TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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Schuldner werthaltig sind und erfolgreich geltend<br />
gemacht werden können.<br />
3. Der Servicer übernimmt gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
keine Haftung für den Fall, dass<br />
gekaufte Forderungen oder Sicherheiten nicht<br />
realisiert oder verwertet werden können (keine<br />
Bonitäts- oder Delkrederehaftung der jeweiligen<br />
Verkäufer nach dem Stichtag) insbesondere weil<br />
im Rahmen der Zwangsvollstreckung keine oder<br />
keine ausreichenden Erlöse erzielt werden können<br />
oder weil einzelne Schuldner zahlungsunfähig sind.<br />
4. Über die ausdrücklichen Bestimmungen dieses<br />
Vertrages hinaus ist eine Inanspruchnahme des<br />
Servicers aus einem anderen Rechtsgrund wegen<br />
oder im Zusammenhang mit den Sicherheiten, insbesondere<br />
wegen Gefährdungshaftungen, mangelnder<br />
Versicherungsdeckung sowie aus jedem<br />
sonstigen Rechtsgrund durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 8 bankgeheimnis, datenschutz, Vertraulichkeit<br />
1. Die Parteien stellen sicher und gewährleisten, dass<br />
sie die ihnen ggf. übergebenen Unterlagen nur zum<br />
Zweck der Verwaltung und Geltendmachung der<br />
Forderungen verwenden, diese Dritten weder offenbaren,<br />
noch zugänglich machen und Informationen<br />
über die Schuldner, die dem Bankgeheimnis<br />
bzw. Datenschutz unterliegen, nicht weitergeben<br />
und im übrigen das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen<br />
Vorschriften beachten.<br />
2. Die Parteien werden Informationen, die sie aufgrund<br />
dieses Vertrages und im Zusammenhang<br />
damit erhalten haben und die das Geschäft oder<br />
finanzielle Angelegenheiten von Dritten sowie<br />
jede andere Information vertraulicher Natur, einschließlich<br />
Informationen über die Identität von<br />
Schuldnern betreffen, vertraulich behandeln, mit<br />
der Ausnahme von Informationen,<br />
a] deren Offenlegung durch diesen Vertrag<br />
gestattet ist,<br />
b] die im Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits<br />
öffentlich bekannt waren und dies nicht<br />
auf einer Verletzung der Vorschriften dieses<br />
Vertrages beruht,<br />
c] die aufgrund Gesetz, Verordnung oder<br />
Anordnung eines Gerichts, einer Behörde<br />
oder einer Institution, die mit vergleichbaren<br />
Rechten ausgestattet ist, einschließlich<br />
Zentralbanken, Behörden oder Bankaufsichtsbehörden<br />
sowie Steuerbehörden an<br />
diese gegeben werden müssen,<br />
d] die gegeben werden müssen, um Rechte aus<br />
diesem Vertrag auszuüben, zu schützen oder<br />
durchzusetzen.<br />
3. Der Servicer gewährleistet, dass durch seine Tätigkeit<br />
nach diesem Vertrag der Ruf und die Geschäftsinteressen<br />
sowohl der ehemaligen Forderungsinhaber<br />
als auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in der<br />
Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.<br />
4. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur<br />
strikten Geheimhaltung aller Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Zusammenarbeit<br />
im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart<br />
oder auf sonstige Weise bekannt werden. Sie<br />
werden auch den Inhalt dieser Vereinbarung streng<br />
vertraulich behandeln.<br />
§ 9 Kooperationsklausel<br />
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Erreichung<br />
des Vertragszwecks in besonderem Maße<br />
von dem Willen der Parteien zu partnerschaftlicher<br />
und vertrauensvoller Zusammenarbeit abhängt.<br />
Sie verpflichten sich daher gegenseitig, zu kooperieren<br />
und etwaige Probleme bei der Umsetzung<br />
dieses Vertrages möglichst kurzfristig partnerschaftlich<br />
zu lösen. Soweit hierfür weitere Handlungen,<br />
ergänzende Erläuterungen und Willenserklärungen<br />
gegenüber dem Vertragspartner oder<br />
Dritten erforderlich sein sollten, verpflichten sich<br />
die Vertragspartner, diese umgehend in der notwendigen<br />
Form abzugeben.<br />
§ 10 Sonstiges<br />
1. Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn die Parteien<br />
die von ihnen jeweils unterzeichneten Ausfertigungen<br />
dieser Vereinbarung ausgetauscht haben.<br />
2. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich<br />
dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform.<br />
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit<br />
ist Leipzig.<br />
4. Die Parteien benennen für die Kommunikation<br />
zur Erreichung des Vertragszwecks folgende<br />
Ansprechpartner:<br />
für den Servicer:<br />
Herr Thomas Olek, Vorstand<br />
für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft:<br />
Herr Michael Hauck, Geschäftsführer