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TASK FORCE NPL Fonds Nr. 2 GmbH - Fondsvermittlung24.de

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94<br />

2. Sonderbetriebsausgaben, die den Gesellschaftern<br />

im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen,<br />

sind der Gesellschaft bis zum 31. März des<br />

Folgejahres nachzuweisen. Später nachgewiesene<br />

Sonderbetriebsausgaben können nur bis zum Jahresende<br />

berücksichtigt werden, wenn dies verfahrensrechtlich<br />

noch möglich ist und gegen Erstattung<br />

der entstehenden Aufwendungen.<br />

3. Nimmt die Finanzbehörde an der Bilanz, der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung oder der Ergebnisverteilung<br />

rechtskräftige Änderungen vor, so<br />

wirken diese auch im Verhältnis der Gesellschafter<br />

zueinander.<br />

§ 8 Gesellschafterkonten<br />

1. Auf dem festen Einlagenkonto (Kapitalkonto I)<br />

wird die gezeichnete Einlage (ohne Agio)<br />

geführt. Die Höhe des Betrages auf dem Kapitalkonto<br />

I ist maßgebend für das Stimmrecht, die<br />

Ergebnisverteilung, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

sowie den Anspruch auf das<br />

Auseinandersetzungsguthaben.<br />

2. Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird<br />

das Agio geführt. Eine Rückzahlung auf das eingezahlte<br />

Agio findet nicht statt. Das Agio ist durch<br />

die Zahlung von Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />

verbraucht.<br />

3. Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto<br />

III) werden die Anteile an den Gewinnen<br />

und Verlusten der Gesellschaft erfasst.<br />

4. Auf dem Kapitalrückführungs- und Entnahmekonto<br />

(Kapitalkonto IV) werden sämtliche<br />

Beträge erfasst, die an die Gesellschafter ausgeschüttet<br />

oder von diesem entnommen worden<br />

sind sowie die jeweils zum Geschäftsjahresende<br />

als entnommen geltende Kapitalertragsteuer zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

5. Für die Kommanditisten und Treugeber besteht<br />

nach Erbringung der Einlage keine Nachschusspflicht.<br />

Soweit eine Entnahme über die im Handelsregister<br />

eingetragene Hafteinlage getätigt<br />

wurde, lebt indessen die Außenhaftung wieder auf.<br />

§ 9 Vergütungen<br />

1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin eine<br />

Vergütung in Höhe von jährlich Euro 5.000,00<br />

(in Worten: Euro Fünftausend). Diese Vergütung<br />

soll dem Index angepasst werden. Sollte sich der<br />

Verbraucherindex, festgestellt vom Statistischen<br />

Bundesamt, gegenüber dem Stand bei Gründung<br />

der Gesellschaft bzw. gegenüber dem Stand der<br />

letzten Anpassung um mehr als 10 % ändern,<br />

kann die Komplementärin eine entsprechende<br />

Anpassung der Vergütung verlangen. Die Vergütung<br />

ist unabhängig vom Ergebnis der Gesellschaft<br />

zum Ende des Geschäftsjahres erstmals<br />

2010 zur Zahlung fällig.<br />

2. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit<br />

während der Emissionsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(bis einschließlich 31.12.2011) eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,17 % p. a. und während der<br />

Betriebsphase eine Vergütung in Höhe von 0,13 %<br />

p. a. jeweils vom gezeichneten Kommanditkapital<br />

zuzüglich Auslagen (Porto- und Druckkosten<br />

etc.) und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei der<br />

genannten Vergütung wird von einem halbjährlichen<br />

Versand von Informationen an die Kommanditisten/Treugeber<br />

und einer jährlichen Ausschüttung<br />

ausgegangen.<br />

Bei weiteren Rundschreiben und Ausschüttungen<br />

pro Jahr erhöht sich die Vergütung pro<br />

Versand/Ausschüttung um 0,01 % jeweils vom<br />

gezeichneten Kommanditkapital. Die Vergütung<br />

entsteht und wird fällig mit Rechnungslegung<br />

zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, vierteljährliche Abschlagszahlungen<br />

jeweils zum 30.03., 30.06. und 30.09. des laufenden<br />

Jahres zeitanteilig vorzunehmen.<br />

§ 10 beteiligung am Gewinn oder Verlust<br />

1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder<br />

Verlust eines Geschäftsjahres ist den Kommanditisten<br />

entsprechend dem Verhältnis der gezeichneten<br />

Kommanditanteile ohne Agio (Kapitalkonto I)<br />

zueinander voll zuzuweisen.<br />

2. Anfallende Einnahmen und Kosten, die auch die<br />

Absetzung für Abnutzung einbeziehen, werden den<br />

Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />

zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />

sind, jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich<br />

unterschiedlichen Beitritten eine rückwirkende<br />

quartalsmäßige Zuordnung erfolgt. Im Übrigen<br />

erfolgt unter den Gesellschaftern ein Gewinn- bzw.<br />

Verlustausgleich und eine Einnahme- und Kostenzurechnung,<br />

wozu auch die Absetzung für Abnutzung<br />

gehört, in der Weise, dass – soweit möglich<br />

– alle beigetretenen Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen (Kapitalkonto<br />

I) zum 31.12.2011 zueinander in entsprechender<br />

Höhe am Ergebnis beteiligt sind. Dadurch<br />

soll erreicht werden, dass alle beigetretenen Kom-

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