TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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10.6 Bankverbindung und<br />
Einzahlungskonto<br />
Die Gesamtzeichnungssumme zuzüglich Agio i. H. v.<br />
5,0 % der Zeichnungssumme ist in einer Summe innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
fällig. Einzahlungen sind auf das folgende<br />
Bankkonto der <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG zu leisten:<br />
Kontoinhaber <strong>TASK</strong> <strong>FORCE</strong> <strong>NPL</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Geschäftssitz Jacobstraße 27, 04105 Leipzig<br />
Bankverbindung Commerzbank AG Leipzig<br />
Bankleitzahl 860 400 00<br />
Kontonummer 104 422 100<br />
Die bei der Einzahlung entstehenden Kosten trägt der<br />
Anleger.<br />
Die Auszahlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />
werden von folgendem Bankkonto geleistet:<br />
Zahlstelle<br />
Kontoinhaber Rödl & Richter <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftssitz Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin<br />
Bankverbindung Merck Finck & Co. Privatbankiers<br />
Bankleitzahl 120 309 00<br />
Kontonummer 502 683 09<br />
10.7 Weitere vom Anleger zu<br />
zahlende Kosten und Steuern<br />
Neben dem Agio hat der Anleger keine weiteren mit<br />
dem Erwerb der Anlage verbunden Kosten zu tragen.<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />
gestellt. Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung<br />
von Telekommunikationsmitteln werden dem Anleger<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht in Rechnung gestellt.<br />
Eigene Kosten für Telefon, Porto, etc. hat der Anleger<br />
selbst zu tragen.<br />
Der Anleger trägt im Falle der Eintragung als Direktkommanditist,<br />
erstmals zum 30.06.2012, selbst die<br />
Kosten für die Beurkundung der Handelsregistervollmacht<br />
zur Eintragung seiner Hafteinlage in das Handelsregister.<br />
Hierzu wird auf § 3 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrags<br />
verwiesen.