
Eigene Kosten für Telefon, Porto, etc. hat der Anleger<br />
selbst zu tragen.<br />
Der Anleger trägt im Falle der Eintragung als Direktkommanditist,<br />
erstmals zum 30.06.2012, selbst die<br />
Kosten für die Beurkundung der Handelsregistervollmacht<br />
zur Eintragung seiner Hafteinlage in das Handelsregister.<br />
Hierzu wird auf § 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrags<br />
verwiesen.
Weiterhin hat der Anleger die im Falle der Übertragung<br />
des auf ihn entfallenen Kommanditanteils entstehenden<br />
Kosten (Notar-, Gerichts- und Verwaltungskosten)<br />
zu tragen (siehe § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />
sowie § 9 des Treuhandvertrages). Zu der Höhe der vorgenannten<br />
Kosten können, weil diese beim Anleger entstehen,<br />
keine abschließenden Angaben gemacht werden.<br />
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />
weitere Steuern fallen direkt bei den einzelnen<br />
Anlegern an. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption sowie die steuerlichen Auswirkungen<br />
der Beteiligungen für den Anleger sind im Kapitel 12<br />
„Steuerliche Grundlagen“ erläutert. Die Anbieterin übernimmt<br />
nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Eine Nachschussverpflichtung besteht nicht, auch<br />
nicht als Ausgleichsleistung der Gesellschafter untereinander.<br />
Darüber hinaus fallen keine für den Anleger<br />
mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten an.<br />
10.8 Persönliche<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Eine Finanzierung des jeweiligen Anteilserwerbes wird<br />
durch die Anbieterin nicht angeboten oder vermittelt. Sie<br />
rät auch von einer Finanzierung der Kommanditanteile<br />
ab. Auf die mit einer Anteilsfinanzierung verbundenen<br />
Risiken wird im Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“<br />
(S.10) hingewiesen.<br />
10.9 Übertragungsmöglichkeiten<br />
Die freie Handelbarkeit für Anteile an geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> ist dadurch eingeschränkt, dass kein mit frei<br />
handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt existiert.<br />
Die Fungibilität von <strong>Fonds</strong>anteilen hängt von der<br />
Entwicklung der Beteiligung und einer entsprechenden<br />
Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass ein<br />
vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich mit<br />
Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung oder unter<br />
Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist.<br />
Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />
oder Treugeber kann seine Kommanditbeteiligung<br />
nur zum Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung<br />
zum 01.01. des Folgejahres durch Abtretung übertragen,<br />
belasten oder in sonstiger Weise über sie verfügen.<br />
Die Übertragung, teilweise Übertragung oder sonstige<br />
Verfügung über die Kommanditanteile bedarf der<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />
Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
10 beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen,<br />
soweit durch eine teilweise Übertragung<br />
Gesellschaftsanteile entstehen sollten, die 10.000 Euro<br />
unterschreiten. Eine Verfügung, die zur Trennung der<br />
Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungsrechten des<br />
Gesellschaftsanteils führt, vor allem die Bestellung<br />
eines Nießbrauchs ist nicht zulässig. Der Rechtsnachfolger<br />
eines Kommanditisten tritt in sämtliche Rechte<br />
und Pflichten des ausscheidenden Kommanditisten aus<br />
dem Gesellschaftsvertrag ein. Die Kapitalkonten werden<br />
unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
10.10 Haftung<br />
Die unmittelbare Haftung des Kommanditisten besteht<br />
von Gesetzes wegen nicht, soweit er seine Pflichteinlage<br />
erbracht hat und die Beteiligung im Handelsregister eingetragen<br />
wurde. Es haftet jedoch das gesamte Gesellschaftskapital<br />
für entstandene Verluste vorrangig für<br />
unbefriedigte Ansprüche von Gläubigern der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht<br />
nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter<br />
untereinander, soweit sich aus den §§ 171 f. HGB<br />
nichts anderes ergibt.<br />
Soweit durch Ausschüttungen oder Verlustzuweisungen<br />
ein negatives Kapitalkonto entsteht, braucht dieses<br />
im Innenverhältnis bei Ausscheiden nicht ausgeglichen<br />
werden. In Höhe des durch Ausschüttungen entstandenen<br />
negativen Kapitalkontos haftet der Kommanditist<br />
aber im Falle einer Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
gegenüber Gläubigern der Gesellschaft.<br />
45
46<br />
1
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
wurde am 15. September 2010 gegründet und hat daher<br />
noch keinen Jahresabschluss erstellt. Die Darstellung der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aufbereitung<br />
der Planzahlen erfolgt daher nach den verringerten<br />
Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV.<br />
Sie basiert im Wesentlichen auf den bereits geschlossenen<br />
Verträgen und den der Prognoserechnungen zugrunde<br />
liegenden Annahmen.<br />
Hinweis: bei allen Angaben in diesem Kapitel handelt<br />
es sich um Prognosen, ausgenommen die Wiedergabe<br />
der Eröffnungsbilanz der Emittentin. Ausgangspunkt<br />
aller Prognosen/Szenarien sind die Zahlungsströme von<br />
beginn bis zum Ende der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Alle darstellungen und berechnungen sind in Euro.<br />
11.1 Leistungsbilanz<br />
Die Realisierung des <strong>Fonds</strong>projektes „<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ ist das zweite Projekt<br />
des Initiators, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>.<br />
Eine Leistungsbilanz bezogen auf bislang durchgeführte<br />
Emissionen kann nicht abgebildet werden, da die<br />
Emissionsphase des <strong>NPL</strong>-<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 zum 31.12.2010<br />
enden wird und die operative Tätigkeit der Bearbeitung<br />
und Verwertung der bereits erworbenen Forderungen<br />
im Juni 2010 begonnen hat (siehe Kapitel 5 „Informationen<br />
des Anbieters über bislang von ihm aufgelegte<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaften“).<br />
Der Servicer, die publity AG, ist seit Jahren für andere<br />
Finanzinvestoren tätig, für die er Leistungen im Rahmen<br />
des Servicing vergleichbarer notleidender Kreditportfolios<br />
erbringt. Nachfolgend werden anhand eines Forderungsportfolios<br />
sowohl die Umsatzerlöse in den einzelnen<br />
Jahren als auch die angefallenen Servicingvergütungen<br />
dargestellt. Dieses Forderungsportfolio wurde bereits<br />
in dem Emissionsprospekt des <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1, Stand<br />
14.7.2009, abgebildet.<br />
2008<br />
Euro<br />
2009<br />
Euro<br />
Die unten abgebildete Prognoserechnung berücksichtigt<br />
die von der publity AG tatsächlich vereinnahmten<br />
Erlöse im Zeitraum vom 01.01.2008 bis einschließlich<br />
30.09.2010. Darüber hinaus enthält die Prognoserechnung<br />
die vom Servicer, der publity AG, erwarteten<br />
weiteren Erlöse im Zeitraum vom 01.10.2010 bis zum<br />
31.12.2012.<br />
Prognoserechnung<br />
(ist- und Planzahlen des beispielportfolios)<br />
das der beispielrechnung zugrunde liegende Kreditportfolio<br />
wurde von einer deutschen bank zu einem Kaufpreis<br />
von 450.000 Euro Ende dezember 2007 erworben.<br />
Nach einer bearbeitungszeit von 33 monaten durch<br />
den eingesetzten Servicer, die publity AG, konnten zum<br />
30.09.2010 Umsatzerlöse von 2.027.375 Euro verbucht<br />
werden. die voraussichtlichen Gesamterlöse im Zeitraum<br />
bis 31.12.2012 werden auf 2.737.375 Euro geschätzt.<br />
Die Höhe der Erlöse ergibt sich aus den mit den<br />
Schuldnern abgeschlossenen Vergleichen (über Einmaloder<br />
Ratenzahlungen), aus Schuldenbereinigungsplänen,<br />
Zwangsmaßnahmen und aus Insolvenzverfahren. Die<br />
ersten Umsatzerlöse wurden von der publity AG innerhalb<br />
von drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages<br />
und Abtretung der Forderungen im März 2008 erzielt.<br />
die bis zum 30.09.2010 tatsächlich erzielten Erlöse<br />
entsprechen im Verhältnis zum Kaufpreis der Forderungen<br />
bereits jetzt einem deutlich höheren (multiplikations-)<br />
Faktor als dem in der Prognoserechnung<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
zugrunde liegenden Faktor von 2,8 (siehe Kapitel 11.3<br />
„Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin,<br />
(Prognoserechnung)“).<br />
Die Annahmen zu den Umsatzerlösen und zur<br />
voraussichtlichen Ertrags- und Finanzlage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(s. o. Kapitel 11.3.) beruhen auf den mit<br />
diesem Portfolio seit 2007 gewonnenen Erfahrungen<br />
des Servicers, der publity AG.<br />
01.01.2010<br />
bis<br />
30.09.2010<br />
Euro<br />
01.07.2009<br />
bis<br />
31.12.2010<br />
Euro<br />
2011<br />
Euro<br />
2012<br />
Euro<br />
Gesamt<br />
Euro<br />
Umsatzerlöse aus Servicing 706.866 900.404 420.105 110.000 300.000 300.000 2.737.375<br />
Due Diligence Kosten<br />
(1,0 % des Kaufpreises)<br />
4.500 -4.500<br />
Servicing-Pauschale inkl. MwSt.<br />
(30 % der Umsatzerlöse)<br />
252.351 321.444 149.977 39.270 107.100 107.100 -977.243<br />
Aktenverwaltung inkl. MwSt. 71.400 71.400 47.600 23.800 71.400 71.400 -357.000<br />
Kaufpreis -450.000 -450.000<br />
Überschuss (vor Abzug von<br />
Verwaltungskosten)<br />
-71.385 507.560 222.528 46.930 121.500 121.500 948.632<br />
Ist-Zahlen Prognose<br />
47
48<br />
11.2 Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsrechnung der<br />
Emittentin (Prognoserechnung)<br />
(alle Angaben in Euro)<br />
Mittelverwendungsrechnung Anschaffungskosten in Euro Anschaffungskosten in %<br />
1. Kaufpreis der Forderungen 17.500.000 75,69<br />
2. Umsatzsteuer 279.412 1,21<br />
3. Due-Diligence-Prüfung 175.000 0,76<br />
4. Betriebswirtschaftliche Konzeption,<br />
Prospektaufstellung<br />
340.000 1,47<br />
5. Eigenkapitalbeschaffung 3.278.000 14,18<br />
6. Marketing-Kosten 300.000 1,30<br />
7. Reserve / Vorfinanzierung 1.247.588 5,40<br />
Gesamt 23.120.000 100,00<br />
Mittelherkunftsrechnung in Euro<br />
8. Eigenkapital 23.120.000<br />
davon Gründungskommanditkapital 19.000<br />
davon Kapital des Treuhandkommanditisten 1.000<br />
davon Zeichnungskapital 22.000.000<br />
Kapitalrücklage (Agio) 1.100.000<br />
Gesamt 23.120.000<br />
Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge des investitions-<br />
und Finanzierungsplans<br />
Die Investitions- und Finanzierungsplanung bildet die<br />
liquiditätswirksamen Vorgänge in der Investitionsphase<br />
ab. Es ist vorgesehen, dass ein oder mehrere Forderungsportfolios<br />
ab April 2011 von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworben werden.<br />
Die dargestellte Investitions- und Finanzierungsplanung<br />
geht von einem geplanten Eigenkapital i. H. v.<br />
insgesamt 23.120.000 Euro aus. Im Rahmen der Emission<br />
ist vorgesehen, 23.100.000 Euro über Kommanditeinlagen<br />
zu platzieren. Die Gründungs- und Treuhandkommanditisten<br />
halten weitere Kapitalanteile i. H. v.<br />
20.000 Euro. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
hält keinen Kapitalanteil an der Gesellschaft.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden von<br />
der Gesellschaft weder Zwischenfinanzierungs- noch<br />
Endfinanzierungsmittel aufgenommen.<br />
Kaufpreis der Forderungen (1.)<br />
Es ist vorgesehen, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus dem<br />
eingeworbenen Kommanditkapital einen Gesamtbetrag<br />
i. H. v. 17.500.000 Euro für den Kauf geeigneter Forderungsportfolios<br />
verwendet. Darüber hinaus sollen im Jahr<br />
2013 aus den bis dahin erwirtschafteten Erlösen weitere<br />
2.500.000 Euro in den Erwerb weiterer Forderungsportfolios<br />
reinvestiert werden. Der Preis für den Ankauf der<br />
Forderungsportfolios wurde mit 1,5 % des Nominalwertes<br />
der Forderungen kalkuliert und fußt auf Erfahrungswerten<br />
des <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1. Insofern ergibt<br />
sich bei einem Kaufpreis von 20. Mio. Euro ein nominelles<br />
Forderungsvolumen von rund 1.334.000.000 Euro.<br />
Umsatzsteuer (2.)<br />
Der Forderungskauf unterliegt der Umsatzsteuer, die durch<br />
den Forderungskäufer an das Finanzamt abzuführen ist.<br />
Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Nennwert<br />
der Forderungen abzüglich Kaufpreis und darin enthaltener<br />
Umsatzsteuer. Der wirtschaftliche Nennwert wurde<br />
i. H. v. 19.250.000 Euro angenommen. Die darin enthaltene<br />
Umsatzsteuer von 279.412 Euro ist an das Finanzamt<br />
abzuführen.
due-diligence-Prüfung (3.)<br />
Im Zusammenhang mit der Auswahl der anzukaufenden<br />
Forderungspakete sind jeweils Due-Diligence-Prüfungen<br />
erforderlich. Diese werden durch von der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> beauftragte, spezialisierte,<br />
unabhängige Rechtsanwälte vorgenommen. Die hieraus<br />
resultierenden Aufwendungen betragen 1,0 % des Kaufpreises<br />
der Forderungspakete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
bezogen auf die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft insgesamt<br />
erworbenen Forderungspakete. Die Vergütung<br />
wird mit Unterzeichnung der Verträge über den Erwerb<br />
der jeweiligen Forderungsportfolios fällig.<br />
Wirtschaftliche Konzeption,<br />
Prospektaufstellung (4.)<br />
Für die Erarbeitung der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Konzeption, die Projektentwicklung, die Erstellung<br />
des Emissionsprospektes sowie des Marketingmaterials<br />
erhält die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> eine vertraglich<br />
vereinbarte Vergütung von 340.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird nach<br />
Rechnungsstellung fällig, wenn ausreichend Eigenkapitaleinzahlungen<br />
erfolgt sind.<br />
Eigenkapitalbeschaffung (5.)<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals durch die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> wird eine Vertriebsprovision<br />
i. H. v. 14,9 % des Kommanditkapitals (9,9 % Provision<br />
zzgl. 5 % Agio), d. h. i. H. v. insgesamt 3.278.000<br />
Euro angenommen.<br />
marketingkosten (6.)<br />
Der Initiator, die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
erhält während der Emissionsphase (von Januar bis<br />
Dezember 2011) auf Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
für die Erbringung von laufenden Marketingleistungen<br />
eine Vergütung i. H. v. monatlich 25.000<br />
Euro (300.000 Euro jährlich) – zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Leistungen umfassen im Einzelnen<br />
die Erstellung von zusätzlichen Werbematerialien, z. B.<br />
DVD´s, Durchführung von fondsbezogenen Vertriebsveranstaltungen,<br />
(mehrfach und bundesweit stattfindende<br />
<strong>NPL</strong>-Konferenzen 2011), Analysen und Werbung<br />
in Fachzeitschriften und auf Fachmessen.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
Reserve/Vorfinanzierung (7.)<br />
Die Reserve/Vorfinanzierung umfasst die Vorsteuer auf<br />
die Investitionskosten und etwaige zusätzlich anfallende<br />
Kosten während der Investitionsphase. Insgesamt<br />
wurde die Reserve/Vorfinanzierung auf 1.247.588 Euro<br />
geschätzt. Der nicht verbrauchte Rest der Kosten-Reserveposition<br />
kann für den Kauf weiterer Forderungsportfolios<br />
verwendet werden.<br />
Eigenkapital/Kommanditkapital (8.)<br />
Das gesamte Emissionskapital beläuft sich auf 23.120.000<br />
Euro und ist bis zum 31.12.2011 zu platzieren. Davon<br />
entfallen auf die Gründungskommanditisten 19.000 Euro<br />
und auf den Treuhandkommanditisten 1.000 Euro. In<br />
der Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass<br />
das Emissionskapital bis einschließlich 30.09.2011 vollständig<br />
eingezahlt ist.<br />
Kapitalrücklage (Agio)<br />
Neben der Kommanditeinlage ist ein Agio i. H. v. 5,0 %<br />
des Zeichnungsbetrages durch die Anleger zu leisten.<br />
Dieses Aufgeld wurde in der Position Kapitalrücklage<br />
ausgewiesen.<br />
Gesamthöhe der Vergütungen und Provisionen<br />
Die Gesamthöhe der Vergütungen/Provisionen beträgt<br />
4.093.000 Euro ohne nicht abzugsfähige Umsatzsteuer.<br />
Zu den Entgelten wurden die Positionen Due Diligence,<br />
wirtschaftliche Konzeption, Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />
und Kosten für das Marketing gerechnet. Die<br />
vorstehenden Vergütungen/Provisionen insbesondere<br />
Vermittlungsprovisionen fallen ausschließlich einmalig<br />
an. Dies entspricht einer Kostenbelastung des Emissionskapitals<br />
von 17,7 %. Im Falle, dass die Kosten-Reserveposition<br />
nicht ausgeschöpft wird, entspricht die Kostenbelastung<br />
12,3 % des Emissionskapitals.<br />
49
50<br />
11.3 Voraussichtliche Ertrags- und Finanzlage der Emittentin,<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Prognoserechnung)<br />
(alle Angaben in Euro)<br />
Ertragslage<br />
Finanzlage<br />
27.10.–<br />
31.12.2010<br />
in Euro<br />
01.01.–<br />
31.12.2011<br />
in Euro<br />
01.01.–<br />
31.12.2012<br />
in Euro<br />
01.01.–<br />
31.12.2013<br />
in Euro<br />
01.01.–<br />
31.12.2014<br />
in Euro<br />
01.01.–<br />
30.6.2015<br />
in Euro<br />
Gesamt<br />
in Euro<br />
1. Umsatzerlöse 0 799.000 9.201.000 13.332.000 21.334.000 11.334.000 56.000.000<br />
Summe Erlöse 0 799.000 9.201.000 13.332.000 21.334.000 11.334.000 56.000.000<br />
2. Bestandsveränderungen 0 -11.985 -138.000 -1.999.800 -3.200.100 -170.010 -5.519.895<br />
Rohertrag 0 787.015 9.063.000 11.332.200 18.133.900 11.163.990 50.480.105<br />
3. Servicing-Vergütung/publity 0 239.700 2.760.300 3.999.600 6.400.200 3.400.200 16.800.000<br />
4. Aktenverwaltung/publity 0 150.000 360.000 360.000 360.000 180.000 1.410.000<br />
5. nicht abzugsfähige Vorsteuer 0 77.169 392.676 536.192 813.641 437.782 2.257.460<br />
6. <strong>Fonds</strong>verwaltung, vorbereitende<br />
Buchhaltung<br />
0 180.000 184.500 189.100 193.800 99.300 846.700<br />
7. Mittelverwendungskontrolle,<br />
Jahresabschlusserstellung und<br />
steuerliche Beratung<br />
0 45.000 39.000 39.000 39.000 39.000 201.000<br />
8. Prüfungskosten 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 75.000<br />
9. Vergütung Treuhandkommanditist 0 37.400 28.600 28.600 28.600 28.600 151.800<br />
10. Haftungsvergütung 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 25.000<br />
11. Reserve 0 17.000 17.400 17.900 18.300 18.800 89.400<br />
Summe Aufwand 0 766.269 3.802.476 5.190.392 7.873.541 4.223.682 21.856.360<br />
Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibung 0 20.746 5.260.524 6.141.808 10.260.359 6.940.308 28.623.745<br />
12. sonstiger Ertrag 0 0 0 0 0 4.000.000 4.000.000<br />
13. sonstiger Aufwand 0 0 0 0 0 18.932.433 18.932.433<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
0 20.746 5.260.524 6.141.808 10.260.359 -7.992.125 13.691.312<br />
14. Gewerbesteuer 0 604 -843.000 -984.887 -1.647.973 0 -3.475.255<br />
Jahresfehlbetrag/-überschuss 0 21.350 4.417.524 5.156.921 8.612.386 -7.992.125 10.216.057<br />
15. Bestandsänderungen Forderungen 0 11.985 138.000 1.999.800 3.200.100 170.010 5.519.895<br />
16. Bestandsveränderung Forderungen<br />
gegen Finanzamt<br />
0 -14.585 -50.296 -23.230 -44.908 133.019 0<br />
17. Bestandsveränderung Rückstellungen 0 15.000 0 0 0 -15.000 0<br />
18. Abgang Restbuchwert Forderungen 0 0 0 0 0 18.932.433 18.932.433<br />
Jahres-Cashflow 0 33.750 4.505.228 7.133.491 11.767.578 11.228.337 34.668.385<br />
19. Investitionen/Forderungskauf 0 -21.064.162 -823.250 -2.564.916 0 0 -24.452.328<br />
20. Eigenkapital 20.000 22.000.000 0 0 0 0 22.020.000<br />
21. Agio 0 1.100.000 0 0 0 0 1.100.000<br />
Jahres-Cashflow nach Finanzierung<br />
und Investition<br />
20.000 2.069.588 3.681.978 4.568.575 11.767.578 11.228.337 33.336.057<br />
22. geplante Ausschüttung in % 5 % 10 % 10 % 10 % 119 % 149 %<br />
23. geplante Ausschüttung absolut -2.202.000 -2.202.000 -2.202.000 -26.230.057 -32.836.057<br />
24. geplanter Frühzeichnerbonus -500.000 -500.000<br />
Jahres-Cashflow nach Verwendung 20.000 1.569.588 1.479.978 2.366.575 9.565.578 -15.001.720 0<br />
25. Anfangsbestand liquide Mittel 0 20.000 1.589.588 3.069.567 5.436.142 15.001.720<br />
Endbestand liquide Mittel 20.000 1.589.588 3.069.567 5.436.142 15.001.720 0
Erläuterung der wesentlichen Annahmen<br />
und Wirkungszusammenhänge der<br />
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie der Planliquiditätsrechnung<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt das Ergebnis der<br />
Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2011 bis<br />
2015 dar. Die der Planung zugrunde liegenden Verträge<br />
werden im Kapitel 13 „Rechtliche Grundlagen“ detailliert<br />
erläutert. Die Positionen, die nicht auf vertraglichen<br />
Vereinbarungen beruhen, wurden auf Basis allgemein<br />
bekannter wirtschaftlicher Tatsachen und vorliegender<br />
Erfahrungswerte des beauftragten Servicers kalkuliert.<br />
Grundlage der Liquiditätsplanung bilden Ergebnisse<br />
der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Investitions-<br />
und Finanzierungsplanung. Die Liquiditätsplanung<br />
stellt den voraussichtlichen Mittelfluss für den Prognosezeitraum<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dar.<br />
Umsatzerlöse (1.)<br />
Unter der Position Umsatzerlöse wurden die von der<br />
Emittentin erwarteten Erlöse aus der Forderungsverwertung<br />
dargestellt. Grundlage für die Prognoserechnung<br />
bildet die Prognoserechnung des Beispielportfolios<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG in Bezug auf Bearbeitungszeiten, Erlöszeitpunkte<br />
und Höhe der Gesamterlöse. Die in der Prognoserechnung<br />
angenommenen Erlöse i. H. v. 56.000.000 Euro<br />
entsprechen 4,2 % des Nominalforderungsvolumens.<br />
Das Verhältnis zwischen dem Kaufpreis i. H. v. 1,5 %<br />
der Nominalforderungshöhe und den Erlösen i. H. v.<br />
4,2 % der Nominalforderungshöhe entspricht einem<br />
Multiplikator von 2,8.<br />
Aus den durch das Servicing erzielten Erlösen sind<br />
Rückstellungen für die prognostizierten Ausschüttungen<br />
zu bilden. Die darüber hinaus vorhandenen liquiden<br />
Mittel stehen der <strong>Fonds</strong>geschäftsführung bis zum<br />
30.06.2014 für den Ankauf von weiteren Kreditportfolios<br />
zur Verfügung.<br />
Sollten die prognostizierten Umsatzerlöse übertroffen<br />
werden, ist im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten Mehrerlöse zu<br />
50 % an die Anleger ausgeschüttet werden und i. H. v.<br />
jeweils 25 % an den Servicer und die geschäftsführende<br />
Komplementärin ausgezahlt werden.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
bestandsveränderungen (2.)<br />
Die Kaufpreise für die Forderungsportfolios werden in<br />
das Umlaufvermögen eingestellt. Der Bestand der Forderungen<br />
mindert sich jeweils um die erzielten Erlöse<br />
aus den Forderungen. Die Minderung beträgt unter den<br />
Annahmen der Prognoserechnung 1,5 % der Gesamterlöse<br />
pro Jahr. Die Bestandsveränderung ist erfolgswirksam<br />
zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird der<br />
Kaufpreis um voraussichtliche Forderungsausfälle in<br />
den Jahren 2013 und 2014 abgeschrieben.<br />
Servicingvergütung/publity (3.)<br />
Der Servicer, die publity AG, erhält für die Bearbeitung<br />
und Verwertung der Forderungen eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung i. H. v. 30 % der vereinnahmten Erlöse zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung basiert auf<br />
dem abgeschlossenen Servicing-Vertrag und ist nach<br />
Rechnungslegung fällig.<br />
Aktenverwaltung/publity (4.)<br />
Der Servicer, die publity AG, erhält ab dem 01.01.2012<br />
für die Aktenverwaltung, mit der sie Rechtsanwälte<br />
beauftragt, eine pauschale monatliche Vergütung i. H. v.<br />
30.000 Euro (jährlich 360.000 Euro) zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Im Jahr 2011 beträgt die vorgesehene<br />
Vergütung 150.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Aktenverwaltungspauschale ist monatlich<br />
nach Rechnungslegung fällig.<br />
Nicht abzugsfähige Vorsteuer (5.)<br />
Umsätze aus dem kalkulierten Forderungsausfall zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs der Forderungen unterliegen nicht<br />
der Umsatzsteuer. Die Vorsteuer der auf diese Umsätze<br />
entfallenden Aufwendungen ist nicht abzugsfähig.<br />
<strong>Fonds</strong>verwaltung und vorbereitende<br />
buchhaltung (6.)<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> erhält ab dem<br />
01.01.2011 für die <strong>Fonds</strong>geschäftsführung und -verwaltung<br />
und die Vorbereitung der Buchführung eine<br />
monatliche Pauschale i. H. v. 15.000 Euro (jährlich<br />
180.000 Euro) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist<br />
mit einem Inflationsausgleich von 2,5 % jährlich kalkuliert.<br />
Die Geschäftsführungsvergütung ist monatlich<br />
nach Rechnungslegung fällig.<br />
51
52<br />
mittelverwendungskontrolle,<br />
Jahresabschlusserstellung und<br />
steuerliche beratung (7.)<br />
Für die Mittelverwendungskontrolle erhält die Rödl &<br />
Richter <strong>GmbH</strong> eine jährliche Vergütung von 10.000<br />
Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Für die laufende Steuerberatung und die Fertigung der<br />
Jahresabschlüsse erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis<br />
einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 31.000<br />
Euro und während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />
i. H. v. 21.000 Euro, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die quartalsweise nach Leistungserbringung<br />
abgerechnet werden kann; vgl. Kapitel 13.3<br />
„Beratungsvertrag zur laufenden beratenden Tätigkeit“.<br />
Für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse und<br />
die Vorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an die<br />
Anleger erhält die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> während der<br />
Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (bis einschließlich<br />
31.12.2011) eine Vergütung i. H. v. 4.000 Euro und<br />
während der Betriebsphase eine jährliche Vergütung<br />
i. H. v. 8.000 Euro.<br />
Wirtschaftsprüferkosten (8.)<br />
Die Wirtschaftsprüfer sollen für die Prüfung der von der<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> erstellten Jahresabschlüsse eine<br />
jährliche Vergütung i. H. v. 15.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer erhalten, wobei die Kosten der Prüfung<br />
des Jahresabschlusses 2010 in den Kosten für den Jahresabschlusses<br />
2011 enthalten sein sollen. Die Kosten<br />
der Wirtschaftsprüfer sollen nach Erstellung der Prüfberichte<br />
der Jahresabschlüsse und nach entsprechender<br />
Rechnungslegung fällig werden.<br />
Vergütung Treuhandkommanditist (9.)<br />
Der Treuhandkommanditist, die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,<br />
erhält während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />
i. H. v. 0,17 % p. a. und während der Betriebsphase eine<br />
Vergütung i. H. v. 0,13 % p. a. des jeweils gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für<br />
die Übernahme des halbjährlichen Versandes, von Informationen<br />
und Unterlagen (z. B. Gesellschafterversammlungen<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren, Beschlussfassungen)<br />
erhält er seine Auslagen ersetzt. Grundlage ist<br />
die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütung. Die<br />
Kosten sind zuzüglich geschätzter Auslagen angesetzt. Die<br />
Vergütung ist zeitanteilig zum Ende eines Quartals fällig.<br />
Haftungsvergütung (10.)<br />
Aus dem Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />
Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag ergibt<br />
sich, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> für<br />
die Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung<br />
von 5.000 Euro erhält. Sie ist berechtigt, jedoch nicht<br />
verpflichtet, einen Inflationsausgleich weiter zu berechnen.<br />
Bei den Annahmen wurde ein Inflationsausgleich<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Reserve (11.)<br />
Weiterhin erfolgte die Planung einer Reserveposition<br />
für Unvorhergesehenes i. H. v. insgesamt rund 17.000<br />
Euro jährlich. Der Betrag wurde in der Prognoserechnung<br />
jährlich um einen Inflationsausgleich von 2,5 %<br />
angehoben.<br />
Sonstiger Ertrag (12.)<br />
Zum Ende der Laufzeit wird im Planjahr 2015 der kalkulierte<br />
Veräußerungserlös aus dem Verkauf des aufbereiteten<br />
Restforderungsbestandes an Dritte in Ansatz<br />
gebracht. Es handelt sich dabei um ein Veräußerungsergebnis,<br />
das nicht der Besteuerung gem. § 16 EStG<br />
unterliegt und als laufendes Ergebnis zur Ermittlung<br />
der Gewerbesteuer herangezogen wird.<br />
Sonstiger Aufwand (13.)<br />
In der Position sonstiger Aufwand erfolgte die Berücksichtigung<br />
des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der<br />
geplanten Veräußerung des nicht abgeschriebenen<br />
Forderungsbestandes.<br />
Gewerbesteuer (14.)<br />
Die Gewerbesteuer wurde auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes<br />
unter Berücksichtigung der Regelungen<br />
für die Besteuerung von Personengesellschaften berechnet.<br />
Am Sitz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (Leipzig) gilt derzeit<br />
ein Gewerbesteuerhebesatz von 460,0 %. Im Übrigen<br />
wird zur Ermittlung der Gewerbesteuer auf das Kapitel<br />
12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />
Cashflow aus Geschäftstätigkeit<br />
Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit spiegelt das liquiditätswirksame<br />
Ergebnis des Geschäftsbetriebs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wieder. Ausgangsbasis für die Berechnung ist<br />
der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende<br />
Jahresüberschuss eines jeden Geschäftsjahres, welcher um<br />
nicht liquiditätswirksame Geschäftsvorfälle bereinigt wird.
Cashflow nach Finanzierung und investition<br />
Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit ermittelt sich aus<br />
dem Jahres-Cashflow abzüglich Investitionsaufwendungen<br />
zuzüglich Finanzierungsaufwendungen. Als<br />
Ergebnis verbleibt der Liquiditätsüberschuss, der unter<br />
Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten<br />
Ausschüttungsvoraussetzungen zur Auszahlung an<br />
die Kommanditisten zur Verfügung steht.<br />
Ausschüttungen (Frühzeichnerbonus) (22.–24.)<br />
Die bis zum 30.06.2011 beitretenden Gesellschafter<br />
erhalten lt. Gesellschaftsvertrag einen Frühzeichnerbonus<br />
i. H. v. 5 %, bezogen auf das von ihnen gezeichnete<br />
Kommanditkapital, der bis zum 15.12.2011 aus<br />
den ersten Umsatzerlösen ausgezahlt wird. Ausgehend<br />
von einem eingeworbenen Kommanditkapital von 10<br />
Mio. Euro sind in der Prognoserechnung dafür 500.000<br />
Euro eingeplant. Ein verbleibender Liquiditätsüberschuss<br />
wird für den Erwerb weiterer Kreditportfolios<br />
verwandt. Weiterhin geht die Planung davon aus, dass<br />
das verbleibende Kapital zum 30.06.2015 nach Feststellung<br />
des Jahresabschlusses an die Kommanditisten<br />
ausgezahlt wird.<br />
Cashflow nach Ausschüttung<br />
Der Cashflow nach Ausschüttung weist das Liquiditätsergebnis<br />
eines Geschäftsjahres nach Investitionstätigkeit,<br />
Finanzierungstätigkeit und Ausschüttung an die<br />
Kommanditisten aus.<br />
Anfangsbestand liquide mittel (25.)<br />
Unter dieser Position erfolgt der Ausweis der am Beginn<br />
des jeweiligen Planjahres vorhandenen liquiden Mittel,<br />
wie beispielsweise Bankguthaben.<br />
Endbestand liquide mittel<br />
Die Position Endbestand liquide Mittel ergibt sich<br />
aus der Summe aus Cashflow nach Ausschüttung und<br />
Anfangsbestand liquide Mittel und weist die am Ende<br />
des jeweiligen Planjahres vorhandenen liquiden Mittel,<br />
wie beispielsweise Bankguthaben, aus.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
11.4 Eröffnungsbilanz der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG vom 27.10.2010<br />
(alle Angaben in Euro)<br />
Eröffnungsbilanz<br />
in Euro<br />
Ausstehende Einlagen 20.000<br />
Umlaufvermögen<br />
Liquide Mittel 0<br />
Bilanzsumme 20.000<br />
Eigenkapital<br />
Kommanditkapital 20.000<br />
Bilanzsumme 20.000<br />
Erläuterung der Eröffnungsbilanz<br />
für die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Die Gesellschaft wurde am 15.09.2010 gegründet und<br />
zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und<br />
am 27.10.2010 im Handelsregister eingetragen. Die Einlagen<br />
der Gründungskommanditisten i. H. v. 19.000 Euro<br />
wurden am 29.10.2010 eingezahlt. Die Einlage des Treuhandkommanditisten<br />
i. H. v. 1.000 Euro ist zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung noch nicht eingezahlt.<br />
Weitere Geschäftsvorfälle haben sich nicht ergeben.<br />
53
54<br />
11.5 Voraussichtliche Vermögenslage<br />
der Emittentin, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
<strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Prognoserechnung)<br />
(alle Angaben in Euro)<br />
31.12.2010<br />
in Euro<br />
31.12.2011<br />
in Euro<br />
31.12.2012<br />
in Euro<br />
31.12.2013<br />
in Euro<br />
31.12.2014<br />
in Euro<br />
01.07.2015<br />
in Euro<br />
Umlaufvermögen<br />
1. Forderungen 0 17.490.927 17.386.461 18.328.617 15.835.739 0<br />
2. Nebenkosten zu<br />
Forderungen<br />
0 3.561.250 4.350.966 3.973.926 3.266.704 0<br />
3. Vorsteuer 0 14.585 64.881 88.111 133.019 0<br />
4. Liquide Mittel 20.000 1.589.588 3.069.567 5.436.142 15.001.720 0<br />
Summe Umlaufvermögen 20.000 22.656.350 24.871.875 27.826.796 34.237.182 0<br />
Bilanzsumme<br />
Eigenkapital<br />
20.000 22.656.350 24.871.875 27.826.796 34.237.182 0<br />
5. Kommanditkapital 20.000 22.020.000 22.020.000 22.020.000 22.020.000 22.020.000<br />
6. Kapitalrücklage 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000<br />
7. variables Kapitalkonto 0 -478.650 1.736.875 4.691.796 11.102.182<br />
8. Gewinn/Verlust 21.350 4.417.524 5.156.921 8.612.386 -7.992.125<br />
9. Ausschüttung -500.000 -2.202.000 -2.202.000 -2.202.000 -26.230.057<br />
Summe Eigenkapital<br />
Rückstellungen<br />
20.000 22.641.350 24.856.875 27.811.796 34.222.182 0<br />
10. Rückstellungen für<br />
Jahresabschlussprüfung<br />
15.000 15.000 15.000 15.000 0<br />
Summe Rückstellungen 0 15.000 15.000 15.000 15.000 0<br />
Bilanzsumme 20.000 22.656.350 24.871.875 27.826.796 34.237.182 0<br />
Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge der Planbilanzen<br />
Die abgebildeten Planbilanzen bilden den sich unter<br />
Berücksichtigung der angenommenen Planungsprämissen<br />
ergebenden Vermögensstatus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
per 31.12. jedes Planjahres ab.<br />
Umlaufvermögen (1. bis 4.)<br />
Im Umlaufvermögen wurden der angekaufte Forderungsbestand,<br />
die auf den Forderungsankauf entfallenen<br />
Investitionsnebenkosten (Nebenkosten zu Forderungen),<br />
Vorsteuerguthaben sowie die liquiden Mittel dargestellt.<br />
Die Entwicklung des Forderungsbestandes<br />
sowie der aktivierten Nebenkosten zu Forderungen<br />
ergeben sich aus den Einzahlungen der Forderungsschuldner,<br />
die anteilig auf die Anschaffungs- und<br />
Anschaffungsnebenkosten zur Ermittlung der Bestandsveränderungen<br />
verteilt werden.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zahlt an die von ihr beauftragten<br />
Dienstleister und Lieferanten neben dem Nettorechnungsbetrag<br />
auch die Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuerzahlungen<br />
kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft teilweise als<br />
Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt anmelden. Zeitversetzt<br />
erfolgt die Erstattung dieser Beträge an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Der jeweils noch nicht erstattete Betrag ist<br />
als Vorsteuerforderung in der Bilanz zu berücksichtigen.<br />
Die in Ansatz gebrachten liquiden Mittel lassen sich<br />
der Liquiditätsrechnung entnehmen. Sie entsprechen<br />
den vorhandenen Barmitteln nach Investition, Finanzierung<br />
und Ausschüttung zum jeweiligen Bilanzstichtag.
Eigenkapital (5. bis 9.)<br />
Es wird davon ausgegangen, dass zum 31.12.2011 Kommanditeinlagen<br />
i. H. v. 22.020.000 Euro zzgl. 5,0 %<br />
Agio i. H. v. 1.100.000 Euro auf die Kommanditeinlagen<br />
eingezahlt sind und das Emissionskapital somit<br />
voll platziert wurde. Hiervon entfallen auf die Gründungskommanditisten<br />
und den Treuhandkommanditisten<br />
20.000 Euro.<br />
Die unter der Position Eigenkapital ausgewiesene<br />
Kommanditeinlage entspricht 100,00 % der prospektierten<br />
Pflichteinlage. Das Agio wurde in der Kapitalrücklage<br />
ausgewiesen.<br />
Rückstellungen (10.)<br />
Die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses werden<br />
wirtschaftlich in dem Geschäftsjahr verursacht, für das<br />
der Jahresabschluss geprüft wird. Da ist soweit eine Rückstellung<br />
für eine ungewisse Verbindlichkeit zu bilden.<br />
11.6 Planzahlen der Emittentin,<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Prognoserechnung)<br />
(alle Angaben in Euro)<br />
2010<br />
in Euro<br />
2011<br />
in Euro<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
2012<br />
in Euro<br />
2013<br />
in Euro<br />
2014<br />
in Euro<br />
2015<br />
in Euro<br />
Investitionen 0 -21.064.162 -832.250 -2.564.916 0 0<br />
Umsatz gesamt 0 799.000 9.201.000 13.332.000 21.334.000 11.334.000<br />
Ergebnis 0 21.350 4.417.524 5.156.921 8.612.386 -7.992.125<br />
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 4 VermVerkProspV sind<br />
die Planzahlen der Emittentin, insbesondere zu Investitionen,<br />
Produktion, Umsatz und Ergebnis, mindestens<br />
für die folgenden drei Geschäftsjahre anzugeben.<br />
Die Planzahlen sind aus den Prognoserechnungen<br />
im Abschnitt 11.1 bis 11.4 ordnungsgemäß abgeleitet.<br />
Planzahlen der Emittentin zur Produktion existieren<br />
nicht, da die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG keinen Produktionsbetrieb unterhält.<br />
55
56<br />
11.7 Kapitalflussrechnung für<br />
den Anleger (Prognoserechnung)<br />
(alle Angaben in Euro)<br />
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft den sich aus<br />
den Prognoseberechnungen ergebenden voraussichtlichen<br />
Liquiditätsverlauf dieser Vermögensanlage auf<br />
Ebene des Anlegers bei einer Kommanditeinlage von<br />
100.000 Euro dar. In diesem Zusammenhang wurde<br />
der Spitzensteuersatz zur Einkommensteuer von 42 %<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag zugrunde gelegt.<br />
Gegebenenfalls beim Anleger anfallende Kirchensteuer<br />
wurde nicht berücksichtigt. Es wird an dieser Stelle<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Berechnungen<br />
nicht die persönliche Beratung durch einen Steuerberater<br />
ersetzen, sondern ausschließlich einen Anhaltspunkt<br />
darstellen.<br />
2011<br />
in Euro<br />
2012<br />
in Euro<br />
2013<br />
in Euro<br />
2014<br />
in Euro<br />
2015<br />
in Euro<br />
2016<br />
in Euro<br />
Gesamt<br />
in Euro<br />
Eigenkapitaleinzahlung<br />
inkl. Agio<br />
-105.000 0 0 0 0 0 -105.000<br />
gebundenes Kapital -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 -105.000 0<br />
Gewinnausschüttung 5.000 10.000 10.000 10.000 119.119 0 154.119<br />
Steuererstattungen (+)<br />
Steuernachzahlungen (-)<br />
0 -41 -7.250 -8.461 -14.124 16.082 -13.793<br />
Summe des Rückflusses 5.000 9.959 2.750 1.539 104.995 16.082 140.326<br />
Haftungsvolumen 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 0<br />
Nach der Prognoserechnung erhält der Anleger jährliche<br />
Ausschüttungen. Es wurde unterstellt, dass die<br />
Steuerzahlungen bzw. Steuererstattungen dem Anleger<br />
im zweiten Quartal des Folgejahres ab- bzw. zufließen.<br />
die Rendite nach Agio vor persönlichen Steuern des<br />
Anlegers (iRR-methode) beträgt unter den getroffenen<br />
Annahmen 10 % p. a. die Grundlagen für die berechnung<br />
der Rendite nach der iRR-methode werden nachfolgend<br />
erläutert.<br />
berechnungsmethode nach iRR<br />
Die für Investitionen und für unternehmerische Beteiligungen<br />
zur Berechnung der Rendite übliche IRR-Methode<br />
ist nicht vergleichbar mit anderen Methoden,<br />
wie zum Beispiel der Effektivzins-Methode. Mit der<br />
IRR-Methode kann keine Aussage zur Vorteilhaftigkeit<br />
der Investition im Vergleich zu anderen Investitionen<br />
getroffen werden.<br />
Die IRR-Methode gibt die Verzinsung des in der<br />
Anlage verbleibenden Kapitals über den jeweiligen Anlagezeitraum<br />
an. Die so ermittelte Rendite ist lediglich<br />
für das nach geplanten Ausschüttungen verbleibende<br />
Kapital gültig. Dies darf jedoch nicht als Verzinsung der<br />
ursprünglichen Einlage betrachtet werden. Würde dies<br />
unterstellt, müssten die erfolgten Ausschüttungen sofort<br />
zum gleichen Zinssatz bis zum Ende der Laufzeit reinvestiert<br />
werden (so genannte „Wiederanlageprämisse“).<br />
Da dies nicht vorgesehen ist, ist die IRR-Rendite nicht<br />
vergleichbar mit anderen Rendite-Berechnungsmethoden.
11.8 Sensitivitäten<br />
Sensitivitätsanalyse (Abweichungen<br />
zur Prognoserechnung)<br />
Beteiligung in Höhe von<br />
Euro 100.000 bis zum<br />
30.06.2015<br />
Ausschüttungen lt.<br />
Prognoserechnung<br />
Ausschüttungen bei<br />
negativer Abweichung<br />
zur Prognoserechnung<br />
Ausschüttungen bei<br />
positiver Abweichung<br />
zur Prognoserechnung<br />
Abweichung zur<br />
Prognoserechnung<br />
2011<br />
in Euro<br />
Die Prognoserechnung im Kapitel 11 „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“,<br />
beruht auf geschlossenen Verträgen,<br />
Erfahrungswerten und Annahmen. Jedoch werden sich<br />
in Zukunft naturgemäß Abweichungen gegenüber dem in<br />
der langfristigen Prognoserechnung dargestellten Basisszenario<br />
einstellen. Die Berechnung der Sensitivitäten<br />
fußt auf der Annahme, dass das geplante Emissionskapital<br />
entsprechend der Prognoserechnung platziert wird.<br />
Wesentliche Parameter, die deutlichen Einfluss auf das<br />
Ergebnis der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG haben, sind unter anderem die beim Ankauf der<br />
Forderungen zu zahlenden Kaufpreise, die in Abhängigkeit<br />
zur Forderungsqualität schwanken, sowie der Anteil<br />
der letztlich von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft realisierten Erlöse<br />
aus der Forderungsverwertung. Im Folgenden sollen<br />
die Auswirkungen möglicher Abweichungen bei sonst<br />
unveränderten Prämissen (ceteris paribus) gegenüber<br />
den in der Prognoserechnung getroffenen Annahmen<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
11 Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
2012<br />
in Euro<br />
2013<br />
in Euro<br />
2014<br />
in Euro<br />
2015<br />
in Euro<br />
Gesamt<br />
in Euro<br />
5.000 10.000 10.000 10.000 119.100 154.100<br />
-10 % 5.000 10.000 10.000 10.000 104.500 139.500<br />
5 % 5.000 10.000 10.000 10.000 126.400 161.400<br />
dargestellt werden. Abweichungen von den Annahmen<br />
der Prognosen können auch kumuliert auftreten, sodass<br />
sich deutlich abweichende Ergebnisse ergeben können.<br />
Die Prognoserechnung laut Abschnitt 11.3 „Voraussichtliche<br />
Ertrags- und Finanzlage der Emittentin,<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Prognoserechnung)“ geht von Umsatzerlösen aus den<br />
angekauften Forderungen i. H. v. 4,2 % des Nominalwertes<br />
des Gesamtforderungsbestandes aus. Es besteht<br />
die Möglichkeit, dass diese Annahme nicht eintreten<br />
und die tatsächlichen Umsatzerlöse höher oder niedriger<br />
ausfallen. Die oben abgebildete Übersicht stellt<br />
jeweils die Auswirkungen auf die Gewinnausschüttungen<br />
an die Anleger, die in der Kapitalflussrechnung<br />
für den Anleger auf Seite 56 des Prospektes dargestellt<br />
sind bei einer positiveren (+5 %) und bei einer negativeren<br />
(–10 %) Umsatzentwicklung dar.<br />
57
582<br />
58
12 Steuerliche Grundlagen<br />
Die folgenden Ausführungen basieren auf dem derzeitigen<br />
Stand der Steuergesetzgebung sowie der dazu ergangenen<br />
Rechtsprechung, den Äußerungen der Finanzverwaltung<br />
und der herrschenden Meinung in der Literatur.<br />
Die ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargestellten<br />
steuerlichen Folgen stehen ferner unter dem Vorbehalt<br />
der Anerkennung der Finanzverwaltung, sodass keine<br />
Haftung für deren Eintritt übernommen werden kann.<br />
Im Einzelnen wird jedem Anleger eine fachkundige<br />
steuerliche Beratung empfohlen.<br />
Den Ausführungen liegt zugrunde, dass der Gesellschafter<br />
die Beteiligung im Privatvermögen hält. Nicht<br />
aufgezeigt werden die Rechtsfolgen für Anleger, die<br />
beabsichtigen, ihre Beteiligung im steuerlichen Betriebsvermögen<br />
oder über eine Kapitalgesellschaft zu halten.<br />
12.1 Einkommensteuer<br />
12.1.1 Besteuerung auf Ebene<br />
der Gesellschaft<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
ist eine Kommanditgesellschaft i. S. d. § 161 Abs. 1 HGB.<br />
Einkünfte und besteuerungsverfahren<br />
Die Personengesellschaft in Deutschland wird steuerlich<br />
als transparent bezeichnet. Das bedeutet, dass nicht<br />
die Personengesellschaft an sich, sondern die Anleger<br />
Steuersubjekte sind. Die Personengesellschaft ist als<br />
solche weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig.<br />
Deshalb wird das von der Personengesellschaft<br />
erzielte Einkommen den einzelnen Anlegern/Gesellschaftern<br />
als „originäre eigene Einkünfte“<br />
zugerechnet und nach deren persönlichen Merkmalen<br />
der Einkommensteuer unterworfen. Eine Ausnahme<br />
hiervon bildet hingegen die Gewerbesteuer; hier ist die<br />
Personengesellschaft selbst Steuersubjekt.<br />
Die Gewinnermittlung für die <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />
die Gewinn- oder Verlustzurechnung auf die Anleger<br />
vollziehen sich in zwei Ebenen:<br />
a] Die Gewinnermittlung erfolgt bei der Personengesellschaft,<br />
und zwar unter Einbeziehung von<br />
dem Gewinn der Personengesellschaft und den<br />
Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben der<br />
Gesellschafter;<br />
b] Der so festgestellte Gesamtgewinn oder -verlust<br />
wird sodann den Gesellschaftern (entsprechend<br />
ihrem Anteil am Ergebnis der Gesellschaft sowie<br />
der von ihnen erklärten Sonderbetriebseinnahmen<br />
bzw. -ausgaben) zugerechnet.<br />
Aufgrund dieses Transparenzprinzips versteuert der<br />
Anleger/Gesellschafter die anteilig auf ihn entfallenen<br />
Einkünfte unabhängig davon, ob die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Gewinne an die Anleger/<br />
Gesellschafter ausschüttet oder z. B. wieder investiert.<br />
Die Versteuerung ist nicht abhängig vom tatsächlichen<br />
Liquiditätszufluss.<br />
Im Fall der vorliegenden <strong>Fonds</strong>gesellschaft gewährleistet<br />
und begründet die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung<br />
die Mitunternehmerstellung der Anleger aufgrund<br />
deren Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie<br />
am Vermögen und an den stillen Reserven der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sowie deren Mitbestimmungsrechte. Die vor-<br />
und nachstehenden Grundsätze gelten auch, wenn sich<br />
der Anleger, wie vorliegend möglich, nicht unmittelbar<br />
als Kommanditist, sondern mittelbar als Treugeber an<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt (BFH vom 21.04.1988,<br />
BStBl. II 1989 S. 722). In diesem Fall ist eine zusätzliche<br />
Voraussetzung für die Anerkennung der Mitunternehmerstellung,<br />
dass der Treugeber das Treuhandverhältnis<br />
beherrscht. Das bedeutet, dass er gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten weisungsbefugt ist und<br />
ihm außerdem das Recht zusteht, sich durch Kündigung<br />
des Treuhandverhältnisses und Eintragung in das<br />
Handelsregister unmittelbar als Kommanditist an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu beteiligen. Die rechtliche Ausgestaltung<br />
des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages<br />
erfüllt die – analog anzuwendenden – Anforderungen,<br />
die die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung für<br />
die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses<br />
sowie der Mitunternehmerstellung voraussetzen (BMF-<br />
Schreiben vom 1. September 1994, BStBl. I 1994, 604<br />
ff.; BFH vom 25. Juni 1984, BStBl. II 1984, 751 ff.).<br />
Einkunftsart<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
ist eine gewerblich tätige Personengesellschaft im Sinne<br />
des § 15 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).<br />
Darüber hinaus wird die Geschäftsführung von einer<br />
Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschaf-<br />
59
60<br />
terin wahrgenommen. Damit erzielt die Gesellschaft<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Die einzelnen Anleger erzielen ebenfalls Einkünfte<br />
aus Gewerbetrieb gemäß § 15 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 EStG, wenn<br />
sie als Mitunternehmer anzusehen sind. Das ist der<br />
Fall, wenn sie am Gewinn und Verlust sowie an den<br />
stillen Reserven bei Beendigung der Gesellschaft teilhaben.<br />
Überdies tragen sie aufgrund der Bedingungen<br />
des Gesellschaftsvertrages das Mitunternehmerrisiko<br />
und haben die entsprechenden Rechte zur Entfaltung<br />
der Mitunternehmerinitiative.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Anerkennung der steuerlichen<br />
Ergebnisse ist das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht,<br />
sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch<br />
auf Ebene des Gesellschafters. Maßgeblich ist der Totalgewinn,<br />
also das steuerliche Gesamtergebnis über die<br />
gesamte voraussichtliche Dauer der Gesellschaft. Auf<br />
der Ebene der Beteiligungsgesellschaft findet hierbei<br />
auch ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinn<br />
Berücksichtigung, weil er zu den einkommensteuerpflichtigen<br />
Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß §<br />
16 Abs. 1 und 3 EStG zählt.<br />
Die Gesellschaft wird bei planmäßigem Eintritt der<br />
prognostizierten Ergebnisse über die Laufzeit insgesamt<br />
ein steuerlich positives Gesamtergebnis und damit einen<br />
Totalgewinn erzielen.<br />
Auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters sind<br />
zudem die individuellen Sonderbetriebseinnahmen und<br />
-ausgaben zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere<br />
Sonderbetriebsausgaben in Form von Fremdfinanzierungszinsen<br />
für die Einlage zu beachten. Es ist davon<br />
auszugehen, dass sich auch unter der Einbeziehung<br />
dieser Aufwendungen ein Totalgewinn auf Ebene des<br />
Gesellschafters ergibt.<br />
Gewinnermittlung<br />
Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und<br />
Verlustrechnung zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres<br />
aufzustellen. Am 29.05.2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) in Kraft getreten<br />
(BGBL.I 2009, S. 1102). Die Handelsbilanz bildet trotz<br />
der zahlreichen Änderungen (z. B. Einschränkungen bei<br />
der Bewertung des Umlaufvermögens oder dem Ausweis<br />
von ausstehenden Einlagen) weiterhin die Grundlage für<br />
die steuerliche Gewinnermittlung. Aufgrund der Aufhebung<br />
der umgekehrten Maßgeblichkeit kann es jedoch<br />
infolge von unterschiedlichen Wertansätzen in Handel-<br />
und Steuerbilanz künftig zu Abweichungen zwischen<br />
dem handels- und steuerlichen Ergebnis kommen. Der<br />
steuerliche Gewinn ermittelt sich über den Betriebsvermögensvergleich<br />
gemäß §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Wirtschaftsjahr<br />
ist das Kalenderjahr. Die erworbenen Forderungen<br />
gehören zum steuerlichen Umlaufvermögen.<br />
Sie sind mit den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren<br />
Teilwert zu aktivieren. Aus dem Erwerbsvorgang<br />
selbst resultieren daher keine Verluste, die zu negativen<br />
Einkünften führen können.<br />
In der Prognoseberechnung sind die Kosten für die<br />
Kapitalbeschaffung und für die Konzeption (Anlaufkosten)<br />
gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsanweisung<br />
(Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom<br />
20.10.2003) aktiviert worden. Die Anlaufkosten werden<br />
hierbei unter der Berücksichtigung der eingetriebenen<br />
Forderungen sukzessive mit aufgelöst.<br />
Die Aufnahme von Krediten durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ist nicht geplant. Sollte die Gesellschafterversammlung<br />
aus unvorhergesehenen Gründen der Aufnahme<br />
von Krediten zustimmen, sind die Regelungen<br />
zur Zinsschranke zu berücksichtigen. Demnach sind<br />
Zinsaufwendungen eines Betriebes nur bis zur Höhe<br />
des Zinsertrages und darüber hinaus nur bis zur Höhe<br />
von 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsen, Steuern<br />
und Abschreibungen (sog. EBITDA) abzugsfähig. Nicht<br />
abziehbare Zinsaufwendungen sind in die folgenden<br />
Wirtschaftsjahre vorzutragen (Zinsvortrag). Diese als<br />
so genannte „Zinsschranke“ bezeichneten Regelungen<br />
finden keine Anwendung, wenn die über den Zinsertrag<br />
hinausgehenden Zinsaufwendungen weniger als<br />
1.000.000 Euro p. a. betragen (Freigrenze) oder wenn<br />
innerhalb eines Konzerns die Eigenkapitalquote des<br />
Betriebs mindestens so hoch ist wie die des Konzerns<br />
(sog. Escape-Klauseln).<br />
Nach allgemeinen Grundsätzen gilt die Abtretung<br />
einer Forderung im Rahmen des echten Factorings<br />
nicht als Überlassung von Fremdkapital im Sinne des §<br />
4 h Abs. 3 EStG. Bei einem übereinstimmenden Antrag<br />
kann dies jedoch so behandelt werden. Die Inanspruchnahme<br />
dieser Billigkeitsregelung ist jedoch nicht geplant.<br />
Soweit die Gesellschaft durch die Anlage der Liquiditätsreserve<br />
und sonstiger finanzieller Mittel Zinserträge<br />
erzielt, handelt es sich hierbei um Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb (§ 20 Abs. 8 EStG). Insoweit kommt<br />
die Abgeltungsteuer nicht zur Anwendung.
Gewinnverteilung<br />
Die Einkünfte der Gesellschaft werden gemäß § 180<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 a Abgabenordnung (AO) gesondert und<br />
einheitlich für alle an der Gesellschaft beteiligten<br />
Gesellschafter/Anleger festgestellt. Der Bescheid über<br />
die gesonderte und einheitliche Feststellung ist als<br />
Grundlagenbescheid bindend für die Einkommensteuerbescheide<br />
der einzelnen Gesellschafter (§ 182<br />
Abs. 1 AO). Dabei wird den Anlegern das steuerliche<br />
Ergebnis im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung<br />
anteilig, entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung<br />
am Kommanditkapital, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
gemäß § 15 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 EStG zugerechnet. Das<br />
steuerliche Ergebnis umfasst auch die vom Anleger<br />
gemeldeten Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben.<br />
Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben<br />
Der Anleger hat die Möglichkeit, Sonderbetriebsausgaben,<br />
die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen,<br />
bei der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG einzureichen, damit diese bei der Berechnung<br />
des Gewinn- bzw. Verlustanteils Berücksichtigung<br />
finden. Unter Sonderbetriebsausgaben versteht<br />
man alle Aufwendungen eines Gesellschafters, hier des<br />
Kommanditisten, die ihm durch die Beteiligung an der<br />
Personengesellschaft entstehen. Hierzu zählen bspw.<br />
die Kosten für Fahrten zu Gesellschafterversammlungen,<br />
Rechts- und Notargebühren oder die Zinsen für<br />
ein Darlehen zur Finanzierung des Kommanditanteils.<br />
Voraussetzung für die Anerkennung dieser Sonderbetriebsausgaben<br />
ist die Angabe in der Erklärung zur<br />
gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, die<br />
durch die Gesellschaft erstellt wird. der Kommanditist<br />
ist also verpflichtet, der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG die entsprechenden Sonderbetriebsausgaben<br />
innerhalb von zwei monaten nach<br />
Wirtschaftsjahresende, d. h. bis zum 28. Februar eines<br />
jeden Jahres, mitzuteilen.<br />
Nachträglich eingehende Sonderbetriebsausgaben<br />
können dann nur noch Berücksichtigung finden, solange<br />
die Einspruchsfrist gegen den Bescheid zur gesonderten<br />
und einheitlichen Gewinnfeststellung noch nicht<br />
abgelaufen ist. Eine (erstmalige) Geltendmachung der<br />
Sonderbetriebsausgaben in der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
des Anlegers/Gesellschafters ist<br />
ausgeschlossen.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
12 Steuerliche Grundlagen<br />
Verlustausgleich auf Ebene der Gesellschaft<br />
Nach den Prognoserechnungen werden in der Anfangsphase<br />
keine Verluste erzielt. Verluste können während<br />
der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch Ertragsausfälle<br />
entstehen. Für entstandene Verluste sind folgende Verlustabzugsbeschränkungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
A. Verrechnungsverbot von negativen<br />
Einkünften aus Verlustzuweisungsgesellschaften<br />
gemäß § 15b EStG<br />
Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />
dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />
ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d<br />
EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch<br />
die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden<br />
Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />
§ 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden.<br />
Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund<br />
einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />
in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.<br />
Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund<br />
eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />
werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition<br />
Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen.<br />
Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die<br />
negativen Einkünfte beruhen.<br />
Die hier angebotene Anlageform fällt nicht unter den<br />
tatbestandlichen Anwendungsbereich des § 15b EStG,<br />
da laut Prognoserechnung in der Anfangsphase keine<br />
Verluste erzielt werden.<br />
b. Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15 a EStG)<br />
Nach § 15 a EStG kann der einem Kommanditisten<br />
zuzurechnende Verlust nicht zum Ausgleich positiver<br />
Einkünfte aus anderen Quellen verwendet werden,<br />
soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich<br />
erhöht. Ein negatives Kapitalkonto entsteht, soweit die<br />
Verluste die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />
oder die tatsächlich geleisteten Einzahlungen übersteigen.<br />
Verluste, durch die ein negatives Kapitalkonto<br />
entstehen oder sich erhöhen, sind dann nur mit den<br />
Gewinnen, die dem Kommanditisten in späteren Jahren<br />
aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind, zu verrechnen<br />
(verrechenbare Verluste). Sonderbetriebseinnahmen und<br />
Sonderbetriebsausgaben sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />
Sie sind immer in voller Höhe im Jahr ihrer<br />
Entstehung anzusetzen.<br />
61
62<br />
Nach § 15 a Abs. 3 EStG hat der Kommanditist<br />
einen fiktiven Gewinn zu versteuern, soweit durch Entnahmen<br />
ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich<br />
erhöht und in den Vorjahren Verluste der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beim Kommanditisten steuermindernd geltend<br />
gemacht wurden. Dies ist stets dann der Fall, wenn<br />
Ausschüttungen nicht durch den steuerlichen Gewinn<br />
der Gesellschaft abgedeckt sind. Die Summe der versteuerten<br />
Ausschüttungen mindert jedoch gemäß § 15<br />
a Abs. 3 S. 4 EStG die Gewinne, die dem Kommanditisten<br />
in späteren Wirtschaftsjahren zuzurechnen sind.<br />
Bei Anlegern, die sich als Treugeber mittelbar an der<br />
Gesellschaft beteiligen, führen einlagemindernde Entnahmen<br />
und Verlustzuweisungen nicht zu einem Wiederaufleben<br />
der Haftung und damit auch zu keinem<br />
erweiterten Verlustausgleich im Sinne von § 15a EStG.<br />
Der Treugeber trägt nur mittelbar über den Treuhandvertrag<br />
das Risiko des Wiederauflebens der Haftung<br />
gemäß § 172 HGB, nicht jedoch unmittelbar aufgrund<br />
dieser gesetzlichen Vorschrift. Die Einzelheiten hierzu<br />
sollte sich jeder Anleger/Treugeber von seinem persönlichen<br />
Steuerberater erläutern lassen.<br />
Entnahmen<br />
Bei den in der Liquiditätsprognose dargestellten „Ausschüttungen“<br />
handelt es sich um geplante und nach der<br />
prognostizierten Liquiditätslage der Gesellschaft mögliche<br />
Barauszahlungen an die Gesellschafter. Die Auszahlungen<br />
stellen steuerlich Entnahmen dar und sind<br />
grundsätzlich nicht steuerpflichtig.<br />
Entnahmen der Gesellschafter können gemäß § 4<br />
Abs. 4 a EStG zu Überentnahmen (Entnahmen, die<br />
die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres<br />
übersteigen) auf der Ebene der Gesellschaft<br />
führen. Bei Vorliegen solcher Überentnahmen kann der<br />
Schuldzinsenabzug der Gesellschaft eingeschränkt sein.<br />
I. H. v. 6,0 % der Überentnahmen erfolgt eine Hinzurechnung<br />
auf den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft.<br />
Die Obergrenze für diese Hinzurechnung bilden die im<br />
Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen abzüglich<br />
2.050 Euro. Die Aufteilung der Hinzurechnung erfolgt<br />
gemäß BFH-Urteil vom 29.03.2007 im Verhältnis ihrer<br />
Schuldzinsenanteile auf die Gesellschafter.<br />
Die vorgenannte Beschränkung gilt nicht für Schuldzinsen,<br />
die durch ein Darlehen zur Finanzierung von<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern<br />
des Anlagevermögens angefallen sind.<br />
Gewinnthesaurierung<br />
Gemäß § 34 a EStG können nicht entnommene Gewinne<br />
bei Personengesellschaften auf Antrag mit einem ermäßigten<br />
Steuersatz von 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
besteuert werden. Soweit der begünstigt besteuerte<br />
Gewinn in späteren Jahren vom Steuerpflichtigen<br />
wieder entnommen wird (spätestens bei Auflösung der<br />
Gesellschaft/Verkauf der Gesellschaftsanteile), ist insoweit<br />
eine Nachversteuerung i. H. v. 25,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
vorzunehmen. Der Antrag kann aber vom<br />
Steuerpflichtigen nur gestellt werden, wenn er zu mehr<br />
als 10,0 % am Gewinn der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt ist<br />
oder sein Gewinnanteil mehr als 10.000 Euro beträgt.<br />
Ob die Gewinnthesaurierung für den Steuerpflichtigen<br />
sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden,<br />
da dies von einer Reihe individueller Faktoren abhängig<br />
ist. Vor einer Gewinnthesaurierung sollte daher der persönliche<br />
Steuerberater hinzugezogen werden.<br />
12.1.2 Besteuerung auf<br />
Ebene des Anlegers<br />
Dem Anleger werden negative (nach Anwendung und<br />
Prüfung von §§ 15b, 15a EStG verbleibende Verluste)<br />
oder positive Einkünfte (nach Verrechnung gemäß §§15 b,<br />
15 a EStG verbleibende Gewinne) aus der Beteiligung an<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zugewiesen, die sein persönlich<br />
zu versteuerndes Einkommen beeinflussen.<br />
Die negativen bzw. positiven Einkünfte werden auf<br />
Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch das Verwaltungsfinanzamt<br />
gesondert und einheitlich für jeden einzelnen<br />
Anleger festgestellt und den Wohnsitzfinanzämtern der<br />
Anleger von Amts wegen mitgeteilt.<br />
Die gewerblichen Einkünfte unterliegen dem persönlichen<br />
Einkommensteuersatz des Anlegers zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Einkommensteuersatz<br />
beträgt bei einem zu versteuernden<br />
Einkommen bis zu 250.000 Euro zwischen 15 % und<br />
42 % (bei zusammen veranlagten Ehegatten 500.000<br />
Euro). Bei einem höheren Einkommen beträgt der Einkommensteuersatz<br />
45 %.<br />
Etwaige Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />
mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit<br />
anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, können<br />
bis zu einem Betrag von 511.500 Euro (bei zusammen<br />
veranlagten Ehegatten 1.023.000 Euro) auf den unmittelbar<br />
vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen<br />
werden. Auf Antrag des Anlegers gegenüber<br />
dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt kann vom Verlustrücktrag<br />
ganz oder teilweise abgesehen werden. Durch
den Verlustrücktrag nicht ausgeglichene negative Einkünfte<br />
sind in die folgenden Veranlagungszeiträumen<br />
bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />
Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />
Euro) unbeschränkt, darüber hinaus in Höhe bis zu<br />
60 % des 1,0 Mio. Euro übersteigenden Gesamtbetrages<br />
der Einkünfte (bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />
2 Mio. Euro) abzuziehen (§ 10d Abs. 1 und 2 EStG).<br />
Neben der Einkommensteuer hat der Anleger einen<br />
Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % seiner festgesetzten<br />
Einkommensteuer zu entrichten. Die Kirchensteuer ist<br />
in Abhängigkeit zu der Kirchenzugehörigkeit und dem<br />
Wohnsitz des Anlegers ebenfalls zusätzlich zu entrichten.<br />
Gemäß § 35 EStG kann sich durch die Anrechnung<br />
der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine einkommensteuerliche<br />
Entlastung für den Anleger/Gesellschafter<br />
ergeben. Die Anrechnung beträgt derzeit das<br />
3,8-fache des auf den Gesellschafter anteilig entfallenen<br />
Gewerbesteuermessbetrags, höchstens jedoch die<br />
anteilig gezahlte Gewerbesteuer. Diese Vergünstigung<br />
ist jedoch beschränkt auf die tatsächlich festzusetzende<br />
Einkommensteuer des Gesellschafters.<br />
12.1.3 Beendigung und<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Veräußert ein Gesellschafter seine Beteiligung oder<br />
scheidet er aus anderen Gründen aus der Gesellschaft<br />
aus, so kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn<br />
entstehen. Das Gleiche gilt bei Betriebsaufgabe, im Fall<br />
der Liquidation oder der Veräußerung sämtlicher noch<br />
bestehender Restforderungen, der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös<br />
das Kapitalkonto (geleistete Einlagen<br />
zuzüglich Gewinne abzüglich Verluste und Ausschüttungen)<br />
übersteigt. Aufgabegewinn ist der Betrag, um<br />
den der anteilige, an die Gesellschafter auszukehrende<br />
Liquidationserlös das Kapitalkonto übersteigt. Sollte<br />
das Kapitalkonto des Gesellschafters durch Verlustzuweisung<br />
und Entnahmen negativ geworden sein und der<br />
Veräußerungspreis 0,00 Euro betragen, kann es dennoch<br />
zu einem Veräußerungsgewinn kommen.<br />
Dieser Veräußerungsgewinn ist bei dem einzelnen<br />
Gesellschafter einkommensteuerpflichtig (§ 16 Abs. 1<br />
und 3 EStG). Er wird dadurch begünstigt, dass diese<br />
außerordentlichen Einkünfte nur mit 1/5 steuerlich erfasst<br />
werden und die hierauf entfallene Einkommensteuer<br />
verfünffacht wird (§ 34 Abs. 1 EStG). Dadurch wird<br />
die Einkommensteuerprogression etwas abgemildert.<br />
Hat ein Steuerpflichtiger das 55. Lebensjahr vollendet<br />
oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
12 Steuerliche Grundlagen<br />
dauernd berufsunfähig, so kann er zusätzlich auf Antrag<br />
(einmal im Leben) einen Freibetrag i. H. v. 45.000 Euro<br />
in Anspruch nehmen (§ 16 Abs. 4 EStG). Der Freibetrag<br />
reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn<br />
136.000 Euro übersteigt. Außerdem kann<br />
der Steuerpflichtige auf Antrag, ebenfalls nur einmal<br />
im Leben, anstelle der „Fünftelregelung“ für den verbleibenden<br />
Veräußerungsgewinn die Anwendung von<br />
56,0 % des durchschnittlichen Steuersatzes (mindestens<br />
aber des Eingangssteuersatzes von 15,0 %) in Anspruch<br />
nehmen (§ 34 Abs. 3 EStG).<br />
Die Tarifbegünstigungen des § 34 EStG gelten jedoch<br />
nur, wenn der Gesellschafter seine gesamte Beteiligung<br />
veräußert. Eine Teilanteilsveräußerung wird wie laufender<br />
Gewinn besteuert (siehe Kapitel 12.2 „Gewerbesteuer“,<br />
5. Absatz).<br />
12.2 Gewerbesteuer<br />
Die Gesellschaft ist gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz<br />
(GewStG) als gewerblich tätige Personengesellschaft<br />
gewerbesteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage für die<br />
Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag gemäß § 7 GewStG.<br />
Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem einkommensteuerrechtlichen<br />
Ergebnis unter Berücksichtigung<br />
der Hinzurechnungen und Kürzungen nach den Vorschriften<br />
der §§ 8 und 9 GewStG. Laut Planung kommen<br />
keine Hinzurechnungen und Kürzungen nach den vorgenannten<br />
Vorschriften in Betracht.<br />
Die Gewerbesteuer ist gemäß § 4 Abs. 5a EStG keine<br />
Betriebsausgabe.<br />
Gewerbesteuerverluste sind nach dem Rechtsstand<br />
ab 2004 bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. Euro vortragsfähig<br />
und mit zukünftigen Gewerbeerträgen verrechenbar.<br />
Der 1 Mio. Euro übersteigende maßgebende<br />
Gewerbeertrag ist darüber hinaus bis zu 60,0 % der noch<br />
nicht berücksichtigten Fehlbeträge der vorangegangenen<br />
Jahre zu kürzen (§ 10 a GewStG).<br />
Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an<br />
die Person des Gesellschafters gebunden. Scheidet ein<br />
Gesellschafter aus, so entfällt der auf diesen anteilig entfallene<br />
Vortrag des Gewerbeverlustes (§ 10a GewStG).<br />
Infolge von Gesellschafterwechseln kann es deshalb zu<br />
einer höheren Gewerbesteuerbelastung auf Ebene der<br />
Gesellschaft und damit für die verbleibenden Gesellschafter<br />
kommen. Entsprechend § 13 <strong>Nr</strong>. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
ist die Mehrbelastung durch den neu<br />
eintretenden Gesellschafter zu tragen.<br />
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils<br />
oder der Aufgabe des Betriebes unterliegt<br />
zudem gemäß § 7 Satz 2 GewStG nur insoweit<br />
63
64<br />
nicht dem Gewerbeertrag, als er auf eine natürliche<br />
Person als unmittelbar beteiligten Mitunternehmer<br />
entfällt. Dies bedeutet, dass bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />
an der Gesellschaft der Veräußerungs-/<br />
Aufgabegewinn immer anteilig gewerbesteuerpflichtig<br />
ist. Auch bei der Beteiligung von natürlichen Personen<br />
über eine andere Personengesellschaft ist die Gewerbesteuerpflicht<br />
gegeben.<br />
12.3 Umsatzsteuer<br />
Forderungsankauf im inland<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf von Forderungen<br />
und die Verwertung dieser Forderungen im<br />
eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dabei wird der<br />
Forderungsverkäufer von der Einziehung der Forderung<br />
und dem Risiko ihrer Nichterfüllung befreit, sodass der<br />
Factor, hier die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG, eine Leistung an den Forderungsverkäufer<br />
erbringt. Es handelt sich hierbei nach Auffassung der<br />
Finanzverwaltung (Umsatzsteuerrichtlinie „UStR“)<br />
um echtes Factoring. Da die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG diese Tätigkeit gewerblich und<br />
selbstständig ausübt, ist sie Unternehmer im Sinne von<br />
§ 2 Abs. 1 S. 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Der<br />
wirtschaftliche Gehalt der Leistung des Factors besteht<br />
im Wesentlichen im Einzug von Forderungen. Die Factoringleistung<br />
fällt in den Katalog der Leistungsbeschreibungen<br />
des § 3a Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 6 Buchstabe a UStG.<br />
Diese Leistung fällt nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift<br />
des § 4 <strong>Nr</strong>. 8 Buchstabe c UStG und ist somit<br />
steuerpflichtig.<br />
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der<br />
wirtschaftliche Nennwert der Forderungen abzüglich<br />
Kaufpreis der Forderungen abzüglich der darin enthaltenen<br />
Umsatzsteuer (BMF mit Schreiben vom 3. Juni<br />
2004). Die Differenz zwischen dem wirtschaftlichen<br />
Nennwert und dem Nennwert des erworbenen Forderungsportfolios<br />
ist kein Factoring.<br />
Der wirtschaftliche Nennwert ist nach objektiven<br />
Kriterien zu bemessen und durch Forderungsverkäufer<br />
und Factor im Kaufvertrag zu dokumentieren. Gemäß<br />
den Prognoserechnungen wird für den Erwerb der<br />
Forderungsportfolios ein wirtschaftlicher Nennwert<br />
i. H. v. 110 % der Kaufpreise angenommen. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Finanzverwaltung nicht ausschließlich<br />
auf die Erfahrungswerte und Vereinbarungen der<br />
Vertragsparteien zurückgreift und ein höheren wirtschaftlichen<br />
Nennwert annimmt mit der Folge, dass<br />
die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer steigt<br />
und die Umsatzsteuer aus dem Forderungseinzug aufgebracht<br />
werden muss.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann aus den mit dem Forderungseinzug<br />
zusammenhängenden Aufwendungen Vorsteuern<br />
nur abziehen, soweit die Aufwendungen auf Leistungen<br />
entfallen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Da die<br />
Zahlungseingänge aus dem Forderungseinzug sowohl<br />
auf den wirtschaftlichen Nennwert entfallen als auch<br />
auf den übersteigenden Teil, der nicht als Factoring<br />
bezeichnet wird, ist die Vorsteuer aus den Aufwendungen<br />
in einen abziehbaren und in einen nicht abziehbaren<br />
Anteil aufzuteilen.<br />
Durch die Verwaltungsauffassung werden beim<br />
echten Factoring sowohl Sachverhalte erfasst, bei denen<br />
der Forderungseinzug dem Kaufpreis der Forderungen<br />
entspricht und der Factor als Gegenleistung für den Forderungseinzug<br />
eine Factoringgebühr vom Forderungsverkäufer<br />
erhält, als auch Sachverhalte, bei denen der<br />
Forderungseinzug nicht mehr ausschließlich im Vordergrund<br />
steht.<br />
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2003,<br />
BStBl. II 2004, S. 688, die umsatzsteuerpflichtige unternehmerische<br />
Tätigkeit ausschließlich in dem Fall bestätigt,<br />
in dem der Factor als Gegenleistung für den Forderungseinzug<br />
in Höhe des Nennwerts der Forderung eine<br />
Factoringgebühr erzielt. Der BFH hat sich im Urteil vom<br />
4. September 2003, BStBl. II 2004, 667 dieser Beurteilung<br />
angeschlossen.<br />
Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steht der Forderungseinzug<br />
nicht ausschließlich im Vordergrund. Das EuGH Urteil<br />
erfasst diesen speziellen Fall des „Factoring“ nicht. Eine<br />
Factoringgebühr wird bei den Forderungskäufen nicht<br />
vereinbart, insofern ist es nicht ausgeschlossen, dass<br />
durch Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen<br />
die Tätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zukünftig umsatzsteuerlich anders beurteilt wird.<br />
Eine gegenüber der Finanzverwaltung abweichende<br />
Auffassung vertritt derzeit das Finanzgericht Düsseldorf,<br />
Az. 1 K 3682/05-U, das in seinem Urteil die Unternehmereigenschaft<br />
verneint. Dies beruht auf der Annahme,<br />
dass zwischen den Vertragsparteien keine Dauerrechtsbeziehung,<br />
sondern nur ein einzelnes Geschäft (einmaliger<br />
Ankauf der Forderungen), besteht und sämtliche<br />
Risiken, Kosten und Chancen auf den Käufer übergegangen<br />
sind. Das Finanzgericht geht hierbei von einer<br />
umsatzsteuerfreien Leistung nach § 4 <strong>Nr</strong>. 8 c UStG aus.<br />
Damit ist der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />
1 UStG ausgeschlossen. Das Verfahren ist rechtshängig<br />
vor dem Europäischen Gerichtshof (Az. C 93/10).
Forderungsankauf aus dem Ausland<br />
Findet ein Ankauf einer Forderung aus dem Ausland statt,<br />
verschiebt sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2<br />
UStG an den Ort, von wo aus der Leistungsempfänger,<br />
hier Forderungsverkäufer, sein Unternehmen betreibt.<br />
D. h., der Ort der Leistung liegt im Ausland und ist somit<br />
für den Factor in Deutschland nicht umsatzsteuerbar.<br />
Handelt es sich um ein EU-Land, wäre aufgrund der<br />
6. EG-Richtlinie das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden,<br />
d. h., hier würde ein im anderen EG-Land<br />
steuerpflichtiger Umsatz vorliegen, für den der Leistungsempfänger<br />
(Forderungsverkäufer) für die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG die Umsatzsteuer<br />
abzuführen hat.<br />
Bei einem Kauf aus dem Drittland richtet die steuerliche<br />
Beurteilung nach den Einzelgesetzen der Länder. Es<br />
ist nicht ausgeschlossen, dass in den einzelnen Ländern<br />
Umsatzsteuer auf den Forderungskauf erhoben wird.<br />
Die Erhebung der ausländischen Umsatzsteuer kann<br />
dabei an verschiedene Voraussetzungen geknüpft sein.<br />
Die Geschäftsführung wird in Abhängigkeit von den<br />
Voraussetzungen entscheiden, ob Forderungspakete im<br />
Ausland erworben werden.<br />
Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ist<br />
gegeben, obwohl der ursprüngliche Umsatz in Deutschland<br />
nicht steuerbar ist, da der Umsatz, wenn er in<br />
Deutschland ausgeführt worden wäre, steuerpflichtig<br />
wäre.<br />
Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer<br />
Im Zusammenhang mit Forderungsabtretungen könnte<br />
der § 13 c UStG zur Anwendung kommen. Nach dieser<br />
Vorschrift haftet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft als Factor für<br />
die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer,<br />
wenn der abtretende Unternehmer die Umsatzsteuer<br />
bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Ist in den Forderungen<br />
keine Umsatzsteuer enthalten, scheidet eine<br />
Anwendung des § 13 c UStG aus. Geplant ist nur der<br />
Kauf von Kreditforderungen, bei denen nicht zur Umsatzsteuer<br />
optiert wurde; deshalb kommt der § 13 c UStG<br />
nicht zur Anwendung.<br />
Gesellschafteranteile<br />
Gemäß EuGH-Urteil vom 26.06.2003 erbringt eine Personengesellschaft<br />
bei der Aufnahme eines Gesellschafters<br />
gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine<br />
Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Artikels 2<br />
Nummer 1 der 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG des Rates<br />
vom 17.05.1977. Damit handelt es sich bei der Ausgabe<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
12 Steuerliche Grundlagen<br />
der Anteile um einen nicht steuerbaren Umsatz im Sinne<br />
des Umsatzsteuergesetzes.<br />
Diese nicht steuerbare Leistung steht einem Abzug<br />
der Vorsteuern, der für diese Leistung erbrachten Eingangsleistungen<br />
nicht entgegen, da die Ausgabe der<br />
Beteiligung der allgemeinen wirtschaftlichen Stärkung<br />
des Unternehmens dient und die Kosten Teil der allgemeinen<br />
Kosten des Unternehmens sind.<br />
Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerfreien<br />
oder nicht umsatzsteuerbaren Umsätzen<br />
Sollten umsatzsteuerfreie oder nicht umsatzsteuerbare<br />
Umsätze getätigt werden, ist die auf diese Umsätze entfallende<br />
Vorsteuer nicht abzugsfähig.<br />
12.4 Erbschaftsteuer und<br />
Schenkungsteuer<br />
Die Übertragung der Kommanditanteile durch Schenkung<br />
oder durch Erbschaft unterliegt der Erbschafts-<br />
und Schenkungssteuer. Ob eine Steuerschuld entsteht,<br />
kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, da dies von<br />
einer Reihe individueller Faktoren abhängig ist (z. B. Art<br />
und Höhe des Erwerbs, Güterstand, frühere Erwerbe,<br />
Steuerklassen, Freibeträge usw.). Vor einer beabsichtigten<br />
Übertragung sollte daher der persönliche Steuerberater<br />
hinzugezogen werden.<br />
Steuerpflichtiger Erwerb im Sinne des Erbschafts-<br />
und Schenkungssteuergesetzes ist die Bereicherung des<br />
Erwerbers. Nach § 12 Abs. 5 Erbschaftssteuergesetz<br />
(ErbStG) ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen<br />
Wertverhältnisse auf den Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt<br />
ein Steuerwert zu ermitteln.<br />
Bei der Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften<br />
soll als Steuerwert der gemeine<br />
Wert im Sinne des § 9 BewG angesetzt werden (§ 109<br />
Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BewG). Die Ermittlung<br />
des gemeinen Werts soll wie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
erfolgen (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2<br />
Satz 2 BewG). Danach ist der gemeine Wert vorrangig<br />
aus Verkäufen abzuleiten, die weniger als ein Jahr vor<br />
dem Besteuerungszeitpunkt stattgefunden haben. Sind<br />
solche Verkäufe nicht erfolgt, soll der gemeine Wert des<br />
Betriebsvermögens unter Berücksichtigung allgemeingültiger<br />
Bewertungsmethoden, die ein Erwerber bei<br />
der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde,<br />
erfolgen (§ 11 Abs. 2 BewG).<br />
Durch das Erbschaftssteuerreformgesetz vom 24.<br />
Dezember 2008 (BGBl. I, 3018) sind folgende Bewer-<br />
65
66<br />
tungsmethoden zur Ermittlung des gemeinen Werts des<br />
Betriebsvermögens anzuwenden:<br />
a] Verkäufe unter fremden Dritten, die weniger als 1<br />
Jahr zurückliegen,<br />
b] Ermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten<br />
oder einer anderen anerkannten – auch<br />
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht<br />
steuerliche Zwecke üblichen – Methode, wobei<br />
die Methode anzuwenden ist, die ein Erwerber<br />
der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen<br />
würde,<br />
c] das vereinfachte Ertragswertverfahren nach<br />
§§ 199 ff. BewG kann herangezogen werden,<br />
wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden<br />
Ergebnissen führt (gilt nur für das<br />
Gesamthandsvermögen),<br />
d] mindestens Substanzwert (Aktivwert ./.<br />
Schulden).<br />
Der ermittelte Ertragswert des Unternehmens ist wie<br />
folgt zu verteilen:<br />
a] der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens<br />
ist zu ermitteln und dem Gesellschafter vorab<br />
zuzurechnen,<br />
b] die Kapitalkonten aus der Gesamthandelsbilanz<br />
sind dem jeweiligen Gesellschafter vorweg<br />
zuzurechnen,<br />
c] der verbleibende Wert ist nach dem für die Gesellschaft<br />
maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel<br />
auf die Gesellschafter aufzuteilen; Vorabgewinnanteile<br />
sind nicht zu berücksichtigen.<br />
Für Betriebsvermögen existiert eine Regelverschonung<br />
mit einer Verschonungsoption gemäß den §§ 13a und<br />
13b ErbStG. Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jedoch nur Forderungen<br />
hält, die nach § 13b Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4 ErbStG n.F.<br />
zum Verwaltungsvermögen zugerechnet werden, sind<br />
die Verschonungsregelungen jedoch nicht anwendbar.<br />
Darüber hinaus besteht je nach den persönlichen<br />
Verhältnissen des Erwerbers zum Erblasser bzw. Schenker<br />
die Zuordnung zu einer Steuerklasse gemäß § 15<br />
ErbStG, einem Freibetrag gemäß § 16 ErbStG und in<br />
Abhängigkeit des steuerpflichtigen Erwerbs ein individueller<br />
Steuersatz gemäß § 19 ErbStG.<br />
Bei treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen<br />
ist der Erlass des bayerischen Staatsministeriums der<br />
Finanzen vom 14. Juni 2005 zu beachten. Gemäß diesem<br />
Erlass ist die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligungen im Erb- und Schenkungsfall<br />
als eine Übertragung des Herausgabeanspruchs gegenüber<br />
dem Treuhänder auf Rückübertragung des Treueguts<br />
zu werten und somit erfolgt keine Übertragung der<br />
Beteiligung an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft selbst.<br />
12.5 Schlussbemerkung<br />
Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />
derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung<br />
und die Veröffentlichungen der Finanzverwaltung.<br />
Zum Risiko aufgrund diesbezüglicher Veränderungen<br />
wird auf das Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“<br />
verwiesen.
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
12 Steuerliche Grundlagen<br />
67
3<br />
68
13 Rechtliche Grundlagen<br />
Der Prospekt informiert über die unmittelbar den Anleger<br />
betreffenden rechtlichen Bedingungen (Gesellschaftsvertrag,<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Vertrag<br />
über die laufende beratende Tätigkeit, Vertrag über das<br />
Servicing und die Aktenverwaltung, Beitrittserklärung).<br />
Diese Verträge sind im Anhang in Kapitel 17 des Prospektes<br />
vollständig abgedruckt. Die nachfolgenden Ausführungen<br />
geben einen ersten Überblick über die rechtlich<br />
relevanten Fragen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
13.1 Gesellschaftsvertrag<br />
Das Rechtsverhältnis der Kommanditbeteiligung basiert<br />
auf dem in diesem Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG, der dazugehörigen Beitrittserklärung und den<br />
gesetzlichen Regelungen gemäß den §§ 161 ff. des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB).<br />
Der Kommanditist ist mit seiner Einlage am Vermögen<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und<br />
steuerlichen Grundsätzen beteiligt. Er ist am Ergebnis<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt.<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich<br />
um eine Kommanditbeteiligung an einer dem deutschen<br />
Recht unterliegenden Personengesellschaft (<strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG). Der Anleger verfügt also über die mit einer<br />
Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte, wie Kontroll-,<br />
Entnahme-, Stimm- und Gewinnverteilungsrechte.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />
30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />
eine Verlängerung der Laufzeit beschließt. Das<br />
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, wobei das erste<br />
Geschäftsjahr, bis einschließlich 31.12.2011, ein Rumpfgeschäftsjahr<br />
ist.<br />
Die Emissionsphase läuft bis zum 31.12.2011.<br />
Kapitalerhöhung, Zeichnungsfrist<br />
Die Komplementärin ist berechtigt, das Emissionskapital<br />
im eigenen Ermessen bis zum 31.12.2011 zu erhöhen.<br />
Sie kann die Zeichnungsfrist zu einem früheren Zeitpunkt<br />
mit einem geringeren Kommanditkapital beenden.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin, d. h.<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin, allein vertreten;<br />
sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, vertreten durch den<br />
Geschäftsführer Michael Hauck. Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
INVESTOR <strong>GmbH</strong> wurde am 15.12.2008 gegründet<br />
und ist beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 24575 eingetragen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ist die<br />
Anbieterin dieser Beteiligung und trägt die inhaltliche<br />
Prospektverantwortung; vgl. Kapitel 3 „Übernahme der<br />
Prospektverantwortung“.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />
Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages zu führen. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich insbesondere auf die Vornahme<br />
aller zum laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
gehörenden Geschäfte und Rechtshandlungen, auf die<br />
Überwachung der Einhaltung der von der Gesellschaft<br />
abgeschlossenen oder abzuschließenden Verträge, auf<br />
die Änderung oder Aufhebung der Verträge.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zur<br />
Durchführung aller Maßnahmen und Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
mitwirkungsrechte<br />
Den beitretenden Kommanditisten/Treugebern stehen die<br />
gesetzlichen Widerspruchs- und Kontrollrechte gemäß<br />
§§ 164, 166 HGB zu.<br />
Insofern sind die Kommanditisten berechtigt,<br />
abschriftliche Mitteilungen der Jahresabschlüsse zu<br />
verlangen und deren Richtigkeit durch Einsichtnahme<br />
in Bücher und Papiere zu prüfen. Weiterhin ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin verpflichtet, die Kommanditisten<br />
durch Vorlage eines Geschäftsberichtes jährlich<br />
über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge und<br />
über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu<br />
informieren. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
erstattet darüber hinaus jährlich den Kommanditisten<br />
über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle Bericht.<br />
Darüber hinaus bedürfen Entscheidungen der<br />
Geschäftsleitung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
mit einer Mehrheit von 75,0 % der abgegebenen<br />
Stimmen, wenn Sie Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
vornehmen, die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ausschließen, eine neue persönlich haftende<br />
Gesellschafterin bestimmen und die Gesellschaft<br />
aufgelöst werden soll, ohne dass die Bedingungen des<br />
§ 17 des Gesellschaftsvertrages erfüllt sind. Je 1.000 Euro<br />
eingezahltes Kommanditkapital gewährt eine Stimme.<br />
69
70<br />
Kündigung, Übertragung und<br />
sonstige Verfügungen<br />
Es besteht für Anteile an geschlossenen <strong>Fonds</strong> kein mit<br />
frei handelbaren Wertpapieren vergleichbarer Markt.<br />
Die Fungibilität von <strong>Fonds</strong>anteilen hängt von der Entwicklung<br />
der Beteiligung und einer entsprechenden<br />
Nachfrage ab. Anleger sollten berücksichtigen, dass<br />
ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung wahrscheinlich<br />
mit Preisabschlägen auf den Wert der Beteiligung<br />
oder unter Umständen überhaupt nicht zu realisieren ist.<br />
Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />
oder Treugeber kann seine Kommanditbeteiligung<br />
nur zum Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung zum<br />
01.01. des Folgejahres durch Abtretung übertragen,<br />
belasten oder in sonstiger Weise über sie verfügen. Die<br />
Übertragung, teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung<br />
über die Kommanditanteile bedarf der Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die<br />
Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt<br />
werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise Übertragung<br />
Gesellschaftsanteile entstehen sollten, die 10.000<br />
Euro unterschreiten; Ausnahmen können im Einzelfall<br />
zugelassen werden. Gesellschaftsanteile müssen immer<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Eine Verfügung, die<br />
zur Trennung der Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungsrechten<br />
des Gesellschaftsanteils führt, vor allem<br />
die Bestellung eines Nießbrauchs, ist nicht zulässig. Der<br />
Rechtsnachfolger eines Kommanditisten tritt in sämtliche<br />
Rechte und Pflichten des ausscheidenden Kommanditisten<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag ein. Die Kapitalkonten<br />
werden unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Die mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligten Anleger können nach dem<br />
30.06.2012 durch Übernahme der für sie erworbenen<br />
Kommanditanteile anstelle des Treuhandkommanditisten<br />
in die Gesellschaft eintreten. Die Übertragung<br />
der Kommanditanteile ist aufschiebend bedingt durch<br />
die Eintragung der Treugeber als Kommanditisten im<br />
Handelsregister.<br />
Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />
Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgeführt. Der ausscheidende<br />
Kommanditist ist entsprechend der Regelungen des § 16<br />
des Gesellschaftsvertrages abzufinden.<br />
Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis<br />
aus wichtigem Grund, so gilt dieses Kündigungsrecht<br />
aus wichtigem Grund insoweit auch gegenüber<br />
der Gesellschaft. Kündigen einzelne oder alle<br />
Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten aus<br />
wichtigem Grund, so übernehmen sie vom Treuhandkommanditisten<br />
ihren Kommanditanteil anteilig, treten<br />
damit unmittelbar als Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
ein und nehmen die Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligung<br />
mit Wirkung der Kündigung selbst wahr,<br />
es sei denn, sie beauftragen gemeinsam einen anderen<br />
Treuhandkommanditisten.<br />
Weiter scheiden Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />
aus, wenn<br />
in die Kommanditbeteiligung oder in einzelne<br />
Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis aufgrund<br />
eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren<br />
Titels die Zwangsvollstreckung betrieben wird und<br />
die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />
von 3 Monaten aufgehoben wird;<br />
über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenz-<br />
oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird.<br />
Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, wenn er in grober Weise trotz schriftlicher<br />
Abmahnung seine sonstigen Verpflichtungen aus dem<br />
Gesellschaftsverhältnis verletzt und den Gesellschaftern<br />
die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit<br />
diesem Kommanditisten unzumutbar geworden ist. Bei<br />
der Beschlussfassung über den Ausschluss hat der betroffene<br />
Kommanditist kein Stimmrecht. Er ist jedoch anzuhören,<br />
wenn er an der Gesellschafterversammlung, in<br />
der über seinen Ausschluss Beschluss gefasst werden soll,<br />
teilnimmt. Der Ausschluss erfolgt durch Mitteilung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />
Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, so geht seine<br />
Kommanditbeteiligung auf seine Erben über. Der Gesellschaftsvertrag<br />
wird mit diesen fortgesetzt. Die Erben<br />
haben sich gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
durch Vorlage eines Erbscheines oder eines<br />
beglaubigten Testaments zu legitimieren. Die Kosten des<br />
Vollzugs der Rechtsänderung bei Notar und Gericht sowie<br />
die Kosten des Verwaltungsaufwandes, die der Gesellschaft<br />
von dem Verwalter in Rechnung gestellt werden,<br />
tragen im Verhältnis zur Gesellschaft die Rechtsnachfolger<br />
des verstorbenen Kommanditisten. Geht die Kommanditbeteiligung<br />
auf mehrere Personen über, so sind<br />
diese verpflichtet, einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
für die Ausübung ihrer Rechte aus der Beteiligung zu<br />
bestellen. Die Ausübung der Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
eines verstorbenen Kommanditisten durch<br />
einen Testamentsvollstrecker ist zulässig. Bis zur Bestel-
lung eines Bevollmächtigten ruhen alle Rechte aus der<br />
Beteiligung. Ausschüttungen sind nur an den gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten vorzunehmen. Der Bevollmächtigte<br />
hat sich gegenüber der Gesellschaft zu legitimieren.<br />
Im Übrigen wird auf den in diesem Prospekt im<br />
Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
verwiesen.<br />
Ergebnisanteil<br />
Die Beteiligung am Ergebnis regelt § 10 des Gesellschaftsvertrags.<br />
Danach ist der Kommanditist bezogen auf seinen<br />
Kommanditanteil im Verhältnis zum Gesamtkommanditkapital<br />
am Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt.<br />
Anfallende Einnahmen und Kosten werden hierbei<br />
den Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />
zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten sind,<br />
jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich unterschiedlichen<br />
Beitritten eine rückwirkende quartalsmäßige<br />
Zuordnung erfolgt. Im Übrigen erfolgt unter den Gesellschaftern<br />
ein Gewinn- und Verlustausgleich über eine<br />
Einnahmen- und Kostenzurechnung in der Weise, dass<br />
alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander in entsprechender<br />
Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch soll<br />
erreicht werden, dass alle beigetretenen Kommanditisten<br />
im jeweiligen Geschäftsjahr in gleichem Maße in Relation<br />
ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander<br />
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />
Einem Kommanditisten werden Verlustanteile auch<br />
dann zugerechnet, wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />
Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos sind<br />
die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft<br />
noch untereinander verpflichtet.<br />
Ausschüttungen an die Anleger<br />
Die Ausschüttungen an die Kommanditisten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beinhalten die jährlichen Auszahlungen auf<br />
das Kommanditkapital und werden aus dem Liquiditätsüberschuss<br />
geleistet.<br />
Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />
steht ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />
von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der spätestens<br />
zum 15.12.2011 ausgeschüttet wird. Während der<br />
Betriebsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ab dem 01.01.2012<br />
sollen planmäßig jeweils zum 15.12. der Jahre 2012 bis<br />
2014 und für das Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.06.2015<br />
Ausschüttungen auf die laufenden Geschäftsjahre erfolgen.<br />
Die in der Prognoserechnung ermittelten Ausschüttungen<br />
(s. Kapitel 2 „Beteiligungsangebot im Überblick“,<br />
S. 7 unten) beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
der Forderungsverwertung sowie den aus der Veräußerung<br />
von Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios resultierenden<br />
Veräußerungserlösen.<br />
Über die Ausschüttungen zugunsten der Kommanditisten<br />
entscheidet gemäß § 5 i. V. m. § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />
die Gesellschafterversammlung. Für den<br />
Fall, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt,<br />
schüttet die Gesellschaft, nachschüssig in dem auf das<br />
jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahr, den Liquiditätsüberschuss<br />
im Verhältnis der festen Kapitalkonten an<br />
die Kommanditisten aus.<br />
Sollten die prognostizierten Umsatzerlöse übertroffen<br />
werden, ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden,<br />
dass die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten<br />
Mehrerlöse i. H. v. 50 % an die Anleger ausgeschüttet<br />
werden und i. H. v. jeweils 25 % an den Servicer und<br />
die Komplementärin ausgezahlt werden.<br />
Abfindung/Liquidationserlös<br />
Mit Ablauf des 30.06.2015 wird die Gesellschaft gemäß<br />
§ 11 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages liquidiert, sofern<br />
nicht die Gesellschafterversammlung eine Verlängerung<br />
beschließt. Der aus der Liquidation bzw. dem Verkauf<br />
von Teil- bzw. Restforderungsportfolios erzielte Liquiditätsüberschuss<br />
wird im Verhältnis der festen Kapitaleinlagen<br />
an die Kommanditisten verteilt.<br />
Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1a)<br />
oder b) oder gemäß § 15 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine Abfindung,<br />
die sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten<br />
ermittelt. Maßgebend ist der Jahresabschluss, der dem<br />
Zeitpunkt des Ausscheidens am nächsten liegt. Sollte<br />
der Saldo aus den Gesellschafterkonten negativ sein, ist<br />
dieser nicht auszugleichen. Spätere Bilanzberichtigungen<br />
aufgrund steuerlicher Außenprüfungen haben auf<br />
die Abfindung keinen Einfluss.<br />
Scheidet ein Kommanditist während eines Geschäftsjahres<br />
aus, so nimmt er am Ergebnis dieses Geschäftsjahres<br />
zeitanteilig teil. Am Ergebnis der bei seinem Ausscheiden<br />
noch schwebenden Geschäfte nimmt er nicht teil.<br />
Sofern sich die Beteiligten nicht innerhalb von 6<br />
Monaten nach dem Ausscheiden des Kommanditisten<br />
über die Höhe der Abfindung einigen, ist diese nach<br />
den Maßgaben der vorstehenden Ansätze für sämtliche<br />
Beteiligungen verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu<br />
ermitteln, der bzw. die von der Industrie- und Handelskammer<br />
zu Leipzig auf Antrag eines Beteiligten zu<br />
bestimmen ist, sofern sich die Beteiligten über dessen/<br />
deren Person nicht verständigen. Die Kosten der Ermitt-<br />
71
72<br />
lung der Abfindung durch den Wirtschaftsprüfer oder<br />
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und dem ausgeschiedenen Kommanditisten<br />
jeweils zur Hälfte zu tragen.<br />
Die Abfindung gemäß § 16 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
ist in 6 gleichen Halbjahresraten zu zahlen,<br />
deren erste ein Jahr nach Ausscheiden fällig ist. Eine<br />
Sicherstellung der Abfindung sowie die Befreiung von<br />
der etwaigen Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />
kann nicht verlangt werden.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im schriftlichen<br />
Beschlussverfahren herbeigeführt. Schriftliche<br />
Beschlussverfahren und Gesellschafterversammlungen<br />
werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
durchgeführt bzw. einberufen, und zwar mindestens<br />
einmal jährlich zur Feststellung des Jahresabschlusses.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />
Stimmen gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimme. Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht<br />
des Treuhandkommanditisten entsprechend dem auf sie<br />
entfallenen Anteil selbst im schriftlichen Beschlussverfahren<br />
oder in der Gesellschafterversammlung auszuüben.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
Jeder Kommanditist hat für je 1.000 Euro eingezahltes<br />
Pflichtkapital eine Stimme. Bei der Stimmabgabe ist<br />
eine Vertretung durch Dritte entsprechend § 5 Ziffer 11<br />
des Gesellschaftsvertrages möglich. Soweit Treugeber<br />
nicht selbst abstimmen oder durch einen Dritten abstimmen<br />
lassen, nimmt der Treuhandkommanditist nach<br />
Maßgabe des Treuhandvertrages deren Stimmrecht wahr.<br />
Weiterhin finden schriftliche Beschlussverfahren und<br />
Gesellschafterversammlungen in den von dem Gesetz<br />
bestimmten Fällen und dann statt, wenn das Interesse<br />
der Gesellschaft dies erfordert, bzw. wenn Kommanditisten/Treugeber,<br />
die mehr als 10,0 % des stimmberechtigten<br />
Kommanditkapitals repräsentieren, ein schriftliches<br />
Beschlussverfahren oder eine Gesellschafterversammlung<br />
unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangen.<br />
Die Gesellschafter beschließen nach Maßgabe dieses<br />
Vertrages über alle Angelegenheiten der Gesellschaft.<br />
Sie beschließen insbesondere über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses, die Entlastung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin bzw. der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, die Bestellung des Abschlussprüfers,<br />
die Zustimmung zu Maßnahmen, die nach § 4<br />
Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen<br />
sowie über Änderungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
Ebenso bedürfen Entscheidungen der <strong>Fonds</strong>geschäftsleitung<br />
über die Veräußerung von Teil- bzw. Restforderungsportfolios<br />
zu einem Kaufpreis von unter 1,5 %<br />
des jeweiligen Nominalwertes der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung.<br />
In Bezug auf die Detailregelungen zum schriftlichen<br />
Beschlussverfahren wird auf § 5 des im Kapitel<br />
17 „Anhang“ vollständig abgedruckten Gesellschaftsvertrages<br />
verwiesen.<br />
Nachschuss und Haftung des Kommanditisten<br />
Mit Einzahlung der Einlage ist die Haftung im Außenverhältnis<br />
erloschen. Diese Haftung lebt allerdings wieder<br />
auf, wenn durch Entnahmen oder Ausschüttungen die<br />
Einlage unter den Betrag der übernommenen Pflichteinlage<br />
gemindert wird.<br />
Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht<br />
nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter<br />
untereinander.<br />
13.2 Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Der Anleger tritt mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
der Beteiligungsgesellschaft entsprechend<br />
der im Gesellschaftsvertrag und im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
getroffenen Regelungen bei. Insofern<br />
ist der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
Bestandteil des Treuhandvertrages. Bei dieser indirekten<br />
Beteiligungsform wird statt des Anlegers (Treugebers)<br />
der Treuhandkommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten zustande. Für<br />
die Annahme genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten, sie ist<br />
jedoch aufschiebend bedingt durch die vollständige und<br />
fristgerechte Einzahlung des Beteiligungsbetrages einschließlich<br />
des Agios. Der Beteiligungsbetrag und das<br />
Agio werden zwei Wochen nach Zugang der Annahme<br />
der Beitrittserklärung fällig.<br />
Der Treugeber beauftragt den Treuhandkommanditisten<br />
nach Maßgabe der Beitrittserklärung und des<br />
Gesellschaftsvertrages der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, seine Kommanditbeteiligung zu<br />
erwerben. Der Treuhandkommanditist erwirbt im Auftrag<br />
des Treugebers und hält treuhänderisch im eigenen<br />
Namen, jedoch für anteilige Rechnung des Treugebers,<br />
seinen Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft.
Der Treuhandkommanditist tritt die Ansprüche aus<br />
dem treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, aus<br />
dem festgestellten Jahresergebnis, auf die Ausschüttungen<br />
sowie aus ggf. festgestellten Abfindungsguthaben<br />
anteilig an den jeweiligen Treugeber ab. Der Treuhandkommanditist<br />
ist insofern berechtigt, die an den<br />
Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />
im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet gemäß §§ 171<br />
Abs. 1, 175 Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber den Gläubigern<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die er im Auftrag des jeweiligen<br />
Treugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis<br />
zum Treuhandkommanditisten haftet der Treugeber<br />
allein. Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />
anderer Treugeber.<br />
Soweit im Treuhandvertrag nichts anderes geregelt<br />
ist, gelten für den Treugeber die gleichen Rechte und<br />
Pflichten wie für den Kommanditisten. Dies gilt auch für<br />
Übertragungen an andere Treugeber, im Fall der Rechtsnachfolge<br />
und im Fall der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
durch Ausscheiden. Es wird insofern auf die<br />
vorstehenden Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag,<br />
sowie den in diesem Prospekt in Kapitel 17 „Anhang“<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrag und den Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag verwiesen.<br />
13.3 Beratungsvertrag zur<br />
laufenden beratenden Tätigkeit<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />
mit der laufenden Beratung, insbesondere<br />
der Erstellung der Buchhaltung, der Jahresabschlüsse<br />
und der Steuererklärungen, sowie der Mittelverwendungskontrolle<br />
und der Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
beauftragt.<br />
Vertragsgegenstand<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> mit<br />
der Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des Portfolioerwerbs<br />
und der Portfolioverwaltung während der<br />
Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beauftragt.<br />
Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die stichprobenartige<br />
Überprüfung der Geschäftsvorfälle der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft, mit Ausnahme der Einzahlung des<br />
Kommanditkapitals und erstreckt sich vor allem auf die<br />
Tätigkeit bzw. Auftragserfüllung durch den Servicer<br />
sowie dessen Abrechnung gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
schaft. Die Prüfungshandlungen werden einmal jährlich<br />
in einem Bericht zusammengefasst und zusammen mit<br />
dem Geschäftsbericht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft den Anlegern<br />
zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist in diesem Zusammenhang dazu<br />
verpflichtet, der Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> die erforderlichen<br />
Dokumente aus dem IT-System des Servicers<br />
zur Verfügung zu stellen und die Einsichtnahme in das<br />
Rechtsanwaltskonto zu gewährleisten.<br />
Die einzelnen Prüfungshandlungen zur Mittelverwendungskontrolle<br />
sind in § 3 des im Prospekt abgedruckten<br />
Beratungsvertrages zur laufenden beratenden Tätigkeit<br />
beschrieben. Darüber hinaus können dem abgedruckten<br />
Vertrag die übrigen kaufmännischen und beratenden<br />
Tätigkeiten entnommen werden.<br />
Für die Übernahme der laufenden Beratung erhält<br />
die Rödl & Richter <strong>GmbH</strong> folgende Vergütung:<br />
für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />
ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 10.000<br />
Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
fällig mit Erstellung des Berichtsentwurfs<br />
über die Mittelverwendungskontrolle;<br />
für die Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses<br />
ein Pauschalhonorar i. H. v. 18.500<br />
Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum<br />
Quartalsende;<br />
für den Mehraufwand während der Zeichnungsphase<br />
kann die Buchführung zusätzlich mit einem<br />
Honorar bis zu 10.000 Euro zuzüglich Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden;<br />
für die steuerliche Beratung, einschließlich der<br />
Erstellung der Steuererklärungen ein Pauschalhonorar<br />
i. H. v. jährlich 2.500 Euro zuzüglich Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig mit der Erstellung<br />
der Steuererklärungen;<br />
für die Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
ein Pauschalhonorar i. H. v. jährlich 8.000 Euro<br />
zuzüglich Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer,<br />
zeitanteilig fällig mit der Abrechnung zum Quartalsende;<br />
im ersten Wirtschaftsjahr beträgt das Pauschalhonorar<br />
abweichend davon 4.000 Euro zuzüglich<br />
Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012 mit einer<br />
Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.<br />
73
74<br />
Gewährleistung und Haftung<br />
Durch die allgemeinen Vertragsbedingungen von Rödl<br />
& Partner und in den allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
wurde die Haftung der Rödl & Richter<br />
<strong>GmbH</strong> für Fahrlässigkeit auf 4 Mio. Euro im Einzelfall<br />
beschränkt. Die Haftung wird auch für den Fall, das<br />
ein Beratungsfehler auf grober Fahrlässigkeit beruht, ob<br />
die in dem genannten allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
bezeichneten Summen von 4 Mio. Euro begrenzt.<br />
13.4 Vertrag über die Beauftragung<br />
der „Due Diligence“<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat am 15.09.2010 mit der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> einen Vertrag geschlossen,<br />
der die Beauftragung unabhängiger Rechtsanwälte<br />
mit der Durchführung der Due Diligence Prüfungen<br />
und der Erstellung der umfassenden Due Diligence<br />
Berichte zum Gegenstand hat. Diese Due Diligence<br />
Berichte sind Grundlage für die Kaufentscheidungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
due diligence Prüfung<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> wird im Vorfeld<br />
der Ankäufe von Forderungspaketen Due Diligence Prüfungen<br />
von externen Spezialisten, wie z. B. in diesem<br />
Bereich erfahrenen Rechtsanwälten, durchführen und<br />
einen entsprechenden Prüfungsbericht erstellen lassen.<br />
Als integraler Bestandteil sind die Due Diligence<br />
Prüfungen wesentliche Grundlage für die Kaufentscheidungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Über jede durchgeführte<br />
Due Diligence Prüfung werden die jeweils beauftragten<br />
Rechtsanwälte einen Due Diligence Bericht anfertigen,<br />
der die wesentlichen Prüfungsergebnisse enthält.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> legt in<br />
Abstimmung mit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft die Strategie<br />
der Due Diligence Prüfungen fest. Hierbei wird<br />
sowohl die Auswahl der Stichproben im Datenraum<br />
als auch festgelegt, wie viele Kreditengagements<br />
bzw. welcher prozentuale Anteil der Gesamtforderungen<br />
im Datenraum geprüft werden.<br />
Der Inhalt der Due-Diligence-Prüfungen in der<br />
„Datenraumphase“ umfasst insbesondere<br />
den Abgleich der vom Verkäufer aufbereiteten<br />
Daten (zum Beispiel Kreditdaten) mit den im<br />
Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />
sowie ggf. die systematische Erhebung<br />
zusätzlicher bewertungsrelevanter oder<br />
im Zusammenhang mit einem möglichen<br />
späteren Dokumentenübertragung relevanter<br />
Daten;<br />
die detaillierte Einzelprüfung zum wirksamen<br />
Bestehen der Forderungen bzw. Sicherheiten,<br />
zur Übertragbarkeit der Forderungen bzw.<br />
Sicherheiten, zur Durchsetzbarkeit der Forderungen<br />
bzw. Sicherheiten, zur Überprüfung<br />
bestehender Sicherungszweckerklärungen,<br />
hinsichtlich weiterer Risiken u. a. Rechtstreitigkeiten,<br />
die den Wert der Forderungen<br />
oder bestehender Sicherheiten beeinträchtigen<br />
können;<br />
die Überprüfung der Ausschlusskriterien<br />
für den Erwerb der Forderungsportfolios<br />
durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & CO KG gemäß Kapitel 9.3 des<br />
Emissionsprospektes.<br />
Die beauftragten Rechtsanwälte prüfen<br />
insbesondere:<br />
Wirksames Bestehen der Forderungen bzw.<br />
Bestellen von Sicherheiten,<br />
Übertragbarkeit der Forderungen bzw. von<br />
Sicherheiten,<br />
Durchsetzbarkeit der Forderungen bzw. Verwertung<br />
von Sicherheiten,<br />
Ggf. Überprüfung der Grundbücher in Bezug<br />
auf die eingetragene Höhe und den Rang von<br />
Grundschulden zugunsten des Forderungsverkäufers<br />
sowie Vorlasten Dritter,<br />
Überprüfung bestehender<br />
Sicherungszweckerklärungen,<br />
weitere Risiken, u. a. Rechtsstreitigkeiten,<br />
die den Wert der Forderung oder bestehender<br />
Sicherheiten beeinträchtigen können.<br />
Für sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung<br />
von Due Diligence Prüfungen anfallenden Tätigkeiten<br />
zahlt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong><br />
INVESTOR <strong>GmbH</strong> eine Vergütung i. H. v. 1 % der<br />
Kaufpreise für die Forderungsportfolios zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung wird nach wirksamen<br />
Abschlüssen der Forderungskauf- bzw. Abtretungsverträge<br />
mit den jeweiligen Verkäufern fällig. Die Kosten<br />
für die beauftragten, unabhängigen Rechtsanwälte sind<br />
in dieser Pauschalvergütung enthalten.
Sollte im Ergebnis einer Due Diligence Prüfung der<br />
vorgesehene Ankauf von Forderungen durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht vorgenommen werden, da das Forderungsportfolio<br />
nicht den Investitionskriterien der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
entspricht (vgl. Kapitel 9.3 „Investition und<br />
vertraglich verankerte Investitionskriterien“), trägt die<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> die Kosten dieser<br />
Due Diligence Prüfung.<br />
13.5 Vertrag über die<br />
Durchführung der „Due Diligence“<br />
Der Vertrag über die Durchführung der „Due Diligence“<br />
hat die Beauftragung unabhängiger Rechtsanwälte<br />
mit der Durchführung der „Due Diligence“-Prüfungen<br />
und der Erstellung der „Due Diligence“-Berichte<br />
zum Gegenstand.<br />
13.6 Vertrag über das Servicing<br />
und die Aktenverwaltung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die publity AG mit Vertrag<br />
vom 15.09.2010 beauftragt, sämtliche angekaufte Forderungen<br />
gegen die jeweiligen Schuldner erfolgreich<br />
geltend zu machen bzw. durchzusetzen.<br />
Servicing<br />
Der Servicer handelt im Auftrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Er hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft jederzeit über den Sachstand<br />
zu informieren und regelmäßig Einträge in das Back-<br />
Office-System vorzunehmen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />
berechtigt, alle Einzelforderungen aus den Kreditportfolios<br />
zur vereinfachten Bearbeitung auf den Servicer<br />
übertragen zu lassen, der diese Forderungen treuhänderisch<br />
im eigenen Namen verwaltet und für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
verwertet. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist berechtigt,<br />
über die geschäftsführende Komplementärin jederzeit<br />
selbst mit den Schuldnern Kontakt aufzunehmen. Alle<br />
Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von<br />
Schuldnervergleichen obliegen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und sind in sofern durch sie zu genehmigen. Im Falle<br />
der Ablehnung eines Vergleichs durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ist der Servicer berechtigt und verpflichtet, Vergleiche<br />
mit den jeweiligen Schuldnern nachzuverhandeln.<br />
Für die Übernahme des Servicing erhält die publity<br />
AG eine erfolgsabhängige Vergütung i. H. v. 30 % der<br />
aus den jeweiligen Einzelforderungen erzielten Erlöse<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />
nach monatlicher Rechnungslegung zur Zahlung fällig.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
Aufwendungsersatz für Spesen oder sonstige Kosten<br />
des Servicers werden von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur<br />
erstattet, wenn die Kostenübernahme vorher schriftlich<br />
bestätigt wurde. Der Servicer gewährleistet, dass<br />
sämtliche Zahlungen der Schuldner auf ein gesondertes<br />
Rechtsanwaltsanderkonto vorgenommen werden<br />
und einmal monatlich an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft weitergeleitet<br />
werden.<br />
Forderungsmanagement und Aktenverwaltung<br />
Für die von den beauftragten Rechtsanwälten durchgeführte<br />
Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />
erhält der Servicer eine weitere monatliche Vergütung<br />
ab dem 01.01.2012 i. H. v. 30.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält der Servicer<br />
im Jahre 2011 eine Pauschalvergütung i. H. v. 150.000<br />
Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die ebenfalls nach<br />
Rechnungslegung fällig ist.<br />
Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung am 01.01.2011<br />
in Kraft und endet mit Erreichung des Vertragszwecks,<br />
jedoch spätestens mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.<br />
Das Recht auf Kündigung aus wichtigem<br />
Grund besteht unabhängig davon.<br />
Gewährleistung und Haftung<br />
Die gesetzlich geltenden Gewährleistungen sind ausgeschlossen.<br />
Der Servicer übernimmt keine Haftung dafür,<br />
dass die Forderungen gegen die Schuldner werthaltig<br />
sind und erfolgreich geltend gemacht werden können.<br />
Im Übrigen ist die Haftung des Servicers sowie dessen<br />
Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
75
76<br />
13.7 Vertrag über die<br />
Geschäftsbesorgung<br />
und das Marketing<br />
Vertragsgegenstand<br />
Die <strong>Fonds</strong>verwaltung und die Vorbereitung der Buchhaltung<br />
ist der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> mit<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag vom 15.09.2010 übertragen<br />
worden. Im Rahmen dieses Vertrages obliegt der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> ab dem 01.01.2011<br />
die Durchführung aller Tätigkeiten im Zusammenhang<br />
mit der Verwaltung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>.<br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Dies sind insbesondere:<br />
Organisation der Einladungen zu den<br />
Gesellschafterversammlungen,<br />
Erstellung von Kurzfassungen der Jahresberichte<br />
unter Einschluss der Jahresabschlüsse an die<br />
Anleger (Kommanditisten),<br />
Erstellung der Protokolle der<br />
Gesellschafterversammlungen,<br />
Vorbereitung der gesamten Buchhaltung und Aufbereitung<br />
der dazu erforderlichen Unterlagen,<br />
Erbringung laufender Marketingleistungen, insbesondere<br />
der Erstellung von zusätzlichen Werbematerialien,<br />
Durchführung von fondsbezogenen Vertriebsveranstaltungen<br />
und Analysen und Werbung<br />
in Fachzeitschriften und auf Fachmessen.<br />
Im Vertrag wurde die jährliche Vergütung für die Vornahme<br />
der beschriebenen Leistungen für die <strong>Fonds</strong>verwaltung<br />
i. H. v. 180.000 Euro und für die Vorbereitung<br />
der Buchhaltung i. H. v. 15.000 Euro, jeweils zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Die Abrechnung<br />
erfolgt monatlich nach Rechnungslegung.<br />
Darüber hinaus wurde im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
festgelegt, dass die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR<br />
<strong>GmbH</strong> für die Finanzierung der fortlaufenden Marketingleistungen<br />
eine zusätzliche Vergütung i. H. v.<br />
300.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhält,<br />
dieser Betrag wird monatlich i. H. v. 25.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer nach Rechnungslegung fällig.<br />
Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sich die Vergütung<br />
im gleichen prozentualen Verhältnis verändert, wie<br />
sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherindex<br />
in Deutschland (Basis 2005=100) gegenüber dem Verbraucherpreisindex<br />
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
bzw. zum Zeitpunkt der letzten Anpassung verändert hat.<br />
Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung am 01.01.2011<br />
in Kraft und endet mit Erreichung des Vertragszwecks,<br />
unabhängig davon mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist<br />
ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grund ist davon unberührt.<br />
Gewährleistung und Haftung<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> hat die ihr<br />
übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns gemäß § 247 HGB zu erfüllen. Die<br />
Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.
13.8 Vertrag über die Erstellung<br />
der wirtschaftlichen Konzeption<br />
Vertragsgegenstand und Vergütung<br />
Über die Entwicklung des <strong>Fonds</strong>modells, die Erstellung<br />
der wirtschaftlichen und steuerlichen Konzeption<br />
sowie die Vorbereitung und Erstellung des Emissionsprospektes<br />
wurde zwischen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> am 15.09.2010<br />
ein Vertrag geschlossen.<br />
Die vereinbarte Vergütung für die Erstellung des<br />
Emissionsprospektes beträgt 340.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist zum Zeitpunkt<br />
der Einzahlung erster Teile des platzierten Emissionskapitals<br />
nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.<br />
Gewährleistung und Haftung<br />
Die Haftung der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
13.9 Vertrag über den<br />
Vertrieb des Eigenkapitals<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong> mit Vertrag vom 15.09.2010 exklusiv beauftragt,<br />
das Emissionskapital bis zum 31.12.2011 einzuwerben.<br />
Dieser Vertrag wird zum 31.12.2011 beendet. Die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> Vertriebs <strong>GmbH</strong> erhält eine erfolgsabhängige<br />
Provision i. H. v. 9,9 % für das von ihr eingeworbene<br />
Kommanditkapital, nach Geldeingang und Ablauf der<br />
gesetzlichen Widerrufsfrist gegen Rechnungslegung.<br />
Darüber hinaus erhält sie das von den Anlegern<br />
zu zahlende Agio i. H. v. 5 % der Zeichnungssumme,<br />
ebenfalls nach Geldeingang und Ablauf der gesetzlichen<br />
Widerrufsfrist.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
13 Rechtliche Grundlagen<br />
13.10 Andere Verträge<br />
Kaufvertrag über ein Forderungsportfolio<br />
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
stehen sowohl die Verkäufer der Forderungsportfolios<br />
als auch die Forderungsportfolios selbst noch nicht<br />
fest. Die Auswahl der zu erwerbenden Forderungspakete<br />
erfolgt entsprechend den in Kapitel 9 „Markt notleidender<br />
Kreditforderungen“ genannten Investitionskriterien.<br />
Insofern können die tatsächlichen Bedingungen der<br />
zu schließenden Kaufverträge über Forderungsportfolios<br />
nicht beschrieben werden. Die Verträge sollen sich<br />
an dem von der „Bundesvereinigung Kreditankauf<br />
und Servicing e. V. (BKS)“ empfohlenen Mustervertrag<br />
„Kaufvertrag über Kreditforderungen und Sicherheiten“<br />
orientieren.<br />
13.11 Sonstiges<br />
Die im Rahmen des Investitionsvorhabens getroffenen<br />
Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
zwischen den Vertragspartnern sind in diesem Verkaufsprospekt<br />
genannt und erläutert. Nach Kenntnis der<br />
Anbieterin bestehen keine weiteren, die Anlageobjekte<br />
selbst, ihre Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder<br />
Verwertung betreffenden Vereinbarungen zwischen den<br />
wesentlichen Vertragspartnern.<br />
Bei dem Servicer, der publity AG, handelt es sich nicht<br />
um eine Person, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />
Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst hat.<br />
Sonstige Personen, die die Herausgabe oder den<br />
Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgaben oder<br />
den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich<br />
beeinflusst haben, existieren nicht.<br />
77
iNFORmATiONEN<br />
informationen nach § 312c bGb in Verbindung<br />
mit § 1 der Verordnung über informations- und<br />
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht<br />
(bGb-informationspflichten-Verordnung)4<br />
78
14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation<br />
14.1 Allgemeine Informationen<br />
zur Anbieterin, zur Emittentin<br />
und anderen gegenüber den<br />
Anlegern auftretenden Personen<br />
Emittentin<br />
Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Handelsregister Amtsgericht Leipzig HRA 16236<br />
Gründung 15.09.2010<br />
Gesellschafter <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong> (persönlich haftende Gesellschafterin)<br />
Stammkapital 25.000 Euro<br />
Vertretung Michael Hauck (alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer)<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Unternehmensgegenstand Die Gesellschaft wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte Bankforderungen sowie andere<br />
urkundlich besicherte Forderungen von deutschen Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen<br />
Servicern in einzelnen Paketen erwerben und aus der Verwertung der Forderungen Einkünfte erzielen. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem<br />
Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Die<br />
Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an Ihnen beteiligen. Sie<br />
darf ferner Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge abschließen<br />
und Interessengemeinschaften eingehen.<br />
Anbieterin, Prospektverantwortliche<br />
und <strong>Fonds</strong>verwaltung<br />
Name <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister Amtsgericht Leipzig HRB 24575<br />
Gründung 15.12.2008<br />
Stammkapital 25.000 Euro<br />
Gesellschafter Michael Hauck (100 %)<br />
Vertretung Michael Hauck (Geschäftsführer)<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Telefon 0700/67 53 66 37<br />
Telefax +49 (0)341/26 17 87 – 31<br />
E-Mail info@nplfonds.de<br />
Unternehmensgegenstand Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung als Komplementärin. Die Entwicklung von <strong>Fonds</strong>konzepten, die Erarbeitung wirtschaftlicher<br />
Konzeptionen sowie die Erstellung von Vermögensanlageverkaufsprospekten, das Anbieten von Unternehmensanteilen<br />
an den konzipierten <strong>Fonds</strong>gesellschaften und die Übernahme – soweit zulässig – der Anleger- und<br />
<strong>Fonds</strong>verwaltung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten<br />
oder pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist,<br />
mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.<br />
Anlageberater<br />
Zu den Angaben des Anlageberaters wird auf die<br />
Beitrittserklärung verwiesen.<br />
79
80<br />
14.2 Information zu den<br />
Vertragsverhältnissen<br />
Der im Verkaufsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG vom 15.09.2010 sowie die Beitrittserklärung enthalten<br />
detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse,<br />
auf die ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend<br />
Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen, beziehen<br />
sich diese auf den Verkaufsprospekt.<br />
Wesentliche merkmale der Kapitalanlage<br />
Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />
sich aus dem Verkaufsprospekt. Mit dem Beitritt beteiligt<br />
sich der Anleger unmittelbar oder mittelbar als Kommanditist<br />
an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG. Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner<br />
Beteiligungsquote nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages (insbesondere §§ 8, 10 und<br />
11) am wirtschaftlichen Ergebnis der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beteiligt. Die weiteren Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt<br />
und der Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />
Zustandekommen der Verträge,<br />
Leistungsvorbehalte<br />
Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers an der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist<br />
die Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Für die Eintragung ins Handelsregister ist<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen (vergleiche § 3 Ziffer 13<br />
des Gesellschaftsvertrages). Des Zugangs der Annahmeerklärung<br />
beim Anleger bedarf es nicht. Er wird jedoch<br />
zeitnah nach Annahme mit gesondertem Schreiben über<br />
die Annahme der Beitrittserklärung informiert. Nach<br />
Eintritt der vorstehend genannten Voraussetzungen<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte. Beteiligungen an<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur erworben werden,<br />
solange der <strong>Fonds</strong> noch nicht geschlossen ist.<br />
Widerrufsrecht<br />
Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden Widerrufsrechts<br />
und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der auf<br />
der Beitrittserklärung abgedruckten Widerrufserklärung.<br />
mindestlaufzeit der beteiligung,<br />
vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />
Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird gemäß § 2<br />
des Gesellschaftsvertrages befristet bis zum 30.06.2015;<br />
dann endet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />
eine Verlängerung der Laufzeit<br />
beschließt.<br />
Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Scheidet jedoch<br />
ein Anleger gemäß § 15 Ziffer 1a], 1b] und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft aus, so wird sein<br />
Abfindungsanspruch gemäß § 16 Ziffer 1 beschränkt.<br />
Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />
aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />
muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />
Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />
die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio zu leisten. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />
10.000 Euro, wobei alle Zeichnungssummen durch<br />
1.000 ohne Rest teilbar sein müssen. Weitere Einzelheiten<br />
ergeben sich aus der Beitrittserklärung und § 3<br />
des Gesellschaftsvertrags und den entsprechenden weiteren<br />
Hinweisen im Verkaufsprospekt.<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft voraussichtlich zu leistenden<br />
Steuern sind in der im Verkaufsprospekt dargestellten<br />
Prognoserechnung berücksichtigt. Hierzu und<br />
hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />
für Anleger wird ferner auf die Ausführungen im<br />
Kapitel 12 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung<br />
und der Lieferung oder Erfüllung<br />
Der Anleger hat seine Gesamtzeichnungssumme zzgl.<br />
Agio gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />
zu zahlen. Hinsichtlich des Einzahlungstermins sowie<br />
der sonstigen Einzahlungsmodalitäten wird auf § 3<br />
des Gesellschaftsvertrages, die Angaben im Kapitel 10<br />
„Beteiligung an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG“ des Verkaufsprospektes sowie die<br />
Beitrittserklärung verwiesen.<br />
Die Gesamtzeichnungssumme ist auf das in der Beitrittserklärung<br />
bezeichnete Einzahlungskonto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zu zahlen.<br />
Risikohinweis<br />
Die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist wie<br />
jede unternehmerische Beteiligung mit Risiken verbunden.<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung sind im<br />
Kapitel 4 „Risiken der Beteiligung“ dargestellt. Der Wert<br />
der Beteiligung unterliegt im Übrigen Schwankungen,<br />
die durch die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich<br />
gekennzeichnet sind. Auf diese Schwankungen hat die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Einfluss und auch Vergangenheitswerte<br />
sind kein Indikator für die zukünftige<br />
Ertragsentwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Gültigkeitsdauer<br />
Die mit dem Verkaufsprospekt veröffentlichten Informationen<br />
haben Gültigkeit bis zur Mitteilung von Änderungen,<br />
die dann gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt<br />
die Informationsgrundlage bilden. Beteiligungen an<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können allerdings nur erworben<br />
werden, solange der <strong>Fonds</strong> nicht geschlossen ist.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
14 Fernabsatz- und Verbraucherinformation<br />
Zugrunde gelegtes und anwendbares Recht,<br />
Gerichtsstand und Vertragssprache<br />
Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die Beitrittserklärung<br />
und den Gesellschaftsvertrag findet das Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ein außergerichtliches<br />
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren ist<br />
vertraglich nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten aus der<br />
Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
betreffend geschlossener Fernabsatzverträge über<br />
Finanzdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen, dass<br />
die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte<br />
anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen können, die<br />
bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich<br />
der Verfahrensgrundsätze der Schlichtungsstelle<br />
und der Übertragung der Aufgabe auf Dritte gilt die<br />
Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Ein Merkblatt<br />
sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung<br />
sind bei der<br />
Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle<br />
Postfach 111232, 60047 Frankfurt<br />
Telefon: +49 (0)69 2388-1907/-1906/-1908<br />
Telefax: +49 (0)69 2388-1919<br />
erhältlich.<br />
Betreffend den Gerichtsstand gelten die vertraglichen<br />
und/oder gesetzlichen Regelungen.<br />
Die Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie<br />
zusätzliche Informationen und die gesamte übrige Kommunikation<br />
während der Laufzeit des Vertrages werden<br />
in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.<br />
Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />
bestehen nicht.<br />
81
diE iN dER NACHFOLGENdEN LiSTE<br />
erläuterten begriffe und Abkürzungen sollen<br />
das Verständnis dieses Verkaufsprospektes<br />
erleichtern. diese Liste erhebt allerdings<br />
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.5<br />
82
15 Glossar<br />
Abtretung rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung auf<br />
einen neuen Gläubiger<br />
AfA Absetzung für Abnutzung<br />
Agio Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabenpreis<br />
eines Kommanditanteils<br />
AktG Aktiengesetz<br />
AO Abgabenordnung<br />
Asset-Klasse (engl.) Bezeichnung für ein Anlagesegment, in das<br />
investiert wird<br />
Asset-Manager (engl.) Berater zu persönlichen Vergleichsverhandlungen<br />
des Servicers<br />
Ausschüttung/<br />
Auszahlung<br />
Verteilung liquider Mittel anteilig auf die Anleger.<br />
Handels- und steuerrechtlich handelt es sich um<br />
Entnahmen.<br />
Back-Office-System Firmenspezifisches intranetbasiertes Datenbanksystem<br />
Bad Bank (englisch für „schlechte Bank“) ist ein gesondertes<br />
Kreditinstitut zur Aufnahme von Derivaten und Zertifikaten<br />
von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen<br />
Emittenten und zur Abwicklung sogenannter<br />
notleidender Kredite sanierungsbedürftiger Banken.<br />
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
BewG Bewertungsgesetz<br />
BFH Bundesfinanzhof in München, Oberster Gerichtshof<br />
in Steuer- und Zollangelegenheiten<br />
BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />
BKS Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V.<br />
BMF Bundesministerium der Finanzen in Berlin<br />
BStBl Bundessteuerblatt<br />
BV Bestandsverzeichnis<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe<br />
BvL Aktenzeichen für Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes<br />
Cashflow (engl. für Geldfluss, Kassenzufluss) ist eine<br />
wirt schaftliche Messgröße, die den aus der<br />
Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten<br />
erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer<br />
Periode darstellt.<br />
Debitorenmanagement<br />
Dazu gehören Debitorenbuchhaltung, regelmäßige<br />
Bonitätsprüfung, Mahnwesen und Inkasso. Für<br />
das Unternehmen ist das Debitorenmanagement<br />
häufig mit erheblichem Zeit- und Personalaufwand<br />
verbunden; die Übernahme des Debitorenmanagements<br />
gehört zum Serviceangebot des Factors.<br />
DStR Deutsche Zeitschrift für Steuerrecht<br />
Due Diligence Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung<br />
eines zum Erwerb vorgesehenen Assets oder<br />
Unternehmens.<br />
EGBGB Einführungsgesetz zum BGB (Bürgerliches<br />
Gesetzbuch)<br />
Eigenkapital Finanzmittel, die den Eigentümern (z. B. Gesellschaftern)<br />
gehören.<br />
ErbStG Erbschaftssteuergesetz<br />
EStG Einkommensteuergesetz<br />
EStR Einkommensteuerrichtlinien<br />
EuGH Europäischer Gerichtshof<br />
Euro Euro<br />
EZB Europäische Zentralbank<br />
Factoring Unter Factoring versteht man den Kauf von<br />
Geldforderungen aus Warenlieferungen und<br />
Dienstleistungen. Factoring dient der kurzfristigen<br />
Umsatzfinanzierung und dem hundertprozentigen<br />
Schutz vor Forderungsausfällen; zum Factoring<br />
gehört ein effizientes Debitorenmanagement.<br />
Fremdkapital Finanzmittel, die durch Dritte über einen bestimmten<br />
Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, z. B.<br />
Darlehen von Banken.<br />
Fungibilität Handelbarkeit. Bei <strong>Fonds</strong>gesellschaften die<br />
Möglichkeit der Veräußerung und Übertragbarkeit<br />
von Kommanditanteilen.<br />
GewStG Gewerbesteuergesetz<br />
<strong>GmbH</strong> Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
<strong>GmbH</strong> & Co KG Besondere Ausprägung der im HGB geregelten<br />
Kommanditgesellschaft (KG). Der haftende<br />
Gesellschafter ist keine natürliche Person, sondern<br />
eine <strong>GmbH</strong> (juristische Person).<br />
<strong>GmbH</strong>G <strong>GmbH</strong> Gesetz<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
HR Handelsregister<br />
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.<br />
Insolvenzquote Prozentteil der Gesamtforderungen, die aus<br />
der Insolvenzmasse befriedigt wird, wenn das<br />
Insolvenzverfahren abgeschlossen ist<br />
KG Kommanditgesellschaft<br />
Kommanditist Kommanditist ist die Bezeichnung für einen<br />
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG).<br />
Im Vergleich zu einem Komplementär haftet er<br />
gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur mit<br />
dem Betrag der Hafteinlage, die im Handelsregister<br />
eingetragen wurde.<br />
Komplementär Der Komplementär ist der persönlich und<br />
unbeschränkt haftende Gesellschafter einer<br />
Kommanditgesellschaft.<br />
lfd. laufend<br />
Non-Performing notleidende Kredite<br />
Loans (<strong>NPL</strong>‘s)<br />
Ombudsmann Erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes<br />
(Streitschlichtung).<br />
p. a. per annum (pro Jahr)<br />
Portfolio Bestand an Rechten (Forderungen)<br />
RA Rechtsanwalt<br />
UStG Umsatzsteuergesetz<br />
VermVerkProspV Verordnung über die Vermögensanlagenverkaufsprospekte<br />
Volatilität Schwankungsbreite in der Wertentwicklung<br />
83
6<br />
diE mUSTERbEiTRiTTSERKLäRUNG<br />
für Kommanditbeteiligungen an der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
84
16 Musterbeitrittserklärung<br />
85
Ich, der Unterzeichner<br />
� Frau � Herr Name Vorname<br />
Straße, Hausnummer PLZ/Wohnort<br />
Telefon (privat/geschäftlich) E-Mail<br />
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />
Wohnsitzfinanzamt Steuer-<strong>Nr</strong>.<br />
Beruf Steuer-ID<br />
(Begründung falls Steuernummer nicht vorhanden<br />
biete hiermit an, mich mit einer Gesamtzeichnungssumme* i. H. v.<br />
Euro Euro in Worten<br />
*Mindestzeichnungssumme 10.000 Euro zuzüglich 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 1.000 Euro ohne Rest teilbar sein. Die Mindestzeichnungssumme ist vertragliche Pflichteinlage. Die in das<br />
Handelsregister einzutragende Pflichteinlage des Kommanditisten beträgt 50,0 % der Gesamtzeichnungssumme.<br />
mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten Rödl & Richter <strong>GmbH</strong>, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin, nachstehend als Treuhandkommanditist<br />
bezeichnet,<br />
an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG i. H. meiner Gesamtzeichnungssumme<br />
zu beteiligen.<br />
Insoweit beauftrage ich den Treuhandkommanditisten für mich im eigenen Namen für meine Rechnung Kommanditanteile treuhänderisch in Höhe meiner Gesamtzeichnungssumme<br />
an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu erwerben und als Treuhänderin die erworbenen Rechte für mich gemäß dem Treuhandvertrag<br />
zu halten und zu verwalten.<br />
Einzahlung: Die Gesamtzeichnungssumme ist in einer Summe 14 Tage nach Annahme der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />
Die Annahme wird unter der aufschiebenden Bedingung der Einzahlung der Gesamtzeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio auf das nachfolgende Konto rechtswirksam:<br />
Kontoinhaber: <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONDS <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
Bankverbindung: Commerzbank AG Leipzig<br />
Bankleitzahl: 860 400 00<br />
Kontonummer: 104 422 100<br />
Die Vertriebsvergütung für den Vermittler beträgt 14,9 % (9,9 % zuzüglich 5 % Agio) der von ihm vermittelten Gesamtzeichnungssumme. Bezüglich weiterer Kosten<br />
auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft wird auf den Verkaufsprospekt der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG verwiesen.<br />
Auszahlung: Die Überweisung meiner Auszahlung wünsche ich auf nachstehendes Konto (bitte Kontoverbindung angeben):<br />
Name und Ort der Bank<br />
BLZ Kontonummer<br />
IBAN BIC/SWIFT<br />
Aufgrund abwicklungstechnischer Umstände bin ich an meine Beitrittserklärung für die Dauer von acht Wochen (Annahmefrist) ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
gebunden, es sei denn, ich widerrufe meine Beitrittserklärung nach Maßgabe der mir erteilten Widerrufsbelehrung fristgerecht.<br />
Meine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft wird wirksam im Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung durch die Beteiligungsgesellschaft und den Treuhandkommanditisten<br />
sowie die Einzahlung der Gesamtzeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio auf das in der Beitrittserklärung genannte Bankkonto. Auf den Zugang<br />
der Annahmeerklärung verzichte ich ausdrücklich. Über die Annahme werde ich mit gesondertem Schreiben zeitnah nach Annahme informiert.<br />
Mit Annahme durch den Treuhandkommanditisten ist dieser unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt und beauftragt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />
vorzunehmen, die notwendig und zweckdienlich sind, meinen wirtschaftlichen Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zu vollziehen.<br />
Der Verkaufsprospekt (Stand: 01.11.2010), der den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, eine<br />
Kurzdarstellung des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sowie Verbraucher-Fernabsatzinformationen<br />
enthält, ist mir bekannt und ich erkenne den Verkaufsprospekt mit den vorgenannten Verträgen und Informationen hiermit insgesamt als für mich verbindlich<br />
an. Mir ist bekannt, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit Risiken handelt. Ich erkenne weiterhin an, dass mit der Eingehung der Beteiligung<br />
keine steuerlichen Vorteile angestrebt werden.<br />
Mein Beitritt erfolgt ausschließlich aufgrund der Darstellungen im Verkaufsprospekt und der vorgenannten Verträge. Abweichende oder darüber hinaus gehende<br />
Erklärungen oder Zusicherungen sind mit gegenüber nicht abgegeben worden. Der Vertriebsbeauftragte ist nicht berechtigt, Erklärungen oder Zusicherungen<br />
abzugeben, die im Verkaufsprospekt nicht enthalten sind oder im Widerspruch dazu stehen.<br />
Ein Insolvenzverfahren über mein Vermögen ist weder eingeleitet noch beantragt worden. Meine finanziellen Verhältnisse geben keine Anhaltspunkte dafür, dass<br />
zukünftig mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu rechnen ist.<br />
Die auf der Beitrittserklärung zu meiner Person und meiner Beteiligung enthaltenen Angaben werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
(BDSG) unter Einsatz von EDV-Anlagen durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und den Treuhandkommanditisten erhoben, verarbeitet<br />
und/oder genutzt. Die Datenverarbeitung umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an einen von mir gegebenenfalls benannten Steuerberater. Die Daten werden<br />
ausschließlich zur Verwaltung meiner Beteiligung und der damit verbundenen Geschäfte sowie meiner Betreuung verwendet.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beitrittserklärung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.<br />
Ort, Datum 1. Unterschrift des Zeichners<br />
86
Empfangsbestätigung<br />
Ein Exemplar des Verkaufsprospektes (Stand: 01.11.2010), der den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG, eine Kurzdarstellung des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und die Fernabsatz-<br />
Verbraucherinformation enthält, sowie ein Exemplar der zweiseitigen Beitrittserklärung mit der Widerrufsbelehrung und den allgemeinen Informationen zum<br />
Anlageberater habe ich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung erhalten.<br />
Ort, Datum 2. Unterschrift des Zeichners<br />
Legitimationsnachweis<br />
Die im Zusammenhang mit dem Beitritt gemachten persönlichen Angaben sowie die Unterschrift stimmen mit der oben genannten Person überein. Ein gültiger<br />
Personalausweis oder Reisepass lag im Original vor.<br />
IFC Name, Vorname (Berater)<br />
Straße, Hausnummer (Geschäftsadresse) PLZ, Ort<br />
Telefon E-Mail<br />
Datum, Unterschrift des Beraters<br />
Hiermit erklären wir die Annahme der vorstehenden Beitrittserklärung:<br />
Stempel IFC<br />
Ort, Datum <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Ort, Datum Treuhandkommanditist<br />
Widerrufsbelehrung zum Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Widerrufsrecht:<br />
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach<br />
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
vertr. d. d. <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
diese wiederum vertr. d. d. Geschäftsführer Michael Hauck,<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
Fax-<strong>Nr</strong>.: 0341/26 17 87 31, E-Mail: info@nplfonds.de;<br />
Widerrufsfolgen:<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz<br />
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen<br />
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für<br />
uns mit deren Empfang.<br />
besondere Hinweise:<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht<br />
ausgeübt haben.<br />
Ort, Datum 3. Unterschrift des Zeichners<br />
Ergänzende Informationen gem. § 312 c BGB i. V. m. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 EGBGB<br />
Allgemeine Informationen* zum Anlageberater (einschließlich ladungsfähiger Anschrift):<br />
Vermittlerfirma<br />
Name Vermittler(in) Vorname Vermittler(in)<br />
Straße, Hausnummer (Geschäftsadresse) PLZ, Ort<br />
Telefon Telefax E-Mail<br />
* Vor- und Zuname einer vertretungsberechtigten Person der Vermittlerfirma (gem. Handelsregister) und ladungsfähige Anschrift der vorgenannten vertretungsberechtigten Person (Straße, PLZ, Ort, kein<br />
Postfach). Die übrigen nach § 312 c BGB i. V. m. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 EGBGB erforderlichen Informationen sind im Kapitel 14 „Fernabsatz- und Verbraucherinformation“ des Verkaufsprospektes<br />
abgedruckt.<br />
Empfangsbestätigung der Widerrufsbelehrung und der ergänzenden Hinweise<br />
Hiermit bestätige ich, dass ich die oben stehende Widerrufsbelehrung und die ergänzenden Hinweise erhalten, gelesen und vollständig zur Kenntnis genommen habe.<br />
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass allein die oben stehende „Widerrufsbelehrung zum Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ für<br />
mich verbindlich ist und erkenne diese „Widerrufsbelehrung zum Beitritt zur <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ als für mich allein verbindlich an.<br />
Ort, Datum 4. Unterschrift des Zeichners<br />
87
887<br />
88
17 Anhang<br />
17.1 Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
§ 1 Firma und Sitz, Gesellschaftszweck<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />
3. Die Gesellschaft wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte,<br />
titulierte Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen<br />
sowie andere urkundlich<br />
besicherte Forderungen von deutschen Banken,<br />
ausländischen Finanzinvestoren und/oder anderen<br />
Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />
einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />
ausgehandelter Verträge erwerben und<br />
aus der Verwertung der einzelnen Forderungen<br />
Einkünfte erzielen.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />
oder ihm mittelbar oder unmittelbar<br />
förderlich sind.<br />
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen<br />
gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an<br />
ihnen beteiligen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen<br />
errichten, Tochterunternehmen gründen,<br />
Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.<br />
§ 2 dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr,<br />
beitritt und Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft beginnt als Kommanditgesellschaft<br />
mit der Eintragung im Handelsregister.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum<br />
30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafter eine<br />
Verlängerung der Laufzeit beschließen.<br />
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das<br />
erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft<br />
in das Handelsregister und endet am darauf folgenden<br />
Jahresende.<br />
3. Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft entsprechend<br />
der Beitrittserklärung mittelbar als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten.<br />
Der Beitritt zur Gesellschaft ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Einzahlung der Kommanditeinlagen<br />
gemäß § 3 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
Dem Beitritt liegen neben der Beitrittserklärung<br />
die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhandvertrages zugrunde.<br />
4. Der Treugeber ist erstmals zum 30.06.2012 berechtigt,<br />
sich selbst anstelle des Treuhandkommanditisten<br />
mit den von diesem bisher für ihn gehaltenen<br />
Kommanditeinlage im Handelsregister eintragen<br />
zu lassen und die gesamte Kommanditeinlage auch<br />
im Außenverhältnis zu übernehmen. Der Treuhandkommanditist<br />
kann Ausnahmen von dieser<br />
Regelung zulassen. Der betreffende Treugeber<br />
trägt alle Kosten der Umwandlung, insbesondere<br />
der Registerkosten sowie die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />
bei der Gesellschaft. Die Übertragung<br />
der Kommanditanteile ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung der Treugeber als<br />
Kommanditisten im Handelsregister.<br />
5. Kündigt der Treuhandkommanditist ein Treuhandverhältnis<br />
aus wichtigem Grund, so gilt dieses<br />
Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit<br />
auch gegenüber der Gesellschaft, gerichtet auf<br />
Teilkündigung der jeweiligen Beteiligung, soweit<br />
diese noch nicht auf den betreffenden Treugeber<br />
übertragen wurde. Kündigen einzelne oder alle<br />
Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
aus wichtigem Grund, so übernehmen sie<br />
von dem Treuhandkommanditisten seinen Kommanditanteil<br />
anteilig, treten damit unmittelbar<br />
als Kommanditisten in die Gesellschaft ein und<br />
nehmen die Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligungen<br />
mit Wirkung der Kündigung selbst wahr,<br />
es sei denn, sie beauftragen gemeinsam einen<br />
anderen Treuhandkommanditisten. Will der Treugeber<br />
mit der ordentlichen Kündigung nur das mit<br />
dem Treuhandkommanditisten bestehende Treuhandverhältnis<br />
beenden, kann er die Übertragung<br />
des anteilig für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />
gemäß der Regelungen des § 13 des Treuhandvertrages<br />
auf sich verlangen; mit Übertragung des<br />
Kommanditanteils wird der Treuhandvertrag als<br />
Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />
6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
aus der Gesellschaft aus, können die Kommanditisten<br />
durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 5 Ziff.<br />
6 eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />
bestellen. Diese tritt ohne Auseinandersetzung<br />
der Gesellschaft und mit denselben Rechten und<br />
Pflichten wie die ausscheidende persönlich haftende<br />
Gesellschafterin in die Gesellschaft ein. Ein<br />
Anspruch der ausscheidenden persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin auf Sicherheitsleistung für<br />
89
90<br />
etwaige Freistellungsansprüche gegen die Gesellschaft<br />
besteht nicht.<br />
7. Kündigt die Gesellschaft dem Treuhandkommanditisten<br />
aus wichtigem Grund, wählen die Treugeber<br />
einen neuen gemeinsamen Treuhandkommanditisten,<br />
auf den die anteiligen Kommanditanteile<br />
übertragen werden.<br />
§ 3 Gesellschafter, Kapitalbeteiligung,<br />
Kapitalerhöhung, Haftsumme<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> Investor <strong>GmbH</strong>, eingetragen beim Amtsgericht<br />
Leipzig unter HRB 24575. Sie leistet keine<br />
Einlage und ist am Kapital der Kommanditgesellschaft<br />
nicht beteiligt.<br />
2. Gründungskommanditist ist Herr Wolfgang Lein,<br />
geb. am 11.07.1947 in Berlin, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe von Euro<br />
9.500,00, sowie Herr Sebastian Pfeifer, geb. am<br />
11.04.1982 in Markranstädt, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pflichteinlage) in Höhe ebenfalls von<br />
Euro 9.500,00.<br />
3. Weiterer Kommanditist ist die Rödl & Richter<br />
<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />
als Treuhandkommanditist<br />
mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage)<br />
in Höhe von 1.000,00 Euro für eigene Rechnung<br />
und im Übrigen mit weiteren Kommanditbeteiligungen<br />
für Dritte (Treugeber), für die sie die Beteiligung<br />
treuhänderisch hält und verwaltet. Sie ist<br />
berechtigt, weitere Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen)<br />
gemäß § 2 Ziffer 3 und § 3 Ziffer 5, 6<br />
und 9 zu übernehmen und den sich treugeberisch<br />
Beteiligten zuzuordnen.<br />
4. Die Komplementärin ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und<br />
bevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 4).<br />
5. Der Treuhandkommanditist ist bis zur Erreichung<br />
des Kommanditkapitals i. H. v. von Euro<br />
23.120.000,00 inklusive Agio bzw. gemäß Ziff.<br />
10 und bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist zum<br />
31.12.2011 unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
gemäß § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />
die Beitrittserklärungen über die Erhöhung der<br />
Kommanditeinlagen für weitere Treugeber anzunehmen.<br />
Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung<br />
der Beitrittserklärung. Mit der Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommen zugleich der Treuhandvertrag<br />
mit dem Treuhandkommanditisten und die mittelbare<br />
Beteiligung an der Gesellschaft zustande.<br />
6. Die Mindestzeichnungssumme der aufzunehmenden<br />
Kommanditisten/Treugeber an der Gesellschaft<br />
beträgt Euro 10.000,00. Geringere Zeichnungssummen<br />
können im Einzelfall von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zugelassen werden. Die<br />
Zeichnungssummen müssen durch 1.000 ohne<br />
Rest teilbar sein. Die Kommanditisten werden in<br />
das Handelsregister mit der Haftsumme in Höhe<br />
von 50,0 % ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenen<br />
Pflichteinlage eingetragen.<br />
Die Kommanditisten/Treugeber haben vorbehaltlich<br />
einer abweichenden individuellen Vereinbarung<br />
darüber hinaus ein Agio i. H. v. 5 % der<br />
Zeichnungssumme zu zahlen.<br />
7. Soweit Gesellschafter beitreten, die ihrerseits Leistungen<br />
für die Gesellschaft erbringen, werden diese<br />
im Rahmen ihrer Gesellschafterstellung geleistet.<br />
8. Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten/Treugeber<br />
besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />
der Gesellschafter untereinander.<br />
9. Das Kommanditkapital (Pflichteinlage) ist in Höhe<br />
der in der Beitrittserklärung übernommenen Zeichnungssumme<br />
auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Konto einzuzahlen. Der Beteiligungsbetrag<br />
und das Agio werden zwei Wochen nach<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung fällig. Die<br />
Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />
der vollständigen und fristgerechten Einzahlung<br />
des Beteiligungsbetrages und des Agios, wobei<br />
die Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Eintritt<br />
der aufschiebenden Bedingung fällig ist. Bei<br />
nicht vollständiger Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
erfolgt die Annahme der Beitrittserklärung<br />
spätestens zum Ende der Zeichnungsfrist i. H. v.<br />
des tatsächlich eingezahlten Beteiligungsbetrages,<br />
der durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss.<br />
Die bei Einzahlung des Kommanditkapitals<br />
entstehenden Kosten tragen die beitretenden Kommanditisten/Treugeber.<br />
Die Einzahlungen der<br />
Kommanditisten/Treugeber werden zunächst auf<br />
die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) und sodann<br />
auf das Agio angerechnet.<br />
10. Soweit es aus Gründen der Eigenkapital-Platzierung<br />
erforderlich sein sollte, ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ermächtigt und bevollmächtigt,<br />
über das in § 3 Ziff. 5 bezeichnete Gesamtkapital<br />
(Pflichtkapital) ohne Agio hinaus weiteres Kommanditkapital<br />
bis zu einer Gesamtkommanditkapitalhöhe<br />
von maximal Euro 50.000.000,00<br />
zuzulassen.
Ist das geplante Kommanditkapital bereits zu<br />
einem früheren Zeitpunkt, als in Ziff. 5 genannt<br />
vollständig platziert, ist die Geschäftsführung<br />
berechtigt, die Zeichnungsphase bereits früher<br />
zu schließen.<br />
11. Den Gesellschaftern ist bekannt und sie akzeptieren,<br />
dass es durch die Einrichtung von einer<br />
oder mehrerer in der wirtschaftlichen Konzeption<br />
bislang nicht vorgesehenen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
(Ziffer 10) zu einer Verschiebung<br />
oder Veränderung des auf die jährlich entfallenden<br />
anteiligen Betriebsergebnisses und der Auszahlungen<br />
kommen kann.<br />
12. Alle Kommanditisten bevollmächtigen hiermit<br />
beziehungsweise mit ihrem Beitritt die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin unter Befreiung von<br />
den Vorschriften des § 181 BGB in ihrem Namen:<br />
a] die Beteiligung als Kommanditist zur<br />
Gesellschaft in das Handelsregister<br />
anzumelden;<br />
b] für sie die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister hinsichtlich<br />
dieser Kommanditgesellschaft vorzunehmen,<br />
auch im Falle der evtl. Liquidation der<br />
Gesellschaft;<br />
c] ihren Austritt aus der Gesellschaft anzumelden<br />
und<br />
d] die Erhöhung und Herabsetzung ihrer<br />
Einlage sowie die Einlagen der anderen<br />
Gesellschafter zum Handelsregister<br />
anzumelden.<br />
Die Kommanditisten sind verpflichtet, der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bei ihrem<br />
Beitritt eine Vollmachtsurkunde vorstehenden<br />
Inhalts über die Beteiligung an der Gesellschaft<br />
in notariell beglaubigter Form zu übergeben, die<br />
auch bei einem Wechsel der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin für deren Nachfolger maßgeblich<br />
und wirksam bleibt. Die Vollmacht besteht<br />
unwiderruflich, solange die Kommanditisten der<br />
Gesellschaft angehören. Sie erlischt nicht durch<br />
den Tod des Vollmachtgebers. Soweit erforderlich,<br />
sind die Kommanditisten verpflichtet, dem jeweiligen<br />
Nachfolger gesondert eine entsprechende<br />
Vollmacht zu erteilen.<br />
13. Ziffer 12 gilt entsprechend für Treugeber, die<br />
unmittelbar Kommanditisten der Gesellschaft<br />
werden.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
§ 4 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin. Sie ist alleinvertretungsberechtigt<br />
und von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />
Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />
der Gesellschaft im Namen und auf Rechnung<br />
für die Dauer der Gesellschaft auf Dritte<br />
zu übertragen und entsprechende Vollmachten<br />
zu erteilen; eine Differenzierung in verschiedene<br />
Bereiche ist zulässig.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />
Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung<br />
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages zu führen. Die<br />
Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin erstreckt sich insbesondere<br />
auf die Vornahme aller zum laufenden Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft gehörenden Geschäfte und<br />
Rechtshandlungen, auf die Überwachung der Einhaltung<br />
der von der Gesellschaft abgeschlossenen<br />
oder abzuschließenden Verträge, auf die Änderung<br />
oder die Aufhebung der Verträge. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin bedarf zur Durchführung<br />
aller Maßnahmen und Rechtshandlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
Für die folgenden Geschäfte/Tätigkeiten bedarf<br />
die Geschäftsführung stets der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
a] Beteiligung an anderen Unternehmen durch<br />
die Gesellschaft;<br />
b] Festlegung und Änderung des Unternehmensziels<br />
und der Grundlagen der<br />
Geschäftspolitik;<br />
c] Errichtung und Schließung von<br />
Zweigniederlassungen;<br />
d] Gewährung und Aufnahme von Krediten;<br />
e] Eingehung von Bürgschaften, Garantien<br />
oder dergleichen;<br />
f] Begebung von Wechseln.<br />
§ 5 Gesellschafterbeschlüsse,<br />
Gesellschafterversammlungen<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht<br />
das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas<br />
anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />
Stimmen gefasst. Enthaltungen gelten als nicht<br />
91
92<br />
abgegebene Stimmen. Treugeber sind berechtigt,<br />
das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend dem auf sie entfallenen Anteil<br />
selbst im schriftlichen Beschlussverfahren oder in<br />
der Gesellschafterversammlung auszuüben. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
2. Jeder Kommanditist hat für je 1.000 Euro eingezahltes<br />
Pflichtkapital eine Stimme. Bei der Stimmabgabe<br />
ist eine Vertretung durch Dritte entsprechend<br />
§ 5 Ziffer 11 möglich. Soweit Treugeber<br />
nicht selbst abstimmen oder durch einen Dritten<br />
abstimmen lassen, nimmt der Treuhandkommanditist<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />
deren Stimmrecht entsprechend deren Weisungen<br />
gespalten wahr, oder soweit Weisungen nicht<br />
erteilt werden, nach dem mutmaßlichen Interesse<br />
der Kommanditisten/Treugeber.<br />
3. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im<br />
schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt.<br />
Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlungen<br />
werden nur in Ausnahmefällen einberufen.<br />
Wird eine Gesellschafterversammlung<br />
einberufen, so führt der Geschäftsführer der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin oder eine von<br />
ihm benannte Person den Vorsitz.<br />
4. Schriftliche Beschlussverfahren und Gesellschafterversammlungen<br />
werden von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin durchgeführt beziehungsweise<br />
einberufen, und zwar mindestens einmal<br />
jährlich zur Feststellung des Jahresabschlusses.<br />
Weiter finden schriftliche Beschlussverfahren<br />
und Gesellschafterversammlungen in den von<br />
dem Gesetz bestimmten Fällen und dann statt,<br />
wenn dass Interesse der Gesellschaft dies erfordert<br />
beziehungsweise, wenn Kommanditisten/Treugeber,<br />
die mehr als 10,0 % des stimmberechtigten<br />
Kommanditkapitals repräsentieren ein schriftliches<br />
Beschlussverfahren oder die Einberufung<br />
einer Gesellschafterversammlung unter schriftlicher<br />
Angabe der Gründe verlangen.<br />
Die Gesellschafter beschließen nach Maßgabe<br />
dieses Vertrages über alle Angelegenheiten der<br />
Gesellschaft. Die beschließen insbesondere über:<br />
a] die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
b] die Entlastung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />
Kommanditisten;<br />
c] die Bestellung eines Abschlussprüfers;<br />
d] die Zustimmung zu Maßnahmen, die<br />
nach § 4 Ziffer 3 über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
hinausgehen;<br />
e] Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
f] Vornahme von außerordentlichen Ausschüttungen<br />
an die Kommanditisten;<br />
g] Ausschluss von Kommanditisten nach § 15<br />
Ziff. 1 c];<br />
h] Auflösung der Gesellschaft gemäß § 17 Ziff.<br />
1 d].<br />
5. Die Frist zur Abgabe der Stimmen bei schriftlichen<br />
Beschlussverfahren beträgt vier Wochen ab Datum<br />
der Mitteilung über das schriftliche Beschlussverfahren.<br />
Maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft<br />
oder bei dem Treuhandkommanditisten.<br />
Gesellschafterversammlungen werden von der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin mit einer<br />
Frist von vier Wochen einberufen.<br />
Die Mitteilung über das schriftliche Beschlussverfahren<br />
beziehungsweise die Einberufung der<br />
Gesellschafterversammlung hat schriftlich an<br />
die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilte Anschrift<br />
zu erfolgen und muss die Gegenstände, über die<br />
Beschluss gefasst wird, enthalten. Ist die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses Gegenstand der<br />
Beschlussfassung, ist der Geschäftsbericht der<br />
Mitteilung beziehungsweise Einladung beizufügen.<br />
Im Falle einer Gesellschafterversammlung ist<br />
auch die Tagesordnung beizufügen. Die Fristen<br />
beginnen jeweils mit dem Postaufgabedatum der<br />
Mitteilung bzw. Einladung.<br />
6. Im schriftlichen Beschlussverfahren ist stets<br />
Beschlussfähigkeit gegeben. Es entscheidet die<br />
einfache Mehrheit der abgegebenen stimmberechtigten<br />
Stimmen beziehungsweise bei Beschlussfassungen<br />
zu Ziffer 7 75,0 % der abgegebenen<br />
stimmberechtigten Stimmen.<br />
Eine Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß<br />
geladen sind und die Mehrheit der stimmberechtigten<br />
Stimmen anwesend oder vertreten sind.<br />
Ist danach eine Beschlussfähigkeit nicht erreicht<br />
worden, so ist die Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb von vier Wochen mit einer Frist von<br />
14 Tagen erneut mit gleicher Tagesordnung einzuberufen.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist<br />
dann in jedem Fall beschlussfähig. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin kann auch schriftlich<br />
abstimmen lassen.<br />
7. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />
bedürfen, soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine<br />
höhere Mehrheit verlangt, Beschlüsse über:
a] Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
b] die Auflösung der Gesellschaft,<br />
c] die Aufgabe des Geschäftsbetriebes im<br />
Ganzen, sofern nicht gemäß § 17 dieses Vertrages<br />
bereits geregelt oder<br />
d] den Ausschluss der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin aus wichtigem Grund und<br />
die Bestellung einer neuen persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin.<br />
Die Aufnahme zusätzlicher persönlich haftender<br />
Gesellschafter ist nur mit Zustimmung der vorhandenen<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
zulässig.<br />
8. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll<br />
zu führen, das vom Versammlungsleiter zu<br />
unterzeichnen ist und den Gesellschaftern zuzusenden<br />
ist. Entsprechend hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin oder die mit der Geschäftsbesorgung<br />
insoweit Beauftragte über Inhalt und<br />
Ergebnis von schriftlichen Abstimmungen ein<br />
Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen<br />
und den Gesellschaftern zuzusenden.<br />
9. Einsprüche gegen das Protokoll der Gesellschafterversammlung<br />
sind binnen drei Wochen nach der<br />
Absendung schriftlich mit Begründung gegenüber<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin geltend<br />
zu machen. Über die Einsprüche entscheidet die<br />
nächste Gesellschafterversammlung.<br />
10. Die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses<br />
kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 1<br />
Monat nach Kenntniserlangung durch eine gegen<br />
die Gesellschaft zu richtende Klage geltend gemacht<br />
werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />
Mangel als geheilt.<br />
11. Jeder Kommanditist kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
aufgrund schriftlicher Vollmacht<br />
durch einen anderen Gesellschafter, einen volljährigen<br />
Angehörigen oder einen Angehörigen<br />
der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden<br />
Berufe vertreten lassen. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin kann andere ordnungsgemäß<br />
bevollmächtige Personen als Vertreter zulassen.<br />
Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.<br />
12. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />
im Interesse der Gesellschaft auch andere<br />
Personen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />
zu lassen, deren Teilnahme sie für erforderlich<br />
hält.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
§ 6 Rechte der Treugeber<br />
1. Die mittelbare Beteiligung der Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft ist<br />
in einem Treuhandvertrag geregelt. Mit Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
und der Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
wird der mittelbare Beitritt zur Gesellschaft<br />
gemäß Treuhandvertrag wirksam. Der<br />
Treuhandkommanditist wird die Beteiligung im<br />
eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung<br />
des Treugebers übernehmen und halten.<br />
2. Der Treuhänder nimmt grundsätzlich für den<br />
Treugeber alle Rechten und Pflichten, die mit der<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
verbunden sind, in eigenem Namen wahr.<br />
Beabsichtigt der Treugeber, einzelne Rechte, wie<br />
etwa das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen<br />
oder bei Gesellschafterbeschlüssen, selbst<br />
auszuüben, so muss er dies dem Treuhänder vorher<br />
schriftlich mitteilen. Nach dieser Mitteilung werden<br />
die Treugeber im Verhältnis zur Gesellschaft und<br />
den Gesellschaftern insoweit wie ein Direktkommanditist<br />
behandelt. Sie haben insbesondere die<br />
Kontrollrechte nach § 166 HGB, dürfen an Gesellschafterversammlungen<br />
der Gesellschaft direkt<br />
teilnehmen, sind berechtigt, das Stimmrecht des<br />
Treuhandkommanditisten insoweit auszuüben<br />
und Beschlüsse anzufechten. Die Regeln dieses<br />
Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend auch<br />
für die Treugeber.<br />
3. Die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) des Treuhandkommanditisten<br />
bestimmt sich nach der Höhe<br />
der Einlagen der wirksam beigetretenen Treugeber<br />
und nach der aus eigenem Recht gehaltenen<br />
Einlage. Für die Zahlung der Einlagen der Treugeber<br />
gelten die Regelungen des § 3 dieses Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend.<br />
§ 7 Jahresabschluss, Sonderbetriebsausgaben<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die<br />
Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(Jahresabschluss) innerhalb von sechs Monaten<br />
nach Abschluss des Geschäftsjahres nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />
ist durch einen von der Gesellschafterversammlung<br />
bestellten Wirtschaftsprüfer oder<br />
durch eine von ihr bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />
für das Geschäftsjahr 2010 wird durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin bestellt.<br />
93
94<br />
2. Sonderbetriebsausgaben, die den Gesellschaftern<br />
im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen,<br />
sind der Gesellschaft bis zum 31. März des<br />
Folgejahres nachzuweisen. Später nachgewiesene<br />
Sonderbetriebsausgaben können nur bis zum Jahresende<br />
berücksichtigt werden, wenn dies verfahrensrechtlich<br />
noch möglich ist und gegen Erstattung<br />
der entstehenden Aufwendungen.<br />
3. Nimmt die Finanzbehörde an der Bilanz, der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung oder der Ergebnisverteilung<br />
rechtskräftige Änderungen vor, so<br />
wirken diese auch im Verhältnis der Gesellschafter<br />
zueinander.<br />
§ 8 Gesellschafterkonten<br />
1. Auf dem festen Einlagenkonto (Kapitalkonto I)<br />
wird die gezeichnete Einlage (ohne Agio)<br />
geführt. Die Höhe des Betrages auf dem Kapitalkonto<br />
I ist maßgebend für das Stimmrecht, die<br />
Ergebnisverteilung, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
sowie den Anspruch auf das<br />
Auseinandersetzungsguthaben.<br />
2. Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird<br />
das Agio geführt. Eine Rückzahlung auf das eingezahlte<br />
Agio findet nicht statt. Das Agio ist durch<br />
die Zahlung von Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />
verbraucht.<br />
3. Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto<br />
III) werden die Anteile an den Gewinnen<br />
und Verlusten der Gesellschaft erfasst.<br />
4. Auf dem Kapitalrückführungs- und Entnahmekonto<br />
(Kapitalkonto IV) werden sämtliche<br />
Beträge erfasst, die an die Gesellschafter ausgeschüttet<br />
oder von diesem entnommen worden<br />
sind sowie die jeweils zum Geschäftsjahresende<br />
als entnommen geltende Kapitalertragsteuer zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag.<br />
5. Für die Kommanditisten und Treugeber besteht<br />
nach Erbringung der Einlage keine Nachschusspflicht.<br />
Soweit eine Entnahme über die im Handelsregister<br />
eingetragene Hafteinlage getätigt<br />
wurde, lebt indessen die Außenhaftung wieder auf.<br />
§ 9 Vergütungen<br />
1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin eine<br />
Vergütung in Höhe von jährlich Euro 5.000,00<br />
(in Worten: Euro Fünftausend). Diese Vergütung<br />
soll dem Index angepasst werden. Sollte sich der<br />
Verbraucherindex, festgestellt vom Statistischen<br />
Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Gründung<br />
der Gesellschaft bzw. gegenüber dem Stand der<br />
letzten Anpassung um mehr als 10 % ändern,<br />
kann die Komplementärin eine entsprechende<br />
Anpassung der Vergütung verlangen. Die Vergütung<br />
ist unabhängig vom Ergebnis der Gesellschaft<br />
zum Ende des Geschäftsjahres erstmals<br />
2010 zur Zahlung fällig.<br />
2. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit<br />
während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,17 % p. a. und während der<br />
Betriebsphase eine Vergütung in Höhe von 0,13 %<br />
p. a. jeweils vom gezeichneten Kommanditkapital<br />
zuzüglich Auslagen (Porto- und Druckkosten<br />
etc.) und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei der<br />
genannten Vergütung wird von einem halbjährlichen<br />
Versand von Informationen an die Kommanditisten/Treugeber<br />
und einer jährlichen Ausschüttung<br />
ausgegangen.<br />
Bei weiteren Rundschreiben und Ausschüttungen<br />
pro Jahr erhöht sich die Vergütung pro<br />
Versand/Ausschüttung um 0,01 % jeweils vom<br />
gezeichneten Kommanditkapital. Die Vergütung<br />
entsteht und wird fällig mit Rechnungslegung<br />
zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, vierteljährliche Abschlagszahlungen<br />
jeweils zum 30.03., 30.06. und 30.09. des laufenden<br />
Jahres zeitanteilig vorzunehmen.<br />
§ 10 beteiligung am Gewinn oder Verlust<br />
1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder<br />
Verlust eines Geschäftsjahres ist den Kommanditisten<br />
entsprechend dem Verhältnis der gezeichneten<br />
Kommanditanteile ohne Agio (Kapitalkonto I)<br />
zueinander voll zuzuweisen.<br />
2. Anfallende Einnahmen und Kosten, die auch die<br />
Absetzung für Abnutzung einbeziehen, werden den<br />
Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />
zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />
sind, jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich<br />
unterschiedlichen Beitritten eine rückwirkende<br />
quartalsmäßige Zuordnung erfolgt. Im Übrigen<br />
erfolgt unter den Gesellschaftern ein Gewinn- bzw.<br />
Verlustausgleich und eine Einnahme- und Kostenzurechnung,<br />
wozu auch die Absetzung für Abnutzung<br />
gehört, in der Weise, dass – soweit möglich<br />
– alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen (Kapitalkonto<br />
I) zum 31.12.2011 zueinander in entsprechender<br />
Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch<br />
soll erreicht werden, dass alle beigetretenen Kom-
manditisten unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts<br />
im jeweiligen Geschäftsjahr – soweit möglich<br />
– in gleichem Maße in Relation ihrer gezeichneten<br />
Kommanditeinlagen zueinander am Gewinn und<br />
Verlust der Gesellschaft beteiligt sind.<br />
3. Einem Kommanditisten werden Verlustanteile<br />
auf seinem Kapitalkonto IV auch dann zugerechnet,<br />
wenn diese die geleistete Einlage übersteigen.<br />
Zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />
(Kapitalkonto IV) sind die Kommanditisten<br />
weder gegenüber der Gesellschaft noch untereinander<br />
verpflichtet.<br />
§ 11 Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />
Ausschüttungen<br />
1. Die Gesellschaft schüttet für den Fall, dass die<br />
Liquiditätslage der Gesellschaft es zulässt, nachschüssig<br />
in das auf das jeweilige Geschäftsjahr<br />
folgende Jahr, den Liquiditätsüberschuss unter<br />
Zurückbehaltung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />
an die Kommanditisten aus.<br />
2. Den bis 30.06.2011 beigetretenen Kommanditisten<br />
steht vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 1<br />
ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 5 % auf den anteilig<br />
von ihnen gehaltenen Kommanditanteil zu, der<br />
vorab bis zum 15.12.2012 ausgeschüttet wird.<br />
Ein aus der Liquidation bzw. dem Verkauf von<br />
Teil- bzw. Rest-Forderungsportfolios erzielter<br />
Liquiditätsüberschuss wird im Verhältnis der festen<br />
Kapitaleinlage an die Kommanditisten verteilt.<br />
Für den Fall, dass die prognostizierten Umsatzerlöse<br />
übertroffen werden, werden die von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirtschafteten Mehrerlöse<br />
[Umsatzerlöse abzgl. fondsabhängige Kosten<br />
– vgl. Kap. 11 des Emissionsprospektes abzgl.<br />
Ausschüttungen vor persönlichen Steuern an die<br />
Anleger gemäß Beispielsrechnung „Kapitalflussrechnung<br />
für den Anleger (Prognoserechnung)“<br />
in Kap. 2 des Emissionsprospektes] in Höhe von<br />
50 % an die Anleger ausgeschüttet und in Höhe<br />
von jeweils 25 % an den Servicer und die Komplementärin<br />
ausgezahlt.<br />
3. Für Zwecke der Ausschüttungen gelten die Regelungen<br />
des § 10 Ziff. 2 des Vertrages in entsprechender<br />
Weise.<br />
4. Weitere Entnahmen außerhalb der in Ziffer 2<br />
genannten Auszahlungen sind nur zulässig, wenn<br />
die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
fassen, die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
zustimmt und die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
dies zulässt.<br />
5. Soweit Ausschüttungen nach den handelsrechtlichen<br />
Vorschriften als Rückzahlung der Einlage<br />
an die Kommanditisten anzusehen sind, entsteht<br />
eine persönliche Haftung der im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten für die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft.<br />
6. Der bei der Liquidation der Gesellschaft erzielte<br />
Liquidationserlös wird – nach Begleichung der<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten – an die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />
(Kapitalkonto I) verteilt.<br />
§ 12 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />
1. Die den Kommanditisten nach den §§ 164, 166<br />
HGB zustehenden Widerspruchs- und Kontrollrechte<br />
werden durch die Kommanditisten ausgeübt.<br />
Sie können sich bei der Ausübung ihrer zuvor<br />
genannten Rechte eines kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Angehörigen eines<br />
wirtschaftsprüfenden, rechts- oder steuerberatenden<br />
Berufes bedienen. Hierdurch entstehende<br />
Kosten haben sie selbst zu tragen.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin informiert<br />
die Kommanditisten durch Vorlage eines<br />
Geschäftsberichts jährlich über wesentliche<br />
geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />
Situation der Gesellschaft.<br />
3. Die persönliche haftende Gesellschafterin ist verpflichtet,<br />
den Kommanditisten einmal jährlich<br />
über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />
zu berichten.<br />
§ 13 Übertragung von beteiligungsrechten<br />
1. Jeder im Handelsregister eingetragene Kommanditist<br />
kann seine Kommanditbeteiligung nur zum<br />
Ablauf eines Geschäftsjahres mit Wirkung zum<br />
01.01. des Folgejahres übertragen, belasten oder<br />
in sonstiger Weise über sie verfügen. Die Übertragung,<br />
teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung<br />
über die Kommanditanteile bedarf zu ihrer<br />
Wirksamkeit der Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin. Die Zustimmung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden. Eine<br />
teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit<br />
durch eine teilweise Übertragung Gesellschaftsanteile<br />
entstehen sollten, die Euro 10.000,00 unterschreiten<br />
und die nicht durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sind. Eine Verfügung, die zur Trennung<br />
der Gesellschaftsbeteiligung von den Nutzungs-<br />
95
96<br />
rechten der Gesellschaftsanteil führt, vor allem die<br />
Bestellung eines Nießbrauchs, ist nicht zulässig.<br />
In den Fällen der Übertragung der Beteiligung<br />
ist unverzüglich durch den Übernehmer eine Handelsregistervollmacht<br />
entsprechend § 3 Ziffer 13<br />
beizubringen. Bis zur Eintragung in das Handelsregister<br />
wird der Übernehmer – soweit erforderlich<br />
– wie ein atypisch stiller Gesellschafter behandelt.<br />
2. Der Rechtsnachfolger eines Kommanditisten tritt<br />
in sämtliche Rechte und Pflichten des ausscheidenden<br />
Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
ein. Die Kapitalkonten werden unverändert<br />
und einheitlich fortgeführt.<br />
3. Die Kosten des Vollzugs der Übertragung bei Notar<br />
und Gericht sowie die Kosten des Verwaltungsaufwands,<br />
die der Gesellschaft von dem Verwalter in<br />
Rechnung gestellt werden, trägt im Verhältnis zur<br />
Gesellschaft der ausscheidende Kommanditist.<br />
4. Der eintretende Kommanditist stellt die Gesellschaft<br />
und die Gesellschafter von allen Nachteilen<br />
aufgrund des Gesellschafterwechsels, insbesondere<br />
solchen aus gegebenenfalls anfallenden<br />
Steuerzahlungen frei.<br />
5. Die Übertragung einer Kommanditbeteiligung an<br />
Dritte, um diesen die Übertragung eines Gewinns<br />
nach § 6b EStG zu ermöglichen, ist vertraglich<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 14 Tod eines Kommanditisten<br />
1. Verstirbt ein Kommanditist, so geht seine Kommanditbeteiligung<br />
auf seine Erben über. Der<br />
Gesellschaftsvertrag wird mit diesen fortgesetzt.<br />
Die Erben haben sich gegenüber der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin durch Vorlage eines<br />
Erbscheines oder notariell beglaubigten Testamentes<br />
zu legitimieren. Die Kosten des Vollzugs<br />
der Rechtsänderung bei Notar und Gericht sowie<br />
die Kosten des Verwaltungsaufwandes, die der<br />
Gesellschaft von dem Verwalter in Rechnung<br />
gestellt werden, tragen im Verhältnis zur Gesellschaft<br />
die Rechtsnachfolger des verstorbenen<br />
Kommanditisten.<br />
2. Geht die Kommanditbeteiligung gemäß Ziffer 1 auf<br />
mehrere Personen über, so sind diese verpflichtet,<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten für die Ausübung<br />
ihrer Rechte aus der Beteiligung zu bestellen.<br />
Die Ausübung der Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
eines verstorbenen Kommanditisten<br />
durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig.<br />
Bis zur Bestellung eines Bevollmächtigten ruhen<br />
alle Rechte aus der Beteiligung. Ausschüttungen<br />
sind nur an den gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
vorzunehmen. Der Bevollmächtigte hat sich gegenüber<br />
der Gesellschaft zu legitimieren.<br />
§ 15 Ausscheiden von Kommanditisten<br />
1. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft<br />
aus, wenn<br />
a] in die Kommanditbeteiligung oder in einzelne<br />
Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
aufgrund eines nicht nur vorläufig<br />
vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben wird und die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />
nicht innerhalb von 3<br />
Monaten aufgehoben wird;<br />
b] über das Vermögen des Kommanditisten das<br />
Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt<br />
wird;<br />
c] der Kommanditist gemäß den nachfolgenden<br />
Ziffern 2. und 3. aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen wird.<br />
In den Fällen des § 15 Lit. a] und b] entscheidet<br />
die Komplementärin über den Ausschluss.<br />
2. Ein Kommanditist kann durch Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn er in grober Weise<br />
trotz schriftlicher Abmahnung seine sonstigen<br />
Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
verletzt und den Gesellschaftern die Fortsetzung<br />
des Gesellschaftsverhältnisses mit diesem<br />
Kommanditisten unzumutbar geworden ist. Bei<br />
der Beschlussfassung über den Ausschluss hat der<br />
betroffene Kommanditist kein Stimmrecht. Er ist<br />
jedoch anzuhören, wenn er an der Gesellschafterversammlung,<br />
in der über seinen Ausschluss<br />
Beschluss gefasst werden soll, teilnimmt. Der Ausschluss<br />
erfolgt durch Mitteilung des Beschlusses<br />
an den ausgeschlossenen Gesellschafter durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
3. Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft<br />
aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgesetzt. Der ausscheidende<br />
Kommanditist ist gemäß den Bestimmungen des<br />
§ 16 dieses Vertrages abzufinden.<br />
§ 16 Abfindung des ausscheidenden Kommanditisten<br />
1. Scheidet ein Kommanditist gemäß § 15 Ziffer 1 a]<br />
oder b] oder gemäß § 15 Ziffer 2 aus der Gesellschaft<br />
aus, so erhält er eine Abfindung, die sich<br />
aus den Salden seiner Gesellschafterkonten (§ 8)
ichtet. Maßgebend ist der Jahresabschluss, der<br />
dem Zeitpunkt seines Ausscheidens am nächsten<br />
liegt. Sollte der Saldo aus den Gesellschafterkonten<br />
negativ sein, ist dieser nicht auszugleichen.<br />
Spätere Bilanzberichtigungen aufgrund steuerlicher<br />
Außenprüfungen haben auf die Abfindung<br />
keinen Einfluss.<br />
2. Scheidet ein Kommanditist während eines<br />
Geschäftsjahres aus, so nimmt er am Ergebnis<br />
dieses Geschäftsjahres zeitanteilig teil. Am Ergebnis<br />
der bei seinem Ausscheiden noch schwebenden<br />
Geschäfte nimmt er nicht teil.<br />
3. Sofern sich die Beteiligten nicht innerhalb von sechs<br />
Monaten nach dem Ausscheiden des Kommanditisten<br />
über die Abfindung einigen, ist diese nach<br />
Maßgabe der vorstehenden Ansätze für sämtliche<br />
Beteiligungen verbindlich durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zu ermitteln, der bzw. die von der Industrie- und<br />
Handelskammer zu Leipzig auf Antrag eines Beteiligten<br />
zu bestimmen ist, sofern sich die Beteiligten<br />
über dessen/deren Person nicht verständigen.<br />
Die Kosten der Ermittlung der Abfindung durch<br />
den Wirtschaftsprüfer/die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
sind von der Gesellschaft und dem<br />
ausgeschiedenen Kommanditisten jeweils zur<br />
Hälfte zu tragen.<br />
4. Die Abfindung gemäß Ziffer 1 in zwei gleichen<br />
Halbjahresraten zu zahlen, deren erste ein Jahr<br />
nach Ausscheiden fällig wird. Eine Sicherstellung<br />
der Abfindung sowie die Befreiung von der etwaigen<br />
Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />
kann nicht verlangt werden. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, das Abfindungsguthaben vorher<br />
auszuzahlen.<br />
§ 17 Auflösung der Gesellschaft<br />
1. Die Gesellschaft wird aufgelöst:<br />
a] unter den gesetzlichen Voraussetzungen,<br />
soweit nicht in den vorstehenden Bestimmungen<br />
eine anderweitige Regelung getroffen<br />
wurde;<br />
b] durch Zeitablauf gemäß § 2 Ziff. 1 des<br />
Vertrages;<br />
c] wenn die Gesellschafter die Auflösung<br />
beschließen.<br />
Zur Vornahme erforderlicher Handlungen und<br />
Erklärungen ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
berechtigt.<br />
2. Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation<br />
durch die persönlich haftende Gesellschaf-<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
terin. Der Umfang ihrer Geschäftsführungs- und<br />
Vertretungsmacht wird durch die Eröffnung der<br />
Liquidation nicht verändert.<br />
§ 18 Schlussbestimmungen<br />
1. Jeder Kommanditist nimmt zustimmend davon<br />
Kenntnis, dass zur Verwaltung seiner Beteiligung<br />
und der damit verbundenen Geschäfte sowie<br />
seiner Betreuung die auf der Beitrittserklärung zu<br />
seiner Person und zu seiner Beteiligung enthaltenen<br />
Angaben entsprechend den Regelungen des<br />
Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) unter Einsatz<br />
von EDV-Anlagen durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
oder die mit der Geschäftsbesorgung insoweit<br />
Beauftragte erhoben, verarbeitet und/oder genutzt<br />
werden. Die Datenverarbeitung umfasst auch alle<br />
Übermittlungen dieser Daten an die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin, die mit der Geschäftsbesorgung<br />
insoweit Beauftragte oder den Treuhandkommanditisten<br />
und den vom Kommanditisten<br />
gegebenenfalls benannten Steuerberater.<br />
2. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag bestimmt<br />
ist, dass Korrespondenz zwischen der Gesellschaft<br />
und den Kommanditisten auf schriftlichem Wege<br />
zu erfolgen hat, kann diese Korrespondenz auch<br />
auf elektronischem Wege erfolgen. Voraussetzung<br />
hierfür ist jedoch, dass hierüber zwischen<br />
der Gesellschaft und dem jeweiligen Kommanditisten/Treugeber<br />
eine gesonderte schriftliche<br />
Einigung getroffen wird.<br />
3. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines<br />
Gesellschafterbeschlusses.<br />
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />
werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden,<br />
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Soweit eine bei<br />
Abschluss dieser Vereinbarung zulässige Bestimmung<br />
nachfolgend unwirksam wird, gilt anstelle<br />
der unwirksam gewordenen Bestimmung ab dem<br />
Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit diejenige wirksame<br />
Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und<br />
Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung<br />
möglichst weitgehend entspricht. Im Falle einer<br />
Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,<br />
die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck<br />
dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte<br />
man die Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die nachträglich ein-<br />
97
98<br />
tretende Unwirksamkeit einer Bestimmung auf<br />
einem in dieser Vereinbarung normierten Maß<br />
der Leistung, des Raumes oder der Zeit beruht;<br />
es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst<br />
nahekommendes rechtlich zulässiges Maß<br />
der Leistung, des Raumes und der Zeit anstelle<br />
des Vereinbarten.<br />
5. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
6. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem<br />
Vertrag wird Leipzig vereinbart.<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift<br />
Gründungskommanditist Wolfgang Lein<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift<br />
Gründungskommanditist Sebastian Pfeifer<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong><br />
vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Michael Hauck<br />
17.2 Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag über Beteiligung<br />
an der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong><br />
<strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
– nachstehend „KG“ genannt –<br />
zwischen der<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
– nachstehend „Treuhänderin“ genannt –<br />
und den<br />
beitretenden Gesellschaftern<br />
– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />
wird folgender Treuhandvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Abschluss des Treuhandvertrages<br />
1. Der Treugeber beabsichtigt, sich an der KG zu<br />
beteiligen und seinen Gesellschaftsanteil über<br />
die Treuhänderin als Treuhandkommanditistin<br />
treuhänderisch halten zu lassen. Diese mittelbare<br />
Kommanditbeteiligung entspricht dem im<br />
Zeichnungsschein genannten Beteiligungsbetrag.<br />
2. Dieser Treuhandvertrag kommt durch Annahme<br />
des in der Beitrittserklärung enthaltenen Vertragsangebotes<br />
des jeweiligen Treugebers durch die<br />
Treuhänderin zustande. Für die Annahme genügt<br />
die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch<br />
die Treuhänderin.<br />
3. Der Gesellschaftsvertrag der KG (abgedruckt<br />
im Verkaufsprospekt der KG) ist den Parteien<br />
bekannt und Grundlage dieses Treuhandvertrages.<br />
Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
welche die Rechtsbeziehungen zwischen der<br />
Treuhänderin als Treuhandkommanditistin und<br />
den Treugebern betreffen, sind als Anlage Bestandteil<br />
dieses Vertrages.<br />
4. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden<br />
Regelungen bestimmt sind, gelten für den Treugeber<br />
die für Kommanditisten geltenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages entsprechend.<br />
Im Fall abweichender oder sich widersprechender<br />
Regelungen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
vorrangig.
5. Die Treuhänderin wird die KG unverzüglich über<br />
die erfolgte Annahme des Angebotes auf Abschluss<br />
des Treuhandvertrages unterrichten.<br />
§ 2 Einzahlung des beteiligungsbetrages<br />
1. Die Höhe des Kapitalanteils des Treugebers<br />
bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />
durch den Treugeber genannten Beteiligungsbetrag.<br />
Der Beteiligungsbetrag beträgt mindestens<br />
10.000,00 Euro und muss durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein.<br />
2. Der Beteiligungsbetrag und das Agio werden<br />
zwei Wochen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
fällig. Die Annahme erfolgt unter der<br />
aufschiebenden Bedingung der vollständigen und<br />
fristgerechten Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
und des Agios, wobei die Zahlungsverpflichtung<br />
unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden<br />
Bedingung fällig ist. Die Zahlung erfolgt auf das<br />
in der Beitrittserklärung genannte Konto der KG.<br />
3. Die Treuhänderin wird beauftragt, nach Maßgabe<br />
der in der Beitrittserklärung beschriebenen Bedingungen<br />
und nach der erfolgten Einzahlung des<br />
Treugebers der Gesellschaft im Auftrag und für<br />
Rechnung des Treugebers beizutreten und entsprechend<br />
ihren Kapitalanteil zu erhöhen, und<br />
zwar im Umfang des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />
zuzüglich Agio.<br />
4. Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag nicht<br />
fristgerecht ein, ist die Treuhandkommanditistin<br />
berechtigt, vom Beitrittsvertrag und von der Vereinbarung<br />
über die Erhöhung der Kommanditeinlage<br />
zurückzutreten.<br />
§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft<br />
1. Im Auftrag des Treugebers erwirbt die Treuhänderin<br />
im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />
des Treugebers einen Kapitalanteil an der <strong>TASK</strong><br />
<strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG und<br />
hält diesen treuhänderisch für den Treugeber.<br />
2. Die Treuhänderin ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />
Kapitalanteile an der KG treuhänderisch zu<br />
erwerben und zu halten.<br />
3. Der Treuhänderin wird auf Rechnung des Treugebers<br />
folgende Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />
vornehmen, zu deren Durchführung sie der<br />
Treugeber bevollmächtigt und beauftragt:<br />
a] Durchführung aller zum Erwerb und zur<br />
Abwicklung der Gesellschaftsbeteiligung<br />
erforderlichen Maßnahmen;<br />
b] wirtschaftlicher Beitritt zur Gesellschaft;<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
c] Vornahme der erforderlichen<br />
Handelsregisteranmeldungen;<br />
d] Ausübung der durch den Beitritt zur Gesellschaft<br />
begründeten Rechte im Interesse des<br />
Treugebers.<br />
§ 4 Zurechnung der beteiligung,<br />
Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />
1. Die Treuhänderin hält die Gesellschaftsbeteiligungen<br />
für alle Treugeber im Außenverhältnis<br />
als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Die Treuhänderin<br />
tritt nach außen im eigenen Namen auf.<br />
2. Im Innenverhältnis, d. h. gegenüber der Treuhänderin,<br />
den übrigen Gesellschaftern und den übrigen<br />
Treugebern, gelten für den Treugeber gemäß § 6<br />
des Gesellschaftsvertrages alle mit der für ihn treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung verbundenen<br />
Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag. Davon ausgenommen<br />
sind die gesellschaftsrechtlichen Sonderrechte<br />
des Treuhandkommanditisten (wie die<br />
Aufnahme weiterer Treugeber, Kapitalerhöhung).<br />
3. Die Treuhänderin nimmt grundsätzlich für den<br />
Treugeber alle Rechten und Pflichten, die mit der<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
verbunden sind, in eigenem Namen wahr. Beabsichtigt<br />
der Treugeber, einzelne Rechte, wie etwa das<br />
Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen oder<br />
bei Gesellschafterbeschlüssen, selbst auszuüben,<br />
so muss er dies der Treuhänderin vorher schriftlich<br />
mitteilen. Jeder Treugeber ist berechtigt, an den<br />
Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und<br />
die ihm zustehenden Gesellschafterrechte selbst<br />
auszuüben. Der Treugeber kann der Treuhänderin<br />
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts<br />
erteilen. Die Treuhänderin hat dafür Sorge zu<br />
tragen, dass dem Treugeber die Einladungen zur<br />
Gesellschaftsversammlung nebst Anlagen (unter<br />
anderem Beschlussvorlagen) übersandt werden.<br />
Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />
4. Die Treuhänderin tritt hiermit ihre Ansprüche auf<br />
den festgestellten Gewinn, die beschlossenen Entnahmen<br />
und den Liquidationserlös sowie auf dasjenige,<br />
was ihr im Falle ihres Ausscheidens oder<br />
der Beendigung der Gesellschaft hinsichtlich des<br />
einzelnen Treugebers zusteht, in dem Umfange an<br />
den Treugeber ab, wie diesem die Ansprüche anteilmäßig<br />
entsprechend seiner mittelbaren Beteiligung<br />
am Kommanditkapital der Gesellschaft gebühren.<br />
Der Treugeber nimmt die Abtretung hiermit an.<br />
99
100<br />
5. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über ihr Vermögen tritt die Treuhänderin<br />
hiermit den treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />
an den diesem annehmenden Treugeber in<br />
der Höhe des eingezahlten Beteiligungsbetrags ab.<br />
Die Abtretung des Kapitalanteils ist im Außenverhältnis<br />
aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />
des Treugebers als Kommanditist in das<br />
Handelsregister.<br />
6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend<br />
für den Fall, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
abgelehnt oder von Gläubigern der Treuhänderin<br />
Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
in den Kapitalanteil ergriffen werden oder<br />
das Treuhandverhältnis aus einem sonstigen wichtigen<br />
Grund, der nicht vom Treugeber zu vertreten<br />
ist, endet.<br />
§ 5 Freistellungsanspruch der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin haftet gemäß § 172 Abs. 1 und<br />
3 HGB gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
der Gesellschaft in Höhe der Haftsumme, die im<br />
Handelsregister eingetragen ist.<br />
2. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />
von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu<br />
werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
und dem Halten der treuhänderisch übernommenen<br />
Beteiligung an der Gesellschaft stehen.<br />
3. Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers<br />
ist begrenzt bis zur Höhe seines gemäß Beitrittserklärung<br />
übernommenen Anteils (Beteiligungsbeitrages)<br />
am Kommanditkapital. Sie ist ausgeschlossen,<br />
wenn der Kapitalanteil des Treugebers<br />
auf das Gesellschaftskonto eingezahlt und dem<br />
Treugeber nicht i. S. d. § 172 HGB zurückgewährt<br />
worden ist.<br />
§ 6 Selbstkontrahieren, Untervollmachten<br />
1. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
2. Die Treuhänderin ist berechtigt, für Untervollmachten<br />
zu erteilen.<br />
§ 7 Anlageregister, datenschutz<br />
1. Die Treuhänderin führt über alle Treugeber ein<br />
Register mit deren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten. Der Treugeber ist verpflichtet,<br />
über alle für die Durchführung bedeutsamen<br />
Veränderungen, insbesondere Wohnort, Personenstand,<br />
Erbfolge und steuerliche Änderungen<br />
unverzüglich die Treuhänderin zu unterrichten.<br />
2. Der Treugeber hat grundsätzlich keinen Anspruch<br />
darauf, dass ihm die Treuhänderin Angaben über<br />
die übrigen Gesellschafter macht, es sei denn, es<br />
liegt eine außergewöhnliche Situation der Gesellschaft<br />
vor. In diesem Falle hat der Treugeber einen<br />
Auskunftsanspruch, soweit dies zur Wahrnehmung<br />
mitgliedschaftlicher Kernrechte erforderlich und<br />
der Treuhänderin zumutbar ist.<br />
3. Sofern der Treugeber nicht schriftlich eingewilligt<br />
hat, ist die Treuhänderin nicht berechtigt,<br />
anderen Personen als der KG, dem Finanzamt,<br />
Kreditinstituten oder Personen, die beruflich zur<br />
Verschwiegenheit verpflichtet und als Berater der<br />
Gesellschafter oder der Treuhänderin tätig sind,<br />
Auskünfte über die Eintragungen im Register zu<br />
erteilen.<br />
4. Der Treugeber stimmt der EDV-mäßigen Erfassung<br />
seiner personen- und beteiligungsbezogenen<br />
Daten im Rahmen dieses Vertrages zu.<br />
§ 8 Weitere Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
und der Treugeber, Haftung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin hat die ihr übertragenen Aufgaben<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />
und im Interesse des Treugebers auszuüben.<br />
Die Treuhänderin handelt jedoch auch als Treuhänder<br />
der übrigen Treugeber. Bei einem Widerstreit<br />
zwischen den Interessenten einzelner Treugeber<br />
und den Interessen der Gesellschaft hat das<br />
Gesamtinteresse Vorrang.<br />
2. Der Treuhänderin obliegen keine weitergehenden<br />
Prüfungspflichten. Insbesondere hat sie nicht die<br />
Fragen des unternehmerischen Ermessens des<br />
Treugebers zu prüfen, wie z. B. richtige Beurteilung<br />
der Marktsituation oder Zweckmäßigkeit<br />
geschäftlicher Maßnahmen bzw. Zweckmäßigkeit<br />
der Investitionsentscheidung des Treugebers. Die<br />
Treuhänderin haftet deshalb nicht für die Erreichung<br />
der von dem Treugeber mit der Beteiligung<br />
an der KG verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Zielsetzung; dies ist weder Vertragsinhalt<br />
noch Geschäftsgrundlage.<br />
3. Der Treugeber und die Treuhänderin sind sich<br />
darüber einig, dass die Treuhänderin keine Haftung<br />
dafür übernimmt, dass die Vertragspartner der<br />
KG die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllen. Die Treuhänderin haftet<br />
nicht für die Ertragsfähigkeit bzw. den Bestand<br />
des Vermögens der KG, insbesondere nicht für<br />
den Eingang der prospektierten Erträge bzw.
die Einhaltung der prospektierten Kosten und<br />
Aufwendungen.<br />
4. Die Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Schadenersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin<br />
verjähren innerhalb von fünf Jahren<br />
nach Entstehung des anspruchsbegründenden<br />
Ereignisses.<br />
§ 9 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Der Treugeber ist erstmals zum 30.06.2012 berechtigt,<br />
sich selbst anstelle der Treuhänderin mit der<br />
von dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlage<br />
im Handelsregister eintragen zu lassen<br />
und die gesamte Kommanditeinlage auch im<br />
Außenverhältnis zu übernehmen. Der Treuhänder<br />
kann Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.<br />
Der betreffende Treugeber trägt alle Kosten der<br />
Umwandlung, insbesondere der Registerkosten<br />
sowie die Kosten des Verwaltungsaufwands bei<br />
der Gesellschaft.<br />
2. Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />
des jeweiligen Treugebers im Handelsregister<br />
überträgt die Treuhänderin bereits hiermit eine<br />
der Beteiligungen des Treugebers entsprechende<br />
Kommanditeinlage an den Treugeber, der damit<br />
unmittelbarer Kommanditist wird.<br />
3. Im Fall der Umwandlung gemäß Abs. 1 wird die<br />
Treuhänderin die unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />
in offener Stellvertretung verwalten (Verwaltungsmandat).<br />
Die in diesem Treuhandvertrag<br />
zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber<br />
geregelten Rechte und Pflichten gelten dann in<br />
entsprechender Weise fort, soweit sich nicht aus<br />
der Natur der dann unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />
des Treugebers an der KG zwingend<br />
etwas anderes ergibt.<br />
4. Alle im Handelsregister einzutragenden Kommanditisten<br />
sind verpflichtet, der Komplementärin der<br />
KG auf eigene Kosten eine umfassende, über den<br />
Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmacht<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB gegenüber dem Handelsregister<br />
zu erteilen. Die Treuhandkommanditistin<br />
stellt dem Treugeber im Fall der Umwandlung<br />
einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung.<br />
§ 10 Rechtsnachfolge<br />
1. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis mit<br />
allen Rechten und Pflichten auf Dritte übertragen<br />
oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
Es gelten die Bestimmungen der §§ 13 bis 16 des<br />
Gesellschaftsvertrages in entsprechender Weise.<br />
2. Im Falle des Todes des Treugebers wird die Treuhandschaft<br />
mit dem oder den Erben bzw. dem<br />
Vermächtnisnehmer des Treugebers fortgesetzt.<br />
Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Treugebers<br />
haben sich gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />
durch Vorlage eines Erbscheins oder eines<br />
notariell beglaubigten Testaments zu legitimieren.<br />
§ 11 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
1. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft<br />
aus, endet das Treuhandverhältnis mit Wirksamkeit<br />
des Ausscheidens.<br />
2. Die Gesellschafterversammlung wird entsprechend<br />
eine neue Treuhänderin bestellen. Das Treuhandverhältnis<br />
wird dann für alle Treugeber bindend<br />
mit der neuen Treuhänderin fortgesetzt. Die bisherige<br />
Treuhänderin ist zur Abtretung aller Rechte<br />
und Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf die<br />
neue Treuhänderin berechtigt und verpflichtet.<br />
§ 12 Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit eine<br />
Vergütung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Im Fall der Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
(§ 10 des Vertrages), der Rechtsnachfolge<br />
(§ 11 des Vertrages) und der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
(§ 14 des Vertrages) kann die<br />
Treuhänderin eine Verwaltungsgebühr in Höhe<br />
von 1,5 % des Beteiligungsbetrages sowie den<br />
Ersatz der ihr entstandenen Kosten zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer verlangen.<br />
§ 13 beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, durch Auflösung der Gesellschaft<br />
gemäß § 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Der Treugeber ist zur Kündigung des Treuhandvertrages<br />
gemäß § 10 berechtigt. Das Recht des<br />
Treugebers zur Kündigung dieses Vertrages durch<br />
schriftliche Erklärung aus wichtigem Grund bleibt<br />
davon unberührt.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, das<br />
Treuhandverhältnis nach Maßgabe des § 15 des<br />
Gesellschaftsvertrages zu kündigen.<br />
4. Die Treuhänderin ist bei Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
verpflichtet, den auf den Treugeber<br />
entfallenden Teil seiner Kommanditbeteiligung<br />
gemäß § 2 Ziffer 5 i. V. mit § 15 des Gesellschafts-<br />
101
102<br />
vertrages gegenüber der Gesellschaft zu kündigen,<br />
das Abfindungsguthaben in dem Umfang, wie<br />
diese Ansprüche dem Treugeber gemäß § 15 des<br />
Gesellschaftsvertrages gebühren, an diesen herauszugeben.<br />
Dieser Anspruch ist erst mit Zugang<br />
des Guthabens bei der Treuhänderin fällig.<br />
§ 14 Personenmehrheit<br />
1. Soweit die Treuhänderin nach Maßgabe dieses<br />
Treuhandvertrages einen Kapitalanteil an der<br />
Gesellschaft für mehrere Personen, insbesondere<br />
Ehegatten, gleichzeitig hält, übernehmen diese<br />
sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als<br />
Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen,<br />
die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />
vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von<br />
ihnen wirken. Sie bevollmächtigen sich hiermit für<br />
die Dauer dieses Vertrages gegenseitig, Erklärungen<br />
und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen,<br />
mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />
Die Abgabe von Erklärungen<br />
wirkt für und gegen die gesamte Personenmehrheit.<br />
Tatsachen, die nur in einer Person der Personenmehrheit<br />
vorliegen oder eintreten, wirken<br />
für alle und gegen alle.<br />
2. Leistungen, die der Treuhänderin zur Erfüllung der<br />
an sie abgetretenen Ansprüche obliegen, kann sie<br />
an eine Person der Personenmehrheit mit schuldbefreiender<br />
Wirkung gegen alle erbringen.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine<br />
Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche<br />
Abreden bestehen nicht.<br />
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen davon nicht<br />
berührt. Die Parteien haben sich dann über eine<br />
Regelung zu einigen, die dem gewollten rechtlichen<br />
Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen<br />
Erfolg am nächsten kommt. Dies gilt auch dann,<br />
wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages<br />
eine Lücke ergeben sollte.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis<br />
entsprechend.<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Treugeber<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Treuhänder, Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Frau Monika Richter
17.3 Beratungsvertrag zur<br />
laufenden beratenden Tätigkeit<br />
zwischen<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Jacobstraße 27 in 04105 Leipzig<br />
vertreten durch den Komplementär<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> Investor <strong>GmbH</strong><br />
– Auftraggeber oder Gesellschaft –<br />
und<br />
Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
mit Sitz in Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />
vertreten durch<br />
Frau Monika Richter WP/StB<br />
– Auftragnehmer –<br />
Präambel<br />
1. Die Gesellschaft wird unbesicherte Bankforderungen<br />
aus Immobilienfinanzierungen sowie andere<br />
urkundlich besicherte Forderungen (nachfolgend<br />
„Forderungsportfolios“) auf der Grundlage einzeln<br />
mit den Verkäufern abgestimmter Verträge erwerben.<br />
Voraussetzung zur Entscheidung über den<br />
Erwerb eines oder mehrerer Forderungsportfolios<br />
ist die Durchführung einer Due Diligence. Die Due<br />
Diligence wird von der Task Force Investor <strong>GmbH</strong><br />
beauftragt. Der Erwerb der Forderungsportfolios<br />
wird durch Eigenkapital der Gesellschafter/Treugeber<br />
finanziert. Ziel des Erwerbs und der Verwaltung<br />
der Forderungsportfolios ist es, aus der<br />
Einziehung der Forderungen über den werthaltigen<br />
Teil hinaus, Gewinne für die Gesellschaft zu<br />
erwirtschaften. Mit der Einziehung der Forderungen<br />
wird ein Servicer beauftragt.<br />
2. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Verwaltung der Forderungsportfolios erforderlichen<br />
laufenden beratenden Tätigkeiten der Gesellschaft<br />
sowie die Verwaltung der an die einzelnen<br />
Gesellschafter/Treugeber auszuschüttenden<br />
Liquiditätsüberschüsse, soll ganz oder teilweise<br />
auf den Auftragnehmer übertragen werden.<br />
3. Die Rahmenvertrag gliedert sich in folgende<br />
Abschnitte:<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
I. Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung<br />
II. Mittelverwendungskontrolle<br />
III. Steuerliche Beratung<br />
IV. Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
V. Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
i. buchhaltung und Jahresabschlusserstellung<br />
§ 1 Leistungen der buchhaltung und Jahresabschlusserstellung<br />
im Einzelnen<br />
1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />
folgende laufende Tätigkeiten im Rahmen des<br />
Portfolioerwerbs und der Portfolioverwaltung:<br />
1.1 Erstellung der vierteljährlichen Buchhaltung des<br />
Auftraggebers.<br />
Zur Erstellung der monatlichen Buchführung<br />
werden dem Auftragnehmer die Kontoauszüge,<br />
die Due Diligence Berichte, Kauf- und Dienstleistungsverträge<br />
und weitere Unterlagen zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der<br />
abgeschlossenen Verträge bzw. des Inhalts der<br />
Due Diligence Berichte ist nicht Gegenstand des<br />
Auftrages.<br />
Die Erstellung der Buchhaltung erfolgt über<br />
das Programm DATEV.<br />
1.2 Erstellung des Jahresabschlusses – ohne Plausibilitätsbeurteilung<br />
– nach den folgenden Maßgaben<br />
auf Grundlage der Buchhaltung,<br />
der zu erteilenden Auskünfte der<br />
Geschäftsführung,<br />
dem Handels- und Steuerrecht,<br />
den jeweils geltenden gesetzliche Vorschriften<br />
und nach dem Gesellschaftsvertrag.<br />
2. Die Leistungen gemäß § 1 Ziffer 1.1. sind innerhalb<br />
eines Monats nach Ablauf des Vormonats<br />
zu erbringen.<br />
3. Die Leistungen gemäß § 1 Ziffer 1.2. des Vertrages<br />
sind in Abstimmung mit den terminlichen<br />
Vorgaben der Geschäftsführung der Gesellschaft,<br />
spätestens jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres,<br />
zu erbringen.<br />
§ 2 Vergütung für buchhaltung und<br />
Jahresabschlusserstellung<br />
1. Für die Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung<br />
und Jahresabschlusserstellung zahlt der Auftraggeber<br />
an den Auftragnehmer jährlich pauschal<br />
eine Vergütung in Höhe von 18.500,00 Euro zzgl.<br />
Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer (davon<br />
103
104<br />
entfällt ein Betrag von monatlich 1.100 Euro,<br />
bezogen auf das Gesamtjahr 13.200 Euro auf die<br />
zu erbringende Buchführung). Die Vergütung wird<br />
jeweils zeitanteilig zum Quartalsende abgerechnet.<br />
2. Für die erstmalige Einrichtung der Buchführung<br />
wird einmalig eine Vergütung von 450,00 Euro<br />
zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
abgerechnet. Für die Buchhaltung während der<br />
Zeichnungsphase kann bei entsprechendem Nachweis<br />
über den Mehraufwand (Stundenaufwand<br />
über den kalkulierten Pauschalbetrag hinaus) bis<br />
zu maximal 10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet werden.<br />
ii. mittelverwendungskontrolle<br />
§ 3 Leistungen der mittelverwendungskontrolle<br />
im Einzelnen<br />
1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />
die Mittelverwendungskontrolle im Rahmen des<br />
Portfolioerwerbs und der Portfolioverwaltung<br />
während der Laufzeit dieses Vertrages.<br />
Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die<br />
stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle<br />
der Gesellschaft – mit Ausnahme der<br />
Einzahlung des Kommanditkapitals. Im Einzelnen<br />
handelt es sich um folgende stichprobenartige<br />
Prüfungshandlungen:<br />
Übereinstimmung der Angaben laut Forderungskaufvertrag<br />
und Due Diligence Bericht,<br />
Zahlung des Kaufpreises nach Vorlage des<br />
Due Diligence Berichts;<br />
Übereinstimmung der Angaben aus dem<br />
Forderungskaufvertrag mit dem im IT-System<br />
des Servicers erfassten Daten; seitens der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft wird insoweit<br />
sichergestellt, dass dem Auftragnehmer<br />
die entsprechenden standardisierten und kundenspezifischen<br />
Dateninformationen zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Ordnungsmäßigkeit der Angaben des Servicers<br />
zur Struktur der Forderungen, z. B.<br />
Anzahl der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarungen;<br />
seitens der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft wird insoweit<br />
sichergestellt, dass dem Auftragnehmer die<br />
Ratenzahlungsvereinbarungen und andere<br />
Dokumente zur Verfügung gestellt werden.<br />
Umsetzung der Einziehung der Forderungen,<br />
zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen<br />
durch Einsichtnahme des vom Servicers ein-<br />
gerichteten Rechtsanwaltanderkontos; seitens<br />
der Geschäftsführung der Gesellschaft wird<br />
insoweit sichergestellt, dass der Auftragnehmer<br />
die entsprechende Einsichtnahme in das<br />
Konto erhält.<br />
Übereinstimmung der Abrechnung des Servicers<br />
gegenüber der Gesellschaft mit den Einnahmen<br />
auf dem Rechtsanwaltsanderkonto,<br />
der Auszahlung des Servicers mit den Zuflüssen<br />
auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft<br />
Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen<br />
Auszahlungen von Investitionskosten<br />
während der Zeichnungsphase anhand der<br />
seitens der Gesellschaft abgeschlossenen<br />
Verträge bzw. vorgelegter Rechnungen.<br />
2. Der Auftragnehmer fasst die Ergebnisse der Prüfungshandlungen<br />
einmal jährlich in einem Bericht<br />
zusammen, der zusammen mit dem Geschäftsbericht<br />
der Gesellschaft an die Gesellschafter/Treugeber<br />
versandt wird.<br />
Soweit der Auftragnehmer es für geboten hält,<br />
weil zum Beispiel Verstöße bezüglich der abgeschlossenen<br />
Verträge erkennbar sind, unterrichtet<br />
er die Geschäftsführung des Auftragnehmers<br />
vor Versand des jährlichen Berichts.<br />
§ 4 Vergütung für die mittelverwendungskontrolle<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den Auftragnehmer<br />
für die Übernahme und Durchführung<br />
der Mittelverwendung eine Vergütung für<br />
die Laufzeit der Gesellschaft in Höhe von jährlich<br />
10.000,00 Euro zzgl. Auslagen und gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer zu zahlen.<br />
Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />
Rechnungslegung über den im Entwurf fertiggestellten<br />
Bericht zur Mittelverwendungskontrolle.<br />
iii. Steuerliche beratung<br />
§ 5 Leistungen der steuerlichen beratung<br />
im Einzelnen<br />
1. Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer<br />
mit der Bearbeitung seiner steuerlichen Angelegenheiten.<br />
Die steuerliche Beratung umfasst folgende<br />
Tätigkeiten:<br />
1.1 Erstellung der Steuererklärungen, insbesondere<br />
Erstellung der Erklärung zur gesonderten und<br />
einheitlichen Feststellung der Einkünfte einschließlich<br />
der Ermittlung der Sonderausgaben<br />
der einzelnen Treugeber/Gesellschafter<br />
(§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 StBGebV);
Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5<br />
StBGebV);<br />
Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 24<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 8 StBGebV) sowie der<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldungen.<br />
1.2 Erstellung von Anträgen gegenüber den Finanzbehörden,<br />
im Rahmen der Tätigkeiten zu § 3 Ziffer<br />
1 a] des Vertrages<br />
1.3 Prüfung der Bescheide sowie der Verwaltungsakte<br />
zu § 3 Ziffer 1 a] bis b] des Vertrages<br />
1.4 Führung von Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />
im Rahmen üblicher Aufwendungen<br />
oder anzuwendender Verwaltungsvorschriften<br />
1.5 Vertretung vor den Finanzbehörden in den laufenden<br />
steuerliche Angelegenheiten.<br />
2. Der Auftrag umfasst nicht<br />
2.1 die Begleitung von Betriebsprüfungen, Sonderaufträgen,<br />
Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten,<br />
Rechtsmittelverfahren vor den Finanzbehörden<br />
(soweit diese die üblichen Aufwendungen<br />
oder anzuwendende Verwaltungsvorschriften<br />
hinausgehen);<br />
2.2 die Fertigung von Bewertungsgutachten,<br />
Auseinandersetzungsbilanzen;<br />
2.3 die individuelle Vertretung von Treugebern/<br />
Gesellschaftern des Auftraggebers vor deren<br />
Wohnsitzfinanzämtern.<br />
§ 6 Vergütung für die steuerliche beratung<br />
1. Die Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 1 a] bis e] des<br />
Vertrages werden mit einer Pauschalvergütung<br />
in Höhe von jährlich 2.500,00 Euro zzgl. Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.<br />
Die Vergütung entsteht und wird fällig mit<br />
Rechnungslegung über die fertiggestellten<br />
Steuererklärungen.<br />
2. Sollten Tätigkeiten gemäß § 3 Ziffer 2 des Vertrages<br />
beauftragt werden, würden wir diese nach<br />
gesonderter Vereinbarung nach Stundenhonoraren<br />
abrechnen. Die Stundenhonorare betragen derzeit:<br />
für Geschäftsführer, Partner, Steuerberater/<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
275,00 Euro<br />
für sonstige Steuerberater/<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
185,00 Euro<br />
für qualifizierte Sachbearbeiter 135,00 Euro<br />
für Sachbearbeiter 120,00 Euro<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
iV. Verwaltung der Liquiditätsüberschüsse<br />
§ 7 Leistungen der Verwaltung im Einzelnen<br />
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer<br />
mit der Verwaltung der an die Gesellschafter/<br />
Treugeber ausschüttbaren Beträge auf einem Treuhandkonto<br />
sowie der Vorbereitung der jährlichen<br />
Ausschüttungen an die Treugeber/Gesellschafter.<br />
Das Treuhandkonto wird im Namen des Auftragnehmers<br />
und auf Rechnung des Auftraggebers<br />
geführt. Der Auftraggeber überweist vierteljährlich<br />
die an die Anleger ausschüttbaren Erträge auf<br />
das Treuhandkonto.<br />
Als ausschüttbare Beträge gelten die im Prospekt<br />
prognostizierten Ausschüttungen. Darüber<br />
hinausgehende Liquiditätsüberschüsse werden<br />
nur dann auf das Treuhandkonto überwiesen,<br />
wenn diese nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft benötigt werden. Die Entscheidung<br />
hierüber trifft die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft.<br />
§ 8 Vergütung für die Verwaltung<br />
Für die Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung<br />
der Liquiditätsüberschüsse zahlt der Auftraggeber<br />
an den Auftragnehmer jährlich pauschal eine Vergütung<br />
in Höhe von 8.000,00 Euro zzgl. Auslagen<br />
und gesetzlicher Umsatzsteuer. Im ersten Wirtschaftsjahr<br />
2011 beträgt die Vergütung abweichend<br />
davon 4.000,00 Euro. Die Vergütung wird<br />
jeweils zeitanteilig zum Quartalsende des laufenden<br />
Wirtschaftsjahres abgerechnet.<br />
V. Allgemeine Vertragsbestimmungen<br />
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Tätigkeiten<br />
nach Vertragsende<br />
1. Dieser Vertrag gilt erstmals für das Wirtschaftsjahr<br />
2011, beginnend ab dem Tag der Unterzeichnung.<br />
2. Der Vertrag kann erstmals zum 31.12.2012,<br />
danach jeweils zum Jahresende von den Vertragsparteien<br />
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten<br />
gekündigt werden.<br />
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, noch nach<br />
Vertragsende alle Tätigkeiten für den Auftraggeber<br />
auszuführen, die Geschäftsvorfälle während<br />
der Vertragszeit betreffen; dies gilt besonders für<br />
die Erstellung der Steuererklärung für das letzte<br />
Vertragsjahr und alle damit zusammenhängenden<br />
Arbeiten im Sinne von § 3 des Vertrages.<br />
105
106<br />
§ 10 Honorar und Honoraranpassung<br />
Die Vergütungen gemäß § 2, 4 und 6 des Vertrages<br />
können von beiden Vertragsparteien schriftlich<br />
neu ausgehandelt werden, wenn sich die zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen<br />
Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dies gilt<br />
auch insoweit, als sich die kalkulierten Pauschalbeträge<br />
auf ein gezeichnetes Kommanditkapital<br />
von 20,0 Mio. Euro (ohne Gründungs- und Treuhandkommanditisten)<br />
beziehen. Wird weniger als<br />
10,0 Mio. Euro Kommanditkapital oder mehr als<br />
20,0 Mio. Euro Kommanditkapital gezeichnet,<br />
werden Auftraggeber und Auftragnehmer eine<br />
einvernehmliche Lösung zur Vergütungshöhe<br />
aushandeln.<br />
Darüber hinaus gelten ergänzend die Ziffer 3<br />
und 4 (berufsübliche Nebenkosten) der Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen von Rödl & Partner.<br />
§ 11 individualvereinbarung und Haftungsumfang<br />
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der von dem Anleger angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ziele oder des<br />
Investitionsvorhabens.<br />
2. Der Auftragnehmer ist nicht mit der Überwachung<br />
des Geschäftsführung oder der Prüfung<br />
der Rechtsmäßigkeit der von der Gesellschaft<br />
abgeschlossenen Verträge beauftragt.<br />
3. Durch die anliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
und in den Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
wurde die Haftung<br />
der Auftragnehmer für Fahrlässigkeit auf Euro<br />
4 Mio. im Einzelfall beschränkt. In den Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen Rödl & Partner ist<br />
darüber hinaus bestimmt, dass die Regelung für<br />
Wirtschaftsprüfer auch für auf Auftragnehmerseite<br />
tätige Steuerberater und Rechtsanwälte gilt.<br />
Diese Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen<br />
Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen,<br />
wobei § 309 <strong>Nr</strong>. 7 b) BGB Regelungen<br />
über die Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht<br />
zulässt, während § 54a WPO dies nicht verbietet.<br />
Die Parteien wollen aber Unklarheiten oder Streitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit diesem unbestimmten<br />
Rechtsbegriff vermeiden. Hierzu wurden<br />
im Hinblick auf eine individualvertragliche Vereinbarung<br />
folgende Regelungsvarianten erörtert:<br />
Variante 1:<br />
Die Haftung wird auch für den Fall, dass ein<br />
Beratungsfehler auf grober Fahrlässigkeit beruht,<br />
auf die in den genannten Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
bezeichneten Summen begrenzt<br />
(Euro 4 Mio.).<br />
Variante 2:<br />
Der Auftraggeber schlägt folgende Alternative<br />
für die Gestaltung der Haftungsbedingungen vor:<br />
.............................................................................<br />
............................................................................<br />
.............................................................................<br />
.............................................................................<br />
.............................................................................<br />
............................................................................<br />
die Parteien einigen sich auf eine Haftungsbestimmung<br />
gemäß Variante ............., die hiermit<br />
verbindlich als Bestandteil des Beratungsvertrags<br />
vereinbart wird. Sollte die hier getroffene Vereinbarung<br />
unwirksam sein oder werden, sollen<br />
jedenfalls die im ersten Absatz näher bezeichneten<br />
AGB gelten.<br />
.................................... , den ...............................<br />
..........................................................................<br />
(Unterschrift Auftraggeber)<br />
Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Auftragnehmer<br />
für etwaige vorsätzliche Schädigungen<br />
unbeschränkt haftet.<br />
§ 12 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam oder lückenhaft sein und/oder werden,<br />
so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />
dadurch nicht berührt. Unwirksame und lückenhafte<br />
Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die<br />
dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsschließenden<br />
im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in<br />
gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.<br />
3. Gerichtsstand ist Berlin.
4. In den vorliegenden Beratungsvertrag werden einbezogen<br />
und diesem als Bestandteile beigefügt:<br />
a] Allgemeine Vertragsbedingungen von Rödl<br />
& Partner<br />
b] Allgemeine Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
Berlin, den<br />
Unterschrift<br />
Auftragnehmer<br />
Berlin, den<br />
Unterschrift<br />
Auftraggeber<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
17.4 Vertrag über die Beauftragung<br />
der „Due Diligence“<br />
zwischen der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
vertr. d. d. <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>, diese<br />
wiederum vertr. d. d. Geschäftsführer<br />
Michael Hauck, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
– nachfolgend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt –<br />
und der<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> iNVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
vertr. d. d. Geschäftsführer Michael Hauck,<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –.<br />
Präambel<br />
In der Bankwirtschaft werden notleidende Bankkredite<br />
auch „<strong>NPL</strong>‘s“, d. h. „Non-Performing Loans“ genannt.<br />
Eine Legaldefinition des Begriffs „notleidend“ existiert<br />
nicht. Nach allgemeinem Verständnis liegt ein notleidender<br />
Kredit vor, wenn die Bank wegen wesentlicher<br />
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers<br />
oder wegen Verschlechterung in der<br />
Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, die zu einer<br />
Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens führt, das<br />
Recht hat, den Darlehensvertrag zu kündigen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte<br />
Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie<br />
andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen<br />
Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />
anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />
einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />
ausgehandelter Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />
der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG beabsichtigt den Erwerb einer Vielzahl von „<strong>NPL</strong>’s“,<br />
die von verschiedenen Verkäufern als sogenannte <strong>NPL</strong>-<br />
Portfolios zu unterschiedlichen Konditionen angeboten<br />
werden. Regelmäßig werden diese Portfolios aus gekündigten,<br />
unbesicherten Darlehensforderungen bestehen.<br />
Der Kaufpreis für das Gesamtportfolio der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
soll bis zu 20,0 Mio. Euro betragen.<br />
Grundlage der Kaufentscheidungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sind von unabhängigen, spezialisierten Rechtsanwälten<br />
durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen, die<br />
den Anforderungen des Emissionsprospekts i. d. F. vom<br />
107
108<br />
01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von den<br />
beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-<br />
Berichte Feststellungen dazu treffen, ob das von ihnen<br />
geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />
festgelegten Investitionskriterien entspricht; vgl. Kapitel<br />
9.3 „Investition und vertraglich verankerte Investitionskriterien“<br />
des Emissionsprospektes. Die zu erstellenden<br />
Due-Diligence-Berichte sollen sich an dem vom Auftragnehmer<br />
erarbeiteten „Muster eines Due-Diligence-Berichtes“<br />
orientieren.<br />
Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />
vereinbaren folgendes:<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
1. Der Auftragnehmer wird für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Due-Diligence-Prüfungen durchführen und die<br />
Ergebnisse in Due-Diligence-Berichten zusammenfassen<br />
lassen.<br />
Sowohl mit der Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen<br />
als auch der Erstellung des Due-<br />
Diligence-Berichte wird der Auftragnehmer unabhängige,<br />
qualifizierte Rechtsanwälte beauftragen.<br />
2. Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die<br />
beauftragten Rechtsanwälte über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung<br />
mit einer<br />
Deckungssumme pro Schadensfall i. H. v. mindestens<br />
Euro 1.000.000,00 verfügen. Der Auftragnehmer<br />
wird sich von den beauftragten Rechtsanwälten<br />
eine Ablichtung des Versicherungsscheins<br />
vorlegen lassen.<br />
3. Der Inhalt der Due-Diligence-Prüfungen umfasst<br />
insbesondere<br />
a] den Abgleich der vom Verkäufer<br />
aufbereiteten Daten (z. B. Kreditdaten) mit<br />
den im Datenraum zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen sowie ggf. die systematische<br />
Erhebung zusätzlicher bewertungsrelevanter<br />
oder im Zusammenhang mit einem<br />
möglichen späteren Dokumentenübergang<br />
relevanter Daten;<br />
b] die detaillierte Einzelfallprüfung, zum<br />
wirksamen Bestehen der Forderungen bzw.<br />
Sicherheiten, zur Übertragbarkeit der Forderungen<br />
bzw. Sicherheiten, zur Durchsetzbarkeit<br />
der Forderungen bzw. Sicherheiten,<br />
zur Überprüfung bestehender Sicherungszweckerklärungen,<br />
hinsichtlich weiterer<br />
Risiken u. a. Rechtsstreitigkeiten, die den<br />
Wert der Forderungen oder bestehender<br />
Sicherheiten beeinträchtigen können;<br />
c] die Überprüfung der Ausschlusskriterien<br />
für den Erwerb der Forderungsportfolios<br />
durch die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG gemäß Kapitel 9.3 des<br />
Emissionsprospektes.<br />
Aufgrund der besonderen Struktur der Forderungen<br />
als <strong>NPL</strong>‘s sind sich die Parteien einig, dass die von<br />
den beauftragten, unabhängigen Rechtsanwälten<br />
vorzunehmende Beurteilung nicht die Werthaltigkeit<br />
bzw. die Einbringlichkeit der zu prüfenden<br />
Forderungen zum Gegenstand hat.<br />
4. Der Auftragnehmer wird für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
unabhängige Berater, insbesondere auf Vertragsrecht<br />
spezialisierte Rechtsanwälte, mit der Ausarbeitung<br />
und/oder Prüfung der abzuschließenden<br />
Kauf- bzw. Abtretungsverträge beauftragen, wobei<br />
sich die Verträge an dem von der „Bundesvereinigung<br />
Kreditankauf und Servicing e. V.“ empfohlenen<br />
Vertragsmuster „Kaufvertrag über Kreditforderungen<br />
und Sicherheiten“ orientieren sollen.<br />
§ 2 Zeit und Ort<br />
1. Ort und Zeit der Due-Diligence-Prüfungen wird<br />
von dem Auftragnehmer in Abstimmung mit den<br />
jeweils beauftragten Rechtsanwälten bestimmt.<br />
In der Regel werden die Due-Diligence-Prüfungen<br />
in den Datenräumen des Forderungsverkäufers<br />
stattfinden.<br />
2. Die beauftragten Rechtsanwälte sollen die Due-<br />
Diligence-Berichte zeitnah erstellen und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zu Händen des Auftragnehmers zur<br />
Verfügung stellen.<br />
§ 3 Vergütung<br />
1. Der Auftragnehmer erhält von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
eine Vergütung für die in § 1 festgelegten<br />
Tätigkeiten i. H. v. 1 % des Kaufpreises des<br />
erworbenen Gesamtportfolios. Sofern Teil-Portfolios<br />
erworben werden, die Gegenstand jeweils<br />
gesonderter Tätigkeiten gemäß § 1 dieses Vertrages<br />
sind, orientiert sich die Vergütung an den<br />
jeweiligen Kaufpreisen für diese Teil-Portfolios.<br />
Die Vergütung wird fällig nach Abschluss der<br />
jeweiligen Forderungskaufverträge und Rechnungsstellung<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
2. Die Höhe, der an die von dem Auftragnehmer an<br />
die beauftragten Rechtsanwälte jeweils zu zahlenden<br />
Vergütung wird, durch diese Vereinbarung<br />
nicht festgelegt. Diese jeweilige Vergütung soll<br />
sich an Bedeutung und Schwierigkeitsgrad des<br />
jeweiligen Auftrags orientieren und im Einklang
mit den gesetzlichen Bestimmungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)<br />
stehen.<br />
3. Sollte im Ergebnis einer Due-Diligence-Prüfung<br />
der vorgesehene Ankauf von Forderungen durch<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht vorgenommen werden,<br />
da das Forderungsportfolio nicht den Investitionskriterien<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft entspricht (vgl.<br />
Kap. 9.3 „Investition und vertraglich verankerte<br />
Investitionskriterien“), trägt der Auftragnehmer<br />
die Kosten dieser Due-Diligence-Prüfung.<br />
§ 4 Vertragslaufzeit<br />
1. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in<br />
Kraft und gilt bis zum Ende der <strong>Fonds</strong>laufzeit.<br />
2. Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung<br />
wird ausgeschlossen. Jede Vertragspartei kann<br />
diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.<br />
Die Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.<br />
§ 5 Gewährleistung/Haftungsbeschränkung<br />
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />
gesetzlich geltende Gewährleistung, einschließlich<br />
solcher nach den Bestimmungen des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches ausgeschlossen ist. Die Haftung des<br />
Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder<br />
Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung<br />
von Leben, Körper und Gesundheit, ist – vorbehaltlich<br />
besonderer einzelvertraglicher Vereinbarungen<br />
– bei einem durch einfache Fahrlässigkeit<br />
verursachten Schadensfall ausgeschlossen. Dies<br />
gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer<br />
anderen Person als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft begründet<br />
sein sollte. Die Haftung des Auftragnehmers<br />
sowie seiner Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und<br />
grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.<br />
2. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keinerlei<br />
Gewähr dafür, dass die Forderungen gegen<br />
die Schuldner werthaltig sind und erfolgreich<br />
geltend gemacht werden können.<br />
3. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft keine Haftung für den Fall,<br />
dass gekaufte Forderungen oder Sicherheiten nicht<br />
realisiert oder verwertet werden können (keine<br />
Bonitäts- oder Delkrederehaftung der jeweiligen<br />
Verkäufer nach dem Stichtag), insbesondere wenn<br />
im Rahmen der Zwangsvollstreckung keine oder<br />
keine ausreichenden Erlöse erzielt werden können,<br />
oder weil einzelne Schuldner zahlungsunfähig sind.<br />
4. Über die ausdrücklichen Bestimmungen dieses<br />
Vertrags hinaus ist eine Inanspruchnahme des<br />
Auftragnehmers aus einem anderen Rechtsgrund<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
wegen oder im Zusammenhang mit den Sicherheiten,<br />
insbesondere wegen Gefährdungshaftungen,<br />
mangelnder Versicherungsdeckung sowie aus<br />
jedem sonstigen Rechtsgrund durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ausgeschlossen.<br />
5. Für den Fall, dass der Eintritt eines Schadensfalls<br />
zu befürchten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer<br />
auf schriftliche Anforderung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
alle Schadensersatzansprüche gegen<br />
die beauftragten Rechtsanwälte an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
abzutreten. In diesem Zusammenhang<br />
verpflichtet sich der Auftragnehmer, der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
alle zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches<br />
notwendigen Informationen und<br />
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 6 Verjährung<br />
1. Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren<br />
fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige<br />
Anspruch entstanden ist, soweit nicht gesetzlich<br />
eine kürzere Verjährungsfrist gilt, insbesondere<br />
nach §§ 199, 195 BGB.<br />
2. Unabhängig hiervon verjähren Ansprüche gegen<br />
den Auftragnehmer spätestens fünf Jahre nach<br />
Beendigung des Auftrags. Der jeweilige Auftrag<br />
gilt spätestens bei Übersendung der letzten auf ihn<br />
bezogenen Honorarrechnung als beendet.<br />
§ 7 bankgeheimnis, datenschutz, Vertraulichkeit<br />
1. Der Auftragnehmer stellt sicher und gewährleistet,<br />
dass die ihm bzw. den von ihm beauftragten<br />
Rechtsanwälten zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />
nur zum Zweck der Durchführung der<br />
Due-Diligence-Prüfungen und der Erstellung der<br />
Due-Diligence-Berichte verwendet werden und er<br />
diese Unterlagen Dritten weder offenbaren, noch<br />
zugänglich machen und Informationen über die<br />
Schuldner, die dem Bankgeheimnis bzw. Datenschutz<br />
unterliegen, nicht weitergeben und im<br />
Übrigen das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen<br />
Vorschriften beachten wird.<br />
2. Die Parteien werden Informationen, die sie aufgrund<br />
dieses Vertrages und im Zusammenhang<br />
damit erhalten haben und die das Geschäft oder<br />
finanzielle Angelegenheiten von Dritten sowie<br />
jede andere Information vertraulicher Natur einschließlich<br />
Informationen über die Identität von<br />
Schuldnern betreffen, vertraulich behandeln, mit<br />
der Ausnahme von Informationen,<br />
a] deren Offenlegung durch diesen Vertrag<br />
gestattet ist,<br />
109
110<br />
b] die im Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits<br />
öffentlich bekannt waren und dies nicht<br />
auf einer Verletzung der Vorschriften dieses<br />
Vertrages beruht,<br />
c] die aufgrund Gesetz, Verordnung oder<br />
Anordnung eines Gerichts, einer Behörde<br />
oder einer Institution, die mit vergleichbaren<br />
Rechten ausgestattet ist, einschließlich<br />
Zentralbanken, Behörden oder Bankaufsichtsbehörden<br />
sowie Steuerbehörden an<br />
diese gegeben werden müssen,<br />
d] die gegeben werden müssen, um Rechte aus<br />
diesem Vertrag auszuüben, zu schützen oder<br />
durchzusetzen.<br />
3. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch seine<br />
Tätigkeit nach diesem Vertrag der Ruf und die<br />
Geschäftsinteressen sowohl der Verkäufer der Forderungsportfolios<br />
als auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.<br />
4. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur<br />
strikten Geheimhaltung aller Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Zusammenarbeit<br />
im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart<br />
oder auf sonstige Weise bekannt werden. Sie<br />
werden auch den Inhalt dieser Vereinbarung streng<br />
vertraulich behandeln.<br />
§ 8 Kooperationsklausel<br />
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die<br />
Erreichung des Vertragszwecks in besonderem<br />
Maße von dem Willen der Parteien zu partnerschaftlicher<br />
und vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />
abhängt. Sie verpflichten sich daher wechselseitig,<br />
zu kooperieren und etwaige Probleme bei<br />
der Umsetzung dieses Vertrages möglichst kurzfristig<br />
partnerschaftlich zu lösen. Soweit hierfür<br />
weitere Handlungen, ergänzende Erläuterungen<br />
und Willenserklärungen gegenüber dem Vertragspartner<br />
erforderlich sein sollten, verpflichten sich<br />
die Vertragspartner, diese umgehend in der notwendigen<br />
Form abzugeben.<br />
§ 9 Sonstiges<br />
1. Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn die Parteien<br />
die von ihnen jeweils unterzeichneten Ausfertigungen<br />
dieser Vereinbarung ausgetauscht haben.<br />
2. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich<br />
dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform.<br />
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Ausschließlicher Gerichts-<br />
stand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit<br />
ist Leipzig.<br />
§ 10 Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />
werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden,<br />
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Soweit eine bei<br />
Abschluss dieser Vereinbarung zulässige Bestimmung<br />
nachfolgend unwirksam wird, gilt anstelle<br />
der unwirksam gewordenen Bestimmung ab dem<br />
Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit diejenige wirksame<br />
Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und<br />
Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung<br />
möglichst weitgehend entspricht. Im Falle einer<br />
Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,<br />
die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck<br />
dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte<br />
man die Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die nachträglich eintretende<br />
Unwirksamkeit einer Bestimmung auf<br />
einem in dieser Vereinbarung normierten Maß<br />
der Leistung, des Raumes oder der Zeit beruht;<br />
es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst<br />
nahekommendes rechtlich zulässiges Maß<br />
der Leistung, des Raumes und der Zeit anstelle<br />
des Vereinbarten.<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
vertr. d. d. <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
diese wiederum vertr. d. d. GF Michael Hauck<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
vertr. d. d. GF Michael Hauck
17.5 Vertrag über das Servicing<br />
und die Aktenverwaltung<br />
zwischen<br />
1. der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
vertreten durch die<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> INVESTOR <strong>GmbH</strong>,<br />
diese wiederum vertreten durch den GF<br />
Michael Hauck,<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
– nachstehend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
2. der publity AG,<br />
Präambel<br />
vertr. d. d. Vorstand Thomas Olek,<br />
Jacobstraße 27, 04105 Leipzig,<br />
– nachstehend „Servicer“ genannt –.<br />
In der Bankwirtschaft werden notleidende Bankkredite<br />
auch „<strong>NPL</strong>‘s“, d. h. „Non-Performing Loans“ genannt.<br />
Eine Legaldefinition des Begriffs „notleidend“ existiert<br />
nicht. Nach allgemeinem Verständnis liegt ein notleidender<br />
Kredit vor, wenn die Bank wegen wesentlicher<br />
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers<br />
oder wegen Verschlechterung in der<br />
Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten, die zu einer<br />
Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens führt, das<br />
Recht hat, den Darlehensvertrag zu kündigen.<br />
Die <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG – im folgenden „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt<br />
– wird als geschlossener <strong>Fonds</strong> unbesicherte, titulierte<br />
Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie<br />
andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen<br />
Banken, ausländischen Finanzinvestoren und/oder<br />
anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage<br />
einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern<br />
ausgehandelter Verträge erwerben und aus der Verwertung<br />
der einzelnen Forderungen Einkünfte erzielen.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt den Erwerb einer<br />
Vielzahl von <strong>NPL</strong>‘s, die von verschiedenen Verkäufern<br />
als sogenannte <strong>NPL</strong>-Portfolios zu unterschiedlichen<br />
Konditionen angeboten werden. Regelmäßig werden<br />
diese Portfolios aus gekündigten, unbesicherten Darlehensforderungen<br />
bestehen.<br />
Der Kaufpreis für das Gesamtportfolio der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
soll bis zu 20,0 Mio. Euro betragen.<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
Grundlage der Kaufentscheidungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sind von unabhängigen, spezialisierten Rechtsanwälten<br />
durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen, die den<br />
Anforderungen des Emissionsprospekts in der Fassung<br />
vom 01.11.2010 entsprechen. Im Ergebnis sollen die von<br />
den beauftragten Rechtsanwälten gefertigten Due-Diligence-Berichte<br />
Feststellungen dazu treffen, ob das von<br />
ihnen geprüfte, jeweilige Portfolio den im Emissionsprospekt<br />
festgelegten Investitionskriterien entspricht,<br />
vgl. Kapitel 9.3 „Investition und vertraglich verankerte<br />
Investitionskriterien“ des Emissionsprospekts.<br />
Die Parteien, denen der Emissionsprospekt vorliegt,<br />
vereinbaren folgendes:<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Beauftragung<br />
des Servicers durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
sämtliche Forderungen gegen die jeweiligen Schuldner<br />
erfolgreich geltend zu machen bzw. durchzusetzen,<br />
um zugunsten der Kommanditisten der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Rendite zu erwirtschaften.<br />
2. Die Forderungen, die Gegenstand dieses Servicing-Vertrages<br />
sind, ergeben sich aus dem Forderungsspiegel<br />
sowie den einzelnen Forderungskaufverträgen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die diesem<br />
Vertrag – in einzelnen Nachträgen aktualisiert –<br />
als Anlagen 1 ff. beigefügt werden.<br />
§ 2 Tätigkeiten des Servicers<br />
Der Servicer wird, soweit gesetzlich möglich, d. h.<br />
ohne rechts- oder steuerberatend tätig zu sein, mit<br />
seinen Mitarbeitern, Asset-Managern und Ermittlern<br />
sowie den von ihm beauftragten Rechtsanwälten,<br />
Steuerberatern oder anderen Fachleuten,<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nach besten Kräften bei der<br />
erfolgreichen Geltendmachung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Forderungen gegen die<br />
einzelnen Schuldner unterstützen.<br />
Das Servicing lässt sich in folgende Leistungsphasen<br />
unterteilen:<br />
1. Servicing<br />
1.1 Nach dem Erwerb der jeweiligen Forderungsportfolios<br />
übernimmt der Servicer die Korrespondenz<br />
mit den jeweiligen Verkäufern, um zu gewährleisten,<br />
dass die im Rahmen der Engagements erforderlichen<br />
Entscheidungen im Sinne der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
getroffen werden und die anschließende<br />
Übernahme des Forderungsportfolios möglichst<br />
reibungslos erfolgt.<br />
1.2 Der Servicer ist insbesondere verantwortlich für<br />
111
112<br />
die Dokumentation des Forderungsengagements<br />
mit anhängigen dinglichen und persönlichen<br />
Vollstreckungsmaßnahmen;<br />
die Vorbereitung der „Welcome-Letter“,<br />
mit denen die Schuldner und die beteiligten<br />
Dritten über die Veräußerung bzw. Abtretung<br />
der Forderungen informiert werden;<br />
die Aufbereitung der Daten über die Darlehensnehmer,<br />
das Darlehen selbst und die<br />
zugehörigen Sicherheiten entsprechend den<br />
Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
1.3 Der Servicer verpflichtet sich zur Übernahme, Verwaltung<br />
und Aufbewahrung aller von den jeweiligen<br />
Verkäufern übergebenen Original-Unterlagen,<br />
wie Darlehens- und Abwicklungsakten, nach<br />
den Anforderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Nach<br />
Abschluss des Verwertungsverfahrens archiviert<br />
die Servicer sämtliche Akten über einen Zeitraum<br />
von mindestens 10 Jahren gemäß den zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen.<br />
1.4 Der Servicer wird sicherstellen, dass die elektronischen<br />
Daten im Zusammenhang mit den einzelnen<br />
Schuldnern, Darlehen und Sicherheiten übermittelt<br />
werden, um beispielsweise eine ordnungsgemäße<br />
Buchführung oder die Berechnung der künftigen<br />
Zins- und Tilgungszahlungen zu ermöglichen.<br />
1.5 Der Servicer gewährleistet, dass alle nach dem<br />
Cut Off, d. h. nach dem Bewertungsdatum der<br />
jeweiligen Forderungspakete, vom Verkäufer vereinnahmten<br />
Zins- und Tilgungszahlungen sowie<br />
sonstigen Erlöse abzüglich etwaiger vom Verkäufer<br />
ausgelöster Kosten zugunsten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auf ein eingerichtetes Rechtsanwaltsanderkonto<br />
überwiesen werden, für das dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
Einsicht zu gewähren ist. Der<br />
Servicer gewährleistet ferner, dass die erhaltenen<br />
Zahlungseingänge und Aufwendungen den<br />
jeweiligen Forderungen der Schuldner zugeordnet<br />
werden können.<br />
1.6 Der Servicer wird ferner sicherstellen, dass die<br />
darlehens-, darlehensnehmer- und sicherheitenbezogenen<br />
Daten in die IT-Systeme des Servicers<br />
eingespielt werden können, damit die erfassten<br />
Daten anschließend mit den Informationen bzw.<br />
dem Inhalt der Kreditakten abgeglichen, ggf. komplettiert<br />
und modifiziert werden können.<br />
1.7 Der Servicer wird die Betreuung und Abwicklung<br />
der Forderungen und ggf. damit verbundener<br />
Sicherheiten insbesondere mit folgenden Tätigkeiten<br />
sicherstellen:<br />
Betreuung der Schuldner, sonstigen Dritten<br />
und den jeweiligen Vermögensgegenständen<br />
zur Realisierung der Forderungen;<br />
Verhandlungen mit Schuldnern und sonstigen<br />
Dritten bezüglich der zu leistenden<br />
Zahlungen, Zahlungsmodalitäten und der<br />
Freigabe oder Verwertung der verbundenen<br />
Sicherheiten;<br />
Einzug und Überwachung aller Zahlungen,<br />
die ein Schuldner oder ein Dritter im Zusammenhang<br />
mit den Forderungen tätigt. Hierzu<br />
zählen u. a. Einzug von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen,<br />
Einzug von Forderungen<br />
aus Zwangsverwaltungen oder die Veranlassung<br />
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;<br />
Vorbereitung und ggf. auch Teilnahme an<br />
Gerichtsverfahren stellvertretend für die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />
Überprüfung und ggf. Neubewertung<br />
bestehender Sicherheiten;<br />
Bereitstellung von standardisierten und kundenspezifischen<br />
Darlehensinformationen an<br />
den Darlehensnehmer;<br />
Bereitstellung von Informationen und Reporting<br />
für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft;<br />
Monatliche Auszahlung der Erlöse auf das<br />
Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter Abzug der<br />
in Rechnung gestellten Servicing-Gebühr und<br />
der Gebühr für die Aktenverwaltung.<br />
1.8 Der Servicer wird den Inhalt sämtlicher Kreditakten<br />
der ehemaligen Forderungsinhaber in digitaler<br />
Form – Scanverfahren – einpflegen und die<br />
Daten in ein eigens dafür eingerichtetes Back-Office-System<br />
übertragen. Der Servicer gewährleistet<br />
der geschäftsführenden Gesellschafterin der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft einen ungehinderten Zugang zu<br />
sämtlichen Akteninhalten im Back-Office-System.<br />
1.9 Der Servicer wird Ermittlungsberichte über einzelne<br />
Schuldner erstellen lassen und in das eingerichtete<br />
Back-Office-System einstellen. Die Fertigung<br />
der Ermittlungsberichte beinhaltet sowohl<br />
Internetrecherchen als auch Vor-Ort-Besuche incl.<br />
Fotodokumentationen.<br />
1.10 Der Servicer wird speziell gebundene Asset-Manager<br />
beauftragen, außergerichtliche Verhandlungen<br />
mit den Schuldnern aufzunehmen und<br />
den Abschluss von Vergleichen über Einmal- oder<br />
Ratenzahlungen vorzubereiten.<br />
1.11 Durch die Asset-Manager werden Sachstandsberichte<br />
gefertigt, die ebenfalls regelmäßig in das<br />
Back-Office-System eingepflegt werden.
2. Forderungsmanagement, Aktenverwaltung<br />
2.1 Der Servicer wird spezialisierte Rechtsanwälte mit<br />
der Aktenverwaltung beauftragen, die für jeden<br />
Schuldner eine Akte anlegen und diese fortführen<br />
werden. Diese Aktenführung umfasst insbesondere<br />
die Führung aktueller Forderungskonten,<br />
jeden einzelnen Schuldner betreffend, sowie die<br />
treuhänderische Verwaltung der eigens zugunsten<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingerichteten Rechtsanwaltsanderkonten.<br />
Über diese Konten können<br />
die Rechtsanwälte nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen.<br />
2.2 Zum Forderungsmanagement gehört insbesondere<br />
die Vorbereitung und Ausfertigung der von den<br />
Asset-Managern mit den einzelnen Schuldnern<br />
verhandelten Vergleiche über Einmal- oder Ratenzahlungen.<br />
Der Servicer wird dafür Sorge tragen,<br />
dass die beauftragten Rechtsanwälte den aktuellen<br />
Stand der Verhandlungen mit den einzelnen<br />
Schuldnern sowie der Verwertung ggf. bestehender<br />
Sicherheiten in das vom Servicer eingerichtete<br />
Back-Office-System einstellen.<br />
2.3 Der Servicer wird sicherstellen, dass die schriftliche<br />
Korrespondenz mit sämtlichen Schuldnern<br />
und anderen Verfahrensbeteiligten ausschließlich<br />
über die beauftragten Rechtsanwälte erfolgt.<br />
2.4 Die vom Servicer beauftragten Rechtsanwälte<br />
werden insbesondere verantwortlich sein für<br />
die Umschreibung von Titeln, wie vollstreckbaren<br />
Urkunden oder Urteilen;<br />
die Prüfung bestehender Sicherheiten;<br />
die Dokumentation der Engagements mit<br />
anhängigen dinglichen und persönlichen<br />
Vollstreckungsmaßnahmen;<br />
die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung<br />
der Forderungen gegenüber den<br />
jeweiligen Schuldnern;<br />
die Vertragsgestaltung und Begleitung bis<br />
zum Abschluss von Vergleichsvereinbarungen<br />
über Einmal- oder Ratenzahlungen;<br />
Schuldhaftentlassungen im Vergleichsfall.<br />
3. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
Die im Zusammenhang mit eingeleiteten Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
notwendigen<br />
Tätigkeiten werden durch beauftragten Rechtsanwälte<br />
erbracht, insbesondere<br />
die Vollstreckung in das bewegliche und das<br />
unbewegliche Vermögen;<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen<br />
(Kontopfändung, Forderungspfändung<br />
u. a. von Lebensversicherungen,<br />
Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen,<br />
Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen<br />
etc.) einschließlich Vorpfändungsmaßnahmen<br />
(vorläufiges Zahlungsverbot<br />
etc.);<br />
die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen,<br />
die Erteilung von Verhaftungsaufträgen, die<br />
Analyse von Vermögensverzeichnissen, die<br />
Einsichtnahme in Schuldnerverzeichnisse;<br />
die Einleitung von Maßnahmen der<br />
Sicherungsvollstreckung;<br />
die Einleitung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,<br />
wie Zwangsverwaltung und<br />
Zwangsversteigerung;<br />
die Eintragung von Zwangs- und<br />
Sicherungshypotheken;<br />
die Vertretung im Verteilungsverfahren.<br />
4. Klageverfahren/Prozessvertretung<br />
Die beauftragten Rechtsanwälte werden die Interessen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft insbesondere durch<br />
die Vertretung in Gerichtsverfahren wahrnehmen.<br />
Dazu gehören insbesondere<br />
Anträge auf Anordnung von persönlichem<br />
und dinglichem Arrest;<br />
Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen;<br />
die Einlegung von Rechtsmitteln zur<br />
Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />
wie Erinnerung, sofortige<br />
Beschwerde, Drittwiderspruchsklage oder<br />
Vollstreckungsabwehrklage.<br />
5. Einleitung und begleitung von insolvenzverfahren<br />
Der Servicer stellt sicher, dass die beauftragen<br />
Rechtsanwälte die Interessen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wahrnehmen, insbesondere<br />
in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren;<br />
in außergerichtlichen und gerichtlichen<br />
Schuldenbereinigungsverfahren;<br />
bei Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle<br />
und bei der Durchsetzung bestrittener<br />
Forderungen;<br />
bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten<br />
im Insolvenzverfahren;<br />
bei der Aufdeckung von anfechtbaren Rechtsgeschäften<br />
und bei der Wahrnehmung von<br />
Anfechtungsrechten;<br />
in Restschuldbefreiungsverfahren;<br />
113
114<br />
bei der Wahrnehmung von Gläubigerterminen<br />
(z. B. Gläubigerversammlung).<br />
§ 3 Tätigkeitsvergütungen<br />
Der Servicer erhält für seine Tätigkeiten und für<br />
die Tätigkeiten der von ihm beauftragten Rechtsanwälte,<br />
Steuerberater oder anderen Fachleute –<br />
zu seinen Händen – die nachfolgend festgelegten<br />
Vergütungen:<br />
1. Servicing<br />
1.1 Für seine Tätigkeiten nach § 2 Ziff. 1, 3, und 5<br />
dieses Vertrages erhält der Servicer eine pauschale<br />
Vergütung i. H. v. 30 % der aus den jeweiligen<br />
Einzelforderungen erzielten Erlöse, jeweils zzgl.<br />
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat dem Servicer die<br />
Vergütung zu zahlen, wenn<br />
a] Schuldner auf Grundlage geschlossener Vergleiche<br />
Einmal- oder Ratenzahlungen vorgenommen<br />
haben oder<br />
b] die Schuldner aufgrund anderer Umstände,<br />
wie die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />
Insolvenzverfahren,<br />
etc. erfolgreich zur Zahlung veranlasst<br />
worden sind oder<br />
c] Sicherheiten verwertet wurden und Zahlungen<br />
von Dritten auf eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
erfolgt sind oder<br />
d] Zahlungen durch Insolvenzverwalter oder<br />
sonstige Dritte auf die Verbindlichkeiten der<br />
Schuldner erfolgt sind.<br />
1.2 Der Servicer gewährleistet, dass sämtliche Zahlungen<br />
aller Schuldner ohne Abzug auf ein eigens<br />
eingerichtetes Rechtsanwaltsanderkonto unter<br />
Angabe des Verwendungszwecks vorgenommen<br />
werden, bevor diese regelmäßig – zumindest einmal<br />
monatlich – nach Abzug der Gebühren für das<br />
Servicing und die Aktenverwaltung auf ein von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft angegebenes Bankkonto<br />
weitergeleitet werden.<br />
Der Servicer wird sicherstellen, dass die beauftragten<br />
Rechtsanwälte monatlich aktuelle Kontoauszüge<br />
der eingerichteten Anderkonten der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft vorlegen. Darüber hinaus ist<br />
dem Mittelverwendungskontrolleur Einsichtnahme<br />
in das Konto zu gewähren.<br />
Der Servicer wird ferner sicherstellen, dass<br />
die beauftragten Rechtsanwälte monatlich Aufstellungen<br />
fertigen, in denen die erzielten Erlöse<br />
und der darauf entfallende Vergütungsanteil des<br />
Servicers kumulativ dargestellt sind.<br />
1.3 Die Vergütung ist nach entsprechender Rechnungsstellung<br />
fällig und zahlbar bis zum 15. eines jeden<br />
Folgemonats nach den Zahlungen der jeweiligen<br />
Schuldner zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
1.4 Aufwendungsersatz, Spesen oder sonstige Kosten<br />
des Servicers im Zusammenhang mit der Durchführung<br />
dieses Vertrages werden von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nur erstattet, wenn die Kostenübernahme<br />
vorher schriftlich bestätigt worden ist.<br />
2. Forderungsmanagement, Aktenverwaltung<br />
2.1 Für die beauftragte Aktenverwaltung und das Forderungsmanagement<br />
gemäß § 2 Ziff. 2 dieses Vertrages<br />
erhält der Servicer ab dem 01.01.2012 eine<br />
monatliche Pauschalvergütung i. H. v. 30.000,00<br />
Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
2.2 Während der Emissionsphase vom 01.01. bis<br />
31.12.2011 erhält der Servicer eine Pauschalvergütung<br />
i. H. v. 150.000,00 Euro zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, die nach entsprechender<br />
Rechnungslegung fällig wird.<br />
2.3 Die Servicer wird monatliche Aufstellungen fertigen,<br />
in denen der jeweilige Forderungsbestand, der<br />
darauf entfallende Kaufpreisanteil und der darauf<br />
entfallende Vergütungsanteil jeweils kumulativ<br />
dargestellt sind.<br />
3. Zwangsvollstreckung/Prozessvertretung<br />
3.1 Soweit der Servicer zur Erreichung des Vertragszwecks<br />
Maßnahmen gemäß § 2 Ziff. 3 und 4<br />
dieses Vertrages für notwendig hält, wird er damit<br />
Rechtsanwälte auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen<br />
beauftragen.<br />
3.2 Die dafür anfallenden Kosten sind in der pauschalen<br />
Vergütung gemäß § 3 Ziff. 1 dieser Vereinbarung<br />
enthalten. Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft entstehen<br />
insoweit keine weiteren Kosten, sofern nicht die<br />
Voraussetzungen des § 3 Ziff. 1.4 vorliegen.<br />
4. Verkauf der Restforderungen<br />
Für die Vermittlung von Kaufinteressenten bzw.<br />
die Vorbereitung und den Abschluss von Kaufverträgen<br />
über die im 1. Quartal 2015 bestehenden<br />
Restforderungen gemäß § 2 Ziff. 6 erhält der<br />
Servicer keine weitere Vergütung.<br />
§ 4 mitwirkungspflichten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
1. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird dem Servicer sämtliche<br />
zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen
Unterlagen und Informationen uneingeschränkt<br />
zur Verfügung stellen.<br />
2. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird, sofern kein wichtiger<br />
Grund für die Ablehnung vorliegt, die für<br />
die Erreichung des Vertragszwecks notwendigen<br />
Erklärungen abgeben, in privatschriftlicher<br />
Form, oder falls dies erforderlich ist, in notariell<br />
beglaubigter oder notariell beurkundeter Form.<br />
3. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen<br />
darüber, dass alle Entscheidungen, vom Servicer<br />
mit einzelnen Schuldnern ausgehandelte Vergleiche<br />
anzunehmen oder abzulehnen allein der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft bzw. ihren Vertretern obliegt.<br />
In der Regel werden diese Vergleichsvereinbarungen<br />
zum Gegenstand haben, die zugunsten der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft bestehenden Forderungen mit<br />
einem Abschlag abzulösen.<br />
§ 5 berichtspflichten, Weisungsrecht, Genehmigung<br />
1. Der Servicer verpflichtet sich gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
sie jederzeit auf ihre Anfrage hin über<br />
den Bearbeitungsstand jedes Einzelengagements<br />
zu unterrichten.<br />
Zu diesem Zweck wird der Servicer regelmäßige<br />
Einträge in dem von ihm eingerichteten<br />
Back-Office-System vornehmen, die den aktuellen<br />
Bearbeitungsstand wiedergeben.<br />
2. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist berechtigt, alle Einzelforderungen<br />
aus den Kreditportfolios zur vereinfachten<br />
Bearbeitung auf den Servicer übertragen<br />
zu lassen, der diese Forderungen treuhänderisch<br />
im eigenen Namen verwaltet und für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auf deren Rechnung verwertet.<br />
Der Servicer verpflichtet sich, mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns sowie im Rahmen<br />
der gesetzlichen Regelungen zu handeln. Sofern die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft dem Servicer Weisungen erteilt,<br />
hat der Servicer diese nur zu befolgen, wenn sie<br />
zur Erreichung des Vertragszwecks geboten und<br />
zumutbar sind.<br />
3. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft behält sich das Recht vor,<br />
über die geschäftsführende Komplementärin jederzeit<br />
selbst mit den Schuldnern Kontakt aufzunehmen,<br />
um über eine einvernehmliche Lösung<br />
zu verhandeln und unabhängig davon, die zur<br />
erfolgreichen Durchsetzung der Forderungen<br />
gebotenen Maßnahmen einzuleiten. Ein etwa mit<br />
dem Servicer ausgehandelter Vergleich unterliegt<br />
in jedem Fall der vorherigen Zustimmung oder<br />
der Genehmigung durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft behält sich eine Ableh-<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
nung eines ausgehandelten Vergleiches mit den<br />
Schuldnern ausdrücklich vor, sofern ein wichtiger<br />
Grund für die Ablehnung vorliegt. In diesem<br />
Fall ist dem Servicer die Möglichkeit zu geben, mit<br />
den Schuldnern nachzuverhandeln, um eine einvernehmliche<br />
Lösung, die den Vorstellungen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft entspricht, zu finden.<br />
4. Vergleiche mit einzelnen Schuldnern, bei denen<br />
Einmal- oder Ratenzahlungen i. H. v. weniger als<br />
4 % des Nominalwertes der Einzelforderungen entsprechen,<br />
bedürfen in jedem Falle der vorherigen,<br />
schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
5. Sofern dies zur Erreichung des Vertragszwecks<br />
notwendig ist, wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dem<br />
Servicer oder den von ihm beauftragten Rechtsanwälten<br />
direkt auf Anforderung entsprechende<br />
Vollmachten zur gerichtlichen oder außergerichtlichen<br />
Vertretung erteilen.<br />
§ 6 Vertragslaufzeit<br />
1. Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2011 in Kraft.<br />
2. Diese Vereinbarung endet mit Erreichung des<br />
Vertragszwecks und unabhängig davon am<br />
30.06.2015, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />
eine Verlängerung der Laufzeit der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft beschließt.<br />
3. Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung<br />
wird ausgeschlossen. Jede Vertragspartei kann<br />
diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.<br />
Die Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.<br />
§ 7 Gewährleistung/Haftungsbeschränkung<br />
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gesetzlich<br />
geltenden Gewährleistungen, einschließlich<br />
solcher nach den Bestimmungen des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches ausgeschlossen sind. Die Haftung<br />
des Servicers für Schadensersatzansprüche jeder<br />
Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung<br />
von Leben, Körper und Gesundheit, ist – vorbehaltlich<br />
besonderer einzelvertraglicher Vereinbarungen<br />
– bei einem durch einfache Fahrlässigkeit<br />
verursachten Schadensfall ausgeschlossen. Dies<br />
gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer<br />
anderen Person als der <strong>Fonds</strong>gesellschaft begründet<br />
sein sollte. Die Haftung des Servicers sowie<br />
seiner Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober<br />
Fahrlässigkeit bleibt unberührt.<br />
2. Insbesondere übernimmt der Servicer keinerlei<br />
Gewähr dafür, dass die Forderungen gegen die<br />
115
116<br />
Schuldner werthaltig sind und erfolgreich geltend<br />
gemacht werden können.<br />
3. Der Servicer übernimmt gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
keine Haftung für den Fall, dass<br />
gekaufte Forderungen oder Sicherheiten nicht<br />
realisiert oder verwertet werden können (keine<br />
Bonitäts- oder Delkrederehaftung der jeweiligen<br />
Verkäufer nach dem Stichtag) insbesondere weil<br />
im Rahmen der Zwangsvollstreckung keine oder<br />
keine ausreichenden Erlöse erzielt werden können<br />
oder weil einzelne Schuldner zahlungsunfähig sind.<br />
4. Über die ausdrücklichen Bestimmungen dieses<br />
Vertrages hinaus ist eine Inanspruchnahme des<br />
Servicers aus einem anderen Rechtsgrund wegen<br />
oder im Zusammenhang mit den Sicherheiten, insbesondere<br />
wegen Gefährdungshaftungen, mangelnder<br />
Versicherungsdeckung sowie aus jedem<br />
sonstigen Rechtsgrund durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 8 bankgeheimnis, datenschutz, Vertraulichkeit<br />
1. Die Parteien stellen sicher und gewährleisten, dass<br />
sie die ihnen ggf. übergebenen Unterlagen nur zum<br />
Zweck der Verwaltung und Geltendmachung der<br />
Forderungen verwenden, diese Dritten weder offenbaren,<br />
noch zugänglich machen und Informationen<br />
über die Schuldner, die dem Bankgeheimnis<br />
bzw. Datenschutz unterliegen, nicht weitergeben<br />
und im übrigen das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen<br />
Vorschriften beachten.<br />
2. Die Parteien werden Informationen, die sie aufgrund<br />
dieses Vertrages und im Zusammenhang<br />
damit erhalten haben und die das Geschäft oder<br />
finanzielle Angelegenheiten von Dritten sowie<br />
jede andere Information vertraulicher Natur, einschließlich<br />
Informationen über die Identität von<br />
Schuldnern betreffen, vertraulich behandeln, mit<br />
der Ausnahme von Informationen,<br />
a] deren Offenlegung durch diesen Vertrag<br />
gestattet ist,<br />
b] die im Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits<br />
öffentlich bekannt waren und dies nicht<br />
auf einer Verletzung der Vorschriften dieses<br />
Vertrages beruht,<br />
c] die aufgrund Gesetz, Verordnung oder<br />
Anordnung eines Gerichts, einer Behörde<br />
oder einer Institution, die mit vergleichbaren<br />
Rechten ausgestattet ist, einschließlich<br />
Zentralbanken, Behörden oder Bankaufsichtsbehörden<br />
sowie Steuerbehörden an<br />
diese gegeben werden müssen,<br />
d] die gegeben werden müssen, um Rechte aus<br />
diesem Vertrag auszuüben, zu schützen oder<br />
durchzusetzen.<br />
3. Der Servicer gewährleistet, dass durch seine Tätigkeit<br />
nach diesem Vertrag der Ruf und die Geschäftsinteressen<br />
sowohl der ehemaligen Forderungsinhaber<br />
als auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in der<br />
Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.<br />
4. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur<br />
strikten Geheimhaltung aller Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Zusammenarbeit<br />
im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart<br />
oder auf sonstige Weise bekannt werden. Sie<br />
werden auch den Inhalt dieser Vereinbarung streng<br />
vertraulich behandeln.<br />
§ 9 Kooperationsklausel<br />
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Erreichung<br />
des Vertragszwecks in besonderem Maße<br />
von dem Willen der Parteien zu partnerschaftlicher<br />
und vertrauensvoller Zusammenarbeit abhängt.<br />
Sie verpflichten sich daher gegenseitig, zu kooperieren<br />
und etwaige Probleme bei der Umsetzung<br />
dieses Vertrages möglichst kurzfristig partnerschaftlich<br />
zu lösen. Soweit hierfür weitere Handlungen,<br />
ergänzende Erläuterungen und Willenserklärungen<br />
gegenüber dem Vertragspartner oder<br />
Dritten erforderlich sein sollten, verpflichten sich<br />
die Vertragspartner, diese umgehend in der notwendigen<br />
Form abzugeben.<br />
§ 10 Sonstiges<br />
1. Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn die Parteien<br />
die von ihnen jeweils unterzeichneten Ausfertigungen<br />
dieser Vereinbarung ausgetauscht haben.<br />
2. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich<br />
dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform.<br />
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit<br />
ist Leipzig.<br />
4. Die Parteien benennen für die Kommunikation<br />
zur Erreichung des Vertragszwecks folgende<br />
Ansprechpartner:<br />
für den Servicer:<br />
Herr Thomas Olek, Vorstand<br />
für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft:<br />
Herr Michael Hauck, Geschäftsführer
5. Die o. g. Ansprechpartner sind berechtigt, jeder<br />
für sich allein und mit der Befugnis Untervollmacht<br />
zu erteilen, unbeschränkt Einsicht in die<br />
dem Servicer durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft übergebenen<br />
Unterlagen zu nehmen und vollumfängliche<br />
Auskunft zu erhalten.<br />
§ 11 Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />
werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden,<br />
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Soweit eine bei<br />
Abschluss dieser Vereinbarung zulässige Bestimmung<br />
nachfolgend unwirksam wird, gilt anstelle<br />
der unwirksam gewordenen Bestimmung ab dem<br />
Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit diejenige wirksame<br />
Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und<br />
Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung<br />
möglichst weitgehend entspricht. Im Falle einer<br />
Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,<br />
die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck<br />
dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte<br />
man die Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die nachträglich eintretende<br />
Unwirksamkeit einer Bestimmung auf<br />
einem in dieser Vereinbarung normierten Maß<br />
der Leistung, des Raumes oder der Zeit beruht;<br />
es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst<br />
nahekommendes rechtlich zulässiges Maß<br />
der Leistung, des Raumes und der Zeit anstelle<br />
des Vereinbarten.<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift Michael Hauck<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Leipzig, den 15.09.2010<br />
Unterschrift Thomas Olek<br />
publity AG<br />
<strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> FONdS NR. 2 <strong>GmbH</strong> & CO. KG<br />
17 Anhang<br />
117
www.nplfonds.de<br />
0700 – N·P·L·F·O·N·D·S<br />
(Telefon 0700 – 67 53 66 37)