TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de
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2. Sonderbetriebsausgaben, die den Gesellschaftern<br />
im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen,<br />
sind der Gesellschaft bis zum 31. März des<br />
Folgejahres nachzuweisen. Später nachgewiesene<br />
Sonderbetriebsausgaben können nur bis zum Jahresende<br />
berücksichtigt werden, wenn dies verfahrensrechtlich<br />
noch möglich ist und gegen Erstattung<br />
der entstehenden Aufwendungen.<br />
3. Nimmt die Finanzbehörde an der Bilanz, der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung oder der Ergebnisverteilung<br />
rechtskräftige Änderungen vor, so<br />
wirken diese auch im Verhältnis der Gesellschafter<br />
zueinander.<br />
§ 8 Gesellschafterkonten<br />
1. Auf dem festen Einlagenkonto (Kapitalkonto I)<br />
wird die gezeichnete Einlage (ohne Agio)<br />
geführt. Die Höhe des Betrages auf dem Kapitalkonto<br />
I ist maßgebend für das Stimmrecht, die<br />
Ergebnisverteilung, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
sowie den Anspruch auf das<br />
Auseinandersetzungsguthaben.<br />
2. Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird<br />
das Agio geführt. Eine Rückzahlung auf das eingezahlte<br />
Agio findet nicht statt. Das Agio ist durch<br />
die Zahlung von Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />
verbraucht.<br />
3. Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto<br />
III) werden die Anteile an den Gewinnen<br />
und Verlusten der Gesellschaft erfasst.<br />
4. Auf dem Kapitalrückführungs- und Entnahmekonto<br />
(Kapitalkonto IV) werden sämtliche<br />
Beträge erfasst, die an die Gesellschafter ausgeschüttet<br />
oder von diesem entnommen worden<br />
sind sowie die jeweils zum Geschäftsjahresende<br />
als entnommen geltende Kapitalertragsteuer zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag.<br />
5. Für die Kommanditisten und Treugeber besteht<br />
nach Erbringung der Einlage keine Nachschusspflicht.<br />
Soweit eine Entnahme über die im Handelsregister<br />
eingetragene Hafteinlage getätigt<br />
wurde, lebt indessen die Außenhaftung wieder auf.<br />
§ 9 Vergütungen<br />
1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin eine<br />
Vergütung in Höhe von jährlich Euro 5.000,00<br />
(in Worten: Euro Fünftausend). Diese Vergütung<br />
soll dem Index angepasst werden. Sollte sich der<br />
Verbraucherindex, festgestellt vom Statistischen<br />
Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Gründung<br />
der Gesellschaft bzw. gegenüber dem Stand der<br />
letzten Anpassung um mehr als 10 % ändern,<br />
kann die Komplementärin eine entsprechende<br />
Anpassung der Vergütung verlangen. Die Vergütung<br />
ist unabhängig vom Ergebnis der Gesellschaft<br />
zum Ende des Geschäftsjahres erstmals<br />
2010 zur Zahlung fällig.<br />
2. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit<br />
während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,17 % p. a. und während der<br />
Betriebsphase eine Vergütung in Höhe von 0,13 %<br />
p. a. jeweils vom gezeichneten Kommanditkapital<br />
zuzüglich Auslagen (Porto- und Druckkosten<br />
etc.) und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei der<br />
genannten Vergütung wird von einem halbjährlichen<br />
Versand von Informationen an die Kommanditisten/Treugeber<br />
und einer jährlichen Ausschüttung<br />
ausgegangen.<br />
Bei weiteren Rundschreiben und Ausschüttungen<br />
pro Jahr erhöht sich die Vergütung pro<br />
Versand/Ausschüttung um 0,01 % jeweils vom<br />
gezeichneten Kommanditkapital. Die Vergütung<br />
entsteht und wird fällig mit Rechnungslegung<br />
zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, vierteljährliche Abschlagszahlungen<br />
jeweils zum 30.03., 30.06. und 30.09. des laufenden<br />
Jahres zeitanteilig vorzunehmen.<br />
§ 10 beteiligung am Gewinn oder Verlust<br />
1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder<br />
Verlust eines Geschäftsjahres ist den Kommanditisten<br />
entsprechend dem Verhältnis der gezeichneten<br />
Kommanditanteile ohne Agio (Kapitalkonto I)<br />
zueinander voll zuzuweisen.<br />
2. Anfallende Einnahmen und Kosten, die auch die<br />
Absetzung für Abnutzung einbeziehen, werden den<br />
Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />
zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />
sind, jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich<br />
unterschiedlichen Beitritten eine rückwirkende<br />
quartalsmäßige Zuordnung erfolgt. Im Übrigen<br />
erfolgt unter den Gesellschaftern ein Gewinn- bzw.<br />
Verlustausgleich und eine Einnahme- und Kostenzurechnung,<br />
wozu auch die Absetzung für Abnutzung<br />
gehört, in der Weise, dass – soweit möglich<br />
– alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen (Kapitalkonto<br />
I) zum 31.12.2011 zueinander in entsprechender<br />
Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch<br />
soll erreicht werden, dass alle beigetretenen Kom-